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Bus schrammt meinen A2-wer hat Schuld?


Gast

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Hallöchen,

 

heute morgen ist mir folgendes passiert:

 

Bei uns im Ort ist zur Zeit eine Baustelle an der Hauptverkehrsstraße. Da die Straße zum Teil voll gesperrt ist, regelt eine Umleitung den Verkehr. Die Umleitung führt durch ein engere Straße. Diese Straße wollte ich heute morgen mit meinem A2 runter fahren, da allerdings rechts vor links war, bog ich nur leicht in diese Straße ein.(Es geht bergab und die Kurve war schlecht einzusehen). Da ich sah, dass von unten ein Omnibus kam, hielt ich an. Der Busfahrer sah mich, (ich wollte noch rückwärts fahren, blieb aber dann doch stehen) und bog in die Kurve ein. Und dann hörte ich auch schon ein unangenehmes Geräusch...

Mir kam nur ein "Oh, oh" über die Lippen - und schon schrammte der Bus mein über alles geliebtes Auto. Ich rechnete mit dem Schlimmsten - und stieg aus:

Gott Sei Dank nur eine kleine Abschürfung am linken hinteren Radkasten und an meiner nagelneuen S-line-Felge :WUEBR:

Am Bus selbst sind auch Abschürfungen zu sehen.

Der Busfahrer und das Unternehmen sind mir familiärbeding bekannt, wir haben noch nichts geregelt.

Jetzt ist meine Frage: Wer hat Schuld? :ver

 

Es wäre schön, wenn ihr mir helfen könntet . .)2

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Vielen Dank schon für die schnellen Antworten.

Da ich noch nie mit der Versicherung zu tun hatte, weiß ich jetzt gar nicht, wie man weiter vorgeht.

Morgen hab ich also das Gespräch mit einer Angestellten des Busunternehmens (sind heute nicht erreichbar). Was muss ich alles beachten? Was muss ich der Versichicherung melden?

Im schlimmsten Fall bleib ich wahrscheinlich auf dem Schaden sitzen...oder?

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tigger,

wurde die polizei gerufen?

konnte die schuldfrage am unfallort geklärt werden?

wurden fotos gemacht?

hast du den namen der versicherung?

hast du deine versicherung angerufen?

hast du bei der gegnerischen versicherung angerufen?

 

gruß

florix

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Wie gesagt, ich hab noch gar nichts unternommen.

Außer Fotos, die hab ich gemacht.

Polizei haben wir keine gerufen, es ging auch alles so schnell.

Der Versicherung hab ich noch nichts gemeldet... Aber ich kenn ja die Busgesellschaft familiär, da dürfte es hoffentlich keine Probleme geben.

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Original von tigger902

Vielen Dank schon für die schnellen Antworten.

Da ich noch nie mit der Versicherung zu tun hatte, weiß ich jetzt gar nicht, wie man weiter vorgeht.

Morgen hab ich also das Gespräch mit einer Angestellten des Busunternehmens (sind heute nicht erreichbar). Was muss ich alles beachten? Was muss ich der Versichicherung melden?

Im schlimmsten Fall bleib ich wahrscheinlich auf dem Schaden sitzen...oder?

 

Hi!

 

Du schreibst eine Schadensmeldung mit einem Unfallbericht. Da schreibst du alle deine Details rein:

 

- bin von ... gekommen und auf der Straße ... gefahren

- Umleitung

- dann durch die Gasse gefahren (sehr eng)

- stehengeblieben

- Bus gesehen

- mit dem Auto schon ein paar Sekunden (!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!) gestanden

- Bus fährt vorbei bis es kracht

- komplette Schadensmeldung

 

 

Umso genauer du schreibst, umso besser ist es.

 

Ehrlich gesagt, ich würde meinen, du hast sehr gute Chancen.

Der Busfahrer hat die Situation einfach schlecht eingeschätzt.

 

Gruß

 

audi_a2_tdi

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Es geht hier nichtmal hervor, ob der Busfahrer überhaupt angehalten hat. Ist er ausgestiegen? Hat er gemerkt, dass er dich getroffen hat? Wenn ja dann ist das schonmal gut. Wenn du wirklich standest (ohne Rollen) undzwar bereits wo das Fahrerhaus also der Bus noch vor dir war dann hast du keine Schuld, denn der Bus hätte sich ggf. einweisen lassen müssen oder aussteigen oder warten, bis du zurücksetzst.

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Ja, der Busfahrer ist ausgestiegen, nachdem er den bus auf die Seite geparkt hat. Er hat sich meinen Schaden auch angeschaut. Ich weiß auch seinen Namen.

Ich bin mit meinem Fahrzeug gestanden, habe dafür auch einen Zeugen, der bei mir im Auto saß. Ich habe den Bus gesehen, von da an habe ich mein Auto nicht mehr bewegt. Erst wieder als es schon passiert war, da bin ich ein Stückchen weiter runter gefahren damit die anderen Autos weiter fahren können.

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Hallo!

 

Bei Unfällen mit Unternehmen des ÖPNV hat man meistens sehr schlechte Karten - weil die Unternehmen häufig ganze Stäbe von Rechtsanwälten für sich arbeiten lassen...

 

Aber grundsätzlich ist es so, dass eine Vorfahrtverletzung eine Vorfahrtverletzung bleibt. Da das so ist, verbleibt bei dem, der auf der nichtvorfahrtberichtigen Straße war, mindestens eine Teilschuld. Natürlich darf sich der Vorfahrtberechtigte nicht mal eben so durchzwängen - bzw. sich die Vorfahrt erzwingen, wenn er ein Fehlverhalten des Wartepflichtigen erkennen konnte / musste. Insofern kommt u.U. ebenfalls eine Teilschuld des Vorfahrtberechtigten in Betracht. Wenn es trotzdem kracht, kommt es aber auch darauf an, ob im vorliegenden Fall beim vorfahrtberechtigten Bus eine Vollbremsung (bzw.eine sehr starke Bremsung) überhaupt angemesen war, um den Zusammenstoß zu vermeiden. Denn wenn im Bus Fahrgäste stehend befördert wurden, würde eine Vollbremsung u.U. einen nicht unerheblichen Personenschaden unter den beförderten Fahrgästen nach sich ziehen. Und in dem geschilderten Fall wäre dann der reine Blechschaden das weitaus geringere Übel.

 

Zu prüfen wären noch:

 

1. War der Bus schneller als erlaubt unterwegs? Das würde dann die Haftung zu Ungunsten des Busfahrers verschieben. Also die Tachoscheibe (bzw. bei neueren Fahrzeugen die Chipkarte des Fahrers) durcvh die Polizei sicherstellen lassen. Geht auch nachträglich, denn die Tachoscheiben müssen 1 Jahr lang aufbewahrt werden. Und die Chipkartendaten kann z.B. die Polizei jederzeit mit dem passenden Lesegerät einfach auslesen...

 

2. Wurde die Sicht in die Vorfahrtstraße von einem falsch geparkten Fahrzeug eingeschränkt? Dann träfe in jedem Fall den Falschparker eine nicht unerhebliche Mitschuld. Aber so, wie der Fall hier geschildert wurde, ist dieser Umstand wohl nicht berücksichtigt worden - und daher jetzt kaum noch zu beweisen...

 

Ich gehe davon aus, dass mindestens 50% des Gesamtschadens vom Wartepflichtigen zu übernehmen sind. Eher aber mehr (ca. 70%).

 

CU!

 

Martin

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Super!

War ja auch zu erwarten, denn selbst bei rechts vor links (ich kenne das gleiche Problem mit Bus von rechts mit einem Stoppschild) hast du keinen Fehler gemacht, wenn du aus Gründen der Einsicht leicht auf die Kreuzung aufffährst, solange bis dahin dein Weg frei war. Und dann bist du stur stehen geblieben.

In meinem Fall biegt der Bus halb ein, in die Straße aus der ich komme (kann er aber nicht ganz weil seine Seite mich rammen würde) dann kann ich aber abbiegen, den der Bus blockiert dessern Gegenfahrspur als die von mir aus von links kommen und ich bin weg und der Bus hat platz. Sehe ich den Bus vorher, halte ich 5m vor der Haltelienie, der Bus kann rum und bedankt sich dann immer.

 

Erhöhte Geschwind. ist hier eh blödsinn bei so enger STraße und Abbiegen.

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