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rußpartikelfilter - Generation 1, die unwirksamen


dr.cueppers

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Die eine Typengenehmigung (wie bei der_Pleitegeier) scheint die für den 1.2-er Diesel zu sein, die andere (wie bei Sascha) für die 1.4-er TDI´s.

Ich hätte mir statt "nur" der Steuerbefreiung besser auch gleich die grüne Plakette geholt. Aber extra eine AU machen bloß wegen des Plakettchens, das war mir dann doch zu doof. :crazy:

Turnusmäßig bin ich erst wieder im August 2008 mit Abgasuntersuchungen dran. Dann werde ich auch versuchen, mir die grüne Plakette doch noch zu sichern. Vorher habe ich auch keine Lust, mir Trübungswerte oder was auch immer bescheinigen zu lassen.

 

Und im Hinblick auf die Frage: "Wo gibt´s schon Fahrverbotszonen?" In Berlin sind sie z.B. in den letzten Zügen dafür. Und nach dem legendären Urteil, welches einzelne Bürger ermutigt, sich ihr persönliches Recht auf wirksame Feinstaubschutzmaßnahmen bei den Kommunen einzuklagen, ist es mittelfristig keine Frage des politischen Willens in den Kommunen mehr, sondern ob es in dem betreffenden Ort einen Wildentschlossenen gibt, der sich seine Feinstaub-Zone erklagt oder nicht.

 

Nichtensegen

(der sich über die angebliche Unwirksamkeit seines Filters allerdings ziemlich ärgert, weil es ihm nicht nur um Plakette und Steuervergütung ging)

 

P.S. @ DieselPower: Bei mir gibt´s einen leichten Minder-Verbrauch im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Sind zwar nur ca. 20.000 km "Prüfstrecke" seit dem Einbau, aber ich bin etwa 0,4 Liter/100 km unter dem Vorjahres-Sommerverbrauch (knapp 10% weniger Verbrauch als im Vorjahr von April bis Oktober). Zumindest an dieser Stelle gab es also keinen Nachteil seit dem DPF-Einbau.

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Um die grüne Plakette zu bekommen, braucht man doch nicht eine AU extra machen lassen? Meines Erachtens bekommt man die Plakette beim Eintragenlassen im Straßenverkehrsamt für ein paar Euro gleich mit ausgehändigt...war bei mir jedenfalls so.

mfg avant-tdi

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Auf heise.de/autos wird berichtet, dass die Betriebserlaubnis für bereits verbaute Systeme weiter gilt.

 

http://www.heise.de/autos/artikel/s/4597/0

 

Nach der Information scheint man sich vorerst um die grüne Plakette keine Sorgen machen zu müssen.

 

Ob der Gesetzgeber natürlich irgendwann reagiert und die Wirksamkeitsprüfung des Filters in die AU-Bestimmungen aufnimmt, steht auf einem ganz anderen Blatt...

 

 

Gruß

 

Ralflz

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Hallo zusammen,

 

es scheint sich mehr und mehr zu einer Art Mentalitätsfrage zu entwickeln, ob man für sein Gutes Geld auch irgendeinen Gegenwert bekommt. Vor dem Hintergrund, dass hier viele eine im Grunde wünschenswerte Aktivität für Umweltschutz entwickelt und Geld in einen Partikelfilter investiert haben, ist das Ergebnis eine einzige Katastrophe ! Wer will es wem in Zukunft übel nehmen, wenn er eben nicht mehr freiwillig in diese Richtung denkt und handelt ? Mit Politik hat das übrigens wenig zu tun.

 

Und ganz ehrlich, wenn ich hier, in der Osnabrücker Zeitung, folgendes vom heutigen Tage lese, fällt mir nichts Positives mehr ein:

"... Vorwürfe, die die Gladbecker bestreiten. Thomas Kappler räumt im Namen der Firma GAT Änderungen der Partikelfilter ein. Man habe innerhalb des Zylinders beim Zusammenbau die Reihenfolge der fünf "Substratscheiben" geändert. Dies habe im Gegenteil eine bessere Wirkung bei der Abgasreinigung zur Folge. Allerdings habe GAT versäumt, diese Änderung als Nachtrag zur Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) dem KBA zu melden. Als Konsequenz aus der Diskussion habe man jetzt einen harten Schnitt gemacht: Man werde alle noch im Handel befindlichen Nachrüstkits ins Werk zurückbringen und dort überprüfen - eine Maßnahme, die das Unternehmen mit rund 200 Mitarbeitern einen zweistelligen Millionenbetrag kosten werde."

{Quelle: http://www.neue-oz.de/information/_aktuelles/17791346.html?SID=502219c6e429eee6cb395599119abbfc}

Also die aktuellen, ausgelieferten Filter scheinen Unwirksam, wurden aber laut GAT in einem wirksameren Zusammenbau ausgeliefert, als bei der ursprünglichen ABE-Erteilung !????

 

Nun gut. Jeder, der einen solchen Filter gekauft hat, sollte unbedingt gegenüber GAT einen kostenlosen Austausch gegen einen wirksamen DPF verlangen – inkl. allem Arbeitsaufwand, eventuellen Zusatzkosten, Leihwagen usw.

Sollte GAT hierzu innerhalb einer angemessenen Frist und mit fahrzeug-/motorspezifischen Wirksamkeitsnachweis nicht in der Lage sein, müssen die Kosten für einen vollständigen Rückbau in den vorherigen Zustand oder Umbau mit einem wirksamen Konkurrenzprodukt vollständig von GAT bezahlt werden. Bei einem vollständigen Rückbau in den vorherigen DPF-losen Zustand wären dann natürlich die staatlichen Zuschüsse zurück zu bezahlen; eine Rückforderung der Steuerermäßigung bei nicht wirksamen, ABE-losen Filtersystemen, wäre (hoffentlich) zu erwarten.

 

Soweit die Rahmenbedingungen mit denen ich GAT gegenüber treten würde. Ein Verbleib eines wirkungslosen Systems - übrigens egal von welchem Hersteller - käme für mich unter keinen Umständen in Frage !

 

Fazit: ohne fahrzeug-/motorspezifischem Wirksamkeitsnachweis in schriftlicher Form und von neutraler Seite kommt mir kein Nachrüst-DPF unters Auto, wenngleich ich von dessen grundsätzlicher Richtigkeit und Notwendigkeit überzeugt bin.

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Also, nachdem ich damals hier so viel über die Lieferzeit und das unendliche Schweigen von GAT gemotzt habe und mir viele Feinde in diesem Forum gemacht habe möchte ich nun folgende Frage stellen:

Fa. GAT lässt sein Produkt durch das KBA prüfen um eine ABE zu erlangen und das Produkt vertreiben zu können. Das Kraftfahrtbundesamt erteilt eine ABE. Also hat das KBA das Produkt (DPF) auf seine Wirksamkeit geprüft. Ich denke, eine ABE zu erlangen wird einem Unternehmen, eben durch Prüfungsverfahren des KBA sehr viel Geld kosten.

Nun soll das Ding den erwünschten Filtererfolg nicht bringen. Wen trifft die Schuld?

- Hat das KBA nicht richtig geprüft?

oder

- Wurde der zur Prüfung gegebene Prototyp nicht entsprechend in Serie

produziert?

 

Sollte das Letztere der Fall sein bin ich einer der Ersten die den Hammer kreisen läßt.

 

Das Fahrzeug müsste auf Kosten von GAT in seinen Urzustand zurückversetzt werden. Der entsorgte KAT müsste ersetzt und eingebaut werden. Entstehende, entstandene Kosten für Um- Einbau, Zulassungsbehörde ect. müssen ersetzt werden.

 

Na dann viel Spaß. Ich fahr doch nicht mit einem Filter durch die Gegend der wirkungslos ist, schlechter verarbeitet (Flexrohr und Verschweißung) als der Originalkat von Audi. Zudem sind mir Kosten von ca. 600 Euro entstanden die steuerlich mit 330 Euro verrechnet bekomme. Das kann es nicht sein!

 

Na, dann bleibt mal dran und erstattet Bericht. Rußfreie Grüße, miwei

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Wegen der GAT-Problematik habe ich bei der Audi-AG - Kundenbetreuung nach einer Nachrüstlösung nachgefragt, auch, ob sie einen Filter aus dem Zubehörmarkt empfehlen können.

Antwort:

"Die Abgasanlage des Audi A2 ist nicht für ein Nachrüstsystem eines Dieselpartikelfilters ausgelegt, weshalb wir ein derartiges System auch nicht in unserem Lieferumfang führen.

Zu angebotenen Nachrüstlösungen aus dem freien Markt können wir keine Stellung nehmen."

 

M.E. eine nette Umschreibung für Auto wird nicht mehr produziert, was sollen wir noch weiter in das Projekt investieren. Der A2 ist wohl abgeschrieben.

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... oder

- Wurde der zur Prüfung gegebene Prototyp nicht entsprechend in Serie

produziert?

 

Sollte das Letztere der Fall sein bin ich einer der Ersten die den Hammer kreisen läßt.

Dann lass mal kreisen ! Denn wie Du obigem Zitat aus der OZ entnehmen kannst (mein Beitrag #556), wurde die Produktion der Filter nach der ABE-Erteilung geändert - und zwar hin zu einer angeblich besseren Filterwirkung !

 

Damit würden sich grundsätzlich die ABE-Erteilungen bzw. die Prüfungen des KBA in Frage stellen lassen - aber es müsste korrekterweise geklärt werden, ob, wie im Fall der DPF, das KBA überhaupt eine Filterleistung prüft oder zu prüfen hat.

(Ich vermute die Prüfungen des KBA werden sich eher auf allgemeine Anforderungen beziehen, weil sonst das KBA alle Konstruktionsdetails, Wirkungsweisen etc. zumindest messtechnisch und statistisch verwertbar überprüfen müsste. Dieser Aufwand vor dem Hintergrund der Vielzahl von zu genehmigenden Autoteilen, Zubehör etc. scheint mir für Detailprüfungen fast zu hoch. Oder ?)

 

PS @Gonzo: vor dem Hintergrund der Aussage, dass Audi ursprünglich sehr wohl auch an DPFs für den A2 dachte - die Audi-Händler hatten mal ein Schriftstück von einem Dr. Hoffmann (?) - ein sehr trauriges aber wahrscheinliches Ergebnis. D.h. selbst bei einem Premium-Produkt 'Made in Germany' sind solche sinnvollen und sicher bezahlbaren Nachrüstungen nicht zu erwarten. Warum wir dann aber zukünftig noch ein langlebiges und teures Produkt kaufen sollen, wird uns kaum einer erklären (können). Im Ergebnis könnte 3x billig preiswerter sein, als 1x teuer; zumal der Billignachkauf dann immer auf einem technisch aktuelleren Stand sein dürfte.

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Dr. Hoffmann verkauft die Wäschestärke, die man braucht, um seine Hemden auch dann noch anzuziehen zu können, wenn man wegen leeren Versprechungen einen dicken Hals bekommt und nicht gleich aus der Wäsche springen will.

 

Und nehme ich 3 x billig und fahre jeweils nur rund 59.000 km, dann muss ich auch nicht immer Koppelstangen und Stabi wechseln.

 

Und die Türen haben keine Risse.

 

Ist eine Überlegung wert - aber sonst ist der Kleine auch nicht von Audi zu ersetzen, siehe A 1 - der hat mindestens 2 Türen zu wenig und rund 50 % Leistung zu viel.

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Also das kann ich mir in diesem unserem Land der Genauigkeitsfanatister nicht vorstellen. Hier wird jeder Kaffeefilter auf seine Verwendungsfähigkeit und Kompostierbarkeit geprüft. Da gibt es keine Zufälligkeits- ABE. Bei uns werden Fußmatten auf Rutschverhalten und Wasseraufnahmefähigkeit von staatlichen Augen geprüft, kleingeschnitten und wieder zusammengepuzzelt. Und dann ein DPF?

Nee, nee. Das eingereichte Teil beim KBA stimmt nicht mit der von uns erworbenen 17118 Produktion überein und wurde wärend der Produktion geändert und in der geänderten Version nicht zur Überprüfung beim KBA eingereicht. (das wäre ein grober Fehler von GAT) Zudem frage ich mich warum ändert ein Produzent ein Produkt für das er eine ABE erhalten hat? Der freut sich über Absatz und denkt nicht über Nachbesserung nach. Was mich noch nachdenklich macht, warum sagt das KBA na gut, wer so ein wirkungsloses Ding verbaut hat soll damit ohne steuerliche Nachteile und unter Beibehaltung der schadstoffarmen Eintragungen weiterfahren? Mich macht das rattig. Nochmal Fazit: Ich will keinen wirkungslosen DPF für 600 Euro und bekomme dafür 330 Euro Steuernachlass. Da tu ich nur für die Umwelt, aus diesem Grund gekauft. Freundliche Grüße miwei

Dann lass mal kreisen ! Denn wie Du obigem Zitat aus der OZ entnehmen kannst (mein Beitrag #556), wurde die Produktion der Filter nach der ABE-Erteilung geändert - und zwar hin zu einer angeblich besseren Filterwirkung !

 

Damit würden sich grundsätzlich die ABE-Erteilungen bzw. die Prüfungen des KBA in Frage stellen lassen - aber es müsste korrekterweise geklärt werden, ob, wie im Fall der DPF, das KBA überhaupt eine Filterleistung prüft oder zu prüfen hat.

(Ich vermute die Prüfungen des KBA werden sich eher auf allgemeine Anforderungen beziehen, weil sonst das KBA alle Konstruktionsdetails, Wirkungsweisen etc. zumindest messtechnisch und statistisch verwertbar überprüfen müsste. Dieser Aufwand vor dem Hintergrund der Vielzahl von zu genehmigenden Autoteilen, Zubehör etc. scheint mir für Detailprüfungen fast zu hoch. Oder ?)

 

PS @Gonzo: vor dem Hintergrund der Aussage, dass Audi ursprünglich sehr wohl auch an DPFs für den A2 dachte - die Audi-Händler hatten mal ein Schriftstück von einem Dr. Hoffmann (?) - ein sehr trauriges aber wahrscheinliches Ergebnis. D.h. selbst bei einem Premium-Produkt 'Made in Germany' sind solche sinnvollen und sicher bezahlbaren Nachrüstungen nicht zu erwarten. Warum wir dann aber zukünftig noch ein langlebiges und teures Produkt kaufen sollen, wird uns kaum einer erklären (können). Im Ergebnis könnte 3x billig preiswerter sein, als 1x teuer; zumal der Billignachkauf dann immer auf einem technisch aktuelleren Stand sein dürfte.

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Dr. Hoffmann verkauft die Wäschestärke, die man braucht, um seine Hemden auch dann noch anzuziehen zu können, wenn man wegen leeren Versprechungen einen dicken Hals bekommt und nicht gleich aus der Wäsche springen will.

Ja, ja, mein Namensgedächtnis ist kurz, obwohl ich mich erinnere, den Namen 'Hoffmann' schon mehrfach gehört zu haben und der Eine oder Andere sogar einen Doktor-Titel hatte, ohne etwas mit Wäschestärke zu tun zu haben. :)

 

Tatsächlich wäre die richtigere Erinnerung "Dr. Huber" gewesen und der zum damaligen Zeitpunkt bereits fehlende A2; siehe: https://a2-freun.de/forum/showthread.php?t=14047, Beitrag #129, 1. Absatz.

Allerding wäre im gleichen Thread die Antwort von Audi, Beitrag #117, interessant bzw. aufschlussreich.

 

 

Also das kann ich mir in diesem unserem Land der Genauigkeitsfanatister nicht vorstellen. Hier wird jeder Kaffeefilter auf seine Verwendungsfähigkeit und Kompostierbarkeit geprüft. ...

Das stimmt schon, aber wir bewegen uns hier ein wenig im Bereich des Glaubens hinsichtlich der Aufgaben des KBA bei der Erteilung einer ABE; zumal nicht alle von Dir angeführten Dinge auch vom KBA geprüft werden. Ich denke die Frage nach den Aufgaben und dem Prüfungsumfang des KBA müsste zunächst mal geklärt werden, denn das KBA prüft, so wie ich es verstehe, nur auf Einklang mit der StVZO. Und ob die etwas von Filterwirksamkeit vorschreibt !?

Siehe beispielsweise: http://www.kba.de/ unter 'Typgenehmigung', 'Typgenehmigung - Allgemeine Betriebserlaubnisse (ABE) und Bauartgenehmigungen (ABG)'.

 

 

Mich macht das rattig. Nochmal Fazit: Ich will keinen wirkungslosen DPF für 600 Euro und bekomme dafür 330 Euro Steuernachlass. Da tu ich nur für die Umwelt, aus diesem Grund gekauft.

Das sehe ich genau so.

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Noch ein PS @miwei: Teile uns bzw. den Betroffenen doch mal mit, was Du bzg. DPF zu tun gedenkst bzw. tust. Denn die bisher diskutierten Umstände bleiben unabhängig davon, ob das KBA richtig, falsch oder unvollständig getestet hat. Und natürlich bleiben Fragen offen, wieso ein, gegenüber dem Genehmigungsverfahren angeblich verbesserter Filter 'mangelhaft' sein soll. Und was ist mit den übrigen Filtern !?

Vielleicht hilft ja auch dieser Thread zur Beurteilung weiter - zumindest wenn weitere Rückmeldungen erfolgen: https://a2-freun.de/forum/showthread.php?t=26296.

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Also ich sag dazu mal..."Abwarten und Tee trinken".

Auf der GAT-Seite steht ja dass (wie schon gesagt) die Testergebnisse der DUH nicht nach StVZO gemacht wurden. Mal abgesehen von den 100000 Euro Spendengelt der beiden "Besser-Filter-Bauer" an die DHU in 2005.

 

Ich hab mir gerade die grüne Plackette beim Freundlichen geholt. Wenn schon das Filterchen eingebaut ist, warum nicht draufkleben. Wer weiß was noch kommt...am Ende krieg ich keine mehr...

 

Probleme mit meinem A2 gibts jedenfalls keine. Leistung und Endgeschwindigkeit sind gleich geblieben, Spritverbrauch ist gesunken (ca. 4,8 zu vorher 5,2). Einzig den Turbo hört man nicht mehr "anpfeifen".

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Na ja, ob "Abwarten und Tee trinken" die beste Lösung ist ...?

 

Ich habe ein wenig recherchiert ...

 

Scheinbar ist es so, wie @miwei meint, dass das KBA tatsächlich auch die Filterwirkung von DPFs über das reine Filterkonzept, Sicherheit etc. hinaus, zu prüfen hat. Zumindest, wenn man den Ausführungen hier glauben darf: www.duh.de/pressemitteilung.html?&tx_ttnews[tt_news]=1187&tx_ttnews[backPid]=6.

 

 

Auf der genannten Seite des DUH findet sich auch ein Auszug eines Schreibens des 'Gesamtverbandes Autoteile-Handel e.V.' (GVA) vom 12. Oktober 2007 (als PDF) das Hinweise auf die rechtliche Situation der Betroffenen gibt; http://www.duh.de/uploads/media/GVA-Schreiben_zu_GAT_-_Auszug_01.pdf.

Demnach kann eine kostenfreie Mangelbeseitigung durch Austausch der Filter gegen wirkungsvolle Filter von der Einbau-Werkstatt verlangt werden; ggf. sogar der Rückbau auf den Zustand vor dem DPF-Einbau; die Werkstätten wiederum können die Kostenerstattung vom Filterhersteller verlangen.

Interessant ist allgemein auch der Punkt 4 dieses Schreibens :) ! Aber lest selbst.

 

Diejenigen, die einen evtl. betroffenen DPF 'selbst ausgesucht haben', werden wohl die gleichen Rechte haben, müssen aber ggf. ihr Geld sowie die Ein-/Umbaukosten vom DPF-Hersteller selbst zurück verlangen.

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Hallo zusammen,

 

aufgrund von Meldungen, dass sich mit DPF auch noch Sprit (Diesel) sparen ließe, hätte ich einige theoretische Überlegungen anzubieten (und denke, hier sei der richtige Ort dazu) …

 

Einigkeit könnten wir wohl leicht darin erzielen, dass jeder Widerstand im Abgasstrang Motorleistung kostet; sei es in der Höchstgeschwindigkeit oder eben beim Verbrauch. Oder ?

Unsere A2 haben alle eine 'Abgasreinigung'; egal wie sie auch immer genannt wird und ob mit Anzeigesymbol im Tacho (EU4) oder ohne (EU3). Diese originale 'Abgasreinigung' ist dafür verantwortlich, dass unsere A2 bestimmte Abgasgrenzwerte und je nach Modelljahr EU3 oder EU4 einhalten.

 

Bei Einbau eines DPFs wird nun die originale 'Abgasreinigung' komplett gegen eine neue Abgasreinigung zzgl. eines Russpartikelfilters ersetzt; d.h. der 'DPF' muss sowohl die Aufgaben der originalen Abgasreinigung übernehmen als auch zusätzlich die Dieselpartikel um mindestens 30% (gesetzliche Vorgabe zum Erhalten der steuerlichen Förderung) senken. Und dies beides soll ohne höheren Widerstand im Abgasstrang möglich sein ?

Falls ja, gäbe es eigentlich nur zwei Rahmenbedingungen. Synergieeffekte bei der originalen Abgasreinigung zzgl. Feinstaubfilterung ergeben im Ergebnis einen geringeren Abgaswiderstand. Oder die Filterhersteller können mehr als die Automobilhersteller (aus wirtschaftlichen Gründen immer gerade die gesetzlichen Regelungen einhaltend) verlangen. Letzteres evtl. mit anderen wohl teureren Materialien etc.

Eine dritte mögliche Idee, dass der Abgaswiderstand aufgrund des 'neuen DPFs' nun geringer sei (weil die alte Abgasreinigung schon etwas verstopft sei), halte ich deshalb für unwahrscheinlich, weil die Meisten wohl die Erfahrung eines sinkenden Verbrauchs mit zunehmendem Alter des A2 gemacht haben.

 

Wie wahrscheinlich eine, beide oder gar alle drei eben genannten Möglichkeiten zutreffen, mag jeder selbst entscheiden. Die Wahrscheinlichkeit dürfte aber eher gering sein, wenn es richtig ist, dass die GAT Filter evtl. nicht hinsichtlich einem höheren Filterwirkungsgrad nach der ABE-Erteilung geändert wurden, wie gegenüber der Osnabrücker Zeitung behauptet (Link siehe Beitrag #556), sondern eventuell wegen vom TÜV gemessenen Leistungseinbußen (Stichwort: 'Diesel-BMW mit etwa 30 km/h geringerer Höchstgeschwindigkeit'; siehe Link in Beitrag #566).

Dass Einbußen in dieser Größenordnung nicht nur auch Sprit kosten müssen, sondern die 'Abgaswiderstandsüberlegungen' stützen, dürfte klar sein.

 

Wie dem auch sei, ein geringerer Kraftstoffverbrauch nach dem Einbau des Dieselpartikelfilters würde mich stutzig machen !

 

Als Fazit - und deshalb habe ich schon früher einmal gesagt, dass mir eine Nachrüstlösung von Audi am Liebsten wäre und ich daher von Audi sehr enttäuscht bin - würde ich folgende Angaben vom DPF-Hersteller im Voraus bzw. nachträglich verlangen; insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Wirksamkeitsdiskussion:

  • 1. Eine Angabe zur Partikelminderung in Prozent bezogen auf mein Fahrzeugtyp
  • 2. Zusage zur Einhaltung der übrigen Abgaswerte bzgl. der originalen Abgasreinigung (bezogen auf mein A2-Modell (EU3/EU4/Motorkennbuchstaben)
  • 3. Eine Aussage zur Beschränkung von Höchstgeschwindigkeit und zum Verbrauch
  • 4. Eine Aussage zur Haltbarkeit des DPF-Systems, sei es in Fahrleistung (km) oder Lebensdauer (Jahren) - ähnlich vielen Garantieeinschränkungen im Sinne von entweder max. x km oder max. y Jahre
  • 5. Eine Art Beständigkeitsgarantie für die Einhaltung der Filterdaten bzgl. der Filterlebensdauer (Punkt 4.).

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Hallo,

 

nach einigen Monaten Abstinenz vom Forum lese ich gerade mit etwas Verwunderung die aktuellen Berichte bzw. Erkentnisse vom GAT Filter.

Mitte Dezember letzten Jahres habe ich in meinen A2 den Filter (ich denke als Einer der Ersten mit A2 1.2TDi) einbauen lassen und seid dem keine Schwierigkeiten bezüglich des Filters erkennen können. Die Leistung blieb die Gleiche sowie auch der Verbrauch. Im Schnitt brauche ich derzeit 3,6l/100km wobei die Hauptfahrstrecke gemischt Stadt/Überland und zudem recht ungünstig ist, da es die ersten km immer bergauf geht - in beide Richtungen von zu Hause oder Arbeitsstätte. Besser wäre im kalten Zustand gerade oder noch besser bergab. Im Sommer waren wir in Österreich. Da ich Nachts gefahren bin, konnte ich die je 600km fast immer mit Vollgas fahren. Vollbeladen mit 2 Erw. + 2 Kindern sowie Jetbag. Fazit: Der RPF hat sich bis dato nach ca. 15000km Einsatz technisch bewährt ohne einbußen an Leistung oder Verbrauch.

Die Filterleistung kann ich nicht beurteilen, da ich im Grunde nie während der Fahrt von hinten auf's Auto schauen kann um nach Russwolken ausschau zu halten. Meinen originalen KAT habe ich aber vorsorglich aufgehoben, für den Fall der Fälle.

Nachdem mir im Sommer regulär die KFZ steuer abgebucht wurde, habe ich reklamiert. Die Steuererstattung inkl. Rückzahlung war ein paar Tage später dann aber geregelt.

 

Gruß Chris

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... weitere Infos findet man auch hier: www.daserste.de/plusminus/allround_dyn~uid,z270nlcwde9ee2ac~cm.asp#moreinfo1.

Inkl. eines Links zu einer wenig aussagenden Presse-Information von GAT (www.gat-kat.de/Images/pdf/stellungnahme_10102007.pdf).

 

Das aktuelle Lieferprogramm (Stand 16.10.2007) listet derzeit scheinbar sehr wenige lieferbare DPFs, was vielleicht auch auf das Ausmaß des Problems hinweist (www.gat-kat.de/haupt.aspx?select=view_page&mid=105&kid=105&hmid=0&purl=lieferplan.htm).

Für die A2s sieht es demnach so aus, dass die Filter ...

  • für die 1.2er TDIs (45 KW, Motorkennbuchstabe ANY / GAT-Eurofilter 20.01.001) ab Kw 47/2007 'verkaufsfähig' sind,
  • für die 1.4er TDIs (55 KW, Motorkennbuchstaben AMF und BHC / GAT-Eurofilter 20.01.007) gibt es eine 'neue Version' ab KW 2/2008 und
  • für die 1.4er TDIs (66 KW, Motorkennbuchstabe ATL / GAT-Eurofilter 20.01.009) ist etwas 'in Vorbereitung' mit 'unbestimmter Lieferfähigkeit'.

Hinweise auf Garantie sind der Web-Seite www.gat-kat.de/haupt.aspx?select=view_page&mid=106&kid=106&hmid=0&purl=fragen_eurofilter.htm mit 'hält im normalen Betrieb ein Autoleben lang' und "Es gelten die Bestimmungen der gesetzlichen Gewährleistung" zu entnehmen.

 

 

Da im ersten Link auch die Firma Bosal genannt wurde, findet man Infos hier: www.diesel-oxikatfilter.de - wenngleich die Firma Bosal nach ihrem aktuellen Lieferprogramm keine DPFs für den A2 liefert. Aber interessant ist die Preisliste, hier: www.diesel-oxikatfilter.de/34-0-dieselpartikelfilter-audi-russpartikelfilter-nachruestung.html.

Im Vergleich zu den GAT-DPFs sind die von Bosal (eVK) rund 20% günstiger; bezogen auf die Netto-Preise - bei (theoretisch) gleichem Leistungsumfang.

Die Garantie wird dabei übrigens mit 3 Jahren oder 80.000 km - je nachdem, was zuerst eintritt - genannt. Auch finden sich hier Angaben zur Filterleistung, wenn auch nur wage mit '30% – 70%' (Diesel-Oxikatfilter ist Dieselpartikelfilter und Oxidationskatalysator).

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Nach Rußpartikelfilter-Test: keine ABE, aber kein Rückruf

 

 

Im Streit um Nachrüst-Rußpartikelfilter gab das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erste Ergebnisse einer von ihm in Auftrag gegebenen Nachprüfung bekannt. Danach verfehlte ein System des Herstellers Bosal knapp die Mindest-Partikelminderungsrate. Die allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) Nr. 17 097 wird möglicherweise zurückgegeben. Ergebnisse zu den Filtern der Firma GAT stehen noch aus; hier wurden vorab fünf ABE gelöscht. Einen von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) geforderten Rückruf von rund 60 000 eingebauten Billigfiltern will das KBA noch nicht anordnen. Dafür sollen auf DUH-Initiative nun auch Schnelltests von Nachrüstfiltern möglich sein.

 

 

Quelle: AUTO BILD, Ausgabe 43 – 26.10.2007

 

 

Ich habe letzte Woche mit der Firma GAT bezüglich der gelöschten ABE telefonische Rücksprache gehalten.

 

 

Die freundliche Dame am Telefon meinte nur: „Das geht alles von der Konkurrenz aus, da denen ihre Filter wesentlich teurer sind und denen die billigeren Systeme ein Dorn im Auge sind...“

 

 

Ich habe sie auch auf den geringeren Abgasstaudruck und die höhere Temperatur im Turbolader angesprochen.

Darauf hin meinte sie: „Ja, die Tests die da gemacht worden sind, sind auch von der Konkurrenz in die Wege geleitet worden. Außerdem haben die das alles ganz falsch getestet...“

 

 

 

 

 

 

Naja, das klingt mir nicht gerade einsichtig. Und ich denke wenn es eine Rückrufaktion geben sollte, hat man relativ viel Ärger mit GAT.

 

 

Aber das ist in der heutigen Zeit ja nichts neues mehr. Leider.

 

 

 

 

Mal schauen wie das endgültige Testergebnis ausfällt.

 

 

 

 

Gruß,

Roland

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welchen filter willst du denn einbauen lassen den Betrugsfilter von GAT kannste vergessen.

Lese mal die neue Veröffentlichung vom Kraftfahrt-Bundesamt.

Die ABE für die GAT-Filter mit der ABE-Nr.:

17114, 17117, 17118, 17070, 17148 wurden gelöscht. Das heist die Betrieserlaubniss wurde aberkannt. Alle A2 1,4 TDI Die Nachgerüstet sind haben diesen GAT-filter mit der ABE-Nr. 17118 NT01 DPFO-02V da es noch keinen anderen gibt. Sie www.kba.de oder die Veröffentlichung vom Kraftfahrt-Bundesamt am 10.10.2007 über GAT-Filtersysteme.

Es wäre angebrach hier im Forum für Betroffene einen Beitrag zu öffnen.

Gruß Noll

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Ja, ist mir schon bekannt, dass das KBA die ABE zurückgezogen hat...

Davor wurden die Filter getestet. Und auf Grund dieses Tests ist die ABE gelöscht worden...

Soweit so klar...

 

In diesem Test wurde allerdings nicht "richtig" getestet... Deshalb jetzt der nochmalige Test. unter etwas anderen Bedingungen.

Und dieser Test ist nun entscheidend.

Bestanden = ABE

Nicht bestanden = Rückruf!?!

 

 

Gruß

Roland

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Ich glaub ich steh auf dem Schlauch, Schatz hat doch nur wiedergegeben was die bei GAT gesagt haben und er macht sich Gedanken was jetzt kommt... aber man kann ja alles auch zwischen den Zeilen lesen...

 

Neuer Filter eines anderen Herstellers oder ein verbesserter GAT???

 

Gruß Audi TDI

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Nun, dass 'neue Filter' von GAT kommen, könnt Ihr in meinem Beitrag #569 bereits nachlesen; KW47 beginn am 19. November.

Selbstverständlich - das unterstelle ich mal - müssen diese Filter zuvor eine ABE bekommen / bekommen haben. Eine Kopie der Testergebnisses / des Prüfprotokolls wäre dabei nicht schlecht.

 

Was andere Aussagen wie "Das geht alles von der Konkurrenz aus ..." aus angeht, sei darauf hingewiesen, dass GAT selbst die ABEs zurückgezogen hat - völlig grundlos und nur von der Konkurrenz getrieben ?

Auch die Aussage hinsichtlich des Preises, die darstellt, 'der Konkurrenz seien die Billiglösungen von GAT ein Dorn im Auge', sind - angesichts der Preise anderer Hersteller - völlig daneben ! (Siehe der Link zur Preisliste der Firma Bosal in meinem Beitrag #569.)

Und dass schließlich alle auf dieser Welt - außer GAT selbst - zu blöd sind, DPFs zu testen ... würde mein Vertrauen in GAT absolut erschüttern; mit solchen Aussagen hätte ich nicht einmal mehr Vertrauen in künftige Lösungen dieser Firma.

 

Kurz um, nur wenn unabhängige Tests des Filter vorliegen und ich das Vertrauen aufbringen könnte, dass die verkauften Filter auch den Getesteten entsprechen, würde ich wieder einen neuen DPF dieser Firma einbauen lassen.

Den alten DPF, sofern betroffen, würde ich vorsorglich auf jeden Fall reklamieren, um sicher zu stellen, kostenlosen Ersatz zu bekommen.

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Diesen Brief habe ich nach meinem Telefonat mit der Firma GAT erhalten:

 

 

 

 

Ihr Telefonat vom.....

Negative Berichterstattung über GAT EuroFilter®

 

 

 

 

Sehr geehrter Herr...,

 

 

vielen Dank für Ihr Telefonat vom ... bla bla...

 

 

Selbstverständlich können wir Ihre Unsicherheit als Folge der negativen Berichterstattung verstehen und möchten aus diesem Anlass einige Kritikpunkte kommentieren.

 

 

GAT ist seit 24 Jahren führender Hersteller von innovativer Abgastechnik und Rußpartikelfiltern.

Alle GAT EuroFilter® sind durch ein vom KBA akkreditiertes Prüflabor entsprechend der Anlage 26 §47 Abs. 3a der STVZO geprüft worden. Dabei wurden alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt.

 

 

Die Aussage, dass der Einbau eines GAT EuroFilters® zu Schäden an Turboladern oder anderen Motorkomponenten geführt hat, oder führen kann, können wir nicht bestätigen. Ein derartiger Schaden ist uns als Folge eines GAT EuroFilter® Einbaus bislang nicht bekannt.

Außerdem verweisen wir auf die übliche Produkthaftung, die derartige, nachgewiesenermaßendurch unser Produkt herbei geführte Schäden, abdecken würde.

 

 

Um unsere Überzeugung von dem Produkt zu unterstreichen, haben wir die Garantiezeit für die GAT EuroFilter® mit sofortiger Wirkung auf 3 Jahre oder 100.000 Km verlängert.

 

 

Wir bedauern die negativen Schlagzeilen in den letzten Wochen und hoffen, dass Sie GAT und den Produkten weiterhin Ihr Vertrauen schenken werden.

 

 

Bei Rückfragen stehen wir...

 

 

Mit freundlichen...

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

So, ich habe extra nichts zusätzlich hervorgehoben um die Originalität des Briefes nicht zu verändern.

 

 

@ nolli: das mit dem Extra Beitrag is ne gute Idee.

 

 

 

 

 

 

Gruß

Roland

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Schön, dass GAT beginnt Plus-Punkte zu sammeln - Garantiezeit nun (für die Neuen zumindest) 3 Jahre oder 100.000 km (wahrscheinlich je nachdem, was zuerst eintritt); eine Konkurrenz bietet im gleichen Sinne 3 Jahre bzw. 80.000 km, allerdings bei ca. 20% Netto-Preisvorteil.

 

Geht doch, wenn die Filter jetzt auch noch funktionieren im Sinne von einer Mindestfilterleistung über die Lebensdauer bzgl. Russpartikeln und auch die übrigen Abgase max. denen des jeweiligen Originals ohne DPF entsprechen …

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Wo ist denn eigentlich Dr. Cueppers abgeblieben? Wie äußert er sich dazu?

Heute kam es im "Öffentlich-rechtlichen Fernsehen" Wir können Regressansprüche stellen!

 

Ich will keinen Filter für ca. 700 Euro incl. Einbaukosten, Eintragung bei der Zulassungsbehörde ect.. der nichts filtert und mit einer Steuerbegünstigung von 330 Euro gefördert wird.

 

Ich möchte gerne an GAT folgende Ansprüche stellen:

 

Erstattung des Kaufpreises des GAT-DPF.

 

Rückbau und Ersatz durch einen Original Audi-Kat. (War ja auch vorher drin, der alte wurde verschrottet.)

 

Erstattung der Einbaukosten des RPF, Rückbau des Original-Kat, Auslagen für Eintragungen des Ein- und Umbaus bei der KFZ-Zulassungsstelle.

 

Was ist eure Meinung?:crazy:

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Wo ist denn eigentlich Dr. Cueppers abgeblieben? Wie äußert er sich dazu?

Heute kam es im "Öffentlich-rechtlichen Fernsehen" Wir können Regressansprüche stellen!

 

Ich will keinen Filter für ca. 700 Euro incl. Einbaukosten, Eintragung bei der Zulassungsbehörde ect.. der nichts filtert und mit einer Steuerbegünstigung von 330 Euro gefördert wird.

 

Ich möchte gerne an GAT folgende Ansprüche stellen:

 

Erstattung des Kaufpreises des GAT-DPF.

 

Rückbau und Ersatz durch einen Original Audi-Kat. (War ja auch vorher drin, der alte wurde verschrottet.)

 

Erstattung der Einbaukosten des RPF, Rückbau des Original-Kat, Auslagen für Eintragungen des Ein- und Umbaus bei der KFZ-Zulassungsstelle.

 

Was ist eure Meinung?:crazy:

 

Was soll er zu sagen... ihn trifft weder eine Schuld noch sonstwas...

 

Meine Meinung ich würde erst einmal mit der Hotline Kontakt aufnehmen und ganz genau die Presse dazu lesen. Dann kann man sehen was für >Schritte notwendig werden eventuell mit Hilfe von Fachpersonal für Rechtsangelegenheiten :D

 

Kopf hoch

 

Gruß Audi TDI

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Um Himmels Willen, keine Schuldzuweisung! Nur die Meinung würde mich interessieren.

 

Einer Kontakthotline der Verursacher (GAT) würde ich mich nie bedienen, denn sie werden alle Anschuldigungen von sich weisen.

 

Fakt ist: Die KBA ist erloschen, Ersatz ist einzufordern! Alles andere ist blauäugig.

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Heute kam es im "Öffentlich-rechtlichen Fernsehen" Wir können Regressansprüche stellen!

 

Ich will keinen Filter für ca. 700 Euro incl. Einbaukosten, Eintragung bei der Zulassungsbehörde ect.. der nichts filtert und mit einer Steuerbegünstigung von 330 Euro gefördert wird.

 

Ich möchte gerne an GAT folgende Ansprüche stellen:

 

Erstattung des Kaufpreises des GAT-DPF.

 

Rückbau und Ersatz durch einen Original Audi-Kat. (War ja auch vorher drin, der alte wurde verschrottet.)

 

Erstattung der Einbaukosten des RPF, Rückbau des Original-Kat, Auslagen für Eintragungen des Ein- und Umbaus bei der KFZ-Zulassungsstelle.

Wenn Du meinen Beitrag #566 lesen würdest - insbesondere den Auszug aus dem Schreiben der 'Gesamtverbandes Autoteile-Handel e.V.' (GVA) vom 12. Oktober 2007 ... - dann würdest Du alles Wichtige wissen; inkl. Deiner Möglichkeiten und Rechte ! Nur, lesen (und handeln), musst Du schon selbst.

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Wo ist denn eigentlich Dr. Cueppers abgeblieben? Wie äußert er sich dazu?

.....

Der hat immer alles mitgelesen.

Der ärgert sich entsprechend.

Der hat jeden Nerv verloren, noch mal was "Gemeinsames" zu organisieren.

Der gibt zu bedenken, dass GAT wohl in Konkurs geht, sobald die ersten der zig Anspruchsteller Recht bekommen - dann bleiben alle (Werkstätten, Händler, Anspruchsteller) bis auf die Anwälte auf den Kosten sitzen.

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Hallo Rowdy

 

Deine Ausführung zur Plakette ist so nicht richtig. Der A2 1,4 TDI hat die Grüne plakette ab dem MKB wechsel das war zum facelift mitte 2003 also MJ 04 ab da haben die TDI euro 4 und damit die grüne Plakette. Alle davor gebauten 1,4 TDI mit Euro 3 bekommen ohne RPF die gelbe Plakette und mit Filter die Grüne.

Ansonsten stimme ich den Vorrednern bezüglich der Sinnhaftigkeit des Filters zu, es ist eine reine Geldmacherei und mehr nicht. Die Umwelt wird damit eigentlich noch mehr geschädigt als vorher aber was man nicht sieht kann ja nich gefährlich sein, deswegen is ja auch Gammastrahlung so unschädlich, naja wer dran glauben mag soll sich den filter reinbauen und sein Gewissen beruhigen, auch wenn er eigentlich ein schlechteres haben sollte wenn er es nur für die Plakette macht.

 

MFG

 

Michael

 

PS: Ich bin dem ganzen entgangen indem ich mir wieder einen Benziner gekauft hab der obendrein noch mehr spass macht als es der A2 schon gemacht hat.

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...

Der hat jeden Nerv verloren, noch mal was "Gemeinsames" zu organisieren.

...

Würde ich - ehrlich gesagt - auch nicht (mehr) tun. Nicht, weil ich keine Lust hätte oder nicht bereit dazu wäre, nicht weil ich es für falsch oder unnütz hielte, nicht weil ich erst einmal auf Andere warten würde, nicht weil mir der Aufwand zu hoch wäre, nicht weil vielleicht nicht jeder (mein) Engagement usw. (im Nachhinein) zu schätzen wüsste, …

Nein, ich würde es allein deshalb nicht (mehr) tun, weil ich heutzutage nicht mehr guten Gewissens einem (fremden) Dritten vertrauen würde. Traurig, sehr traurig im Ergebnis, ich weiß - aber unbedingt wundern müsste es auch niemanden, oder ? Insbesondere auch deshalb, weil damit löbliches und vorbildliches Engagement in die richtige Richtung - ich schrieb es bereits -, im Ergebnis, einfach zu Nichte gemachte wird.

 

Wie es zu solchem, begründeten Misstrauen kommen kann, mag jeder in verantwortlicher Position mal selbst überdenken.

 

Allerdings und gerade deshalb ist, basierend auf dem derzeitigen Erkenntnisstand, eine eventuelle Rücksichtnahme auf einen ggf. anstehenden Konkurs ein Signal am falschen Ende. Schließlich hat der Kunde im Vertrauen auf 'deutsche' Qualität auch einen, im Vergleich zum versprochenen Gegenwert, sehr guten Preis für nahezu nichts bezahlt und muss im Ergebnis sogar noch um seinen staatlichen Zuschuss bangen.

Unternehmerisches und kalkulierbares Risiko, dass sich im Preis des Endproduktes niederschlägt, kann unternehmerischerseits auch leichtfertig oder fahrlässig aufs Spiel gesetzt werden; warum der Kunde plötzlich hierfür verantwortlich sein sollte, ist nicht nachvollziehbar. Und wie hoch dieser Risikoaufschlag im Einzelnen ausfällt, kann man auch beim Preis- und Leistungsvergleich mit Konkurrenzprodukten abschätzen.

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Hallo nochmal miwei. Ich denke, mein gestriger Beitrag ist verschütt gegangen da man sich nach einer gewissen Zeit neu einloggen muss. Also nochmal in Kürze. In keinerlei Hinsicht ein Vorwurf an Dr. C.. Er hat sich zur Belieferung sehr engagiert.

Ich hab keinesfalls den Nerv verloren. Ganz im Gegenteil....

Genauso wie bei der Einigkeit der Sammelbestellung sollten wir auch nun zu einer gemeinsamen Lösung kommen welche Ansprüche wir stellen. Ca. 600 Euro für einen unwirksamen Filter der mit 330 Euro gefördet wird (hoffentlich bleibt es so....) sind doch einfach unakzeptabel.

Da muss funzender Ersatz durch den Hersteller geliefert werden oder wir gehen auf Schadstoffstufe gelb, mit der ich auch leben kann und das Fahrzeug wird auf Kosten des DPF-Herstellers GAT in den Abgas-Urzustand versetzt.?!.

Ich will da bestimmt niemanden angreifen oder sonstiges.

Liebe Grüße, miwei

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Dort habe ich eine e-mail hingeschrieben und heute bin ich von dem Sender (aus Wiesbaden) angerufen worden:

 

Es wird jemand mit GAT-Filter aus dem Rhein-Main-Gebiet (ggf. auch weiter weg) gesucht, mit dem ein Interview gemacht werden soll - die wollen da baldmöglichst mit einem Kamerateam hinfahren.

 

Bitte dort melden über 0178 1527411 - er ruft dann auf seine Kosten sofort zurück.

 

 

und hier der Text der inzwischen empfangenen e-mail:

 

Sehr geehrter Dr. Cüppers,

 

herzlichen Dank für Ihre Rückmeldung. Auch die Redaktion vom ARD Ratgeber Auto ist natürlich darauf angewiesen, dass sich Betroffene trauen und bei uns melden. Ohne konkrete Fallbeispiele können wir keine Mißstände aufdecken.

 

In erster Linie heisst die Sendung Ratgeber, weil wir natürlich Tipps geben möchten. Deshalb meine Frage an Sie: Wären eventuell bereit, mit uns nächste Woche Montag, Dienstag oder Mittwoch gemeisam mit der Kamera den Reklamationsweg einmal zu excerzieren. Das Ganze würde etwa einen halben Tag in Anspruch nehmen. Wir würden mit Ihnen zum Händler gehen bzw. zu GAT, zum TÜV, zum ADAC und zur Steuerbehörde, um folgende Sachen zu klären:

 

1.) Wie bekomme ich schnellst möglich mein Geld zurück? Wer muss es mir zurück zahlen GAT oder der Händler (ich tippe übrigens auf den Händler, weil sie mit GAT keine Geschäftsbeziehung hatten, der Händler müsste sich dann an GAT wenden)

 

2.) Was wird aus der Steuererstattung?

 

3.) Wer bezahlt die Rückrüstung (schließlich fehlt jetzt ein Teil vom alten A2-Auspuff)?

 

4.) Darf ich jetzt überhaupt noch mit dem Auto ohne ABE fahren, wenn ja wie lange. Bis wann muss der Filter ohne ABE wieder raus. Wer haftet bei einem Unfall?

 

 

5.) Wie hoch ist das Risko, dass GAT Konkurs geht und ich keinen Schadenersatz bekomme?

 

Der erste Beitrag ist bereits für die Sendung am nächsten Samstag, das heisst, wir sind leider etwas unter Zeitdruck.

 

Darf ich Sie dazu am Montag einmal anrufen?

 

Herzliche Grüße,

 

Oliver Lauter

 

Redaktion ARD Ratgeber Auto

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1.) Wie bekomme ich schnellst möglich mein Geld zurück? Wer muss es mir zurück zahlen GAT oder der Händler (ich tippe übrigens auf den Händler, weil sie mit GAT keine Geschäftsbeziehung hatten, der Händler müsste sich dann an GAT wenden)

Diese Vermutung wird durch ein Schreiben des 'Gesamtverbandes Autoteile-Handel e.V.' (GVA) vom 12. Oktober 2007 gedeckt: http://www.duh.de/uploads/media/GVA-Schreiben_zu_GAT_-_Auszug_01.pdf.

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hy

da habe ich mich auch gemeldet und am Mittwoch gehts zum Dreh

in die ADAC München Zentrale. Der Termin steht schon fest!!!

 

Am 7.11.07 um 17 Uhr in der Münchner ADAC Zentrale.

 

Ein weiterer A2 fahrer ist auch schon dabei. Weiß aber nicht, ob es

einer von uns ist.

Der hat sogar einen Anwalt eingeschaltet.:eek:

Mir wurde auch eine Fahrt (mit Kostenerstattung) zu Rp Systems angeboten

um dort vor laufender Kamara von Herr Stademann das Geld usw zurückzufordern. Leider fehlt mir die Zeit dazu:mad:

Weitere Infos erhalte ich um 22 Uhr heut abend.

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Diese Vermutung wird durch ein Schreiben des 'Gesamtverbandes Autoteile-Handel e.V.' (GVA) vom 12. Oktober 2007 gedeckt: http://www.duh.de/uploads/media/GVA-Schreiben_zu_GAT_-_Auszug_01.pdf.

Ich habe mir den angegeben Link heruntergeladen, durchgelesen und möchte vorsichtig anmerken um nicht wieder ins Fettnäpfchen zu treten:

Zitat des Schreibens: "Betr,: Chefinformation: Dieselpartikelfilter der Fa. GAT.

 

"b. Wenn ein Autofahrer einen solchen Filter... kann er von seiner

Einbauwerkstatt.... Mangelbeseitigung verlangen.

 

Meine Bedenken: Ich habe diesen Filter aufgrund eines günstigen Preises der dem A"-Forum gewährt wurde bestellt und geliefert bekommen. Ich habe mir daraufhin eine kostengünstige freie Werkstatt gesucht, habe den von GAT gelieferten Karton dort angeschleppt und den DPF einbauen lassen, den Audi-Kat haben die auch noch entsorgt.

 

Nun soll ich von der Einbauwerkstatt denen ich einen Karton mit DPF auf den Hof gestellt habe, die keinen Cent am DPF sondern nur am Einbau verdient hat Mangelbeseitigung verlangen??????

 

Ich käm mir echt dreckig vor.

 

Sag mir bitte jemand wie ich die in Regress nehmen soll.

 

GAT müsste jeden belieferten Kunden anschreiben und für das funktionslose Teil eine Lösung, einen Kompromiss anbieten!!!???

 

miwei

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@miwei:

Deshalb schrieb ich bereits in meinem Post #566 in diesem Thread ...

Diejenigen, die einen evtl. betroffenen DPF 'selbst ausgesucht haben', werden wohl die gleichen Rechte haben, müssen aber ggf. ihr Geld sowie die Ein-/Umbaukosten vom DPF-Hersteller selbst zurück verlangen.

Mit meiner Wiederholung des Links zum 'Gesamtverbandes Autoteile-Handel e.V.' (GVA) wollte ich lediglich die zitierte Vermutung von Herrn Oliver Lauter ('Redaktion ARD Ratgeber Auto'; Post #586 von @dr.cueppers) bestätigen.

 

Natürlich kannst Du / könnt Ihr nur direkt gegenüber GAT agieren. Allerdings sollte der Nachweis der Einbaukosten - wenn in üblichem Rahmen - ebenfalls von GAT zurück erstattet werden müssen; ein Anwalt wird aber wahrscheinlich, so oder so, nötig werden.

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zu miwei

nicht der es eingebaut hat ist zu belangen, sondern der Lieferant.

D.H. R.P-systems !!!

Hatte eben das Telefonat mit dem Reporter von ARD ratgeber Technik.

 

Treffpukt ist der jetzige Mittwoch der 07.11.2007 um 16.00 Uhr (weil mein A2

beim Fahren gefilmt werden soll und da es noch recht hell ist)

Am Westpark 8 in München in der Rezeption.

Wer später kommen kann ist auch ok. Spätestens 17.00 sollte man sich da einfinden.

Morgen fährt die Redaktion zu Rp-System und will u.a. auch fragen warum

die Belieferten keine Rechnung bekommen haben. Ich zumindest habe keine

bekommen und andere ja anscheinend auch nicht.

Dem schicke ich auch ein Fax zu, zwecks garantieanspruch und Gelderstatung. Bitte euch auch drum dies zu machen.

Faxnr. ist 05533 99 99 67 bis morgen Spätestens 7.30 weil die früh fahren

müßen um alle Termine zu schaffen.

Macht einen besseren eindruck wenn mehr betroffen sind.

Bis jetzt hat er nur von uns A2 Besizer ein feedback bekommen.:D

Ausgetrahlt wird es diesen Sonntag in ard radgeber Technik.

Und am Samstag im swr.

Der Journalist muß sich ganz schön beeilen...

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N'Abend,

 

also ich verstehe die Sache (und die Aufregung) hier noch nicht so ganz.

 

Ich habe mich öfters mit Sachmängelhaftung & Co. bei Windkraftanlagen rumschlagen müssen, mit Herstellern, die 6- bis 7-stellig-teuere(-Euro) Bananen-Versionen verkaufen ("Reift beim Kunden" :mad:) und schon gegen RWE und Allianz geklagt und auf's Kreuz gelegt.

 

Mein (juristischer) Laienverstand sieht das so:

 

1) Ich kann mich nur an meinen Vertragpartner wenden, z.B. GAT oder ATU oder wer auch immer das fragliche Produkt geliefert hat. Siehe hier unter Beweislast:

http://de.wikipedia.org/wiki/Sachmängelhaftung

 

2) Es gibt für Verbraucher eine Sachmängelhaftung von 24 Monaten mit Beweislastumkehr nach 6 Monaten. D.h. nach 6 Monaten muss ich im Zweifelsfall gutachtlich nachweisen, dass das fragliche Produkt zum Zeipunkt des Eigentumsübergangs mängelbehaftet war. Vorher (in den ersten 6 Monaten) wird automatisch davon ausgegangen, dass das fragliche Produkt schon bei Übergabe mangelhaft war, wenn es eben in diesen ersten 6 Monaten mangelhaft ist - also etwas einfacher.

 

3) Ist konkret dein RP-Filter mangelhaft? Nachweise? Gutachten?

Das wird nicht ganz einfach und meine, dass hier mal diskutiert werden sollte, wie man dieses genau nachweisen will.

 

Das jeder einzeln ein (Abgas-)Gutachten macht, ist wohl reichlich teuer und unangemessen.

 

Mir fiele da nur spontan ein Stichprobengutachten ein, wo z.B. 30x A2-1.2TDIs eine Gruppe bilden, Geld "zusammenwerfen" und beispeilsweise 3 Gutachten machen. Die ganze Abwicklung kostet aber viel Zeit und Organisation.

 

4) Wenn man dann einen Nachweis hat, kann man Nachbesserung oder Wandlung innerhalb einer angemessenen Frist, z.B. 2-4 Wochen, vom Vertragspartner verlangen. Einwurf-Einschreiben mit Rückschein versteht sich.

 

5) Kommt keine (sinnvolle) Reaktion innerhalb der Frist, bleibt nur der Rechtsweg (Rechtsanwalt+ Klage oder http://de.wikipedia.org/wiki/Streitgenossenschaft [spekulation])

 

Also, wenn ich einen Filter hätte, wäre im Moment erstmal Punkt 3) zu erledigen. Oder sehe ich das falsch?

 

Juristisch hilft da ein Fersehbeitrag nicht weiter, es sei denn es fünden sich noch mehr tatsächlich Betroffene mit nachweißlich defektem RP-Filter. Durch die allgemeine Verunsicherung in der Bevölkerung sinken natürlich auch die Umsätze bei GAT und steigt vermutlich damit das Insolvensrisiko.

D.h. alle die nicht direkt bei GAT gekauft haben, könntens im Falles des Falles etwas besser haben.

 

Aber wir wollen ja erstmal nicht vom Schlimmsten ausgehen...

 

Trozdem schönen Abend

 

Stefan

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Nachdem ich auch von der GAT-Filter Aktion profitieren wollte und einen Filter vor Ablauf der Aktionsfrist Ende März bestellt habe, hat mir Herr Stademann von RP-Systems (die den Hauptsitz in der Schweiz haben) den Preis für den Filter inkl. Exportpauschale bekanntgegeben und die Lieferung an den Sitz in Glattbrugg bei Zürich zur Abholung versprochen.

Da er mir eine Lieferfrist von 4-6 Wochen angab, habe ich den Betrag auf das angegebene Konto voreinbezahlt.

 

Seither herrscht seitens Stademann Funkstille. Weder auf E-Mails vom Juli und August, wo ich nach dem Liefertermin fragte, noch auf die verlangte Rückerstattung wegen Nichterfüllung im Oktober (6 Monate nach Einzahlung), hat dieser Mensch geantwortet.

Ich habe vor kurzem noch ein E-Mail betreffs Vertragsrücktritt wegen Nichterfüllung und Unwirksamkeit des Produktes mit Androhung von Zwangsvollstreckung bei Nicht-Rückerstattung bis am 10. November 2007 gesandt, doch das lässt den Herrn Stademann anscheinend ebenso völlig unbeeindruckt.

Kann mir jemand helfen, für meine Rückforderung die entsprechenden rechtlichen Schritte in Deutschland einzuleiten (Kontakt per PN)?

Ich habe notfalls auch mit Betreibung (so heisst das Zwangsvollstreckungsverfahren in der Schweiz) gegen den Sitz in Glattbrugg gedroht (der zuständige Herr dort hüllt sich ebenso in Schweigen). Den Vertrag habe ich aber mit Stademann gemacht.

 

Gibt es weitere Geschädigte, die bezahlt haben, aber nie beliefert worden sind?

 

Gruss blacky1.2

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Nachdem ich auch von der GAT-Filter Aktion profitieren wollte und einen Filter vor Ablauf der Aktionsfrist Ende März bestellt habe, hat mir Herr Stademann von RP-Systems (die den Hauptsitz in der Schweiz haben) den Preis für den Filter inkl. Exportpauschale bekanntgegeben und die Lieferung an den Sitz in Glattbrugg bei Zürich zur Abholung versprochen.

Da er mir eine Lieferfrist von 4-6 Wochen angab, habe ich den Betrag auf das angegebene Konto voreinbezahlt.

 

Seither herrscht seitens Stademann Funkstille. Weder auf E-Mails vom Juli und August, wo ich nach dem Liefertermin fragte, noch auf die verlangte Rückerstattung wegen Nichterfüllung im Oktober (6 Monate nach Einzahlung), hat dieser Mensch geantwortet.

Ich habe vor kurzem noch ein E-Mail betreffs Vertragsrücktritt wegen Nichterfüllung und Unwirksamkeit des Produktes mit Androhung von Zwangsvollstreckung bei Nicht-Rückerstattung bis am 10. November 2007 gesandt, doch das lässt den Herrn Stademann anscheinend ebenso völlig unbeeindruckt.

Kann mir jemand helfen, für meine Rückforderung die entsprechenden rechtlichen Schritte in Deutschland einzuleiten (Kontakt per PN)?

Ich habe notfalls auch mit Betreibung (so heisst das Zwangsvollstreckungsverfahren in der Schweiz) gegen den Sitz in Glattbrugg gedroht (der zuständige Herr dort hüllt sich ebenso in Schweigen). Den Vertrag habe ich aber mit Stademann gemacht.

 

Gibt es weitere Geschädigte, die bezahlt haben, aber nie beliefert worden sind?

 

Gruss blacky1.2

 

Hallo blacky1.2,

hast Du ihn mal angerufen? Meines Wissens ist er fast nur so erreichbar. RP SYSTEMS - Rupartikelfitersysteme

 

Gruß Audi TDI

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3) Ist konkret dein RP-Filter mangelhaft? Nachweise? Gutachten?

Das wird nicht ganz einfach und meine, dass hier mal diskutiert werden sollte, wie man dieses genau nachweisen will.

Die Rückgabe der ABE seitens des Herstellers, aufgrund zugegebener nachträglicher Änderungen, sollte genügen. Ungeachtet dessen, dass es wohl, durch TÜV-Prüfungen, festgestellt, objetive Gründe zu nachträglichen Änderungen gegeben hat; siehe: http://www.duh.de/pressemitteilung.html?&tx_ttnews[tt_news]=1187&tx_ttnews[backPid]=6.

 

Einerseits ein Skandal.

Andererseits, klickt ihr eigentlich mal auf Herzlich Willkommen bei GAT. ? Da steht unter "news" im pdf dass bisher verbaute Filder ihre ABE behalten. usw.

Na ja, aber in diesem Dokument (http://www.gat-kat.de/Images/pdf/Oct23_07GVA_ChefinformationDPF.pdf) steht unter Punkt 2 (Auszug):

"... hat sich GAT entschieden, die ... Filtersysteme vom Markt zu nehmen und durch Neuprodukte mit neuer ABE zu ersetzen, die zur Erlangung derselben ein erneutes Prüfverfahren durchlaufen haben".

 

Wenn ich unterstelle, dass es Gründe für die ABE-Rückgabe gab / gibt, dann würde ich auf einem Austausch bestehen.

 

Das der / die betroffenen Hersteller heute versuchen den Ball flach zu halten, ist zumindest aus deren Sicht verständlich; jeder nicht reklamierende ist bares Geld.

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Mit Spannung erwarte ich den Bericht zu dem Thema im Fernsehen. Da ich keinen Fernseher habe hoffe ich natürlich, dass ich den Bericht dann im Internet sehen kann.

 

Zum Thema Rückrüstung und Kosten schreibt der Spiegel http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,515467,00.html (man beachte besonders den letzten Teil des Artikels, der Anfang besagt ja im Wesentlichen, dass weiße A2s gefragt sind :D).

 

Grüße, flixe

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Mmh, ob die heutigen Automobilverantwortlichen das auch lesen und begreifen ... oder ob sie bis zur Konsequenz für Mitarbeiter und Kunden längst hochgelobt, mit Orden und Belobigungen sowie lukrativen Beraterverträgen und Vorstandsposten überhäuft und / oder in millionenhohen Pensionen abgetaucht sind :confused:.

 

Fragen über Fragen und keine Aussicht auf Weitsicht, Vernunft und Verantwortung. Zum :mmph:.

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