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rußpartikelfilter - Generation 1, die unwirksamen


dr.cueppers

Empfohlene Beiträge

Vielleicht war es eine Fehlentscheidung einen AUDI gekauft zu habe - siehe hier: http://partner.vw-service-werbung.de/partnersite/popup_DPF.html?id=az2LtP3b;

Zitat:

"Die Deutsche Umwelthilfe e.V. veröffentlicht daher erstmals auszugsweise die Testergebnisse von Nachrüst-Dieselpartikelfilter. Getestet wurden jeweils fünf unterschiedliche Nachrüstsysteme für den Audi A6 2.5 TDI sowie den VW Golf TDI. Im Ergebnis zeigen sich dramatische Qualitätsunterschiede: Erfreulicherweise erfüllen alle Marken-Nachrüstsysteme die gesetzlichen Mindestvorschriften bei weitem, ganz im Gegensatz zu den Billigsystemen."

 

Der schöne Schein erledigt sich bei VW, sobald einer nach Rußfiltern für den Lupo TDI fragt.

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Langsam ärgert mich die Bezeichnung "Billigsystem" im Zusammenhang mit den GAT etc. Partikelminderungssystemen. Was darf ich denn unter einem solchen vermeintlich billigen System verstehen? Ist ja nicht so, dass es sich um einen Discount-Preis bei dem GAT-Filter gehandelt hat.

 

Ist jetzt die Differenz zwischen EUR 500,- und EUR 600,- bereits die Unterscheidung zwischen "Billigsystem" und "Premiumsystem" bzw. "Marken-Nachrüstsystem"? Ist GAT keine Marke? steht da "Made in Billig-stan" drauf?

 

Und ehrlich gesagt, hätten diese "Pseudopremiumhersteller" ein geeignetes System, eben auch für Nischenmodelle, im Program gehabt, hätte ich wohl deren Angebot wahrgenommen. Beim Auspuff kaufe ich auch nicht den "Billig- oder Billigstanbieter", denn da weiss ich einfach, das zahlt sich nicht aus.

Aber aktuell wird so getan, als wäre wieder mal der Verbraucher auch mit schuld, wenn er "Billigsysteme" kauft...da kann er ja nichts anderes erwarten, warum regt der sich überhaupt auf. :crazy:

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Naja für einen bestimmten Astra Diesel Bj ca. 2000 kostet die Nachrüstung 3000€! Alenernstes muss laut Filterhersteller ab einer bestimmten Laufeistung ein neuer Dieselkat rein. Auch in der C-Klasse soll das so sein und das dann so 1500€ mit Einbau kosten. Dagegen sind 600€ wenig. ;)

Aber finde die Bezeichnung auch etwas zu abwertend.

 

PS nachgerüstet wird nicht sondern in 3 Jahren nach Polen verkauft.. :D

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Tut mir leid, aber einige scheinen immer nocht nicht kapiert zu haben, das es sich um ein Billigsystem handelt. Schon allein bei der Betrachtung nach der Lieferung habe ich geschrieben, das die Schweissnähte nicht gescheisst, sondern im Schnellverfahren gebraten wurden. Einige Schweisspunkte des Hitzeschutzschilds hatten keinen Kontakt zum Filterkörper.

Noch nicht geschnallt? Man hat uns BETROGEN!!! Getürkter Filter in Minderqualität mit firmeneigener Zurückziehung der ABE. Da ist Billigsystem noch geschmeichelt.:crazy:

Noch Zweifel? Gute Fahrt, wir werden sehn wie die Sache ausgeht.

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Der schöne Schein erledigt sich bei VW, sobald einer nach Rußfiltern für den Lupo TDI fragt.

 

Ich weiß ...

 

... ich kann mit dem Begriff 'Billigsystem' auch kaum etwas anfangen - insbesondere weil z.B. Bosal wohl das gleiche System verkauft wie GAT, aber zu einer Netto-UVP von 390,- € im Gegensatz zu 500,- € (siehe meine vorherigen Beiträge) !

Und wenn VAG nun 599 € verlangt kann man sich seinen eigenen Reim zu 'Billigsystemen' machen; auch oder insbesondere vor dem Hintergrund der Stückzahlen.

 

Aber was erzähle ich - es ist überall das Gleiche und es wird höchste Zeit, dass sich Produzenten / Hersteller / Vertreiber einmal Gedanken über den Inhalt von 'Made in Germany' machen - anderenfalls kann ich leicht das gleiche Desaster mit einem Billigstanbieter erleben, aber zu einem günstigeren Preis der mir weniger Verluste in meinem eigenen Geldbeutel beschert.

 

Es ist zum Ko.... :WUEBR:.

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Alenernstes muss laut Filterhersteller ab einer bestimmten Laufeistung ein neuer Dieselkat rein.

 

 

Meines Wissens, ist das eine gesetzliche Vorschrift. Wenn der alte Dieselkat schon seit mehr als 80tkm im Auto verbaut ist, muß er mit ausgetauscht werden. Sonst gibt es weder die bessere Plakette noch die Steuerförderung. Hat also nichts mit dem jeweiligen PKW zu tun.

 

Die Anbieter der "Billigsysteme" waren zumindestens so pfiffig, dass sie einen kombinierten Dieselkat-Partikelfilter konstruiert haben.

 

Gruß

 

Ralflz

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@ HolgerBY:

 

Zustimmung zur Argumentation gegen "Billigfilter". Wenn es eine Wahl gegeben hätte, hätte ich sicher auch nicht die billigste Variante genommen. Aber diese Wahl gab es nun mal nicht. Und draufgezahlt hat auch jeder, weil der Filter mehr kostet als der Steuerbonus wert ist.

 

Nun wird es aber wirklich ernst: Unter Rufilter: Diesel-Fahrern drohen Steuerforderungen - Auto - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten ist zu lesen:

 

Zitat:

"... Der Dortmunder Fahrer eines Land Rovers hat jetzt Selbstanzeige erstattet - und auch gleich seinen Steuervorteil von jährlich 330 Euro an die Behörden zurück überwiesen. Er wird damit laut Deutscher Umwelthilfe möglicherweise eine Prozesswelle auslösen. Denn die Finanzbehörden müssen nach Gesetzeslage Steuersubventionen zurückfordern, wenn der Fördergrund entfällt."

 

Stefan

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"... Der Dortmunder Fahrer eines Land Rovers hat jetzt Selbstanzeige erstattet - und auch gleich seinen Steuervorteil von jährlich 330 Euro an die Behörden zurück überwiesen. Er wird damit laut Deutscher Umwelthilfe möglicherweise eine Prozesswelle auslösen. Denn die Finanzbehörden müssen nach Gesetzeslage Steuersubventionen zurückfordern, wenn der Fördergrund entfällt."

 

...dieser Oberdepp. Solche Klugscheißer-Typen (sorry) wissen nicht, was sie tun...

 

...es sei denn, er hat die Behörden getäuscht und gar keinen DPF druntergebaut gehabt. Dann allerdings hätte das mit dem Thema hier gar nix zutun. Aber wahrscheinlich hält er sich für besonders schlau und ist vielleicht ein bisher unbeachteter Steuerrechtler, der auf sich aufmerksam machen will...

 

Solch ein Verhalten hilft nicht das eigentliche Problem zu lösen, sondern zwingt nur die Verwaltung sich wieder mit uneffektivem Hinundherschieben von Akten zu beschäftigen. Grrrr.

 

(Zudem sind's nicht jährlich 330 sondern insgesamt 330.)

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Urteil AG Ahaus rechtskräftig

 

"In meiner restlichen Klagesache gegen Stademann und GAT ist am 28.11.2007 der Feststellungsklage wegen Schadensersatz wegen Nichterfüllung durch Urteil des Amtsgerichts Ahaus stattgegeben worden Hinsichtlich der bezahlten Forderung ist die Erledigung des Rechtsstreits festgestellt worden und es sind die Kosten GAT und Stademann auferlegt worden.

 

b)Der schlechte Teil der ersten Nachricht

Es handelt sich um ein Versäumnisurteil im schriftlichen Vorverfahren ( Urteil daher auch noch nicht rechtskräftig). Entweder waren die Herren durch die Güte der Klage überzeugt ( kann man beim Landanwalt fast ausschließen) oder sie wußten schon, warum sie nicht einmal das Porto für eine Verteidigungsanzeige mehr ausgeben wollten. Das sie die Frist verpennt haben, kann ich nicht glauben." s. Meldung #775

 

Laut AG Ahaus liegt dort bis heute keine Einspruchsschrift von GAT (Fristablauf 14.12.2007 ) oder von Stademann ( Fristablauf 18.12.2007 ) vor. Berufung kommt angesichts des geringen Rest-Streitwertes nicht in Betracht (Aktenzeichen 14 C 283/07 AG Ahaus).

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Herzlichen Glückwunsch WMS! Freut mich sehr zu hören, dass die Jungs bei dir zahlen müssen! :HURRA::TOP:

 

So, und jetzt zu unserer "Sammelaktion"

 

Ich habe Mittlerweile Post von GAT bekommen, wie Ihr vermutlich auch.

 

GAT vertritt immer noch die Meinung, dass die Filter völlig in Ordnung sind und sie die Dinger nur aus Gründen der Kundenzufriedenheit austauschen :crazy:

 

 

Da ich allerdings diese Kulanzlösung nicht akzeptieren möchte, da Kulanz eine freiwillige Leistung des Herstellers / Händlers darstellt, von der GAT jeder Zeit zurück treten kann, werden wir um einen Anwalt nicht rum kommen, leider.

 

 

Ich bin immer noch der Meinung, dass uns die Zeit davon läuft, da GAT in kürze zahlungsunfähig sein wird.

 

Ich werde nach den Feiertagen beim ADAC anrufen und mich mal von nem Anwalt dort beraten lassen... eine Beratung ist ja kostenlos ;)

 

Alles was danach kommt wird nicht mehr kostenlos sein und darüber sollten sich alle, die an dieser Aktion teilnehmen wollen im klaren sein.

 

Aber wenn wir Nägel mit Köpfen machen und uns nicht länger auf der Nase herum tanzen lassen wollen, müssen wir größere Geschütze auffahren.

 

Wer von euch auch der Meinung ist, könnte mir ja evtl. per PN oder E-Mail bescheid geben und ich mach mich mal schlau, wieviel es in etwa kosten könnte eine Sammelklage gegen GAT / Stademann zu starten.

 

 

In diesem Sinne, frohe Weihnachten:xmas:

 

Roland

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GAT hat mir auch diesen "Standardbrief" geschickt, mit dem Hinweis auf Kulanz.

Nur, wenn man gemeinsam gegen GAT vorgeht, was möchte man erreichen, was ist denn das Ziel? Diese Frage hatte miwei schon gestellt, aber es kam bisher keine Antwort.

 

Ich selbst bin mir auch unschlüssig, da es definitiv keinen anderen Partikelfilteranbieter gibt. Und einfach ins Blaue hinein zu verlangen, GAT soll die Rücknahme und den "Rückbau" zahlen, ist meines Erachtens keine befriedigende Lösung. Lieber lasse ich es bei der vermeintlichen Kulanzlösung, und hoffe dass sie auch funktionieren wird. Denn diese schränkt ja die Rechte, die ich mit meiner Sachmangelanzeige bei GAT eingefordert habe, nicht ein. GAT hat von mir eine Frist bekommen, bis zu der sie den Mangel abstellen müssen. Da GAT dies nach eigenen Aussagen nicht erfüllen kann, kann ich jederzeit weitere Schritte einleiten, falls die in Aussicht gestellte Lösung nicht befriedigend ist.

 

Wichtig wäre für alle Betroffenen nur, dass sie zunächst den Sachmangel bei GAT anzeigen. Erst dann kann GAT in Verzug kommen, mit allen weiteren rechtlichen Folgen.

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Wenn ich mal einen Grund für die Betroffenen nennen darf: Ihr müsst das, was GAT / Stademann / ... derzeit aus 'Kulanz' anbieten, rechtlich für Euch sichern ! Wie oben schon genannt, kann GAT / Stademann / ... von dem Kulanzangebot jederzeit zurück treten - und Ihr steht mit Nichts da (außer einem fragwürdig funktionierenden DPF und der Möglichkeit der Rückforderung der Steuervergünstigung).

 

Also muss das Ziel sein, das Kulanzangebot rechtlich für jeden einzelnen von Euch so fest zu nageln, dass Ihr einen Rechtsanspruch auf die Durchführung des Kulanzangebots bekommt. Und dies soillte möglichst schnell erfolgen, denn die 'Rundschreiben' mit dem Kulanzangebot könnten - vor dem Hintergrund einer eventuellen Insolvenz - auch eine Hinhaltetaktik sein; seid Euch im Klaren, dass die Kulanzgeber notfalls auch über die Feiertage arbeiten.

 

Im Sinne einer für Euch vernünftigen Lösung wünsche ich viel Erfolg und :xmas:.

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Hallo zusammen,

 

ich habe mir die Tests, oder die "Studie", die das Umweltbundesamt im Jahr 2006 bei einem Schweizer Unternehmen durchführen ließ, man etwas genauer angeschaut. Daraus ist zu entnehmen, dass der Abgasstaudruck um mehrere 100 % höher ist als im Originalzustand. Ich bin zwar kein KFZ-Mechaniker aber so ein Motor ist ein nahezu perfekt abgestimmtes Gebilde und kleine Veränderungen können schon eine recht große Wirkung haben. Nachdem ich GAT darauf angesprochen habe, hat GAT nur gemeint, dass Schäden am Turbolader und "durchgebrannte" Kolben nur bei einigen BMW Modellen, die mit einem DPF der Firma GAT ausgerüstet wurden, vorgekommen seien.

Da so ein Motor aber nicht von jetzt auf nacher den Geist aufgibt, denke ich, dass auch "unsere" Turbolader/Motoren Schaden nehmen werden.

GAT gibt zwar 3 Jahre Garantie auf solche Schäden aber es muss GAT erst mal nachgewiesen werden, dass der schaden wirklich durch den Filter verursacht worden ist. Und das könnte etwas schwieriger werden als es den Anschein hat. Besonders nach der Aussage von GAT: "Unsere Filter sind alle in Ordnung. Der Austausch wird nur im Sinne der Kundenzufriedenheit durchgeführt."

 

Wer den Verbraucher so offensichtlich "veräppelt", dem kann ich einfach nicht das Wohl meines Autos in die Hände legen.

 

Es wird hier niemand zu irgend etwas gezwungen. Wer mitmachen möchte, kann das natürlich. Wer nicht mitmachen möchte, muss die natürlich auch nicht. Es wird hier mit Sicherheit nicht so laufen, dass es später heißt: Hättes dich uns mal lieber angeschlossen. Es soll hier nur eine Möglichkeit offen gehalten werden.

 

 

Gruß

 

Roland

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Strategisches Ziel eines Anwaltes sollte also sein, eine Verpflichtung zum Austausch zu erwirken und diesen sicherzustellen, andernfsalls ..... (da muss sich der Anwalt was einfallen lassen).

 

Da bin ich dabei. Denn wenn jetzt alle auf eine sofortige Zahlung hinarbeiten, bekommen zwar einige was, aber dann ist bald Schluss mit der Zahlungsfähigkeit.

 

(Konkurs = von "concurrere" = "zusammenlaufen" = alle rennen zur Bank, jeder in der Hoffnung, bei den ersten zu sein, die noch was bekommen.)

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Die DUH macht aber auch aus nichts einen Skandal.

Das war, wer lesen kann, von Anfang an bekannt, dass GAT keine Fremdsysteme bezahlt. Daher müssen ja alle warten, bis die welche liefern können, nächstes Jahr oder eben bei Insolvenzsorge vorher das Geld zurück fordern.

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Die DUH macht aber auch aus nichts einen Skandal.

Das war, wer lesen kann, von Anfang an bekannt, dass GAT keine Fremdsysteme bezahlt. Daher müssen ja alle warten, bis die welche liefern können, nächstes Jahr oder eben bei Insolvenzsorge vorher das Geld zurück fordern.

Du hast sicherlich noch die Freundlichkeit die Passagen, auf die Du Dich beziehst, zu nennen (Link und Text) !?

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Mache ich natürlich gerne:

Hier: rußpartikelfilter - Seite 38 - A2 Forum

gleich ersten Satz von dr.cüppers steht es.

Und:

Auf der GAT Homepage Herzlich Willkommen bei GAT. unter news. Der letze Eintrag ist immernoch der vom 28.11. : http://www.gat-kat.de/Images/pdf/pm_2007_11_28.pdf

Im ersten Absatz steht die Zusicherung. Und mit mehr als da steht, sollte man nie rechnen, da steht nur, dass GAT für den Tausch neue Filter anbieten wird, nicht dass andere Hersteller welche anbieten/schon haben und geschweige denn, dass GAT die bezahlen wird.

 

Und hier unter Absatz 2 also 2. http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/gemeinsame_erklaerung_gva_zdk.pdf das gilt für euch. Da ist es indirekt auch so dargestellt, dass die Hersteller, die jetzt den Müll verkauft haben, neue anbieten werden.

Aber was GAT schreibt ist wichtiger.

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@erstens:

Bis Du sicher, dass Deinem Beitrag #816, der mit dem Satz beginnt "Die DUH macht aber auch aus nichts einen Skandal." jeder folgen konnte - ich zumindest nicht.

Denn Deine Einleitung erweckte zumindest bei mir den Eindruck, dass der Rest Deines Beitrags sich darauf bezog. In so fern stellte sich mir die Frage, ob denn - wie im Mittelalter - der Überbringer schlechter Nachrichten gehängt werden sollte.

 

Schließlich, wenn ich das einigermaßen richtigt verfolgt habe, war es doch gerade auch die DUH, die den, ich nenne es Betrug, bzgl. den DPFs ins Rollen gebracht hat.

Deshalb sollte man der DUH eher dankbar sein - denn 'nichts' lag nicht vor, so dass 'der Skandal' auf Tatsachen beruht.

 

Und schließlich entnahm ich Deinem Beitrag, die DUH hätte, in einem meiner angegebenen Links, z.B. von GAT den Austausch von Fremdfiltern verlangt. Deshalb mein Wunsch nach 'Links und Texten' :).

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Hallo lieber A2-Filter-Freunde zwischen den Jahren,

 

ohne Kritik, ich lese und lese jeden Abend über diesen Filter ohne Filterwirkung hier im Forum und den angegebenen Links und komme nicht weiter. Ich persönlich bin mittlerweile auf folgendem Pfad: Da der Filter nicht nur unwirksam ist, sondern mein Auto auch nicht mehr bei Frost nicht mehr auf den ersten Schwupp anspringt und Motorschäden möglich sein sollen, will ich das Ding nicht mehr. Auch an einem eventuellen Nachfolger (der wohl nie für unser Fahrzeug geliefert wird)

bin ich nicht mehr interessiert. ICH möchte den alten Kat der auf das Fahrzeug abgestimmt war und eine schöne gelbe Plakette.

Bin auch ein Geschädigter der über Stademann im Juni 2007 mit dem Teil der Fa. GAT beliefert wurde.

Kurz und knapp, das Teil funktioniert nicht, kann zu Motorschäden führen, also eine Ware der Fa. GAT die unbrauchbar ist. Die Lieferung einwandfreier Ware ist durch GAT im Austausch ist nicht möglich und muss erst noch erfunden/produziert werden. Also Geld zurück.

Also zum Rechtsanwalt, da Rechtsschutzversicherung die greifen müsste.

 

Was kann ich, der Anwalt fordern? Den Kaufpreis, die Umbaukosten, die Rückbaukosten?

 

Irgendjemand hier im Forum wird doch sicherlich schon mal bezüglich dieser Sache anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen haben und kann über die Erfolgsaussichten berichten. Wir können ja noch so über DUH ect. schimpfen, ich, wir wollen unsere Euros zurück.

Über konkrete Angaben wäre ich sehr dankbar...

Einen guten Rutsch ins neue Jahr (nicht mit der Kugel)

wünscht euch miwei

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Hallo lieber A2-Filter-Freunde zwischen den Jahren,

 

Irgendjemand hier im Forum wird doch sicherlich schon mal bezüglich dieser Sache anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen haben und kann über die Erfolgsaussichten berichten.

Wenn du drei Seiten zurück gehst, siehst du, dass sogar schon einer einen Prozess gegen GAT gewonnen hat: rußpartikelfilter - Seite 38 - A2 Forum

und nächste Seite:

rußpartikelfilter - Seite 39 - A2 Forum

;)

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@miwei: ... und falls Dein Anwalt sein Geld Wert sein sollte, wird er Dir anhand Deiner Unterlagen, Deines Kaufvertrags etc. sagen können, ob Du Kaufpreis und / oder Umbaukosten und / oder Rückbaukosten und / oder ... zurück fordern kannst - und vor allen Dingen, wie.

 

PS: Wenn Du allabendlich hier mitliest, wirst Du auch den 2. Link im Beitrag #566 zu einem Schreiben des 'Gesamtverbandes Autoteile-Handel e.V.' gelesen haben, oder ?

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ich würde mal beim ADAC anrufen und nachfragen, die erste Beratung dort sollte als Mitglied kostenlos sein. Ganz sicher kann Dir das außer einem Anwalt wohl keiner sagen und selbst der wird vermutlich ein Urteil abwarten müssen...

 

Aber sollte es doch jemanden geben, der das 100%ig weiß, dann kann er das ja hier kund tun.

 

 

LG

Anika

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@miwei: ... und falls Dein Anwalt sein Geld Wert sein sollte, wird er Dir anhand Deiner Unterlagen, Deines Kaufvertrags etc. sagen können, ob Du Kaufpreis und / oder Umbaukosten und / oder Rückbaukosten und / oder ... zurück fordern kannst - und vor allen Dingen, wie.

 

PS: Wenn Du allabendlich hier mitliest, wirst Du auch den 2. Link im Beitrag #566 zu einem Schreiben des 'Gesamtverbandes Autoteile-Handel e.V.' gelesen haben, oder ?

Hab ich gelesen... aber lieber Joachim, du wirst zugeben um all die Beiträge zu lesen benötigt man so viel Zeit, dass man auch einen Konsalik-Roman durchschmökern kann. Mich interessiert ja nur ob es juristisch, mit Hilfe eines Anwalts möglich ist, das Geld (DPF, Einbau, Ausbau ect.) zurückzufordern und ob das schon mal jemand mit Erfolg durchgezogen hat. Wenn ja, sitz ich morgen bei einem Anwalt auf dem Schreibtisch.....

Danke und Gruß miwei

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Verjährung evtl. Garantieansprüche gegen GAT

 

Es sei nochmals (#621) auf die kurze Verjährungsfrist von 6 Monaten ab Mangelkenntnis bei Garantieansprüchen gegen GAT verwiesen. Danach bliebe nur noch der dornige Weg der Klage auf Schadensersatz wegen Betruges/vorsätzlich sittenwidriger Schädigung mit entsprechenden Beweisschwierigkeiten , da der Vorsatz auch den Schaden umfassen müßte.

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Hallo DPF-Geschädigte,

 

aufgrund meines/unseres Eigenkaufs des DPF bei GAT über RP-Systems und nicht über eine Werkstatt habe ich die Kaufabwicklung mal an die Deutsche Umwelthilfe e.V. gesandt, da für uns die vereinbarte Selbstverpflichtung (Schreiben Gesamtverband GVA vom 12.10.07) zum Austausch durch die Werkstatt nicht greift.

 

Daraufhin erhielt ich folgende Antwort:

 

Sehr geehrter Herr "miwei",

 

in diesem Fall, das ist richtig, greift die Selbstverpflichtung der Werkstatt nicht. Da bleibt leider nur die Möglichkeit Klage gegen GAT einzureichen und die Wiederherstellung des Originalzustandes zu verlangen sowie eine Kostenerstattung. Des weiteren können Sie den Steuerfreibetrag an das Finanzamt zurücküberweisen und sich damit sozusagen selbst anzeigen. Damit können Sie eine Überprüfung durch das Finanzamt erreichen, wenden Sie sich in dieser Frage an einen Anwalt. ....

 

Das ist im Moment die einzige Möglichkeit zu der ich Ihnen raten kann.

 

Mit freundlichen Grüßen.... (Zitat Ende)

 

Nun verratet doch mal endlich, die Ihr so einen Filter durch Hernn Stademann bezogen habt, was Ihr zu tun gedenkt oder getan habt.

 

Erhalten wir ein Schreiben von Rp-Systems oder GAT, dass der neue funktionierende Filter in absehbarer Zeit zugesandt wird und die Einbaukosten in einer Werkstatt nach Wahl übernommen werden? Fahren wir weiter mit dem Schrottteil durch die Gegend in der Hoffnung, dass die Steuerbefreiung erhalten bleibt, was ich völlig abwägig finde, oder was muss unternommen werden um das Teil an GAT unter Erstattung der Kosten für den/das Filter und die entstandenen Nebenkosten zurückzugeben.

 

Die letzte Variante wäre für mich die Beste, da ich und mein A2-Motor auch mit einer gelben Plakette und dem originalverbauten KAT glücklich bin.

 

Falls schon jemand sein Geld von GAT durch anwaltliche Hilfe zurückbekommen hat schreibe er doch bitte wie das abgelaufen ist.

 

Danke und Grüße, miwei

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@miwei: ... und falls Dein Anwalt sein Geld Wert sein sollte, wird er Dir anhand Deiner Unterlagen, Deines Kaufvertrags etc. sagen können, ob Du Kaufpreis und / oder Umbaukosten und / oder Rückbaukosten und / oder ... zurück fordern kannst - und vor allen Dingen, wie.

 

PS: Wenn Du allabendlich hier mitliest, wirst Du auch den 2. Link im Beitrag #566 zu einem Schreiben des 'Gesamtverbandes Autoteile-Handel e.V.' gelesen haben, oder ?

Ja, der hat leider keine Gültigkeit...

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Falls schon jemand sein Geld von GAT durch anwaltliche Hilfe zurückbekommen hat schreibe er doch bitte wie das abgelaufen ist.

 

Danke und Grüße, miwei

Dir ist echt nicht mehr zu helfen. Guck doch mal #825 auf dieser Seite.

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Reicht das nicht?

ja ja, alles gelesen...

 

"Der gute Teil der ersten Nachricht...."

 

"Der schlechte Teil....+nicht rechtskräftig+"

 

Was soll mir das sagen?

 

Ich frage mich mittlerweile nach deinen Kurzantworten und Verweisen: Wie ignorant bist du eigentlich?

 

Schreib mal was zu tun ist oder lass es.

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ja ja, alles gelesen...

 

"Der gute Teil der ersten Nachricht...."

 

"Der schlechte Teil....+nicht rechtskräftig+"

 

Was soll mir das sagen?...................

 

#809:"...

Laut AG Ahaus liegt dort bis heute keine Einspruchsschrift von GAT (Fristablauf 14.12.2007 ) oder von Stademann ( Fristablauf 18.12.2007 ) vor. Berufung kommt angesichts des geringen Rest-Streitwertes nicht in Betracht (Aktenzeichen 14 C 283/07 AG Ahaus). "

 

Stademann und GAT haben das Versäumnisurteil rechtskräftig werden lassen. Die Rückzahlung hatte sich erledigt, da GAT nach Klageeinreichung

- den Kaufpreis

-die Einbaukosten

-die Eintragungskosten

- die Kosten der grünen Plakette

sowie

einen Teil der Anwaltskosten gezahlt hat und deshalb hierüber das Gericht nur noch wegen der Kosten des Verfahrens entscheiden mußte und diese im Urteil insgesamt GAT und Stademann auferlegt hat.

 

Ich hatte gehofft, dies verständlich in den verschiedenen Meldungen dargestellt zu haben.Vielleicht habe ich als Landanwalt mich dann doch zu juristisch ausgedrückt.

 

Die (zunächst) fehlende Rechtskraft des Versäumnisurteils hatte allein damit zu tun, daß erst der Ablauf der Einspruchsfrist abgewartet werden mußte. Die ist jetzt seit längerem abgelaufen.

 

Wegen der Frage, was zu machen ist, verweise ich noch einmal auf den Beitrag #750(Ich weiß :"Alles schon gelesen"). So langsam läuft aber zumindest denjenigen, die GAT aus der Garantie in Anspruch nehmen wollen, die Verjährungsfrist davon (s. o. # 827, natürlich auch schon gelesen).

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Hallo,

 

leider reagiert Schatz auf meine mails seit längerem nicht mehr.

Ich bin nicht bereit, irgendwann ein wahrscheinlich auch nicht funktionierendes Filtersystem von GAT ersetzt zu bekommen. Ich glaube eher, das es diese Firma bald nicht mehr gibt. Für mich kommt also nur der Gang zum Anwalt in Frage mit der entpsrechenden Verfahrensweise wie bei WMS.

Ich werde dies daher nächste Woche entsprechend umsetzen.

Schade, dass es gemeinsam wohl nicht funktioniert.

 

Grüße aus dem Rheinland

Haribo

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Vielleicht hat Schatz eben keine Zeit (Urlaub oder was auch immer), das kann ja mal vorkommen, nur mal am Rande.

 

Letzte Aktivität: 01.01.2008 15:25
Gruß Audi TDI
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Sammelklage-Eine Sackgasse

 

Die von einigen angesprochene Möglichkeit eines gesammelten Vorgehens besteht m. E. tatsächlich praktisch nicht:

 

1. Ein Rechtsanwalt, der mehrere Mandate gegen Stademann/GAT übernähme, käme in die Gefahr der Wahrnehmung widerstreitender Interessen schon wegen des "Wettlaufs" bei der Vollstreckung. Das wäre nur zu verhindern mit einer komplizierten Poolvereinbarung, bei der die Verteilung der Eingänge zu regeln wäre.

 

2. Die Chance eines Gerichtsstandes beim heimatlichen Amtsgericht des Einzelnen und einer Klage gegen Stademann und GAT vor einem Gericht würde vertan. Ein einheitlicher Gerichtsstand wäre bei mehreren Klägern ebensowenig gegeben wie bei einer Klage gegen GAT und Stademann vor deren Heimatgerichten, die dann erforderlich wäre. GAT und Stademann könnten sich bei gebündeltem Vorgehen vor (jeweils) einem Gericht viel einfacher vertreten lassen.

 

3. Die Rechtsschutzversicherer werden nicht bereit sein, das Vorgehen unversicherter Kläger bzw. von Klägern anderer Versicherer mitzufinanzieren.

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@miwei: ... und falls Dein Anwalt sein Geld Wert sein sollte, wird er Dir anhand Deiner Unterlagen, Deines Kaufvertrags etc. sagen können, ob Du Kaufpreis und / oder Umbaukosten und / oder Rückbaukosten und / oder ... zurück fordern kannst - und vor allen Dingen, wie.

 

Ja, der hat leider keine Gültigkeit...

Warum sollte das keine Gültigkeit haben ? Auch die Damen und Herren von der DUH haben Dir doch die Inanspruchnahme eines Anwalts (siehe Deinen Beitrag #831) empfohlen, oder ?

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Mit Schreiben vom 20.12.2007

 

http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/dieselpartikelfilter_loeschung_abe_gat.pdf

 

hat das BMU von GAT eine Richtigstellung insbesondere der dortigen Presseerklärung vom 28.11.2007 (nachzulesen auf der Homepage von GAT ) verlangt. Das Schreiben des BMU kann als weiterer Beleg für die Mangelhaftigkeit herangezogen werden.

 

Nach diesem Schreiben hat GAT trotz der Ankündigung der Lieferbarkeit neuer RPFs für Anfang 2008 bis zum 20.12.2007 noch keinen neuen Antrag auf Erteilung einer ABE gestellt. Dabei dauern die Prüfverfahren mehrere Wochen! Bezeichnend war auch, daß GAT im Rahmen von außergerichtlichen Vergleichsüberlegungen während des Verfahrens vor dem AG Ahaus sich nicht bereit fand, eine Nachlieferpflicht zum 10. März 2008 zu übernehmen, obwohl damals ein Nachfolgemodell zu Februar 2008 auf der Homepage angekündigt war.

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  • 2 Wochen später...

So ruhig hier geworden...

 

Ich hatte Heute endlich einen Termin bei einem Anwalt gehabt. Er ist der Meinung, dass die Chancen für eine erfolgreiche Klage sehr gut sind. Eine Sammelklage schließt er allerdings in diesem Fall aus.

 

Er erklärte uns, dass man so vorgehen könnte:

Ein Schreiben an GAT, in dem drin steht, dass wir ca. 20 (oder wieviele wir auch immer sind) Geschädigte sind, die Ersatz bzw. Rückbau in den Originalzustand fordern.

Deshalb bieten wir GAT an, dass nur einer von uns einen Beispiel-Prozess führt, der dann für alle entscheidend ist.

Das heißt: gewinnt GAT den Prozess, verzichten alle anderen auf weitere rechtliche Schritte gegen GAT. Gewinnt der Kläger, verpflichtet sich GAT dazu, bei allen anderen 19 das Ergebnis des Prozesses anzuwenden.

Die Vorteile für GAT (und auch für uns) wären, dass nur einmalig Prozesskosten anfallen würden (und für uns würde es ja die Rechtschutzversicherung übernehmen).

 

Da ein geringes Risiko besteht, dass der Kläger auf den Prozesskosten sitzen bleibt, wäre es sinnvoll, dass der Erstkläger rechtschutzversichert ist (ich habe leider keine, sonst würde ich es sofort machen!).

 

Gruß, Stephie und Roland.

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Für die jenigen die sich für einen Austauschfilter Regestrieren lassen haben, besteht weiterhin kein Handlungsbedarf, weil diejenigen von Gat bis ende 2008 einen neuen Filter bekommen.

Ein schriftliche Bestätigung von GATwurde ja schon hier erwähnt.

Diejenigen die nichts mehr von Gat halten:puke: müßten den weg zum Anwalt & co gehen

um Geld und Schadenerstz zu verlangen.

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Für die jenigen die sich für einen Austauschfilter Regestrieren lassen haben, besteht weiterhin kein Handlungsbedarf...

 

Blödsinn. Das ist immernoch ne Kulanzleistung von denen. Die verpflichtet GAT zu NIX. Wenn sie lustig sind, lassen sie das Versprechen unter den Tisch fallen oder verlangen vielleicht noch bearbeitungsgebühr o.ä. und du stehst blöd da.

 

So lang es keine Filter gibt und der Austausch für dein Fahrzeugtyp nicht angelaufen ist, ist das weniger als heiße Luft.

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Also, als wir mal mit GAT telefoniert haben, hat man uns das so erklärt: Die Produktion wird nach und nach anlaufen. Es werden zuerst die Filter neu produziert, von denen am Meisten verkauft wurden. Da für den A2 aber nicht viele hergestellt wurden (den A2 gibt es ja nicht sooo häufig), rückt die Produktion des Filters für den A2 in weite Ferne und man kann sich glücklich schätzen, evtl im Sommer 2009(!) (wenn überhaupt) einen Filter für besagtes Auto zu bekommen (ich hoffe, ich hab des jetzt halbwegs verständlich formuliert).



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Das hat nicht mit versprechen... zu tun , da man es schriflich bekommt.

Eine Regestrirung für die inanspruchnahme zum tauschen ist aber Pflicht, weil die Filter mit der gelöschten ABE vom Staat ja bekannterweise "gedultet" werden.

Hier haben doch einige das doch schriftlich erhalten ich leider noch nicht trotz Einschreiben.

Nach einem heutigen Telefonat ist es so wie ich es darstelle.

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      1.6 FSI EINSPRITZDÜSEN NICHT MEHR LIEFERBAR BAD VW

    2. 18

      [1.4 BBY] Schaltung ohne Funktion

    3. 0

      Kälteleitungen erneuern

    4. 18

      [1.4 BBY] Schaltung ohne Funktion

    5. 21

      [1.2TDI ANY] Extrem spätes Auskupplen, raues Einkuppeln, sporadisch keine Gasannahme

    6. 57

      [1.4 TDI ATL] Schaltung schwergängig, Kupplung Ursache?

    7. 9

      [1.6 FSI] Bezugsquelle Ölpumpe?

    8. 18

      [1.4 BBY] Schaltung ohne Funktion

    9. 12

      Treffen beim Nationalen Automuseum in Diezhölztal

    10. 12

      Treffen beim Nationalen Automuseum in Diezhölztal

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