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rußpartikelfilter - Generation 1, die unwirksamen


dr.cueppers

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Ist aber scho gemein, mit sowas zu den Beamten zu gehen, die am untersten Glied der Kette sitzen. Die bekommen bei sowas ne Schreckstarre und werden sich erstmal an höhere Stellen wenden, weils ned wissen, was sie damit machen sollen.

 

Ich kenn das. :)

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Thema: rußpartikelfilter - RIP (2005-2010)Gibt es nicht und wird es nicht geben! Anmerkung: Es lohnt sich nicht diesen Thread zu lesen,da er ein falsches Topic hat!An den MOD: Bitte "diesen" Thread schließen!Tipp: Neuer Thread - "Grüne Plakette" für den Audi A2 1.4 TDI bis Bj.02?

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Anfage Remus (AT)

Art.-Nr.: 6602 0002 (nur AT?)

->

Vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr somit verbundenes Interesse an -unseren Produkten.

 

Leider haben wir derzeit nicht geplant, dieses Modell mit ins Lieferprogramm für Deutschland aufzunehmen....

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Anfage Remus (AT) ...

Leider haben wir derzeit nicht geplant, dieses Modell mit ins Lieferprogramm für Deutschland aufzunehmen....

Mal so nebenbei, falls die übrigen Schritte erfolglos sein sollten:

Was passiert oder welche Plakette bekäme ein A2, der mit dem REMUS-DPF nachgerüstet worden wäre? Sei es, dass einer aus D ein solches Fahrzeug aus A kauft, den DPF in A nachrüsten lässt oder wie auch immer dieser DPF unters Auto kommt und in den Papieren steht.

 

Denn sowohl in A als auch im italienischen Südtirol gibt es nach meiner Erinnerung so eine Art Umweltzonen. Wenn hier die REMUS-DPF-A2s aufgrund des DPFs fahren dürfen, wie sieht es dann mit der 'europäischen Gemeinsamkeit' aus?

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Der Remus DPF wird mit Sicherheit nicht die Deutschen Grenzwerte erfüllen, oder warum sonst läßt Remus ihn nicht in D Prüfen.

Bei den Abgasanlagen für PKW und Motorräder sind sie in D ganz gut im Geschäft, da halten sie ja auch die Bestimmungen ein.

 

Gruß Uwe

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Fünfunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes:

 

http://bundesrecht.juris.de/bimschv_35/index.html#BJNR221810006BJNE000801310

 

 

§ 2 Zuordnung von Kraftfahrzeugen zu Schadstoffgruppen

 

http://bundesrecht.juris.de/bimschv_35/__2.html

 

 

Schon im § 2 ist von Zuordnung der Kraftfahrzeuge zu den Schadstoffgruppen die Rede.

 

Nach meiner Interpretation wird man mit den Achsel zucken, wenn man ankommt und sagt, dass die Partikelwerte top seien. Dann sagen die, die Zuordnung zur Schadstoffgruppe ist aber nur EURO 3 gleich gelb.

 

(Beim 1.2 TDI hat nur der Partikelwert allein, die alle nicht interessiert. Beim Umschlüsseln nach D4 (Abgaswerte mit der COC nachgewiesen) sagte AUDI geht nicht und fast sämtliche der angesprochenen TÜV bis auf ca. drei sagten, muss der Hersteller machen.)

Bearbeitet von Jim Lovell
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So kommt man an eine Grüne Plakette für Gelb plakettierten A2: Man läßt sich für sein Auto mit EU4 noch schnell die grüne Plakette ausstellen. Dann verkauft man das Auto, wartet wenige Tage und meldet einen gebrauchten A2 EU3 neu an mit dem reservierten Kennzeichen für das man die grüne Plakette in der Schublade hat und ferdisch! Ob der Gesetzgeber diese "Lücke" schon kennt?

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Die Einordnung nach Schadstoffgruppen ist doch eigentlich uninteressant. Danach ist doch klar, dass der 1.4 TDI AMF (=alt) nur Klasse3 (was dann nach meinem Verständnis = Euro3) ist und damit gelb. Gelb bekommen danach auch die nachgerüsteten Euro2, die den Partikelwert von Euro3 einhalten.

 

Und grün nach Schadstoffgruppe 4 bekommen dann halt die Euro4 sowie die nachgerüsteten Euro3, die die Partikelwerte von Euro4 erfüllen.

 

Damit stellt sich erneut die Frage eines Eintrages nach PM2 ohne Nachrüstung.

Denn es ist wieder die Fallgruppe: Euro3 Diesel erfüllt bereits die Euro4 Partikelgrenzwerte, was = PM2. Und dafür gibt es - mit Nachrüstung, die das hinbekommt, Grün.

Wir wollen ohne Nachrüstung Grün, weil die Euro4 Grenzwerte bereits so erfüllt werden.

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Jim,

Fünfunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes: § 2 Zuordnung von Kraftfahrzeugen zu Schadstoffgruppen

 

Schon im § 2 ist von Zuordnung der Kraftfahrzeuge zu den Schadstoffgruppen die Rede. Nach meiner Interpretation wird man mit den Achsel zucken, ...

 

bitte auch den Paragraph lesen und nicht nur die Überschrift interpretieren. Ich lese zumindest unter §2, dass: "Kaftfahrzeuge unter Berücksichtigung ihrer Schadstoffemissionen den Schadstoffgruppen 1 bis 4 zugeordnet... [werden]". In Anhang II ist entsprechend geregelt, wie die Einstufung d. h. wie die Schadstoffemissionen berücksichtig und gewertet werden.

 

Dieser Anhang II ist dann auch problematisch, da hier - unter Bezug auf die 29. Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung - eine geeignete Euro-Einstufung (Punkte a-f) oder ein Partikelminderungssystem (Punkte g, h) gefordert wird. Die 35. Verordnung verlangt allerdings keine Nachrüstung, sondern ausschließlich eine Ausrüstung, also die Existenz eines Partikelminderungssystems.

 

Die Nachrüstung wird erst durch die 29. Ordnung verlangt. Dies steht aber im Widerspruch zur Begründung, also zur Motivation dieser 29. Ordnung. Des weiteren ist diese Vorschrift aus Gründen der Gleichbehandlung zumindest hinterfragenswert. Wie kann es sein, dass ein nachgerüstetes Fahrzeug mit schlechterem Partikelausstoß als der A2 grün bekommt, der A2 nur gelb?

 

Ich habe hier bereits einige Stichpunkte für mich, die hoffentlich zusammenfassen, welche Regeln in welcher Reihenfolge als Argumentation gebraucht werden könnten. Ich muss darüber nur noch einmal nachdenken und auch für andere verständlich machen....

 

Edit: @Gonzo: Die Schadstoffgruppen der BImSchV entsprechen den PM-Stufen und nicht den EWG-basierten Euro-Einstufungen. Imho....:confused:

 

cu, incunabulum

Bearbeitet von incunabulum
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@ incunabulum

 

ich habe ein bischen die Schalter- und Behördenmentalität kolportiert, der man immer wieder begegnet.

 

Auf diesem Niveau wird man meist 'abgebügelt'. Bei mir waren es dreimal TÜV und Audi.

 

Ich wünsche, Du hast das Glück und den Biss, den man bei diesem Problem braucht.

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@incunabulum,

das ist auch mein Problem, fang ich an die Gesetzestexte mit den ewigen Weiterverweisungen zu lesen, dann frage ich mich, ob ich Männlein oder Weiblein bin.

 

Aber ich denke, dass eben der wesentliche Punkt die Frage der Gleichbehandlung ist.

Bei gleichen Werten ist es nur schwer vermittelbar und eine Frage der Verhältnismäßigkeit, wie dann ohne Nachrüstung mit gelber Plakette ein Fahrverbot in Umweltzonen gilt, mit Nachrüstung mit grüner Plakette hingegen freie Fahrt.

Bei den bisherigen Leseversuchen habe ich noch keine Lösung für unseren speziellen Fall gefunden. Es scheint eine planwidrige Lücke im Gesetz zu geben.

Lösung wäre die analoge Vergabe/Eintragung der PM2 ohne Nachrüstung, da Partikelgrenzwerte schon erreicht.

Bearbeitet von Gonzo
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@Jim: So eine Mentalität gibt es zum Teil. Hier heisst es dann aber notfalls hartnäckig sein und nach dem Amtsleiter fragen. Die Behörde ist ja nicht von Gottes Gnaden sondern an Rechte und Verordnungen gebunden. Aber Granit gibt es auch hier, klar.

 

Oder man erwischt einen Prüfer, der mehr die freie Linie fährt und bei guter Argumentation auch dem "Kunden" ohne Pallaver glaubt und so einen Prädenzfall schafft. Mir passiert bei einer Tankeintragung.

 

@Gonzo: Der Begriff "planwidrige Lücke" trifft es genau.

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Wir wollen ohne Nachrüstung Grün, weil die Euro4 Grenzwerte bereits so erfüllt werden.

 

Aber wir haben keinen Zettel wo draufsteht: "Euro4-tauglich"

 

Es geht eigentlich nur um diesen Zettel - wie immer in Deutschland; ("Der Fisch ist essbar auch wenn er stinkt: das Haltbarkeitsdatum ist noch OK")

 

Messwerte sind egal: du brauchst nur den richtigen Zettel ........:janeistklar:

Bearbeitet von Semmel
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Wie kann es sein, dass ein nachgerüstetes Fahrzeug mit schlechterem Partikelausstoß als der A2 grün bekommt, der A2 nur gelb?

 

 

 

Wenn du damit vor Gericht gehst, kannst du einen juristischen Präzendenzfall schaffen!

 

Aber solange noch keiner seine grüne Plakete eingeklagt hat, wirds auch keine geben: Wo kein Kläger, da kein Richter!

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Hallo Leute ich bin zwar nicht neu hier, aber war sehr lange weg:woohoo:, na ja egal, nun zum Thema.

 

Da ja langsam sich die Schlinge der Umsätzungszeiträume für die Umweltzonen zuzieht, habe auch ich, mich auf den Weg durch etliche Internetseiten gemacht um eine Nachrüstlösung für unseren Audi A2 1.4 TDI zu finden. Leider wie alle erfolglos :FLOP:.

 

Aber ich habe eine mehr oder weniger eine entscheidende (oder auch nicht) Möglichkeit, etwas genauer der Sache auf den Grund zu gehen und eventuell nützliche Infos für alle herauszufinden bzw. vieleicht auch eine Lösung. Ich arbeite beim Bäcker der unsere Brötchen gebacken hat (Wenn Ihr versteht was ich meine? :kratz:). Und habe schon einpaar Anfragen gestartet um eine Möglichkeit zu finden unsere Ausnahmefahrzeuge "Grün zu bekommen"

 

Ich werde selbstverständlich hier bekannt geben sobald ich etwas weiss ;) .

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...

Es scheint eine planwidrige Lücke im Gesetz zu geben.

Lösung wäre die analoge Vergabe/Eintragung der PM2 ohne Nachrüstung, da Partikelgrenzwerte schon erreicht.

 

 

 

Pardon.

 

Verkehrspolitisch wäre bei einer sich hirnrissig auswirkenden Gesetzeslücke mit vielen Betroffenen eine Petition angemessen.

 

Allerdings nur wenn man niemanden findet, der über den Tellerrand schauen kann.

Bearbeitet von Jim Lovell
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hi,

 

ich hatte ja auch bei audi angefragt ob ich denn nicht ne bescheinigung bzgl der abgaswerte für meinen wagen bekomme. und siehe da gestern war was im briefkasten.

Habs bis jetzt noch nicht geschafft zur Zulassungsstelle zu gehen aber mit dem Schreiben und nem Verweis auf den Anhang der Anlage 26 zur StVZO und unter der voraussetzung dass ich an jemanden komme der "über den Tellerrand" schauen kann sollte das mit der pm2 doch hinhauen.

 

mfg

stefan

58933a4a8da65_PartikelfilterBriefvonAudi_forum.jpg.fbf28634948ef6a5e4ad47e363fb4382.jpg

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Hallo zusammen,

 

in Hannover kann man innerhalb der nächsten Woche wieder mit Euro 3 Dieseln (gelbe Plakette) bis mindestens Ednde 2011 einfahren.

 

Laut einer Studie erhöht sich bei Euro3 Dieseln der Stickoxidausstoß nach dem Nachrüsten eines DPF.

 

Gruß

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Hallo zusammen,

 

in Hannover kann man innerhalb der nächsten Woche wieder mit Euro 3 Dieseln (gelbe Plakette) bis mindestens Ednde 2011 einfahren.

 

Laut einer Studie erhöht sich bei Euro3 Dieseln der Stickoxidausstoß nach dem Nachrüsten eines DPF.

 

Gruß

 

Womit es endlich perfekt ist: Diese ganze Umweltscheiße dient nur dem Geldverdienen. Zig Leute, die sich deswegen ein neues Auto gekauft haben oder einen Partikelfilter haben nachrüsten lassen. Und jetzt kommt ätsch-bätsch.

 

Ich freu mich, dass sich meine Eltern zum Schutz der Umwelt einen SUV gekauft haben. Mit grüner Plakette natürlich. Ich werde nachziehen.

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@S.Tatzel

Audi bewegt sich, prima. Die Bescheinigung wird wahrscheinlich jeder erhalten, der sich an Audi unter Bezugnahme auf deine Anfrage wendet. Damit - aber wohl auch mit der COC - ist der Nachweis für den Partikelausstoß wohl ohne weiteres zu führen.

 

Wenn wir hier einen "Maulwurf" an der Quelle haben, dann führt das vielleicht zu kurzfristigen Erkenntnissen.

 

Sonst ist wahrscheinlich nur der Weg über die Zulassungsstelle der gangbare Weg.

Antrag auf Eintragung der PM2-Stufe in den Fahrzeugpapieren verbunden mit einem Antrag auf Zuteilung einer grünen Plakette. Das ganze förmlich mit einer entsprechenden Begründung und Vorlage der COC und ergänzend dem Schreiben von Audi. Nicht mit einer mündlichen Versagung abgeben, sondern auf einem rechtsmittelfähigen Bescheid bestehen. Wenn Versagung, dann wäre wohl dagegen zu klagen.

 

Oder jemand klagt gegen die Festsetzung der Strafsteuer wegen Nichtnachrüstung eines Partikelminderungssystems. Bei gleichen Werten dürfte eigentlich nur der gleiche Steuersatz gelten.

Aber die steuerliche Einstufung bringt einem dann ja noch nicht grün, da sind ja wieder zwei unterschiedliche Behörden mit befasst. Und es dürfte sich wohl auch um zwei unterschiedliche Rechtswege handeln. Steuer - Finanzgericht, Eintrag in die Papiere - Verwaltungsgericht.

 

Ist das nicht etwas für die einschlägigen Automobilclubs? Die haben doch auch schon die Klagen gegen die Umweltzone unterstützt.

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Das Schaubild dort ist m.E. missverständlich. Die durch die Nachrüstung zu erreichende Partikelminderungsstufe ist dort in der selben Farbe hinterlegt, wie das Fahrzeug bereits ohne Nachrüstung einzustufen ist. Deshalb steht dort in PM2 auch nur der Grenzwert von Euro4, der erreicht werden muss. Und dafür gibt es dann die grüne Plakette. Das kann man aus dem Schaubild nicht entnehmen.

 

Eindeutig sind die Erläuterungen beim ADAC und TÜV Hessen.

Mal unter "Partikelminderungsstufen" googeln, dann gibt es die entsprechenden Links.

 

Danch muss ein EURO3-Diesel durch die Nachrüstung den Grenzwert der nächst höheren Euro4 Stufe für Partikel erfüllen.

 

Oder anders, wenn ich es richtig verstanden habe:

Grün gibt es bei einer Einordnung des Fahrzeuges in die Schadstoffgruppe 4.

In die Schadstoffgruppe 4 werden auch Dieselfahrzeuge eingeordnet, wenn sie mit einem Partikelminderungssystem nach PM2 oder PM3 nachgerüstet werden.

Bearbeitet von Gonzo
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Meine COC-Erklärung ist inzwischen auch eingetrudelt... Bei der oft anzutreffenden Amtsmentalität wird es aber ohne gute Vorbereitung und Kenntniss des Sachstands schwierig. Daher als Anhang ein kleines PDF, in dem ich für mich so gut wie möglich die aktuelle Sachlage zusammengefasst habe. Vielleicht mag ja der eine oder andere dazu beitragen, die gelben Punkte zu klären.

 

PS: Ich hab beruflich die letzten Tage ähnlichen Kram verfasst... da färbt die Sprache irgendwann ab :P

 

cu, incunabulum

A2-Schadstoffgruppen-Einstufung.pdf

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Ich als DAU schnall das nicht, richtet sich die "Feinstaubplakette" oder "Umweltplakette" nach dem Ausstoß der Partikel (PM) oder/auch nach den Stickstoffoxiden (NOx) ? Oder wird hier nur willkürlich nach Euro2/3/4/5 verteilt? Hab jetzt schon 2 Ministerien und Audi angeschrieben ... ohne Antwort ...

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Ich weiss, dass gehört jetzt nicht hier her, aber wie verhält es sich mit den Ölheizanlagen und den Innenstädten, bekommen die jetzt auch ne grüne Plakette? :-)

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Ich weiss, dass gehört jetzt nicht hier her, aber wie verhält es sich mit den Ölheizanlagen und den Innenstädten, bekommen die jetzt auch ne grüne Plakette? :-)

und was ist mit den standheizungen?

die pusten doch schön ihren ruß an den Partikelfiltern vorbei.

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Vielleicht noch ein Ansatz:

Die GAT-Filter-Geschichte ist ja bekannt. Es gab die Förderung und die grüne Plakette. Filter erfüllt aber die Vorgaben an die Minderung nicht, die Betriebserlaubnis ist wieder entzogen worden.

Wer war dafür zuständig, das Verkehrministerium, welches ja auch für die Einstufung und Vergabe der Schlüsselnummern zuständig ist?

Dennoch ist für die GAT-Nachrüster für den A2 1.4 TDI (AMF) keine "Rückstufung" erfolgt, sie können die Förderung behalten, sie können aber auch die grüne Plakette behalten.

Hat das vielleicht etwas damit zu tun, dass bereits die PM2-Grenzwerte auch so eingehalten werden?

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Vielleicht noch ein Ansatz:

Die GAT-Filter-Geschichte ist ja bekannt. Es gab die Förderung und die grüne Plakette. Filter erfüllt aber die Vorgaben an die Minderung nicht, die Betriebserlaubnis ist wieder entzogen worden.

Wer war dafür zuständig, das Verkehrministerium, welches ja auch für die Einstufung und Vergabe der Schlüsselnummern zuständig ist?

Dennoch ist für die GAT-Nachrüster für den A2 1.4 TDI (AMF) keine "Rückstufung" erfolgt, sie können die Förderung behalten, sie können aber auch die grüne Plakette behalten.

Hat das vielleicht etwas damit zu tun, dass bereits die PM2-Grenzwerte auch so eingehalten werden?

 

Vielleicht ist das beim A2 der Fall, aber sicher nicht bei allen anderen Fahrzeugtypen, die trotz erloschener Betriebserlaubnis des Filters diesen drinhaben lassen können - der A2 ist ja nicht das einzige Fahrzeug mit diesem Problem. Es gibt sicher einige Fahrzeuge die ohne diesen Filter die Partikelgrenzwerte überschreiten.

 

Wieso schreibt ihr nicht einfach mal ein paar Hersteller von diesen Partikelfiltern an und fragt mal nach ob man euch zu dem Thema, dass der A2 die PM-Grenze schon immer unterschritten hat, weiterhelfen kann....

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Anlage XXVI Ziffer 7.2:

"Partikelminderunssyteme aus anderen Mitgliedsstaten der EG für Nachrüstung von KFZ mit Dieselmotor werden anerkannt, wenn dasselbe Niveau für die Partikelminderung gewährleistet wird, das diese Anlage beinhaltet."

 

Remus bietet weiterhin einen Nachrüstfilter, der zwar keine Zulassung nach den deutschen Normen und dem deutschen Prüfsystem hat, interessant wären aber die Leistungsdaten. Immerhin hat der Filter die sogn. Österreichzulassung und eine sogn. ECE-Zulassung, so jedenfalls auf der Homepage Remus.at zum Lieferprogramm ausgewiesen. Der Filter soll 525 € kosten.

 

Hat jemand Infos zum Wirkungsgrad? Es muss ja eigentlich nichts weiter gemindert werden, denn der Wert liegt ja schon unter 0,025g/km ohne Filter.

 

Ggf. wäre dann doch der Remus-Filter die Lösung.

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Aber mal ehrlich. Wozu einen Filter kaufen, der 525€ kostet, wenn unser Auto bereits die Grenzwerte einhält?

 

Nee, das ist mir die grüne Plakette nicht wert. Der Wagen ist BJ 2001, den fahre ich noch 5 Jahre (wenn ich gut bin) bis dahin hat sich kein Filter in irgendeiner Form amortisiert. Ich favorisiere ja eher die erste Idee, der Gleichstellung.

Aber im Moment hab ich auch wenig Leidensdruck, aufgrund Ausnahmegenehmigung in Berlin.

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Naja, 1000 € sind auch schnell in Gerichtsverfahren ausgegeben.

 

Und darauf wird es hinauslaufen, mit Gang durch die Instanzen.

 

Habe mal bei den bekannten Prüfstellen nachgefragt. Eine hat sich rückgemeldet, der nette Mitarbeiter hat sich schlau gemacht. Danach gibt es nur Gelb (war ja bekannt), eine Umschlüsselung wäre zwar eine Lösung, nur scheitert dies an den Stickoxidwerten (war ja auch bekannt, keine Möglichkeit auf Euro 3 + D4 zu kommen), auch wenn die Werte ohne Filter niedriger liegen, kann keine grüne Plakette vergeben werden, da keine Nachrüstung.

 

Die Zulassungsstelle wußte von nichts, sie geht grundsätzlich, da keine weiteren technischen Kenntnisse, über die Schlüsselnummer oder aber die Einbaubescheinigung, was wieder auf die Nachrüstung rausläuft.

 

Offensichtlich ist die Steuerfrage und auch die Zuteilungsfrage bereits Gegenstand der Rechtsprechung gewesen, wenn auch nicht 100% vergleichbare Fälle.

Zur Steuerfrage:

Ausgang: Fahrzeug ohne Filtersystem, aber nachrüstfähig. Vor Erstzulassung bereits Filter eingebaut, hält erforderliche Grenzwerte ein. Frage ist, ob der Halter (wie für ein gleiches Fahrzeug, welches mit dem gleichen Filter nach Erstzulassung nachgerüstet wird), Förderungsbetrag bekommt (nein) und Strafsteuer wegen Nichtnachrüstung eines Filters bezahlen muss (JA).

Hat der Bundesfinanzhof bereits mehrfach entschieden, es liege auch kein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz vor, da der Gesetzgeber sich im Rahmen des ihm eingeräumten Ermessens halte, wenn er lediglich die Gruppe der nachgerüsteten Fahrzeuge fördern wolle.

Vgl. BFH II R 15/08; II R 17/08; II R 34/08.

 

Zur Zuordnung der Fahrzeuge in Schadstoffklassen und Erteilung einer Feinstaubplakette :

Halter hat, da Fahrzeug (Benziner) bereits mit Kat ausgerüstet war, Antrag bei seiner Zulassungsstelle auf Erteilung einer grünen Plakette gestellt. Wurde abgelehnt, hiergegen Klage. Betrifft zwar keinen Diesel und "nur" die Anlage XXV zu § 47 StVZO, ist m.E. aber vergleichbar.

Es kann danach schon fraglich sein, ob die Versagung überhaupt ein angreifbarer Verwaltungsakt ist.

Das Verwaltungsgericht führt dann aus, dass zwar nicht verkannt werde, dass das Fahrzeug letztlich nur deswegen nicht der Schadstoffgruppe 4 zugeordnet werden kann, weil es bereits von Anfang an einen Katalysator hatte und nicht erst nachträglich mit einem Kat nachgerüstet worden ist. Die Verordnung privilegiere aber ältere Fahrzeuge nur beschränkt auf die im Anhang 2 Abs. 2 ausdrücklich genannten Fälle. Die Verordnung eröffne den für die Plakettenausgabe zuständigen Stellen auch kein Ermessen. Der Wortlaut der Verordnung - auch wenn die Lösung aus Umweltschutzgesichtspunkten nicht sinnvoll erscheine - gebe keinen Raum für eine erweiternde Auslegung oder eine Analogie. Es ergebe sich nämlich aus den Materialien zur Begründung der Aufnahme der Regleungen in die 35 BImSchV gemäß der Bundesratsdrucksache 464/07 zur 1. Änderungsverordnung der 35 BImSchV, S. 14, dass der Verordnungsgeber die Problematik der Behandlung älterer Fahrzeuge (mit Fremdzündungsmotor = Benziner) gesehen habe und sich gleichwohl für die getroffene Regelung entschieden habe.

Vgl. VG Berlin, Urteil vom 08.10.2008, 10 A 156.08

 

Ob das Urteil rechtskräftig ist, habe ich nicht sicher feststellen können. Ausführungen zur Gleichbehandlung habe ich dem Urteil nicht entnehmen können.

 

 

Es sieht also eher schlecht aus, eine schnelle Lösung wäre wohl eher mit einer Nachrüstung über den Remus Filter gangbar, wenn dieser vergleichbar ist. Dafür müsste man mal die Leistungsangaben haben und die Gründe erfahren, warum Remus nicht die deutsche Zulassung hat. Ich habe auch nicht in Erfahrung bringen können, ob es sich um einen Kombikat handelt.

 

Jedenfalls scheint in Österreich der Einbau des Filters trotz der Bedenken von Audi (zusätzliches Gewicht, Hitzeschutz) kein Problem zu sein. Auch gibt Remus 3 Jahre bzw. bis 80.000 km Garantie.

 

Nun ihr, wer hat erfreulichere Neuigkeiten,

Gruß Gonzo

Bearbeitet von Gonzo
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... Es ergebe sich nämlich aus den Materialien zur Begründung der Aufnahme der Regleungen in ..., dass der Verordnungsgeber die Problematik der Behandlung älterer Fahrzeuge (mit Fremdzündungsmotor = Benziner) gesehen habe und sich gleichwohl für die getroffene Regelung entschieden habe. ...

Wenn das so stimmt und der aktuellen Rechtsprechung entspricht, dann sollte nicht nur für Politiker sondern auch für Richter umgehend ein Straftatbestand der 'Verantwortungslosigkeit' geschaffen werden - und wenn der Begriff Volksgerichtshof nicht so negativ belegt wäre (modern vielleicht 'Bürgergerichtshof'), dann vor so Einem.

Es genügt also offensichtlich, dass der Gesetzgeber wissentlich Ungleichbehandlungen schafft, um später Unverantwortlich / frei von jeder Verantwortung zu sein.

Bearbeitet von Joachim_A2
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Ich habe auch nicht in Erfahrung bringen können, ob es sich um einen Kombikat handelt.

 

Jedenfalls scheint in Österreich der Einbau des Filters trotz der Bedenken von Audi (zusätzliches Gewicht, Hitzeschutz) kein Problem zu sein. Auch gibt Remus 3 Jahre bzw. bis 80.000 km Garantie.

 

 

Remus ist nur eine DPF, es wird ein neuer Kat zusätzlich notwendig, daher auch die > 1000 Euro.

 

Garantie gibt es auf den DPF, nicht darauf das Dir etwas wegbruzelt.

 

Gruß Uwe

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Ich glaub ich steh im Wald. Es geht doch bei der Umweltzone in erster Linie um Feinstaub und nicht um Stickoxide. Oder ich sehe ich das falsch.

Eigentlich ist es mir auch egal, ob ich eine grüne Plakette oder eine dauerhafte Einfahrtgenehmigung in die Zone bekomme. Letzte steht mir aber anhand der Abgaswerte zu, Filter hin oder her.

Ich sehe ja ein, das mein Auto nicht so umweltfreundlich ist wie ein Neues, aber ein Einfahrtverbot in die Umweltzone ist ja nun wirklich übertrieben. :crazy:

 

Und ich kaufe definitiv keinen Filter für 1000€ auch wenn es möglich wäre. Schon bei 500 wäre meine Schmerzgrenze eigentlich überschritten. Der Wagen ist immerhin BJ 2001....

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