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Parkrempler - zum Glück Augenzeugen


Sariel

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Hallo zusammen,

 

ich möchte mal einen kleinen Erlebnisbericht loswerden.

 

Gestern Abend ca. 22.45 Uhr.

Meine Frau und ich sowie zwei Bekannte haben beschlossen langsam nach Hause zu fahren. (Wir waren essen) Gerade sind wir aufgestanden und haben nach unseren Jacken gegriffen als auch schon eine Bedienung zu uns kam und mich fragte ob ich der Fahrer des Wagens mit dem Kennzeichen HI-xx xxx wäre. Ich bejahte dies. Zitat Bedienung: Joah, das ist gerade jemand gegen Ihren PKW gefahren und dannach einfach weggefahren! Ich: Wie toll.... :WUEBR: - glücklicherweise gab es aber einen Augenzeugen der sich das Nummernschild notieren konnte. Wir haben nach einem kurzen Gespräch mit dem Augenzeugen und einem Blick auf unseren A2 (ca. 30cm lange, tiefe Schramme am vorderen Kotflügel :WUEBR:) die Polizei gerufen. Die Herren haben alle Daten aufgenommen unseren A2 fotografiert und sind dannach wieder abgezogen.... wir bedankten uns noch herzlich bei dem Augenzeugen und fuhren dann mit dem demolierten Wagen in Richtung zu Hause. Tolles Ostergeschenk.

 

Jetzt zu meiner Frage:

Die Polizei hat gestern ca. 35 min. nach dem Tatzeitpunkt alles aufgenommen und fotografiert.

Da mir sowas das erste Mal passiert ist, habe ich gefragt wie es denn nun weiterginge.... darauf meinten sie: Rufen sie morgen im Laufe des Tages mal auf der Wache an und erfragen sie die Versicherungsnummer.... häh wie? Wozu?

 

Sollte ich nochmal einen Gutachter über den Schaden urteilen lassen oder reicht ein Blick vom freundlichen?

 

Für Erfahrungsberichte und Tipps wäre ich dankbar... :)

 

 

MfG Sariel

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Original von Sariel

[...]

Jetzt zu meiner Frage:

Die Polizei hat gestern ca. 35 min. nach dem Tatzeitpunkt alles aufgenommen und fotografiert.

Da mir sowas das erste Mal passiert ist, habe ich gefragt wie es denn nun weiterginge.... darauf meinten sie: Rufen sie morgen im Laufe des Tages mal auf der Wache an und erfragen sie die Versicherungsnummer.... häh wie? Wozu?

 

Sollte ich nochmal einen Gutachter über den Schaden urteilen lassen oder reicht ein Blick vom freundlichen?

 

Für Erfahrungsberichte und Tipps wäre ich dankbar... :)

 

 

MfG Sariel

 

Hallo!

 

Mein herzlichstes Beileid! Das ist ja echt ärgerlich, aber du hast Glück, dass wenigstens jemand den Vorfall beobachtet hat!

 

Zu deiner Frage: Tja, derjenige der deinen A2 kaputt gemacht hat, muss für den Schaden aufkommen. Da so was ja über die Haftpflicht läuft, brauchst du wohl die Versicherungsdaten.

Ich nehme zumindest mal an, dass es so läuft.

Gutachter kann nie schaden. Ist es nur ein Kratzer, oder auch eine Beule? Vielleicht kannst du ja mal Bilder einstelllen, damit man das besser "bewerten" kann!

 

Grüße

Alu_Kugel

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Hallo Sariel,

 

Dein Erlebnis tut mir leid. Leider kommt es immer wieder vor, daß die Fahrer sich entfernen, ohne eine Nachricht zu hinterlassen (bei "Kleinst-Remplern" haben sie möglicherweise tatsächlich nichts bemerkt).

 

Allgemein gilt:

Sofern der Fahrer den Unfall bemerkt hat (oder hätte bemerken müssen), dürfte er sich nach § 142 Abs. 1 StGB strafvbar gemacht haben:

 

"§ 142

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

(1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er

 

1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder

2. eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,

 

 

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

 

 

Allgemein (bei Dir also zukünftig) würde ich Dir zur Vorgehensweise folgendes empfehlen:

 

Sofern Du keinen sicheren Zeugen hast, ist die Einschaltung der Polizei empfehlenswert, um überhaupt an den Täter heranzukommen.

 

Wenn Du jedoch einen sicheren Zeugen hast (der insbesondere nicht später umkippt und sich an nichts mehr erinnern kann), könnte es sich auch empfehlen, sich an den Zentralruf der Autoversicherer zu wenden (bundesweiten Servicenummer 0180-25 0 26 ) und den Versicherer zu ermitteln. Dieser benachrichtigt dann den konkreten Versicherer des Täters und dieser den Täter selbst. Wahrscheinlich wird der Täter mit Dir Kontakt aufnehmen, um sich eben gerade nicht einer Strafverfollgung nach § 142 StGB auszusetzen. In diesem Fall dürfte er bei der Schadenregulierung vermutlich sehr entgegenkommend sein.

Meldet er sich binnen weniger Tage nicht, kannst Du immer noch die Polizei einschalten und Deine Schadensersatzansprüche (ggf. über einen Rechtsanwalt) ggü. der gegnerischen Versicherung (die Dir über den Zentralruf der Autoversicherer mitgeteilt worden ist) geltend machen.

 

 

In Deinem speziellen Fall besteht das "Druckmittel" der Strafanzeige nicht mehr, so daß der Täter eventuell "mehr Widerstand leisten wird". Daher kann ein Sachverständigen eigentlich nicht schaden. Die gegnerische Versicherung wird voraussichtlich für die Kosten des Gutachtens aufkommen (war in meinem Fall so). Auf keinen Fall solltest Du die Spuren an Deinem Fahrzeug beseitigen, bis die gegnerische Versicherung eine Kostenübernahme erklärt hat.

 

 

Ich drücke Dir die Daumen, daß Du auf Deinem Schaden nicht sitzen bleibst,

 

Dein

mifo

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Ich wäre höllisch vorsichtig mit der Beauftragung eines Sachverständigen, sofern die Versicherung es Dir nicht ausdrücklich (am besten schriftlich) erlaubt. Du hast als Geschädigter eine Mitwirkungspflicht und solltest den Schaden so gering wie möglich halten. Wenn Du jetzt wegen einem Schaden von vielleicht 500,-€ nen Gutachter beauftragst, der 350,-€ will, kann es sein, dass die Versicherung Dir die Gutachterkosten von der Schadenregulierung abzieht, wenn ein Freundlicher mit einem Kostenvoranschlag auch gereicht hätte. (Ein Kratzer ist nunmal nix grosses)

 

ich spreche aus doofer, eigener Erfahrung. Mir war ein Moped-Pizzakurier ins Heck gekracht (zum Glück unverletzt) und bei meinem ollen Fiat war ein Schaden von (laut Gutachter) 900,-€ entstanden. Da ich aber (nach telef. Rücksprache mit der Vers., an die sich nachher niemand erinnern wollte) einen Gutachter beauftragt hatte, der 500,-€ berechnete, zog mir die Versicherung kurzerhand die gesamten Gutachterkosten ab.....nach ein bischen Drohen mit dem Anwalt und so (war noch nicht Rechtschutzversichert) einigten wir uns, die Kosten zu teilen. Ich glaube, die Schadensgrenze, unterhalb der kein Gutachter eingeschaltet werden darf (oder ein Versicherungseigener herangezogen wird) liegt bei 1000,-€, bin mir da aber nicht sicher....

 

Ansonsten: Glück gehabt, dass das jemand gesehen hat....Ich bin bisher auf den Schäden IMMER sitzen geblieben. Einmal ist mir einer am hellichten Tag an einer belebten Tanke in den Kotflügel gefahren, als ich bezahlen war...Fahrerflucht, keiner hat's gesehen.... (oder keinen Bock auf Aussage , Polizei etc.)

 

Viele grüsse

Flo

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Ja - Glück in jedem Fall !!

Da zeigt es mal wieder wie wenig Menschen sich für andere Interessieren. Ich hätte auch nie damit gerechnet dass, wenn mir sowas passiert ich gleich jemanden habe der mir quasi aus der Patsche hilft.

 

Danke für die hilfreichen Tipps.

 

MfG Sariel

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Gutachter ist nicht nötig und wird nicht bezahlt, da Bagatellschaden.

 

Angst vor einem Umfallen des zeugen brauchste nicht haben, weil am Täterfahrzeug die entsprechenden Spuren zu sichern sind.

Die Polizei wird mit ziemlicher Sicherheit das andere fahrzeug besichtigt haben und Fotos gemacht haben.Die messen auch immer Höhe der Spuren aus aus vergleichen das mit denen an deinem auto. Zudem sind -da Stoßstangen heutzutage immer lackiert sind - stets die Lackspuren noch da, also alles in Butter. Darüber hinaus werden sie mit Sicherheit einen Alko-test beim Flüchtigen Fahrer gemacht haben.. :D

 

Da es sich eum eine Straftat handelt, werden die den gegner grinsend besucht haben.

 

Mit dem Strauß Blumen an den zeugen würde ich allerdings warten, bis der Schaden abgewickelt ist, sonst könnte das als Bestechung gedeutet werden.. :D

 

Gruß

mehr Schwein

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Mir ist da mal was Ähnliches passiert:

 

Ich hatte den Schnuffel nicht mal 3 Monate, da bemerkte ich ne komische Stelle aufm Lack. Bei näherem Betrachten sah ich, dass mir hinten einer draufgefahren sein muss. Am Auto war natürlich kein Zettel. Es war nicht nur ein Kratzer, der Lack war richtig gesprungen.

 

Ich bin dann zur Polizei gefahren, weil ich mal gelesen habe, dass es sinnvoll ist, einen Schaden ab 50€ zu melden. Aber der Polizist meinte nur: "Sie sollten Ihre Ansprüche an das Auto nicht so hochschrauben. Außerdem könnte es ja sein, dass Sie das selber waren. Und das kann gar nicht heute passiert sein, da hängt ja schon der Dreck drin. Und das Leute an Ihr Auto kommen, das wird Ihnen noch öfters passieren. Das ist halt so." Das ist halt so? Bitte??? Ich hab gedacht, ich spinn.

 

Die Polizei, dein Freund und Helfer.

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Original von Sariel

Jetzt zu meiner Frage:

Die Polizei hat gestern ca. 35 min. nach dem Tatzeitpunkt alles aufgenommen und fotografiert.

Da mir sowas das erste Mal passiert ist, habe ich gefragt wie es denn nun weiterginge.... darauf meinten sie: Rufen sie morgen im Laufe des Tages mal auf der Wache an und erfragen sie die Versicherungsnummer.... häh wie? Wozu?

 

Sollte ich nochmal einen Gutachter über den Schaden urteilen lassen oder reicht ein Blick vom freundlichen?

 

Für Erfahrungsberichte und Tipps wäre ich dankbar... :)

 

 

MfG Sariel

 

Hallo Sariel,

 

dumme Sache sowas. Bedeutet vor allem eine Menge Lauferei/Telefoniererei bis der Schaden reguliert ist.

 

Von der Polizei benötigst Du die die Nummer unter der der Vorgang dort bearbeitet wird. Diese musst Du mit dem Schadensbericht bei Deiner Versicherung angeben, damit diese im Zweifelsfall direkt mit der Polizei Kontakt aufnehmen kann.

 

Einen neutralen Gutachter musst Du m.E. nicht einschalten. Die Versicherung entscheidet, ob Sie ggf. selbst einen Gutachter einschaltet. In diesem Fall ist das jedoch unwahrscheinlich. Da Du das Kennzeichen des Verursachers hast, sollte es keine Probleme für dich geben - außer der lästigen Rennerei und Telefoniererei.

 

Drücke die Daumen, dass die Angelegenheit schnell und ohne großen Ärger für Dich erledigt ist.

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Auf jeden Fall einen unabhängigen Gutachter und einen Anwalt einschalten! Der Gutachter der Versicherung wird immer bemüht sein, den Schaden für die Versicherung so klein wie möglich zu halten, ein unabhängiger Gutachter wird immer eher im Sinne und Interesse seines Auftraggebers (Geschädigter) begutachten und auch tatsächlich alle Schäden mit aufnehmen.

Ein Anwalt hilft Dir, Deine Interessen gegenüber der gegnerischen Versicherung zu begründen und zu vertreten. Gerade weil es ein Unfall mit Fahrerflucht war, solltest Du auf jeden Fall einen Anwalt einschalten. Dieser hat z.B. das Recht in die Ermittlungsakten einzusehen - im Gegensatz zu Dir.

 

Gruß

Mathias

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Steht ja alles da so wies aussieht.

 

Ein Bekannter hatt neulich das gleiche:

Schaden wird vom Freundlichen geschätzt, Verursacher wird wegen Fahrerflucht (höchstwahrscheinlich) jetzt vorbestraft sein und verliert die Pappe für 3 Monate.

Schaden zahlt seine HP.

 

Und natürlich beauftragst du KEINEN Gutachter ohne vorherige Bestätigung der Kostenübernahme der gegnerischen Versicherung.

Ist doch gar nicht nötig, da die Sache klar ist: neuer Kotflügel plus Lackieren fertig!

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@Milka 001:

 

Nein, einen unabhängigen Gutachter nicht ohne Genehmigung der Versicherung einschalten!! Es ist ein Bagatellschaden. Weiter oben habe ich schon ausgeführt, dass mich genau diese Vorgehensweise (unabhängigen Gutachter einschalten) schonmal einen guten Batzen Geld von meiner Schadensregulierung gekostet hat!!!! Anders sähe das aus, wenn das ein böser Unfall mit erheblichen (versteckten?) Schäden ist, dann stellt einem die gegnerische Versicherung das in der Regel auch frei, wobei sie schon gewisse Lockangebote haben, die Dich dazu bringen sollen, den Wagen bei Ihnen begutachten zu lassen.

 

Bei der HUK habe ich z.B. in der Vollkasko erlebt, dass, wenn man den Schaden von einer "Partnerwerkstatt" der Versicherung reparieren lässt, zeigt diese sich so kulant, einen kostenlosen Leihwagen während der Reparatur zu stellen (Was bei selbst verschuldetetn Vollkaskoschäden nicht selbstverständlich ist, nicht mit fremdverschulden verwechseln!!!)

 

Viele Grüsse

Flo

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Ich hatte auch Glück, letzte Woche Baumarktparkplatz, zwei schöne schwarze Schrammen, aber nur oberflächlich... Hatte mich schon damit abgefunden, mal wieder zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen zu sein... ;( Zuhause fiel mir ein, dass ja heute schon überall Überwachungskameras installiert sind, also noch mal hin und den Sicherheits-Chef intervievt und BINGO... Morgen hol ich mir bei ihm eine CD ab auf der wohl alles eindeutig zu erkennen ist... :)

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Hi,

 

kurzer Zwischenstand:

 

Ich habe mitlerweile bei der Polizei angerufen und mir die Vorgangsnummer mitteilen lassen.

Diese habe ich jetzt meiner Versicherung mitgeteilt und warte auf einen Rückruf von denen. Wann der gute A2 in die Werrkstatt kann.

 

Bis jetzt alles positiv! :)

 

 

... Interessante Diskussion... .weiter so :)

 

 

MfG Sariel

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Äh, wieso DEINER Versicherung, hoffentlich der gegnerischen !!!

Sonst regulierst Du das über Vollkasko, und das bedeutet Hochstufung! Oder hat sich Deine Versicherung schon mit der Versicherung des Unfallgegners in Verbindung gesetzt??

 

Viele Grüsse

Flo

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Original von Sariel

Natürlich kann man das - aber wozu die Arbeit für andere machen, wenn man doch eh bezahlt. :-p

 

 

Gruß Sariel

 

Hallo, da ich beruflich extrem belastet bin kann ich nur noch unregelmässig hier reinschauen. Aber ich wollte zu diesem Thread noch schreiben, da hier einige Sachen falsch wiedergegeben wurden und einige Lösungswege zu umständlich sind für den Geschädigten:

 

Wenn du einen Schaden hast und wie in deinem Fall das Kennzeichen des Verursachers kennst, rufst du einfach hier an:

 

Zentralruf der Autoversicherer über den Gesamtverband

 

0180-25 0 26

 

http://www.gdv-dl.de/autoversicherer/autoversicherer.html

 

Geht auch online.

 

Die Fragen dich nach dem Kennzeichen und allem was du noch weisst. Wenn es nur das Kennzeichen ist und das Unfalldatum ist, auch ok. Diese Daten geben die dann an die Versicherung des Verursachers weiter (elektronisch) und du bekommst innerhalb von 2-3 Werktagen einen Fragebogen für Anspruchsteller und meldest deine Ansprüche an. Dort gibst du das Aktenzeichen der Polizei und die Dienststelle an.

 

Die Polizei wird den Verursacher schon aufgesucht haben und dies wird an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet, wo entschieden wird ob ein Strafverfahren eingeleitet wird. Diese Akte wiederum kann sich die Versicherung nun anfordern und deinen Schaden regulieren.

 

Sachverständiger nicht bei Bagatellschäden. Bei normalen Autos ab 1000,- Euro. Hast du aber eine alte Rostlaube, muss auch da ein Sachverständiger ran, da bei kleinen Beulen evtl. schon ein wirtschaftlicher Totalschaden eingetreten ist. Immer mit der Versicherung klären. Für einen Kostenvoranschlag wird dir der Freundliche ca. 50,- Euro abnehmen. Diese werden bei Reparatur wieder verrechnet. Willst du nicht reparieren lassen, wird dir die Versicherung die 50,- Euro nicht bezahlen.

 

Zum Thema der eigenen Versicherung melden:

 

Mach das nicht. Wenn du die VK in Anspruch nimmst abzüglich deiner SB, wirst du höher gestuft! Deine Versicherung kann nicht für dich deine Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung durchsetzen. Du musst dann deine SB und Rückstufung als Schaden bei der anderen Versicherung weiter verfolgen. Das bietet sich nur an, wenn die Haftung unklar ist und du schnell deinen Wagen brauchst.

Deine Versicherung würde dir ja quasi einen Zinslosen Kredit geben wenn es ginge, und das darf sie nicht.

 

Gruss

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