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Unfallschaden was nun ?


lector

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Hallo A2 Fans,

 

ich hatte gestern einen Unfall bzw. ich habe geparkt bin ausgestigen und Stand schon in der Haustüre, plötzlich hörte ich einen Knall drehte mich rum und sah wie jemand beim Ausparken voll auf meinen A2 gefahren ist.

 

Zu sehen ist eigentlich nicht viel; kleiner Lackschaden (Evtl. Wegzupolieren) klitzekleine Beule und kleine Microrisse in der Stoßstange, zwei Halterungen (Schrauben) im Motorraum abgebrochen und die gesammte Front ist meiner Meinung nach ein wenig locker.

 

Was meint Ihr was ist jetzt zu tun ist? Sachverständigen (Dekra) aufsuchen und Schadensbericht erstellen lassen ? Was denkt Ihr was sowas kostet? Habt ihr schonmal sowas gehabt? Tipps?

 

Danke im voraus

 

Gruß,

Tom

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Hab eben hier in einem anderen Beitrag gelesen das ein Gutachter erst mit Absprache der Versicherung beauftragt werden sollte. Also nur einen Kostenvoranschlag von Audi machen lassen? Kostet der etwas? Oder wirklich lieber Gutachter?

 

Gruß Tom

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Hi Tom,

Habe im Februar eine neue Stoßstange bekommen, hat knapp 1200 gekostet.:III:

Fahre in die Werkstatt, lass einen Kostenvoranschlag machen. Der sollte in der Regel nichts kosten, ansonsten wird er von der Reparaturrechnung abgezogen.

 

Gruß Tina

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Grundsätzlich ist man als Geschädigter in der Wahl des Gutachters frei. Jedoch darf ein Gutachter erst ab einer bestimmten Schadenshöhe in Anspruch genommen werden. Daher Fahrt in eine Werkstatt (ev. Audi), Kostenvoranschlag erstellen lassen, Versicherung des Verursachers informieren und in Absprache je nach Schadenshöhe (ca. 1000 bis 1300 Euro) Gutachter hinzuziehen. Falls ein Leihwagen benötigt wird, lass die Versicherung dir einen besorgen. Mach es nicht selber. Du bist verpflichtet, Angebote über Leihwagen reinzuholen und mußt eine bestimmte Tageskilometerleistung haben.

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Guten Morgen,

 

danke für eure Hilfe und eure Ratschläge. Ich war gestern bei Audi und wollte einen Kostenvoranschlag machen lassen, der Freundliche schaute sich den Schaden an und sagte das es ca. 800€ Kosten würde. Leider hatte ich meine Papiere vergesssen so dass ich heute nochmal hin muss.

 

Kann mir einer sagen wie das jetzt weitergeht oder wie ich mich verhalten muss?

 

Setze ich mich mit der Versicherung des schuldigen in Verbindung und schicke ihnen den Kostenvoranschlag? Überweist die Versicherung mir dann den Betrag? Müssen Fotos an die Verischerung geschickt werden?

 

Für weitere Hilfe wäre ich sehr dankbar...

 

Gruß Tom

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manchmal ist es ganz einfach:

 

ruf doch einfach mal bei der Versicherung an.

Solche Schaeden sind fuer die peanuts und werden ueblicherweise (bei klarer Schuldlage) ohne grosses Hickhack erledigt, da sich der Aufwand nicht lohnt, da irgendein Gedoens zu machen. Falls dir irgendwas komisch vorkommt von dem was die erzaehlen kannste immer noch anfangen nachzuforschen.

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Original von leiterweiter

manchmal ist es ganz einfach:

 

ruf doch einfach mal bei der Versicherung an.

Solche Schaeden sind fuer die peanuts und werden ueblicherweise (bei klarer Schuldlage) ohne grosses Hickhack erledigt, da sich der Aufwand nicht lohnt, da irgendein Gedoens zu machen. Falls dir irgendwas komisch vorkommt von dem was die erzaehlen kannste immer noch anfangen nachzuforschen.

 

Ich glaube da hast du absolut recht. Werde da gleich einmal anrufen *G*

 

Gruß Tom

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... und wenn Du Dein Fahrzeug beim 'Freundlichen' reparieren lässt, rechnet der ggf. auch direkt mit der Versicherung ab, ohne dass Du Dich um etwas kümmern musst.

 

Dies kann aber zur Folge haben, dass Dir kleinere Entschädigungen entgehen; so stehen Dir, je nach lokaler Rechtsprechung in unterschiedlicher Höhe, beispielsweise eine Pauschale für allgemeine Unkosten zu (~25-30€), der Ersatz einer Einwegkamera und der Bilderentwicklung (wenn Du Unfallbilder gemacht hast), die Fahrtkosten zur Werkstatt usw. (*) - bei direkter Abrechnung des Freundlichen fallen diese Unkosten deinerseits gern unter irgend einen Tisch (den der Versicherung oder den des Freundlichen).

 

Nimmst Du einen Leihwagen, lass - wie oben geschrieben - diesen von der Versicherung besorgen; oder Dein Freundlicher muss die Leihwagenkosten des von ihm zur Verfügung gestellten Wagen mit der Versicherung vorher zwecks Übernahme durch die Versicherung absprechen.

Nimmst Du keinen Leihwagen steht Dir eine Pauschale als Ersatz für jeden Reparaturtag zu (~38€).

 

Übrigens sollte man immer auch selbst bei der gegnerischen Versicherung anrufen; man weiß ja nie, ob und wann der Andere das tut.

 

(*) allgemein: bei Verletzungen zusätzlich Fahrten zum Arzt, zu Untersuchungen, zu Behandlungen, Rezeptgebühren usw. zzgl. eventuellem Schmerzensgeld. In diesen Fällen sollte aber spätestens ein Anwalt eingeschaltet werden, den übrigens bei klarer Schuldfrage (beim Unfallgegner liegend) immer die gegnerische Versicherung zahlen muss. Hat man selbst einen Rechtsschutz, kann man ggf. über diesen zum Anwalt gehen; die eigene Versicherung rechnet dann mit der gegnerischen Versicherung für den Versicherten kostenfrei ab.

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Man kann natuerlich auch versuchen, einen solchen Bagatellschaden _nicht_ durch Anwalt, Gutachter, Mietwagen, Pauschalen etc. auf die doppelte Schadenssumme aufzublaehen, und so dem Unfallgegner die Chence lassen, den Schaden aus eigener Tasche ohne hoeherstufung der Praemie zu begleichen.

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Man kann es halt "deutsch" regeln mit Joachims Methode, man kann es auch lassen.

Man kann sich natürlich jeden Cent auszahlen lassen, wo es nur geht, doch das einzige, was zählt, ist doch, dass der Schaden nachher wieder behoben ist und man selber bei der Reparatur nichts draufgezahlt hat.

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