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Unfall - und jetzt?


DiplomAgronom

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Hallo A2-Freunde,

 

heute melde ich mich leider aus einem unschönen Anlass. Ich war gerade mit meinem A2 an einem Unfall beteiligt. :(

 

Zum Unfallhergang:

Landstraße. Ein Auto mit Anhänger fährt vor mir, in meiner Richtung mit ca. 70 km/h. Dahinter ein zweites Auto, ebenfalls mit 70 km/h. Ich fahre eine Weile hinter den beiden her, bis ich mich zum Überholen entschließe, den Blinker setze, und zum Überholen ansetze. Als ich auf der Höhe des zweiten Autos bin, entschließt sich dieses ebenfalls zu überholen und schert ohne zu Blinken aus. Vermutlich lag ich in seinem toten Winkel, vlt hat er auch nur einfach nicht geschaut. Dumm! :( Ich hab eh auf ihn geachtet, bremse wie blöd aber es ist zu spät, er erwischt mich noch vorne an der rechten Seite.

 

Das war ein Schreck! Noch dazu mein erster Unfall, ich hatte natürlich keinen Plan. Tja, also anhalten. Allen gehts gut, nur an den beiden Autos ein kleiner? Sachschaden. Ich wollte eigentlich die Polizei rufen, aber der Schaden schien einigermaßen gering und der andere Fahrer bat es ohne Polizei laufen zu lassen, da er noch in der Probezeit ist. Also haben wir Anschriften, Telefonnummern und Versicherungsnummern ausgetauscht.

 

Wie geht es denn jetzt weiter? Muss ich irgendwas wichtiges beachten?

Wie Ihr vlt gemerkt habt, habe ich leider überhaupt keine Ahnung wie so etwas abzuwickeln ist. Könnt Ihr mir helfen?

Muss ich z.b. den Unfall meiner, oder seiner Versicherung melden? (Bin nicht kaskoversichert) Sollte ich das überhaupt tun, oder lass ich das unter den Tisch fallen, wenn der Schaden gering ist? Achso, das ist auch das erste was ich mir vorgenommen habe: Morgen zum Freundlichen und den Schaden schätzen lassen. Ach und muss ich das mit dem Unfallgegner klären, wer für welchen Schaden zu wieviel aufkommt, oder machen das die Versicherungen miteinander aus?

 

Vielen Dank schonmal für Eure Antworten! Und seid gnädig sollte so etwas schon einmal gefragt worden sein. Ich war noch zu geschockt für die Suche.^^

 

Hier noch Bilder vom Schaden an meinem A2...

IMG_2118.jpg.4b5bb61766c8cac08efe82d444ca28ad.jpg

IMG_2120.jpg.7caad9a6b409381a16615a0c8fbe0c7b.jpg

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Merke: Frechheit siegt.

 

Also einfach so tun, als könntest du garnix dafür. Lass deinen Schaden in der Werkstatt schätzen und schick seiner Versicherung den Kostenvoranschlag, bzw. die Rechnung wenn du es sowieso reparieren lässt, mit der Bitte dir den Betrag zu ersetzen und ner kurzen Schilderung des Unfallhergangs. Bei KVA bezahlen sie nur die Netto-Reparaturkosten, bei Rechnung den Rechnungsbetrag.

 

Die gegnerische Versicherung wird dann beiden einen Fragebogen zukommen lassen, wahrheitsgemäß ausfüllen, wegschicken, abwarten.

 

Ne Woche später kommt dann Post, ob sie zahlen, oder ob du ihrer Ansicht nach selber Schuld bist.

 

Viel Glück und gute Genesung der Kugel. Mach dir keinen Kopf, shit happens.

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Hallo DiplomAgronom,

 

ich denke, es kann nicht schaden, die eigene Versicherung zu informieren, denn Versicherungen neigen dazu, auch dem "Opfer" eine Mitschuld anzulasten, damit sie billiger wegkommen. Haben meine Frau und ich mal schmerzlich erfahren.

Im übrigen ist es sicher sinnvoll, nach Einschätzung des Schadensaufwandes auch mit der gegnerischen Versicherung Kontakt aufzunehmen und sich zu verständigen, wie der weitere Ablauf sein soll, nicht daß sie hinterher sagen: wir hätten vorher ein Gutachten haben wollen oä ...

Und sich nicht auf eine Rep.-werkstatt festlegen lassen, damit will auch vor allem die Versicherung wieder sparen auf Kosten der Geschädigten (fachgerechte Ausführung ???) ...

Leider muß man sagen: Mißtrauen ist immer angebracht, selbst, wenn alles eindeutig und klar aussieht und sich anhört.

Das mit den Fotos ist schon mal richtig gut, gibt's auch welche vom "gegnerischen" Fahrzeug?!

 

Beileid :(und Gruß!

JoAHa

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Deriner eigenen Versicherung den Unfall melden und sagen, dass du Ansprüche gegen die gegnerische Stellst. Du gehst einfach davon aus, keine Schuld zu tragen und er muß es seiner Versicherung melden (du auch deiner, denn kann ja sein, dass er Ansprüche gegen deine stellen will). Dann die Formulare ausfüllen.

Warum hast du keinen Schadensbericht im Auto also so ein Unfallausfüllformular? Fürs Ausland auf jeden Fall zwingend! (also sollte man da schon haben).

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@ hoTTing

 

wenn man vom von rechts her nach links Ausscherenden doch noch knapp erwischt wird trotz Vollbremsung, dann kann's eigentlich nur vorne rechts krachen, oder?

 

Gruß!

JoAHa

 

Ja, hast natürlich recht. Kommt davon, weil ich gerade einen Film mit Linksverkehr (Südafrika) an sehe.... peinlich :D

 

Heiko

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na erstmal drücke ich Dir die Daumen dases "relativ" reibungslos über die Bühne geht.

 

Wenn allerdings Dein Unfallgegner "amnesie" hat und ganz sicher ist doch den Blinker betätigt zu haben.... aber ich möchte Dich aber nicht durch schlechte Erfahrung unnötig in unruhe versetzten.:mmph:

 

Kosten pro Teil ca. 300.- Lackierung und der Kotflügel liegt bei ca.180.- und der Stossfänger bei ca.210.- plus Anbau...

 

Grüsse Jörg

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Weil ich selber mal ähnliche Situation mit einem Lastwagen erlebte, welcher auch ohne Warnung zum überholen ansetzte und mich damit in die Wiese buchsierte, kann ich nur folgende Aukunft geben. Die Polizei sagte mir damals, dass der Vorausfahrende das Überholrecht hat und der nachfahrende PKW dies gewähren lassen muß. "Als Überholender gefährdet man sowieso andere und muß daher sehr umsichtig und bremsbereit fahren", was aber der andere in meinem Fall und der PKW in deinem Falle ja auch tut wenn er zum überholen ansetzt. Ist nicht gerade Gerecht aber halt Fakt. Der Umstand ohne Blinken und Schauen herauszufahren wirkt sich zwar positiv für dich aus aber machte mich (bzw. auch dich) zumindest laut der damaligen Aussage des Polizisten allderings nicht schuldfrei.

 

Wenn dein Unfallgegner aber eh alles "Ruhig" klären möchte und seiner Versicherung den Unfallmeldet bzw. die Umstände so angibt, dass er Schuld hat und dich übersehen hat, dann denke ich wird auch die Versicherung keinen Streitfall daraus machen.

 

Mach dir also keine zu großen Sorgen und melde in jeden Fall deiner Versicherung den Schaden und den Schadenshergang auch. Du kannst ausserdem auch Gott dankbar sein, dass der Unfall so glimpflich ausgegangen ist.

 

Wünsch dir jedenfalls dass es gut ausgeht!

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Hallo,

 

ich würde zwar auch meine Versicherung vorsichtshalber informieren, viel wichtiger ist aber die Information an die gegnerische Versicherung ! Schließlich weiß man nicht, ob und wann dies der 'Gegner' tut.

 

Dann eine Werkstatt des eigenen Vertrauens aufsuchen - um eine etwaige Kostenschätzung zu haben. Nachdem ein paar Formalitäten mit der Versicherung geklärt sind, könnte man sein Fahrzeug in der Werkstatt reparieren lassen und die Werkstatt rechnet direkt mit der gegnerischen Versicherung ab - das ist der einfachste Weg. Aber ... der Geschädigte hat, zumindest wenn die Schuldfrage eindeutig ist, noch ein paar Kostenersatzansprüche. So gibt es Aufwandspauschalen (ca. 20 - 30 €), die die gegnerische Versicherung zahlen muss, die Kilometer zur und von der Werkstatt (zwecks Reparatur), ggf. einen Ersatzwagen (vorsicht: die Versicherungen zahlen nicht die Standard-Tarife, hier muss die Werkstatt sich mit der Versicherung in Verbindung setzen mit der Vorgabe, dass die Versicherung den Mietwagen zu 100% zu übernehmen hat) oder man erhält für die Zeit der Reparatur eine 'Ausfallpauschale'.

 

Sollte die Schuldfrage nachträglich doch nicht so eindeutig sein, ist der Gang zum Anwalt fast unumgänglich. Sollte sich dabei die eigene Schuldlosigkeit heraus stellen, muss die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten zahlen. Weiterer Vorteil: der Anwalt kennt die Ansprüche des Geschädigten sowie die ihm zustehenden Pauschalen.

 

PS: Fotos machen, falls nicht schon geschehen und der Werkstatt notfalls sagen, dass die Schuldfrage evtl. noch nicht geklärt ist, damit auch die die Schäden entsprechend dokumentiert.

 

Viel Erfolg - und demnächst besser nicht ohne Polizei. Denn wenn Du Pech hast, überlegt auch Dein Unfallgegner, wie er am Besten aus der Sache heraus kommt und warum Du Schuld haben solltest. Und wenn er schon Angst bzgl. seiner Probezeit hat ...

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Bitte in solchen Fällen IMMER die Polizei rufen.

Sonst kann es dir passieren das die Versicherung blockt und dir erstmal 100% Schuld zuweist !

Das ist meiner Muter bei einen ähnlichen Unfall passiert, trotz schriftlicher Schulderkennen des Unfallgegners !

Ohne Polizei Protokoll wollte die Versicherung nicht Bezahlen.

Das hat dann ca. 14 Monate und Rechtschutzversicherung gebraucht bis der Schaden endlich gereglet wurde.

 

Was der "Gegner" dir zugesagt hat ist eh Unwichtig weil seine Versicherung immer versuchen wird dir eine Schuld oder Teilschuld zuzuweisen !!!!!

 

Gruß

Otherland

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@DiplomAgronom

 

1.) Bitte melde den Unfall noch HEUTE nachträglich der Polizei und Informiere in jedem Fall den KH-Versicherer. Die Kasko braucht zunächst nicht in Anspruch genommen werden. Es braucht keine Rücksicht auf die persönlichen Verhältnisse des Unfallgegners genommen werden.

 

2.) Bemerkung:

 

Ein ausscherendes Fahrzeug wird bei einem bereits weit vorangeschrittenen Überholvorgang in der Regel die Alleinhaftung treffen, wenn das Ausscheren nicht nur unwesentlich ist ( § 6 Satz 2 StVO). Der Überholer, in dem Fall Du, wird aber eine Mithaftung zu tragen haben, wenn z. B. mit einem Ausscheren bei Beginn des Überholvorganges zu rechnen war, wenn er mit überhöhter Geschwindigkeit oder mit einem unzureichenden Seitenabstand überholt oder wenn er an einer Fahrzeugkolonne in einem Zug vorbeifährt.

 

Können aber aufgrund eines unklaren Unfallverlaufes nur die Betriebsgefahren ( meist 25 % ) der beiden Fahrzeuge gegeneinander abgewogen werden, sollte zulasten des Unfallgegners im Grundsatz eine erhöhte Betriebsgefahr durch den KH Versicherer angesetzt werden, da die Rückschaupflichten des Unfallgegners verletzt wurden.

 

3.) Solltest Du eine Rechtsschutz haben, ist es ratsam sich einen Rechtsbeistand zu nehmen, da zu beachten ist, daß bei einem KH Versicherer, wie hier bei mir, zumeist Juristen tätig sind und somit Waffengleichheit herscht.

 

Solltes Du fragen haben, bin ich gerne bereit Dir zu helfen u./o. Dir einen Rechtsanwalt im Gebiet Verkehrsrecht zu empfehlen.

 

VG

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@paddy: Zu beachten ist, dass er bereits ein Fahrzeug überholt hatte. Wie groß war der Abstand zwischen dem ersten Fahrzeug und dem Unfallgegner?

 

Dazu kommt der Anstoßpunkt am A2 vorne rechts...

 

Wird aber quotiert werden, wie es aussieht. M.E. zum Nachteil des A2 (70:30) nach bisherigen Schilderungen..

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@paddy: Zu beachten ist, dass er bereits ein Fahrzeug überholt hatte. .....

 

Nein!

 

DiplomAgronom schrieb:

Landstraße. Ein Auto mit Anhänger fährt vor mir, in meiner Richtung mit ca. 70 km/h. Dahinter ein zweites Auto, ebenfalls mit 70 km/h. Ich fahre eine Weile hinter den beiden her, bis ich mich zum Überholen entschließe, den Blinker setze, und zum Überholen ansetze. Als ich auf der Höhe des zweiten Autos bin, entschließt sich dieses ebenfalls zu überholen und schert ohne zu Blinken aus....

 

Er wollte also gerade das Auto überholen, welches dann, als er neben diesem war, selbst zum überholen ansetzte....

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  • 3 Wochen später...

So dann will ich Euch mal erzählen wie die Sache ausging... ;) :

Nachdem ich meinen ersten Schock und auch die anfängliche Wut auf den Unfallgegner verdaut habe, konnte ich, auch Dank Eurer Tipps das Ganze mal ruhig überdenken. Eigentlich sah es bei mir nicht nach einem sehr großen Schaden aus. Zur Sicherheit aber bin ich zum Freundlichen hin und lies den das ganze anschauen. Der stellte auch "nur" den optischen Mangel fest. Die Kosten für die Beseitigung desselben schätzte er dann großzügig auf 1600€. Gut, der Mann willl auch nur seine Kinder ernähren. Trotzdem erschien mir der Betrag etwas hochkonstruiert. Jedenfalls hab ich mich dann selbst an die Beseitigung des Schadens gemacht. Es bleiben ein paar Kratzer die man wirklich nur bei genauerem Hinsehen entdeckt. Gekostet hat mich das so 2 Stunden Arbeitszeit.

Was man mit ein wenig gutem Willen doch alles machen kann.^^

Mit dem Unfallgegner bin ich so verblieben, dass jeder für seinen Schaden aufkommt. Da bin ich ihm zwar denke ich sehr entgegengekommen, gleichzeitig aber wäre ich wohl nicht ohne Teilschuld davongekommen. Und die dadurch erhöhte Versicherungseinstufung lohnt den Arbeitsaufwand meiner Reperaturen nicht.

Alles in allem also Glück im Unglück. Bleibt mir nur noch Euch für eure Tipps zu danken! :)

Auf dem angehängten Bild könnt Ihr euch ein Bild meiner Reparaturerfolge machen.

IMG_2155.jpg.9079ee12f57383fafb02415744971075.jpg

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@DiplomAgronom

Deine Entscheidung war sicherlich nicht die Schlechteste. Auf dem Bild sieht Dein Wägelchen wieder top aus, hast keine langes Theater mit Versicherung und dem Unfall Gegner und behälst Deine V-Prämie.

Mit einem blauen Auge .. wie man so schön sagt!

 

gute Fahrt weiterhin-JJ

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