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"normalen" A2 auf mandelbeigen ColorStorm stylen


A2Hesse

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hm... warum hat lasi uns nur nich gleich nen Preis von knapp über 9.000 Euro als FP gemacht... dann wär er sicher in meine Hände gegangen... ;)

 

nu komm ich schon wieder ins grübeln:janeistklar:

 

Na worauf wartest denn jetzt noch? Schriftliche Einladung? Der Händler will zwar was verdienen, aber für die kurze Standzeit denke ich könntest mit geschicktem Verhandeln evtl. noch was am Preis feilen.

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Und die NoVA dürfte es auch zurück geben beim Verkauf nach Deutschland, Händlergewährleistung gibt es (vermutlich). Falls Fragen zur NoVA bestehen, hier gibt es ein paar Antworten:

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  • 2 Wochen später...

Märchensteuer? Gute Frage. Normalerweise kannst du dir die im Ausland entrichtete MwSt. als Ausländer vorabziehen lassen. Bei Grenzübertritt ist aber meines Wissens dann deutsche MWSt. fällig. Allerdings kenne ich das eher bei Neuimporten.

Um hier sicherzugehen, solltest du die Profis vom ADAC fragen oder evtl. einen Händler der Importe von Gebrauchtwagen macht, denn spätestens bei Zulassung bekommt der Fiskus Wind von deinem Import.

Lt. gooschlefund mußt du nur die MwSt. im Kaufland entrichten und dafür dann keine deutsche MwSt. mehr, bekommst aber die ausländische MwSt. nicht zurück. Das Web hilft also auch...

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TÜV-SÜD sagt folgendes:

 

Fahrzeug-Import aus EU-Ländern

  • Kauf: verlässt das Fahrzeug nach dem Kauf sofort das Land, gilt der Netto-Preis; in Deutschland muss dann die Mehrwertsteuer bezahlt werden; die Bezahlung sollte nur gegen Auslieferung des Fahrzeugs geleistet werden – wenn seitens des Lieferanten eine Sicherheit verlangt wird, sollte dies nur in Form einer Bankbürgschaft erfolgen, welche bei Lieferung fällig wird
  • Garantie: Die Herstellergarantie für EU-Fahrzeuge gilt zumindest im gesamten europäischen Wirtschaftsraum

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Märchensteuer? Gute Frage. Normalerweise kannst du dir die im Ausland entrichtete MwSt. als Ausländer vorabziehen lassen. Bei Grenzübertritt ist aber meines Wissens dann deutsche MWSt. fällig. Allerdings kenne ich das eher bei Neuimporten.

Stimmt leider auch nicht als Privatperson, meine Erfahrung nach.

Um hier sicherzugehen, solltest du die Profis vom ADAC fragen oder evtl. einen Händler der Importe von Gebrauchtwagen macht, denn spätestens bei Zulassung bekommt der Fiskus Wind von deinem Import.

Lt. gooschlefund mußt du nur die MwSt. im Kaufland entrichten und dafür dann keine deutsche MwSt. mehr, bekommst aber die ausländische MwSt. nicht zurück. Das Web hilft also auch...

 

Richtig. Erstmals Ö'sche MwSt und für Export zulassen, müsste keine besonderen Steuern zu zahlen sein. Dann ab nach DE.

 

Bret

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Noch was ist bei Fahrzeugen in Österreich zu beachten: die NormVerbrauchsAbgabe (NoVA). Die wird über den Normverbrauch errechnet und sollte beim Fahrzeugkauf in Österreich im Preis enthalten sein, wenn das Fahrzeug in A zugelassen war. Die Preisauszeichnung lautet sinngemäß "Preis inklusive NoVA und Mehrwertsteuer".

 

Was ist zu beachten? Die gibt es natürlich zurück, wenn das Fahrzeug ausgeführt wird. Wie sich die NoVA berechnet, findest du hier: HELP.gv.at - Ihr Wegweiser durch die Ämter und Behörden in Österreich. Ansprechpartner sollte ein Finanzamt in A sein. Vielleicht kennt sich der Händler damit aus und kann Tipps geben.

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Dann helft mir mal bitte kurz:

 

wenn ich nu richtig verstanden habe, dann gehts folgendermaßen?!

 

Brutto-VK:

9650,--EUR (ich geh mal vom worst case aus;))

abzgl.

Ö-MWST 20% + 6% NoVa (steht so in der letzten Zeile des Inserats)

Netto-Preis:

7141,--

zzgl. D-MWST 19%

 

mein Preis:

8498,--EUR

 

Is das richtig????

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Das einzige, wo ich dir zustimme ist: es wird wohl nicht 9650 EUR kosten.

 

Der angegebene Händlerpreis sind nicht 100%, sondern mit NoVA (falls die auf den Nettopreis kommt, denn auch auf die NoVA kommen 20% Mwst; hab ich nie begriffen) 127,2%. Der Nettopreis (= 100%) sind dann:

 

(9650/127,2*100) EUR = 7586,50 EUR

 

Ohne NoVA wären's ~ 9104,00 EUR (inkl. 20% Mwst.) oder 9027,00 EUR (inkl. 19% Mwst.). Egal welchen Mwst.-Satz du nutzt, sparts du etwa 600 EUR NoVA. Wie das mit der Mwst. innerhalb der EU ist, bin ich überfragt. Weiter oben steht, dass bei Kauf innerhalb der EU (Was genau? EG? EWR? ...) keine Erstattung der Mwst. möglich ist. Frag deswegen am besten beim ADAC, ÖAMTC, Finanzamt (in D und A) und/oder Händler.

Bearbeitet von giant78
nochmal gerechnet
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Ist denn die Nova nicht ausschließlich bei Erstzulassung in Österreich fällig?

 

Die NOVA wird fällig wenn:

ein Pkw, Kombi (auch Wohnmobil) oder Kraftrad in Österreich erstmals zum Verkehr zugelassen wird.

aus http://www.oeamtc.at/netautor/pages/resshp/anwendg/1098231.html

 

also das mit der Nova erschließt sich mir auch ned:kratz:

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googel sei dank hab ich was gefunden.

 

den novarechner: http://www.novarechner.at/

 

Wenn man da rückwärts rechnet kommt man euch einen Nettopreis von 7.586,48€.

Mit deutscher Mehrwertsteuer wäre es dann 9.027.91€

 

 

giant hatte es schon richtig ;)

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Ist denn die Nova nicht ausschließlich bei Erstzulassung in Österreich fällig?

 

aus ÖAMTC - Die Normverbrauchsabgabe (NOVA)

 

also das mit der Nova erschließt sich mir auch ned

Nein, auch wenn privat ein Gebrauchter importiert wird, z.B. als Umzugsgut, ist vor erstmaliger Zulassung (muss nicht die Erstzulassung sein!) Fahrtzeuges NoVA beim Finanzamt zu entrichten. Erst danach lohnt der Gang zur Zulassungsstelle.

 

Etwas genauer stehts hier: HELP.gv.at - Freizeit und Mobilität - . Auch bei Schenkung (nach Österreich) ist NoVA fällig.

 

Interessant sind weiterhin die Punkte Zeitwert und Sonderfälle:

Bei der Verbringung bzw. Lieferung eines Gebrauchtfahrzeugs ins Ausland wird die NoVA anteilig dann vergütet, wenn

 

* der Zulassungsbesitzer oder die Zulassungsbesitzerin ins Ausland zieht und das Fahrzeug als Übersiedelungsgut mitnimmt (nicht vergütungsfähig ist aber die sonstige Verbringung eines Privaten ins Ausland),

* ein Händler ein Auto ins Ausland verkauft bzw.

* nach der gewerblichen Vermietung das Fahrzeug nachweislich ins Ausland verbracht wird.

 

Hinweis: Bei der Beantragung der Vergütung müssen dem Finanzamt die Fahrgestellnummer (Fahrzeugidentifikationsnummer) des Fahrzeugs bekannt gegeben und ein Nachweis über die Verbringung bzw. die Lieferung (z.B. amtliche Zulassung im Ausland) erbracht werden.

Zum Zeitwert steht leider nicht da, ob der mit oder ohne Mwst. "errechnet" wird. Ich gehe aber mal vom Nettowert aus, da ansonsten zweifach Mwst. gezahlt wird.

 

Das Prozedere habe ich bisher vermieden, denn das wird richtig teuer. NoVA + Zulassung wären 2007 mal ~ 1000 EUR gewesen ohne Berücksichtigung der höheren Versicherung und Kfz-Steuer (in Summe etwa 2500 EUR! ). :crazy:Deswegen fahren sehr viele "Bürger mit Migrationshintergund" :janeistklar: mit heimischen Kennzeichen.

 

Beispiel eines Ex-Kollegen: Der kaufte in der Schweiz gebraucht einen Benz, der bereits früher in A zugelassen war. Beim Export nach CH wurde die NoVA zurückgezahlt. Der Kollege zahlte erneut NoVA beim Import. (jeweils am aktuellen Fahrzeugwert orientiert, s.u.) Das FA hat die erneute NoVA-Zahlung aber nicht "bemerkt" und somit war die Fahrgestellnummer noch gesperrt und der Kollege konnte seinen Benz nicht zulassen.

 

@ A2Hesse:

 

So wie ich den Text lese (und auch bei Autohändlern sehe) ist bei österreichischen Preisen alles inklusive.

 

@ hirsetier:

 

Danke für den Link! Jetzt wird mir zwar einiges klarer, ich will es aber nicht nutzen. ;-)

Bearbeitet von giant78
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Nein, auch wenn privat ein Gebrauchter importiert wird, z.B. als Umzugsgut, ist vor erstmaliger Zulassung (muss nicht die Erstzulassung sein!) Fahrtzeuges NoVA beim Finanzamt zu entrichten. Erst danach lohnt der Gang zur Zulassungsstelle....

Genau das meinte ich. Gut evtl unglücklich vormuliert.

Der A2 hier ist aber doch schon zugelassen in Österreich, also dürfte doch die Nova gar nicht mehr fällig sein, dachte ich.

 

Aber jetzt versteh ich das ganze, glaub ich ;)

Die NoVa wird von Verkäufer zu Käufer weitergegeben und wirds Auto exportiert (wie evtl hier), bekommt der Verkäufer vom Staat Geld zurück (so grob gesagt).

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Ja, dann hatte ich es falsch gelesen. Der Käufer eines Gebrauchtwagen in A muss, wenn für den Wagen in A bereits NoVA gezahlt wurde, nichts zahlen.

 

In dem Fall würde wohl der Händler die NoVA vom Finanzamt bekommen, der Hesse zahlt nichts. Wie das dann mit Export vor sich geht (blaue Nummerntafel für Probefahrten gilt nur in A; gilt das deutsche 04-Kennzeichen auch im Ausland?), ist mir unklar. Der A2Hesse kann dann ja mal seine Erfahrungen berichten. Ist immer spannend, Berichte über den Amtsschimmel in A lesen. :D

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Anbei mal beispielhaft (in Auszügen), was die Landeshauptstadt München will bei Zulassung von Importautos:

 

Informationen für die Zulassung eines aus dem EU-Ausland eingeführten Fahrzeuges

 

 

 

Für die Zuteilung eines amtl. Kennzeichens gem. § 8 Fahrzeug-Zulassungs-Ordnung (FZV) für den Bereich der Landeshauptstadt München sind folgende Unterlagen erforderlich:

- Reisepass oder Personalausweis Bei ausländischen Staatsbürgern (außer Eu-Bürgern) zusätzlich eine gültige Aufenthaltserlaubnis

- Einzugsermächtigung des Fahrzeughalters

- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)

- Bei vorher bereits im Ausland zugelassenen Fahrzeugen: ausländische Kraftfahrzeugpapiere bzw. den Internationalen Zulassungsschein (im Original).

- Gegebenenfalls ist der Nachweis über die Verfügungsberechtigung des Fahrzeuges in Form eines Kaufvertrages und der Originalrechnung zu erbringen.

- Ausländische Kennzeichenschilder; bei abgemeldetem Fahrzeug ist eine Bestätigung der bisherigen Zulassungsbehörde über die Abmeldung und den Einzug der Kennzeichen vorzulegen.

- Falls das Fahrzeug bereits in Deutschland zugelassen war, die ehemalige deutsche Zulassungsbescheinigung Teil II (bzw. den alten dt. Fahrzeugbrief). Sollte dieser von den ausländischen Fahrzeugbehörden eingezogen sein, eine schriftliche Bestätigung über den Einzug der ausländischen Zulassungsbehörde.

- Die EWG-Übereinstimmungserklärung (COC). In Einzelfällen ist die Vorlage eines Datenblattes einer technischen Prüfstelle oder des Herstellers erforderlich, zum Beispiel beim Fehlen des nationalen (deutschen) Emissionswertes (Angabe unter Ziffer 47 des COC). Hierbei ist die Vorführung des Fahrzeuges bei der Zulassungsbehörde, oder eines deutschen amtlich anerkannten Sachverständigen erforderlich.

- Liegt der Tag der 1. Zulassung mehr als 3 Jahre zurück, ist eine Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO sowie eine Abgasuntersuchung gemäß § 47 a StVZO erforderlich.

- Liegt zum Fahrzeug kein COC vor, ist eine Datenbestätigung (ggf. Vollgutachten nach § 54 StVZO) vom deutschen TÜV erforderlich.

Und wegen Kurzzeitkennzeichen hab ich folgendes gefunden:

 

http://www.jena.de/sixcms/detail.php?id=17144&_nav_id1=11217&_nav_id2=11327&_nav_id3=11101&_lang=de

Bearbeitet von hirsetier
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ok also bekomme ich das Auto mit Kurzzeitkennzeichen nicht nach Deutschland überführt.. umgekehrt würde es gehen, da die KZ in Österreich anerkannt werden.

 

Ich glaube fast, dass es am einfachsten ist, wenn ich einen Händler hier beauftrage, mir das Auto nach Deutschland zu holen, oder ich hols mitm Hänger... ;)

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Hallo!

 

Bei Gebrauchtwagenimport ist auf jeden Fall die Mehrwertsteuer des Herkunftslandes, in diesem Fall Österreich mit seinen 20 Prozent, zu bezahlen.

 

Die Normverbrauchsabgabe kann auf Antrag rückerstattet werden.

 

Kennzeichen für Überstellung: grünes Exportkennzeichen (ist leider net billig)

(die "blauen Taferln", die eigentlich jeder Händler hat, werden leider in D nicht anerkannt)

 

Ciao

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