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Tagfahrlicht als Nebelalternative


GMer

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Hallo,

 

plane in meinen Wagen Nebelscheinwerfer und/oder Tagfahrleuchten einzubauen (...zu lassen:rolleyes:). Meine Frage ist nun, ob man die Tagfahrleuchten nicht anstelle der Nebelscheinwerfer verwenden könnte. Das Ergebnis reicht bestimmt nicht an reine Nebler heran, aber wäre es ggf. eine annehmbare Alternative? :confused:

 

Gruß,

GMer

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Zugegeben, über die Anordnung der Lampen lässt sich streiten. Sehr gut gefallen mir ja die neuen, länglichen LED-TFL´n von Hella - aber wie die zu den runden NSW´n passen ist fraglich. Die TFL´n dann natürlich mehr mittig zwischen den Grilllammellen.

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Diese Anordnung gefällt mir besser als die Vorherige.

Aber gerade die Sache mit der optischen Wirkung bringt mich nochmals zu meiner o.g. gestellten Frage, ob man ggf. nur TFL´n verbaut und bei Nebel mit diesen eine brauchbare Wirkung erzielt. Hat jmd. da Erfahrungen?

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Nebelscheinwerfer leuchten in die Breite... und TFL scheint "nach oben" damit es dem entgegenkommenden Verkehr ins Auge fällt.. wird schwer werden beides für eins zu nutzen.. Wenn du TFLs einbaust sind die ja an, wenn der Rest aus is.. und wenn du sie als Nebler nutzen wollen würdest, müsstest du es anders schalten.. is die Frage ob das machbar ist.. vom erlaubt sein rede ich jetz mal net ;)

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Gast Ge.Micha

Fahr doch einfach mit Licht,....mach ich schon seit Jahren.

 

Die Nebler als Tagfahrlicht nutzen ist soweit ich weis nicht zulässig, die vierte Lampe da unten sieht eher bescheiden aus und beeinflußt die Optik des Autos eher negativ.

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Bei dem schwarzen, sind sie aber genau gleich montiert. In gleicher Höhe. Gucken nur vor, wirken daher von schräg oben betrachtet so, als wäre sie tiefer als die Nebler.

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Fahr doch einfach mit Licht,....mach ich schon seit Jahren.

 

Die Nebler als Tagfahrlicht nutzen ist soweit ich weis nicht zulässig, die vierte Lampe da unten sieht eher bescheiden aus und beeinflußt die Optik des Autos eher negativ.

 

Richtig! Der einfachste Weg ist Abblendlicht (Standlicht ist nicht erlaubt). Für die Spritsparfanatiker wird das allerdings zu viel Sprit verbrauchen (ist das überhaupt messbar?).

 

Nebler sind nicht zulässig, aber werden ja von vielen fleißig benutzt. Das Image "tagsüber Nebelscheinwerfer = BMW" wird allerdings inzwischen auch sehr von Audi-Fahrern gepflegt - leider...

 

Die vierte Lampe ist sicher der einzige Weg Nebler und TFL gleichzeitig zu verwenden, aber schön ist das nicht gerade... Unsere Grafikfreaks könnten ja mal die Hella LEDayLine in die A2-Front integrieren - vielleicht sieht das ja besser aus?

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? die runden sind 90mm durchmesser, also sehr ähnlich mit den alten klarglas dinger, die aber nicht rund sind, sondern elliptisch. Etwas über 90mm breite.

 

Die Viereckigen.... weiss ich nicht, denke die sind aber 100mm + breit.

 

Bret

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Irrtum!

 

§17 Abs. 2 STVO: "Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren."

 

Manche schalten Standlicht ein, wenn sie Nebler benutzen um die Eigenblendung zu reduzieren (dann ist es ja nicht Standlicht allein), aber die Nebler dürfen wieder nur bei Sichtbehinderungen durch Regen, Nebel, Schnee verwendet werden...

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Irrtum!

 

§17 Abs. 2 STVO: "Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren."

 

Manche schalten Standlicht ein, wenn sie Nebler benutzen um die Eigenblendung zu reduzieren (dann ist es ja nicht Standlicht allein), aber die Nebler dürfen wieder nur bei Sichtbehinderungen durch Regen, Nebel, Schnee verwendet werden...

 

gestetzes wir-war.. ich kenns nur so, dass du bei normalen verhältnissen tagsüber mit standlicht fahren darfst

 

hier ein beitrag dazu:

 

§17 Abs.2 STVO - Fahren mit Standlicht verboten? - Jurathek Forum

 

 

seit ihr immer alle so korrekt? ihr fahrt dann bestimmt auch genau 100 auf der landstraße und nicht schneller als 130 auf der autobahn oder?

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83 / 103 GRA auf Landstrasse, 125 auf der Autobahn.... also ja.

 

Wir haben die Regelung dass standlicht und TFL notwendig ist. Seit 4 Jahren und 4 TÜV keine probleme, genügend Polizei gesehen.

Egal, das ist hier und wie immer, kochen alle ihren eigene Suppe.

 

TFL als TFL ist anders als Neblis als "TFL", der Beam pattern ist anders und NSW sind 55W / Seite also lohnt es sich nicht wirklich.

 

Ich habe beide drin, aber neblis sind für mich nicht wirklich notwendig und die werden rauskommen.

 

Bret

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Ok, lasse mich eines besseren belehren. Hab das nicht im Zusammenhang mit der Beleuchtungspflicht gesehen...

 

Ich fahr übrigens generell (wenns die Situation zulässt) 10 km/h mehr als erlaubt und auf der Autobahn auch über 130 km/h - es sei denn es gibt ne Begrenzung :D

 

Ich hatte mich nur darauf bezogen, was erlaubt ist... Aber, O.K. du könntest recht haben... :(

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Ok, lasse mich eines besseren belehren. Hab das nicht im Zusammenhang mit der Beleuchtungspflicht gesehen...

 

Ich fahr übrigens generell (wenns die Situation zulässt) 10 km/h mehr als erlaubt und auf der Autobahn auch über 130 km/h - es sei denn es gibt ne Begrenzung :D

 

Ich hatte mich nur darauf bezogen, was erlaubt ist... Aber, O.K. du könntest recht haben... :(

 

10 km/h schneller, RASER!!! :D

 

hatte das mal wo gelesen und war mir daher relativ sicher, auch wenns ein käse-blatt war in dem es stand :P

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Gast Ge.Micha

Wäre mir da nicht so sicher ob man wirklich mit Standlicht fahren darf.......die Betonung liegt auf Standlicht, also selbsterklärend.

Ob oder nicht ist klar geregelt, zur Not macht es für euch der Rennleiter des Vertrauens wenn man angehalten wird.

 

 

OT:

seit ihr immer alle so korrekt? ihr fahrt dann bestimmt auch genau 100 auf der landstraße und nicht schneller als 130 auf der autobahn oder?

 

Ich hab nur einen Zettel der mich zum fahren berechtigt, mit dem gehe ich Gewissenhaft um.....gezwungenermaßen, viele Tempolimits die ausgesprochen werden haben die verursacht die meinen sie könnten machen was sie wollen, darunter leidet der der zügig fahren will;)

Oft genug ist auf 50zig reglementiert weil vorher bei 70zig einer mit 130zig abgeflogen ist......Danke:rolleyes:

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So sehe ich das auch. 10 km/h sind nahezu Toleranzbereich (wird zumindest nicht sehr teuer - in Deutschland). Alles danach (speziell ab 21 km/h) wird teuer und erzeugt unnötigen Ärger bis hin zum Verlust des Lappens. Das muss nicht sein. Im übrigen haben Vmax-Beschränkungen oft auch ihre Berechtigung.

 

Ich muss Ge.Micha auch zustimmen, was unnötige Beschränkungen wegen Rasern angeht. Kenne selbst so einen Fall von einer Strecke an der sich Vollgas-Idioten regelmäßig das Hirn an einer Baumreihe zerbröselt haben, weil sie meinten auf ner kurvigen Strecke statt mit 100 lieber mit über 130-140 fahren zu müssen. Konsequenz: Beschränkung für alle auf 70 wegen ein paar einzelner Idioten. Sorry - aber so muss ich solche Leute nennen, wenn sie dabei teilweise noch andere mit umnieten und trotz Warnschildern sich und andere gefährden...

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  • 4 Monate später...
  • 2 Wochen später...

Sieht gut aus. Aber ich fände schöner, falls es überhaupt ginge u. erlaubt wäre, wenn von der Mittelachse aus betrachtet nicht die Serviceklappe sondern die untere Scheinwerfer-Ecke aufgenommen worden wäre, um das Tageslicht weiter nach außen zu positionieren.

 

Grüße

Jim

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Sieht gut aus. Aber ich fände schöner, falls es überhaupt ginge u. erlaubt wäre, wenn von der Mittelachse aus betrachtet nicht die Serviceklappe sondern die untere Scheinwerfer-Ecke aufgenommen worden wäre, um das Tageslicht weiter nach außen zu positionieren.

 

Grüße

Jim

 

 

Erlaubt ist gar nicht so wenig (siehe Bilder) - aber wer will schon in der Front rumsägen?

 

Grüße Christian

hella.jpg.34dda24236e00f60f2d7ffd7d49cd11d.jpg

Unbenannt-2.jpg.75e8e8178307de5585cc4e9c9c847a8d.jpg

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ihr habt recht es sind die ledayline von hella!

da sie einfach von den abmessungen her am besten reinpassten.

ich hatte erst auch überlegt sie an einer anderen stelle zu monieren aber man muss ja auch immer schauen wo man die einbautiefe hat und ich wollte mir auch nicht die frontschürze zersägen!

und zum einbau ist zu sagen es ist eingentlich fast alles erlaubt was einem gefällt, wie bsc-optimal schon gezeigt hat! wenn man sie nur als tagfahrlicht nutzt und nicht als standlicht gibt es sogar fast gar keine einschränkungen.

zum einbau werde ich die tage nochmal was schreiben und dann auch bilder davon noch anhängen hab nur leider immoment ein wenig stress!

gruß christian

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