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Kostenübernahme nach Fehlinformation


JulianG

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Also, ich habe eine Frage an euch, aber zuerst mal die Vorgeschichte.

 

In einem anderen Thread hatte ich schon gepostet, dass mein A2 piepst und die ESP/ASR und ABS-Leuchte an ist. Waren deshalb auch im Herbst beim Händler und der hat gemeint, dass noch alles funktioniert, also keine unmittelbare Gefahr besteht.

Im Dezember hatte ich dann Service und bei der Gelegenheit wurde das Problem dann diagnostiziert. Bei der Abholung war leider keiner aus der Werkstatt mehr da, sondern nur noch die Frau an der Rezeption. Sie hatte gesagt, was defekt war, aber ich hab es nicht ganz verstanden, deshalb habe ich nachgefragt, ob es das Kombiinstrument sei. Ihre Antwort war ja. Wir haben aber nichts schriftliches bekommen.

Im Januar hatte ich TÜV und bis dahin sollte es ja gemacht werden. Habe dann noch geschaut, ob ich es irgendwo anders machen lassen kann, da es so um die 600€ kosten sollte (hab glaub ich auch Herrn Flütter angeschrieben). Habe aber leider nichts gefunden, da das Kombiinstrument von Audi angelernt werden muss. Zwischenzeitlich hatten wir auch mit dem Händler Kontakt, ob man ein gebrauchtes Kombiinstrument benutzten kann oder ob es möglich wäre das FIS gleich mitnachzurüsten. Hier war beide male die Antwort nein bzw. sehr schwierig.

 

Also, haben wir das gelassen und Ende Januar einen Termin zur Reperatur und zum TÜV ausgemacht.

Abends haben wir dann einen Anruf gebekommen, dass gar nicht das Kombiinstrument defekt war, sondern der Kombisensor. Dies war aber schon von Anfang an klar. Die Frau an der Rezeption hatte mir damals einfach nur falsch Auskunft gegeben. Nun hatten sie das Kombiinstrument aber schon verbaut und angelernt. Konnte also nicht mehr ausgebaut werde. Sind dann auch hingefahren und haben die Sache besprochen. Wieder nur mit der Frau an der Rezeption, weil sonst niemand mehr dar war. Sie hat auch gemeint, dass es ein Fehler der Firma war und sie die Kosten übernehmen würden. Soweit so gut.

 

Haben dann für zwei Wochen später einen Termin zur Reperatur des Kombisensors ausgemacht. Hiernach war das Piepsen verschwunden und alles war gut.

 

Letzten Samstag lag dann (nach vier Wochen) die Rechnung im Briefkasten. Allerdings wurde das Kombiinstrument mitberechnet.

 

 

Nun wollte ich euch fragen, wie ihr vorgehen würdet bzw. ob ihr es Recht findet, dass wir das bezahlen sollen.

(Nebeninfo: Alles lief beim selben Händler ab und sogar beim selben Audimitarbeiter)

 

Wir wollten es jetzt so machen, dass wir die Posten, die mit dem Kombiinstrument zu tun haben, nicht bezahlen. Den Rest aber Überweisen und einen Brief schreiben, indem wir erklären warum und wieso.

Allerdings steig ich nicht ganz durch, welche Posten zu was gehören. Da wollte ich euch auch bitten mir zu sagen, was alles zum Kombiinstrument gehört.

 

Danke schonmal im Vorraus!

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Anruf an den Chef. Dir wurde ein Fehler seitens der Werkstatt gestätigt, also nachfragen, warum das Kombi auf der Rechnung steht.

 

Außerdem kann man sehr wohl gebrauchte verbauen und FIS "light" nachrücsten, s. unsere Anleitung. Aber da Audi das nie vorgesehen hat ist die logische Antwort des Autohauses auf die Frage natürlich nein.

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Die Rechnung ist übrigens mathematisch nicht 100% in Ordnung!

 

761,21 € * 0,19 = 144,6299 €

 

Wie kommen die beim Aufrunden auf 144,64 €? :confused:

 

Wenn Du von der Rechnung die Beträge für das Kombiinstrument abziehen möchtest, würde ich wie 231,00 € und die 4,39 € (Pauschversteuerung 10% Altgerät) abziehen. wobei die Umsatzsteuer neu zu berechnen ist.

 

Und der Betrag von 761,21 € (812,21€ - 51€ TÜV) - bei 69 TÜV Paketpreis inc. USt - kommt mir auch irgendwie komisch vor.

 

Gruß

Thomas

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Danke für die Antworten :).

 

Das mit dem aufrunden ist allerdings schon komisch ... aber naja, solang es nur um einen Cent geht ;).

 

Also dann gehört nur das Kombiinstrument selbst und die 4,39€ zu der ersten Reparatur?

Weil ich konnte mit so Begriffen wie "GFS/Geführte Funktion" oder "Drehratensensor F ESP Aus- u. Eingebaut (Duo-Sensor)" nichts anfangen und wusste nicht, ob das jetzt zum Kombiinstrument oder zum Kombisensor gehört.

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hast du bei abgabe der kugel zur reparatur den auftrag zum tausch des steuergeräts gegeben? zunächst mal egal, ob du aufgrund der aussgage im letzten jahr angnommen hast, dass es wirklich defekt ist.

 

wenn das so ist, dann haben sie nur deine anweisung befolgt und du wirst nicht um die zahlung der rechnung herumkommen. es sei denn, die werkstatt streicht das über eine sonderkulanz. das problem dabei ist, dass du nichts schriftliches hast sondern die aussage der service-annahme bzw. am info-tresen.

 

du bist immer auf der sicheren seite, wenn du jeden reparaturauftrag mit dem deutlichen hinweis versiehst, dass zunächst nocheinmal überprüft werden soll, ob es wirklich am besagten teil liegt.

 

ich würde es erst mal über verständnis beim freundlichen versuchen.

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