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Audi A2 und die neue KFZ-Steuer


time2smile

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Hallo zusammen,

ich überlege zur Zeit ein Auto zu kaufen. Finde den A2 richtig klasse. Könnt Ihr mir sagen, was ich da an Steuer und Versicherung einrechnen muss? Ändert sich da was mit der neuen Kfz-Steuer?

Vielen Dank schon jetzt und Euch ein schönes Wochenende.

Time2Smile:)

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Moin!

 

Die neue KFZ Steuer hat keinen Einfluss auf den A2, da sie nur für neuzugelassene Fahrzeuge gilt.

 

Leider.

 

So zahlst du z. B. für einen FSI 108 Euro pro Jahr.

 

Versicherung ist ja recht unterschiedlich. Im Vergleich zu vielen anderen Fahrzeugen ist der A2 jedoch sehr günstig. Niedrige Typklassen also.

 

Ich zahle rund 28 mtl. für TK ohne und VK mit 300 SB und Rabattretter.

 

Gruß

 

svenno

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Zahle 108€ Steuern / pa und 24€ / Monat für Vollkasko (SF12).

 

Noch günstiger ist nur der Smart.

 

Interessant find ich auch, daß die meisten Kleinwagen (z.B. Fiat Punto) schon in Teilkasko mehr kosten als ein A2 in Vollkasko...

 

Gruß

Fuchs

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Der Diesel (1,4TDI) kostet 249€. Wenn du einen findest, der einen Rußfilter (die es heute nicht mehr zum Nachrüsten gibt) drin hat, dann sinds 231€/Jahr.

 

Der 1,2 TDI liegt bei 199,20€ (ohne Filter. Auch hier gibts nix zum nachrüsten).

 

Bevor Fragen zur Feinstaubplakette kommen: ;)

Ne grüne Plakette bekommen alle Benziner und die 1,4 TDIs mit EURO4 sowie der 1,2TDI (dazu gibts nen extra Thread).

Die 1,4 TDIs mit EURO3 bekommen eine gelbe Plakette. Wie oben erwähnt, findest du einen mit Filer bekommt der dann auch eine grüne Plakette .

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  • 2 Monate später...
Der Diesel (1,4TDI) kostet 249€. Wenn du einen findest, der einen Rußfilter (die es heute nicht mehr zum Nachrüsten gibt) drin hat, dann sinds 231€/Jahr.

 

habe heute meinen bescheid bekommen. 249 Euro! Leck mich am popo. mich hats richtig umgehauen. wieso nur hab ich die ganze zeit etwas von 100 nochwas im kopf gehabt!?

 

so, mein tag ist gelaufen .)2 selbst schuld wenn man sich vorher nicht richtig informiert ;)

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Ein Glück rechnet sich der TDi ziemlich schnell wieder...

 

kurze Rechung:

150€ Mehrkosten gegenüber Benziner, 3€ pro 100km gespart gegenüber Benziner macht 50mal 100km und sind meines Erachtens nach 5000km... :idee:

 

Bei der Spritsparfraktion der 1.2er ist es natürlich noch besser.

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Sobald die neue Kfz-Steuer angewendet wird, werde ich auf jedenfall einen Antrag auf Umstellung meines 1,4TDI auf die neue Regelung stellen.

 

Anträge stellen kann man immer!

 

Ältere Autos werden AUCH nach der neuen Regelung besteuert, aber erst 3 Jahre später !!!

 

Der Sinn dieser Übergangsfrist ist, daß Besitzer von "alten Stinkern" nicht über Nacht doppelte oder dreifache Steuer löhnen müssen:

es ist quasi als "Schutzfrist" gedacht.

 

In diesem Sinne kann das "Schutz" für mich als A2-Fahrer problemlos wegfallen, da er mich benachteiligt und der A2 das Umweltschutzziel bereits erfüllt, bevor es diese Gesetze gab.

 

Den genauen Wortlaut muss ich noch zusammenfummeln.:D

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Sobald die neue Kfz-Steuer angewendet wird, werde ich auf jedenfall einen Antrag auf Umstellung meines 1,4TDI auf die neue Regelung stellen.

 

Anträge stellen kann man immer!

 

Ältere Autos werden AUCH nach der neuen Regelung besteuert, aber erst 3 Jahre später !!!

 

Der Sinn dieser Übergangsfrist ist, daß Besitzer von "alten Stinkern" nicht über Nacht doppelte oder dreifache Steuer löhnen müssen:

es ist quasi als "Schutzfrist" gedacht.

 

In diesem Sinne kann das "Schutz" für mich als A2-Fahrer problemlos wegfallen, da er mich benachteiligt und der A2 das Umweltschutzziel bereits erfüllt, bevor es diese Gesetze gab.

 

Den genauen Wortlaut muss ich noch zusammenfummeln.:D

 

halt mich auf dem laufenden. klingt vielversprechend... werde mich da auch mal schlau machen

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halt mich auf dem laufenden. klingt vielversprechend... werde mich da auch mal schlau machen

 

Sobald die neue Kfz-Steuer angewendet wird, werde ich auf jedenfall einen Antrag auf Umstellung meines 1,4TDI auf die neue Regelung stellen.

 

Anträge stellen kann man immer!

 

Ältere Autos werden AUCH nach der neuen Regelung besteuert, aber erst 3 Jahre später !!!

 

Der Sinn dieser Übergangsfrist ist, daß Besitzer von "alten Stinkern" nicht über Nacht doppelte oder dreifache Steuer löhnen müssen:

es ist quasi als "Schutzfrist" gedacht.

 

In diesem Sinne kann das "Schutz" für mich als A2-Fahrer problemlos wegfallen, da er mich benachteiligt und der A2 das Umweltschutzziel bereits erfüllt, bevor es diese Gesetze gab.

 

Den genauen Wortlaut muss ich noch zusammenfummeln.:D

 

 

In 3 Jahren werden aber verschärfte Bedingungen gelten, sodass fraglich ist, ob es für uns von Vorteil ist.

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Die CO2-Basisgrenze wird während der 3 Jahre abgesenkt. Wenn wir also endlich die neuen Steuerregelungen auch anwenden dürfen, ist die Grenze deutlich tiefer und die Steuer somit höher als sie bei heutiger Anwendung der neuen Regelungen wäre. Insoweit ist das keine wirkliche Entlastung alter Fahrzeuge sondern man will den Fahrern alter Fahrzeuge mehr Zeit geben ihre alten Kisten los zu werden. Das ist meine Meinung zu dieser verzögerten Einführung...

 

Wer bereits jetzt sparsame Autos vorab gekauft hatte ist halt der dumme. Vorausdenker sind nicht erwünscht. Die Leute sollen immer erst dann reagieren wenn der Staat sich endlich genötigt fühlt etwas zu regeln... Gut -man hat zumindest sich selbst schon mal den Verbrauchsvorteil gesichert...

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Auf der Internetseite der Bundesregierung steht:

 

Ansonsten werden Bestandsfahrzeuge (Erstzulassung vor dem 5. November 2008) bis zum 31. Dezember 2012 wie bisher nach Hubraum besteuert. Sie sollen ab 2013 in die Neuregelung einbezogen werden. Einzelheiten dazu werden zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt.
Aber..
Der Petitionsausschuss hält fest, dass die geprüfte tatsächliche CO2-Datenbasis es nicht erlaubt, die Steuer auch für den vorhandenen PKW-Bestand CO2-orientiert zu bemessen.
.. und ich glaube nicht, dass die Ihre Meinung in 4 Jahren geädert haben.

 

Also wie sollen dann die Bestandsfahrzeuge einbezogen werden?

Wahrscheinlich gar nicht!

 

Einzelheiten dazu werden zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt - heißt dann wohl, dass es zu einer kräftigen Steuererhöhung für Altfahrzeuge ab 2012 kommt.

 

Gruß

Thomas

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  • 4 Wochen später...
Sobald die neue Kfz-Steuer angewendet wird, werde ich auf jedenfall einen Antrag auf Umstellung meines 1,4TDI auf die neue Regelung stellen.

 

Anträge stellen kann man immer!

 

...

 

Den genauen Wortlaut muss ich noch zusammenfummeln.:D

 

Was macht der zusammengefummelte Antrag? :D

 

 

Vielleicht sollten wir mal an einem Widerspruchstext gegen den nächsten KFZ-Steuerbescheid basteln.

 

Vorschläge erwünscht.

Bearbeitet von Jim Lovell
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Vielleicht sollten wir mal an einem Widerspruchstext gegen den nächsten KFZ-Steuerbescheid basteln.

Aloha!

Man möge mich korrigieren, wenn ich falsch liege, aber ich glaube im Zuge der "Bürokratievereinfachung" ist das Widerspruchsverfahren abgeschafft worden und man kann nur noch direkt gegen einen Bescheid klagen. War zumindest beim Grundsteuerbescheid so...

 

Cheers, Michael - der sonst auch gerne Widersprechen würde, gebe sowieso gerne Widerworte...;)

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  • 2 Wochen später...
Aloha!

Man möge mich korrigieren, wenn ich falsch liege, aber ich glaube im Zuge der "Bürokratievereinfachung" ist das Widerspruchsverfahren abgeschafft worden und man kann nur noch direkt gegen einen Bescheid klagen. War zumindest beim Grundsteuerbescheid so...

 

Cheers, Michael - der sonst auch gerne Widersprechen würde, gebe sowieso gerne Widerworte...;)

 

 

Nach meinem letzten KFZ-Steuerbescheid ist ein Einspruch möglich.

 

 

Der Plan:

 

Bei der neuen KFZ-Steuer wird CO2 ungleich besteuert. Neue Autos haben schöneres CO2.

 

Die Ausrede der Politik, es lägen für alte Autos keine belastbaren CO2-Daten vor, ist unsinnig.

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...

 

Der Plan:

 

Bei der neuen KFZ-Steuer wird CO2 ungleich besteuert. Neue Autos haben schöneres CO2.

 

Die Ausrede der Politik, es lägen für alte Autos keine belastbaren CO2-Daten vor, ist unsinnig.

 

Der Plan ist natürlich erst in "der Mache" und muss weiter entwickelt werden.

 

 

 

Grundüberlegung ist die offensichtliche steuerliche Ungleichbehandlung von neuen bzw. alten Autos, die m. E. grundgesetzwidrig ist.

 

der pleitegeier (Zitat):

 

"DAS MAN AUCH STÖCHIOMETRISCH RECHNEN KANN UND DIE CO2-EMMISSION AUS DEM VERBRAUCH ERMITTELN KANN HABEN DIE ... VÖLLIG AUSGEBLENDET."

 

Der Bund der Steuerzahler soll eine Klage in dieser Sache erwägen.

 

Hoffen wir mal und reichen dem Vogel die Hand.

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Worum geht es eigentlich?

 

Die jetzige Regierung hat in drei Jahren eine Neuregelung auch für Altfahrzeuge in Aussicht gestellt. (Nur die jetzige Regierung ist in drei Jahren nicht mehr im Amt...) Gibt es in drei Jahren dann doch belastbare Daten für Altfahrzeuge?

 

 

Mal angenommen: Die Rechtsprechung stellte fest, dass die neue KFZ-Steuer nur für Neufahrzeuge bei den Altfahrzeugen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz der Verfassung verstieße, was sparte ein A 2 Besitzer dann?

 

 

Meine Meinung: Ich möchte trotzdem nicht wie ein Schaf behandelt werden.

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Grundüberlegung ist die offensichtliche steuerliche Ungleichbehandlung von neuen bzw. alten Autos, die m. E. grundgesetzwidrig ist.

 

der pleitegeier (Zitat):

 

"DAS MAN AUCH STÖCHIOMETRISCH RECHNEN KANN UND DIE CO2-EMMISSION AUS DEM VERBRAUCH ERMITTELN KANN HABEN DIE ... VÖLLIG AUSGEBLENDET."

 

Man kann es stöchiometrisch errechnen aus dem Verbrauch...

 

Naja...

 

Mein Kleinwagen kann mit 7,5 Liter laufen oder auch mit 18 - zudem kann ich das Mit LPG oder auf Super...

 

Welchen Wert will man nehmen?

Ist meine steinalte Maschine mit ihren 270000 km überhaupt repräsentativ?

 

Ich denke mal, genau deswegen will man es eben nicht errechnen sondern messen - was aber bei dem geringen Bestand an diesen Fahrzeugen unsinnig und teuer wäre. Und das ist nur eine der 8 möglichen Maschinen in diesem Modell, dazu gibt es andere Modelle, andere Marken mit völlig anderen Motoren und unterschiedlichen Laufleistungen / Abnutzungserscheinungen.

 

Sichere Werte bekommt man bestenfalls bei fabrikneuen Motoren - aber die gibt es für ältere Autos eben nicht mehr...

 

Gruss, Zurbel

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Den Einwand kann ich nachvollziehen, aber: Verbindliche Angaben zum Verbrauch sind für Neuwagen seit Anfang 2000 Pflicht. Wieso sollte man diese gesetzlich vorgeschriebenen Angaben nicht mindestens ab diesem Zeitpunkt nutzen?

 

Der Verkauf des A2 begann später.

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Zur stöchiometrischen Berechnung kann man ganz einfach den Normverbrauch zu Grunde legen. Den gib's EU-weit mindestens seit 1980.

Danach kommen schon Oldtimer.

 

Neulich habe ich einen Bericht über den guten alten VW-Bully gelesen, der hatte auch schon einen Normverbrauch.

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Man kann es stöchiometrisch errechnen aus dem Verbrauch...

 

Naja...

 

...

 

Ich denke mal, genau deswegen will man es eben nicht errechnen sondern messen - was aber bei dem geringen Bestand an diesen Fahrzeugen unsinnig und teuer wäre.

 

Sichere Werte bekommt man bestenfalls bei fabrikneuen Motoren - aber die gibt es für ältere Autos eben nicht mehr...

 

Gruss, Zurbel

 

"Sichere Werte" gäbe es ganz einfach beim Tanken.

 

Die stöchiometrische Rechnung mit den weithin bis zu wirklichen Oldtimern bekannten Normverbrauchen ist bis auf's hinterm Komma genau. Für Steuerberechnungen reicht das. Die Umrechnung ist einfach, es reicht Dreisatz (Sekundarstufe I)

 

Also nach Wiki:

 

http://de.wikipedia.org/wiki/Kraftstoffverbrauch

 

"Rechenbeispiel für ein Benziner mit 5,6 l/100 km Verbrauch: CO2-Emission = 5,6 l/100 km x 23,2 kg/10 l = 129,92 g/km CO2"

 

(Das BFM ist besonders stolz darauf, dass sie die EU-Abgasnormen mit berücksichtigt würden - naja bei Oldtimern gibts dann eben die Abteilung ohne. Der Rest nach den bekannten Normen: EURO 3 oder 4 beim A 2.)

 

 

Oldtimer könnte man extra erfassen, da ist der ADAC bestimmt ganz scharf drauf.

 

Erst gibt es keine belastbaren Daten und dann wird trotzdem in drei Jahren eine Neuregelung auch für Altfahrzeuge in Aussicht gestellt.

 

Zwischendurch nimmt das BMF Ungleichbehandlung in Kauf.

 

Naja...

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"Sichere Werte" gäbe es ganz einfach beim Tanken.

 

 

Nach jedem Tankstellenbesuch ne neue Steuerberechnung?! lol

 

(kleiner Scherz)

 

Wie gesagt, ich fahre zwischen 7,5 und 18 Litern LPG oder Super - welchen Wert will man annehmen?

 

...und nebenbei: wieviel Steuerermässigung bekomme ich für mich persönlich, weil ich nur noch Stilles Wasser trinke? Was allein ich schon an CO2 einspare...

 

 

 

Zwischendurch nimmt das BMF Ungleichbehandlung in Kauf.

 

Naja...

 

...ich bin nicht bös drum :D

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Zurbel deine Frage, welchen Wert (min oder max, Otto oder LPG) man nehmen sollte, ist doch nicht wirklich dein Ernst?

 

Mit dem LPG brauchst du doch garnicht erst kommen. Den LPG-Verbrauch könnte man nur nutzen, wenn man mit exakt deiner Anlage in genau deinem Fahrzeugmodell den Normverbrauch ermittelt hätte... Diese Werte gibts allerhöchstens bei Fahrzeugen die ab Werk mit LPG daher kommen, oder?

 

Wenn dann noch son Satz mit dem Wasser kommt, kann ich dich nicht wirklich erstnst nehmen... schließlich gehts hier wohl um was anderes.

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...

 

Wie gesagt, ich fahre zwischen 7,5 und 18 Litern LPG oder Super - welchen Wert will man annehmen?

 

...

 

 

In diesem speziellen Fall würde ich Beides nehmen und davon das ungünstigere, was mehr Steuereinnahmen verspricht. :)

 

Die stöchiometrische Rechnung verstanden? Ich frage nur, weil sich das BMF damit schwer tat. :D

 

 

Bleifüße werden bereits beim Tanken steuerlich erfasst. :rolleyes:

 

 

Wenn's nach mir ginge: KFZ-Versteuerung nach Leergewicht und Abgasnormen.

 

 

Aber bei dem was ist - KFz-steuerrechtlich: Einspruch Euer Ehren.

Bearbeitet von Jim Lovell
ach so
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Zurbel deine Frage, welchen Wert (min oder max, Otto oder LPG) man nehmen sollte, ist doch nicht wirklich dein Ernst?

 

Doch, schon...

Es gibt keine wirklich verlässlichen und vergleichbaren Werte mit den heutigen Messmethoden und -sequenzen aus diesen Baujahren - also frage ich: auf welcher Grundlage willst du reelle Were ermitteln?

 

Mit dem LPG brauchst du doch garnicht erst kommen. Den LPG-Verbrauch könnte man nur nutzen, wenn man mit exakt deiner Anlage in genau deinem Fahrzeugmodell den Normverbrauch ermittelt hätte... Diese Werte gibts allerhöchstens bei Fahrzeugen die ab Werk mit LPG daher kommen, oder?

 

Eben - genau das meinte ich.

 

Gruss, Zurbel

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...

Es gibt keine wirklich verlässlichen und vergleichbaren Werte ...

 

 

 

Die Regierung wird sicher in der angekündigten Neuregelung der KFZ-Steuer auch für Altfahrzeuge, wie versprochen, in drei Jahren schon alles richtig machen. :D

 

Ich allerdings würde den LPG-Eigen-Umbau nicht berücksichtigen. Schon allein wegen der Möglichkeit nicht mit LPG zufahren.

 

Und mein Vorschlag - diskutiert dies sehr spezielle Thema in der Rubrik andere Autos, da gehört's glaube ich eigentlich hin.

 

 

 

---

Der A 2 wird zur Zeit mit abenteuerlichen Begründungen steuerlich ungleich zu Neufahrzeugen behandelt - dagegen besteht mein Einspruch . :erstlesen:

 

Der A 2 ist das, was hier die Forum-User primär interessiert.

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Doch, schon...

Es gibt keine wirklich verlässlichen und vergleichbaren Werte mit den heutigen Messmethoden und -sequenzen aus diesen Baujahren - also frage ich: auf welcher Grundlage willst du reelle Were ermitteln?

Es geht beim A2 nicht darum nicht wirklich um nicht vorhandene Messwerte bzw. ein unbekanntes Prüfverfahren. Die ab 2000 verbindlichen Angaben werden ja sicher auch nach irgendiner Prüfvorschrift ("Drittelmix" - ?) erfahren worden sein.

 

Im Zweifelsfall könnte auch noch ein Fahrzeug (originaler Antriebsstrang) auf die Rolle gespannt werden und nach NEDC vermessen werden. So weit wird der nicht daneben liegen; jedenfalls nach meinen Erfahrungen über Verbrauchsmessungen für Gerichtsgutachten bei Klagen der Halter wegen angeblich viel zu hoher Verbräuche. Da war das Gutachten in der Regel 10-mal teurer als ein Spritspartraining und hat die Herstellerangaben bestätigt. NEDC erfasst eben nicht das individuelle Fahrprofil (Steigungen; Stadt, Land; F(l)uß, ...) und ist damit reproduzierbar.

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Ich allerdings würde den LPG-Eigen-Umbau nicht berücksichtigen. Schon allein wegen der Möglichkeit nicht mit LPG zufahren.

 

Och, monovalent ist der schnell ;)

 

Aber zumindest in einem hast du recht: Es gehört nicht hierhin und ich verspreche, mich in diesem Thread nicht mehr themenfremd zu äussern (wenn ein Mod Lust hat, kann er meine Einlassungen gern löschen).

 

@giant78: Da will ich dir gern Recht geben - beim A2 sollte es wohl brauchbare Werte geben.

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Falls man mit seinem KFZ-Steuerbescheid wegen der neuen KFZ-Steuer und der damit verbundenen ungleichen Besteuerung von alten und neuen KFZ nicht einverstanden ist, kann man Einspruch einlegen.

 

Der Einspruch gegen einen KFZ-Steuerbescheid ist kostenfrei.

 

http://www.fg-duesseldorf.nrw.de/aufgaben/was/index.php#wasist

 

 

Eine Klage jedoch verursacht mindestens 220 EURO Kosten.

 

Minimalistisch wäre es denkbar, seinen Einspruch mit der Bitte zu formulieren, eine Entscheidung über den Einspruch zurückzustellen, bis eine höchstrichterliche Entscheidung in dieser Sache gefällt wird. Damit würde man im Falle einer positiven höchstrichterlichen Entscheidung die eigene Rechtsposition wahren.

 

Der Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler überlegte bereits eine Klage in dieser Sache.

Bearbeitet von cer
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  • 4 Wochen später...

Der Bund der Steuerzahler nun zum Thema mit neuer Auffassung in einer Mail an mich:

 

"Nach Prüfung der Angelegenheit gehen wir gegenwärtig jedoch davon aus, dass ein juristisches Klageverfahren gegen die Stichtagsregelung nicht überwiegend erfolgsversprechend ist. Mittlerweile hat der Bundesfinanzhof nämlich ein Urteil zur Stichtagsregelung bei den sogenannten Rußpartikelfiltern gefällt und die Stichtagsregelungen dort für zulässig erachtet. Im Hintergrund dieser Entscheidung ist nicht zu erwarten, dass die Gerichte die Stichtagsregelungen bei der Kfz-Steuer anders bewerten werden. Soweit sich Anhaltspunkte ergeben, die eine andere Einschätzung rechtfertigen, werden wir die Angelegenheit natürlich wieder aufgreifen."

 

Wozu der Rußpartikelfilter alles gut ist. (Der schon staatliche Umgang mit den nie funktionierenden GAT-Filtern hatte eine gewisse Anmutung von Betrugsduldung.)

 

 

Mein Angriffsziel ist an sich mehr die unnötige Ungleichbehandlung durch die neue KFZ-Steuer und weniger die Stichtagsregelung.

Bearbeitet von Jim Lovell
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  • 4 Wochen später...

Ich stell es mal hier rein:

 

Ob wir A2-Fahrer in naher Zukunft wohl doppelt oder gar dreifach belohnt werden?

 

Einerseits für unser vorbildliches Engagement bzgl. Ressourcen und Umwelt (wenig Verbrauch, wenig CO2-Ausstoss) und entsprechendem Ausschluss aus einer 'neuen Kfz-Steuer'.

Und andererseits mit einer Straßenmaut?

Sowie als Drittes, wer betroffen ist, evtl. noch mit (Stadt-) Fahrverboten?

 

Vielleicht wäre es in Zukunft doch vernünftiger statt hochpreisiger Qualitätsware billige Kurzzeitprodukte zu kaufen, um diese in entsprechend kurzzeitigem Rahmen ersetzen zu können - auch vor dem Hintergrund immer kürzerer Entwicklungszyklen und technischer Weiterentwicklungen / Anforderungen / Notwendigkeiten.

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Ich habe gegen meinen Kfz-Steuerbescheid vorsorglich Einspruch eingelegt. Dieser diente zunächst allerdings lediglich der Wahrung der Rechtsbehelfsfrist, sodaß ich eine geeignete Begründung noch nachschieben muß.

 

So, wie ich die Sache momentan sehe, stellt sich nach meinem persönlichen Empfinden nicht so sehr die Frage, ob irgendein Stichtag anwendbar und/oder als rechtens anzusehen ist.

 

Rein argumentativ sehe ich den entscheidenden Punkt an anderer Stelle als einem Stichtag selbst. Ich sehe ihn an der Stelle, daß unsere höchste Rechtsnorm, das Grundgesetz, im Artikel 3 eine Gleichbehandlung aller Bürger vor dem Gesetz garantiert. Diese Gleichbehandlung ist m.E. nicht gewährleistet, wenn ein identischer Schadstoffausstoß in einem Steuersystem, das eben kernpunktmäßig auf diesen abzielt, allein aufgrund eines unterschiedlichen Erstzulassungsdatums zu einer unterschiedlichen Besteuerung führt.

 

Ich bin mir noch nicht ganz sicher, ob und inwieweit es Sinn machen könnte, die Rechtmäßigkeit gerichtlich überprüfen zu lassen. Das Finanzamt selbst kann aufgrund der geltenden Gesetzeslage nur eine klagefähige Einspruchsentscheidung erstellen. Möglicherweise wäre zu überlegen, den Instanzenweg bis zum BVG (Bundesverfassungsgericht) durchzuziehen. Das BVG müßte dann nämlich irgendwann letztinstanzlich darüber befinden, ob die Regelung mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

 

Dagegen steht ein für den einzelnen A2-Fahrer unverhälnismäßiger Aufwand an Kosten. Das Verfahren würde für den einzelnen ein Vielfaches der Kosten, die bei einem Erfolg eingespart werden könnten, verursachen. Eventuell wäre hier eine Überlegung angebracht, ob und inwieweit Kräfte gebündelt werden könnten. Ein erfolgreiches Durchlaufen eines solchen Verfahrens würde schließlich der Gesamtheit der A2-Fahrer nützen.

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Der Kerngedanke von HSV ist ja nicht schlecht. Aber:

 

Macht es hier Sinn, sich "nur" auf die A2-Fahrer zu beschränken? Gibt es nicht noch andere Modelle von anderen Herstellern, die durch die neue Steuer ebenfalls benachteiligt werden? Die sollte man, wenn man einen Klageweg anstrebt, mit ins Boot holen um a) die Anzahl der potentiellen Kläger und b) die dadurch (evtl.) erreichte Presseaufmerksamkeit.

 

Denn wenn wir das nur auf den A2, 1,4 TDI (55kW) beschränken sind "nur" ~77k Fahrzeuge (abzgl. Ausland, abzgl. Unfaller betroffen). Und wieviele der Halter eine Klage wohl mitgehen würden?

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Ungeachtet einer Prinzipienfrage "Sollen wir Bürger Gesetze, Verordnungen usw. gegen unser Rechtsempfinden (Gerechtigkeitsempfinden) hinnehmen oder dem Gesetzgeber aufzeigen, dass nicht Alles geht und entsprechend versuchen dies zu korrigieren", scheint mir die Kernfrage, ob das Gesetz "kernpunktmäßig und hauptsächlich" auf den Schadstoffausstoß abzielt. Hierzu wäre inhaltlich die entsprechende Gesetzesvorlage des deutschen Bundestages wichtig. (Anderenfalls könnten viele Änderungen einer Gesetzeslage zu Ungerechtigkeiten allein aufgrund der Änderungen führen.)

 

Sollte sich herausstellen, dass @HSV dann noch immer Recht hat, wäre zu Fragen, was kostet der Instanzenweg überhaupt? Und wie viele Kfz-Besitzer müssten mit ziehen, um mindestens ein 0 auf 0 zu erzielen? Gibt es Rechtshilfen o.ä. die sich aufgrund der 'Grundsätzlichkeit' oder des 'allgemeinen / öffentlichen Interesses' an den Kosten beteiligen würden? (Wo sind die Rechtsanwälte hier?)

 

Und, keine Frage, nicht nur A2-Fahrer sind betroffen. Wenn ich mich recht erinnere, wurden spätestens beim Thema 'Petition' eine Reihe anderer betroffener Fahrzeughersteller und -typen genannt. Diese müssten / sollten natürlich auch ins Boot geholt werden.

 

Ein völlig anderer, vielleicht vorgeschalteter Weg wäre, die Medien für dieses Thema zu interessieren. Wenn ich allerdings Sendungen wie 'Report' usw. sehe, wage ich zu bezweifeln, dass unser Thema da interessant genug ist.

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...

 

Mein Angriffsziel ist an sich mehr die unnötige Ungleichbehandlung durch die neue KFZ-Steuer...

 

 

@ Joachim und HSV. Danke! Fühle mich hier jetzt nicht mehr so allein.

 

Einige bis viele im Forum sehen die deutlich gefühlte Ungleichbehandlung in irrtümlicher Weise bereits als Politik an. Trotzdem Grüße an diese.

 

Zur Not versuchsweise noch kostenlos (bis auf's Porto) ans Finanzamt: Widerspruch. Kurze Begründung und Bitte darum, das Verfahren ruhen zu lassen bis höchstrichterliche Klärung vorliegt.

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Hier schreibst du

So, wie ich die Sache momentan sehe, stellt sich nach meinem persönlichen Empfinden nicht so sehr die Frage, ob irgendein Stichtag anwendbar und/oder als rechtens anzusehen ist.

 

und hier

... allein aufgrund eines unterschiedlichen Erstzulassungsdatums zu einer unterschiedlichen Besteuerung führt.

 

das unterschiedliche Erstzulassungsdatum ist doch genau der Stichtag.

 

Ist nicht sogar das Elterngeld, dass Eltern bekommen für Kinder die ab dem 1.1.???? geboren worden vom Verfassungsgericht als korrekt abgesegnet worden? Da wurde auch argumentiert, dass dem Staat Kinder aufgrund des Geburtsdatums (Stichtag) unterschiedlich viel Wert sind. Ist für mich ein weiteres Beispiel dafür, dass der Staat offensichtlich über Stichtagsregelungen an sich identische Sachverhalte unterschiedlich behandeln darf.

 

Mir gefällt die Stichtagsregelung für die KFZ-Steuer auch nicht, scheint aber nun mal trotzdem verfassungskonform zu sein.

 

Gruß

 

Ralflz

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Der Unterschied zum Elterngeld und zum Rußpartikelfilter liegt u. a. in der unnötigen Ungleichbehandlung von Haltern von Fahrzeugen, deren Datenlage zum CO2-Ausstoß ebenso klar vorliegt, wie bei Neufahrzeugen.

 

Was beim Elterngeld noch Sinn macht, eine Förderung ab einem Stichtag im Ablauf der Zeit, ist - bei der unterschiedlichen Besteuerung (Alt- und Neufahrzeuge, bei bekannter Datenlage zum CO2) des gleichen Sachverhalts (CO2-Ausstoß) und das zur gleichen Zeit - ein sachlich nicht gebotener Stichtag.

 

Nebenbei bemerkt: Der Klima-Erwärmung ist deutsche Rechtsprechung egal.

Bearbeitet von Jim Lovell
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Vielleicht wäre es in Zukunft doch vernünftiger statt hochpreisiger Qualitätsware billige Kurzzeitprodukte zu kaufen

 

Vernünftig wäre das nicht, aber politisch gewollt ist es.

 

Einsparungen werden nur dann gefördert oder belohnt, wenn damit erhebliche Investitionen verbunden sind.

 

Beispiel: Induktionskochplatten (3-fache Investition im Vergleich zum Ceranfeld-Standard bei Senkung des Lifecycle-Energiebedarfs um den Faktor 2) sind politisch gewollt; Gasherde (nullkommazweifache Investition im Vergleich zum Ceranfeld-E-Herd bei Senkung des Lifecycle-Energiebedarfs um den Faktor 3) sind politisch nicht gewollt.

 

Es soll nicht ressourcenarm gelebt werden, sondern es soll privates Geld losgeeist werden. Du kriegst ja auch keine staatlichen Belohnungen wenn Du von 100qm auf 50qm umziehst, obwohl sich damit Dein Heizenergiebedarf schlagartig halbieren ließe.

Bearbeitet von streckbieger
falsche Zahlen benutzt
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