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Audi A2 und die neue KFZ-Steuer


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Motivforschung bei anderen ist so eine Sache. Ich versuch's mal.

 

I.

Eine günstiger Regelung für alle wäre trotz der angeblich wenigen Betroffenen ins Geld gegangen.

 

Geld ist eigentlich massenhaft da - aber in der Finanzkrise systembedingt vorwiegend für Banken. Zum Ausgleich dazu hat unser Staat massenhaft negatives Kapital.

 

Um überhaupt noch handlungsfähig zu bleiben, hilft die "pragmatishe Stichtagsregelung". Man hätte sonst gerechterweise auch für vor dem Stichtag geborene Kindern zur Förderung Erziehungsgeld gewähren können. Dafür hatte man schon vor der Bankenkrise kein Geld mehr.

 

Gleichwohl möchte die Politik auch gerne wissen, so wie wir, wie weit sie denn juristisch verträglich mit ungerechten Stichtagsregelungen noch gehen kann. Ob das auch bei Steuergesetzen funktioniert, wo der eine Bürger was anderes zahlt, obwohl das Gleiche besteuert wird.

 

II.

Wer eigenverantwortlich in der Vergangenheit extra Geld ausgegeben hat, um ein besonders klimafreundliches Auto zu kaufen, hat sein gutes Geld in gute Luft investiert.

 

Aus Sicht des Staates hätte er sich stattdessen auch gute Zigarren kaufen dürfen. Anders gesagt es dem Staat ist in der Gegenwart ziemlich egal wofür jemand sein Geld in der Vergangenheit ausgegeben hat.

 

Denn die Klimaziele liegen bislang alle in der Zukunft. Es kommt dann zu dem Paradox : Wir tun jetzt was tolles für's Klima indem wir super Klimaziele für die Zukunft formulieren.

 

Zukunft ist also für den Staat das, was für uns heißt:

 

"Nach uns die Sintflut."

Bearbeitet von Jim Lovell
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Top-Benutzer in diesem Thema

Es ist ja durchaus schön, was Du hier aufzählst. Und wahrscheinlich hast Du auch nicht Unrecht.

 

Aber wäre es nicht Aufgabe derer, die die Gesetze gemacht haben, zu erklären, warum sie wissentlich hinsichtlich existierender Bedenken, eine Stichtagsregelung eingeführt haben? - Ich meine wir sind hier eine Art Interessenvertretung deren Ziele da sinngemäß lauten könnten: Steuergerechtigkeit, Gleichheit, nicht Alles durchgehen lassen (wollen), zeigen dass (wir) Wähler mitdenken, usw.

 

Denn falls Politik das Argument 'Aufkommensneutralität' ins Spiel bringen sollte, müsste sie Beantworten, warum diese nicht durch eine einfache und kaum bedenkliche Anpassung der Hubraum- und CO2-Sockelbeträge durchgeführt worden ist.

 

In so fern meine ich, wir sollten uns zwar einerseits auf mögliche Gegenargumente zu unserer Position - wie Du es gemacht hast - vorbereiten, andererseits aber eher an unserer eigenen Position arbeiten und Wege suchen, diese bekannt zu machen bzw. weitere Möglichkeiten zum Vorgehen zu suchen.

In diesem Zusammenhang habe ich letzten Samstag eine Mail an eine kleine kostenlos verteilte Zeitung geschrieben und die Dinge erläutert. Vielleicht gelingt es auch auf diesem Wege eine breitere Öffentlichkeit anzusprechen; zumindest ist auch dies ein Versuch. Und sei es nur, dass der Angesprochene jemanden kennt, der jemanden kennt und …

 

 

Zukunft ist also für den Staat das, was für uns heißt:

"Nach uns die Sintflut."

Ok, da dürften Politiker aber nicht besser oder schlechter sein, als das 'Volk'. Aber - und auch deshalb glaube ich an den Sinn dieser und anderer Aktionen - wenn wir außer Parteimitgliedschaft nur die 'Wahlen' (eingeschränkt) zur Meinungsäußerung haben, sollten wie Wege wie diese durchaus 'zum Zwecke der Signalisierung' nutzen. (Andere haben einen ganzen Staat in die Knie gezwungen - zugegeben, das waren relativ Viele - dafür ist unser Anliegen aber auch wesentlich kleiner.)

 

 

PS: Falls ich’s nicht überlesen habe. Könntest Du Deine Ausführungen aus Deinem Post #81 …

Wir bräuchten nur 260 Leute die zehn Euro beisteuern. Dann könnte einer direkt ohne Umwege vor das BVG.

… noch erläutern!? Danke.

Bearbeitet von Joachim_A2
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So, die Petition hab ich auch gezeichnet.

Ich finds natürlich auch nicht richtig €200 für so ein kleines,

süßes 1.2 Litermotörchen als Steuer berappen zu müssen, da war ja mein Jaguar mit H-Kennzeichen günstiger.

Sind den eigentlich schon die Lupo und Elefantenrollschuhfahrer über die Petition informiert? Die machen doch bestimmt auch mit.

Bearbeitet von Indy
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@ Joachim

 

 

...

Eine Verfassungsbeschwerde kann von jedermann eingereicht werden und sie ist kostenlos. Allerdings ein Missbrauch kann mit bis zu 2.600 Euro geahndet werden.

 

 

Quelle:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/organisation/vb.html

http://www.bundesverfassungsgericht.de/organisation/vb_merkblatt.html

 

...

 

"Gesetze, Rechtsverordnungen oder Satzungen können mit der Verfassungsbeschwerde nur ausnahmsweise unmittelbar angegriffen werden, und zwar dann, wenn sie den Beschwerdeführer selbst, gegenwärtig und unmittelbar beschweren. Die Verfassungsbeschwerde muss in diesem Fall binnen eines Jahres seit dem Inkrafttreten der Rechtsvorschrift erhoben werden (§ 93 Abs. 3 BVerfGG)."

 

 

Jemand der eine Musterklage macht, läuft im größten anzunehmenden Mißlingen das Risiko 2.600 EUR zahlen zu dürfen. Das ist im Verhältnis zum Anlaß für einen nicht zumutbar.

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Ich wäre natürlich auch dabei.

 

Ein gleichmäßig verteilter Einsatz von 26 EUR pro Person sollte hinnehmbar sein.

 

Wobei die Feststellung der Frage, was eigentlich eine mißbräuchliche Verfassungsbeschwerde ist, nicht uninteressant wäre. Da der durchschnittliche Bürger kein Jurist ist, könnte es so sein, daß der Tatbestand eines Mißerfolgs einer solchen Verfassungsbeschwerde dem beschwerdeführenden Bürger nicht angelastet werden darf.

 

Beschwert sind wir, die wir einen A2 Diesel fahren, alle durch die Neuregelung der Kfz-Steuer. Und das Jahr hat am 01.07.2009 zu laufen begonnen. Von daher müßte es dem Grunde nach so sein, daß jeder von uns die Möglichkeit der Verfassungsbeschwerde hat.

 

An anderer Stelle habe ich gelesen, daß der Instanzenweg ausgeschöpft sein muß, um eine Verfassungsbeschwerde anstrengen zu dürfen. Leider sind die Rahmenbedingungen, wann welche Möglichkeit in welcher Form besteht, wohl nicht hinreichend klar formuliert. Von daher könnte es eventuell sinnvoller sein, mit eventuell zu sammelndem Geld einen Anwalt zu bezahlen, der dann zunächst die konkreten Rahmenbedingungen prüft.

Bearbeitet von HSV
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Der DGB und die DStG haben, aufgrund ihrer Sachverständigentätigkeiten im Finanzausschuss (Protokoll 16/116 vom 09.02.2009; siehe Post #59) sowie ihrer Zustimmung zur Stichtagsregelung, Post bekommen.

 

PS: Zur Frage der Ausschöpfung des Instanzenweges zum BVG gibt es einen weiteren Hinweis (§ 90 Abs. 2 BVerfGG); siehe Post #91.

 

 

Nachtrag: Auch die 'Deutsche Umwelthilfe e.V.' und der 'Verkehrsclub Deutschland e.V.' haben Post gekommen; beide, weil sie Bedenken gegen eine Stichtagsregelung in der Anhörung zur 'Neuen Kfz-Steuer' im Finanzausschuss geäußert haben.

Inhaltlich - aber den eifrigen Lesern hier bekannt - habe ich auch gefragt, ob konkrete Maßnahmen bzgl. rechtlicher Überprüfung beim BVerfG geplant sind - oder, falls nicht, warum.

 

‚Neue Kfz-Steuer’

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

der / die ... e.V. war bei den Beratungen zur ‚Neuen Kfz-Steuer’ im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages durch den Sachverständigen ... vertreten; siehe: „Finanzausschuss, Wortprotokoll 116. Sitzung“ (Protokoll Nr. 16/116) vom 09.02.2009.

 

In dieser Sitzung des Finanzausschusses wurden unter Einbeziehung der Sachverständigen die Rahmenbedingungen für die ‚Neue Kfz-Steuer’ erörtert. Während dieser Erörterung, von der Abgeordneten Scheel bzgl. ‚Stichtagsregelung’ befragt, äußerte u. a. Ihr Sachverständiger, Herr ..., vielfache Bedenken gegen eine Stichtagsregelung in der Kfz-Steuer. Leider hat die Bundesregierung der 16. Legislaturperiode diese Bedenken vollständig ignoriert, mit den Folgen …

 

Wurden zwei absolut identische Fahrzeuge, eines am 04.11.2008 und eines nur einen Tag später, nämlich am 05.11.2008, zugelassen, sind für beide Fahrzeuge unterschiedlich hohe Kfz-Steuern zu entrichten, da für letzteres Fahrzeug eine ‚Günstigerregelung’ angewendet wird.

Schlimmer ist die Sachlage bei Bestandsfahrzeugen. Ein Audi A2 beispielsweise, der nur 119 g CO2/km ausstößt, wird, zumindest bis 2013, nach der alten, nur hubraumbezogenen Bemessungsgrundlage besteuert. Während ein nach der neuen Kfz-Steuer zu versteuerndes Neufahrzeug selbst bei höherem CO2-Ausstoß (und gleichem Hubraum) deutlich weniger Steuern kostet.

Dies verstößt nicht nur gegen das Gleichheitsprinzip und dürfte damit verfassungswidrig sein, sondern es verstößt auch gegen die im Gesetz definierten Ziele zur Senkung der CO2-Emissionen im Straßenverkehr; von Steuergerechtigkeit usw. ganz zu schweigen.

 

Deshalb möchte ich zunächst gern von Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren oder Herrn ..., wissen, ob in Ihrem Hause Maßnahmen zur Überprüfung der Verfassungskonformität der Stichtagsregelung der ‚Neuen Kfz-Steuer’ geplant sind? Interessant wären ggf. auch Gründe, die aus Ihrer Sicht gegen eine rechtliche Überprüfung sprechen. Denn bei einigen Betroffenen (meist Audi A2 – Besitzern) steht die Frage einer rechtlichen Überprüfung beim BVerfG durchaus im Raum.

Konkret sind derzeit – sozusagen im Vorfeld –, noch meist unbeantwortete, Anfragen an die Ministerien für Finanzen, Justiz und Wirtschaft unterwegs. Auch Herr Bundespräsident Horst Köhler wurde, zunächst rein informell, mit oben genanntem Sachverhalt konfrontiert.

 

Für Ihre Antwort bedanke ich mich im Voraus und stehe Ihnen für Rückfragen gern zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Bearbeitet von Joachim_A2
Nachtrag
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Nun hat auch - trotz hier bereits vorhandener Zitate - der 'Bund der Steuerzahler' (nochmals) Post bekommen.

 

Und im Gegensatz zu einigen, die hier gern andere auffordern etwas zu tun, habe ich unter http://www.news-adhoc.com/bund-der-s...2009032223266/ und http://www.123recht.net/Klage-gegen-neue-CO2-Kfz-Steuer-möglich-__f142571.html Informationen zur laufenden Petition plaziert.

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Frau Arndt-Brauer (SPD) und Frau Scheel (Bündnis 90 / Die Grünen) haben Post bekommen, weil sie in der Anhörung im Finanzausschuss (Protokoll 16/116 vom 09.02.2009) kritische Fragen zum Thema Stichwortregelung stellten.

 

Sinn: die beiden (und andere) dürfen erfahren, dass 'draußen' Unmut über die Stichtagsregelung herrscht, sie also nicht 'allein dastehen'.

Selbstverständlich habe ich unsere Anfragen an die Ministerien und den Brief an unseren Bundespräsidenten ebenfalls erwähnt.

 

Wer hier und da Politikerschelte betreibt, darf auch mal ein wenig loben / unterstützen :).

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tut mir leid, aber ich darf mich immernoch nicht anmelden bzw. die Site akzeptiert mein anmelden nicht.

Selbst nachdem ich jetzt meine Platte Formatiert und Win 7 installiert habe...

Kommt immer die dämliche Meldung, daß man sich nicht öfters anmelden darf...

 

tz...auch eine e-mail habe ich nie bekommen...

 

Gruß Michael

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@palladium: Eigentlich müsste aufgrund der Meldung, Deine E-Mail-Adresse im System bekannt sein; ggf. also eine andere nehmen.

Falls das nicht zutifft ... und Du selbst einen Benutzernahmen unter 'Pseudonym' eingetragen hast, lass dieses Feld mal leer. Du erhälst dann einen Benutzernamen / Pseudonym vom System per 'Anmeldebestätigungsmail'.

 

Etwas anderes fällt mir im Moment nicht ein.

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Ich habe heute Post vom Finanzamt bekommen.

 

Mein Einspruch gegen den Kraftfahrzeugsteuerbescheid wurde als zulässig, aber unbegründet zurückgewiesen. Dieser Verwaltungsakt entspricht exakt meinen Erwartungen, denn das Finanzamt kann nur so entscheiden, wie das Gesetz es vorgibt.

 

Dennoch möchte ich einen Teil der Entscheidungsbegründung hier einstellen, da ich meine, daß dieser uns argumentativ enventuell weiterhelfen kann. So heißt es darin unter anderem:

 

"Mit dem Gesetz zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer (BGBl, I 2009, 1170), ist festgelegt worden, daß die neue Kohlendioxidkomponete nur für Fahrzeuge mit einem Erstzulassungsdatum ab dem 01.07.2009 gilt. Weiter ist in dem o.g. Gesetz festgelegt worden, daß Fahrzeuge, deren Erstzulassung zwischen dem 05.11.2008 und dem 30.06.2009 liegt, für ein Jahr von der Kfz-Steuer befreit sind (längstens bis zum 31.12.2009). Für diese Fahrzeuge wird nach Ablauf der Steuerbefreiung die Kraftfahrzeugsteuer nach der für sie günstigeren Berechnung festgesetzt. Für alle anderen Fahrzeuge mit einer Erstzulassung ab dem 01.07.2009 wird die Kraftfahrzeugsteuer auf jeden Fall nach den Kohlendioxid-Werten berechnet, auch wenn die Steuer dann höher als bisher ausfallen würde.

 

In dem Kraftfahrzeugsteuerbescheid des Einspruchsführers hat das Finanzamt zwar den korrekten co2 Wert angegeben, die Berechnung der Kraftfahrzeugsteuer erfolgt aber nach § 9 Abs. 1 Nr. 2a Doppelb. aa KraftStG (nach Hubraum und Abgasnorm), da die Erstzulassung des Fahrzeugs des Einspruchsführers vor dem 05.11.2008 ist. Der co2 Wert ist in dem Steuerbescheid angegeben, da dieser seit dem 01.07.2009 zwingend von der Kfz-Zulassungsstelle übermittelt wird.

 

Das Gesetz zur Neuregelung der Kfz-Steuer ist nach rechtsstaatlichen Grundsätzen verabschiedet worden. Verfassungsrechtliche Bedenken hiergegen sind nicht erkennbar. Auch sind bisher noch keine entsprechenden Musterverfahren in dieser Angelegenheit bekannt. Somit bestehen gegen die Steuerfestsetzung keine rechtlichen Bedenken und der Einspruch ist als unbegründet zurück zu weiden."

 

Soweit zu den Ausführungen des Finanzamtes. Daß dieses zu dem Ende geäußerten Schluß, die Sache sei verfassungskonform, kommt, darf bei einer Exekutivbehörde nicht verwundern. Letztlich hat das Finanzamt ja "nur" die Aufgabe, die bestehenden (Steuer-) Gesetze auf die Steuerzahler anzuwenden.

 

Interessanter könnten unter Umständen die Passagen, nach denen seit dem 01.07.2009 zwingend der co2 Wert von der Kfz-Zulassungsstelle an das Finanzamt übermittelt werden muß, sein. Dieses ist nur dann möglich, wenn dieser Wert der Kfz-Zulassungsstelle eben auch bekannt ist. Also ist hier heraus zu lesen, daß der co2 Wert den Behörden offensichtlich in jedem Falle bekannt ist. Anders würde diese Generalisierung keinen Sinn machen.

 

Interessant ist zudem die Passage, nach denen Fahrzeuge, deren Erstzulassung zwischen dem 05.11.2008 und dem 30.06.2009 in bestimmten Fällen von einer doppelten Förderung provitieren können. Das ist immer dann der Fall, wenn die grundsätzliche Steuerbefreiung von einem Jahr (längstens bis zum 31.12.2009) greift und im Anschluß darüber hinaus im Wege der Günstigerprüfung auch noch der günstigere Steuerbetrag berechnet wird. Dieses erachte ich als überproportionale Besserstellung an der abermals eklatant deutliuch wird, wie unklar die eigentliche politische Zielsetzung formuliert ist.

 

Daß für ab dem 01.07.2009 eine einheitliche Regelung greift, die unter Umständen für eine nahteilige Besteuerung bei dann neu zu gelassenen Fahrzeugen führt, ist im Kern nicht zu beanstanden. Denn, an dieser Stelle ist wenigstens eine klare Linie in der beabsichtigten steuerlichen Lenkungsfunktion zu erkennen.

 

Es bleibt damit also die (nunmehr auch vom Finanzamt bestätigte) Gretchenfrage, aus welchem Grunde es diese Günstigerprüfung für Fahrzeuge mit Erstzulassung zwischen dem 05.11.2008 und dem 30.06.2009 überhaupt gibt, wo für diese doch ohnehin schon eine einjährige, bis längstens zum 31.12,2009 gültige, Steuerbefreiung gilt. Wenn man die Möglichkeiten der Günstigerprüfung auf vor dem 05.11.2008 erstmals zugelassene Fahrzeuge ausdehnen würde, würde den ab diesem Tag erstmals zugelassenen Fahrzeugen in der Übergangsfrist immer noch die Steuerbefreiung als zusätzlicher Anreiz bleiben, was die Sache in meinen Augen nach wie vor als völlig unverständlich und ohne klar erkennbaren politischen Willen darstehen läßt.

 

Als Fazit der Sache ist zu berichten, daß ich nun über eine klagefähige Einspruchsentscheidung verfüge. Ich kann mir nun also einen Monat überlegen, ob ich beim zuständigen Finanzgericht eine Klage einreichen werde.

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Der Vollständigkeit halber: bin auch dabei.

 

Dennoch würde ich die Frage aufwerfen, ob wir nicht warten sollten, bis weitere Antworten auf Einsprüche gegen Steuerbescheide vorliegen.

Da zumindest die A2-Erstbesitzer Anfang Dezember den Hinweis auf die fällig Kfz-Steuer zum 01.01. erhalten werden, haben viele Gelegenheit Einspruch zu erheben.

Rein vorsorglich hatte ich bereits Einspruch gegen den Steuerbescheid 2009 eingelegt; eine Antwort erwarte ich in ca. 2-3 Wochen.

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Ich selbst habe es nicht geschaft, daran teilzunehmen, egal welcher PC und Browser:

 

Warnung

 

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...Da zumindest die A2-Erstbesitzer Anfang Dezember den Hinweis auf die fällig Kfz-Steuer zum 01.01. erhalten werden, ...

Warum nur die Erstbesitzer?

 

Ich bin kein Erstbesiter und hab den letzten Bescheid im Jahre 2007 bekommen, weil ab da die 18€ Partikelfilteraufschlag dazukamen. Seit dem hab ich keinen Bescheid mehr bekommen, da es zudem im Bescheid von 2007 heißt: Ab jetzt jährlich zu entrichten: 249€...

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Ja, da hast Du wohl Recht. Jährlich wird bei uns ggf. nur ein "Hinweis auf die demnächst fällige Kraftfahrzeugsteuer" verschickt; der tatsächliche (letzte) "Bescheid über Kraftfahrzeugsteuer" stammt, bei mir, vom Dezember 2007.

 

Hinsichtlich der 'Erstbesitzer' ist mir in Erinnerung, dass für die Erstbesitzer die Steuer jeweils zum 01.01. fällig sein dürfte, da unsere Steuerbefreiungen zu einem 31.12. endeten. Nicht Erstbesitzer zahlen nach meiner Erinnerung zum jeweiligen Zulassungstermin jährlich.

 

Daraus sollte folgen, dass jeder einen Einspruch gegen seinen Kfz-Steuerbescheid einlegen sollte - unabhängig vom Zahlungstermin. Sinn meines Erachtens ist, einerseits bei den Finanzbehörden (auch hier dürften Betroffene arbeiten) einen Sachverhalt zur Kenntnis zu bringen und - rein vorsorglich und unjuristisch (1) - evtl. eine 'rückwirkende Steuererstattung' erreichen zu können, falls wir erfolgreich wären.

 

(1): In diesem Zusammenhang gestatte ich mir den Anspruch, nicht juristisch prüfen zu müssen, ob dies sinnvoll, richtig, völlig überflüssig o.ä. ist. Ich nehme, selbst wenn der Steuerbescheid / die Einführung der 'neuen Kfz-Steuer' schon länger zurück liegen, für mich in Anspruch, auch außerhalb 'normaler Einspruchsfristen' einen Einspruch zu erklären, weil mir wohl niemand zumuten kann, jedes Gesetz, jede Verordnung etc. innerhalb kürzester Zeit auf seine Auswirkung und Rechtmäßigkeit prüfen zu können.

Bearbeitet von Joachim_A2
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Mein letzter Bescheid über Kraftfahrzeugsteuer in gleicher Betragshöhe (sic!) wie zuvor ist von 2008. Grund war die berühmte Änderung der Emmissionsklasse von 0446 nach 0455 (= grüne Plakette).

 

Kurz man bekommt 2009 nur dann einen Bescheid, wenn sich was geändert hat oder man hat das KFZ neu.

 

---

Ich bin der Auffassung, dass das bei der KFZ-Steuer quasi per Gesetz der Gleichbehandlungsgrundsatz der Verfassung mißachtet wird.

 

Ich halte den Weg über die Finanzgerichtsbarkeit deshalb für zeitraubend und überflüssig. Da wird vermutlich nach Gesetzeslage entschieden. Dass sich ein unteres Finanzgericht traut, den Fall direkt an das Verfassungsgericht zu geben, wie gerade beim Soli geschehen, ist wenig wahrscheinlich.

 

Interessant ist in dem Zusammenhang nach einem Zeitungsbericht der FAZ oder Welt vor einigen Monaten, dass das Bundesfinanzministerum in den letzten Jahren zunehmend die Urteile des Finanzgerichtshofes im Sinne einer Grundsatzentscheidung ignoriert hat. Kaum zu glauben.

Bearbeitet von Jim Lovell
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Liebe Mitstreiter, lieber Joachim_A2,

 

nachdem wir ja schon einmal eine Petition zu diesem Thema hatten (Resultat hier: Deutscher Bundestag: Petitionen), von mir noch der Vorschlag, doch auch die Prius-Fahrer und die Insight-Fahrer in deren Foren anzuschreiben und einzuladen. Ich hatte das damals getan und bin insgesamt auf über 800 Mitzeichner (die genaue Zahl ist leider nicht mehr sichtbar) gekommen.

 

Grüße Stefan

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Sie haben erfolgreich die Petition Kraftfahrzeugsteuer - Erweiterung der "Günstigerregelung" bei der Kraftfahrzeugsteuer mitgezeichnet. Ihre Stimme wurde vom System unter der Mitzeichnungsnummer 116 erfasst.

 

Holt doch mal die 800 Prius Fahrer auch wieder dazu... dann sinds schon 900... ;-)

 

Der Passus ist geil:

 

"Soweit der Petent die Auffassung vertritt, dass bereits seit 1996 CO2-Werte für Pkw vollständig und steuerrechtlich brauchbar vorliegen, kann der Petitionsausschuss dieser nicht folgen. Eine denkbare Nachweispflicht der Steuerpflichtigen zu den CO2- Emissionen der Pkw stellt nach seiner Auffassung keine tragfähige Alternative dar, weil ggf. notwendige nachträgliche Messungen nach den hierfür geltenden Vor- schriften für viele Betroffene mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden wären."

 

Also AU muss ich alle 2 Jahre machen.. das war schon länger so.. ich kann dieser Ausführung nicht wirklich folgen ! Das Problem ist, dass die nie zum TÜV/AU waren in ihrem Leben, deswegen fehlt ihnen diese Erkenntniss...

 

Ich sag nur AUA!

Bearbeitet von gifty
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Hallo,

 

auch wenn ich den Eindruck habe, dass einige Wenige (bis sehr Wenige) hier tatsächlich etwas werkeln ... wie wäre es mit einer Liste von Fahrzeugtypen, die ebenfalls von der 'neuen Kfz-Steuer' negativ betroffen sind oder sein könnten. Es wäre eine echte Hilfe!

 

PS: Auch wäre es hilfreich, wenn neben der Liste der betroffenen Fahrzeuge, der / die Eine oder Andere in den entsprechenden Foren etwas posten würde(n) und dies hier - zwecks Vermeidung von Doppelpostings - kund tut.

Einen Text zwecks Posting würde ich - zumindest als Muster - ggf. zur Verfügung stellen.

 

PPS: Wie sieht es eigentlich mit den Einsprüchen gegen die aktuell gültigen Steuerbescheide aus?

Ich habe einen eingelegt; @HSV auch und ... ??? Auch hier wäre eine Art editierbarer Mustertext bereits vorhanden.

Bearbeitet von Joachim_A2
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...

 

Der Passus ist geil:

 

"Soweit der Petent die Auffassung vertritt, dass bereits seit 1996 CO2-Werte für Pkw vollständig und steuerrechtlich brauchbar vorliegen, kann der Petitionsausschuss dieser nicht folgen. Eine denkbare Nachweispflicht der Steuerpflichtigen zu den CO2- Emissionen der Pkw stellt nach seiner Auffassung keine tragfähige Alternative dar, weil ggf. notwendige nachträgliche Messungen nach den hierfür geltenden Vor- schriften für viele Betroffene mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden wären."

 

Also AU muss ich alle 2 Jahre machen.. das war schon länger so.. ich kann dieser Ausführung nicht wirklich folgen ! Das Problem ist, dass die nie zum TÜV/AU waren in ihrem Leben, deswegen fehlt ihnen diese Erkenntniss...

 

Ich sag nur AUA!

 

Zunächst @ gifty ein Dankeschön für die Mitzeichnung der Petition!

 

Zu dem oben zitierten Passus möchte ich eine Anmerkung machen, die diesen doch sehr in Frage stellt. Es mag sein, daß es zum Zeitpunkt der ersten Petition, aus dessen Begründung der Passus ja stammt, so war oder so gesehen wurde.

 

Ich zitiere dagegen aus meiner ganz frischen Einspruchsentscheidung, die ich unter dem Datum 25.11.2009 vom Finanzamt erhalten habe. Darin heißt es unter anderem (siehe auch mein Beitrag vom 26.11.2009):

 

Der co2 Wert ist in dem Steuerbescheid angegeben, da dieser seit dem 01.07.2009 zwingend von der Kfz-Zulassungsstelle übermittelt wird.

 

Die Tatsache, daß der co2 Wert nunmehr zwingend anzugeben ist, bedeutet, daß er den Behörden in jedem Falle bekannt sein muß. Denn wenn ich beispielsweise einen Audi 100, Baujahr 1973 -losgelöst von der sich daraus ergebenden steuerlichen Konsequenz- abmelden und später wieder anmelden würde, würde auch hier ein neuer Kraftfahrzeugsteuerbescheid ergehen. Auch dieser neue Bescheid müßte dann den co2 Wert enthalten, da er seit dem 01.07.2009 zwingend von der Kfz-Zulassungsstelle an das Finanzamt übermittelt wird. Unter der Würdigung dieser offensichtlich inzwischen eingetretenen Tatsache dürfte heute auch das "Argument", es würde mangels vorhandener Daten nicht machbar sein, den Altbestand umzustellen, für den Gesetzgeber nicht mehr haltbar sein.

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Zunächst @ gifty ein Dankeschön für die Mitzeichnung der Petition!

 

...

Unter der Würdigung dieser offensichtlich inzwischen eingetretenen Tatsache dürfte heute auch das "Argument", es würde mangels vorhandener Daten nicht machbar sein, den Altbestand umzustellen, für den Gesetzgeber nicht mehr haltbar sein.

 

 

 

 

Entschuldigung.

 

Ich glaube, es war nur ein dümmliches Argument der Lobbyisten den Petenten gegenüber - quasi im Dunstkreis der Gesetzesmacher .

 

Im Gesetz wird das vermutlich nicht stehen.

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@ HSV:

 

Kannst Du mir bitte eine Kopie des neuen Steuerbescheides (mit CO2-Angabe) zukommen lassen. Eine wesentliche Argumentation gegen die erste Petition war nämlich das Nichtvorhandensein dieser CO2-Werte. Wenn diese nun doch vorhanden sind, plane ich, die erste Petition nochmal "aufzurollen".

 

Grüße Stefan

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@ HSV:

 

Kannst Du mir bitte eine Kopie des neuen Steuerbescheides (mit CO2-Angabe) zukommen lassen. Eine wesentliche Argumentation gegen die erste Petition war nämlich das Nichtvorhandensein dieser CO2-Werte. Wenn diese nun doch vorhanden sind, plane ich, die erste Petition nochmal "aufzurollen".

 

Grüße Stefan

 

Nicht nur, daß ich über einen Steuerbescheid (vom 10.09.2009) mit den entsprechenden Daten verfüge. Denn, aufgrund dieses Steuerbescheides habe ich Einspruch eingelegt und mich darauf berufen, daß ich im Zuge der Gleichbehandlung aller Steuerbürger eine geänderte Steuerfestsetzung unter Einbeziehung dieses Wertes vom Finanzamt erwarte. Hierauf erhielt ich dann die mindestens ebenso bemerkenswerte Einspruchsentscheidung mit der Begründung, daß dieser Wert in meinem Steuerbescheid auftaucht, weil er seit dem 01.07.2009 (also mit der Einführung des neuen Gesetzes) zwingend von der Kfz-Zulassungsstelle an das Finanzamt übermittelt werden muß. Rätselhaft, in sich völlig unschlüssig und damit angreifbar bleibt für mich nach wie vor die Tatsache, daß der Wert von 118 co2/km unter im Steuerbescheid unter "Grundlagen der Festetzung" aufgeführt ist - und das, obwohl er, wie das Finanzamt mir mit der Einspruchsentscheidung freundlicherweise nochmals mitgeteilt hat, eben garnicht in diese Grundlagenberechnung einfließt. Somit kann ich auch hier nur zu dem Ergebnis kommen, daß an irgendeiner Stelle ein Bruch in der Logik bzw. der konsequenten Auslegung der Rechtsgrundlagen zu sehen ist.

 

Da Behörden und ähnliche Institutionen für gewöhnlich einen "angemessenen" Vorlauf benötigen, um eine Sache später auch reibungslos umsetzen zu können, würde ich davon ausgehen, daß die sich hieraus ergebende Konsequenz schon relativ frühzeitig bekannt gewesen sein dürfte. Ob man hieraus allerdings einen echten Angriffspunkt hinsichtlich der Sachfrage selbst machen könnte, wage ich zu bezweifeln. Ein entsprechender Nachweis dürfte sich kaum führen lassen.

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Aus dem Smartforum bzgl .der Petition:confused::

 

"Also mir geht dieses ewige Gejammer auf die Nerven.

 

Wenn einem das Geld fehlt, sollte man halt mit den öffentlichen fahren.

 

Ansonsten zahl ich halt die paar Euro, was soll's denn.

 

Und kommt mir jetzt bitte nicht mit denen, die nicht soviel verdienen.

 

Liegt ja an jedem einzelnen, was er aus sich macht.

 

"

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Hallo zusammen,

 

eine Antwort vom Bundesjustizministerium ist eingetroffen; sie lautet:

 

Sehr geehrter Herr …

 

Vielen Dank für Ihre E-Mail vom 19. November 2009, in der Sie sich zur Kfz-Steuer äußern.

 

Innerhalb der Bundesregierung ist für diesen Bereich das Bundesministerium der Finanzen in Berlin zuständig. Aus diesem Grund habe ich Ihr Schreiben dorthin weitergeleitet.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Meine Antwort:

 

 

Sehr geehrte Frau Baier,

 

vielen Dank für Ihre Antwort und die Weiterleitung meiner E-Mail vom 19. November 2009 an das ‚richtige Ministerium’.

 

Meine Anfrage an das Justizministerium bzw. an die Ministerin war jedoch in zwei Punkten begründet und beabsichtigt.

Einerseits, auch wenn der Wahlkampf schon ein paar Tage her ist, war es die FDP, also die Partei der Ministerin, die sehr deutlich und scheinbar erfolgreich das Thema „Steuergerechtigkeit“ im Wahlkampf für sich in Anspruch nahm.

Andererseits, weil ein Bundesministerium für Justiz, wie ich hoffe, auch die Gesetzestreue und Verfassungsmäßigkeit der, in und von der Bundesregierung insgesamt verabschiedeten Gesetze in Form einer Art Fachabteilung im Auge haben sollte; selbst dann, wenn in den anderen Ministerien der Bundesregierung ebenfalls Juristen tätig sind. Und über die Frage, ob auch die Legislative gerecht, gesetzestreu usw. sein muss, wird es sicherlich keine Meinungsverschiedenheiten geben.

 

Vor diesem Hintergrund möchte ich nach wie vor gern eine Einschätzung aus ihrem Hause, dem Bundesjustizministerium, zur Kenntnis nehmen können, in der zur Verfassungsmäßigkeit einer unterschiedlichen Steuererhebung für exakt den gleichen Steuersachverhalt Stellung genommen wird. Für Details zum zweifachen Problem verweise ich auf meine E-Mail vom 19. November 2009; diese E-Mail kann ich Ihnen ggf. nochmals zur Verfügung stellen.

 

Für Ihre Stellungnahme bedanke ich mich im Voraus und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

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Und als Antwort bekommst du den Hinweis auf's Bundesverfassungsgericht.

:warte:

Schreibst Du die?

 

Scherz bei Seite. Deshalb, wer es nicht versucht, kann nicht gewinnen und wer nicht fragt - und ggf. nachhakt - muss sich eben mit den 'einfachen' Antworten begnügen, um nicht zu sagen 'abspeisen lassen'.

 

Somit würde ich auch eine von Dir prophezeite Antwort, wenngleich nicht hilfreich, aber unter der Rubrik 'da musste sich jemand mit etwas beschäftigen' ablegen.

 

Übrigens gab es in Bayern eine Vielzahl von Personen, die dem 'Raucherschutzbegehren' wenig Chancen einräumten; aber mit rund 1,2 Millionen Unterschriften (~13,9 % der Wahlberechtigten) wird es im nächsten Jahr für alle Wähler zumindest eine Möglichkeit zur Abgabe einer Meinung zwischen den Wahlen und speziell zu einem Thema geben.

 

 

Ein PS noch: natürlich möchte, ich was die Kfz-Steuer angeht, erfolgreich sein - wie alle die sich hier engagieren wohl auch. Aber allein das Engagement kann natürlich nicht über einen Erfolg oder Misserfolg entscheiden; sonst würden alle, die sich 'irgendwie' engagieren automatisch gewinnen. Nein, es geht auch ein wenig um die Wahrnehmung demokratischer Rechte (und vielleicht auch Pflichten) - mit der Chance erfolgreich zu sein.

Bearbeitet von Joachim_A2
PS
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Hallo zusammen,

 

ich habe gerade folgenden Text im BMW-Bereich von www.motor-talk.de (http://www.motor-talk.de/forum/-neue-kfz-steuer-petition-t2490488.html) plaziert.

 

Natürlich kann ich mit dem gleichen User-Account den gleichen Text nicht in weiteren Threads unterbringen, aber vielleicht ist der Eine oder Andere bereit, dies zu übernehmen; selbstverständlich auch mit geändertem Text :).

 

Mein Text lautete:

 

‚Neue Kfz-Steuer’ – Petition …

 

Hallo zusammen,

 

ungeachtet eventuell schon stattgefundener Diskussionen in diesem Forum / Thread und in meiner Unkenntnis als Audi A2-Fahrer, ob die hier behandelten Fahrzeuge / Fahrzeughalter betroffen sind, möchte ich auf eine Petition zur ‚neuen Kfz-Steuer’ im Deutschen Bundestag aufmerksam machen.

 

Die Petition hat zum Ziel, die so genannte ‚Günstigerregelung’, die eine Besteuerung nach der - seit 01.07.2009 geltenden - ‚neuen Kfz-Steuer’ erlaubt, auch auf Bestandsfahrzeuge, also vor dem 05.11.2008 erstmals zugelassene Fahrzeuge, auszuweiten – sofern gemäß der ‚Günstigerregelung’ die ‚neue Kfz-Steuer’ günstiger ausfällt, als die alte Kfz-Steuer.

 

Alle Betroffenen möchte ich daher bitten, einerseits die Petition „Kraftfahrzeugsteuer - Erweiterung der "Günstigerregelung" bei der Kraftfahrzeugsteuer vom 26.10.2009“ mitzuzeichnen (Zeichnungsende: 23.12.2009) – sowie Kolleginnen und Kollegen, Freunden, Bekannten und weiteren Betroffenen diese Petition bekannt zu machen. Das Mitzeichnen ist kostenlos und bedarf nur weniger Minuten Zeit.

Der Link zur genannten Petition lautet: https://epetitionen.bundestag.de/index.php?PHPSESSID=21709447c22eecea3a2aaacc9381cefe&action=petition;sa=details;petition=8025.

 

Wer sich zu diesem Thema weiter informieren möchte, möge bitte ein wenig ‚googlen’, mal in diesem Blog http://www.motor-talk.de/blogs/neue-kfz-steuer oder mal hier https://a2-freun.de/forum/showthread.php?t=33591 vorbei schauen. Danke.

 

In diesem Sinne und dem Wunsch und der Bitte nach reger Beteiligung …

 

 

Bei der Durchsicht der Fahrzeughersteller dürfte wohl kaum ein Hersteller keine betroffenen Fahrzeuge im Angebot haben; sei es: Volkswagen, Seat, Mazda, Ford, Peugeot, Citroên, Toyota, Daihatsu, Opel, Fiat, Kia, Hyundai, Mercedes, Skoda, Smart, ...

Bearbeitet von Joachim_A2
PS
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Und der BUND.net hat Post.

 

PS: Ich finde es traurig, dass wir noch immer in der Größenordnung von nur 120 Mitzeichner zur Petition haben.

Haben die Betroffenen hier so weinige Freunde, Bekannte usw.? Das macht mich stutzig :rolleyes: - auch wenn es relativ bequem ist, wenn die Anderen werkeln :o.

 

 

PPS: Aber tatsächlich habe ich, obwohl schon vor längerer Zeit einmal angeregt - vor dem Hintergrund vieler Betroffener A2-Fahrer/innen - leider noch immer keinen Hinweis auf diesem Thread unter 'A2-freun.de' gefunden; zumindest bis das Thema 'Mitzeichnen der aktuellen Petition' erledigt ist.

Bearbeitet von Joachim_A2
PPS
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