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Wer hat Erfahrung mit Halbjahreszulassung


Langner

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Meinst du jetzt Saisonkennzeichen?

Damit ersparst du dir die Ab- und Anmelderei.

 

Beim Sainsonkennzeichen wird Versicherung wie auch Steuer anteilig berechnet (Jahresbeitrag/12 x Anzahl der Monate in denen das Fahrzeug angemeldet ist).

Beispiel:

Saisonkennezeichen 04-09 bedeutet, das Fahrzeug ist vom 01.04. - 30.09. zugelassen (= 6 Monate). Außerhalb dieses Zeitraumes darf das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen gefahren oder abgestellt werden (wie halt bei jedem "normal" abgemeldetem Fahrzeug). Sprich, man stellt das Fahrzeug am Ende des 30.09. sicher in eine Garage und kann ab dem 01.04. wieder fröhlich rumfahren, ohne dass man zum Amt oder Versicherung rennen muß.

Bearbeitet von hirsetier
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....Außerhalb dieses Zeitraumes darf das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen gefahren oder abgestellt werden (wie halt bei jedem "normal" abgemeldetem Fahrzeug)....

 

ich glaube, das wurde geändert. da greift eine ruhehaftpflicht oder sowas in der art. imho darf solch ein fahrzeug tatsächlich in öffentlichem verkehersraum stehen.

 

ich habe sogar schon irgendwo gelesen, dass wenn man außerhalb der "saison" fahrenderweise erwischt wird, man nur die differenz zwischen saisonende und tattag nachzahlen muss.

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ich glaube, das wurde geändert....

 

scheinbar doch nicht..... :kratz:

 

aus wikipedia:

Ruheversicherung

 

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

 

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Die Ruheversicherung (max. 18 Monate nach Stilllegung) in der Kraftfahrt-Versicherung stellt sicher, dass auch für stillgelegte Fahrzeuge Versicherungsschutz besteht. Sofern das Fahrzeug unbefugt – z. B. durch Entwendung – benutzt und ein Haftpflichtschaden verursacht wird, leistet der Versicherer Schadenersatz, der als Letzter eine Versicherungsbestätigung bei der Zulassungsstelle hinterlegt hat. Bestand bei Stilllegung eine Kaskoversicherung (Voll- oder Teilkasko), besteht für den Zeitraum von max. 18 Monaten auch Teilkaskoversicherungsschutz (außer bei Wohnwagenanhängern). Keine Ruheversicherung tritt ein, sofern der Zeitraum zwischen An- und Abmeldung weniger als 14 Tage beträgt. Die Ruheversicherung ist beitragsfrei.

Grundsätzlich dürfen Fahrzeuge im Ruheversicherungszeitraum (das gilt auch bei Saisonkennzeichen außerhalb der Saison) nicht auf öffentlichen Straßen oder Plätzen abgestellt werden.

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Wie du schon selbst schreibst, es geht nicht....

 

ich habe sogar schon irgendwo gelesen, dass wenn man außerhalb der "saison" fahrenderweise erwischt wird, man nur die differenz zwischen saisonende und tattag nachzahlen muss.

Das ist schlicht falsch.

Es ist eine Straftat nämlich Fahren ohne Zulassung also Versicherungsschutz. Man zahlt ja auch keine Steuer für die Zeit. Man muss das Faghrzeug auf Privatgrund abstellen.

Es stimmt aber, dass manche Versicherungen Geld abzocken wollen und eine Ruheversicherung auch bei abgemeldetem Fahrzeug für Diebstahl etc bieten.

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ich habe sogar schon irgendwo gelesen, dass wenn man außerhalb der "saison" fahrenderweise erwischt wird, man nur die differenz zwischen saisonende und tattag nachzahlen muss.

 

Meines Wissens ist das fahren ohne Versicherungsschutz. Außerhalb der Saison ist das Fahrzeug gleich einem abgemeldetem Fahrzeug. Man hat mit den Saisonkennzeichen nur eine An-/Abmeldeautomatik.

 

Sehr bequem, und die Vorfreude auf die erste Fahrt in der Saison ist auch immer sehr groß.:D

 

Gruß

 

Ralflz

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Wenn man zwei Autos hat, die nur genau 6 Monate angemeldet sind also eines für Sommer eine für Winter, kann man die gleiche Versicherung als ein Vertrag auf beide Autos teilen. Also die günstigen Prozente für beide nutzen. Problem hat man ev. beim aus der Garage holen und reinstellen, da man beide nicht am gleichen Tag fahren darf. Also nur bis 0 Uhr und den anderen ab 0 Uhr des Folgemonats wo der Wechsel ist.

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Der Wikipedia Eintrag ist in Bezug auf die Haftpflichtversicherung nicht richtig.

Ruheversicherung kann es nur in der Kaskoversicherung geben.

 

Der Text zur Haftpflichtversicherung müsste Nachhaftung nach Stilllegung heissen. Hat etwas mit dem Opferschutzgedanken zu tun.

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Wenn man zwei Autos hat, die nur genau 6 Monate angemeldet sind also eines für Sommer eine für Winter, kann man die gleiche Versicherung als ein Vertrag auf beide Autos teilen. Also die günstigen Prozente für beide nutzen. Problem hat man ev. beim aus der Garage holen und reinstellen, da man beide nicht am gleichen Tag fahren darf. Also nur bis 0 Uhr und den anderen ab 0 Uhr des Folgemonats wo der Wechsel ist.

 

Stimmt, hatte ich ein paar Jahre so. Die Garage war leider im Nachbardorf. Ich musste immer in der Nacht vom 31.3 auf 1.4 und vom 31.10. auf 1.11 um Mitternacht die Autos tauschen.

 

Es gibt halt leider keine Karenzzeit.

 

Der Vorteil war, ich musste nicht auf Winterreifen wechseln. Ich habe einfach die Autos getauscht. :D

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Danke, Danke,

 

das waren schon eine Menge Info`s. Also ich meinte auch das Saisonkennzeichen. Mir ging es darum, ob es einer An- und Abmeldung bedarf.

 

Noch ne kleine Frage. Was ist mir dem TÜV, da gehe ich davon aus, daß die Regelung nicht anders ist und die Zeiten sich dadurch nicht verändern - oder?

 

Danke Euch erst einmal:)

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Richtig.

TÜV bleibt gleich.

 

Auch wenn der außerhalb des Saisonzeitraumes ist. Fährt man nämlich zu Saisonbeginn hin, wirds zurückdatiert auf den eigentlichen Termin.

 

Beispiel:

Saison 04-10, TÜV fällig im Dezember

Fährt man in April nun hin, bekommt man das TÜV-Pickerl wieder bis Dez.

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Das ist falsch!!!!!!!!!

Ab dem ersten Jahr mit Saisonkennzeichen wird die Plakette auf den ersten zugelassenen Monat geklebt. Habe ich neulich recherchiert.

Ist auch dämlich wenn nicht. Denn dann würde man jedes Jahr x-Monate zu spät zum TÜV fahren.

Man hat also die Möglichkeit bzw. 30 Tage Zeit zum TÜV zu fahren.

 

Bei Ummeldung wurde bei meinem Saisonkennzeichen allerdings der alte Monat geklebt aber ich gehe davon aus, dass ab April die Plakette auch auf April geklebt wird.

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Das ist falsch!......

Hast ja recht!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

 

Und nachlesen kann man das ganze auch:

 

Anlage VIII (§ 29 Abs. 1 bis 4, Abs. 7, 9, 11 und 13)

Untersuchung der Fahrzeuge

2.6 Wäre eine Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung bei Fahrzeugen, für die ein Saisonkennzeichen zugeteilt ist, außerhalb des Betriebszeitraums durchzuführen, so ist die Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums durchführen zu lassen. Waren außerhalb des Zulassungszeitraums sowohl eine Hauptuntersuchung als auch eine Sicherheitsprüfung durchzuführen, so ist eine Hauptuntersuchung verbunden mit einer Sicherheitsprüfung im Umfang von Nummer 2.3 der Anlage VIIIa durchführen zu lassen. Die Frist für die nächste Hauptuntersuchung beginnt, abweichend von Nummer 2.3 Satz 1, zweiter Teilsatz, mit dem Monat der Durchführung der Hauptuntersuchung.

Nummer 2.3 Satz 1

Die Frist für die nächste Hauptuntersuchung beginnt mit dem Monat und Jahr der letzten Hauptuntersuchung; wurde diese verspätet durchgeführt, so beginnt die Frist mit dem Monat und Jahr, in dem die Hauptuntersuchung hätte durchgeführt

werden müssen.

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Das ist ja grade der Sinn der Sache.

Mein BMW ist 7 Monate angemeldet also 4-10 und kostet eben nur für 7 Monate Steuer und Versicherung. Der A2 ist ganzjährig.

 

Ab 6 Monate geht das. Also zumindest wenn man normale Versicherung hat und die Prozente in der Schadenfreiheitsklasse sinken sollen. Denn dafür muss der Vertrag immer mind. 6 Monate pro Jahr bestehen. Sonst sinken die Prozente nicht.

 

Jetzt haben wir alles geklärt, oder? :D

 

Also es gibt Leute, die haben Saisonkennzeichen von 1-3 also nur drei Monate und haben noch x andere Autos oder laufen sonst;)

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eins noch:

 

es gibt doch -entgegen oben genannter auskunft- die möglichkeit einer karenzzeit zur "einlagerung" oder tüv-vorführung? irre ich mich, oder darf man bei saison z.b. 4-10 sowohl am 31.03. als auch am 01.11. noch fahren? ich habe leider nix gefunden im WWW, kann das mal jemand nachforschen, rein interessehalber.....

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Nein, es gibt offiziell keine Karenztage.

Beispiel:

Saisonkennzeichen 4-10 heißt: Das Fahrzeug darf genau in der Zeit vom 1.4. bis zum 31.10. eines Jahres im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs sein und auch im öffentlichen Raum geparkt/abgestellt werden. In der übrigen Zeit des Jahres beides dagegen nicht.

Genau deswegen endete meine Mopedsaison dieses Jahr auf einem Samstag und meine Spandauerin steht seither sozusagen quer in der Garage und schmiegt sich an deren Stirnseite ;)

 

Willst Du außerhalb der Saison mit dem Saisonkennzeichen-Fahrzeug fahren, musst Du Dir dafür Kurzzeitkennzeichen (Nachfolger der 'roten Nummer') besorgen.

 

Vergleiche auch z.B. hier unter 'Saison ist Saison' Ratgeber Kfz-Kennzeichen - Saisonkennzeichen

 

@Erstens: Kürzest möglicher Saisonzeitraum sind sogar nur 2 Monate ... 6-7 wäre also z.B. machbar, 7-6 dagegen nicht, weil dann die Zuteilung des Saisonkennzeichen verweigert wird ...;)

Aber wegen des Versicherungsaspektes würde ich auch nicht unter 6 Monate gehen.

 

Nordische Grüße

8ZinSH

Bearbeitet von 8ZinSH
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Nein, es gibt offiziell keine Karenztage.

Beispiel:

Saisonkennzeichen 4-10 heißt: Das Fahrzeug darf genau in der Zeit vom 1.4. bis zum 31.10. eines Jahres im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs sein und auch im öffentlichen Raum geparkt/abgestellt werden. In der übrigen Zeit des Jahres beides dagegen nicht.

Genau deswegen endete meine Mopedsaison dieses Jahr auf einem Samstag und meine Spandauerin steht seither sozusagen quer in der Garage und schmiegt sich an deren Stirnseite ;)

 

Willst Du außerhalb der Saison mit dem Saisonkennzeichen-Fahrzeug fahren, musst Du Dir dafür Kurzzeitkennzeichen (Nachfolger der 'roten Nummer') besorgen.

 

Vergleiche auch z.B. hier unter 'Saison ist Saison' Ratgeber Kfz-Kennzeichen - Saisonkennzeichen

 

@Erstens: Kürzest möglicher Saisonzeitraum sind sogar nur 2 Monate ... 6-7 wäre also z.B. machbar, 7-6 dagegen nicht, weil dann die Zuteilung des Saisonkennzeichen verweigert wird ...;)

Aber wegen des Versicherungsaspektes würde ich auch nicht unter 6 Monate gehen.

 

Nordische Grüße

8ZinSH

 

Stimmt genau, habe in der letzten Woche Post von meiner Versicherung bekommen, dass ich mich auf gar keinen Fall außerhalb der Saisonzeiten mit dem Auto auf der Straße erwischen lassen soll, sonst werden die Ohren langgezogen.

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Ich habe mir das mit der Saisonzulassung für den SL auch schon überlegt und habe es gelassen, weil ich mich nicht an ein starres Raster gebunden fühlen möchte. Über den letzten Winter habe ich ihn im letzten Jahr erstmalig abgemeldet und weil ich ihn da nicht wirklich vermisst hatte, habe ich es jetzt im Oktober wieder gemacht.

 

Die An- und Abmeldegebühr ist vergleichsweise gering. Das Kreissiegel wird bei uns in einen runden Halter geklipst, so dass das Nummernschild durch das Entwerten nicht verkratzt wird.

 

Wenn es im Winter noch ein paar schöne Cabriotage gibt, habe ich ja noch den TR mit H-Zulassung - bei dem lohnt das Abmelden nicht.

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Ich habe mir das mit der Saisonzulassung für den SL auch schon überlegt und habe es gelassen, weil ich mich nicht an ein starres Raster gebunden fühlen möchte. Über den letzten Winter habe ich ihn im letzten Jahr erstmalig abgemeldet und weil ich ihn da nicht wirklich vermisst hatte, habe ich es jetzt im Oktober wieder gemacht.

 

Mein 'offens' Zweitauto hat ein Saisonkennzeichen 3-11, weil ich dem Kleinen u.a. Eis, Schnee und vorallem Salz ersparen möchte und mir damit regelmäßig immer gleich 'nur' 3/4 des Jahressteuer- und Versicherungsbe(i)trages in Rechnung gestellt werden.

 

Und dieses damit einhergehende starre Gebundensein empfinde gerade als überwiegend positiv, weil es die Vorfreude auf den nächsten Saisonbeginn während der drei dunklen Monate im Jahr steigert, in denen er eben in einer Tiefgarage 'Winterschlaf' hält.

 

Gerade auch an den zwei oder drei Tagen, an denen witterungsmäßig eine kleine Ausfahrt drin wäre.

Cabrios mit Textilverdeck sind IMO per se Sommerautos.

 

Nordische Grüße

8ZinSH

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...Cabrios mit Textilverdeck sind IMO per se Sommerautos...

 

Wieso Verdeck ? :eek: - Gefahren wird nur offen (und so stehen sie unter ihren Auto-Pyjamas auch immer offen in der Garage) - sonst könnte ich ja auch eine der geschlossenen Kisten nehmen. :D:D:D

 

Gegen Kälte gibt es die Fahrzeugheizung + Sitzheizung und entsprechende Kleidung. Salzfrei und trocken müssen die Straßen natürlich sein. :janeistklar:

 

Freude macht mehr Spaß als Freufreude.

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... Gefahren wird nur offen (und so stehen sie unter ihren Auto-Pyjamas auch immer offen in der Garage) - sonst könnte ich ja auch eine der geschlossenen Kisten nehmen. :D:D:D

 

Oder sogar eine mit festem Klappdach :o.

 

Also, vor dem Abstellen mache ich das Dach des Kleinen schon zu. Habe auch noch nie Spinnenweben in seinem Inneren gefunden ;)

 

Und wenn es im Sommer sehr, sehr warm ist, eigentlich auch schon deutlich zu warm, um noch mit Vergnügen Moped zu fahren, dann mache ich unterwegs mit dem Kleinen ab und zu für ein paar Kilometer das Dach während der Fahrt einfach mal zu - 'vorübergehend geschlossen' - und gleich die Klimaanlage an :TOP:.

Sozusagen Sitzheizung rückwärts :janeistklar:

'Rechne' offenbar insgesamt ein bisschen anders als Du: Die Freude, die Du während des ganzen Jahres hast, konzentriert sich bei mir quasi auf die neun Monate der Saison und ist beim Auftakt durch drei Monate Freude der so anderen, subtileren Art (= Vorfreude) bereits sprichwörtlich angereichert.

Die Wertschätzung ist einfach höher, wenn und sobald der Kleine dann endlich wieder raus und los darf. Kenne das Ganze im Übrigen ja auch schon seit Jahren vom Mopedfahren.

Denke also wahrscheinlich über das Thema Vorfreude ganz anders als Du ;).

 

Nordische Grüße

8ZinSH

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