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Gangsteller vom 3L und Baugruppengarantie?


Tankmuffel

Empfohlene Beiträge

Hallo,

ich fahre einen lückenlos Scheckheft gepflegten A2 1.2 TDI.

Der Wagen ist von Dezember 2002 und hat eine Gesamtlaufleistung von 129.000km.

Mitte 2008 mit 114000 km war der Gangsteller undicht und wurde "vom Freundlichen" mit der hier im Forum angebotenen Ersatzdichtung repariert, leider wurde jetzt von meinem Händler festgestellt das der Gangsteller wieder defekt ist.

Die Baugruppengarantie und Audi lehnen eine Beteiligung ab, jetzt soll ich eine Rechnung von Sage und schreibe ca.1600€ bezahlen.

So ein teures Teil gehört doch ohne wenn und aber in eine Garantie, zumal es sich hier doch um einen Seriendefekt handelt der bei sehr vielen A2 Besitzern auftritt.

Dem Kunden wird vorgeschrieben das er sämtliche Inspektionen in der orig Werkstatt durch zu führen hat damit der Wagen Garantiefähig ist/bleibt ( letzte Inspektion inkl Bremsen vorne ca.640€ ) und jetzt bleibt der Kunde trotzdem auf den gesamten Kosten für einen neuen Gangsteller sitzen.

Hat vielleicht jemand von Euch eine Lösung? wurde evtl. Eurer Gangsteller mit ca. gleichem Alter/Kilometerstand übernommen?

 

Würde mich über konkrete Hilfe sehr freuen.

 

mit freundlichen Grüßen

Tankmuffel

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Hatte das gleiche Problem wie du. Der Gangsteller wurde nicht übernommen, da nicht in der Baugruppe enthalten.

 

Was genau in der jeweiligen Baugruppe enthalten ist oder nicht, lässt sich nicht immer den Versicherungsbedingungen entnehmen, da nicht alle Teile explizit aufgeführt sind. Wenn der Versicherer weigert, lässt sich nur gerichtlich bestimmen, ob das Teil zur Baugruppe gehört oder nicht.

 

Hilft nur klagen oder für sich Konsequenzen ziehen.

 

Gruß

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Hallo,

danke für dein Feedback! Hast Du geklagt,bezahlt oder verkauft?

Klagen wird nichts bringen, schließlich halten sich Audi und die Versicherung schon an Ihre Bedingungen, aber verständlich für den Kunden ist es nicht wenn z.B. der Einrastschalter der Rücksitzlehne komplett übernommen wird aber so ein teures Teil nicht.

Gruß

Tankmuffel

Bearbeitet von Tankmuffel
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Ich habe die Ersatzdichtung vom JungenA2ler genommen. Nochmal vielen Dank! :-)

 

Die Bedingungen sind allgemein gehalten, sie sind also juristisch auszulegen.

Daneben sind die Bedingungen nach § 305 ff. BGB zu uberprüfen

 

Ob die Versicherung der Meinung ist, dass der Gangsteller nicht dazugehört, dem muß sich ein Richter nicht anschließen.

EIn Bsp wäre, dass der Richter feststellt, dass es für Normalsterbliche überraschend ist, dass der Gangsteller nicht zum Getriebe dazu gehört (Getriebe fällt unter die Garantievers.) etc..

 

Insofern könnte es durchaus Sinn machen, zu klagen. Ich würde es aber nicht tun, aufgrund des Kostenrisikos.

Gruß

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