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Totalschaden...


HSV

Empfohlene Beiträge

Ich habe es nun leider auch geschafft und meinem A2 zu einem (wirtschaftlichen) Totalschaden verholfen...

Zu allem Überfluß habe ich es auch noch selbst vermurkst. Wie es aussieht, habe ich eine rote Ampel überfahren.

Der schöne A2 ist hat einen kapitalen Frontschaden und ist nach rechts verzogen. Nach dem Gutachtren handelt es sich um einen Totalschaden. Die Kasko-Versicherung rechnet nun auf dieser Basis mit mir ab. Als Wiederbeschaffungswert wurden dabei ca. 11.000 EUR angesetzt. Die Reparaturkosten belaufen sich laut Gutachten auf ca. 12.000 EUR. Für den Restwert gibt es ein Angebot von etwa 5.000 EUR.

Gerade der letzte Punkt mit dem Restwert ist für mich und meine Logik etwas zu hoch. Durch dieses in meinen Augen astronomische Gebot wird leider jede Überlegung einer Reparatur ins Absurdum getrieben. Auf der anderen Seite muß ich mich aber schon fragen, worin der Sinn besteht, für den Restwert derart viel Geld zu zahlen. Es gibt ein konkretes Gebot, das ich annehmen werde.

 

Kennt jemand vergleichbare Fälle? Habe ich eventuell die Möglichkeit, mein Auto auf anderem Weg zu retten? Oder machen alle Denkspiele angesichts dieser hohen Restwertsumme keinen Sinn? Die Versicherung freut sich sicher, weil sie mir so weniger zahlen muß. Nur ich bleibe so oder so der angeschmierte...

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Die Versicherungen wollen die Leistung drücken durch hohe Restwertgebote.

Der ist so hoch angesetzt, du solltest ihn unbedingt der Versicherung verkaufen und das Angebot annehmen.

Hier auch so was: A2 1,6 FSI geschrottet - A2 Forum

 

Zitat:

*Update*

 

Wiederbeschaffungswert: 8500

Reparaturkosten: 8520

Restwert: 4000 :eek:

 

Was auch immer der mit dem Wagen für 4000 will...

 

Ersatz gibt es noch nicht. A2 wohl nicht mehr (es gibt keine bei mobile / scout / etc die mich reizen.

 

Alternativen derzeit: A3 Sportback (muss mir mal den Kofferraum genau anschauen) und Corolla Verso.

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Da ich mich selber mit dem Thema Totalschaden und VK auseinandersetzen muss, kann ich Dir Folgendes dazu sagen:

 

Du kannst Dich für eine Reparatur entscheiden, wenn diese "vollständig und fachgerecht" (also keine Teil- oder Notreparaturen)durchgeführt wird. In diesem Falle zahlt die Vollkaskoversicherung ohne Berücksichtigung des Restwertes die Reparaturkosten bis zur Höhe des vor dem Unfall vorhandenen Marktwertes, also in Deinem Fall bis zu den besagten 11.000EUR.

 

Dies sind die aktuellen Bedingungen der HUK. Ich rate Dir mal Deine Versicherungsbedingungen durchzulesen. Dort müsste die Vorgehensweise Deiner Versicherung aufgeführt sein.

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Erstmal vielen Dank für Eure Hinweise.

 

Ich habe mir mein Fahrzeug heute das erste Mal nach dem Unfall angesehen (er steht etwa 100 km entfernt). Das Entsetzen war dann doch ziemlich groß.

 

Wenigstens konnte ich so ein paar Photos machen, die ich mal angehängt habe.

 

@ HolgerBY: Dein Hinweis war sehr gut! Ich bin auch bei der HUK versichert. Auf Nachfrage wurde mir heute mitgeteilt, daß nach Punkt 2.62 der Bedingungen für die Versicherung tatsächlich die nachgewiesenen Kosten bis zur Höhe des Widerbeschaffungswertes übernommen werden würden. Voraussetzung ist, daß es eine anerkannte Werkstatt die Reparatur vornimmt und daß das Fahrzeug verkehrssicher und voll funktionstüchtig hergerichtet werden würde.

 

Allerdings bin ich momentan höchst unentschlossen, was ich tun werde. Einerseits würde ich das Auto gern retten, andererseits bleibt es ein Fahrzeug, das einen erheblichen Aufprall abbekommen hat.

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Klar, auch nach der Reparatur hast Du einen Unfallwagen. Also ein Wiederverkauf (nach Reparatur) zu einem späteren Zeitpunkt ist dann wohl nur mit erheblichen Abschlägen drin.

 

Wenn nun aber, so wie ich das verstanden habe, Dich die Reparatur nur ca. 1000 Euro (Reparatur kostet 12' k€, bis 11' k€ zahlt die VK, Rest also 1' k€ für Dich), zzgl. erhöhter VK-Prämie kostet, Du sehr an dem Wagen hängst und ihn ewig fahren willst, dann lass ihn doch machen.

 

Denn ob Du für 6' k€ einen ähnlich guten A2 wie bisher findest, stelle ich mal in Frage, zumal bei dem Restwert die Ausstattung ja wohl eher gehoben und die Kilometer eher wenig sind, oder?

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Das Auto sieht ja von hinten bis zur A-Säule kerngesund aus.

 

(Den Rest hab ich mal editiert, ich hab ja eigentlich keine Ahnung.

Nur eines noch: Tut mir Leid für dich, hoffentlich gibt es eine halbwegs schmerzarme Lösung...)

Bearbeitet von cer
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Wow, den hats präzise gefaltet.

 

Wenn du eine Werkstatt dazu bewegen kannst, ggf. auch gebrauchte Teile zu verbauen um die Reparatursumme über den Materialpreis zu drücken um Puffer für unvorhergesehene Beschädigungen zu schaffen die im Gutachten nicht aufgeführt sind, könnte die Reparatur gut gelingen. So wie das ausschaut, hat es sicher Beschädigungen, die im Gutachten nicht aufgeführt sind...

 

Andernfalls ist das riskant, denn der hat den gleichen Schaden wie dieser hier und vermutlich sogar noch mehr, da es die komplette Front bei dir auf den Motor geschoben hat.

 

Sind die Airbags eigentlich gekommen? Läuft Motoröl aus? Läuft der Motor noch?

Bearbeitet von A2-D2
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Wenn die Versicherung Dir ungefähr den Wiederbeschaffungsert zukommen lässt (11.000 einschl. Verkauf des Unfallers) sollte es doch eigentlich möglich sein, ein vergleichbares Auto aufzutreiben oder nicht.

 

Meineswissen versteigern die Versicherungen den Unfallwagen heutzutage im Internet; die Käufer sind wohl auch zuverlässig und müssen sich ca. 1 Monat an Ihr Angebot halten (diese Info habe ich von einem KFZ-Gutachter, ich weiss aber nicht, ob es hier von Versicherung zu Versicherung unterschiedliche Regelungen gibt.

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So wie der Vorderwagen aussieht, wäre mir das Risiko des Herrichtens einfach zu groß. Wer weiß wo die Karosserie da noch unsichtbar in Mitleidenschaft gezogen wurde.

Allerdings muß ich zugeben, daß ich bei Maximalaufzahlung von 1000,- wohl auch ins Grübeln käme. Aber ich kann kaum glauben, daß die Versicherung 11.000,- zur Reparatur hinlegt. Wenn dem wirklich so ist und die Reparatur ist absolut fachmännisch erledigt, dann kriegst du für 1000,- sicher keinen vergleichbaren Wagen.

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Meineswissen versteigern die Versicherungen den Unfallwagen heutzutage im Internet; die Käufer sind wohl auch zuverlässig und müssen sich ca. 1 Monat an Ihr Angebot halten (diese Info habe ich von einem KFZ-Gutachter, ich weiss aber nicht, ob es hier von Versicherung zu Versicherung unterschiedliche Regelungen gibt.

 

Muss hier kurz korrigieren. Die Versicherungen versteigern gar nichts und kaufen auch keine Autos oder verkaufen weiter oder so.

 

Es wird lediglich ein konkreter, für den Bieter in der Restwertbörse verbindlicher Kaufpreis für den Unfallwagen ermittelt und dem Geschädigten mitgeteilt. Ob er davon Gebrauch macht, bleibt dem Geschädigten überlassen.

Man kommt so oder so auf den Wiederbeschaffungswert (abzüglich der SB). Nur die Höhe der Gebote ist schon erstaunlich..

 

Meine persönliche Meinung zu diesem Schaden: Ich würde keinen Wagen fahren wollen, der 11t Euro Wert ist und in dem noch einmal die gleiche Summe an Reparaturkosten stecken.

 

Trotzdem mein Beileid, aber wenigstens ist er durch Manneshand davongegangen :D

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Muss hier kurz korrigieren. Die Versicherungen versteigern gar nichts und kaufen auch keine Autos oder verkaufen weiter oder so.

 

Es wird lediglich ein konkreter, für den Bieter in der Restwertbörse verbindlicher Kaufpreis für den Unfallwagen ermittelt und dem Geschädigten mitgeteilt. Ob er davon Gebrauch macht, bleibt dem Geschädigten überlassen.

 

Ok, da hab ich was misverstanden; das Ergebnis ist aber für den Geschädigten das Gleiche.

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Muss hier kurz korrigieren. Die Versicherungen versteigern gar nichts und kaufen auch keine Autos oder verkaufen weiter oder so.

 

Es wird lediglich ein konkreter, für den Bieter in der Restwertbörse verbindlicher Kaufpreis für den Unfallwagen ermittelt und dem Geschädigten mitgeteilt. Ob er davon Gebrauch macht, bleibt dem Geschädigten überlassen.

Man kommt so oder so auf den Wiederbeschaffungswert (abzüglich der SB). Nur die Höhe der Gebote ist schon erstaunlich..

 

Meine persönliche Meinung zu diesem Schaden: Ich würde keinen Wagen fahren wollen, der 11t Euro Wert ist und in dem noch einmal die gleiche Summe an Reparaturkosten stecken.

 

Trotzdem mein Beileid, aber wenigstens ist er durch Manneshand davongegangen :D

 

 

Stimmt leider nicht ganz was du da sagst wegen den Versicherungen!!!!!

 

Gruß Tinchen

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Erstmal vielen Dank für Eure rege Anteilnahme und die vielen guten Hinweise.

 

Inzwischen tendiere ich mehr und mehr dahin, daß ich mich von dem Auto verabschieden werde. Im Raume steht für mich, daß der A2 das bisher beste Auto war, das ich hatte. Insofern hätte ich unter halbwegs sinnvollen Rahmenbedingungen in jedem Falle versuchen wollen, das Auto zu retten.

 

In der Tat klingt es auf den ersten Blick so, als müßte ich nur etwa 1.000 EUR zuschießen, um eine fachgerechte Reparatur zu finanzieren. Letztlich birgt die ganze Aktion für mich im Endergebnis dann aber doch zu viele Risiken. Niemand kann mir garantieren, daß esbei den veranschlagten Kosten bleibt. Niemand kann mir garantieren, daß nicht nach kurzer Zeit ein anderes Bauteil, das möglicherweise zunächst unsichtbar in Mitleidenschaft gezogen wurde, den Geist aufgibt. Zudem ergibt sich in jedem Falle eine Wertminderung - denn es ist und bleiibt ein verunfalltes Fahrzeug.

 

Mithin werde ich den für mich sehr schweren Schritt gehen und mich von meinem geliebten Automobilzwerg verabschieden (müssen).

 

Die Versicherung wäre hinsichtlich der Reparaturkosten bis zum Wiederbeschaffungswert (also etwa 11.000 EUR) mitgegangen und hätte die Kosten übernommen.

 

Zum Restwert wurde mir von der Versicherung mitgeteilt, daß das verunfallte Fahrzeug mein Eigentum ist und bleibt. Insofern bin ich in meiner Entscheidung der Verwertung frei. Das höchste Gebot, das die Versicherung erhalten hat, beläuft sich auf etwa 5.000 EUR. Diese Summe wurde von der an mich gezahlten Entschädigung abgezogen (denn ich erhalte sie ja vom Restwertaufkäufer, sofern ich das Fahrzeug an diesen verkaufe). Wenn ich selbst jemanden finde, der mehr zahlt, dann könnte ich den Mehrerlös sogar selbst einstreichen. Ebenso ginge ein Mindererlös bei Veräußerung an einen anderen Bieter zu meinen Lasten. Ich kann also grundsätzlich selbst entscheiden. So jedenfalls wurde es mir von der Versicherung erklärt.

 

@ A2-D2: Laut Gutachter sollen Motor und Getriebe einwandfrei sein. Soweit ich es erinnere, ist beim Unfall nur Kühlwasser ausgelaufen. Die Airbags sind nicht aufgegangen. Hierzu war der Aufprallwinkel nach Aussage des Gutachters nicht ausreichend.

 

@ V-Mann: Vielen Dank für die Blumen. Natürlich muß ich sagenl, daß es schlimmer hätte kommen können und daß es zum Glück keinen Personenschaden zu beklagen gibt (abgesehen vom Einsatz des Rettungswagens und der Behandlung vor Ort). Dennoch ärgert mich mein eigenes Versagen sehr.

 

@ a.lenzi: Das (wirtschaftliche) Ergebnis ist nicht in jedem Fall identisch. Wenn ich das Fahrzeug an den Bieter veräußere und mir zudem ein Ersatzfahrzeug anschaffe, erhalte ich von der Versicherung die Differenz zum Restwerterlös und somit insgesamt maximal den um die Eigenbeteiligung verminderten Widerbeschaffungswert.

Wenn ich das Fahrzeug reparieren lasse, fällt der Restwert flach (denn dieser wird ja nicht realisiert). Die Versicherung würde mir ungeachtet dessen die Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes erstatten. Somit wäre das wirtscahftliche Ergebnis für mich zunächst tatsächlich in jedem Fall identisch. Bei der zweiten Variante wäre der Anteil, den die Versicherung tatsächlich zahlen würde, aber höher.

Für mich wäre aber in beiden Fällen eben maximal der Wiederbeschaffungswert zu erlösen. Zu bedenken wäre zudem, daß ich bei der ersten Variante mein Auto hergebe, während ich es bei der zweiten behalten könnte. Insofern hätte ich bei der zweiten Variante einen (nicht realisierbaren) Buchwertvorteil in Höhe des Restwertes.

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Schaut doch mal bei Google vorbei... :)

 

Du bist doch die angehende Fachfrau - und V-Mann zufällig der Fachmann ;)

 

Also, sag bitte was deiner Meinung nach nicht stimmt. Google spuckt viel wahres, aber auch genau so viel Schlonz aus... als Laie kann das von uns evtl. keiner auseinander halten.

Bearbeitet von A2-D2
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kapitalen Frontschaden und ist nach rechts verzogen

 

sieht man das auf den fotos dass der a2 verzogen is? weil bei nem rahmenschaden würd ich nochmal genau über die reparatur nachdenken..

 

magst du auch mal das gutachten hier rein stellen? mir kommen die 12t€ fast ein wenig niedrig vor..

 

da warens ja bei mir damals auch über 12t.. naja bei mir warn airbags gurtstraffer und amaturenbrett noch zum austauschen, aber trotzdem..

 

wo isn dein aufprallträger? is der beim aufprall vaporisiert?

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Ja, hier sieht man es:

 

attachment.php?attachmentid=29872&d=1272979579

 

 

Wenn du deinen Blick auf die Pumpe der Servolenkung richtest und weißt, dass die Pumpe am abschraubbaren Teil des Längsträger befestigt ist, siehst du, dass der Träger etwa 35-45° zur Beifahrerseite hin verbogen ist. Auch wenn nur das abschraubbare Trägerstück zu sehen ist steht der so, dass der nicht abschraubbare Teil ebenfalls Richtung Beifahrerseite verbogen sein dürfte. Selbst wenns nicht arg zu sehen sein dürfte sieht das Resultat dann wie auf folgendem Foto aus.

 

Die Aufprallträger reißen gerne ab, vor allem wenn die Energie eher seitlich einwirkt und nicht frontal.

 

Das Gutachten des roten Unfallers beläuft sich ebenfalls auf ca. 12.000EUR, soweit ich das noch im Kopf habe, bei gleichem Schadenbild.

 

attachment.php?attachmentid=24786&d=1241464604

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@HSV: Die Ausführungen des Sachbearbeiters sind richtig. Hoffentlich findest du einen schönen Ersatz. Oder überbrückst die Zeit bis zum A2 Rerelease (2013?) mit einem Interimsfahrzeug.

Bei mir ist es ein A3 mit wenig Austattung, aber auch wenig Kilometer geworden.

 

Leider werden in der nächsten Zeit immer mehr A2s verschwinden, da

1. Der Fahrzeugwert immer weiter sinkt und dadurch auch kleinere Schäden zu wirtschaftlichen Totalschäden führen.

2. Der Fahrerkreis sich ändert zu jüngeren Fahrern (nicht mehr die Erstbesitzergeneration).

 

Und dadurch werden die Typklassen vermutlich in den nächsten Jahren steigen. Letzteres ist aber nur mein subjektives empfinden (im Oktober /September gibt es neue Typklassen), aber auf dem rekordverdächtig niedrigen Niveau werden die Typklassen nicht bleiben.

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Also es is so, dass die Versicherungen die Autos weiterverkaufen irgendwie haben die ne eigene Verwertstelle, wie das genau abläuft, müsst ich mich näher informieren. Nur als Händler kann mer sich da anmelden und dann bekommt mer auch Angebote wenn Autos zum Verkauf wären.

 

Das die Typklassen so mega steigen, glaub ich nicht, da dieses Auto auch weiterhin von der älteren Generation gefahren wird. Ein A2 wird nieeeeeeee im Leben z.B. die Typklassen eines Golf erreichen...

 

Nur mal so meine Meinung... Und finde die Bilder übrigens mega schrecklich, armer A2!!!!! RIP :P

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@ alcapwn: Da ich nicht weiß, ob ich das Gutachten hier veröffentlichen dürfte, möchte ich es sicherheitshalber nicht hier einstellen.

 

@ A2-D2: Aus dem Gutachten gehen als Positionen die nach rechts verzogene und zu richtende Front sowie die Punkpe der Servolenkung als Ersatz hervor. Letztlich haben mir bisher alle abgeraten das Fahrzeug noch reparieren zu lassen.

 

@ V-Mann: Über einen A3 habe ich auch nachgedacht. Jedoch habe ich diese Alternative verworfen, da der A3 einen kleineren Innenraum hat als der A2. Interessant ist das für mich vor dem Hintergrund der Unterbringung einer Hundebox. Von daher bin ich derzeit unentschlossen, welchen Ersatz es geben wird. Aber dennoch danke für den Tip.

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@ V-Mann: Über einen A3 habe ich auch nachgedacht. Jedoch habe ich diese Alternative verworfen, da der A3 einen kleineren Innenraum hat als der A2. Interessant ist das für mich vor dem Hintergrund der Unterbringung einer Hundebox. Von daher bin ich derzeit unentschlossen, welchen Ersatz es geben wird. Aber dennoch danke für den Tip.

 

Vielleicht ein Golf Plus ??

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Wenn man sich für ein anderes Auto entscheidet gebe ich aus der Erfahrung von nem Bekannten folgenden Tipp: kein Auto für weniger als Zeitwert kaufen! Hintergrund ist, dass die Versicherung mehr als Zeitwert abzüglich 16% nur zahlt, wenn man das Geld tatsächlich für das neue Fahrzeug ausgibt. Zur Not also lieber noch paar Taler drauflegen sonst bekommt man ja letztendlich nicht das Geld, das man über die Kasko versichert hatte.

 

Gruß, flixe

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Zum Beitrag von flixe: Ich glaube du meinst (so habe ich es nach dreimal Lesen verstanden), dass man nur die Mehrwertsteuer (auch aus dem Wiederbeschaffungswert) erhält, sofern diese konkret angefallen ist oder man zumindest nachweislich diesen Betrag reinvestiert hat.

Aber 16% ist ja ein wenig her. Und der A2 wird maximal Differenzbesteuert sein mit 2-2,5%. Bei mir war er sogar Steuerneutral ausgewiesen.

 

@Tinchen: Die Versicherungen kaufen und verkaufen keine Autos. Das von dir angesprochene wurde in vorherigen Beiträgen genau geschildert. Die Onlinebörsen für Händler heissen CarTV oder AutoOnline (um die größten zu nennen).

 

HSV: Wenn du keinen großen Hund hast, klappt das mit dem A3 wunderbar. Kofferraum ist echt groß. Golf Plus wäre auch eine Alternative. Bei mir kam noch Corolla Verso in Frage. Habe mir dann einen aus 2007 angeschaut. Der hatte Rostbildung am Dach ganz vorne unter der WSS durch winzige Steinschlagschäden. Vorher haben mir mehrere Kollegen von der Zuverlässigkeit der Japaner erzählt. Aber als ich das sah hatte sich das Thema für mich erledigt :eek:

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@ Semmel: Über einen Golf Plus habe ich nachgedacht. Als ich ihn dann live und in Farbe gesehen habe wußte ich leider sofort, daß wir beide keine Freunde werden...

An den A2 kommt er nicht ansatzweise heran. Schade.

 

@ flixe: Danke für den Hinweis. Die Versicherung hatte es mir bei der Erstattung auch mitgeteilt. Ich habe zunächst nur den Nettobetrag erhalten. Die (anteilige) Umsatzsteuer erhalte ich nach einem Ersatzkauf bis zur Höhe der nachgewiesenen Ausgaben, maximal bis zur Höhe des im Wiederbeschaffungswert steckenden anteiligen Umsatzsteuer. Hierzu hatte V-Mann sich ja auch bereits geäußert.

 

@ V-Mann: Mein Hund ist etwas größer. Hinzu kommt, daß ich eine von der Firma Schmidt Fahrzeugbau für den A2 maßgefertigte Hundebox habe. Höhenmäßig sieht es im A3 so aus, daß die Box die Scheibe der Heckklappe beim schließen heraushauen würde. Es geht nichts über den A2...

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Mhm... Dann am besten einen A2 holen. Wenn du warten kannst, wird es bestimmt ein gutes Angebot geben, was dir zusagt.

 

PS: Was meinst du, wieviel Spieler morgen den Spielplatz nach 90 Minuten verlassen? Ich tippe mal auf 18-19.. V-Mann, der noch 2 Karten ergattern konnte.

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Ja, ich sehe es ähnlich. Ein zusätzliches Problem ist, daß ich gern wieder einen 90 PS Diesel hätte. Insofern bin ich natürlich ziemlich eingeschränkt.

 

P.S.: Die Frage ist äußerst spannend. Da es für beide noch um alles geht, könntest Du mit 18-19 inklusive Schieds- und Linienrichter ganz gut liegen. Ich bin sehr gespannt und hoffe, daß am Ende der Bessere (und nicht der Glücklichere) gewinnt. Viel Spaß morgen!

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Was hat denn die Versicherung genau zum Thema "Steuererstattung" gesagt, bzw. welchen Wert setzen die hierfür an?

 

Ich hab dies hier zum ersten Mal gelesen, dass die Steuer beim Totalschaden nicht ersetzt wird (der letzte ist schon 16 Jahre her...). Bei der Suche im Netz habe ich dann ein paar interessante Urteile bzw. Ansichten zum Thema Differenzbesteuerung, Regelbesteuerung, und keine Besteuerung bei Totalschäden gefunden. Und so wie ich das verstanden habe, zahlt die Versicherung beim Kauf von Privat den vom Wiederbeschaffungswert einbehaltenen Steueranteil nicht!

 

Darüber hinaus sollte bei Privatpersonen auch nicht die Regelbesteuerung angewandt werden (Ansatz der MwST. von 19% ), sondern die Differenzbesteuerung (versteuerter Gewinn eines Händlers beim Ankauf von Privat und Verkauf mit Gewinn - 19% vom Gewinn, ca. 2,4% vom Verkaufspreis), da ja vergleichbare Fahrzeuge nicht mehr neu erhältlich sind, und nur noch auf dem gewerblichen Gebrauchtwagenmarkt bzw. von Privat erhältlich sind. Falls das Fahrzeug zu alt, bzw. aufgrund seiner Art nicht mehr im gewerblichen Handel zu bekommen ist, und nur noch von Privat zu kaufen ist, dürfte überhaupt kein Abzug vom Wiederbeschaffungswert vorgenommen werden.

 

Bitte korrigiert mich, wenn ich das falsch verstanden habe, bzw. berichtet kurz über vergleichbare Totalschadenabrechnungen (keine blossen fiktiven Reparaturkostenabrechnungen, da ist der MwSt.-Einbehalt auch legitim).

Bearbeitet von HolgerBY
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@ HolgerBY: Ganz genau kann ich Dir die Frage leider nicht beantworten. Die Versicherung hat mit mir zunächst auf Basis das Gutachtens bzw. des Wiederbeschaffungswertes ohne Umsatzsteuer abgerechnet. Auf Nachfrage wurde mir dann mitgeteilt, daß mir der Umsatzsteueranteil später insoweit erstattet werden würde, wie ich Aufwendungen für eine Ersatzbeschaffung nachweise. Die Obergrenze liegt hier beim Wiederbeschaffungswert.

 

Ich habe dann noch nachgefragt, was es für mich konkret bedeutet. Daraufhin wurde mir mitgeteilt, daß beispielsweise bei einer belegten Ersatzanschaffung über 9.500 EUR die anteilige Umsatzsteuer aus den 9.500 EUR nachträglich erstattet werden würde.

 

Im selben Zusammenhang wies ich die Versicherung noch darauf hin, daß diese Systematik für mich nicht nachvollziehbar ist. Die offenkundige Absicht, die dahinter steckt ist demnach die, daß die Umsatzsteuer nur noch dann erstattet werden soll, wenn sie auch tatsächlich anfällt. Hiermit wollte man scheinbar verhindern, daß Bastler die ihr Fahrzeug selbst wieder herrichten, die Umsatzsteuer "verdienen" können. Soweit macht es Sinn, weil dadurch die (Fach-) Werkstätten gestärkt werden und somit sichergestellt werden kann, daß eine sach- und fachgerechte Unfallreparatur erfolgt.

 

Das was darüber hinaus geht, macht für mich als Endverbraucher aber keinen Sinn. Als Endverbraucher bin ich Kraft Gesetz Träger der Umsatzsteuer. Hieraus folgt für mich, daß ein angesetzter Wiederbeschaffungswert von 11.100 EUR für mich in jedem Falle diesen Betrag erreicht. Ich bin weder befugt, mir die Umsatzsteuer erstatten zu lassen noch bin ich befugt, sie auszuweisen. Also habe ich davon als Endverbraucher garnichts.

 

Stutzig geworden bin ich, als ich den Restwert im Gutachten gefunden habe. Dort wurde ein Betrag von 4.810 EUR inklusive Umsatzsteuer angegeben. Für mich stellte sich die Frage, was das konkret soll. Welchen Betrag muß ich vom Aufkäufer kassieren? Die vollen 4.810 EUR oder den um die im Gutachten ausgewiesene Umsatzsteuer verminderten Betrag? Die Versicherung teilte mir hierzu mit, daß ich den Betrag von 4.810 EUR vom Restwertaufkäufer kassieren muß, denn die Umsatzsteuer hat für mich als Endverbraucher ja keine Bedeutung.

 

Eigentlich ist das die Antwort, die ich erwartet habe. Dennoch ist genau an dieser Stelle der Knick in der Logik der Vorgehensweise der Versicherung. Während man mir den (fiktiven) Anteil der Umsatzsteuer einerseits schädlich anrechnet, erhalte ich sie im selben Geschäftsvorfall andererseits erstattet. Dieses paßt beim besten Willen nicht zusammen.

 

Wenn ich mir nun kein Ersatzfahrzeug anschaffen würde, dann würde ich die Umsatzsteuer aus dem Wiederbeschffungswert vollen Umfangs beisetzen. Gleichzeitig wird aber vom Gutachter ein Umsatzsteueranteil in den Restwert eingerechnet. Man könnte folglich insoweit an dieser Stelle auch auf die Idee kommen, daß die Umsatzsteuer doppelt berechnet wird. Fakt ist und bleibt für mich als Endverbraucher jedoch, daß ich den Restwert brutto für netto (also ohne ausgewiesene Umsatzsteuer) an den Restwertaufkäufer abgeben muß.

 

Auch dann wenn das alles für mich als Endverbraucher wenig Sinn macht, ist es schwer nachvollziehbar. So oder so bleibe ich auf der (ggf. fiktiven) Umsatzsteuer sitzen. Da ist es mir nicht nachvollziehbar, weshalb ich diese auf der einen Seite erhalten soll während sie mir auf der anderen Seite vorenthalten werden soll. Den Vorteil aus dieser seltsamen Regelung haben eindeutig die Versicherungen.

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Ich habe nun noch einmal die Bedingungen der Versicherung (HUK) studiert. Darin heißt es unter Buchstabe A.2.6.5:

 

"Bei fiktiver Abrechnung der Reparaturkosten bzw. Abrechnung auf Totalschadenbasis wird Steuer generell nur dann erstattet, wenn und soweit sie bei der gewählten Schadenbeseitigung auch tatsächlich angefallen ist."

Damit ist ganz klar gesagt, daß die Umsatzsteuer Dein privates Vergnügen bleibt wenn Du ein Ersatzfahrzeug von Privat oder unter Anwendung der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG anschaffst. Also sollte man zur Sicherung der eigenen Rechte zwingend darauf achten, daß bei der Ersatzanschaffung die Umsatzsteuer vom Händler vollen Umfangs ausgewiesen wird.

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Dieses Thema wurde im Jahr 2006 schon vom BGH geklärt. Nachfolgend ein Auszug aus einem Kommentar zum Urteil:

 

...Das BGH legt dar, wie in einem Fall der fiktiven Abrechnung auf Totalschadenbasis der zu ersetzende Netto-Wiederbeschaffungswert zu ermitteln ist:

Es muss geklärt werden ob das beschädigte Fahrzeug üblicherweise auf dem Gebrauchtwagenmarkt regel- (§ 10 UstG) oder differenzbesteuert (§ 25 a UstG) oder nur noch von Privat an Privat und damit umsatzsteuerfrei angeboten wird. Insoweit genügt eine überwiegende Wahrscheinlichkeit (§ 287 ZPO). Wann allerdings von einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit auszugehen ist, wird vom BGH nicht näher dargelegt. ...

vergl. BGH, Urteil v. 09.05.2006, Az.: VI ZR 225/05

Also muss man (bzw. der Gutachter) nachweisen, dass das beschädigte Fahrzeug üblicherweise nur noch von Privat an Privat verkauft wird, dann fällt der Abzug der MwSt. weg.

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@ HolgerBY: Danke für den Hinweis auf dieses interessante Urteil. Das erweitert den Handlungsspielraum ganz erheblich. Ein Fahrzeug, daß seit nunmehr bald 5 Jahren nicht mehr produziert wird, dürfte über den regulären Handel nur recht schwer zu bekommen sein.

 

Ganz habe ich die Hoffnung ja noch nicht aufgegeben - denn am liebsten wäre es mir, wenn mein Ersatzfahrzeug wieder ein A2 mit 90 PS wird.

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Moin.

 

Holger hat das richtige Urteil ja reingeschrieben. Zu deinem Problem oder deiner Befürchtung konkret: Wenn du bei einem Händler ein Auto kaufst (egal welches Modell), wird es bei einem Gebrauchtwagen oftmals differenzbesteuert sein. Grund: Der Händler hat es von einem Privatmann in Zahlung genommen, also ohne Steuer. Schaut mal in eure Kaufrechnungen der Autos. In der letzten Zeile werden nicht 19% auf eine Nettosumme aufeschlagen sondern der verhandelte Endbetrag inkl. Differenzsteuer ausgewiesen. Regelbesteuert wäre der Wagen nur, wenn der Händler den Gebrauchtwagen von einem Unternehmer hat, also z.B. ein Mietwagen, Leasingwagen etc. Dann steht meist auf den Verkaufsschildern: MwSt ausweisbar bei diesen Fahrzeugen. Und die sind wieder für andere Unternehmer interessant, da diese Vorsteuerabzugsberechtigt sind und die Mehrwertsteuer dort konkret und mit 19% ausgewiesen steht.

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  • 3 Wochen später...

Nun habe ich ein Ersatzfahrzeug gefunden. Es wieder ein A2 als 1,4 TDI mit 66 kw bzw. 90 PS geworden. Von der Laufleistung her ist er vergleichbar mit meinem geschritteten. Die Ausstattung ist allerdings deutlich besser.

 

Der Preis ist mit 12.500 EUR inklusive Umsatzsteuer leider recht hoch. Letztlich ist es aber so, daß mich der Ersatz nun im Ergebnis etwa 1.700 EUR gekostet hat. Ich habe von der Versicherung ja den Wiederbeschaffungswert abzüglich Selbstbeteiligung (wobei ich auf die Erstattung der Umsatzsteuer noch warte...) ersetzt bekommen.

 

Mithin bin ich für mich zu dem Ergebnis gekommen, daß es besser sein dürfte, ein intaktes Auto für 1.700 EUR Mehrpreis zu kaufen als eine Reparatur für mindestens 1.000 EUR Mehrpreis zu versuchen.

 

Gemessen daran, daß sich durch die ganze Sache die Ausstattung deutlich verbessert hat, war es mir die 700 EUR Aufpreis gegenüber einer Reparatur dann letztlich wert.

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Gerade habe ich mein verunfalltes Fahrzeug bei einem Autohändler entdeckt und nicht schlecht gestaunt...

 

Nachdem der Gutachter einen Schaden von knapp 12.000 EUR ermittelt hatte, habe ich mich ja entschieden, das Fahrzeug nicht wieder aufzubauen und mich statt dessen um Ersatz zu kümmern.

 

Der vom Gutachter ermittelte Restwert lag bei knapp 5.000 EUR, die ich inzwischen auch erhalten habe. Nun sehe ich, daß der Aufkäufer das Fahrzeug notdürftig zusammengebastelt hat und dafür knapp 7.000 EUR haben will. Für mich ist das alles zu hoch, denn knapp 5.000 EUR für den Restwert waren für mich bei einem Schaden von knapp 12.000 EUR schon nicht nachvollziehbar. Jetzt sind es aber nochmal rund 2.000 EUR mehr. Was kann sich da noch wo lohnen? Selbst eine Herrichtung im Ausland dürfte bei einem Zeit- bzw. Wiederbeschaffungswert von 11.100 EUR und diesen Zahlen nicht mehr wirklich wirtschaftlich sein.

 

Fahrzeuge | Sengpiel Automobile GmbH

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Nun habe ich ein Ersatzfahrzeug gefunden. Es wieder ein A2 als 1,4 TDI mit 66 kw bzw. 90 PS geworden. Von der Laufleistung her ist er vergleichbar mit meinem geschritteten. Die Ausstattung ist allerdings deutlich besser.

 

Der Preis ist mit 12.500 EUR inklusive Umsatzsteuer leider recht hoch. Letztlich ist es aber so, daß mich der Ersatz nun im Ergebnis etwa 1.700 EUR gekostet hat. Ich habe von der Versicherung ja den Wiederbeschaffungswert abzüglich Selbstbeteiligung (wobei ich auf die Erstattung der Umsatzsteuer noch warte...) ersetzt bekommen.

 

Mithin bin ich für mich zu dem Ergebnis gekommen, daß es besser sein dürfte, ein intaktes Auto für 1.700 EUR Mehrpreis zu kaufen als eine Reparatur für mindestens 1.000 EUR Mehrpreis zu versuchen.

 

Gemessen daran, daß sich durch die ganze Sache die Ausstattung deutlich verbessert hat, war es mir die 700 EUR Aufpreis gegenüber einer Reparatur dann letztlich wert.

Ich sage ja immer wieder: Einmal A2 immer A2 ! :janeistklar:Freut mich, dass Du so klug gehandelt und Dir wieder einen A2 gegönnt hast.Auch Dein Hund wird es Dir danken !;) Allzeit UNFALLFREIE Fahrt :racer:

Grüße vom

Dieter

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man kann jetzt sogar die Motorhaube aufstellen:D

 

Naja - viel mehr als daß das ganze Auto etwas "gebügelt" wurde, kann ich nicht erkennen. Wobei ein A2 mit einer aufstellbaren Motorhaube sicherlich etwas hat. Den hat schließlich nicht jeder...

 

Mir kommt die ganze Sache dennoch reichlich merkwürdig vor. Auto und Schaden laut Gutachten kenne ich ja. Wenn ich dann den jetzt verlangten Preis sehe, dann steht das für mich in keiner Relation.

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