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Frage Versicherung Schadensregulierung


2A-IDUA

Empfohlene Beiträge

Servus, wollt mal kurz hörn, wie das läuft.

 

Meinem Bruder ist jemand als das Auto korrekt geparkt war rein gefahren.

Er hat jetzt über die Wekstatt einen Kostenvoranschlag bekommen von netto 1060.

Der Gegnerische Verischerung haben wir diesen Kostenvoranschlag zukommen lassen, diese will jetzt jedoch nur 780€ netto bezahlen. Ihrer Meinung nach ist dem Lohn, etwa 60€ abzuziehen und der Lackierung etc. 225€.

 

Die Versicherung argumentiert damit das sie sich bei der Kalkulation für die Kosten auf ihre regionalen Meisterbetriebe stützt. Muß man sowas hinnehmen?

 

Da ich von dieser Materie keine Ahnung habe, würde ich gern mal wissen wie mann am besten vorgeht.

 

Vielen Dank im Voraus

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Dass die Versicherung bei Abrechnung auf KVA-Basis nur den Nettowert ersetzt, ist rechtens. Abzüge, wie sie hier gemacht wurden, sind die gängige Praxis, jedoch sind diese nicht rechtens, da du das Recht hast zur Reparatur die Werkstatt deines Vertrauens aufzusuchen. Da ist der Audi-Vertragspartner eben etwas teurer als der Karosseriebauer um die Ecke.

 

Das Ganze wird dadurch schwierig, dass hier fiktiv abgerechnet werden soll. Mein Tip: Auto nach KVA reparieren lassen und der Versicherung die gesamte Bruttosumme nebst Nutzungsausfall in Rechnung stellen...

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Dass die Versicherung bei Abrechnung auf KVA-Basis nur den Nettowert ersetzt, ist rechtens. Abzüge, wie sie hier gemacht wurden, sind die gängige Praxis, jedoch sind diese nicht rechtens, da du das Recht hast zur Reparatur die Werkstatt deines Vertrauens aufzusuchen. Da ist der Audi-Vertragspartner eben etwas teurer als der Karosseriebauer um die Ecke.

 

Das Ganze wird dadurch schwierig, dass hier fiktiv abgerechnet werden soll. Mein Tip: Auto nach KVA reparieren lassen und der Versicherung die gesamte Bruttosumme nebst Nutzungsausfall in Rechnung stellen...

Das gibt dann aber einige Querelen bei dieser Versicherung, und wenn Du Pech hast, bleibst Du auf etlichen Rechnungen sitzen.

 

Mich wundert, dass die Werkstatt das nicht direkt mit der gegnerischen Versicherung regelt. Hatte den Fall schon zweimal. Die Werkstatt bekam Vollmacht und ich hatte nichts mehr damit zu tun. Ersatzwagen bekam ich auch ohne Mehrkosten (ausser Sprit natürlich)

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Nur den Nettowert zu berechnen ist, wie schon gesagt wurde, korrekt. Die Rechnung an sich zu kürzen, nicht. Neben einer kleinen Pauschale, steht noch der Nutzungsausfall an, wenn der Wagen repariert wird, auch wenn dies privat geschieht. Bei der Schadenssumme wäre der Gutachter nebst Anwalt der "einfachere" Weg gewesen, evtl. noch gehbar.

Bei mir war es so, dass die Werkstatt für einen Kostenvoranschlag viel Geld haben wollte, in Hamburg aber jeder Schaden über einen Gutachter laufen kann, in anderen Bundesländern muss wohl ein Mindestschaden vorliegen, ist aber bei dir auf jeden Fall gegeben.

Also mein Tipp: Gutachterbüro anfragen, diese arbeiten natürlich auch mit Anwälten zusammen...

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In diesem Fall dient der RA nur dafür, die Ansprüche gegenüber der Versicherung durchzusetzen. Bei fiktiver Abrechnung nimmt er das Gutachten (Kostenvoranschlag), rechnet die Pauschale darauf, seine eigenen Kosten dazu und rechnet direkt mit der Versicherung ab. Falls das Fzg. z.B. danach von dir selbst repariert wird, kannst du im Nachgang den Nutzungsausfall über den RA einfordern, dies hat dieser schon vorab berücksichtigt.

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So und jetzt mal logisch (sitze übrigens gerade in einem Seminar :P) du schreibst hier doch laufend von einem Rechtsanwalt... Aber dafür braucht er dann eine Rechtsschutzversicherung. Das was du sagst ist ja oke, aber ohne RA UNMÖGLICH!!!!! Ich weis auch was er einfordern kann und was nicht...!! :)

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Deine Annahme, eine Rechtsschutzversicherung haben zu müssen, um einen RA zu beauftragen, ist falsch. Natürlich kannst du alles auch ohne Anwalt machen, es ist ggü. der Versicherung aber (leider) der einfachere und zuverlässigere Weg.

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Vielen Dank erstmal soweit,

wir hatten jahrzehntelang eine Rechtsschutzversicherung gehabt, leider haben wir sie zum Juni 2010 gekündigt, nie hatten wir Anlass sie in Anspruch zu nehmen, jetzt wo man sie das erste mal bräuchte,…, aber naja.

Dass man nur den Nettobetrag erhält ist klar wegen der MWST. Wir möchten den Schaden selber reparieren, deswegen wünschen wir eine Regulierung nach Kostenvoranschlag. Die eigen Versicherung anzfragen wie man sich am besten verhält halte ich für eine gute Idee. Einen Rechtsanwalt und/oder einen Gutachter einzuschalten möchte ich wegen unserer finanziellen Möglichkeiten ausschliessen.

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Ein Rechtsanwalt und/oder Gutachter kostet in deinem Fall kein Geld extra, nicht verwirren lassen durch ein paar skeptische Äußerungen. Allein der schon eingereichte Kostenvoranschlag könnte zum Problem werden. Auch wird keinerlei Vorauszahlung nötig, mein Rat: Frage mal einen Gutachter in der Nähe, bzw. den Rechtsanwalt, mit dem der Gutachter zusammen arbeitet.

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Einen Gutachter der gegnerischen Versicherung? Auf keinen Fall, da bist du frei in der Wahl! Ich bekräftige nochmal, ab einer bestimmten Schadenshöhe muss die Versicherung den Gutachter mitbezahlen, dies ist von Bundesland zu Bundesland verschieden - der Gutachter wird dich informieren - in Hamburg ist generell der Gutachter von der Versicherung zu zahlen, selbst bei Bagatellschäden.

Im Gutachten hat der Gutachter auch seine Kosten aufgelistet, die Versicherung kann versuchen, Kosten zu kürzen, hierfür dann den Anwalt nehmen.

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...gegen die es ja geht! Und in meiner Verwandtschaft arbeitet jemand in diesem Bereich, der dies schon länger macht, als du Lenze zählst. Letztendlich zählen die Fakten und Erfahrungen, wie Versicherungen gegen berechtigte Forderungen vorgeht, ist einen eigenen Thread wert. Auch hier ist es von Gesellschaft zu Gesellschaft verschieden, hier wieder den Gutachter nach Erfahrungen in der Abwicklung fragen, im Zweifel eben mit Anwalt.

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Leute, Leute, bekommt Euch doch mal bitte nicht in die Haare!

 

Grundsätzlich habt ihr ja alle recht:

 

Um einen Rechtsanwalt zu beauftragen, braucht es nicht zwingend eine RS-Versicherung. Nur kann es dann eben passieren, dass man ggf. auf den RA-Kosten sitzenbleibt. Die würde jedoch ggf. eine RS-Versicherung übernehmen.

 

Die Wahl des Gutachters steht dem Geschädigten ja grundsätzlich frei. Entweder, die Versicherung schickt einen eigenen (unabhängigen?) Gutachter, oder aber, ich suche mir als Geschädigter einen Gutachter aus. Dessen Kosten hat die Versicherung dann ebenfalls zu tragen.

 

Abzüge beim KVA sind wohl nicht zulässig, werden aber erstmal von der Versicherung versucht durchzusetzen. Klar, die will ja ihre eigene Leistung so gering wie möglich halten.

Hiergegen sollte man dann vorgehen.

 

Der Abzug der MwSt. bei fiktiver Abrechnung nach KVA ist hingegen rechtens.

 

Also, nun bitte wieder etwas mehr Contenace ;)

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Ich glaub nicht das ich mich hier so s*u bl*d von dir anmachen lassen muss!!! Irgendwo ist eine Grenze! Frechheit

 

Und Steffen es ist leider nicht so, wen du einen Gutachter selbst besorgst, bist erst einmal du dafür verantwortlich das er sein GELD bekommt. Die Vers. zahlen das meistens schon, aber als erstes bist du als Auftraggeber dafür zuständig das er sein Geld bekommt ist so!!!

 

Tinchen (die sich hier nicht mehr mit beschäftigt)

Bearbeitet von Tinchen
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Was ist denn hier los?

Und warum bist du so beleidigt Tinchen? Deine Aussagen sind hier teilweise völlig, teilweise halt teilweise falsch...

 

Egal, hier muss einem A2ler geholfen werden.

 

Gutachter brauchst du nicht. Die Kürzungen basieren auf den Urteilen des BGH aus 2009 und 2 Urteilen aus 2010, das neuste Urteil am 22.06.10 eingestellt unter VI ZR 302/08.

 

Dem Geschädigten ist es zuzumuten, die durchschnittlichen Stundenverrechnungssätze einer Fachwerkstatt bei der fiktiven Abrechnung anzurechnen.

Ausnahmen: Fahrzeug nicht älter als 3 Jahre oder der Geschädigte weist nach, dass sein Fahrzeug (welches älter ist als 3 Jahre) ausnahmslos in einer markengebundenen Werkstatt gewartet und repariert wird.

 

Zum Rechtsanwalt: Du brauchst keine RS. Die Haftung ist doch unstrittig. Der Rechtsanwalt tütet deinen KV ein fordert noch RA Gebühren. Rechtsanwalt sollte man immer nehmen, wenn die Haftung strittig ist oder Personenschäden vorliegen, da die Ansprüche dann nicht so einfach sind (und einfach abgewehrt werden sollten).

Die Kosten trägt immer die Versicherung des Verursachers, da dir ein Rechtsbeistand bei einem (jedem) KFZ Schaden zusteht. Wer den Rahmen bis ins maximale ausnutzt mit den Nebenkosten, sollte sich zum Jahresende über steigende Beiträge nicht ärgern.

 

Viele Grüße

M

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Dein Beitrag bringt es auf den Punkt. Für einen Geschädigten ist es leider, selbst wenn der Fall so klar liegt, wie hier, nur schwer zu sehen, auf welchem Wege er zu seinem Ausgleich kommt, bzw. was ihm zusteht.

Generell muss man sagen, dass es sich fast immer lohnt, mit dem Gutachter zu sprechen. Der kennt auch die "Gepflogenheiten" der Versicherung und weiß, welche Stundensätze angerechnet werden können. Die Versicherungen versuchen natürlich, den Schaden so gering, wie möglich zu halten. Hierin werden natürlich auch interne Kosten berücksichtigt, sodass Einsprüche in der Höhe nur gemacht werden, wenn diese erfogversprechend sind und in Relation zum Aufwand stehen.

In diesem Fall heißt das, einfach mal bei der Versicherung anrufen und aufgrund der Minderung einen Gutachter nebst Anwalt aufsuchen zu wollen, was ja das gute Recht ist. Gut möglich, dass man dann von der Minderung abrückt, weil die zusätzlichen Kosten für die Versicherung höher, als die Minderung sind.

Nebenbei bemerkt, wenn man im Interessenkonflikt ist, es wohl besser ist, sich nur sehr sachlich zu äußern - sonst kommt entweder der Chef irgendwann vorbei, oder dem Hilfesuchenden wird nicht die optimale Hilfe zuteil.

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In diesem Fall heißt das, einfach mal bei der Versicherung anrufen und aufgrund der Minderung einen Gutachter nebst Anwalt aufsuchen zu wollen, was ja das gute Recht ist. Gut möglich, dass man dann von der Minderung abrückt, weil die zusätzlichen Kosten für die Versicherung höher, als die Minderung sind.

 

Warum? Die Kürzung ohne konkrete Rechung ist ohne die oben erwähnten Nachweise berechtigt.

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Mir ist vor 4 wochen einer hinten draufgefahren. Fussgaengerueberweg. Ich bremse. Der hinten nicht. Knall! Hinten fahrerseite knallt die schnauze seines opels rein. Typ war recht cool. Erstmal tritt der mit seinem schuh gegen seine vordere opel-stossstange - und damit ist die voll runtergebrochen. Ich musste schmunzeln. Bei meinem a2: kein bruch, riss. Druckspuren an der kontaktstelle und unter beiden rueckleuchten spreizt sich die stosstange seitlich heraus. Heckklappe klappert leich im schloss - klar: eingedrueckt. Meinen ganzen kram, der auf dem beifahrersiz lagerte, musste ich im fussraum zusammensammeln. Schleppi war zum glueck in einer guten gepolsterten tasche eingepackt. Der aufprall war schon heftig. Aber sonst nix.

1. Polente geholt. Aktenzeichen. Personalienfeststelleung.

2. Am montag gleich bei gegnerischen versicherung angerufen. Schadensnummer aufgemacht

3. z.z. sind ca 1000 euro die grenze fuer bagatellschaeden. Alles ueber bagatellschaden verpflichtet die gegnerische versicherung den gutachter (selber ausgesucht selbstverstaendlich) zu bezahlen.

4. Dekra (wuerd ich heute nicht mehr waehlen - zu eng verstrickt mit der versicherungswirtschaft) gutachten. Knapp 4000 euro brutto (incl. umsatzsteuer). Dekra schickt das gutachten direkt an die versicherung.

5. Nach zwei wochen bei der versicherung nach dem status gefragt. Die versicherungsinterne pruefung des gutachtens laeuft. Versicherungstante fragt mich ob ich reparieren oder fiktiv abrechnen will. Fiktiv (knete kassieren).

6. Nach vier wochen nach unfall nochmal versicherung kontaktiert. Versicherung will gegengutachten. Firma 'car-expert' soll gegengutachten erstellen. Ok, google. Car-expert ist noch schlimmer als dekra. Car-expert ist ein spin-off von KRAVAK und R+V (raeuber + verbrecher :-). Gefaelligkeitsgutachtenalarm!

7. Das wort 'gegengutachten' fuehrte zu einer reaktion in mir: Rechtsanwalt mit fachgebiet verkehrsrecht. Ok. Bei einem haftpflichtschaden und geklaerter schuldfrage ist die fuer die regelung zustaendige versicherung verpflichtet die rechtsanwaltskosten (genauso wie die gutachterkosten) zu uebernehmen. (keine rechtsschutzversicherung erforderlich!)

8. Ziel des gegengutachtens ist offensichtlich die im gutachten aufefuehrten lohnkosten zu druecken. Die lohnkosten sind die mit abstand groesste position im dekra-gutachten. Jetzt muss das sog. 'porsche-urteil' (BGH 2002/2003) beachtet werden. Grob gesagt: Reparaturkosten einer fach-werkstatt (achtung: audi-lohnkosten) muessen von der versicherung akzeptiert weren. Egal ob repariert oder fiktiv abgerechnet wird. Das ist die essenz des 'porsche-urteils'

9. Seit 2009 gibt es ein neues BGH urteil (20Okt2009 – VI-Zivilsenat ZR 53/09) zur praezisierng des porsche-urteils. Summa sumarum: Fahrzeuge unter alter von 3 jahren geniessen den vollen 'porsche-urteil'-vorteil. Fahrzeuge aelter als 3 jahre stehen schlechter da. Nur mit vielen service-stempeln vom audi-vertragshaendler im scheckheft kann man auch die fetten audi-lohnkosten in anspruch zu nehmen. Andere stichhaltige begruendungen koennen evtl auch dazu fuehren dass man keine kuerzungen des eigenen gutachtens akzeptieren muss.

10. ... was nun? ...

 

Mein a2 hat im audi-treue-service-heft keine stempel-sammlung. Jetzt muss ich mir was anderes einfallen lassen. Irgendwiesowaswie: Is ja alu. Kann ja nicht jeder. Oh, je, oh, je.... Jetzt muss man gute ideen haben...

 

Ok, @2A-IDUA, wennst willst schickst mir eine PN und wir koennen mal am telefon quatschen. Vielleicht kann ich dir helfen. Das ist genau das was die versicherung versuchen: Die versicherungen sind verkehrs/haftpflichrecht-profis und die versuchen an allen ecken und enden die kosten runterzudruecken. Das ist ein existenzgrund der sachbearbeiter-typen in den glaspalaesten der versicherungen: Das Dir zustehende geld Dir nicht ganz auszuzahlen.

Bearbeitet von Audi TDI
Zusammengeführt
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@V-Mann selbst wenn die Kürzung rechtens ist, kann man mit der Versicherung handeln. Die Versicherung spart die Ausgaben für den Gutachter und den Anwalt, dafür verzichtet sie auf die Kürzung - beide haben etwas davon. Wird natürlich nicht immer funktionieren, aber ein Versuch ist es Wert.

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Moin olisch.

 

Die Rechnung geht hier aber nicht auf. Wenn der Gutachter zu keinem anderen Ergebnis kommt als der Meister mit dem KV aus der Werkstatt, bedarf es keines Gutachtens. Somit ist die Beauftragung unsinnig und die Gutachterkosten werden nicht erstattet.

der Rechtsanwalt wird nach dem Gegenstandswert / Streitwert nach RVG bezahlt. Ist über die bereits geleistete Zahlung kein Anspruch mehr vorhanden, bekommt auch der Anwalt nichts.

 

Du kannst also nur noch klagen. Aber die Rechtslage ist durch 4 Urteile (eines habe ich oben verlinkt) durch den BGH klargestellt worden.

 

Wer also AUDI Löhne bezahlt bekommen will, muss auch eine Rechnung einreichen. Allen anderen bleibt nur der oben genannte Weg durch Nachweise (meine Kugel war bis Crash mit EZ 09/2002 und ca. 114tkm auch durchgehend scheckheftgepflegt bei AUDI).

Insgesamt scheint hier aber eher eine grundsätzlich negative Einstellung zu einem Berufsstand vertreten zu sein :(

Kann man seinen Nick noch umbenennen? :D

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Ich denke, dass hier der KV in der Höhe von der Versicherung beanstandet wurde, sodass eine Überprüfung der Summe mittels Gutachten gerechtfertigt ist. Es ist ja auch noch keine Zahlung geflossen, sodass auch der RA noch seine Berechtigung hat. Selbst wenn die Kürzung rechtens ist, kann man ja dennoch versuchen mit der Versicherung zu handeln, nicht mehr und nicht weniger.

Bei meinem kürzlichen Fall war der KV gleich dem des Gutachtens, wobei der KV wegen unverschämten Kosten nicht beauftragt wurde. Nebenbei bemerkt, "weiß" ein Gutachter auch, was er mit der Versicherung abrechnen kann und sieht auch Schäden, die bei einem KV evtl. übersehen werden, was dann wichtig ist, wenn fiktiv abgerechnet werden soll.

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@ olisch: Nach meiner Erfahrung ist es überflüssig, einen Handelsversuch mit einer Versicherung zu starten. Die lassen nicht mit sich reden! Bereits in zwei Fällen (beide Male wurde mein stets lückenlos scheckheftgepflegtes aber schon etwas älteres Fahrzeug in einer Fachwerkstatt auch tatsächlich umgehend repariert) habe ich zunächst die Kosten klein halten wollen. Schließlich habe ich auch als haftpflichtgeschädigter eine Schadenminderungspflicht (diese besagt eben, daß ich den Schaden nicht unnötig aufblähen darf). Ich habe die gegnerische Versicherung jeweils anhand von Kostenvoranschlagen über die voraussichtlich zu erwartenden Reparaturkosten informiert und eine Deckungszusage verlangt. Genau an dieser scheiterte es dann - die Versicherung hat die Angaben indirekt in Frage zu stellen versucht, was jeweils nichts mit der Klärung der Schuldfrage zutun hatte. Ich habe darauf hingewiesen, daß ich alternativ auch das Recht habe, einen unabhängigen Gutachter nebst Rechtsanwalt einzuschalten - was selbstverständlich auch von der gegnerischen Versicherung zu übernehmen ist. Mein Tenor war in diesem Zusammenhang auch der, daß sie es von mir auch auch teurer haben können, wenn sie denn unbedingt darum betteln. Die Reaktion war in beiden Fällen sinngemäß die, daß ich es tun soll, wenn ich meine, es sei nötig. Also habe ich es getan, denn überflüssige Diskussionen und überflüssige Nervereien mit unwilligen oder uneinsichtigen Versicherungen tue ich mir nicht an.

 

Mit dieser in beiden Fällen "zwangsläufig" gewählten Verteuerung ging dann alles relativ reibungslos. Die Einschränkng relativ resultiert daraus, daß die Versicherungen bei der Abrechnung noch separat auf den Nutzungsausfall und die Kostenpauschale hingewiesen werden mußten und daß ich diesen jeweils aiuch erst durch Nachsetzen erhalten habe bzw. daß auch hier versucht wurde, zu drücken und zu tricksen. Alles ist jeweils lästig und zäh, meine Meinung über die Versicherungswirtschaft ist begründet durch einige Erfahrungen nicht die beste.

 

In einem Fall handelte es sich übrigens um die Mecklenburgische (ein ganz ganz übler Verein...) und im anderen um die Allianz (nicht umsonst nennt man diese auch "Arroganz". Der Schaden lag in einem Fall bei ca. 2.700 EUR und im anderen bei ca. 3.500 EUR.

 

@ 2A-IDUA: Ich würde mich nicht von einer Versicherung vorführen lassen und immer versuchen, mit allen Mitteln gegenzuhalten. Nach meiner Erfahrung ist es so, daß man mehr erreichen kann, wenn man standhaft bleibt und denen klar signalisiert, daß man sich nicht auf einen sprichwörtlichen Basarhandel einläßt. Dieses setzt allerdings auch voraus, daß Du denen rechtssicher gegenübertrittst.

 

Sofern Du im ADAC bist, würde ich empfehlen, von hier einen Rat einzuholen. Dieser ist im Mitgliedsbeitrag enthalten und kann schon etwas Klarheit bringen.

 

Eine Rechtsschutzversicherung halte ich gerade für einen Autofahrer für absolut unverzichtbar. Es kann immer etwas passieren und man steht leicht mit dem Rücken zur Wand. Darum würde ich Dir losgelöst von diesem hier gegenständlichen Fall dringend anraten, wieder eine Kfz-Rechtsschutzversicherung abzuschließen.

 

Ich wünsche Dir viel Erfolg bei der Durchsetzung Deiner Ansprüche!

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  • 2 Wochen später...

Mehr als zwei wochen nachdem die haftende versicherung eine nachbesichtigung angekuendigt hat (die nennen das 'nachbesichtigung' ich nenne es eigentlich 'gegengutachten') ist es jetzt tatsaechlich zur nachbesichtigung durch carexpert gekommen. Bei der terminvereibarung mit carexpert wurde als ziel genannt: Fotos vom heckblech an meinem audi zu erstellen. Ok. Als ort der nachbesichtigung wurde mein vorschlag 'meine uebliche audi-vertragswerkstatt' von carexpert akzeptiert. Carexpert wollte fuer ne hebebuehne sorgen um halt die stossstange abzubauen. Tatsaechlich war _keine_ hebebuehne reserviert und das heckblech wurde _nicht_ fotografiert! Tolle show! Wir haben jetzt zwei gutachten 1. Dekra 2. Carexpert aber _keine_ fotos des heckblechs! Das muss man sich mal vorstellen. Zwei gutachter haben gutachten erstellt aber keine fotos vom gegenstand des streits erstellt. Kein gutachter hat auch sowas wie ein endoskop verwendet. Haette man ja sagen koennen: Ok, ich bin jetzt zu faul wegen sonem foto da ne stunde an der stossstange rumzuschrauben, also haeng ich da ein endoskop rein und mach mal ein video von dem heckblech. Aber nein. Die kennen sowas wie ein endoskop gar nicht!

Was lernen wir daraus: Glaube keiner versicherung und glaube keinem gutachter. Alles amateure, alles blasierte amateure.

 

Whats next? Die haftende versicherung spielt auf zeit. Aber wenigstens bluten die jetzt. Als opfer eines auffahrunfalls ist die kostenschraube die einzige moeglichkeit druck aufzubauen. Eine versicherung versteht vor allem die sprache des geldes. Gutachten, rechtsanwalt, nachbesichtigung, ... Die kosten steigen und ein ende ist nicht absehbar.

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Was lernen wir daraus: Glaube keiner versicherung und glaube keinem gutachter. Alles amateure, alles blasierte amateure.

 

Jup, wenn man sich mit seinem Auto auch nur ein wenig auskennt, hat man vor denen nichts zu befürchten. Aber warum sollen sie ihre Arbeit auch vernünftig machen, solange sie nicht dafür haften müssen?

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Nach 7 1/2 wochen ists endlich soweit. Alle zahlen aus meinem (dekra) gutachten, sogar mit schnick+schnack wie 1. merkantile wertminderung (200eur) und 2. Unkostenpauschale (25eur), wurden akzeptiert. Wenn ich jetzt ein bluthund waere, muesste ich noch zinsansprueche geltend machen. Erstens wurden ja alle meine urspruenglichen zahlen akzeptiert und ausserdem sind 7 1/2 wochen nun nicht dir regelbearbeitungszeit fuer einen haftpflichtschaden bei dem insb. die schuldfrage vollkommen klar lag. So, jetzt steht noch das abschlussgespraech mit meinem anwalt aus.

 

Als vorlaeufiges fazit faellt mir insb. etwas auf: In diesen 7 1/2 wochen gab es keine wirklich funktionierende kommunikation zwischen den betroffenen (mir, unfallverursacher, versicherung, gutachter, anwalt, gegengutachter). Staendig wurde eskaliert und nie wurde mal kurz mit einem telefonat zb. beim dekra-gutachter noch mal nachgehakt, ob der schaden wirklich so drastisch ist. Womit wir wohl auch beim haupt trouble-maker waeren: Dekra. Das gutachten von dekra war fachlich korrekt bloss war die dokumentation des schaden eine echte farce. Bei so schlechten fotos kommt halt auch die versicherung ins gruebeln... Mein fehler war, das ich die schlechte dokumentation des dekra-gutachters hingenommen habe und nicht auf nachbesserung des gutachtens bestanden habe.

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Das ist doch gut. Also nicht immer nur die bösen Versicherungen...

 

Aber wenn ich die letzten Beiträge von dir richtig verstanden habe, war der Fall doch so, dass nicht unbedingt die Stundenverrechnungssätze gekürzt wurden (so hatte ich es aus deinem ersten Beitrag verstanden) sondern der kalkulierte Schadenumfang im DEKRA Gutachten überprüft wurde.

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@V-Mann: Ja, stimmt. Wenn ich fingerpointen muesste waeres Dekra dens erwischt. Allerdings gabs auch von der Versicherung (R+V) einige unschoene manoever. Sympathischer wurden sie dadurch nicht.

 

Meine kritik an dieser versicherung:

1. Beim ersten brief der versicherung war das datum um ca 3-4 tage auf dem briefbogen zuruekdatiert. Und jetzt kommts: Auf ein datum an dem es die schadensnummer noch gar nicht gab!! Eine logische unmoeglichkeit!

2. Der erste brief enthielt auch mal gleich einen fragebogen. Im grunde genommen die fragen, die ich schon bei eroeffnen der schadensnummer angegeben habe. Diesmal jedoch schriftlich mit bitte zur unterschrift. Sowas sollte man aber besser nicht ausfuellen und einreichen. Wenns unbedingt sein muss dann nur mit hinzuziehen eines anwalts. Es gilt die alte regel: Nix unterschreiben!

3. Die versicherung selber ist naemlich ihrerseits sehr sehr sehr ... sparsam mit dem herausruecken von schriftlichen (belastbaren) aussagen. Aussagen gibts nur am telefon (unbelastbare aussagen). Das anfordern von schriftlichen ausssagen oder stellungnahmen verschleppen versicherungen.

4. Die datums-manipulation/differenz auf von mir angeforderten briefen ging weiter. Teilweise 7-8 tage (incl postweg) bezogen auf den briefeingang bei mir. Um mir den beweis dieser manipulationen zu erschweren drucken die kein datum in ihrem poststempel auf den umschlag. Dafuer aber massenweise barcodes in denen das datum vielleicht reincodiert ist. Vielleicht...

5. Ich musste mehrfach anrufen und nach dem status fragen. Interessanterweise gab es dann auch jedesmal neuigkeiten! Aber hat die versicherung nicht die _pflicht_ mir das auch unaufgefordert mitzuteilen?

6. Der versicherungseigene gutachter hat von der ankuendigung bis zum gutachten 4 wochen benoetigt! Meiner hats in 5 tagen geschafft.

7. Hach... ich koennt weiterschreiben...

 

Die sache mit den stundenverrechnungssaetzen einer audi-vertragswerkstatt: Das war die vermutung meines anwalts. Der meinte das es seit herbst 2009 diese ergaenzung zu dem porsche-urteil vom bgh gab und er meinte das die versicherung daran rummaekeln wird. Tatsaechlicht hat dann aber die versicherung nicht die stundensaetze 'angegriffen' sondern schon davor: Sie hat die notwendigkeit/umfang der reparaturen angezweifelt - und das lag wohl an den schlechten dekra-fotos!

 

Lustig bei dem anwalt war: seine kanzlei ist irgendwie mit dem adac verbandelt. Ich leg dem also das dekra gutachten vor und er ist darueber natuerlich nicht happy. Klar, erzfeinde, ich kanns verstehen. Dann guckt er in das dekra-gutachten rein und sagt: "Wie haben Sie das gemacht/geschafft?". Seine erfahrung hat ihn wohl ein versicherungsfreundlicheres gutachten erwarten lassen. Versicherungsfreundlicher dekra-style! Meins war aber wohl gar nicht so unguenstig fuer mich. Damit ist ja wohl alles ueber dekra gesagt.

 

Aber das allerwichtigste das man bei haftpfilchtsachen immer im kopf haben sollte: Als geschaedigter ist man _nicht_ BITTSTELLER! Man ist ANSPRUCHSTELLER! Der unfallverursacher hat einem anderen verkehrsteilnehmer einen schaden zugefuegt. Dessen versicherung ist mittels police verpflichtet den schaden zu ersetzen! Versicherung lassen gerne durchscheinen wie wenns andersrum waere. Sind halt echte profis die versicherer.

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interessanter Thread :rolleyes: und irgendwie hat jeder mit seinen Erkenntnissen recht.

 

Also ich kann aus Erfahrung nur folgendes dazugeben. Hatte mehrere Auffahrunfälle in meinem bisherigen Autoleben, wo mir einer reingefahren ist.

Am besten ist der KV der Fachwerkstatt (also z.B. Audi). Dort sind in der Regel die Lohnkosten am höchsten und man fährt am besten, wenn man es nicht reparieren lassen will.

Nur wenn die Versicherung das nicht akzeptiert, lasse ich ein Gutachten machen (nicht mehr bei der Dekra, sondern einem freien Gutachter, den ich natürlich auswähle). Die Kosten trete ich ab, so dass der Gutachter direkt mir der Versicherung abrechnet. Muss dann auch nichts vorstrecken oder so.

 

Das hat bisher immer ziemlich reibungslos funktioniert. :)

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  • 3 Monate später...

Long, long time ago...

 

Abschlussgespraech mit meinem anwalt ist recht unspektakulaer verlaufen. Zinsgeschichten geltend zu machen waere wohl moeglich aber doch zu kleinkariert. Allerdings haette ich wohl anspruch auf einen mietwagen oder so waehrend der reparatur meines fahrzeugs. Das trifft bei mir nicht zu, da ich reparatur in eigenregie mache. Mein vertrauen in reparaturwerkstaetten ist nicht sehr hoch. Ich kanns besser - denk ich - auch wenn natuerlich mein zeitaufwand viel hoeher ist. Aber hey, hobbyschrauben ist nicht in geldeinheiten messbar!

 

Einen interessanten hinweis hab ich aber doch noch von meinem anwalt bekommen.

Folgendes: Es gibt ja sachen die man als hobbyschrauber ja nicht machen kann. Sowas wie: lackieren an sicht-teilen wie z.b. einer stossstange. Da muss schon ein profi ran - damit das nicht nach hobby-arbeit ausschaut. Jetzt, wenn man auf die idee kommt die umsatzsteuer (die man ja als fiktiv-abrechner natuerlich nicht ausgezahlt bekommen hat) der versicherung in rechnung stellen will gibts da eine boese falle. Schickt man die rechnung von einem 'hinterhof'-lackierbetrieb ein und nicht die rechnung eines audi-speziallackierbetrieb ein, legt man der versicherung dar, dass man die stossstange nicht bei audi lackierern hat lassen - so wie in den veranschlagten kosten im gutachten dargelegt. Dann berechnet die versicherung den kostenteil des gutachtens neu und man darf eine rueckerstattung an die versicherung abdruecken. Eigentor!

 

Nochwas: Hat mich natuerlich interessiert, was die haftende versicherung fuer _meinen_ anwalt an euros abruecken musste. Da gibts wohl standardisierte tarife laut rechtsanwalt-ordnung oder so. Liegt so im bereich von 10% des gutachter/abrechnungsbetrags. Ist schon was aber auch nicht die welt.

 

Nochwas: Ich hatte extra meinen anwalt bei der beauftragung gefragt, ob die beauftragung des (meines) anwalts eigentlich als abtretung oder als beauftragung gilt. Nein. Das hinzuziehen eines anwalts gilt als beauftragung und nicht als abtretung. Dennoch hat die versicherung die knete erst an den anwalt ueberwiesen und der wiederrum an mich. Komisch!

 

Nochwas: Als mir die versicherungstante so ca. 4 wochen nach dem unfall das gegengutachten waehrend eines telefongespraeches angekuendigt hatte und ich erstmals den gedanken eines anwalts hatte hab ich der versicherungstante fuenf minuten spaeter in einem rueckruf das auch so mitgeteilt: '... da sich diese schadensregulierung scheinbar noch zeitlich ausdehnt und ich nicht weiter einen zeitaufwand in die bearbeitung investieren kann ... muss ich (sehe ich mich genoetigt) einen rechtsbeistand hinzuziehen, der meine interessen gegenueber der haftenden versicherung (ihnen) vertritt.'. Nach diesem satz konnte man durch das telefon spueren wie ihre fassung entgleist ist. Ha ha ha... Das war schoooeen... Totenstille am anderen ende. Kurzangebunden von beiden seiten wurde das gespraech beendet. Danach hab ich nie mehr etwas von ihr gehoert. Das hat mir mein anwalt durch die blume gesagt so 'befohlen'. Nach dem einschalten eines anwalts ist die kommunikation zu der gegnerischen versicherung am besten nur noch ueber den anwalt. Und der kommt dann sofort mit fristsetzungen. Das einschalten eines anwalts duerfte fuer einen sachbearbeiter eines haftpflichtschadens, so denk ich mir, hoechsstrafe sein. Ist es doch genau die kernqualitaet eines solchen sachbearbeiters die gratwanderung zwischen kostenminimierung und anwalt. Hinzuziehen eines anwalts gilt dann wohl als 100% fail - anders gesagt: psychologisch versagt! Laut meines anwalts kann ich auch ohne anwalt fristsetzen. Aber das hab ich nicht ausprobiert. Eine woche fristsetzen ist wohl die regel.

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..Schickt man die rechnung von einem 'hinterhof'-lackierbetrieb ein und nicht die rechnung eines audi-speziallackierbetrieb ein, legt man der versicherung dar, dass man die stossstange nicht bei audi lackierern hat lassen - so wie in den veranschlagten kosten im gutachten dargelegt. Dann berechnet die versicherung den kostenteil des gutachtens neu und man darf eine rueckerstattung an die versicherung abdruecken. Eigentor!

 

Sehe ich ganz anders und war bei mir auch nicht der Fall. Man kann mehrere Einzelrechnungen für Teilreparaturen einreichen, um die Mehrwertsteuer noch ersetzt zu bekommen.

Dass es wer anders günstiger repariert ist bei Abrechnung auf Gutachtenbasis mein Glück.

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Was willst du noch für Meinung , du hast die Fakten deines alles wissenden Anwalts gepostet.

Meinungen kannste hier noch 20 haben. Jeder wie er magl

Glauben kannst du das, was du willst.

 

Meine Menung steht oben und was mir die gegnerische Versicherung erstattet hat auch.. Eine BMW Rechnung hatte ich nicht und trotzdem Mehrwertsteuer von der Hinterhofwerkstattrechnung zur Lackierung erstattet bekommen. Ich wette ich finde schnell über google, dass mir die Werkstatwahl frei steht und somit das obige widerlegt ist aber ich hab kein eZeit zum Suchen.

Von daher nehme ich zwar zu Kenntnis, dass ich ev. nächstes mal Pech haben kann.

Zumindest wenn das oben stimmt.

 

Aber auch ganz toll ist, das auch ein Tinchen hier was schreiben kann, wobei zum Thema mehr hilft.. ;)

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  • 2 Wochen später...
  • 1 Jahr später...

Mal ne Frage, an die Versuchungsexperten:

Meiner Schwiegermutter ist einer am Supermarktparkplatz in die Seite rein. Schaden ist nicht groß, Kotflügel muss getauscht und Türe lackiert werden. Den Tausch vom Kotflügel bzw Aus-/Einbau der Türe werde ich selber machen, die Teile dann zum Lackierer bringen.

 

Wie ist jetzt das beste Vorgehen mit der Versicherung? Gutachter holen, Schaden einschätzen lassen und den Wert von der Versicherung auszahlen lassen?

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Im Prinzip ja. Vielleicht braucht es für einen Schaden dieser Größenordnung nicht unbedingt einen Gutachter, sondern es reicht ein Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt.

Für die selbst ausgeführten Arbeiten wirst du normalerweise keine Umsatzsteuer erstattet bekommen.

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jep, die Werkstatt macht üblicherweise mit ´ner Polaroid ein paar fotos von den beschädigten Teilen (Polaroid, weil nachher nicht bearbeitbar, wegen der Nachweispflicht), macht dann einen KVA, und mit etwas Glück und Eigenleistung bleibt nachher sogar noch ein wenig vom Erstattungsbetrag der Versicherung übrig.

Ist durchaus gängige Praxis.

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  • 4 Jahre später...

Ich weiß nicht wohin damit:

"Um einen 250 Kilogramm schweren Mann aus einem Auto zu befreien, sind Polizei und Feuerwehr in der Pfalz mit schwerem Gerät angerückt. Mit einer hydraulischen Rettungsschere wurde das komplette Dach des Kleintransporters abgetrennt. "Es gab sonst keine Möglichkeit, den Mann da rauszuholen", sagte ein Polizeisprecher am Dienstag.

Der 60-Jährige war am Montag auf einem Parkplatz im Wanderort Johanniskreuz bei Kaiserslautern auf dem Beifahrersitz eingeschlafen und Richtung Fußraum gerutscht. Er hatte sich so eingeklemmt, dass er sich nicht mehr befreien konnte.

Auch der Feuerwehr gelang es zunächst nicht, den Mann aus dem Auto zu holen. Da der Übergewichtige zu dehydrieren drohte, sahen die Retter keine andere Möglichkeit, als das Auto zu zerlegen. Die Rettungsaktion dauerte rund vier Stunden. Der 60-Jährige kam zur Behandlung ins Krankenhaus.© dpa"

 

Das erklär mal der Versicherung. Man stelle sich das Szenario mal bei einem nagelneuen PKW im Wert von vielleicht 150000 € vor.:eek:

 

250-Kilo-Mann in Auto eingeklemmt - Feuerwehr schneidet Autodach ab

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