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TÜ-Probleme mit BBS-Felgen


Giovanni

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Heute wollte ich beim TÜ meine BBS-Felgen RX 226 (7x16, ET35) mit Bereifung 205/45 R16 eintragen lassen. Der TÜ-Beamte weigerte sich, die Eintragung vorzunehmen. Und zwar mit dem Hinweis auf Auflage 916 des Gutachtens, die besagt: "An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die Serienreifengrößen zulässig." Das Gutachten ist vom 14.3.2003. In der Tat befindet sich in meinem Kfz-Schein unter Ziff.1 Zeile 2 der Eintrag: "EURO 3;5L". Soweit ich weiß, ist jedoch der Zusatz "5L" heute ohne jegliche steuerliche Bedeutung, jedenfalls nach der aktuellen ADAC-Übersicht. Folglich sollte der Mehrverbrauch, der aus meinem 5L-Auto ein 5,5L-Auto macht, eigentlich meine Privatsache sein.

 

Was muß ich jetzt tun, um die Felgen trotzdem eingetragen zu bekommen? Muß ich meinen Wagen umschlüsseln lassen? Wenn ja, wie geht das? Oder gibt es vielleicht ein aktuelleres Gutachten ohne diesen dummen Passus zu angeblich steuerbegünstigten 5L-Fahrzeugen? Oder kennt jemand von Euch noch elegantere Lösungen?

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Fahre so lange zu einem anderen TÜV/Dekra bis du den Spaß eingetragen bekommst. Es sollte zwar nicht möglich sein, aber es legen nicht alle so großen Wert darauf ;) Meiner Meinung nach gibt es ja keinen finanziellen Unterschied zur Begebenheit des 5L-Entfalls, so dass der Tatbestand des Steuerbetrugs nicht greifen wird.

 

Wenn du keinen TÜV findest, dann suche dir einfach mal Gutachten anderer Felgen gleicher Größe. Viele haben dieses Verlangen nicht mit aufgeführt und auf die lässt sich dann verweisen. Mein einstiger Smart hatte rundum 195er (anstelle 135er vorne) und die 5L Einstufung blieb trotzdem erhalten. Mit den oben genannten Tipps und eventuell "veralteten" Gutachten gleichen Felgentyps haben sogar manche Smartfahrer die Eintragung ohne Umschlüsselung auf ihrem 3L CDI erhalten.

 

Nichts ist unmöglich :)

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Orginalton Tüv Sued in München, Ottobrunner Strasse:

"Die 5l-Beschränkung ist eine freiwillige Leistung und mit keiner steuerlichen oder anderweitigen Förderung belegt. Daher streichen wir Ihnen bei Eintragung der Felgen in den Fahrzeugschein diese Bezeichnung einfach. Ist in den Kosten für das Gutachten enthalten."

 

Im übrigen fand ich es auch sehr interessant, dass unter Serienbereifung alle eingetragenen Reifen fallen, auch die die unten in den Zusätzen eingetragen sind.

 

Ich hoffe, ich habe geholfe.

 

LG

Anika

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Hallo Anika,

 

vielen Dank für den Hinweis auf die flexible Regelung in München. Handelte es sich dabei um ein Sondergutachten bzw. eine Einzelabnahme? Diesen kostspieligen Weg möchte ich, wenn möglich, vermeiden. Noch habe ich die Hoffnung nicht ganz aufgegeben, mit dem schon vorhandenen Teilegutachten 366-1271-96-MURD/N11 durchzukommen. Glaubst Du, das geht?

 

Gruß, Giovanni

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nein, kein Sondergutachten. Das war eine allgemeine Information als ich dort wegen meiner Felgenabnahme angerufen habe (7,5Jx16 ET36). Ich war nicht dort, da es für diese Felge eine neue ABE gibt und diese somit nicht mehr eintragungspflichtig ist.

 

Ich würde mich mal telefonisch unverbindlich informieren und wenn einer Dir die Aussage gibt, die Du haben willst, dann lass Dir den Namen geben vereinbar mit demjenigen einen Abnahmetermin. Das Gutachten inkl. Umschlüsselung sollte hier in München etwa €40 kosten...

 

LG

Anika

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so jetzt noch mal zur Sache:

hab heut meine Sommerreifen eintragen lassen:

 

Änderungsabnahme nach §19(3) StVZO

 

ZIFF.20 BIS 23 AUCH GENEHM.:205/45/R16 A.LM-RAD 7,5J X 16 H2, ET 35,HERST.: O.Z. SPA, KENNZ.: TITAN 01624240 ; VERWEND. V. SCHNEEKETT. NICHT ZULAESS. *

 

das hat der mit reingeschrieben und fertig

kostet bei der DEKRA 44 Euros der Wisch

 

MFG

r.f.

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Hallo Friedel,

 

Gratulation zu den schönen Titan-Felgen von O.Z. ! Ja, hätte ich nur die genommen! Glück bei der Eintragung brauchtest Du dabei keins, denn in dem Teilegutachten von O.Z. wird auf den Steuerschlüssel "EURO 3; 5L" vernünftigerweise gar kein Bezug genommen. Anders leider bei meinen BBS-Felgen RX 226 - warum auch immer. So war auch mein zweiter Versuch - heute beim TÜV Frankfurt am Main - glücklos und enttäuschend. Keine Spur von Flexibilität, bürokratischer Starrsinn, hartnäckiges Pochen auf formalen Richtigkeiten, Paragraphenseligkeit... Immerhin hatte mein Hinweis auf die beispielhafte Münchener Regelung - München liegt halt gut 400 Km näher bei Italien - den Effekt, daß die TÜV-Sachverständige mir den Rat gab, mal beim Ersteller des Teilegutachtens, der TÜV Automotive GmbH in München, anzufragen, ob mit einer Streichung des Steuerschlüsselzusatzes "5L" alle Bedenklichkeiten aus dem Wege geräumt werden könnten.

 

Das werde ich morgen tun. Und ich werde berichten.

 

Gruß, Giovanni

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Hi Giovanni,

 

Original von Giovanni

[...] mal beim Ersteller des Teilegutachtens, der TÜV Automotive GmbH in München, anzufragen, ob mit einer Streichung des Steuerschlüsselzusatzes "5L" alle Bedenklichkeiten aus dem Wege geräumt werden könnten.

 

Na das hast du doch vorher schon, oder? ;) Wenn alle Stricke reißen und du nach München fahren willst, so komm vorbei und ich zeig dir mal den anständigen Würzburger TÜV, bei dem die Verständigen auch ihren Verstand einsetzen... 8)

 

Das Problem ist halt, dass das Gutachten zu neu ist. Hat denn keiner ein "altes" BBS-Gutachten (wenn unbedingt beim FFM-TÜV abgenommen werden soll)?

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Hallo Gustav,

 

auf Empfehlung von BBS habe ich mich inzwischen an den Ersteller des Teilegutachtens, die TÜV Automotive GMBH in München (Tel. 089-5190-0) gewendet. Nach einigem Hin-und-Her habe ich nun von Herrn Tölzer die mit TÜV-Stempel versehene Bestätigung zugefaxt bekommen, daß bei einer Umrüstung auf die Radgröße 205/45 R16 die Schadstoffklasse in "EURO 3" geändert werden muß. Der Zusatz "5L" wird gestrichen. Damit läßt sich was anfangen, denke ich!

 

Eine weitere mögliche Komplikation ist nun allenfalls noch von der Auflage 367 zu erwarten, die besagt: "Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen". Brutal! Das ist ja eine absolut apodiktische Anweisung - ohne Wenn und Aber, ohne das entscheidende Wort "Gegebenenfalls" oder die Einschränkung "Bei Bedarf". So bin ich jetzt sehr gespannt, was noch auf mich zukommen wird.

 

Gruß, Giovanni

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meine neuen 16''-Felgen haben eine ET von 36mm und laut Monteur hat der reifen noch gut 10cm Platz bei Volleinschlag und obwohl anders in der ABE angegeben mußte er nichts ändern. Allerdings fahre ich auch "nur" 195/45/R16. Falls Du was machen lassen mußt, melde Dich bei einem Tuner an und frag auf gar keinen Fall bei Audi nach, die haben KEINE Ahnung und machen Dich nur verrückt. Es gibt für den A2 auch Lenkeinschlagsbegrenzer, die müssen allerdings in der Regel wohl bestellt werden. Am einfachsten ist die Variante mit dem Radkasten, da wird nur ein bischen Kunststoff erwärmt und damm leicht nach innen gedrückt. Mein Mechaniker wollte dafür pro Rad €20 haben, wenn er es hätte machen müssen... Kann man mit etwas Geschick wohl auch selber machen, hätte ich mich aber nicht getraut ;)

 

LG

Anika

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Meine abenteuerliche Geschichte mit der Reifen-/Felgen-Kombination 205/45 R16 auf BBS RX 226 hat heute - nach idiotischen Läufen von Pontius zu Pilatus - doch noch ein glückliches Ende genommen. Am vergangenen Samstag wurden die Räder von der GTÜ Frankfurt begutachtet. Es wurde zwar, gemäß der Bescheinigung der TÜV Automotive GMBH München, die Umschlüsselung auf "EURO 3" verlangt, aber es waren keine Nacharbeiten an den vorderen Radhäusern erforderlich. Und heute hat schließlich auch die Kfz-Zulassung Hofheim ihren Segen gegeben - allerdings nicht ohne abermalige Anforderung zusätzlicher Informationen von der TÜV Automotive GMBH München. Man stelle sich vor: eine Kfz-Zulassungsstelle weiß nicht, welche Schlüssel-Nr. für die Schadstoffklasse "EURO 3" einzutragen ist!!! So mußte die TÜV Automotive GMBH erst noch amtlich mitteilen, daß es sich dabei um die Schadstoffklasse 44 handelt! Ist das nicht blamabel?

 

Wie dem auch sei, ich bin froh über das happy end. Viel Lärm um Nichts. Formalismus pur. L'art pour l'art der Bürokratie. Basta!

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Hallo Norbert,

 

in meinen Papieren war Schadstoffklasse 45 (EURO3;5L) eingetragen - wie üblich bei einem A2 1.4 TDI Modell 2002. Laut BBS-Teilegutachten dürfen bei diesem Modell nur die Serienreifen verwendet werden: ""An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die Serienreifengrößen zulässig." Hier, bei dieser besch... Auflage, lag das Problem. Der TÜV ließ sich von meinem Hinweis, daß 5L-Autos nicht mehr steuerbegünstigt sind, nicht erweichen. Er bestand auf der formalen Übereinstimmung zwischen Teilegutachten und Kfz-Schein-Daten. Und so nahm die Geschichte ihren Lauf...

 

Bei vielen anderen Teilegutachten für ähnliche Reifen-/Felgen-Kombinationen wird auf die Schadstoffklasse gar keine Rücksicht (mehr)genommen. Aber leider hatte ich mich für eine klassische Felge entschieden, die seit 1996 auf dem Markt ist. Das aktuelle Teilegutachten hat hinsichtlich der Nachträge die Versionsnummer 11. Die zahlreichen Anpassungsversuche haben es aber nicht vermocht, alle historischen Relikte zu tilgen. Mein Pech!

 

Gruß, Giovanni

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Hallo Giovanni,

 

habe gestern meine neuen Felgen ohne jedes Problem eingetragen bekommen.

Allerdings habe ich auch gehört, daß sich der TÜV meist ein wenig anstellt besonders bei Reifen/Felgen und Fahrwerk insgesamt. Die DEKRA-Prüfer sind in der Regel ein wenig toleranter und tragen insgesamt mehr ein. Ob es wirklich stimmt weiß ich nicht, bei mir hat es der TÜV-Mensch ohne murren einfach eingetragen. Aber an Deiner Stelle würd ich es einfach mal bei der DEKRA versuchen.. Versuch macht Klug :rolleyes:

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Hallo Zurbelchen,

 

welche Felgen mit welchen Reifen hast Du eintragen lassen? Der Erfolg der Abnahme ist ja nicht ganz unabhängig von den Auflagen des jeweiligen Teilegutachtens.

 

Aber vermutlich hast Du - bei aller Skepsis gegenüber Verallgemeinerungen - Recht, daß die Dekra im Schnitt toleranter ist als der klassische TÜV. Toleranter und stärker motiviert, eine Sache durchzubringen, scheint mir übrigens auch die GTÜ (Gesellschaft für Technische Überwachung) zu sein, bei der ich zuletzt war.

 

Gruß, Giovanni

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