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Kolonne fahren: Wie ist das rechtlich?


Bedalein

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Ich weiß überhaupt nicht wie ich auf so ein Thema komme.. :rolleyes:

 

Ich habe eine Frage zum Kolonnenfahren: Im Fahrzeugverbund (Kolonne) fährt man, wenn 15 oder mehr Fahrzeuge hintereinander fahren. Der Fahrzeugabstand muss entsprechend gering sein, alle müssen mit Abblendlicht fahren. Die Fahrzeuge müssen durch Flaggen gekennzeichnet sein (alle blau, nur letzter mit grüner Flagge).

 

Man bekommt dadurch Sonderrechte: Der Verbund muss als Ganzes überholt werden, es darf kein Fremder zwischendrin einscheren. Der Verbund darf Kreuzungen als Ganzes überqueren (auch wenn die Hälfte dafür über rot fährt), damit der Verbund nicht unterbricht. --> fällt in Sonderrechte in der StVO

 

Und, jetzt kommt's: Wenn man den Verbund anmeldet, darf er durch Blaulicht am ersten und letzten Fahrzeug ausgeleuchtet werden. (da Sonderrecht) Trotzdem gibt es keine Sonderrecht im Sinne von Vorfahrt, über rot fahren (des Führungsfahrzeuges), etc.

 

 

So, jetzt klärt mich auf. Stimmt's oder steckt gefährliches Halbwissen dahinter?? :D

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hi, hier der entsprechende Link zum Artikel in der Wilipedia.

Grundsätzlich sind Deine Ausführungen richtig. Brauchst Du noch weitere Informationen?(12 J BW und die eine oder andere Kolonnenfahrt habe ich als Erfahrungsschatz zu bieten :-))

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Ist soweit richtig, nur haben unsere Fahrzeuge kein Sonderrecht gem StVZO, noch erfüllen wir hoheitliche Aufgaben, deshalb liegt kein triftiger Grund für eine Kolonnenfahrt vor.

 

Daher wirds niemalsnienicht eine Genehmigung dafür geben. Also einfach so klammheimlich, rein zufällig und vor allem ohne Flaggen hintereinander her fahren...

 

Ich kenn das ausm Katastrophenschutz, ist kein Spaß.

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Naja, dann brauchst du noch für jeden ne flagge und ihr müsst ausknobeln wer letzter ist, dann noch ne abgemachte geschwindigkeit und festgelegte pausen.....ist nicht ohne sowas für 600 km ;)

 

aber einen vorteil hats, fällt einer aus schiebt ihn der rest :D

 

--EDIT--

 

Nachtaktiver hat den Traum zerstört :(

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Wenn Du als "privater" die Sonderrechte f+r Kolonne haben willst, musst Du allerdings anmelden. Stichwort "Marschkredit". Du bekommst dann eine bestimmte Nummernkombination, die dann für die Kolonne gilt.

Die Streckenführung muss vorher festgelegt werden, auch Haltepunkte, "Versorgungspunkte" wie Tankstopps sind dann für alle verbindlich. Wäre dann sicherlich auch nicht ganz übel, den Besitzer der Tanke vorzuwarnen. Genauso natürlich bei anderen Stops.

Vorteil ist, dass man idealerweise im Päckchen loskommt, zusammenbleibt und ankommt.

Nachteil ist die üblicherweise geringe Durchschnitts- und Höchstgeschwindigkeit, dass niemand ausscheren darf (außer bei Panne/Unfall), also keine Individualität möglich.

 

edit: sehe jetzt erst den Beitrag von Nachtaktiver. Stimme da zu, über 600 km ist6 das echt kein Spaß, schon nach gut 50km kann das echt stressig werden für jemanden, der das nicht kennt.

Bearbeitet von aktc
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@Marc: Ja ich weiß schon. Das ist nicht ganz ungefährlich. Ist ja nur so ne Frage, wie das überhaupt ist.. :rolleyes:

 

Genehmigung wäre ja dann nur, wenn man mit Blaulicht fährt.

Wenn man aber "nur" mit Fähnchen fährt, darf man trotzdem nur komplett überholt werden, da man als ein Fahrzeug gilt. Richtig? Wäre ja für die Autobahn schon recht angenehm.. ;)

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Stimmt grundsätzlich, trotzdem muss jeder Fahrer in der Kolonne im Zweifel das Einscheren zulassen können.

Da viele Fahrer außerhalb von Kolonnen die Regelung nicht kennen, scheren sie trotzdem ein.

Ist also eher Streß, als einfach nur so im Päckchen zu fahren und sich ggf. anderweitig abzustimmen.

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Das Sonderrecht ist nicht an die Ausrüstung der Fahrzeuge, sondern an die hoheitliche Aufgabe geknüpft. Es gibt hier zweierlei Sonderrechte zu unterscheiden. Ich versuchs mal aus meinem Gehirn.

 

  1. Fahrzeuggebundenes Sonderrecht: Wenn ich mit einem entsprechend nach StVZO ausgerüsteten und zugelassenen Fahrzeug in Fällen, in denen "höchste Eile" geboten ist unterwegs bin. Dabei tue ich allerdings stets gut daran, der entsprechenden Leitstelle meine Signalfahrt anzuzeigen, damit die das protokolliert haben.
  2. Personengebundenes Sonderrecht: Auch mein A2 ist von der Straßenverkehrsordnung befreit, wenn ich in hoheitlicher Funktion und Fällen in denen "höchste Eile" geboten ist zur Einsatzstelle fahre. Die Alarmierung ist in diesem Falle schon bei der Leitstelle dokumentiert, ich kann mich im Zweifelsfalle darauf berufen.

Wie gesagt: Der Knackpunkt liegt bei der hoheitlichen Aufgabe, daher wird das wohl nix.

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Ich glaube, das Sonderrecht, das bedalein meinte, ist vor allem das mit der "geschlossenen" Fahrzeuggruppe, die besonders beim Überfahren verkehrstechnisch neuralgischer Punkte als ein Fahrzeug gilt.

Sah ich das richtig?

Bearbeitet von aktc
Vertipper
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das sehe ich auch so und will das gar nicht in Abrede stellen, ich glaubte nur, dass es bedalein in erster Linie auf dieses eine besonders ankam, weil es halt die Gewähr bietet, als "ein" Fahrzeug loszufahren, durchzufahren und anzukommen.

Ich glaube, ihm war schon klar, dass ohne hoheitlichen Auftrag das Führen von Sonderzeichen/-signalen auch in einer Kolonne nicht zulässig ist ebenso wie die Nutzung damit verbundener Sonderrechte im Straßenverkehr.

 

Müssen wir aber - glaub ich - nicht weiter ausführen, denn die Idee war sicher gut, aber zur Umsetzung wird´s in der Form ja wohl nicht kommen....

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Mir geht es nicht um irgendwelche Sonderrechte. Sondern, dass man einfach im Verbund fährt. Aufgrund der laut StVO "übermäßigen Straßenbenutzung" sind wir eine Kolonne, wenn wir zu mehreren fahren. Insbesondere wenn wir das vorher geplant haben. Es wird ja offensichtlich sein, dass wir nicht zufällig so fahren.

 

Ist das dann nicht sogar anmeldungspflichtig?

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Ja, ist anmeldepflichtig und somit klar rechtswidrig. Hat aber bisher nie einen Offiziellen interessiert.

 

Dabei is es egal, ob A2 hintereinander fahren, oder obs eine Hochzeitsgesellschaft ist. Bei letzterem hats auch noch nie jemanden interessiert.

 

Vor längerer Zeit hatte ich zu diesem Thema mal was gepinselt:

https://a2-freun.de/forum/showthread.php?p=772059#post772059

Bearbeitet von hirsetier
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...

In Dresden warens deutlich über 20 Autos, nebst entsprechendem Chaos...

 

Wobei Bedas Gedanke dabei schon geholfen hätte: Wir gelten als Kolonne als EIN Fahrzeug, brauchen also an einer roten Ampel nicht anzuhalten und der Konvoi bliebe zusammen...

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Uii, coole Strecke.

 

Aber so verrückt werden wir sicherlich nicht fahren. Dafür sind wir A2 Fahrer viel zu vernünftig. :rolleyes:

 

 

@Hias: Die PDF ist super! Da steht ja alles wichtige drinnen. Magst Du aus dem 2009 ein 2011 machen? ;)

Bearbeitet von Bedalein
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Nur den Titel gelesen: Thema ist alt. Haben uns zum Treffen 2006 in Berlin bei der Polizei erkundigt.

Sonderrechte bekommt ihr keine. Die normalen Verkehrsregeln gelten. Klar kann man schon hintereiander fahren aber muss ev. wen rein lassen etc.

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Wobei Bedas Gedanke dabei schon geholfen hätte: Wir gelten als Kolonne als EIN Fahrzeug, brauchen also an einer roten Ampel nicht anzuhalten und der Konvoi bliebe zusammen...

Das klappt schon beim Katastrophenschutz nicht reibungslos, weils immer irgendwen gibt, der auf seine Vorfahrt besteht. Mit Fahrern, die noch nie Kolonne gefahren sind, möchte ich sowas nicht praktizieren. Davon abgesehn: Kolonne macht nur bis 60km/h Sinn, darüber müssen die Abstände zwischen den Fahrzeugen so groß sein, dass doch wieder jemand in die Kolonne einschert.

Und jetzt das Witzigste, selbst wenn ein Regierungspräsidium an der Fahrtroute die Kolonne genehmigt: Man braucht für die gesamte Strecke eine Genehmigung. Das heißt auf einer Strecke von 200km, dass mindestens 2 Regierungspräsidien genehmigen müssen. Das klappt im Leben nicht.

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