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Räder-Reifengrößen und die neuen Fahrzeugpapiere


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Meine beste Hälfte hat nun einen Polo Cross. Schickes Teil das.

Bevor der Ansturm beginnt will ich mich nach Winderrädern umsehen.

 

Ich hätte ja gern im "Schein" nachgesehen und los geht es. Aber da ist jetzt ja alles anders... :rolleyes:

In der Zulassungsbescheinigung stehen nur die Sommeralus, in dem CoC stehen 185/60 15 auf 6Jx15.

 

Kann ich jetzt jede X-beliebige Felge in 6Jx15 nehmen? Nee oder? Oder nur jede Stahlfelge? Oder nur eine bestimmte in Stahl mit einer passenden VW-Teilenummer (die ja in den Papieren nicht stünde)?

Kann mir mal grad jemand 'nen Grundkurs geben?

Ich würde gerne passende Stahlfelgen kaufen, die sind aber wohl vom Golf oder so...

 

Achso:

Ich bin meines Wissens nicht verpflichtet das CoC mitzuführen!?

Ist das der Grund weshalb die Polizei bei allgemeinen Verkehrskontrollen nur noch auf die Profiltiefe achtet? Die korrekte Dimension kann Die ja kaum mehr ohne Aufwand nachprüfen?

 

 

Bitte bitte erleuchte mich jemand!

Bearbeitet von Stanni
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In der EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) befindet sich unter Ziffer 32 nur eine gängige Sommerreifen-/Felgenkombination.

 

Weitere vom Hersteller freigegebene Kombinationen, unter anderem auch M+S, sind unter Ziffer 50 "Anmerkungen" aufgeführt.

 

Natürlich kannst du auch andere Kombis wählen, ...diese müssen dann aber durch Dekra/TÜV eingetragen werden. Gruß Harry ;).

 

p.s.:

Die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) ist soweit ich weiss, wie die Zulassungsbescheinigung Teil 1, immer mitzuführen.

Bearbeitet von fmbw10
p.s.: zugefügt
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Wie soll man etwas mitführen müssen, bei dem nicht mal Pflicht ist, es zu haben?

 

Alles was in der COC steht, kann der TÜV im System nachschauen. Bei der Rennleitung bin ich mir nicht sicher.

 

 

Schaden tuts sicherlich ned, wenn man die COC dabei hat, aber ein Muß ist es nicht.

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In dem CoC stehen Reifen- und Felgengröße.

Ok, ich nehme brav genau diese.

Kann ich dafür jetzt jede passende Stahlfelge nehmen?

Jede beliebige passende (original VW) Alufelge kann ich meines Wissens ja nicht nehmen. Die müsste ich eintragen lassen.

Das kann doch bei Stahlfelgen nicht anders sein!?

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In der COC wird nicht nach Alu oder Stahl unterschieden nur nach Reifen- und Felgengrösse. Mitführen muss man die nicht. die fehlt im übrigen auch sehr oft bei Gebrauchten.

 

Welche Felgen auf dem A2 oder nem Crosspolo oder...gefahren werden können kann man am einfachsten rausfinden, indem man auf diversen Reifenkonfiguratoren im I-Net mal schaut was es da für Felgen gibt, die ne Zulassung für das betreffende Auto haben.

 

Dann kann man entweder diese Felgen + Reifen nehmen oder man sucht sich ne passende Felge aus dem VAG Katalog, die einem gefällt und die mechanisch passt. Die kann man dann ohne weiteres beim TüV (man braucht nur die Traglastbescheinigung) auf seinen A2 eintragen lassen. Dazu braucht es dann auch kein spezielles Gutachten, da VAG Originalfelge. Hab des erst vor kurzem mit meinen 18" gemacht. Ich hab lediglich eine Traglastbescheinigung mitgebracht und ein Vergleichsgutachten einer ähnlichen Rad/Reifenkombination mit Zulassung auf dem A2. Der TüV war nämlich der Meinung 18" geht nicht.

Geht aber doch :janeistklar:.

 

Man könnte also z.B. auch Felgen vom neuen A1 nehmen, die haben auch 5X100er Lochkreis und die auf den A2 zulassen lassen.

 

Ergo was in der COC steht sind lediglich die Standards. Abweichungen sind möglich.

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In dem CoC stehen Reifen- und Felgengröße.

Ok, ich nehme brav genau diese.

Kann ich dafür jetzt jede passende Stahlfelge nehmen?

Jede beliebige passende (original VW) Alufelge kann ich meines Wissens ja nicht nehmen. Die müsste ich eintragen lassen.

Das kann doch bei Stahlfelgen nicht anders sein!?

Du kannst all die Felgen nehmen, die der COC entsprechen und die selbst eine Zulassung für deinen X-Polo haben.

 

Beispiel:

In der Coc meiner Kugel steht u.a. die Felge 7*17 Zoll ET 38 (mit 205/40 Reifen) drin. Damit darf ich aber auch nur die Felgen fahren, die eine ABE für die Kugel haben (S-liner, Bolero z.b.). Die Votex-felgen, die wir beide haben, müssen, um es rechtlich wasserdicht zu machen, eingetragen werden. Die haben zwar auch die Größe 7*17 ET 38, haben ihrerseits jedoch nur eine ABE für den alten A3.

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Danke Hias, so habe ich das auch immer verstanden (auch wenn die Votex immer noch nicht eingetragen sind:D).

 

Gilt also das Gleiche für die Stahlfelgen?

Eingetragen im CoC: 6Jx15 ET38. Diese Dimension wurde unter anderem oft als Stahlfelge am Golf IV gefahren.

Nach deiner Erklärung müsste ich diese ja eintragen lassen, weil genau diese Stahlfelgen dann keine ABE für den Cross Polo haben?

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Die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) ist soweit ich weiss, wie die Zulassungsbescheinigung Teil 1, immer mitzuführen.
Was ist dann bei Fahrzeuge zu machen, die keine CoC besitzen? :kratz: Bei jeder Ummeldung/Haltewechsel gibt's die "neuen" Papiere. Die CoC hatte aber nicht mal mein alter Focus von 2000. Und es soll ja noch ältere Fahrzeuge geben. :eek:
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