Zum Inhalt springen

Und wieder einer... Frontschaden


Fabi

Empfohlene Beiträge

Nun hat es uns auch erwischt. Auffahrunfall ziemlich mittig auf linke Ecke eines vorausfahrenden gegenverkehrsbedingt wartenden Linksabbiegers...

 

VK ist vorhanden, Gutachten hab ich mittlerweile erhalten, meiner Versicherung liegt es allerdings noch nicht vor.

Reparaturkosten brutto 5565EUR, Wiederbeschaffungswert brutto 5850EUR, Restwert Börse 2320EUR. Laut Gutachten liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor (Trotz Reparaturkosten < Wiederbeschaffungswert?) . Den angesetzten WBW halte ich für eine Frechheit. (Imolagelber FSI, EZ12/2003 141500km, Style, Advance, Opensky, Symphony, Klimaautomatik, Nebelscheinwerfer, Einparkhilfe, Sitzheizung/Heizbare Außenspiegel, FIS, Original Alu 16"..)

 

Für den angesetzten WBW bekomme ich kein gleichwertiges Fahrzeug, würde meinen Kleinen auch gerne behalten. Ich tendiere momentan dazu, von der Versicherung eine Reparaturfreigabe zu bekommen. Fahrzeug steht momentan allerdings bei einer Vertragswerkstatt, der dortige "Freundliche" halt mir zu verstehen gegeben, daß ich eine Reparatur dort aufgrund des Risikos besser bleiben lassen sollte.... Habe mir nun hier im Forum mal einige Bilder angesehen und bin unschlüssig. Aufprall erfolgte bei mir quasi mittig und durch die Vollbremsung bedingt recht weit oben, daher hat es die Motorhaube oberen und unteren Stoßstangenträger so wie eine ganze Latte dahinter befindlicher Anbauteile erwischt Kühler, Klimakondensator, Schlossträger, angeblich Scheinwerfer links/rechts(sahen von außen intakt aus, evtl Halterung gebrochen?) - In Summer ~2300EUR

 

So wie ich das sehe, ist eine Reparatur unter dem WBW nur machbar, wenn der Rahmen nichts abbekommen hat, Dummerweise sieht man das ja erst auf der Richtbank, siehe anderer Thread.

 

Wenn jemand einen Alu versierten Karosseriebauer im Großraum Stuttgart kennt, darf derjenige mir das gerne mitteilen. Bilder, insbesondere von den relevanten Bereichen schraubbarer Längsträger etc. habe ich leider keine. Gutachter hat "Richtstand auf/abbauen", "Front Rückverformen" aufgeführt, was aber erstmal nix heißen will, weil der nicht unbedingt über so viel A2 Detailwissen verfügt um a) zu wissen, daß die Längsträger teilweise schraubbar sind und b) man an einem Alurahmen bestimmt nix kalt rückverformt...

 

Möglichkeiten sind jetzt:

- Reparaturfreigabe bekommen und auf Risiko beim Freundlichen reparieren lassen, in der Hoffnung, daß es den Rahmen nicht sprengt.

- Die 5800EUR nehmen und einen rostigen Fiesta kaufen.

- Ordentlichen Karosseriebauer suchen und Kostenvoranschlag machen lassen (die Kosten dafür in den Wind uU schießen)

- Mit der Versicherung nochmal über den Wiederbeschaffungswert "reden" (Leider keine Rechtschutz zum Reden vorhanden)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo erstmal:)

 

7885 € steckt eben keine Versicherung mehr rein. Daher muss Repkosten = Widerbesch. minus Restwert sein (3500€). ggf darf die Rep 20-30% mehr kosten bei besonderem Grund.

Also falls versichert, würde die Versicherung ihn zu 2320 verkaufen und dir nur noch 3530 zahlen müssen. Denn das Geld vom Verkauf bekommst du ja auch. Sie sagen dann (zu recht, naje..): kaufen Sie sich damit einen gleichwerigen Gebrauchten.

 

Wenn er aber so viel Restwert hat, muss die Reparatur (mit Gebrauchtteilen) deutlich günstiger gehen.

Bearbeitet von erstens
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

... VK ist vorhanden, Gutachten hab ich mittlerweile erhalten, meiner Versicherung liegt es allerdings noch nicht vor.

Reparaturkosten brutto 5565EUR, Wiederbeschaffungswert brutto 5850EUR, Restwert Börse 2320EUR. Laut Gutachten liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor (Trotz Reparaturkosten < Wiederbeschaffungswert?) . Den angesetzten WBW halte ich für eine Frechheit. (Imolagelber FSI, EZ12/2003 141500km, Style, Advance, Opensky, Symphony, Klimaautomatik, Nebelscheinwerfer, Einparkhilfe, Sitzheizung/Heizbare Außenspiegel, FIS, Original Alu 16"..)

 

Für den angesetzten WBW bekomme ich kein gleichwertiges Fahrzeug, würde meinen Kleinen auch gerne behalten. .....

 

So wie ich das sehe, ist eine Reparatur unter dem WBW nur machbar, wenn der Rahmen nichts abbekommen hat, Dummerweise sieht man das ja erst auf der Richtbank, siehe anderer Thread.

 

.... Bilder, insbesondere von den relevanten Bereichen schraubbarer Längsträger etc. habe ich leider keine. Gutachter hat "Richtstand auf/abbauen", "Front Rückverformen" aufgeführt, was aber erstmal nix heißen will, weil der nicht unbedingt über so viel A2 Detailwissen verfügt um a) zu wissen, daß die Längsträger teilweise schraubbar sind und b) man an einem Alurahmen bestimmt nix kalt rückverformt...

 

Möglichkeiten sind jetzt:

- Reparaturfreigabe bekommen und auf Risiko beim Freundlichen reparieren lassen, in der Hoffnung, daß es den Rahmen nicht sprengt.

- Die 5800EUR nehmen und einen rostigen Fiesta kaufen.

- Ordentlichen Karosseriebauer suchen und Kostenvoranschlag machen lassen (die Kosten dafür in den Wind uU schießen)

- Mit der Versicherung nochmal über den Wiederbeschaffungswert "reden" (Leider keine Rechtschutz zum Reden vorhanden)

 

Hallo Fabi,

 

schade, dass es wieder einen "imolagelben" erwischt hat.

 

Wer hat den Gutachter beauftragt ? - Handelt es sich um einen freien Sachverständigen ?

 

Wie du selbst schon festgestellt hast, beinhaltet das Gutachten sachliche Mängel (Rückverformung SpaceFrame dürfte nicht zulässig sein), womit das Gutachten schon anfechtbar wäre.

 

Bevor du mit dem Versicherer Kontakt aufnimmst, redest du besser erst einmal mit dem Sachverständigen - möglicherweise kannst du ihn dazu bewegen, sein Gutachten noch etwas anzupassen. So, wie du es jetzt schilderst, ist das Gutachten auf jeden Fall nicht viel wert. Hier ergibt sich auf jeden Fall ein sinnvoller Ansatz zum Gespräch.

 

Über den Wiederbeschaffungswert wirst du im Vergleich mit normalen A2's nicht viel mehr rausholen können - die Offerten in den Onlineplattformen liegen unverhandelt zwischen 5.900 und 7.000 EUR - teilweise werden die Fahrzeuge von Händlern angeboten (also inkl. Gewährleistung).

 

Über die Sonderaustattungen deines A2's könntest du vielleicht noch ein paar 100 EUR mehr herausholen. Sprich mit dem Gutachter und achte darauf, dass der Versicherer das erste Gutachten nicht erhält. Der Gutachter soll dir sagen, wo du ein vergleichbares Fahrzeug zu dem von ihm genannten Wiederbeschaffungswert bekommen kannst. Er muss in der Lage sein, den von ihm genannten Wiederbeschaffungswert zu belegen.

 

Verweise darauf, dass es sich bei deinem A2 um einen CS handelt und natürlich nur ein CS für die Bildung des Wiederbeschaffungswertes in Frage kommt ... damit wird die Luft für den Gutachter schon sehr dünn.

 

Auch die Farbe spielt m.E. natürlich ein sehr große Rolle - es müsste natürlich schon wieder ein imolagelber sein, denn nur mit dieser Farbkombi kommen die Formen des A2's so richtig gut zur Geltung. Jetzt wird es für den Beleg des Wiederbeschaffungswertes ganz eng ... er wird dir keinen vergleichbaren FSI CS für 5.800 EUR zeigen können. :eek:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Fabi und Willkommen im Forum!

 

Leider unter traurigen Voraussetzungen :(

 

Als Laie würde ich mal sagen das euer A2 so nicht mehr so ohne weiteres zu bekommen ist. CS, OSS, FIS, Symphony...

 

Von daher würde ich schon versuchen den vernünftig reparieren zu lassen. Es gibt da ja auch immer noch die 130%-Regel.

 

Eine ganz interessante Seite, wenn auch ohne Impressum da US-Herkunft, ist über Wikipedia verlinkt.

 

Autounfall Experte: Schadenaufstellung

 

und dort unter Totalschaden

 

Auto-Unfall: Totalschaden Abrechnung und "130% Regelung"

 

 

Ansonsten würde ich Kitzblitz Anregung verfolgen und den tatsächlichen Wiederbeschaffungswert feststellen lassen. Ob ein vom Versicherer beauftragter Gutachter immer so objektiv ist? ;)

 

Wünsch Dir viel Erfolg

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also so etwas wie 130% Regelung kannst Du bei VK vergessen. Wichtig sind die Vertragsbedingungen. Bei meiner z.B steht in den Bedingungen

 

Wird das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert, zahlen wir die hierfür erforderlichen Kosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts, wenn Sie uns dies durch eine Rechnung nachweisen.
Sehe Dir mal genau an was in Deinen Vertragsbedingungen steht. Dann frag den Gutachter warum er von Totalschaden ausgeht. Den ein Totalschaden liegt meines Wissens erst dann vor, wenn die Reperaturkosten den WBW übersteigen.

 

Gruß

Thomas

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

 

Wie schon geschrieben handelt es sich leider um einen VK Schaden, dh Dinge wie 130% Regelung kommen nicht zum Tragen. Es gilt die AGB des Versicherers, also Vertragsrecht.

 

Das Gutachten ist das des von der Versicherung beauftragten Gutachters. Wahl eines eigenen Gutachters steht einem bei Kaskoschäden nicht zu.

 

Wie du selbst schon festgestellt hast, beinhaltet das Gutachten sachliche Mängel (Rückverformung SpaceFrame dürfte nicht zulässig sein), womit das Gutachten schon anfechtbar wäre.

 

Klar, aber womöglich zu meinen Ungunsten, da es dann zweifelsfrei auf Totalschaden rausläuft.

 

Bevor du mit dem Versicherer Kontakt aufnimmst, redest du besser erst einmal mit dem Sachverständigen - möglicherweise kannst du ihn dazu bewegen, sein Gutachten noch etwas anzupassen. So, wie du es jetzt schilderst, ist das Gutachten auf jeden Fall nicht viel wert. Hier ergibt sich auf jeden Fall ein sinnvoller Ansatz zum Gespräch.

 

Könnte ich versuchen, denke aber, daß die Versicherung das Gutachten am Montag erhält. Ich habe es nur vorab bei meinem Freundlichen geholt, der eine Kopie davon hatte.

 

Über den Wiederbeschaffungswert wirst du im Vergleich mit normalen A2's nicht viel mehr rausholen können - die Offerten in den Onlineplattformen liegen unverhandelt zwischen 5.900 und 7.000 EUR - teilweise werden die Fahrzeuge von Händlern angeboten (also inkl. Gewährleistung).

 

Da habe ich nach einem kurzen Blick auf mobile bei gut ausgestatteten FSIs eine etwas andere Meinung, die bewegen sich schon eher um die 7000, als um die 5800.

 

Sehe Dir mal genau an was in Deinen Vertragsbedingungen steht. Dann frag den Gutachter warum er von Totalschaden ausgeht. Den ein Totalschaden liegt meines Wissens erst dann vor, wenn die Reperaturkosten den WBW übersteigen.

 

Das werde ich am Montag mit der Versicherung klären, die AGBs sind in diesem Punkt eigentlich klar: "Wird das Fahrzeug vollständig und fachgerecht für Sie repariert, zahlen wir die hierfür erforderlichen Kosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes nach A.2.5 Absatz 1, wenn Sie uns dies durch eine Rechnung nachweisen."

Alles andere wäre ja auch widersinnig, da es kein unrepariertes Fahrzeug und somit keinen Restwert mehr gibt im Reparaturfall.

Nachdem was ich gelesen habe, scheint es eine bei Versicherern beliebte Masche zu sein, trotzdem Totalschaden ins Gutachten zu schreiben, schon wenn eine Reparatur die Versicherung mehr kostet, als die Totalschadensabrechnung. Die Entscheidung für eine Reparatur steht mir dennoch zu, dann gilt das oben Aufgeführte.

 

Problem ist jetzt, ohne Rahmenschaden sollten die 5800 für eine Reparatur reichen, mit Rahmenschaden wirds sehr schnell sehr viel teurer - Teile raustrennen, schweißen etc...

Worst case wäre jetzt, beim Zerlegen stellt sich ein Rahmenschaden raus, die Versicherung sagt dann "Ihr Problem, Abwicklung auf Totalschadensbasis läuft nun nicht mehr, wir erstatten ihnen aber gerne die 1000EUR Werkstattkosten, die bis jetzt angefallen sind...."

 

Und ohne Zerlegen kann vermutlich selbst ein A2 erfahrener Karosseriebauer den Schaden nicht einschätzen, oder?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Deine Meinung

Schreibe jetzt und erstelle anschließend ein Benutzerkonto. Wenn Du ein Benutzerkonto hast, melde Dich bitte an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

  • Aktivitäten

    1. 34

      Welchen A2 sollte ich zum gelegentlichen Gebrauch und für eine lange Haltezeit kaufen? (Motor, Ausstattung, ...)

    2. 97

      E10 – Verträglichkeit

    3. 97

      E10 – Verträglichkeit

    4. 97

      E10 – Verträglichkeit

    5. 97

      E10 – Verträglichkeit

    6. 2

      Partikelfilter

    7. 34

      Welchen A2 sollte ich zum gelegentlichen Gebrauch und für eine lange Haltezeit kaufen? (Motor, Ausstattung, ...)

    8. 34

      Welchen A2 sollte ich zum gelegentlichen Gebrauch und für eine lange Haltezeit kaufen? (Motor, Ausstattung, ...)

    9. 97

      E10 – Verträglichkeit

    10. 11

      Vom Flop zum Superstar, der Audi A2

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir verwenden Cookies. Mit weiteres surfen erklären Sie sich mit diesen einverstanden.