Zum Inhalt springen

Freie Fahrt für den A2 auf Autobahnbaustellen


flyingfuse

Empfohlene Beiträge

In der aktuellen Ausgabe der ADAC Motorwelt habe ich gerade gelesen, dass die meisten Überholstreifen (links) auf Autobahnbaustellen auf 2m begrenzt sind und sich dies auf die Fahrzeugbreite MIT Spiegeln bezieht.

 

Im Fahrzeugschein ist allerdings nur die Breite ohne Spiegel angegeben. So ist schon das Überholen z.B. mit dem A3 verboten (Schein: 1765mm, Gesamtbreite: 2010mm).

 

ImA2-Museum wird als Gesamtbreite 1890mm angegeben, also noch genügend Platz!!! :D

 

Schade, dass der ehemaliger ADAC-Pannenstatistik-Primus nicht mehr in der Tabelle auftaucht....

 

ADAC Info - Richtiges Verhalten - Souverän auf der Autobahn

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Lies doch richtig! Im Schein steht die Breite OHNE Spiegel! Du musst aber MIT Spiegel rechnen ;)

 

Natürlich ohne Spiegel. Ich hatte nur übersehen, dass sich flyingfuse auf den A3 bezog.

 

Nb. Offenbar ist der A4/8E schmaler als der A3, den der hat mit Spiegeln nur 1937mm.

Der Wert steht da sogar im Bordbuch. Vielleicht stehts ja auch beim A2 im Bordbuch.

Bearbeitet von horch 2
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Them war auch im E31 Forum, da darf man dann mit den M-Technik Spiegeln (CSI Spiegel) tatsächlich mit knapp 2m Breite auch links fahren. Mit den serienmäßigen nicht, oder einer muss eingeklappt sein. ;)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ins Lastenheft für die MOdellPFlege der Vertreterautos kommt nun die maximale Breite = 1.999mm hinein.

 

Im Prospekt steht dann so etwa: genießen sie die neue, grenzenlose Freiheit auf den Autobahnen mit den neu gestalteten Spiegeln....

Bearbeitet von mamawutz
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Mir ist noch dazu ein kleines Wortspielchen eingefallen:

 

in der Elektronik gibt es ja: Wirk-, Blind- und Scheinleistung.

Bei den Autos nun auch die Scheinbreite!!!

 

 

Hallo A2 Freunde,

 

in der Augsburger Puppenkiste gab es einen Scheinriesen.

der A2 ist ein Scheinzwerg. :)

 

Gruß Hagast

Bearbeitet von Hagast
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Manchmal kann man sich nur wundern, wie krank unsere Gesetzgebung und als ausführende Organe unsere Gesetzeshüter sind.

 

Fast alle heutigen Mittelklasseautos und auch viele Kleinwagen sind inkl. Außenspiegeln über 2 m breit. Wie soll ich denn als normaler Autofahrer die tatsächliche Breite eines Fahrzeuges verlässlich ermitteln können - ich muss mich doch eigentlich auf die im Fahrzeugschein angegebene Breite verlassen können ! - Denn wozu ist diese Breite im Fahrzeugschein angegeben.

 

Hier haben doch wieder unsere Abzocker eine Lücke in der Auslegung der Bestimmungen gefunden und nutzen diese scharmlos aus.

 

Wenn tatsächlich alle Fahrzeuge mit über 2 m Breite (inkl. Außenspiegeln) die Überholspur in Baustellen nicht nutzen würden, hätten wir Superstaus auf den rechten Fahrspuren.

 

Hier wurde bei den Vorgaben zur Gestaltung von verengten Fahrspuren in Baustellenbereichen doch einfach nur die Breitenentwicklung der Fahrzeuge verpennt. Doch kann man die linken Fahrspuren nicht einfach mal so 20 cm breiter machen - dafür reicht häufig der Platz nicht.

 

Schauen wir einmal in den Rückspiegel: Früher war ja alles besser. Spaßeshalber habe ich gerade einmal in die Fahrzeugbriefe meiner Altautos geschaut.

 

1470 mm Fahrzeugbreite beim TR6 - das waren die üblichen Sportwagenbreitenmaße der 60er-Jahre!

 

1790 mm beim R107 - mit Spiegeln auf jeden Fall noch unter 2 m breit - so schmal waren die Luxuscabrios der 70er noch.

 

1716 mm beim Audi Coupé - mit Spiegeln dürften auch hier die 2 m Breite nicht überschritten werden - das Coupé nehme ich mal stellvertretend für die automobile Mittelklasse 80er-Jahre.

 

Was sagt uns der Blick in den Rückspiegel noch? - Ach ja, man sieht da weniger, da diese gegenüber den heutigen Autos viel kleiner waren. Da war also früher doch nicht alles besser. :eek:

 

Wir gewinnen ein Stück mehr Sicherheit (breitere Karosserien, größere Außenspiegel) und werden dafür abgezockt. Ich bin mal gespannt, wann man mich das erste Mal beim Linksfahren in Baustellenbereichen "erwischt". :D

 

Nachdem unser Verkehrskasparministerium mit dem Wechselkennzeichen fertig ist, könnte man sich doch mal mit dem Problem der verengten Fahrspuren in Baustellenbereichen befassen. Auf die innovativen Lösungsansätze wäre ich direkt gespannt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Um alle Unsicherheiten zu beseitigen:

 

Hinweis vom Moderator
Sorry, aber hier war urheberrechtlich geschützes Material zu sehen.

 

Dieses gab folgende Maße an:

 

Breite inkl. Spiegeln: 1868mm

Breite ohne Spiegel: 1673mm

Spurweite vorne: 1462mm

Spurweite hinten: 1427 mm

Höhe: 1553mm

Kofferraumbreite zwischen den Rückleuchten: 918mm

Länge über alles: 3826mm

Stoßfänger vorne bis Radnabe vorne: 749mm

Radnabe vorne bis Radnabe hinten: 2405mm

Radnabe hinten bis Heck: 672mm

Höhe bis Kofferraumkante: 673mm

Breite zwischen den Vordertüren: 1374mm

Breite zwischen den Hintertüren: 1348mm

Innenbreite Kofferraum: 961mm

Bearbeitet von A2-s-line
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn tatsächlich alle Fahrzeuge mit über 2 m Breite (inkl. Außenspiegeln) die Überholspur in Baustellen nicht nutzen würden, hätten wir Superstaus auf den rechten Fahrspuren.
Aber dann kämen wenigstens die A2-Fahrer flott voran und müssen sich nicht mehr über die Vorausfahrenden ärgern, die kein Gefühl für die Breite ihres Fahrzeugs haben, es an räumlichem Denkvermögen missen lassen, ständig und sichtbar nervös klitzekleine Lenkkorrekturen nach links und rechts vornehmen und - weil sie sich nicht trauen zu überholen - schon jetzt regelmäßig die linke Fahrspur blockieren. ;)

 

Spaß beiseite: inzwischen werden viele Baustellen "umgelabelt". Mir ist da eine Baustelle im Gedächtnis, da haben sie inzwischen nur andere Schilder ( <"2,1m"> ) aufgestellt, aber die Fahrbahnmarkierung (durchgehende gelbe Linien) beibehalten. Man scheint also bisher auch schon "Luft" in der tolerierbaren Fahrzeugbreite gelassen zu haben. Ich glaube, dass das Thema heißer gekocht als gegessen wird. Und: in neu eingerichteten Baustellen, deren linke (Ge-)Fahrspuren von Anfang an für eine Fahrzeugbreite von 2,1m eingerichtet worden sind, fühle ich mich aiuch nicht sicherer oder unsicherer als auf einer, deren linke Fahrspur nur bis 2m Breite freigegeben ist.

 

CU

 

Martin

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Aber dann kämen wenigstens die A2-Fahrer flott voran und müssen sich nicht mehr über die Vorausfahrenden ärgern, die kein Gefühl für die Breite ihres Fahrzeugs haben, es an räumlichem Denkvermögen missen lassen, ständig und sichtbar nervös klitzekleine Lenkkorrekturen nach links und rechts vornehmen und - weil sie sich nicht trauen zu überholen - schon jetzt regelmäßig die linke Fahrspur blockieren.

Martin

 

 

Eilige Vertreter werden Horrorsummen für einen gebrauchten A2 investieren. :D:janeistklar:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wir gewinnen ein Stück mehr Sicherheit (breitere Karosserien, größere Außenspiegel) und werden dafür abgezockt. Ich bin mal gespannt, wann man mich das erste Mal beim Linksfahren in Baustellenbereichen "erwischt". :D

 

Das wird gar nicht so lange dauern. Ich habe letztens einen Bericht im TV gesehen wo sie anfangen Fahrzeugbreiten in Baustellen zu Blitzen.

 

Gruß Julian

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Um die wirkliche Breite geht es hier aber weil rechts neben dir der LKW 40 Tonner rollt und gleich links in Amreichweite die extra hohe provisorische Leitplanke oder Betonwand.

Auch ein aktueller Golf (oder Golf Plus) ist über 2 Meter. Sicher auch wegen der neuen EU Regel der Mindestgröße für Außenspiegel (die Fläche der Spiegek muss jetzt relativ groß sein und Minispiegel wie früher wird es nie wieder geben, es sein denn, die Rückkameras werden statt Spiegel irgendwann mal zugelassen).

 

PS natürlich ist Luft. Aber das ist doch irrelevant, weil nötig: Wer traut sich einen 40 Tonner in der Baustelle zu überholen, wenn er mit den linken Reifen bis auf 5cm an den Betonrand der Wand ran muss und rechts dann noch 5cm zum LKW hat. Zumal der auch nicht schnur grade rollt.

 

Üblich ist, 20cm Luft rechts, enger wird sich kaum einer trauen.

Bearbeitet von erstens
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich find die Regelung ganz gut, in meinem Freundeskreis wurde auch schon Jemandem von einem "Sprinter" der auf der linken Spur fuhr der Fahreraußenspiegel abgefahren.... Genauso isses unnötig das die ganzen SUVs ala X5/X6 oder ML oder whatever auf der linken Spur rumgammeln und Muttichen sich nicht traut zu überholen....

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich find die Regelung ganz gut, in meinem Freundeskreis wurde auch schon Jemandem von einem "Sprinter" der auf der linken Spur fuhr der Fahreraußenspiegel abgefahren....

 

Du sprichst mir aus der Seele. Ich hasse Sprinter und Co. Mit Pferdekutschen-Fahrwerk drei Tonnen mit 160 auf der linken Spur. In einem Test beim ADAC haben die mal Vollbremsungen mit diesen Kisten getestet. Bei zulässiger Maximalbeladung ist es nicht mal gelungen, das ABS auszulösen.

 

Die beiden einzigen wirklich kritischen(=lebensgefährdenden) Situationen in meinem langen Autofahrerleben wurden durch solche Karren ausgelöst. EPS hat mich damals gerettet.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ins Lastenheft für die MOdellPFlege der Vertreterautos kommt nun die maximale Breite = 1.999mm hinein.

Nein. Die Regelung ist:...darf die Breite von total 2000mm nicht überschreiten.

Da die Wagen immer breiter werden, reduzieren sich die Spiegel irgendwann auf 20mm.

 

Und wegen Einklappen: Klappen die Spiegel ab einer bestimmten Geschwindigkeit nicht automatisch aus? Wenn nicht, hat der Gesetzgeber wieder mal versagt ;)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

 

Und wegen Einklappen: Klappen die Spiegel ab einer bestimmten Geschwindigkeit nicht automatisch aus? ;)

Nö das kenn ich noch nicht aber bei meinem BMW würden die Fensterscheiben ab 160km/h von alleine hochfahren. :D (ab 150 schaltet er in den dritten Gang beim Kickdown;) )

 

Habe es noch nicht getestet. Ein DinA4 Zettel auf der Mittelkonsole ist mir schon um die Ohren geflogen, hätte selbige fast zerschnitten und ist beim Beschleunigen auf die Landstraße bei ca. 100km/h für mich unhaltbar hinter meinem Kopf raus gerissen worden. B-Säulenloses Coupé sei dank. Daraufhin habe ich schnell alle Fenster zu gemacht. Aber der Zettel war ja schon weg und ich angeschnallt. Mich hätts also nicht rausgerissen:D

Bearbeitet von erstens
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich möchte nochmal auf die Scheinbreite zurückkommen.

Nicht die im Fahrzeugschein, sonder die optisch wahrgenommene

Breite oder Größe des A2. Er ist innen größer als von außen

wahrgenommen. Habe hinten im Q3 gesessen und festgestellt

das der Fußraum im A2 größer ist, sitze im A2 mit geradem

Oberschenkel im Q3 mit angewinkeltem. Bin kein Scheinriese.

Hier Kofferraumdaten vom ADAC-Test.

 

A2 310-780l

A1 215-470l

A3 Sportback 330-640l

A6 Avant 405-795l

Q3 435-745l

Q5 405-800l

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wird das wirklich "geblitzt" – und ist dann auch Kostenpflichtig?

Ich denke mir eher, dass das eine Regelung ist à la: "Es wird sich eh keiner daran halten, aber im Versicherungsfall kriegt der Fahrer des > 2,00 Fahrzeugs automatisch Teilschuld".(So wie das bei der ansonsten ja wirkungslosen Richtgeschwindigkeit 130 auf D's Autobahnen zu sein scheint.)

 

Aber ein Gutes hat es: Die zuständigen Behörden haben erkannt, dass die aktuelle Vorschrift für die Breite von Fahrstreifen in Baustellen nicht mehr zur Realität passt. In Zukunft wird es wohl breitere Spuren geben (wo hab ich das jetzt gelesen?)…

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Warum soll der Gesetzgeber hier den Wirtschaftsunternehmen nachhecheln?

Warum müssen diese die Autos immer breiter bauen?

 

Das sind mal grundsätzliche Fragen.

 

 

Auch ohne diese Fragen zu beantworten, verstehe ich die Aufregung nicht ganz.

Wir haben eine gesetzliche Maximalbreite von allgmein 2,55m. Die Straße wurden,soweit technisch möglich, so gebaut, dass man mit der maximal zulässigen Breite fahren kann.

 

Sind nun durch besondere Umstände (Baustelle, natürliche Engpässe etc.) eine Einschränkung der Fahrzeugbreite nötig, ist das halt so. Bei Höhgenbeschränkung ist dies gang und gäbe.

 

Eine Autobahnbaustelle bietet immer mindestens eine Spur, auf der ich mit Fahrzeugen, die die zulässige Breite haben, fahren kann.

Sprich, auch mit breiteren PKWs kann ich da fahren. Meist ist dafür die rechte Spur eingerichtet.

Warum muß ich dann unbedingt da fahren wollen, wo es enger ist? Wird jemand dazu gezwungen?

Meist ist es doch eh so, dass bei Baustellen, die so eng sind, dass die linke Spur nur für Breiten bis max. 2m freigegeben ist, auf 60km/h beschränkt sind. Diese Beschränkung gilt für beide Spuren. Hielte man sich daran, gibst auch keine Veranlassung für Überholvorgänge.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

In der aktuellen Ausgabe der ADAC Motorwelt habe ich gerade gelesen, dass die meisten Überholstreifen (links) auf Autobahnbaustellen auf 2m begrenzt sind und sich dies auf die Fahrzeugbreite MIT Spiegeln bezieht.

 

Im Fahrzeugschein ist allerdings nur die Breite ohne Spiegel angegeben. So ist schon das Überholen z.B. mit dem A3 verboten (Schein: 1765mm, Gesamtbreite: 2010mm).

 

ImA2-Museum wird als Gesamtbreite 1890mm angegeben, also noch genügend Platz!!! :D

 

Schade, dass der ehemaliger ADAC-Pannenstatistik-Primus nich

t mehr in der Tabelle auftaucht....

ADAC Info - Richtiges Verhalten - Souverän auf der Autobahn

Zuerst einmal "danke" für deinen Post.Klar ist für unsere Kugel in Baustellen auf der linken Fahrbahn genügend Platz.Er wird doch im Register als "Kleinwagen "geführt ! :jaa:

Grüße vom

Dieter

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@ cer: na ja, es ist ein Verkehrszeichen, das die Durchfahrt von Fz über der angegebenen Breite verbietet. Wird also behandelt wie ein Verbotsschild. Dann ist es im Zweifelsfall auch kostenpflichtig. Die Richtgeschwindigkeit ist ja ein Gebotsschild, an das man sich halten "sollte", aber nicht unbedingt muss.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich versteh' das Gejammer nicht: Das Schild ist, wie im Vorpost genannt, ein Verbotsschild für Fahrzeuge mit einer tatsächlichen Breite von mehr als zwei Metern. Und bei der tatsächlichen Breite gehört eben alles dazu, ob das nun der Spiegel ist, ein Bett, das quer auf dem Dach liegt oder sonstwas.

Analog verhält es sich ja auch bei dem Verbotsschild zur tatsächlichen Masse. Da darf ich auch nur fahren, wenn das Fahrzeug weniger als die angegebene Masse hat, egal wie hoch das eingetragene zGg ist.

 

Und man sollte sich mal überlegen wie es wäre, wenn das Schild nicht an der Autobahn stünde, sondern an einer Bahnunterführung. Da rechnet ja auch keiner die Aussenspiegel ab, sondern rechnet sie zur tatsächlichen Breite des Fahrzeugs dazu, oder etwa nicht??

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

stimmt. Sehe ich genauso. Wer das Schild nicht beachtet und mit einem Fz mit einer tatsächlichen Breite von mehr als auf dem Schild angegeben dort durchfährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und läuft Gefahr, dafür zahlen zu müssen. Zudem geht er halt ein erhöhtes Risiko ein.

Muss jeder für sich selbst entscheiden.

wie aber auch in einem vorigen Post schon angesprochen, ist es ja üblicherweise so, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung für alle Spuren in der Baustelle/Engstelle gilt, also eigentlich gar kein Anlass zum Überholen da sein sollte, wenn die Geschwindigkeit denn auch von allen gefahren wird.

Für die "zu breiten" gilt damit sozusagen automatisch Überholverbot.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Schade, dass der ehemaliger ADAC-Pannenstatistik-Primus nicht mehr in der Tabelle auftaucht....

 

Find ich auch! Sie könnten doch eine Statistik eigens für ältere Baujahre einrichten, das wär doch grad mal interessant. Wobei ich natürlich davon ausgehe, dass "wir" immer noch ganz vorne stehen würden...:janeistklar:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wozu eigentlich die ganze Aufregung, wenn es sich nur um ein Verkehrszeichen handelt (das es ja schon immer gibt)?

Ich dachte, wir reden hier über eine Pauschalregelung.

Offenbar ist Winterloch bei Journalistens.

 

cer, dem jetzt jede Sekunde leid tut, die er diesem Thema gewidmet hat (vielleicht hätte ich aber einfach nur den Artikel lesen müssen).

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Aufregung ist es wirklich nicht wert - trotzdem interessant und Stoff für eine Satire.

Ich finde es schon merkwürdig, dass der Autofahrer sich sozusagen präventiv die Daten der Gesamtbreite beschaffen muss (woher?), weil er ja nicht wissen kann, ob mal irgendwann dieses Verbotsschild auftritt. Konsequenterweise müsste er sich das sogar ans Armarturenbrett kleben, falls er das nach Jahren vergessen hat.

Was macht eigentlich die Rennleitung? Hat sie lange Listen mit den Breiten aller PKW-Typen im Wagen? Oder steckt sie mir einen Zollstock durch die Seitenfenster?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Um alle Unsicherheiten zu beseitigen:

 

Hinweis vom Moderator
Sorry, aber hier war urheberrechtlich geschützes Material zu sehen.

 

Dieses gab folgende Maße an:

 

Breite inkl. Spiegeln: 1868mm

Breite ohne Spiegel: 1673mm

Spurweite vorne: 1462mm

Spurweite hinten: 1427 mm

Höhe: 1553mm

Kofferraumbreite zwischen den Rückleuchten: 918mm

Länge über alles: 3826mm

Stoßfänger vorne bis Radnabe vorne: 749mm

Radnabe vorne bis Radnabe hinten: 2405mm

Radnabe hinten bis Heck: 672mm

Höhe bis Kofferraumkante: 673mm

Breite zwischen den Vordertüren: 1374mm

Breite zwischen den Hintertüren: 1348mm

Innenbreite Kofferraum: 961mm

 

 

Hoppla!!:eek: War mir so nicht bekannt. Hatte dieses Datenblatt irgendwann mal aus dem Netz. Auf jeden Fall: DANKE!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

...

Ich finde es schon merkwürdig, dass der Autofahrer sich sozusagen präventiv die Daten der Gesamtbreite beschaffen muss (woher?), weil er ja nicht wissen kann, ob mal irgendwann dieses Verbotsschild auftritt. ...

 

Ach ja? Und was ist mir der Sorgfaltspflicht des Fahrzeugführers? Solche Angaben muss ich als Fahrzeugführer sehr wohl kennen.

 

Ansonsten:

 

pic_402578.jpg

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich finde es schon merkwürdig, dass der Autofahrer sich sozusagen präventiv die Daten der Gesamtbreite beschaffen muss (woher?)...
Wie schon weiter oben geschrieben: die Info steht in jedem Bordbuch - das man aber nur mal gelesen haben muss... ;) Es geht in diesem Zusammenhang nicht darum, die Daten mit dem ersten Lesen auswendig zu lernen, aber eben doch darum, sich später zu erinnern, wo man ggf. nochmal nachschlagen kann.

 

Hier die Quelle dazu wo alles drin steht. Kostet Übrigens 20€ wenn man zu Breit ist.
Hmm, ist "breit sein" nicht doch was anderes?? :D Und wenn, ist das deutlich teurer... ;)
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wie schon weiter oben geschrieben: die Info steht in jedem Bordbuch - das man aber nur mal gelesen haben muss... ;) Es geht in diesem Zusammenhang nicht darum, die Daten mit dem ersten Lesen auswendig zu lernen, aber eben doch darum, sich später zu erinnern, wo man ggf. nochmal nachschlagen kann.

 

Das heisst, wenn so ein Schild auftaucht, muss ich vorher erst mal zur Seite oder auf den Randstreifen fahren, mir das Bordbuch holen und nachschlagen?

Wenn ich es vorher lese, soll ich Jahre später wissen, wo ich ggfls. wieder nachschlagen kann? Den möchte ich sehen, der weiss, dass die Wagenbreite mit Spiegeln im Bordbuch steht.

 

Vielleicht steht an der Strasse auch ein Schild mit 2,20m statt 2m. Auch da muss ich dann zur Seite fahren, weil ich mich nicht mehr erinnere, ob der Wagen kleiner als 2,20 breit ist. Aber das steht ja im Bordbuch.

Was ist, wenn kein Bordbuch vorhanden ist? Was ist, wenn das Totalmass da nicht drinsteht?

Hilf Himmel, wir scheinen wirklich jeden Gesetzesunsinn zu schlucken.

Bearbeitet von horch 2
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nein, hier geht es nicht um Unsinn, sondern um Fakten.

 

Wenn die Strasse nicht breit/hoch/tragfähig genug ist für manche Fahrzeuge, dann muss darauf durch die Schilder hingewiesen werden.

 

Und nochwas: Wenn man nicht mal mehr in der Lage ist, die Breite/Höhe des geführten Fahrzeugs abzuschätzen oder sich die angelesenen Maße zu merken, dann sollte man m.E. generell mal drüber nachdenken, ob man überhaupt noch ein Fahrzeug führen sollte...

Bearbeitet von A2-s-line
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

...

Wenn ich es vorher lese, soll ich Jahre später wissen, wo ich ggfls. wieder nachschlagen kann? Den möchte ich sehen, der weiss, dass die Wagenbreite mit Spiegeln im Bordbuch steht....

Ich weiß nicht, was du hast. Millionen von LKW-Fahrern haben damit in der Regel kein Problem. Die müssen wissen, wie die Ausmaße ihres Fahrzeug sind.

 

Und wenn du dir mal nen Wohnmobil mietest, solltest du dich VOR Fahrtbeginn auch kundig machen über Gewicht, Länge und Breite.

Stell dir vor, da kommt eine Tonnagen- oder Höhenbeschränkung und du machst deswegen was kaputt. Da kannst dich auch ned rausreden. Mit der Fahrzeugbreite verhält es sich da nicht anders.

 

 

Da sieht man mal wieder, wie unfelxibel der Mensch ist. Jahrzehnte lang mußte sich der gemeine PKW-Lenker sich nicht um die Breite seines Wagens scheren. Jetzt, da die Kisten immer breiter werden, zeigt er sich überfordert, wenn er sich EINEN Wert merken soll. :rolleyes:

Bearbeitet von hirsetier
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

...

 

 

Da sieht man mal wieder, wie unfelxibel der Mensch ist. Jahrzehnte lang mußte sich der gemeine PKW-Lenker sich nicht um die Breite seines Wagens scheren. Jetzt, da die Kisten immer breiter werden, zeigt er sich überfordert, wenn er sich EINEN Wert merken soll. :rolleyes:

 

 

Na, ganz so ist es ja nicht. Die Regel gibt's ja schon ewig. Ist halt nur gerade in aller Munde,...mitunter auch dadurch das die neuen PKW im Laufe der Zeit immer Breiter geworden sind.

 

Zum Thema "rechts ran fahren und erst im Bordbuch lesen. Wenn man sich die Breite nicht merken kann, könnte man auch vor Fahrtbeginn einen Blick in Anleitung werfen....oder sich einen Postit ans Armaturenbrett heften.

Aber mal ehrlich, ich kann auch nicht sagen wie Breit mein Benz genau ist,...ies reicht aber das ich weiß das ich bis zzl. Breite 1,9m nicht mehr fahren dürfte, ab 2.0m ist alles OK...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nein, hier geht es nicht um Unsinn, sondern um Fakten.

 

Wenn die Strasse nicht breit/hoch/tragfähig genug ist für manche Fahrzeuge, dann muss darauf durch die Schilder hingewiesen werden.

 

...

 

100% pro. Hinweisschild. Und nicht neue Bussgeldquelle.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

:rolleyes:

Da ist nix neu!

 

§ 41 StVO / Vorschriftzeichen

(1) Jeder Verkehrsteilnehmer hat die durch Vorschriftzeichen nach Anlage 2 angeordneten Ge- oder Verbote zu befolgen.

(2) Vorschriftzeichen stehen vorbehaltlich des Satzes 2 dort, wo oder von wo an die Anordnung zu befolgen ist. Soweit die Zeichen aus Gründen der Leichtigkeit oder der Sicherheit des Verkehrs in einer bestimmten Entfernung zum Beginn der Befolgungspflicht stehen, ist die Entfernung zu dem maßgeblichen Ort auf einem Zusatzzeichen angegeben.

 

Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1 StVO)

Vorschriftzeichen, Abschnitt 6 Verkehrsverbote:

Ge- oder Verbot

Die nachfolgenden Zeichen 262 bis 266 verbieten die Verkehrsteilnahme für Fahrzeuge, deren Maße oder Gewichte einschließlich Ladung eine auf dem jeweiligen Zeichen angegebene tatsächliche Grenze überschreitet.

 

 

§ 49 StVO / Ordnungswidrigkeiten

(3) Ordnungswidrig im Sinne des § 24 des Straßenverkehrsgesetzes handelt ferner, wer vorsätzlich oder fahrlässig ...

4.entgegen § 41 Absatz 1 ein durch Vorschriftzeichen angeordnetes Ge- oder Verbot der Anlage 2 Spalte 3 nicht befolgt, ...

 

Bußgeldkatalog

Lfd. Nr.: 142

Tatbestand: Als Kfz-Führer Verkehrsverbot (Zeichen 262 bis 266) oder Verbot des Einfahrens (Zeichen 267) nicht beachtet

StVO: § 41 Abs. 1 i. V. m. Anlage 2 lfd. Nr. 36 bis 40 (Zeichen 262 bis 266) Spalte 3, lfd. Nr. 41 (Zeichen 267) Spalte 3, § 49 Abs. 3 Nr. 4

Regelsatz in Euro (€): 20,-

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 1 Monat später...
Nein, hier geht es nicht um Unsinn, sondern um Fakten.

 

Wenn die Strasse nicht breit/hoch/tragfähig genug ist für manche Fahrzeuge, dann muss darauf durch die Schilder hingewiesen werden.

 

Und nochwas: Wenn man nicht mal mehr in der Lage ist, die Breite/Höhe des geführten Fahrzeugs abzuschätzen oder sich die angelesenen Maße zu merken, dann sollte man m.E. generell mal drüber nachdenken, ob man überhaupt noch ein Fahrzeug führen sollte...

 

Zum Thema, so passiert in meiner Heimatgemeinde:

 

578332_1_articlepopup_img5465.jpg

 

Quelle

 

Der Fahrer freut sich über etwas mehr als ein Bußgeld. Mein Ex-Chef (der Betreiber der Europcar-Vermitung) wird dem wunderbar den Kopf waschen...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Deine Meinung

Schreibe jetzt und erstelle anschließend ein Benutzerkonto. Wenn Du ein Benutzerkonto hast, melde Dich bitte an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir verwenden Cookies. Mit weiteres surfen erklären Sie sich mit diesen einverstanden.