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stützlast überschreiten


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hallo, bin neu hier,

habe an meinem A2 1,4 TDI eine Alu-Kugel. Bisher transportierten wir auf der AHK zwei Fahrräder. Jetzt sollen es aber 2 E-Bikes sein, welche ein Gewicht von ca. 46 kg plus Fahrradträger von ca. 14 kg haben. Ist das von der Stützlast her zulässig, bzw. kann die Anhängerkupplung abbrechen bei Überlastung? Für eine schnelle Antwort wäre ich dankbar

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Anhängerkupplung - A2 Wiki

 

Also, ist nicht zulässig. Zusätzlich würde es mich wundern, wenn ein reiner AHK-Fahrradträger für 46kg Zuladung zugelassen wäre.

 

EDIT: Na gut, hab nix gesagt, bei dem hier von Thule sind 25kg pro Rad zulässig:

 

Thule - Thule EuroClassic G6 LED 928

 

Trotzdem würde die Stützlast überschritten.

Bearbeitet von herr_tichy
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Ist zwar nicht erlaubt, aber abbrechen tut da nix. Ich habe meine nachgerüstete AHK mit Stahl-Haken schon mit drei Fahrrädern belastet :) Bezüglich der Karosserie passiert da auch nichts. Die kann das ab, wie mir ein Kollege bei Audi unter der Hand bestätigt hat. Aber wie gesagt, das liegt in deiner Entscheidung.

 

 

 

Gruß Bernd

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Bearbeitet von Kuestenbazi
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Ist das von der Stützlast her zulässig, bzw. kann die Anhängerkupplung abbrechen bei Überlastung?

 

 

Da hinkt die sog. Zubehörindustrie noch hinterher. Für die schweren E-Bikes gibt es wirklich noch nicht genügend Fahrradträger. Hier sollte man bei den Gewichten auf jedenfall auf die Markenhersteller zurückgreifen. Wie bereits geschrieben der Thule oder von MontBlanc.

 

Deine Fragen könntest du dir bereits selbst beantworten.

Zur Stützlast ist es ganz einfach. Übersschreitet dein Gewicht, welches du auf die AHK "abstützt", und zwar sämtliche Gewichte zusammengerechnet (Fahrradträger/Fahrräder etc.) dann ist es nicht mehr zulässig.

Bussgeld: Wird die Anhängerstützlast um mehr als 50% überschritten sind glaube ich 40,--€ und ein 1 Punkt in Flensburg fällig.

Abbrechen: Es hat alles seinen Sinn, warum sog. Stütz- bzw. Anhängerlasten nicht überschritten werden sollen.

 

Grüße

Klaus

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hallo, bin neu hier,

habe an meinem A2 1,4 TDI eine Alu-Kugel. Bisher transportierten wir auf der AHK zwei Fahrräder. Jetzt sollen es aber 2 E-Bikes sein, welche ein Gewicht von ca. 46 kg plus Fahrradträger von ca. 14 kg haben. Ist das von der Stützlast her zulässig, bzw. kann die Anhängerkupplung abbrechen bei Überlastung? Für eine schnelle Antwort wäre ich dankbar

 

Die AHK wird dir hier sicherlich nicht abbrechen,aber das Fahrverhalten wird negativ beeinflusst,also instabiler.

Du solltest also vorausschauender unterwegs sein ,vorsichtiger durch Kurven fahren und dynamische Manöver vermeiden.

Sollte irgend etwas passieren,wird man dir mit Sicherheit die Schuld geben und deine Versicherung hätte einen bequemen Grund dich zur Kasse zu bitten.:(

Ich hätte auch kein gutes Gefuehl dabei solch einen Fahrradträger bis zur Belastungsgrenze zu beladen.

Es gibt ja genug Berichte,wo die dann plötzlich auf der Strasse lagen.:rolleyes:

 

so long

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Die AHK wird dir hier sicherlich nicht abbrechen,aber das Fahrverhalten wird negativ beeinflusst,also instabiler.

Du solltest also vorausschauender unterwegs sein ,vorsichtiger durch Kurven fahren und dynamische Manöver vermeiden.

Übertreib mal nicht Wolfgang ... wir wissen doch alle, dass der A2 ohnehin Kopflastig ist.

 

Ich sehe hier ein rein rechtliches Problem.

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Hallo an Alle, ich danke Euch für die schnellen Antworten. Es bestätigt meine Meinung, daß ich dann noch eine Weile mit den "alten Fahrrädern" fahren muß

 

Warum: Leih dir einen Anhänger für kleines Geld bzw. aus dem Bekanntenkreis und transportier die Räder darin.

Wäre doch eine Möglichkeit, oder???

 

Grüße

Klaus

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mich hat's ehrlich gesagt etwas überrascht dass die Stützlast mit ein Träger relativ einfach überschritten wird. Ich dachte an die Möglichkeiten, 3 Fahrräder mitzunehmen, aber das wird ziemlicher Pustekuchen wenn die alle um die 12kg wiegen (15kg + 3 x 11 = 48). Die Gewichte muss ich nachvollziehen. Sonst wird's nur ein Easybase und Zelt, Tisch, Sitze kommen drauf...

 

- Bret

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