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1.4TDI OpenSky Unfallwagen


RCRTDI09

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Traurig aber wahr: der geliebte 1.4TDI OpenSky meiner Frau wurde nach 10 Jahren und 90000km am Donnerstag leider von einem unachtsamen Rentner breitseitig gerammt.

Dabei wurden fahrerseitig beide Türen und leider auch die B-Säule beschädigt. Der Unterboden zeigt keine erkennbare Beschädigung, Das Dach ebenfalls nicht,

kein Airbag ausgelöst, Open Sky lässt sich ohne Geräusche öffnen, Auto ist fahrbar und fährt geradeaus.

 

Ausstattung:

 

- Lichtsilbermetallic

- Style Package Plus ( Sportsitze / S-line-Felgen)

- HighTech Package ( Open Sky / APS )

- Advance Package

- CD-Wechsler

- Listenpreis seinerzeit ca. 23000€

 

Das Auto ist wie man auf Schwäbisch sagt "pfennigguat", vorher keinerlei Beschädigungen , Kratzer etc. immer zuverlässig gelaufen, nie ein Problem gehabt ...

Hintere Trommelbremsen gerade vor 3 Wochen bei Audi für ca. 500€ gerichtet ....

 

Habe das Gutachten noch nicht bekommen, es sieht aber nach wirtschaftlichem Totalschaden aus :-(. und stehe jetzt vor der Frage Reparieren oder nicht ?

 

Ich möchte den Kleinen eigentlich gerne erhalten, wenn die Versicherung aber nur Zeitwert + 30% bezahlt wird es wahrscheinlich ein dickes Minusgeschäft.

 

Gibt es evtl. Interessierte hier im Forum die den Unfallwagen zum Richten kaufen wollen ?

 

Beste Grüsse RRÖ

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Bearbeitet von RCRTDI09
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Erstmal ist ja wichtig, das offensichtlich niemand ernsthaft zu Schaden gekommen ist, alles andere findet sich.

 

Es gibt ja hier im Forum so einige Schrauberkünstler, mit denen könntest Du ja u.U. eine Reparaturmöglichkeit erörtern.

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Oha, mein Beileid.

 

B-Säule lässt sich durch einen Fachbetrieb ersetzen. Die kann man austauschen. Mach den Gutachter auf den Seltenheitswert des A2 (und den hohen Aluminiumpreis :rolleyes:) aufmerksam, damit kann er evtl den Wert des Wagens erhöhen.

 

 

Was würdest Du für den Wagen den haben wollen? Nachdem sicherlich keiner die B-Säulen-Reparatur selber machen kann/wird, werden sich nur Interessenten zum Ausschlachten finden..

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Traurig aber wahr: der geliebte 1.4TDI OpenSky meiner Frau wurde nach 10 Jahren und 90000km am Donnerstag leider von einem unachtsamen Rentner breitseitig gerammt.

Dabei wurden fahrerseitig beide Türen und leider auch die B-Säule beschädigt. Der Unterboden zeigt keine erkennbare Beschädigung, Das Dach ebenfalls nicht,

kein Airbag ausgelöst, Open Sky lässt sich ohne Geräusche öffnen, Auto ist fahrbar und fährt geradeaus.

 

Ausstattung:

 

- Lichtsilbermetallic

- Style Package Plus ( Sportsitze / S-line-Felgen)

- HighTech Package ( Open Sky / APS )

- Advance Package

- CD-Wechsler

- Listenpreis seinerzeit ca. 23000€

 

Das Auto ist wie man auf Schwäbisch sagt "pfennigguat", vorher keinerlei Beschädigungen , Kratzer etc. immer zuverlässig gelaufen, nie ein Problem gehabt ...

Hintere Trommelbremsen gerade vor 3 Wochen bei Audi für ca. 500€ gerichtet ....

 

Habe das Gutachten noch nicht bekommen, es sieht aber nach wirtschaftlichem Totalschaden aus :-(. und stehe jetzt vor der Frage Reparieren oder nicht ?

 

Ich möchte den Kleinen eigentlich gerne erhalten, wenn die Versicherung aber nur Zeitwert + 30% bezahlt wird es wahrscheinlich ein dickes Minusgeschäft.

 

Gibt es evtl. Interessierte hier im Forum die den Unfallwagen zum Richten kaufen wollen ?

 

Beste Grüsse RRÖ

 

Vermutlich sieht es schlimmer aus wie es ist.

Selbst die Scheibenramen sind offenbar unbeschädigt.

Das heisst 2 neue Tueren,silber lackieren lassen und dann alles umbauen.

Das sind einige Stunden Arbeit,die aber jeder Hobbyschrauber selbst leisten kann.

Lediglich die B-Säule muss ein Fachbetrieb in Ordnung bringen.

Bei mir war bei einem ähnlichen Unfall noch die Bodengruppe zusammengeschoben,sowie die A-Säule und der Kotfluegel incl.Achsaufhängung beschädigt.

Das war dann ein wirtschaftlicher Totalschaden.:(

 

so long

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Bei unserem A2 hat im Winter 2010/11 eine Anhängerkupplung genau zwischen den beiden Türen einen Abdruck hinterlassen. Sieht nicht so schlimm aus wie oben, es mussten aber auch beide Türen ausgetauscht, die komplette Seite neu lackiert und die B-Säule gerichtet werden.

 

Beglichen wurde das von der gegnerischen Versicherung. Das Auto war geparkt und der Fahrer hat sich glücklicherweise gemeldet.

Kosten: brutto laut Gutachten 3.116,06 €, Wiederbeschaffungswert 5.400 € (1.4 von 2002 mit 145.000 km und mittlerer Sonderausstattung, Lichtsilber), Restwert mit dem Schaden 2.700 €.

 

Laut Gutachter wird beim A2 für den Wert der Wiederbeschaffung bzw. Restwert meist das obere Ende der Skala angesetzt, weil so schwer zu bekommen. Und demnach hätte mit den obigen Werten eine Instandsetzung bis zu 5.400 € x 1,3 kosten dürfen. Wäre also noch Luft gewesen.

 

Tür vorne kostet übrigens unlackiert 415,00 €, hinten 393,00 € (+ Dichtungen jeweils ca. 40 €)

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Kleiner Fehler. Hätte nur (5400-2700)* 1,3 kosten dürfen. Die Versicherung zahlt nicht mehr als sie muss. Also dir einen neuen gleichwetigen kaufen und den alten für 2700 (Guthaben also Einkommen, ist ja ab jetzt ihr Wagen) verkaufen.

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Bei der Schadensregulierung gibt es meines Wissens zwei Möglichkeiten:

 

Abrechnung auf Totalschadenbasis: Der Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert wird an den Geschädigten ausbezahlt, in meinem Fall also 5.400 € - 2.700 € = 2.700 €, den beschädigten Wagen darf ich ja behalten bzw. verkaufen, womit ich dann wieder bei den 5.400 € bin.

 

oder

 

Ich lasse den Wagen reparieren. Eine Reparatur ist von der Versicherung zu gewähren, wenn die gutachterlich ermittelten Kosten der Instandsetzung den Wiederbeschaffungswert um maximal 30% übersteigen (130% Regel). Dabei muss aber zwingend nachgewiesen werden, dass eine fachgerechte Reparatur laut Gutachten durchgeführt wurde. Ausbezahlt wir in diesem Fall nur an die ausführende Firma. Ich hab dann nach der Reparatur wieder einen Wagen im Wert von 5.400 €, dessen Reparatur aber bis zu also 5.400 € x 1,3 gekostet hat.

 

So verstehe ich auch den Eintrag in wikipedia:

Totalschaden – Wikipedia

 

"Im Falle eines Totalschadens kann der Geschädigte in der Regel als Schadensersatz nicht die Reparaturkosten, sondern nur die Kosten der Wiederbeschaffung einer gleichwertigen Ersatzsache minus dem Restwert der beschädigten Sache verlangen. Eine Ausnahme gilt bei Kraftfahrzeugen: Hier kann der Geschädigte unter bestimmten Bedingungen bis zu 130 % der Wiederbeschaffungskosten (ohne Betrachtung des Restwertes) als Schadensersatz verlangen, wenn für diesen Betrag das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert werden kann (vgl. BGH VI ZR 70/04 vom 15. Februar 2005)."

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Ohne Betrachtung des Restwert ist seltsam, denn normalerweise sollte es so sein:

Die Kosten der Wiederbeschaffung für die Versicherung sind 5400€ und dann gehört ihnen aber der kaputte, für den ihnen 2700€ geboten wurde und sie verkaufen den Schrott dafür auch.

Die 130% Regel hatten wir hier schon mal ausführlich und was es kosten darf.

In deinem Fall darf die Rep natürlich nicht 5400 x1,3 betragen.

 

Der schlimmste Fall (100%) für die Versicherung ist der Ersatz. Du bekommst 5400€ und sie behält den Wagen (und bekommt laut Restwertgebot 2700€).

 

Schaden ist also 2700€, die die Versicherung trägt.

Und max 130% von diesen 2700€ sind sie nach 130% Regel bereit zu blechen. Also 130% vom max Schaden für die Versicherung.

 

Hier nicht das Thema was ich meinte aber da steht eigentlich alles mit Beispiel: A2 verletzt - A2 Forum

Bearbeitet von erstens
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Ich zitiere hier einfach mal Wiki. Das Urteil auf das Sie sich beziehen ist ja prüfbar.

 

Zitat aus Wikipedia...Eine Ausnahme gilt bei Kraftfahrzeugen: Hier kann der Geschädigte unter bestimmten Bedingungen bis zu 130 % der Wiederbeschaffungskosten (ohne Betrachtung des Restwertes) als Schadensersatz verlangen, wenn für diesen Betrag das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert werden kann (vgl. BGH VI ZR 70/04 vom 15. Februar 2005).

 

 

Demnach würde die Versicherung, bei einem Wiederbeschaffungswert von € 5.400,- bis zu € 7.020,- für eine fachgerechte Reparatur zahlen.

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In deinem Fall darf die Rep natürlich nicht 5400 x1,3 betragen.

 

oder vielleicht doch?

 

Da mir das damals seitens der Versicherung und des ausführenden Karosseriebauer anders erklärt wurde (und der das gerade am Telefon noch mal bestätigt hat):

 

Es gilt:

Die Reparatur darf kosten (wenn von einer Fachfirma fachgerecht entsprechend Gutachten ausführt): Wiederbeschaffungswert mal 1,3 (130% Regel). Wird keine Reparatur ausgeführt oder erst später in Angriff genommen, wird der Wiederbeschaffungsaufwand (Wiederbeschaffungswert minus Restwert) an den Geschädigten ausgezahlt. Die Regel mit Wiederbeschaffungsaufwand x 1,3 gibt es demnach nicht.

 

Hier die passenden Quellen:

 

BGH VI ZR 70/04 vom 15.02.2005 (der Link führt zum Urteil als .pdf)

 

Aus dem Urteil:

 

„Ersatz von Reparaturaufwand bis zu 30% über dem Wiederbeschaffungswert [Anm.: nicht Wiederbeschaffungsaufwand, der wäre Wiederbeschaffungswert minus Restwert] des Fahrzeugs kann nur verlangt werden, wenn die Reparatur fachgerecht und in einem Umfang durchgeführt wird, wie ihn der Sachverständige zur Grundlage seiner Kostenschätzung gemacht hat (Fortführung des Senatsurteils BGHZ 154, 395 ff.).“

 

Aus der Pressemitteilung des BGH:

 

„Der VI. Zivilsenat hat die den Urteilen der Oberlandesgerichte zugrundeliegende Auffassung bestätigt, wonach Ersatz von tatsächlich getätigtem Reparaturaufwand bis zu 30% über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs nur verlangt werden kann, wenn die Reparaturen fachgerecht und in einem Umfang durchgeführt werden, wie ihn der Sachverständige zur Grundlage seiner Kostenschätzung gemacht hat.“

 

Gut erklärt ist der Sachverhalt auf dieser Webseite einer Kanzlei:

http://www.verkehrsrecht-nuernberg.eu/component/content/article/3/7-reparatur-bei-wirtschaftlichem-totalschaden-

 

Und so richtig ausführlich mit vielen Beispielen hier:

http://www.strassenverkehrsrecht.net/index.php/schadensersatz (unter 2.2)

 

Hier wird auch die Besonderheit des „Integritätsinteresses“ erläutert, das bei der 130% Regel eine Rolle spielt. Da sich damit die Versicherungen auch oft schwer tun, gibt es auch hier ein BGH Urteil:

 

AZ: VI ZB 22/08 vom 18.11.2008

 

Aus dem Urteil:

 

„Lässt der Geschädigte den Fahrzeugschaden, der über dem Wiederbeschaffungswert, aber innerhalb der 130 %-Grenze liegt, vollständig und fachgerecht reparieren, so wird der Anspruch auf Ersatz der den Wiederbeschaffungsaufwand übersteigenden Reparaturkosten im Regelfall nicht erst sechs Monate nach dem Unfall fällig.“

 

Die 130% Grenze/Regel wird also auf den Wiederbeschaffungswert angewendet und gilt nur unter besonderen Bedingungen.

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Zuerst mal Danke für all die Rückmeldungen ....

 

Gutachten ist jetzt da Schaden 10500€, Wiederbeschaffungswert angeblich 6900€, Restwert 1950€ ..... D.h. man wird geradezu

zum Ausschlachten getrieben :kratz:

 

Frage an die Gemeinde : wo gibt es einen topgepflegten A2 TDI

EZ 07/01 mit 90000km aus 2.ter Hand ohne Unfallschäden/Dellen mit folgender Ausstattung :

 

 

- Advance-Package (Lichtsilber/Klimaautomatik/Gepäckraumfussboden)

- HighTech Package (OpenSky/APS/Handyvorb. mit Freispreche)

- Style Package Plus (Spiegel + Griffe in Wagenfarbe/Fernbedienung/Sitzehöhenverstellbar/Rücksitze

geteilt umlegbar/7*17 S-Line Felgen mit 205/40 ZR 17 ( 7 mm Profil)

- Sicherheitsnetz Ladegut

- Sitzheizung vorne

- Sportsitze vorne

- Winterpaket

- Sportlenkrad 3 Speichen

- Radio Concert mit CD-Wechsler

- Fahrerinfosystem FIS

- Nebelscheinwerfer

 

 

für 6900€ ??

 

Rückmeldungen über aktuelle Käufe/Verkäufe würden mir evtl. in der Argumentation gegenüber der Versicherung helfen.

 

Gruss an alle

 

Ralf

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...Rückmeldungen über aktuelle Käufe/Verkäufe würden mir evtl. in der Argumentation gegenüber der Versicherung helfen.

 

Gruss an alle

 

Ralf

 

 

Eine Übersicht über bezahlte Preise findest Du hier

 

Liste Gebrauchtwagenpreise - A2 Forum

 

Hoffe es hilft.

 

Wer hat das Gutachten denn gemacht, und in wessen Auftrag?

Nicht das es auf Versicherungswunsch zu hoch ausfällt!? ;)

 

Bei Zweifeln würde ich selber mal einen Kostenvoranschlag einholen.

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  • 3 Wochen später...

Servus,

 

mit 6900 Kilookken ist der Wiederbeschaffungswert m.E. am unteren Rand der Skala.

Hinweise auf den Instandhaltungsgrad (Bremsen, Inspektion) hätten hier noch ein paar Hunderter ausmachen können.

Wie ist die Geschichte ausgegangen?

 

Timmi

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Von einer deutschen Versicherung bekommt man nie den Zeitwert oder Wiederbeschaffungswert ersetzt.:(

Hier in Schweden habe ich 2008 fuer meinen 75 PS tdi aus 2003 mit ähnlicher Ausstattung aber352000 km auf der Uhr 12.500 € bekommen.

Fuer das Geld konnte ich mir in Deutschland was vergleichbares kaufen.:)

 

so long

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In Zeiten der Eurokrise musst Du Dir angewöhnen, in großen Zahlen zu denken.

Ich bin meiner Zeit mal wieder voraus, demnächst kannste einen Schubkarren voller Euro-Scheine zum Bäcker schieben, um ein Brot zu kaufen.:)

Was soll es, ist doch nur Geld....

(Fabian der Goldschmied,:"Gib mir die Welt und 5%!")

 

Timmi

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Zunächst einmal finde ich 6.900 EUR eine ziemliche Frechheit und würde mich gegenüber dem Gutachter bzw. der Versicherung zur Wehr setzen. Das ist und bleibt nach meiner Meinung unverhältnismäßig niedrig.

 

Nun zu der 130 %-Regelung. Als ich vor ziemlich genau zwei Jahren meinen A2 zu Klump gefahren habe, belief sich der Schaden, auf knapp 13.000 EUR. Der Wiederbeschaffungswert war niedriger, ich meine bei etwa 11.400 EUR. Der Restwert wurde angesetzt mit rund 7.000 EUR.

 

Damals hatte ich die Möglichkeit zu reparieren, weil innerhalb oder gerade am Rand der 130 %-Wertgrenze. Von dieser Möglichkeit wurde mir jedoch von allen Seiten (Werkstatt, Gutachter der Dekra) abgeraten. Die Versicherung (HUK Coburg) hat mir damals auf ausdrückliche Nachfrage aber bestätigt, daß im Falle einer Reparatur der Restwert aufs Haus gehen würde und nicht zur Anrechnung gekommen wäre.

 

Ich hatte quasi freie Auswahl und habe mich dann für einen Ersatz-A2 entschieden, den ich mit Glück gefunden habe.

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