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Abbiegelicht V5 von carmodule


Supertramp

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Wer hat Erfahrungen mit Abbiegelicht V5, Neueste Version mit top Features zum Nachrüsten von Carmodule?

 

Sowohl einbau- als auch abnahmetechnisch (Dekra, TÜV, etc). Mich stört der Hinweis auf eine "Pace-Car-Funktion":

"Das Modul verfügt über eine versteckte "Pace-Car-Funktion". Wird diese aktiviert, so blinken die Nebelscheinwerfer

abwechselnd hintereinander, wie es beispielsweise von dem Blaulicht der Polizei bekannt ist.

Diese Funktion ist nicht für den Straßenverkehr, sondern für Show-Zwecke gedacht."

 

Komfortblinker (3x Blinken bei Antippen Lenkstockschalter) ist in meiner Kugel bereits eingebaut und funktioniert.

 

Gruß st

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... Mich stört der Hinweis auf eine "Pace-Car-Funktion":...

 

Mich stört da mehr der Hinweis auf das Einschalten des "Nebelscheinwerfers",

gemeint ist ja wohl das Originalteil aus dem jeweiligen Kfz.

 

Wenn diese nicht auch mit der Kennzeichnung R119 für Abbiegelicht

versehen sind, dürfte das m.E. kein Sachverständiger abnehmen.

Und der Original A2 Nebelscheinwerfer hat diese Kennung nicht.

 

Bei mir und meinem Elektriker ist das System von Hella verbaut, mit

entsprechenden Scheinwerfern, die als Nebelscheinwerfer und als

Abbiegelicht verwendet werden dürfen.

 

Gruß

Andreas

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Hi,

 

ich habe bei mir auch das Hella Concerning Light eingebaut. Das ist ein Kurven und Abbiegelicht, welches auch angeht, wenn der Rückwärtsgang eingelegt wird. Voraussetzung für alle Funktionen ist, dass das Licht eingeschaltet wird.

 

Die Legalität des obigen Systems zweifle ich ein wenig an denn laut StVZO gilt:

- Das System muss ab einer Geschwindigkeit über 40 km/h zwingend abgeschaltet sein.

- Die originalen Nebelscheinwerfer haben keine Zulassung als Abbiege-/Kurvenlicht und dürfen dafür nicht verwendet werden. Die eingesetzten Scheinwerfer müssen sichtbar die ABE-Nummer tragen, die ABE muss mitgeführt werden.

 

 

Das Hella System heißt DynaView Evo2 und kostet etwa 250€:

Abbiegescheinwerfersatz von HELLA - 1N0 009 295-801 online kaufen bei X1-Autoteile.

 

Der Einbau ist allerdings mit einigem Aufwand verbunden:

- Du musst eine Aufnahme bauen, damit die Scheinwerfer montiert werden können. Ich habe eine aus Alublechen gebastelt, welche an dem großen Aufprallträger geschraubt sind.

- Es braucht einen Kabelbaum, welche zu den beiden Lichtern geht. Da bei mir das Steuergerät im Innenraum liegt, waren die vorkonfektionierten Kabelbäume zu kurz und mussten verlängert werden.

- Du brauchst ein Geschwindigkeitssignal vom KI oder Radio.

- Du brauchst einen Lichtschalter mit NSW Funktion (vorausgesetzt Du willst sie als NSW einsetzen), alternativ geht auch ein mitgelieferter Schalter, den man irgendwo hinsetzt, sieht dann halt Ka*ke aus.

- Du musst das Rückfahrlicht anzapfen (vorausgesetzt das Licht soll bei Rückwärtsfahrt angehen)

- Du brauchst von beiden Blinkern das Signal

- Du brauchst div. Signale vom Lichtschalter

 

Und das beste zum Schluss: Das Steuergerät muss längs zu Fahrzeugachse aufrecht stehen und darf nur eine gewisse Abweichung haben, da sonst die Querbeschleunigung nicht richtig gemessen wird. Ich habe es bei mir seitlich hinter das Handschuhfach geschraubt.

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Moin,

 

auch wir benutzen dieses Steuergerät, haben dieses auch im Innenraum montiert.

Dabei die Originalkabel zu den Neblern benutzt. Das ging eigendlich recht gut. (Hatten Glück, beide A2 haben Nebler)

Das verkabeln ging bald schneller, als die Steuergeräte im zwischenboden befestigen. Links unten bei der Zentralelektrik, KSG.

RFS Signal liegt auch im Unterboden, einzig das GALA Signal muss von Tacho oder Radio geholt werden. Aber die Kabelwege sind eigendlich recht einfach.

Ich habe unsere 2 A2 in Gut einem Tag mit A2 Magica umgebaut. Das war / ist o.K.

 

Mir ist im Moment auch kein weiters Steuergerät bekannt, welches Abbiegelicht und Nebler ansteuer kann (bzw. darf).

 

Ich sag es immer wieder, wenn man (frau) nicht weiß welches Kabel welche Funktion hat, lasst den eigenen Nachbau. Ihr gefährdet eure und unsere Gesundheit.

 

Plug ans Play wird (und kann) es nicht (mehr) für den A2 geben.

 

Ich habe einen Entwickler und Mechaniker und A2magica hat "seinelektriker".

Das ergänzt sich.

 

Wer die Abbiegelichter sehen will, bitte den Link "Weiß ist das neue Gelb" ansehen.

Ein Investition die sich geloht hat.

 

Martin

Bearbeitet von seinelektriker
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Ich danke euch für die ausführlichen Antworten! Dennoch ist mir einiges unklar, siehe:

 

(1) Kurvenlicht – T4-Wiki und (2) http://www.bmvbs.de/cae/servlet/contentblob/44764/publicationFile/1358/r-119-abbiegelicht-pdf.pdf

 

Zu (2) möchte ich euch das "nach §, Treppe rauf, Treppe runter, Absatz kracht" ersparen,

aber die "Ergänzung 1 zur Regelung" erscheint mir wichtig, denn diese deckt sich m. M. n. mit (1).

 

"Absatz 1.1 muss lauten:

Abbiegescheinwerfer ist die Leuchte, die dazu dient, jenen Teil der Straße ergänzend auszuleuchten,

der sich im Nahbereich der vorderen Ecke des Fahrzeugs an der Seite befindet,

zu der das Fahrzeug beim Abbiegen gelenkt wird."

 

Ich interpretiere das so: Abgesehen vom StG kann's auch ein serienmäßiger Nebelscheinwerfer sein.

 

Und nu? Gruß st ;)

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Hallo!

 

Ich wollte schon nach einer Bauanleitung fragen, aber nach den Aussagen hier bin froh, "nur" das TFL in den NSW-Aufnahmen nachgerüstet zu haben. ;) Auf der anderen Seite habe ich das Abbiegelicht auch noch nicht wirklich vermisst. So ein adaptives Kurvenlicht, das wäre noch eine Option, aber beim A2 sicher nicht legal zu realisieren.

 

Wenn der SW keine Zulassung fürs Abbiegelicht hat, dann ist das streng genommen genau so illegal wie einen NSW, der zwar auch eine Zulassung als Abbiegelicht hat, ohne die NSW-Funktion zu betreiben, denn zusätzlich vorhandene Beleuchtungseinrichtungen müssen genau so funktionsfähig sein wie gesetzlich vorgeschriebene.

 

Wer dennoch die Hella-Kombi-Leuchten verbauen will, wird bzgl. der Anfertigung der Halterungen sicher auch im TFL-Thread fündig werden.

 

Aber zu guter Letzt: die Fahrzeugfront von a2magica hat was. Nur wenn das Auto mal einen Frontschaden haben sollte, dann interessiert mich pesönlich, wer das Ganze dann richtet (wenn man es denn nicht selbst macht) und wie so etwas versicherungstechnisch - fremdverschuldeter Haftpflicht- wie eigenverschuldeter Vokklaskoschaden - gehandhabt wird.

 

CU

 

Martin

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... So ein adaptives Kurvenlicht, das wäre noch eine Option, aber beim A2 sicher nicht legal zu realisieren...

... Nur wenn das Auto mal einen Frontschaden haben sollte, dann interessiert mich pesönlich, wer das Ganze dann richtet (wenn man es denn nicht selbst macht) und wie so etwas versicherungstechnisch - fremdverschuldeter Haftpflicht- wie eigenverschuldeter Vokklaskoschaden - gehandhabt wird.

 

CU

 

Martin

 

Hallo,

 

das Kurvenlicht ist Bestandteil des Hella-Systems. Funktioniert bis 40 km/h.

 

Zum Thema Schaden:

Die Teile stammen aus meiner "Manufaktur" (craftsmanship :D), müßte man

selbst wieder einbauen (ich würde das auch keinem Anderen anvertrauen). :janeistklar:

Vorher läßt man den A2 in den Serienzustand "reparieren".

 

Meiner Versicherung sind diese zus. eingebauten Teile bekannt.

 

Gruß

Andreas

Bearbeitet von A2magica
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....Ich interpretiere das so: Abgesehen vom StG kann's auch ein serienmäßiger Nebelscheinwerfer sein.

 

Und nu? Gruß st ;)

 

Hallo,

 

wenn du dir das so hinbiegen magst - bitte schön - ich lese das nicht daraus.

 

Wenn ein serienmäßiger NSW auch die Kennung R119 trägt,

dann kann man ihn auch als Scheinwerfer für das Abbiegelicht

legal nutzen. Trägt er diese nicht, dann bleibt es m.E. illegal.

 

Im Übrigen leuchten Scheinwerfer, die als Abbiegelicht und Nebelscheinwerfer

genutzt werden, die Fahrbahn in den Randbereichen weiter aus, als die

serienmäßigen Nebelscheinwerfer.

 

Gruß

Andreas

Bearbeitet von A2magica
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Vorher läßt man den A2 in den Serienzustand "reparieren". Meiner Versicherung sind diese zus. eingebauten Teile bekannt.
Schon klar, das mit dem "Serienzustand wiederherstellen". V.a., wenn es um elementare Karosserieteile geht. Aber für den Individualumbau geht ja auch ordentlich Zeit drauf. Und da stellt sich dann die Frage, was die gegnerische Versicherung bei einem unverschuldeten Unfall zahlt (inkl. eines fiktiven Arbeitslohns, wenn man selbst schraubt?) bzw. die eigene Kasko bei einem selbst verschuldeten Schaden.

 

CU

 

Martin

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....

"Absatz 1.1 muss lauten:

Abbiegescheinwerfer ist die Leuchte, die dazu dient, jenen Teil der Straße ergänzend auszuleuchten,

der sich im Nahbereich der vorderen Ecke des Fahrzeugs an der Seite befindet,

zu der das Fahrzeug beim Abbiegen gelenkt wird."

 

Ich interpretiere das so: Abgesehen vom StG kann's auch ein serienmäßiger Nebelscheinwerfer sein.

 

 

Moin,

 

NEIN,

 

denn dann bräuchte man keine Neue Regelung R119 !

 

du liest nur einen Teil des Textes, bei Gesetzten / Vorschriften ist dieses immer sehr gefährlich.

Denn für Nebler und Abbiegelicht werden unterschiedliche Messverfahren und Vorgaben der Ausleuchtung angewendet. Du verweist auf die Regel R119.

Mir Fehlt zu dieser Regelung noch die vorgaben für die Lichtverteilung. Bei der Beschreibung der Neblern "R19" ist eine Grafik der Messpunkte und der Lichtverteilung.

Ich weiß auch das "indirekt" einige Bezeichnung auf andere Regelungen sich beziehen.

 

Aber warum sollen wir uns um die Regeln für eine zulassung direkt kümmern.

Wir stellen keine Scheinwerfer selber her, wir verbauen bereits zertifizierte Module. Und, wenn auf dem Schewinwerfer die Richtige Kennung nach den Vorschriften vermerkt ist, ist man Sicher.

(Naja auch schwarze Schafe gibt es hier, siehe LED-Rückleuchten mit falschen Nummern im Internet, dazu gehören laut meiner bewertung auch T4 LED-Rückleuchten mit 7 LED, da du dich auf das T4-Wiki beziehst.)

 

Martin

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Moin,

 

Schon klar, das mit dem "Serienzustand wiederherstellen". V.a., wenn es um elementare Karosserieteile geht. Aber für den Individualumbau geht ja auch ordentlich Zeit drauf. Und da stellt sich dann die Frage, was die gegnerische Versicherung bei einem unverschuldeten Unfall zahlt (inkl. eines fiktiven Arbeitslohns, wenn man selbst schraubt?) bzw. die eigene Kasko bei einem selbst verschuldeten Schaden.

 

 

schon klar, im schlimsten Fall bleibe ich auf diesen Kosten selber sitzen.

Ggf. würde der Unfallgegner nur die Original Scheinwerfer mir bezahlen.

 

Aber dieses Risiko ist doch vor den Umbau schon bekannt.

Und den Arbeitslohn und der Entwicklung der Lösungen ist faktisch nicht bezahlbar.

 

Aber ist da nicht bei jedem Umbau das Risiko?

 

Ich denke bei den Abbiegelichtern kommt noch der Steinschlag dazu. So rauh, wie die original mit rund 6 Jahren waren, hatte ich auch nicht gedacht.

 

Martin

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Moin,

schon klar, im schlimsten Fall bleibe ich auf diesen Kosten selber sitzen.

Ggf. würde der Unfallgegner nur die Original Scheinwerfer mir bezahlen.

 

Aber dieses Risiko ist doch vor den Umbau schon bekannt.

Und den Arbeitslohn und der Entwicklung der Lösungen ist faktisch nicht bezahlbar.

 

Aber ist da nicht bei jedem Umbau das Risiko?

 

Ich denke bei den Abbiegelichtern kommt noch der Steinschlag dazu. So rauh, wie die original mit rund 6 Jahren waren, hatte ich auch nicht gedacht.

 

Martin

 

Steinschlag mit Beschädigung des "Glas" ist kein Problem - deckt die Teilkasko ab,

wenn ohne SB, dann sogar komplett.

 

Zu einem Schadensfall:

Bei Vollkasko sehe ich da in meinem Fall kein Problem,

wie schon geschrieben, weiß meine Versicherung von diesen

speziellen Scheinwerfern.

Mehr will ich hier nicht dazu schreiben (Datenschutz).

 

Wenn jemand Anderer einen Unfall verursacht, dann müßte doch

ein KVA für die Reparatur durch die Werkstatt erstellt werden oder

ein Gutachter sieht sich das an.

Dann besteht aber m.E. ganz schnell die Gefahr eines wirtschaftlichen

Totalschadens.

 

Gruß

Andreas

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...Im Übrigen leuchten Scheinwerfer, die als Abbiegelicht und Nebelscheinwerfer genutzt werden,

die Fahrbahn in den Randbereichen weiter aus, als die serienmäßigen Nebelscheinwerfer...

 

Technisch gesehen unterscheiden sich der Hella-Nachrüst- und der Serien-NSW doch nur darin,

dass die optische Mittelachse beim Hella-NSW, sprich die Lage der gleichen Glühlampen,

geringfügig außermittig versetzt wurde, um mehr Ausleuchtung zu bekommen.

 

Als Techniker kann ich dazu nur sagen:

Hier verdienen sich doch schon in der Auslegung der Richtlinie R119 massenweise Papiertiger ihr Geld.

 

Resume für mich:

Ich werde weder... noch... nachrüsten. Einfachste Sicherheit unterliegt mal wieder der "°"-Bürokratie.

 

Gruß st ;)

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...Aber warum sollen wir uns um die Regeln für eine zulassung direkt kümmern.

Wir stellen keine Scheinwerfer selber her, wir verbauen bereits zertifizierte Module.

Und, wenn auf dem Schewinwerfer die Richtige Kennung nach den Vorschriften vermerkt ist, ist man Sicher...

 

Danke! ;)

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