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Frage zu Schadenregulierung


A2-D2

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Hallo Leute,

 

ein Arbeitskollege ist mir am Freitag beim rückwärts ausparken mit seiner AHK gegen mein vorderes Nummernschild gefahren. Nichts wildes, gibt mal wieder ne neue Stoßstange. Schaden schätzungsweise 500EUR für Lackierung und Material zzgl. Montage.

 

Nun lass ich das auf jeden Fall über die Versicherung laufen. Wenn er will, kann er seiner Versicherung die Summe ersetzen.

 

Ich tendiere auch dazu, das ganze dem Anwalt zu übergeben. Zum einen, weil es auf einem Privatparkplatz (Firmengelände) passiert ist, zum anderen weil ich auf den Papierkrieg verzichten kann und dann auch um jeglichem Stress mit nicht zahlungswilligen Versicherungen aus dem Weg zu gehen - je nachdem welche Versicherung er hat (weiß ich noch nicht, klären wir am Montag).

 

Nun will ich dem aber auch nicht unbedingt Kosten aufs Auge drücken, falls er den Schaden seiner Versicherung ersetzen möchte. Daher folgende Frage:

 

Muss er lediglich den unmittelbaren Unfallschaden begleichen um nicht hoch gestuft zu werden (Material, Lackierung, Arbeitszeit, Ausfall des KFZ)?

Oder muss er zusätzlich auch die Rechnung meines Anwaltes zu begleichen um nicht hoch gestuft zu werden?

Oder: Was genau muss er zahlen, um nicht hochgestuft zu werden?

 

Ist das gesetzlich geregelt, gibt es Urteile oder ist das von Versicherung zu Versicherung verschieden?

 

Danke

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Man kann auch aus einer "Mücke einen Elefanten machen".

 

Dein Unfallgegner ist ein Arbeitskollege ! - Wenn der den Schaden dir gegenüber direkt begleichen will, solltest du als Kollege die Kosten so niedrig wie möglich halten. Ihr arbeitet im gleichen Betrieb und werdet euch sicherlich häufiger begegnen. Da möchtest du ihm doch sicherlich noch ins Gesicht schauen können, ohne rot zu werden.

 

Die Aktion mit dem Anwalt halte ich für überzogen - es sei denn, dass der Arbeitskollege ein "Ar...lo.h" ist und seine "Kollegen" regelmäßig belügt und übervorteilt oder der sein Wort nicht hält.

 

Bei Abwicklung über den Anwalt gehen selbstverständlich auch die Anwaltskosten für den Anwalt in die Schadenkosten ein.

 

Wenn der Kollege o.k. ist, würde ich den Ball flach halten. Reparatur ausführen lassen, mit dem Kollegen abrechnen und gut ist es.

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So wie ich das kenne, wird er in jedem Falle hochgestuft in dem die Versicherung leisten muss - egal ob 20 oder 2000€

 

Ein guter Vertreter wird ihm aber ausrechnen wann es für ihn günstiger wird, den Schaden selbst zu zahlen.

 

Ich würde da auch keine grosse Welle machen - lass dir unterschreiben, das er es war und das er den Schaden begleichen wird. Macht er das nicht, kannst du dich immer noch direkt an seine Versicherung wenden...

 

 

Dafür wäre der Gang zum Anwalt wie mit Kanonen auf Spatzen geschossen.

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In so einer Situation ist ein Gutachten und ein Anwalt defintiv nicht nötig. Einfach den Schaden von einer Werkstatt schätzen lassen -> Bilder und Kostenvoranschlag ausdrucken -> den Schaden reparieren lassen -> Rechnung einreichen oder Abtretungserklärung unterzeichnen und direkt die Werkstatt abrechnen lassen. Das hält die Kosten für alle Beteiligten niedrig. Bei einem kleinen Parkschaden reicht der Kostenvoranschlag mit Bildern in aller Regel auch aus.

 

Dein Kollege müsste beim Rückkauf des Schadens alle! Kosten begleichen, egal ob Reparatur, Mietwagen od. Nutzungsausfall sowie anfallende Nebenkosten für Schriftverkehr oder Anwälte etc...

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Auf Moralpredigten kann ich verzichten, vielen Dank dafür. Nur weil das Wort Anwalt gefallen ist, tritt hier nicht gleich Krieg ein. Ich informiere mich was passiert wenn ich einen nehme, da muss man nicht gleich mit dem nackten Finger zeigen, kitzblitz. :rolleyes:

 

Wer schon mal in den Genuss gekommen ist, bei einer Abmachung ala "bitte nicht über die Versicherung, ich zahl das direkt" auf die Schnauze zu bekommen, der wird das vielleicht nachvollziehen können, das es besser ist auf Nummer sicher zu gehen. Meine Erfahrung sagt mir: Es ist völlig wurst ob Nachbar, Arbeitskollege -!- oder jemand fremdes. Oft sinds sogar die, die einem näher stehen als jemand fremdes, die es einem Übel nehmen, wenn man seinen Schaden dann ordentlich ersetzt haben will. Das brauch ich nicht nochmal.

 

Anwalt heißt für mich in KFZ-Angelegenheiten mittlerweile nur, ich übergebe die Sache jemandem, der dafür sorgt, dass ich kein Ärger mit Papierkram habe, der dafür sorgt dass die Sache ordentlich reguliert wird, der meine Nerven schont, der mir meine Freizeit schützt und der richtig zu reagieren weiß, wenn sich der Gegenüber oder die Versicherung quer stellt.

 

Wäre die Antwort auf meine Frage gewesen, dass die Anwaltskosten nicht zu den Rückkaufkosten zählen, sondern nur die unmittelbaren Kosten des Schadens, dann wäre die Sache nun schon beim Anwalt - denn es würde meinem Kollegen nicht weh tun.

 

So habe ich von euch erfahren, dass alles was die Versicherung ausgeben muss (als auch ein Anwalt) seine Rückkaufkosten erhöhen würde - eben genau das, was ich nicht will - worauf meine Frage abgezielt hat ;). Also nehme ich in diesem Fall erst mal doch keinen Anwalt, verzichte erst mal auf die Leihwagenpauschale und gucke, ob mich jemand zur Arbeit mitnehmen kann wenn das Auto beim Lackierer steht und werde auch erst mal nicht diverse Pauschalen in Anspruch nehmen.

 

Ich hole mir erst mal nur Geld für Material, Lack und Arbeitszeit. Das wäre auch das mindeste, was er mir zahlen müsste, wenn er es aus eigener Tasche zahlt, schließlich hab ich den Ärger damit.

 

Der Weg über die Versicherung ist der einzige sichere Weg für mich. Wenn er keinen Rabattretter hat oder es doch aus eigener Tasche zahlen will, kommt er auf diesem Weg nicht teurer.

 

Die Angelegenheit wurde heute seiner Versicherung gemeldet, der KVA wird auch zur Versicherung geschickt. Dann soll es wohl 6 Wochen dauern, bis es reguliert ist.

 

Einen Anwalt werde ich erst dann nehmen, wenn er oder die Versicherung sich quer stellt - wovon ich bei ihm nicht ausgehe.

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Wenn dein Kollege dir nix böses will, dann fahr mit ihm zur Werkstatt, die deine Kugel repariert. Auftrag zur Reparatur unterschreibt er und die Rechnung wird auch auf seinen Namen ausgestellt. Dann kann er selbst immer noch entscheiden, ob er die Versicherung bemüht, oder nicht.

Will er dann doch gar nicht zahlen, ists nicht dein Problem.

 

Oder denke ich da jetzt zu einfach?

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Äh, du glaubst doch nicht ernsthaft dass ich ne Werkstatt an mein Auto lasse? :huh:

 

Das wird fiktiv abgerechnet, die Reparatur mach ich bis auf die Lackierung selbst. Kost mich zwar Zeit, aber immer noch besser als die Werkstatt machen zu lassen.

 

Wenns nach ihm gehen würde, wärs mit nem neuen Nummernschild und Halter getan. Is aber mehr kaputt und der Lack gerissen.

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Na, zum Glück hab ich in meine Werkstatt mehr vertrauen ;)

 

 

Dein letzter Satz ist aber ein guter Hinweis, denn so scheinen die Meinungen über die Regulierung doch recht weit auseinander zu gehen. So kann ich dein Mißtrauen und Gedanken über einen Anwalt schon besser verstehen.

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Äh, du glaubst doch nicht ernsthaft dass ich ne Werkstatt an mein Auto lasse? :huh:

 

Das wird fiktiv abgerechnet, die Reparatur mach ich bis auf die Lackierung selbst. Kost mich zwar Zeit, aber immer noch besser als die Werkstatt machen zu lassen.

 

Wenns nach ihm gehen würde, wärs mit nem neuen Nummernschild und Halter getan. Is aber mehr kaputt und der Lack gerissen.

 

Wer solche Kollegen hat, braucht keine Feinde:eek:.

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Ich möchte zu dem Thema noch folgendes unnützes Wissen beisteuern:

-Firmengelände ist üblicherweise kein Raum der vom Versicherungsschutz gedeckt wird, außer:

-ein Firmengelände hat an der Einfahrt "Hier gilt die StVO." stehen, dann ist:

-das Regulieren, von Schäden auf Firmengeländen, die Willkür/Unwissenheit der Kfz-Versicherung

 

Üblicherweise machen diese es natürlich trotzdem...

 

Edit: Genau genommen ist dies dann Sache des betrieblichen Arbeitsschutzes und damit der BG. Wie es mit Sachsschaden an Privateigentum auf Firmengelände aussieht, soweit bin ich da noch nicht drin.

Edit2: Ausdruck korrigiert

Bearbeitet von a2-701
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Ich werfe ein: Jedes Gelände ist Zuständigkeit der Versicherung. Lediglich die Polizei ist nicht zuständig, und der Schaden ggf zivilrechtlich einzuklagen.

Also STVO gilt ggf. nicht. und zivilrecht greift. Der Verursacher ist trotzdem schuld.

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Ich würde

KVA von Werkstatt holen oder ihm vergleichbar die Preise geben, auf der Basis den anderen um Regulierung bitten.

Sollte das nicht innerhalb von 7 Tagen passieren, würde ich den Schaden der Versicherung melden.

Wenn da nach 14 Tagen nichts brauchbares passiert ist, Anwalt einschalten.

Wenn erforderlich dann auch Gutachten erstellen lassen.

 

Ich persönlich hatte die letzten Jahre eher die andere Seite kennengelernt. Die Schadenssummen haben sich dank Anwalt, Gutachter usw. vervielfacht. :eek:

Ein rauskaufen war nicht mehr sinnvoll und bezahlbar.

Ich versuche jetzt immer vorher zu zahlen.

Nein ich fahre nicht wie ein Bekloppter :D . Aber meine Mitarbeiter machen leider auch mal einen Haftpflichtschaden bei ihren Dienstfahrten.

Der Begriff Schadensminderungspflicht existiert nur noch auf dem Papier. Eine ganze Heerschar von Gutachtern und Anwälten lebt von Streitwut der Bürger und der Versicherer.

Keiner haut denen mal auf die Finger. Die Versicherer spielen da keine unwesentliche Rolle. Auch die sorgen mir ihrer Regulierungsverzögerung immer wieder für das Steigen der Schadenssummen.

Klar man kann ja dann die Beiträge erhöhen, der Umsatz steigt und die Börse ist glücklich.

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Ja, das ist leider so... aber warum muss man heute so auf Nummer sicher gehen? Eine kleine Anekdote, die ich diesen Januar nach 1,5 Jahren abgeschlossen habe.

 

[Anekdote]

 

Mir hat ne Frau unter Zeugen im Sommer 2011 aufm McDonaldsparkplatz eine Macke ins Auto gemacht. Ich hab sogar die Polizei gerufen, weil die einfach davon gefahren ist. Die netten Herren in Zivil waren kurz darauf vor Ort und hat die Verursacherin telefonisch erreicht und zurück auf den Parkplatz gebeten. Die Polizei hat sich Notizen gemacht und zweifelsfrei festgestellt, dass die Frau die Macke in die Tür gemacht hat (Spuren an beiden Fahrzeugen).

 

Wir haben uns darauf verständigt, dass ich es erst mit Smartrepair versuche um die Kosten klein zu halten und sie die Smartrepair aus eigener Tasche zahlt. Also bin ich zum Lackierer, der hat für etwas unter 100EUR smart repaired, aber gleich von Anfang an gesagt, dass die Erfolgsaussichten für ein unaffälliges Ergebnis nicht garantiert werden kann. Das hab ich auch der Verursacherin nochmal mitgeteilt, sie wollte aber trotzdem das Risiko eingehen. Es kam wie es kommen musste, man hats noch gesehen. Die Smartrepair hat sie nach mehrmaliger Aufforderung auch bezahlt.

 

Ich habe mir also einen KVA vom örtlichen Lackierer besorgt und ihrer Versicherung, als auch ihr Bescheid gegeben, dass wir den Schaden doch richtig reparieren lassen müssen. Die Frau hat sich plötzlich streitig gestellt. Die Versicherung wollte nicht zahlen.

 

Also bin ich zum Anwalt, habe diesen Beauftragt die Sache einzufordern. Er riet mir ab, es einfach lackieren zu lassen (wegen der bereits durchgeführten Smartrepair und weil ein Gutachter hätte nichts mehr vom originalen Schaden feststellen können) und erst mal die Zusage der Versicherung abzuwarten, dass sie den Schaden trägt, denn ich könne auf meinen Kosten sitzen bleiben. Außerdem habe ich nicht eingesehen, in Vorkasse zu gehen (eine Abtretung an den Lackierer hätte im Streitfall das gleiche bedeutet, denn der Lackierer will für seine Arbeit zeitnah Geld sehen).

 

Die Sache hat sich dann ewig gezogen, es gab diversen Schriftverkehr zwischen Anwalt und Versicherung. Letztendlich hat die Versicherung die Regulierung abgelehnt, weil die Verursacherin der Versicherung gegenüber falsche Aussagen gemacht hat. Ich habe daraufhin dem Anwalt gesagt, er soll den Polizeibericht anfordern und den Klageweg beschreiten. Dummerweise kam nach ewig langer Wartezeit Anfang 2013 von der Polizei die Antwort, dass über diesen Vorgang nichts aktenkundig ist. Vielen Dank!

 

Ein Polizeibericht hätte mein Risiko einer Klage auf nahe 0 gedrückt. Eine bearbeitete Schadenstelle und lediglich Zeugenaussagen (die sie auch hatte) waren mir dann zu riskant um eine Klage aus eigenen Mitteln anzustoßen.

 

So hab ich dann noch 155EUR Anwaltsgebühren bezahlt und die Sache einfach abgehakt.

 

[/Anekdote]

 

 

Heute kam der KVA. Den werde ich jetzt der Versicherung und dem Kollegen vorlegen. Dann kann er sich entscheiden, ob er die 380EUR Material, 188EUR Lackierung und 283EUR Arbeitszeit (netto, nicht brutto) selbst zahlen möchte oder von der Versicherung regulieren lässt.

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Wenn dein Kollege dir nix böses will, dann fahr mit ihm zur Werkstatt, die deine Kugel repariert. Auftrag zur Reparatur unterschreibt er und die Rechnung wird auch auf seinen Namen ausgestellt. Dann kann er selbst immer noch entscheiden, ob er die Versicherung bemüht, oder nicht.

Will er dann doch gar nicht zahlen, ists nicht dein Problem.

 

Oder denke ich da jetzt zu einfach?

Ja, das ist zu einfach gedacht. ;) Gem. Versicherungsbedingungen ist der Vesicherungsnehmer gehalten, kein Schuldeingeständnis abzugeben, sondern nur unverzüglih den Schaden zu melden. Alles andere gefährdet den Versicherungschutz. Die Versicherung vor vollendete Tatsachen zu stellen, kommt einem Schuldeingeständnis gleich, und die Regulierung des Schadens über die Versicherung geht zu 100% schief. Das mit der Auftragserteilung und Rechnungsstellung auf den Verursacher bzw. Auftraggeber geht nur, wenn man die Versicherung außen vor lässt. In diesem Fall ist gem. BGB der Auftraggeber auch Schuldner der Vergütung für die Werkstattleistung. Und nicht der Rechnungsempfänger!

 

Aber - @ A2-D2: wenn der Schadenverusacher der Meinung ist, der Schaden wäre nicht höher als die Kosten für ein neues Kenzeichen, dann schlage ihm doch Folgendes vor: der Schaden wird von einem Gutachter bewertet, und die Gutachterkosten gehen zu Lasten des Unfallverursachers. Alternativ einigt Ihr Euch darauf, den Schaden so, wie von Dir beschrieben, ohne Einschaltung des Gutachters zu regulieren. Also hat es der Kollege in der Hand, Geld zu sparen, indem er den Gutachter außen vor lässt. ;)

 

Aber egal, wie Ihr es macht: füllt in jedem Fall einen europäischen Unfallbericht aus. Sonst wäre, sofern sich der Kollege später dennoch bei der Regliuerung querstellen sollte, die Beweisführung schwierig bis unmöglich.

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