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AHK Eintragung AUA 2001 ohne Klima


nobby0157

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Hallo liebe A2 Freunde,

erstmal vielen Dank für all die vielen hilfreiche Tips hier im Forum, ohne die ich schon oft "aufgeschmissen"gewesen wäre.

 

Aber im Moment stecke ich fest.

AHK-GDW ist montiert (keine Probleme)

1,4l ,Mod.2001, AUA,- keine Anhängelasten im Schein

Durch Audi keine Freigabe, da ohne Klimatronic ?

Bei der ALKO ist ein Hinweis auf "evtl. erforderliche Umbaumaßnahmen an der Kühlung" aber keiner weiß was?

Der Tüv verweist auf die E1*...Nr. im Schein- Ahk nicht vorgesehen!

 

Wer weiß wie man da vorgehen kann ?

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Das ist ja blöd, nach Teile-Übersicht ist das ganze Kühlsystem anderes für 'ohne Klima': kleinerer Kühler, schwächeres Gebläse und kein Lüftersteuergerät.

Gute Gründe also, warum es da keine Freigabe gibt.

 

Nun müsste dir Audi aber ne Teile Liste sagen müssen (finde ich), was genau nachgerüstet werden muss.

Aus technischer Sicht müsste der größere Kühler und das stärkere Gebläse ausreichen, dass im Notfall dann genauso geschaltet werden könnte (vermutlich nur Temperaturschalter) wie das jetzt verbaute, ein Lüfter-Steuergerät also nicht notwendig. Aber kann leider sein, dass die jetzige Verkabelung den Strombedarf des großen Lüfters nicht hergibt...oder nur mit dem elektronischem STG sinnvoll zu betreiben ist. Evtl ist auch der Anschluß/die Sicherung im Fußraumfach bzw Sicherungskasten anders. Das wären dann gute Gründe, warum Audi nichts dazu rausgeben kann/will.

 

Aber vielleicht reicht ja eine Audi-Vorgabe, dass das Kühlssystem dem der Klimatronic-Ausstattung gleichwertig sein muss. Also penetrant nachfragen. (Die Teile dafür hätte ich anzubieten, evtl auch Verkabelung. Im elegantesten Fall ist "nur" der Wechsel des Kabelbaums nötig plus Einbau der 3 Komponenten, das wäre nichtmal sooo ein Problem).

 

Evtl reicht der Kühlerumbau dann auch um den Tüy oder nen anderen zur Einzelabnahme zu überreden. Eigentlich muss ja ne AHK mit E-Zichen gar nicht eingetragen werden, aber der fehlende Eintrag der Zuglasten ist natürlich ein Problem, da gab es aber noch andere Beiträge zu, es gab ja auch FZGe mit Klima ohne den Eintrag! Ansonsten mal versuchen, die Betriebserlaubnis (Kopie) der ALKO zu bekommen, wenn die GDW nichts hergibt. Vielleicht ist da das Nötige festgelegt.

 

Das mit der e-Nr verstehe ich nicht: Der TüV hat anhand der ABE-Nr des FZG gesehen, dass AHK nicht geht? Oder welche e-Nr ist gemeint?

Bearbeitet von A2-E
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Hallo A2-E,

genau, nicht locker lassen,habe ich mir auch gedacht,

Aber es scheint so als ob niemand von den Ingenieuren (Audi+Tüv) auch nur den Hauch von irgendeiner Verantwortung übernehmen wolle.

Bei Audi heißt es ;

Versuche ohne Klima seien nie gemacht worden,

daher keine Freigabe.

 

Ob daraus dann wirklich ein Problem entsteht,und wenn,unter welchen Bedingungen überhaupt, das steht bei Audi garnicht zur Debatte.

Genauso wird bez.einer Aufrüstung (großer Kühler und Lüfter)

argumentiert.

Merkwürdig ist nur, daß bei der Original AlKo die Rede davon ist;

"Evtl. erforderliche Umbaumaßnahmen an der Kühlung sind bei der Vertragswerkstatt zu erfragen" siehe Ratgeber "Anhängerbetrieb"

(A2 steht aber angebl. nicht mehr drin)

Und beim Tüv--- Freigabe von Audi unabdingbar.

Wobei ich da mittlerweile jemanden gefunden habe den die fehlende Klima nicht kratzen würde, wenn denn der Rest durch Audi freigegeben würde.

Unter Punkt "K" in meinem Schein steht

E1*98/14*0131*01

Irgendwie alles für mich nicht nachvollziehbar. Will doch nur mit meinem gebremsten 500Kg Wohnwägelchen am We mal unterwegs sein. Wäre am Trabbi kein Problem !

Aber vielleicht habe ich ja auch nur den falschen Ansprechpartner bei Audi ?

Fazit s.o. Nicht locker lassen !

Liebe A2 Grüße

Norbert

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Falls du nicht schon selbst gefunden hast: Hier Freigabe AHK - A2 Forum und hier AHK - Unbedenklichkeitsbescheinigung von Audi (Achslast) - A2 Forum wird das Thema behandelt.

 

Zusammenfassung im wiki Anhängerkupplung – A2-Freun.de Wiki

 

Der Kabelstrang ist halt anders, ohne Klima ist der schwache Lüfter über 20A S4 abgesichert und wird von einem 1-stufigem Thermoschalter direkt via Zündschalter bedient.

Bei Klima ist eine 40A Sicherung (Fußraum, vermute ich) da, der Thermoschalter ist 2-Stufig und der starke Lüfter wird über das Lüfter-Steuergerät bestromt.

 

Bei Tausch des gesamten Motorkabelbaums wäre das grundsätzlich dann vorhanden.

Aber von audi wirst du das wohl kaum aufgelistet bekommen. Das Problem ist halt, dass die eine Bescheinigung i.d.R. nur genau für eine Fahrgestellnummer machen, also keine allgemeine Erklärung. Nur müssten die eigentlich gezwungen sein was zu sagen, wenn man die original Komponenten der Climatronik nachrüstet. Also könnte man etwas erwarten wie "FZG mit FINxy ist für Anhängerbetrieb mit Lasten xy geeignet, wenn das Kühlsystem vollständig der Ausstattung mit Climatronic entspricht" Für sowas sollte ja wohl ein Ingenieur gradestehen können. ( Das Climabedienteil ist unnötig, es schaltet den Lüfter parallel zu den Thermoschaltern, muss ja auch bei defektem Bedienteil oder ausgeschalteter Klima noch den Anhänger ziehen können :-) )

 

Es erscheint mir aber aussichtsreicher, rum zu telefonieren, bis man einen Sachverständigen findet, der das selbst freigibt. Die können ja auch einen anderen Motor samt Schlüsselnummer umtragen oder Bremsen, wenn sie an anderen Fahrzeugen freigegeben sind, wenn alle relevanten Komponenten mitkommen, da spielt dann die alte E1-Nummer keine Rolle mehr. Tüv (west) und Dekra (ost) durchfragen...

Vielleicht hilft denen auch eine Umkehraussage von audi, " Das Fahrzeug xy ist nicht für Anhängelasten yz freigegeben, weil die Kühlleistung der Climatronic-Ausstattung fehlt", deren sachgerechte Nachrüstung könnten sie ja dann bestätigen....

 

Ich hatte hier einen Prüfer, der hätte nach Probefahrt sogar andere, artfremde Federn eingetragen, trotz Zulassung mit ESP!

Bearbeitet von A2-E
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Hallo A2-E,

heute hatte ich einen Anruf von Audi, habe erstmal brav zugehört und.... wie ich es mir gedacht hatte, die wollten den "Querulanten" abservieren.

Aber, "nie geprüft" heißt für mich nicht zwangsläufig unmöglich, sondern evtl. sogar ohne Umbaumaßnahmen funktionsfähig.

Da gibt es nämlich noch eine kleine Besonderheit an meiner Kugel.

Eine LPG-Anlage, und einen Verdampfer !

Mittlerweile seit 130.000 km bei einer Gesamtlaufleistung von 252.000 Km.

Der A2 ist einfach genial, obwohl er mich auch schon ganz schön geärgert hat.

Übrigens habe ich "logisch" den QEK schonmal drangebaumelt- ist ne andere Sache als hinter meinem 100er C4 2,3 Benziner,da merkt man den garnicht,aber hinter der stömungsgünstigen Kugel diese Schrankwand......ist gut spürbar.

Ob der aber auf Strecke zu warm wird habe ich noch nicht probiert.

Nun wollen wir erstmal sehen was bei Audi rauskommt, Politik der kleinen Schritte- werde berichten,

Gruß Nobby

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Hallo Nobby,

ich kämpfe gerade mit dem gleichen Problem.

Zwar nicht an meinem A2 sondern bei meinem S211 E55.

 

Auch dort sind keine Anhängelasten eingetragen. In den verschiedensten Foren wird immer gesagt, das der E55 thermische Probleme haben könnte (soll so AMG gesagt haben).

Ich persönlich habe von der MB Hotline gesagt bekommen " es ist nicht gewünscht, an AMG Fahrzeugen eine AHK bzw. einen Anhänger zu sehen".

 

Na ja..... ich habe mich dann auf die suche gemacht. In den alten Bundesländern kann nur der TÜV und da nur ein aaS, soll heißen amtlich anerkannter Sachverständiger, weiterhelfen. in den neuen Bundesländern ist die Dekra damit betraut.

Soviel dazu.

Leider bin ich noch an dem Punkt, das sich ein überaus netter Sachverständiger auf die suche nach entsprechenden Gutachten bzw. Freigaben gemacht hat.

Wie bei deinem Fahrzeug, ist es auch bei meinem so, das sowohl die Karosse und die AHK keinerlei Prüfung bedürfen, da die entsprechenden Daten ja identisch mit anderen Fahrzeugen aus der Serie sind.

 

Die Argumentation das die Kühlung nicht ausreichend sei, aber wir haben das auch nie getestet seitens Audi bzw. MB finde ich lächerlich.....

Die verkaufen uns also Auto und haben es einfach nicht getestet und damit sind Sie dann fertig.

 

Fakt ist, das jedes Motorsteuergerät einer thermischen Überhitzung des Motors entgegenwirkt. So wird mit steigender Temperatur der Zündzeitpunkt immer weiter Richtung Spät verstellt so das die Temperatur nicht weiter ansteigen soll.

Na ja....im übrigen sollte ja auch jeder seine Motortempanzeige im Auge haben, wenn man sein Fahrzeug schon richtig belastet.

 

Du kannst einfach einen anderen Lüfter einbauen....neue Kabel ziehen und über ein Relais steuern, sofern der Temperaturschalter nicht für den höheren Strom ausreichend sein sollte.

Dann nochmal bei einem Prüfer vorstellig werden und ihm mitteilen das du die Motorkühlung geändert hast.

 

Ist aber nicht ganz einfach einen Prüfer zu finden, der da auch mitspielt.

 

Meine Erfahrung geht dahin, das 99,9% der Prüfer auf entsprechende Freigaben vom Hersteller bestehen.

 

Es wird also nicht ganz einfach werden und auch nicht mal eben so klappen.

Das kostet echt Zeit und Nerven das hinzu bekommen.

 

Gruss

 

Martin

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Da gibt es nämlich noch eine kleine Besonderheit an meiner Kugel.

Eine LPG-Anlage, und einen Verdampfer !

Tja, da hast du bei Audi evtl schlechte Karten, weil "falsche" Reihenfolge...

 

Ich wollte für meinen Bully mal eine Freigabe zur Anhängelasten-Erhöhung von VW haben, die Vorrausetzungen (bekannt aus anderen Fällen) waren im Grunde gegeben. Aber nach Sendung der Schein-Kopie kam die kurze Antwort: Sorry, das Fahrzeug entspricht nicht mehr dem Serienstand. (Wegen Eintragung eines stärkeren, artfremden TDI-Motors). Hätte ich erst die AHK Freigabe besorgt und dann den Motor eingetragen, wäre das so gegangen. Aber natürlich bestünde auch jetzt noch die Möglichkeit, einen Sachverständigen zu finden, der das anhand vergleichbarer Freigaben positiv beurteilt.

 

Dein Vorteil ist ja, dass der Prüfer kein Bauteil begutachten muss, dessen Auslegung er nicht kennt (Felgen, AHK, etc). Wenn du mit kochendem Motor auf dem Brenner liegen bleibst, ist ihm das relativ egal. (Relativ, weil Folgeschäden, zB Brand/Ausfall im Tunnel) schon ein Grund ist, drüber nachzudenken). Audi macht keine Zugeständnisse, da evtl Gewährleistungen an den Hersteller laut werden.

Den Prüfer interessiert nur, welche Lasten Fahrzeugaufbau (Stützkraft) und Bremsen (zul Gesamtgewicht) ertragen und ob die Motorisierung gängige Steigungen und Anfahrsituationen erlaubt. Das alles ist von anderen AUA's BJ 2001 bekannt. Nur der Prüfer, der/die es nicht von Audi gesagt bekommen will, muss gefunden werden :-)

Bearbeitet von A2-E
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  • 4 Wochen später...

Hallo liebe A2 Freunde,

nun ist fast ein Monat vergangen seit meinem letzten Beitrag, und......

tatsächlich nach fast 3 Monaten Kampf ist offizielle Post von Audi im Briefkasten gewesen,

Darin werden die bekannten Anhänge-und Achslasten für meine Fahrgest.nr.

bestätigt--allerdings mit der Einschränkung das Kühlsystem der Klimavariante anzupassen.

JUUUUBEL !!!!!

Das war der wichtigste Schritt in Richtung Abnahme.

Habe heute den großen Kühler,Lüfter und Zarge geordert, wobei ich noch nicht so genau weiß wie der untere Schlauch verlegt wird und wie ich den 2stufigen Lüfter angeschlossen bekomme, ohne den ganzen Kabelbaum auf den Kopf zu stellen.

Aber es geht bergauf !!!!

Werde weiter berichten, bis dahin,

Gruß Nobby

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hey A2D2, hast das Thema nur quer gelesen, oder? :D

Schau mal in die Teilelisten und Schaltpläne, da sieht man deutlich, warum der ohne Klima keine Freigabe für AHK bekam. Ob das nun in der Praxis relevant ist, ist eine andere Frage, aber es gibt's so einige Betriebszustände, die mehr Kühlung beim Hänger ziehen erfordern. Da könnte dann ab und an die Reserve fehlen. Immerhin belastet ja keine Klima zusätzlich sein Kühlsystem.... ;)

 

Zumindest der Thermostat ist aber bei allen gleich ...

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  • 1 Jahr später...

Hallo A2-Freunde,

Asche auf mein Haupt.....das ich mich so lange nicht gemeldet habe, aber

Alles abgenommen, und eingetragen ! ! !

Großer Kühler drin , ( den gibt es nur mit Schnellverschlußstutzen ) vom Passat Schellenadapter verwendet und ein Eigenbau T-Stück mit Thermoschalter integriert.

Vom VAG-Händler gabs wohltuende Akzeptanz und eine Einbaubescheinigung mit der ich beim TÜV vorgefahren bin.

Unter Eigengewicht stand nun aber 970-1110 kg , woraufhin der Prüfer mir nun nur gebremste 970kg eintragen wollte- also nochmal auf die geeichte Waage- wilde Rechnerei, leerer Benzintank,leerer Gastank- O.K.

1 Tonne gebremst. JA, auch ich kann kleinkariert sein !

Ende gut - alles gut.

Ach, mein silberner AUA hat noch ein schwarzes Brüderchen bekommen !

Das war eindeutig Vorsatz und eine Wiederholungstat. !

Gruß Norbert

p.s. der neue hat ne Klima - :)

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