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CarLife Klarstellung


MichaelWa

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Hallo,

 

in diesem Forum gibt es ein Mißverständnis bezüglich der Neuwagen-Anschlußgarantie, also der ersten Garantieverlängerung nach der zweijährigen Werksgarantie für 205,00 Euro.

 

Scheinbar wissen auch die Händler kaum Bescheid!!!

 

Bei dieser ersten Garantieverlängerung ist Erstbesitz nicht erforderlich!!!

 

Als Versicherungskaufmann habe ich mir die Versicherungsbedingungen genau durchgelesen und diese Aussage auch von Herrn Roland Meyer vom Audi-Versicherungsservice bestätigt bekommen.

 

Mein Audi-Händler wollte mir auch nur eine einjährige Verlängerung anbieten. Dem habe ich erstmal die Bedingungen erklärt!

 

Mein Fahrzeug ist EZ 11/2002. Ich habe ihn als Jungwagen (Erstbesitz Audi-AG) im Juni 2003 gekauft.

 

Liebe Grüße

 

Michael

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hallo,

 

also ich habe meinen a2 (11/01) am freitag im audi zentrum hannover gekauft und der verkäufer hat mir von sich aus diese car life plus versicherung dazu gegeben.mir kam es so vor als wäre das für ihn was selbstverständliches,zumal ich vorher nie was von dieser versicherung gehört hatte.

 

 

mfg olaf

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Das Mißverständnid resultiert wohl aus den Nachfragen unzähliger Garantieinteressenten bei den Händlern! Aus diesem Grund wurde mir auch der Abschluß der 2-Jährigen Garantie verwehrt. Wurde auch vom Audi-Service direkt angerufen, die hatten mir als Vorraussetzung Erstbesitz genannt und die Abschlußbedingungen zugefaxt, war vielleicht 1/2 Seite, darin wurde auch Erstbesitz aufgeführt. Die konkreten Versicherungsbedingungen bei Abschluß habe ich nie zu sehen bekommen, konnte mir noch nicht mal der VW-Händler zeigen, würden zugeschickt. Wenn das Fahrzeug älter als 18 Monate war, mußte noch ein Dekra-Gutachten her. Könnte es sein, daß Erstbesitz eine von Audi vorgegebene Voraussetzung ist, ohne die der Versicherungsantrag einfach abgelehnt wird, also Erstbesitz gar nicht in den Versicherungsbedingungen aufgeführt ist?

 

Wenn Deine Aussage stimmt, wäre das für viele hier eine ziemlich ärgerliche Sache, ich war damals auch sauer, da 2.Besitzer, und habe gar keine abgeschlossen, die 1-Jährige sollte 175 Euro kosten, kann man aber jederzeit auch nach Garantieablauf Abschließen, natürlich nur mit Dekra-Prüfung für ca. 50-60 Euro. Laut Audi-Service Aussage wird noch nicht einmal eine noch zu machende Inspektion statt des Gutachtens akzeptiert, für mich vollkommen unverständlich, da traut Audi scheinbar noch nicht einmal seinen eigenen Händlern die Beurteilung des Fahrzeugzustandes zu

 

Hast Du denn als 2. Besitzer eine Versicherungsbestätigung über 2 Jahre von Audi vorliegen?

 

 

@Silberpfeil: ist wohl die Einjährige?

 

Grüße vom frager

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Bei mir wars Gottseidank anders. Ich hab meine A2 (Jahreswagen) 2003 gekauft "als Zweitbesitzer". Hab die Händlergarantie bekommen + 1 Jahr. Bin also bis 2005 auf Garantie.

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Also ich habe auch nen WW und die 2-Jährige CarLifePlus für 205 bekommen. Ich war abends in irgendeinem Audi-Laden Berlin und habe einfach wie selbstverständlich getan, dass es doch CLP gibt 2 Jahre für 205. Und gar nichts anderes thematisiert. No Problem. Vielleicht einfach woanders hinfahren, wenn´s nicht klappt.

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Alle die Probleme mit der Car LifePlus Garantie haben, sollten freundlich beim 'Freundlichen' nach dem Flyer/Prospekt "Audi Car Life Plus" fragen.

Dort steht ...

 

Ihre Vorteiel auf einem Blick:

 

- Lebenslange Verlängerung bei Einstieg bis zu 24 Monaten nach der Erstzulassung

- Prämienvorteile für Frühbucher

- Beiträge nach Modellreihen und kW-Klassen

- Zusätzliches Verkaufsargument und höherer Wiederverkaufswert durch Verbleib von Ausi CarLife Plus beim Fahrzeug

 

Der letzte Punkt sagt ja wohl alles aus oder ??

 

Gruß

Thomas

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Dein Zitat ist die Werbeaussage von Audi.

iIch war bei 2 Händlern, der erste gab mir ein Blatt mit den unten aufgeführten Zeilen mit, der zweite hat extra bei Audi in der zuständigen Abteilung nachgefragt, ich selbst nochmal beim Audi-Service: Nur ERSTBESITZ!

 

Wörtlich auf dem Infoblatt:

 

Informationen zu den möglichen Tarifen im Kundenprodukt Volkswagen LifeTime Garantie bzw. Audi CarLife Plus (Anmerkung: gilt nicht für die GGV plus des Handels!)

 

NW-Anschlußgarantie für 24 Monate:

-Fahrzeuge mit Zulassung ab 01.01.01 : Ein Vertragsabschluß ist innerhalb von 24 Monaten nach Erstzulassung möglich. Bei einem Einstieg nach 18 Monaten in die Neuwagen-Anschlußgarantieversicherung ist die technische Mängelfreiheit des Fahrzeugs durch den Partner zu bestätigen.

 

 

 

Zum Zeitpunkt der Nachfrage hatte unser A2 bereits die 18 Monate überschritten, und von allen der Hinweis: der letzte Punkt reicht nicht, die Überprüfung muß durch die Dekra ;( erfolgen! Da scheint der Händler nicht der Partner zu sein.

 

Vielleicht haben sich die Voraussetzungen gegenüber Dezember 2003 geändert.

 

welcher 2.Besitzer denn bereits eine Versicherung über 24 Monate von Audi bestätigt bekommen?

 

Grüße vom frager

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Hallo Frager,

 

ich habe eine CarLife-Versicherung als Zweitbesitzer abgeschlossen. Unten findest Du die Versicherungskarte (wird übrigens in meinem Unternehmen produziert).

 

Mein Auto war sogar schon 4 Tage über der 24 Monatsfrist. Wir haben den Vertrag etwas zurückdatiert. Gekostet hat es EUR 240,-. Ich bin mir aber nicht sicher, ob sich die Versicherung rechnet. Das hat folgende Gründe:

 

- Es ist unheimlich viel von der Versicherung ausgeschlossen (auch Quietsch-/Klappergeräusche)

- Man muss während des Versicherungszeitraums alle Inspektionen bei einem Audi-Servicebetrieb durchführen lassen

- Eigenbeteiligung ist min. EUR 50,- (also muss man die Wehwehchen schon sammeln)

 

Bei mir war neulich der Bremslichtschalter defekt. Natürlich eine Woche nach Garantieende und mit erst 16.000 km. Kosten für den Schalter EUR 5,50 inkl. Einbau EUR 55,- !!! Dann wurden auch noch die Kosten nicht von der CarLifePlus-Versicherung übernommen, da war ich schon ziemlich sauer und bat darum einen Kulanzantrag zu stellen.

 

Kommentar vom Garantiesachbearbeiter: Unter EUR 100,- gibt es keine Kulanz - also abgelehnt. Na toll. Das ist Audi. Sogar bei KIA gibt es für die "billigen" Kisten 5 Jahre Vollgarantie.

 

Also viel Erfolg.

 

Gruß

dimahl

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Original von dimahl

Ich bin mir aber nicht sicher, ob sich die Versicherung rechnet. Das hat folgende Gründe:

 

- Eigenbeteiligung ist min. EUR 50,- (also muss man die Wehwehchen schon sammeln)

 

Ob sammeln möglich ist bezweifel ich stark. Da die Formulierung "pro Schadensfall" lautet. Also 50€ Mindestbeteiligung pro geltend gemachten Wehwehchen. Wäre natürlich schön, wenn es nicht so ist. Wer weiß mehr?

 

mfg, Benjamin

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Wie bereits in meinem ersten Beitrag geschrieben, wollte mir mein Audi-Händler die Garantie auch nicht geben.

 

Vorsorglich hatte ich mich ja nach dem Studieren des Bedingungswerkes mit dem Versicherungsdienst in Verbindung gesetzt und meine Aussage bestätigen lassen.

 

Ohne Probleme habe ich diese Garantie bekommen. Der Versicherungsschein liegt mir vor!!!

 

[sizept=16]Nochmals: Erstbesitz ist nicht Voraussetzung, das ist Blödsinn und findet sich nicht in den Versicherungsbedingungen wieder.[/sizept]

Schade, dass Audi so schlecht informiert. Ein weiteres Indiz ist auch der Audi-Kalkulator auf der offiziellen Audi-Homepage. Wird dort nach Erstbesitz gefragt? Eindeutig nein!!!

 

Liebe Grüße

 

Michael

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Mit EZ 3/2002 wird leider mit Sicherheit keine Chance bestehen, die 2 Jährige Versicherung noch abzuschließen, ich finde es auch traurig, daß Audi + Partner selbst so schlecht informieret sind und das entsprechend weitergeben. Einen Versicherungsantrag mit anhängenden Bedingungen konnte (oder wollte?) mir im Dezember/Januar niemand aushändigen, wäre noch rechtzeitig gewesen.

Danke und Grüße vom frager

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Auch ich war in der vergangenen Woche bei 2 AUDI-Partnern wegen einer Neuwagen-Anschlussgarantieversicherung für meinen Werksdienstwagen. Leider wurde "Erstbesitz" gefordert, obwohl in den mir ausgehändigten Versicherungsbedingungen davon in keinem Satz die Rede ist. Ich habe daraufhin den AUDI-Versicherungsservice angerufen, die freundliche Dame am Telefon hat die Haltung der Händler bestätigt. Wie kann es sein, dass diese Sache so unterschiedlich

gehandhabt wird ??? Ich weis nicht, was ich jetzt noch tun soll ...

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Es kann sein, dass diese nicht Erstbesitzregelung nur bei Gebrauchtwagen-Car LifePlus gilt. Diese ist nach meinem Kenntnisstand nur für 1 Jahr abschließbar. Aber auch hier geht es reichlich konfus zu. Über die Homepage frägt Audi im CarLifePlus-Formular http://www.audi.com/carlifeplus/clp.jsp wann der Wagen zugelassen wurde, welcher Kilometerstand, ob bereits eine CarLifePlus besteht und ob der wagen scheckheft gepflegt ist. Es steht ausdrücklich auf der HP im Text, dass ich zitiere:

 

"Mit Audi CarLife Plus können Sie eine Versicherung gegen Garantieschäden über die Zeit der zweijährigen Gewährleistung hinaus erwerben. Sie wird für Neu- und Gebrauchtwagen angeboten.

Beantworten Sie unsere Fragen und wir berechnen direkt Ihre individuelle Versicherungs-Prämie."

 

Obwohl ich einen km-Stand von unter 150000km habe, eine CarlifePlus seit anbeginn besteht und der wagen Scheckheftgepflegt ist, wollte mir Audi 170€ statt 145€ wie im Konfigurator ermittelt berechnen, mit der Begründung es wäre kein Erstbesitz X(

Es lief für dieses Jahr dann auf eine "Sonderregelung" mit 145€ hinaus.

 

Keine Ahnung was da mit Audi bessergesagt mit der Versicherung (ist vom Mutterkonzern VW) los ist. Ich würde an deiner Stelle auf die Versicherungsbedingungen verweisen und die Homepage. Mein Audi-Händler wollte auch wissen, dass die Versicherung nur bis 6 Jahre nach Erstzulassung bzw. bis 150tkm fortgeführt werden kann. In den Versicherungsbedingen habe ich jedoch nie eine Klausel wie diese gefunden. ............................................ tzt tztz

 

 

mfg, Benjamin

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Hallo!

 

Ich kann nur bestätigen, dass hier reichlich Verwirrung beim Audi Partner und auch beim VWVD besteht.

 

Mein A2 ist auch kein Erstbesitz. EZ 11/2002 Audi AG, 10/2003 haben wir ihn als Werksdienstwagen AUDI AG beim Händler gekauft.

Ich habe die 2 jährige CarLifePlus trotzdem bekommen.

 

Mehr dazu folgt. Sorry, Beitrag wurde etwas länger:

 

Im Mai wollte ich nun die 2 jährige CLP für den A2 abschliessen.

Mein Audi Partner hat mir dies verwehrt, da kein Erstbesitz!

Er wusste allerdings, dass hier reichlich Verwirrung besteht. Selbst er hatte bis vor kurzem nicht von dieser "Erstbesitzer-Regel" gehört und munter auch den Zweitbesitzern eine 2 J CLP verkauft. Bis er von AUDI selbts darauf hingewiesen wurde. Jetzt darf er nur noch an Erstbesitzer die 2 J CLP verkaufen.

Im Forum habe ich damals auch über diese Verwirrung und den unterschiedliichen Kenntnisstand der Audi Partner gelesen. Ein paar A2 Faher haben auch damals schon berichtet, dass Ihnen die 2 J CLP auch als Zweitbesitzer zuteilet wurden.

--> dies hiess für mich: man muss nur den richtigen Händler finden,

der in diese Richtung keine Ahnung hat.

 

Auch auf Nachfrage bei einem zweiten Händler, bekam ich jedoch auch hier eine Abfuhr.

 

Daraufhin beschwerte ich mich tel. bei VWVD, dass hier mit unterschiedlichen Mass an den Kunden rangegangen wird und es zur Benachteiligung der Kunden kommt, die an einen gut informierten Audi Partner geraten und abgewiesen werden.

Es wurde mir auch vom VWVD bestätigt, dass die 2 J CLP nur für Erstbesitzer gilt, alle anderen können nur 1 Jahr abschliessen.

Ich habe mich daraufhin noch stärker beschwert, bis mir der Chef der Abteilung schliesslich eine Ausnahme gestattete. Ich sollte nur eine kurze Stellungnahme mit Hinweis auf das Telefonat geben und dem Antrag beilegen. Natürlich sollte ich über diese ganzen Deal Stillschwiegen bewahren. Also pssst, nicht weitererzählen ... ;-)

 

--> und siehe da, es ging doch

ich habe die 2 Jahre CarLife Plus (240 Euro) für unseren A2 bekommen,

obwohl wir keinen Erstbesitz haben!

 

Mich ärgert nach wie vor die Ungerechtigkeit, mit der manche abgewiesen und manche eine Zusage für die CLP bei Zweitbesitz erhalten. Hier herrschrt wahrlich ein Chaos bei den Infos.

 

Ich kann nur jedem raten, der vom Händler abblitzt, sich beim VWVD zu beschweren und auf diese ungleiche Behandlung hinzuweisen. Andere haben auch eine Ausnahme bekommen und dann sollte es auch bei Euch klappen.

 

Unklar ist mir immer noch, ob es jetzt eine vertragliche Grundlage für die Ablehung des Zweitbesitzers gibt und man wirklich eine Ausnahme bekommt. Oder ob es diese Regelung im Vertragswerk gar nicht gibt und man trotzdem einfach abgewiesen wird.

 

Noch ein paar Infos:

- die 2 Jahre CLP gibt es nur im Anschluss an die 2 Jahre Neuwagen Gew.

- danach kann man immer nur um 1 Jahr verlängern

- die Fristen gehen taggenau auf das Zulassungsdatum, d.h. nicht 11/02 zählt, sondern 9.11.2002 als Beispiel.

- Garantieumfang ist der ganze Wagen (Quitschen usw. sind ausgeschlossen, jedoch immer auch eine Auslegungsache des Audi Partners)

- wird die Garantie nicht direkt im Anschluss gemacht bzw. ist der Wagen schon älter als 18 Monate, wird sogar noch ein TUEV/Dekra Check fällig!

- bis zum Alter von 6 Jahren kann man die CLP jährlich verlängern. Vor Vollendung des 6 Jahres kann man nochmal für 1 Jahr diese Fahrzeuggarantie abschliessen.

- danach gibt es nur noch eine BaugruppenGarantie. Diese beinhaltet nur noch die Hauptbaugruppen wie Motor, Getrieb ...

--> Bei z.B. Ausfall des Armaturenträgers wird dies von dieser Garanitie nicht mehr getragen, die Fahrzeug CLP würde dies schon übernehmen

- Eigenanteil sind 10 % der Reparatukosten, min. jedoch 50 Euro

-> ACHTUNG: Eigenanteil gilt pro Schadensfall und man kann nicht fünf Schäden sammeln und nur einen Eigenanteil zahlen. Das geht nicht. Wird einzeln abgerechnet und man muss auch fünf mal den Eigenanteil zahlen.

- gerade die 2 J CLP sind für 240 Euro zu empfehlen

- bei den 1 J CLP Verträgen (kosten fast das gleiche) muss jeder selber überlegen mit dem Hinweis, dass bei Unterbrechung ja wieder das TUEV/DEKRA Gutachten fällig wird.

 

 

Sorry für diesen langen Beitrag.

Hoffe er hilft ein paar Leuten als Info weiter.

 

 

CU

Thomas

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Mich wundert, dass es nach 2 Jahren noch eine Anschlußgarantie geben kann, wenn es vorher gar keine gab, sondern nur eine zweijährige Gewährleistung. Nach meinem Wissen ist Opel der einzige deutsche Hersteller, der eine Werksgarantie gibt.

 

lespauli

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Hallo,

 

jetzt hat mich dieses Thema doch so beunruhigt, dass ich mir die

"Bedingungen für die Neuwagen-Anschlussgarantieversicherung (Audi CarLife Plus)" mal genauer durchgelesen habe.

 

Punkt 1:

 

Bereits in der Überschrift wird von "Neuwagen" gesprochen, was meiner Meinung nach nur bei einem Erstbesitzer zutrifft.

 

Punkt 2:

 

Bereits im ersten Absatz wird deutlich gemacht, welche Fahrzeuge tatsächlich versichert werden können:

 

...

I. Versicherungsleistung

(1) Für das im Versicherungsvertrag näher bezeichnete Audi-Kraftfahrzeug, das bis zu 24 Monate vor dem erstmaligen Vertragsabschluss als NEUFAHRZEUG unmittelbar von einem Audi-Händler erworben und zugelassen wurde, wird nach Maßgabe der nachstehenden Versicherungsbedingungen Garantie gewährt.

...

 

Bis eben hatte ich auch noch vermutet, insbesondere wegen der Aussagen des Folders "Audi CarLife Plus", dass auch die "Gebrauchtwagenbesitzer" diese Versicherung bis zur genannten Frist abschliessen können.

 

Interessant in diesem Zusammenhang ist die unterschiedliche Angabe der Frist selbst: im Folder wird von bis zu 18 Monaten, in den Vertragsbedingungen von 24 Monaten nach Erstzulassung gesprochen.

 

Ebenso wird im Folder von der Möglichkeit berichtet, dass man auch beim Erwerb eines gebrauchten (also nix Erstbesitz) Audi bis zum Alter von 6 Jahren bzw. max. 150.000km jederzeit in die CarLife Plus einsteigen kann (mit Prüfsiegel und Scheckheft oder neuer Inspektion).

 

Ich vermute mal ganz stark, dass es für gebrauchte (also mind. 2. Besitzer) andere Vertragsbedingungen als für Neuwagen gibt, da diese zumindest in meinen Vertragsbedingungen keine Erwähnung finden.

 

Oder der Folder (Stand Januar 2002, frisch vom Händler...) ist schlichtweg falsch, dann sollte man ihn den Händlern um die Ohren hauen.... ;-)

 

Holger

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Nochmals die Info von mir als Versicherungskaufmann:

 

[sizept=16]Erstbesitz ist definitiv und hundertprozentig nicht erforderlich!!![/sizept]

Liebe Grüße

 

Michael, der die Garantieverlängerung durchgeboxt hat, auch wenn mein Audi-Händler erstmal Probleme gemacht hat!!! Habe das selbst mit dem Audi-Versicherungsdienst geklärt!!!

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@MichaelWa

 

Gibt es dann zwei verschiedene Vertragsarten? Denn nach den o.g. Bedingungen, sind doch Nicht-Erstbesitzer-Fahrzeuge (Neufahrzeugklausel) eindeutig ausgeschlossen?

 

Selbst wenn man es schaffen sollte, für einen Gebrauchten die o.g. Versicherung abzuschliessen, kann die Versicherung im Schadenfall nicht die Leistung ablehnen, da das Fahrzeug nach den Bedingungen gar nicht hätte versichert werden dürfen?

 

Was steht denn in Deinen Versicherungsbedingungen?

 

Würde mich jetzt wirklich interessieren...

 

Danke!

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Hi Leutz,

 

hab mir gerade mal meinen Versicherungsvertrag zur Brust genommen ... hier wird in zwei Kategorien unterschieden:

 

Neuwagen-Anschlussgarantieversicherung und Gebrauchtwagen-Garantieversicherung

 

Ersterer ist bis zu einem Zeitpunkt von 24 Mon. möglich (bis 18 Mon. ohne Bestätigung der Mängelfreiheit und nach 18 Mon. mit eben dieser Bestätigung (könnte z.B ein Gutachten sein, oder halt eine "Mängelfreiheitsbestätigung" des Freundlichen) ... bis 24 Monate also Neuwagen, ohne ein Wort von Erst- und Zweit- oder gar Drittbesitz! Der Versicherer (übrigens 45% Frankfurter, 45% Allianz und 10% Nürnberger) definiert den "Neuwagen" eben so für diesen Vertrag.

 

Alles was danach kommt bis zu einem Zeitpunkt 6 Jahren nach Erstzulassung wird dann über die Kategorie "Gebrauchtwagen" abgedeckt ... auch ohne ein Wort über die Besitzmäßigkeit.

 

So einfach ist das und der Audi-Flyer und @MichaelWa haben vollkommen Recht!

 

Erstbesitz ist definitiv und hundertprozentig nicht erforderlich!!!

 

Ich hab meinen auch am Ende des 17 Monates mit dieser Versicherung beim Freundlichen Beglückt und null Probleme ... erst den Antrag beim Audi-Händler (rein, Papiere auf den Tisch, Antrag am PC ausgefüllt, ausgedruckt und mit dem Antrag auf Garantieversicherung (hier Audi CarLife Plus) raus).

 

Ein paar Tage später kam dann die Bestätigung mit der Police und einem Überweisungsträger in Höhe von 205 Euronen ... und fertig.

 

 

Jeder der Anderes behauptet liegt im Unrecht oder spricht von einer anderen als der Audi CarLife Plus Garantieversicherung für Neu- oder Gebrauchtwagen. So einfach ist das ;-)

 

Grüße von Niederrhein mit wissendem Freundlichen in Aachen,

 

Christoph

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Hallo!

Ich war gerade im Audi-Zentrum Essen und wollte für unseren A2 (EZ 12/03 Werkswagen) die 24Mon. Audi CarLife Plus Neuwagen-Anschlussgarantieversicherung abschließen.

 

-> rein, Papiere auf den Tisch, Antrag am PC ausgefüllt, dann kam die Frage nach Erstbesitz...

Mein Kommentar: Nö, ist ja auch nicht erforderlich.

Verkäufer: Falsch, ist doch erforderlich.

Ich: Rufen Sie doch bitte beim Audi-Versicherungsdienst an.

Verkäufer: Kein Problem...... Nach 2 Minuten Warteschleife : Aha, Ok, wußte ich es doch. Alles klar. Ok.Auf Wiedersehn.

Verkäufer: Ersbesitz ist erforderlich. Ich kann Ihnen leider keine Versicherung anbieten.

 

Tja, dass war wohl nichts :(

 

@Christoph, @MichaelWa:

Könnte ich vielleicht die Rufnummer/Ansprechpartner von eurem Audi-Händler bekommen. Dann versuche ich es halt da :)

 

Noch eine Frage:

Warum sind die Beiträge unterschiedlich? Einer zahlt 205,- der andere 240,- Euro?????

 

 

Casi

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Habe gerade einen Antrag auf Car Life Plus gestellt (2 Jahre). Mein Fahrzeug ist 23 Monate alt und ich bin nicht Erstbesitzer.

 

Erste Reaktion: Geht nicht, sie sind nicht Erstbesitzer. Glatte Lüge von mir: " Laut Audi-Versicherungsservice ist Ersbesitz nicht erforderlich".

 

Richtig geglaubt hat er es nicht, aber er hat den Antrag ausgefüllt mit dem Hinweis, dass die Versicherung selber entscheiden sollte, ob sie den Antrag annimmt. Es stimmt aber, die Unterlagen sind sehr widersprüchlich. In den firmeneigenen Unterlagen steht explizit Ersbesitz, habe es selber gelesen. Im FLyer jedoch nicht. egal.

 

Nett: Das DEKRA-Siegel hat der Audibetrieb übernommen. Grins, gibts das?!

 

Gruß

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Leider einfach ein Glücksspiel, habe auch nach dem 2. Versuch den Händlern und Audi geglaubt, man muß wohl nur den 3., 4., 5. ... Verkäufer finden, der den Antrag endlich annimmt und einschickt und dann scheints ja zu klappen, die Versicherungsbestätigung kommt, also scheint es der Versicherung gleich zu sein ob Erstbesitz oder nicht. Kein besonders faires Verhalten von Audi, einzige Begründung, weshalb überhaupt Erstbesitz erforderlich sein soll, kann nur sein, daß Audi lediglich die wesentlich teureren 1-Jahres Versicherungen verkaufen will.

Grüße vom frager

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Der Audi-Partner vor Ort hat sich sehr um mich bemüht (Rückfrage bei VVD, ausführliches Gespräch), aber mir leider dann doch keine Neuwagen-Anschlussgarantieversicherung gegeben.

Auf eine email an den VVD bekam ich wenig später ein nettes Schreiben mit einem Auszug der Versicherungsbedingungen. Erwerb und Zulassung von einem Audi-Händler als Neufahrzeug werden als Vorraussetzung eindeutig genannt ! Allerdings steht davon nichts auf dem Beiblatt zum Versicherungsantrag, welches mir der Audi-Partner aushändigte ...

Dieses Wirrwarr bzw. diese Willkür ist mehr als ärgerlich und kundenUNfreundlich. Ein anderes Thema ist, dass ich diese Unterscheidung zwischen Neufahrzeug und Werksdienstwagen anhand der Besitzeranzahl für sehr fragwürdig halte. Allerdings steht es dem VVD natürlich frei, Versicherungsbedingungen zu erstellen ...

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Auch wenn man einen Händler findet, der den Antrag annimmt, ist das noch keine Garantie, dass er durchgeht.

 

UNser Händler hat auch einfach alles weggeschickt (weil bis dahin unwissend :-) ). Wenig später bekam er dann einen Anruf vom VVD, dass Erstbesitz fehlt und somit das ganze nicht möglich ist.

 

Wahrscheinlich ist es davon abhängig, welcher Mitarbeiter beim VVD die Sache gerade bearbeitet.

 

SCHADE!!

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Ich habe die Garantie heute bekommen. Glück gehabt. Es steht allerdings in den Bedingungen drin, dass eigentlich nur Erstbesitzer diese Versicherung abschliessen können: "...unmittelbar von einem Audi-Händler als Neufahrzeug erworben wurde..."

 

Gruß

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Original von silberpfeil

hallo,

 

also ich habe meinen a2 (11/01) am freitag im audi zentrum hannover gekauft und der verkäufer hat mir von sich aus diese car life plus versicherung dazu gegeben.mir kam es so vor als wäre das für ihn was selbstverständliches,zumal ich vorher nie was von dieser versicherung gehört hatte.

 

 

mfg olaf

 

Ups, das war aber sehr schlau von deinem Verkäufer... Aber egal... jetzt hat dein Auto eben eine Gebrauchtwagengarantie und die CarLife Versicherung. :-)

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  • 2 Wochen später...
  • 1 Monat später...

Hallo*!

Ich gebe es auf. Keiner will uns die Neuwagenanschlussgarantie geben ;(

Nach einigen Anrufen mit dem Audi-Versicherungsservice (VVD) und der Audi Hotline steht nun fest: Nur ERSTBESITZ!

Der Händler kann die Unterlagen zwar einschicken und wenn man Glück hat, dann werden sie auch nicht vom Sachbearbeiter auf Erstbesitz überprüft.

Falls später aber mal die Versicherung in Anspruch genommen werden sollte, dann wird sehr wohl auf Erstbesitz überprüft und dann gibts Probleme :(

 

Tja, das wars dann wohl.....

 

Casi

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  • 3 Wochen später...

Hallo*!

Jetzt gibt es mal gute Neuigkeiten :D (ich habe nicht aufgegeben)

 

Es gibt eine neue Regelung (erst ca. 1 Woche alt)!!!!

 

Der Audi-Versicherungsservice hat mir gerade bestätigt:

Erstbesitz ist NICHT erforderlich, wenn der Wagen

- ein Werksdienstwagen / Dienstwagen der Audi AG

- Ausstellungsfahrzeug (vom Audi-Händler)

war!!

 

Jetzt hat es also doch noch geklappt :]

 

Casi

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  • 3 Wochen später...
  • 2 Wochen später...

So, da keiner mehr was zu dem Thema sagen kann, kommen jetzt meine ganz frischen Infos.

 

War gerade bei meinem Audipartner.

 

Er sagte, nur Erstbesitz

Ich sagte, das nach der neuen Regelung auch Werkswagen versichert werden.

Er hat einige Ordener durchgeschaut... aber nichts gefunden

 

Dann hat er direkt bei der Versicherung angerufen.

 

Siehe da, trotz ausführlicher Schilderung eine klare Antwort.

 

[sizept=26] NUR ERSTBESITZ[/sizept]

 

Also eindeutig und aus erster Quelle.

 

 

Gruß

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Hast du da noch die Tel: Nummer?

 

Ich habe nur die allgemeine Hotline bekommen 01803224295

 

Falls du eine andere Nummer hast, her damit.

 

Ich will nocheinmal klarstellen.

Ich rede hier von der 2 jährigen Anschlussgarantie (4 Jahre Sorglospaket)

 

Nicht verwechseln mit der 1 Jährigen Gebrauchtwagengarantie

 

Gruß

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N'abend!

@Seicodad:

Ja ja, das ist die Nummer. Einfach mal Herrn Koch oder Oehlsen verlangen!!!

Wir (meine Freundin) haben mit denen am 28.10.04 gesprochen...

 

Keine Angst, ich rede auch von der 2 jährigen Neuwagen-Anschlussgarantie :)

 

Gruß

Casi

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Minimalinformation und auch den aktuellen Tarif dieser CarLifePlus-Versicherung erhält man auf der Audi-Homepage. Es bietet sich also an Audi anzumailen und den widerborstigen Händler mal etwas wachzukitzeln: Ich selbst verlängere jedes Jahr einmal (dieses Jahr Kostenbeitrag bei etwa 43tsdkm 145Euro. Mein Fahrzeug ist eine Tageszulassung meines VW-Audi-Händlers. Vertragsabschluß muß vor Ablauf der Garantiefrist erfolgen mit dem Nachweis der Scheckheftpflege, um alle Anforderungen zu erfüllen. Also wendet Euch doch auch einmal an AUDIHILFE, wenn die Homepage zu dünn ist im Infogehalt...

viel Erfolg

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