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Fahren meine beiden A2 1,4 TDI noch?


Tigererbse

Empfohlene Beiträge

Ich stelle mir heute die Frage ob meine beiden A2 1,4 TDI die ich hatte evtl. noch fahren (ich gehe mal davon aus) und evtl. "fahren" sie ja hier im Forum.

 

Zulassung 2002

 

Damaliges Kennzeichen: HAM-AS 12, Lichtsilber Metallic, Quattro Felgen, Leder Schwarz, OSS, Bose, GRA, NSW

Damaliges Kennzeichen, HAM-VV 111, Delfin Grau Metallic, Quattro Felgen, Leder Grau, OSS, Bose, GRA, NSW

 

So viel wie ich weiß ist der erste wohl nach Österreich gegangen (vom Autohaus Deitert-Suhre in Ibbenbüren) - der zweite erst nach Warendorf/Münsterland von mir privat und dann auch nach Österreich. (so sagte man es mir zumindest)

 

Bitte ein Lebenszeichen meiner beiden Kugeln:) Kennzeichen stehen ja im Brief - ich würde mich riesig freuen ein aktuelles Bild zu sehen und wie es den Kugeln geht.

 

Vielen Dank schon jetzt für Eure Mühen

 

Arno

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Warum sollten die Briefe eingezogen werden? Den Original Brief bekommt man dazu und kann ihn behalten. Auch nicht unpraktisch sollte er wieder dorthin zurück wollen.
Ist das eine Vermutung oder beruht das auf eigener Erfahrung?

 

In meinem Fall wurde beide Teile der deutschen Zulassungsbescheinigung (Teil 1 = Fahrzeugschein, Teil 2 = Fahrzeugbrief) eingezogen. Die Zulassungsstelle wollte nicht mal eine Kopie machen. Zuvor musste allerdings der ganze Behörden-/Importeurlauf (Typisierungsschein, §57a, NoVA, ...) genommen werden. CoC u.ä. hat niemanden interessiert.

So steht's auch im Gesetz:

(8) Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, die von Personen mit dem Hauptwohnsitz oder Sitz im Inland in das Bundesgebiet eingebracht oder in diesem verwendet werden, sind bis zum Gegenbeweis als Fahrzeug mit dem dauernden Standort im Inland anzusehen. [...] Nach Ablauf eines Monats ab der erstmaligen Einbringung in das Bundesgebiet sind der Zulassungsschein und die Kennzeichentafeln der Behörde, in deren örtlichem Wirkungsbereich sich das Fahrzeug befindet, abzuliefern. [...] Die Ablieferung begründet keinen Anspruch auf Entschädigung.
Die anteilige deutsche Kfz-Steuer gab's erst zurück, nachdem der deutsche Schein in Flensburg angekommen ist. Und sowas kann dauern; jede Schneckenpost wäre schneller.

 

Andere Vorgehensweisen wären sicher interessant: zwei nationale Zulassungsbescheinigunen = zwei Kennzeichen gleichzeitig. Netter Gedanke. Andererseits kann ich mir gut vorstellen, dass eine Zulassungsstelle in AT die Gesetze recht frei interpretiert.

 

Sollte der Wagen nochmals die Nationalität wechseln, geht das Theater von vorn los. Wobei beim Eigenexport die NoVA nicht erstattet wird. Nach Auskunft des Finanzamts in Wien 22 gibt's in anderen Ländern vergleichbares, daher keine Erstattung. Weshalb aber gezahlt werden muss, wenn es vergleichbares in anderen Ländern gäbe, wollte man nicht nicht erklären. :janeistklar: Beim gewerblichen Export gibt's die NoVA zurück. :kratz:

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