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Nochmal Frage wegen meines Unfalls


Quetschi

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Das mir einer reingefahren ist hab ich bereits hier gepostet, jetzt hab ich aber nochmal eine Frage an euch zum ganzen danach...

 

Vorweg:

ich hab der Audi-Werkstatt (leider) mein einverständnis gegeben sich um alles Versicherungstechnische zu kümmern, eine Dummheit wie's mir scheint, aber ich war direkt nach dem Unfall so durcheinander, dass ich es einfach unterschrieben hab.

 

Der Schaden beträgt laut Gutachter 7.800 EUR und es wurden vom Gutachter 7-8 Werktage Reparaturdauer veranschlagt. Ich selbst habe genau 1 Woche verstreichen lassen weil ich mich nicht entscheiden konnte ob Reparatur oder anderes Fahrzeug. Ich entschied mich dann für die Reparatur.

 

Die Reparatur dauert jetzt mittlerweile 15 Werktage und es wird wohl noch eine Weile dauern. Zwischenzeitlich bekam ich einen Anruf von der Audi-Werkstatt: Sie fordern den Leihwagen zurück, weil die Versicherung für den Leihwagen nur solange aufkommt, wie der Gutachter Tage für die Reparatur aufkommt.

 

Jetzt meine Frage:

Gibts denn sowas überhaupt?? Es kann doch nicht sein, dass ich seit mittlerweile 14 Tagen ohne Fahrzeug dahstehe, ohne dass ich daran ein Verschulden gehabt hätte?? wie ist das Rechtlich gesehen?? Leihwagen wirklich nur für die vom Gutachter veranschlagte Dauer?? oder doch für die tatsächliche Reparaturdauer??

 

Werd irgendwie das Gefühl nicht los, dass sich die Werkstatt ein paar Extra-Euro verdienen will, weil ich meine Versicherungsansprüche an die abgetreten habe, so rein nach dem Motto: den Leihwagen kassieren wir zwar von der Versicherung ab, geben ihn dir aber einfach nicht. Komm mir irgendwie abgezockt vor.

 

Wer von euch ist den Rechtlich etwas beholfener als ich??

 

Muss noch hinzufügen, dass ich nicht mal beim Unfall selbst gefahren bin, sondern es handelte sich um eine Probefahrt durch den Werkstattmeister, da ich das Komfortsteuergerät tauschen lies.

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Mensch Quetschi, wird's da nicht langsam zu kompliziert, um einen Versicherungsonkel da rumdoktern zu lassen? Entweder stimmen die Reparaturangaben vom Gutachter nicht, weil der die Alu-Karrosse nicht berücksichtigt hat (dann ist der Verursacher haftbar zu machen) oder die Werkstatt kriegt's nicht gebacken, dann ist das evtl. deren Bier.

 

Bist Du vielleicht ADAC-Plus-Mitglied? Gibt's da nicht für den Fall der Fälle auch Leihwagen?

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Ich kann dich mehr oder minder beruhigen, den Ersatzwagen bekommst du tatsächlich nur für die vom Gutachter veranschlagte Zeit, da ein jeder Versicherungsnehmer (egal ob schuld oder nicht schuld) eine sogenannte Schadenminderungspflicht hat.

 

Aber rede doch einfach mal mit deinem Freundlichen, ich denke wenn du eine geringe Kilometerleistung vereinbarst werden die Dir bestimmt einen Vorführer geben. Einfach freundlich nachfragen, damit erreicht man immer was!

 

Gruß

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@Rossi991

Bin kein ADAC Mitglied. Mein Versicherungsonkel ist da schon recht fit, gerade im KFZ-Sektor, nur leider ist der grad im Urlaub

 

@Dealer

hab vorhin noch folgendes vergessen:

die Werkstatt hat nach der Erteilung des Reparaturauftrags satte 5 Tage verstreichen lassen ohne das Auto überhaupt angerührt zu haben.

Hab schon 'freundlich' mit dem 'unfreundlichen' geredet zwecks Leihwagen -> Antwort: da könne man nichts machen.

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Ich will ja nun nicht gegen meine Audi-Kollegen sprechen oder Ihnen die Haut retten, ich kann Dir nur aus eigener Erfahrung sagen das es bei uns in den Werkstätten (leider) nicht immer sofort zur Auftragsbearbeitung kommt (Urlaub,Krankheit, etc.pp). Andererseits sind wir ja gerade in der momentanen Lage froh wenn die Auftragsbücher gefüllt sind.

Dann kommt hinzu die Teilebestellung, möglich das deiner nicht das komplette Karosseriewerkzeug für A2/A8 hat, Termin mit dem Lackierer muss geklärt werden usw. usw.

 

Zum Thema Ersatzwagen kommt es halt immer auf den Audi-Partner an, das ist wirklich eine Ermessenssache.

 

Sagen wir mal ein A2 Vorführwagen zu 20.000 Euronen, Wertverlust im ersten Jahr bei 10.000 km: ca. 18% (absichtlich knapp bemessen). Das ergibt Kosten pro km von 0,36 EUR. Wenn du als Nutzer nur 50km am Tag fährst, kostet das den Partner in der Woche 126 EUR, Versicherung/Steuer/Wartung noch aussen vor !

 

Vielleicht wird das Thema Ersatzwagen oder auch Probefahrt übers WE jetzt etwas verständlicher. Die Dinger kosten einfach ein heiden Geld.

 

Gruß

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und was sagst du zu dem Umstand, dass der Unfall bei der Probefahrt durch den Werkstattmeister geschah?? ich hab denen mein Auto zur Reparatur hingestellt, und jetzt hab ich seit 2 Wochen keins mehr.

 

Ich raff das nicht... unter diesen Umständen werd ich in Zukunft den Werkstätten eine Probefahrt schriftlich verbieten.

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Ja, das würde ich auch sagen. Nimm dir einen Anwalt.

 

Ich denke, wenn ein Mechaniker deines Freundlichen mit dem A2 gefahren ist, als der Unfall passiert ist, dann wäre es doch das Mindeste, dass dir dein Freundlicher für die GANZE Reparaturdauer einen Leihwagen zur Verfügung stellt.

 

Das fällt nämlich auch unter Kundenzufriedenheit.

 

Erst dem Kunden da Auto demolieren und dann nicht einmal für die Zeit der Reparatur einen Leihwagen KOSTENLOS zur Verfügung stellen.

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... und mit Reparatur und Leihwagen noch kräftig Geld verdienen. Ist ja nicht so, dass die Geschichte nicht bezahlt würde. Bei so einer Rechnungssumme sollte doch ein kleiner "Rabatt" in Form eines Leihwagens drin sein, wenn die Reparatur länger dauert als vom Gutachter veranschlagt. Komische Sache, das.

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Das haben wir gern! Erst Kundenauto kaputtfahren und dann auch noch rumzicken!

 

Ich würd auch rechtlichen Beistand ersuchen, denn wenn du sagst die Kugel stand Tage auf dem Hof, ohne das was dran gemacht wurde, dann ist ein kostloses Ersatzfahrzeug wohl das Mindeste!

 

Manche "Freundliche" sind Verbrecher :]

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Hallo Quetschi,

 

ich bin kein Rechtsexperte.

Da ich annehme das die freundliche Schiene bereits verlassen wurde, kann dir sagen was ich machen würde.

Ich würde einfach den Leihwagen nicht herausgeben.....vorausgesetzt der Wagen wurde nicht in deinem Namen geliehen.....

Lt.Gutachter wurde eine Reparaturdauer definiert, wenn diese wie in deinem Fall grob überschritten wird soll das nicht dein Problem sein.

Soll sich doch dein Händler Rechtsbeistand nehmen,wenn du die Leihwagengebühr nicht übernimmst.....wer ist denn Verursacher der Kosten.....

 

Außerdem kommen sie so vielleicht irgendwann in die "Pötte"

 

Ist in deinem "unabhängigen" Gutachten eigentlich ein dir zustehender

Wertverlust berücksichtigt ?

Desweiteren stehen dir unvermeidbare Kosten im Zusammenhang mit der Unfallabwicklung zu.

Alternativ gibtes eine Unfallpauschale ich glaube das waren mal 50 DM

google mal zu diesem Thema.

 

Gegen solche Selbstbedienungsmethoden, hilft nur die gleiche Beharrlichkeit.

 

Gerichtsverfahren / Rechtsanwalt würde ich immer versuchen zu vermeiden.

 

Gruß Michel

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Hallo nochmal,

 

Rechtsanwalt ist bereits eingeschaltet...

 

die vom Gutachter definierte Reparaturdauer wurde bereits um mehr als das doppelte überschritten und es sieht so aus als würde es sich noch mindestens auf das Dreifache rauslaufen...

 

der Leihwagen ist längst zurückgegeben, eben nach Ablauf von der vom Gutachter veranschlagten Zeit...

 

dem Anwalt ist das Audi-Zentrum bereits bekannt und die Methoden dieser Firma in solchen Fällen kennt er nur zugut, die zögern das absichtlich raus und versuchen sich selbst so gut es geht von der gegnerischen Versicherung zu bedienen, aber da ist jetzt Feierabend...

 

hab ja auch versucht Rechtsanwalt und dergleichen zu vermeiden aber wenn eine Firma das scheinbar schamlos ausnutzt dass ich einen unkomplizierten Weg gehen wollte dann schöpfe ich dir mir zustehenden Rechtsmittel einfach voll aus und damit fertig!

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Original von michel

...Alternativ gibtes eine Unfallpauschale ich glaube das waren mal 50 DM

....

Richtig, das sind jetzt 25 Euronen. Die bekommt man normalerweise automatisch, wenn keine höheren Nachweise eingereicht werden.

Die Zeit "Ohne Auto" würde ich bei der gegnerischen Versicherung mit einer "Nutzungsausfall-Entschädigung" geltend machen - hier ist ja der "Schuldige am Unfall" zugleich der "Schuldige an der Bummelei"!

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@dr.cueppers

 

hier ist ja der "Schuldige am Unfall" zugleich der "Schuldige an der Bummelei"!

 

das stimmt so nicht, der Werkstattmeister hat zwar die Probefahrt durchgeführt, allerdings ist ihm währendessen einer reingefahren, am Unfall selbst trifft in keine Schuld...

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Zur Info:

 

Wenn du Mitglied im ADAC bist (auch nicht "Plus-Mitglied") erhältst du über diesen kostenfrei rechtliche Auskünfte von Juristen.

 

Ich habe dies selbst per email getestet und erhielt innerhalb eines Tages die Antwort zu meiner gestellten Frage.

 

Vielleicht nutzt es auch etwas, wenn man sich an Audi (Beschwerdemanagement) direkt mal wendet und die Mißstände dieses Audi-Partners aufzeigt.

 

Viel Erfolg,

Gruß

 

ersetzt

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Hallo,

 

ich hatte mit dem Vorgänger meines Audis auch ein Problem mit einer Werkstatt. Ich kann Dir nur empfehlen Dich an die Schiedsstelle fürs KfZ-Handwerk zu wenden. (Adresse zur Not über eine andere Werkstatt besorgen!)

Als ich damals der Werkstatt damit drohte, haben sie die Kosten übernommen.

Ist auf jedenfall nicht so drastisch wie ein Rechtsanwalt, aber trotzdem recht hilfreich.

Ich wünsch Dir viel Glück!

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