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KFZ-Steuerbefreiung bei E-Umbau


Artur

Empfohlene Beiträge

Die Steuerbefreiung von Elektrofahrzeugen beträgt

 

  • 10 Jahre bei Erstzulassung zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2015 oder
  • 5 Jahre bei Erstzulassung ab 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2020.

Elektro-Pkw mit Erstzulassung bis 17. Mai 2011 sind für fünf Jahre von der Steuer befreit.

 

Quelle.

 

Bin gespannt wie sie ein Elektro-Umbau mit EZ 2014 als Elektrofahrzeug nach seiner Metamorphose einstufen. Fünf oder zehn Jahre? Müssten 10 Jahre sein, oder?

 

@tomco: Was sagt dein Steuerbescheid?

Bearbeitet von Artur
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Die Steuerbefreiung von Elektrofahrzeugen beträgt

 

  • 10 Jahre bei Erstzulassung zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2015 oder

Elektro-Pkw mit Erstzulassung bis 17. Mai 2011 sind für fünf Jahre von der Steuer befreit.

 

Bin gespannt wie sie ein Elektro-Umbau mit EZ 2001 einstufen. Fünf oder zehn Jahre? Müssten 10 Jahre sein, oder?

 

Du schreibst doch dass Dein Elektroflitzer EZ 2001 ist. Er bekommt doch durch die Einzelabnahme als E-Umbau keine neue Erstzulassung oder läuft das Ganze als 'Neubau' mit Dir als Fahrzeughersteller? Das würde dann aber mit der 2002'er EMV-Regel kollidieren?!?! :confused:

 

Würde mich eher auf 5 Jahre einstellen.

Bearbeitet von Mankmil
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Er bekommt doch durch die Einzelabnahme als E-Umbau keine neue Erstzulassung oder läuft das Ganze als 'Neubau' mit Dir als Fahrzeughersteller?
Natürlich nicht. Sonst bräuchte ich vermutlich auch noch Crashtests u.v.a.m. :eek:

 

Ich habe es nur mit dem ersten "in den Verkehr bringen" Datum als Elektrofahrzeug.

 

Aber ja, ich stelle mich auf fünf Jahre ein. Danach sind es lt. Rechner ca. 39 EUR/Jahr. Vernachlässigbar... :)

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"mein Finanzamt" wollte ca. 45 €uronen für ein Jahr haben.
Also 0 Jahre. Na super. Kein Widerspruch eingelegt? Fi-Amt oder schon das Hauptzollamt?

 

Was steht bei dir unter Ziffer 14 und 14.1 im Fzg-Schein?

Bearbeitet von Artur
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  • 2 Wochen später...
also "mein Finanzamt" wollte ca. 45 €uronen für ein Jahr haben.
Das selbe bei mir. Ich denke einfach dass deren Software dafür noch nicht ausgelegt ist. Oder die Mitarbeiter noch nicht richtig geschult sind. Oder beides. :crazy:

 

Lt. §3d des KraftStG sollte das Elektroauto steuerfrei sein:

 

§ 3d Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge

 

(1) Von der Steuer befreit ist das Halten von Elektrofahrzeugen im Sinne des § 9 Absatz 2. Die Steuerbefreiung wird ab dem Tag der erstmaligen Zulassung gewährt für

1. zehn Jahre in der Zeit vom 18. Mai 2011 bis zum 31. Dezember 2015,

2. fünf Jahre in der Zeit vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2020.

 

(2) Die Steuerbefreiung wird für jedes Fahrzeug einmal gewährt. Soweit sie bei einem Halterwechsel noch nicht abgelaufen ist, wird sie dem neuen Halter gewährt.

(3) Die Zeiten der Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs und die Zeiten außerhalb des auf einem Saisonkennzeichen angegebenen Betriebszeitraums haben keine Auswirkungen auf die Steuerbefreiung.

§9 Abs.2:
(2) Die Steuer ermäßigt sich um 50 vom Hundert des Betrags, der sich nach Absatz 1 Nr. 3 oder Nr. 4 Buchstabe a ergibt, für Fahrzeuge mit Antrieb ausschließlich durch Elektromotoren, die ganz oder überwiegend aus mechanischen oder elektrochemischen Energiespeichern oder aus emissionsfrei betriebenen Energiewandlern gespeist werden (Elektrofahrzeuge).
Werde gegen meinen Bescheid Einspruch einlegen und berichten. Bearbeitet von Artur
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Werde gegen meinen Bescheid Einspruch einlegen und berichten.

Das würde ich auch tun. Der Stolperstein aus Deinen Zitaten ist evtl. die "Die Steuerbefreiung wird ab dem Tag der erstmaligen Zulassung gewährt ...".

 

Natürlich sollte damit der 'Tag der erstmaligen Zulassung als Elektrofahrzeug' gemeint sein ;).

Aber ob die Experten an Elektroumbauten - also gewissermaßen Geschlechtswechsel - gedacht haben!?

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Der Stolperstein aus Deinen Zitaten ist evtl. die "Die Steuerbefreiung wird ab dem Tag der erstmaligen Zulassung gewährt ...".
Das ist natürlich ein Argument. Aber dann sollte zumindest diese Aussage gelten:

 

Elektro-Pkw mit Erstzulassung bis 17. Mai 2011 sind für fünf Jahre von der Steuer befreit.

 

Quelle.

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Ich möchte Dir nur ungern Deine Hoffnung rauben, aber der von Dir zitierte Text bedeutet, dass Dein Fahrzeug (wenn es die Voraussetzung E-Fahrzeug festgestellt von der Zulassungsstelle) ab Erstzulassung + 5 Jahre steuerbefreit wäre. :o

 

Da dieser Zeitraum bereits in der Vergangenheit liegt, ist somit keine Steuerbefreiung zu erwarten. Eine E-Umrüstung ist für die Steuerbegünstigung anscheinend nicht vorgesehen, sonst würde man einen Hinweis auf "Feststellung der Änderung der Antriebsart" vorfinden müssen... :(

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Wäre aber irgendwie nicht im Sinne des Erfinders (Gesetzgebers) der ja die Elektromobilität fördern will, wenn auch nur so klein bisschen.

 

Warten wir mal die Antwort ab. Was wäre die nächste Instanz wo ich klagen könnte? Und wie heißt die letzte? :janeistklar:

 

Edit sagt: Es gibt schon ein Präzedenzfall beim Fi-Amt Landshut wonach die Befreiung im Nachhinein gewährt wurde.

 

Argumentation:

"Durch den Ersatz des Verbrennungsmotors durch einen Elektromotor erlischt die Betriebserlaubnis eines Fahrzeuges“, erklärt Rechtsanwalt Kohlschmidt. Bei der Zulassung nach dem Umbau handle es sich zweifelsfrei um eine Erstzulassung, welche Anspruch auf die Steuerbefreiung gewähre.
Bearbeitet von Artur
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Argumentation:

Richtige Entscheidung, seltsame Argumentation. ;)

Auch beim Umbau auf irgendeinen anderen Motor erlischt die BE ohne Abnahme. Niemand käme anschliessend auf die Idee, die EZ deswegen ändern zu wollen.

Ausserdem: Wie kann es zu einer FIN zwei unterschiedliche Erstzulassungen geben? :huh:

 

Bei einer "Vollabnahme" mit Vergabe einer neuen eigenen FIN sähe die Sache anders aus.

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Die Argumentation ist wirklich Banane. Beim einem Gasumbau wird bspw. auch die Antriebsart geändert, was ein Winkeladvokat ja mit dem E-Umbau gleichsetzen könnte. Folglich hätte mein '89er Duroplastwagen 2004 auch eine neue EZ bekommen können... :eek:

 

Vielleicht gibt es ja noch einen 'Kniff', der aus der Kurzzusammenfassung nicht hervorgeht. :confused:

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Wäre aber irgendwie nicht im Sinne des Erfinders (Gesetzgebers) der ja die Elektromobilität fördern will, wenn auch nur so klein bisschen.

 

Warten wir mal die Antwort ab. Was wäre die nächste Instanz wo ich klagen könnte? Und wie heißt die letzte? :janeistklar:

Zweifelsohne richtig, aber ...

Über den Tellerrand denken ist schwierig. Und wenn ich an das Thema 'Steuern des A2 im Rahmen der (neuen) CO2-basierten Kfz-Besteuerung' denke, habe ich wenig Hoffnung - auch wenn ich es Dir / Euch wünsche.

 

Bzgl. der Besteuerung ist es so, dass auch wir einiges versucht haben - aber wenn selbst eine eingeschränkt denkende Justiz ein Urteil auf Absichtserklärung der Politik in der Zukunft gründet - und selbst der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages nach Kenntnis der Realität (besser ignorieren der Realität), in diesem Fall in Kenntnis der Aufkündigung o. g. Absichtserklärung - keinen Handlungsbedarf sieht, würde ich Eure Chancen eher gering einschätzen; Details hier, insbesondere auf den letzteren Seiten.

Dennoch solltet Ihr es versuchen!

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Sodele, der Einspruch ist auf dem Weg. Der Achim hatte mit seinem Audi 100 quattro Umbau auch Erfolg:

 

Achims E-Umbau: Finanzamt lenkt ein, 10 Jahre Steuerfrei

 

Darf ich einen der Mod bitten das Thema Kfz-Steuer ab #22 in einen neuen Thread auszulagern?

 

Danke Ingo!

 

Hinweis vom Moderator
Gerne!
Bearbeitet von Artur
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  • 2 Wochen später...

Habe auch einen Einspruch gegen den Kfz-Steuerbescheid eingelegt.

 

Mir wurde die Steuer doch tatsächlich nach dem Hubraum des nicht mehr vorhandenen Verbrenners berechnet, obwohl im Fahrzeugschein nichts mehr davon steht ...

 

Wenn die sich quer stellen, dann geht das ganze über meinen Anwalt bis zur letzten Instanz.

 

Werde berichten, wenn die Steuerbefreiung für den A2 gewährt wurde.

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Wäre aber irgendwie nicht im Sinne des Erfinders (Gesetzgebers) der ja die Elektromobilität fördern will, ...

 

Ja, aber doch nur für Neufahrzeuge! Umbauten interessieren die Hersteller und damit auch die Regierung doch nicht.

Aus genau diesem Grund* hat man sich auch gewehrt, die CO2 Besteuerung auf Bestandsfahrzeuge, wie den A2, auszuweiten.

 

 

*die offizielle Begründung, war natürlich eine andere, aber nicht weniger haarsträubend...

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Mir wurde die Steuer doch tatsächlich nach dem Hubraum des nicht mehr vorhandenen Verbrenners berechnet
Das wird ja immer Haarsträubender... =8-(

 

Bei mir noch keine Antwort. Ich habe den Einspruch am 17.11 mit einer Kopie des TÜV Berichtes versendet.

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  • 3 Wochen später...
Ja, aber doch nur für Neufahrzeuge! Umbauten interessieren die Hersteller und damit auch die Regierung doch nicht.

Aus genau diesem Grund* hat man sich auch gewehrt, die CO2 Besteuerung auf Bestandsfahrzeuge, wie den A2, auszuweiten.

 

 

*die offizielle Begründung, war natürlich eine andere, aber nicht weniger haarsträubend...

 

 

Die "Gescheiterte Hoffnung" für die betroffen A2-Kfz-Steuerzahler. Da hätte ich auch gerne mal gelesen: "bis zur letzten Instanz".

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Habe meinen Bescheid über den Eingang des Einspruchs mit dem Betreff "Außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren" gestern erhalten.

 

Habe aber letzte Woche einen wirklich freundlichen Anruf vom Zollamt erhalten, dass die Kfz-Steuer bei mir wohl mit dem falschen, also noch dem alten Schlüssel berechnet wurde und ich den Bescheid ignorieren solle. :huh:

 

Leider könne aber erst nächstes Jahr die Einstufung für dieses Fahrzeug geprüft und die Steuer neu festgesetzt werden. :kratz:

 

Da bin ich aber mal gespannt ... :D

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  • 1 Monat später...
  • 1 Monat später...

Also mein HZA Saarbrücken scheint den Einspruch vergessen zu haben. Bis heute keine Antwort. Erst nach einer freundlichen Erinnerung, letzte Woche, meldete sich heute eine freundliche Dame am Telefon:

 

Sie: Ja, das mit der Steuerbefreiung ging deswegen schief, weil die bei der Zulassungsstelle einen Fehler gemacht haben. Die hätten als Erstzulassung das Umbaudatum eintragen müssen und nicht die Erstzulassung als Benzinfahrzeug. Wenn ich das korrigieren lasse, dann könnte man mir die Steuerbefreiung zukommen lassen.

 

Ich: :kratz: Ähh, ich glaube nicht dass diesem Argument folgen werden und das einfach so ändern. :crazy:

 

Sie: Na gut, ich versuche das mal mit der Zulassungsstelle direkt zu klären und melde mich wieder.

 

Ich: Aber sie haben doch bestimmt doch auch andere, ähnlich gelagerte Fälle, gelöst? Zumindest kenne ich einen Forumskollegen, der auch ein Benzinfahrzeug umgerüstet hat, dem eine Steuerbefreiung ergangen ist.

 

Sie: Aber Sie wissen nicht ob er eine Änderung der EZ vorgenommen hat?

 

Ich: Glaube ich zwar nicht, aber nein, weiß ich nicht. Aber, ähm, könnten sie denn nicht bei so einem Einspruch nachschauen?

 

Sie: Ja, aber dazu bräuchte ich ein Kennzeichen.

 

Ich: :confused: Ähh, habe ich nicht. Aber ich frage mal nach.

 

Sie: Ich muss Ihnen auch etwas gestehen. :o Ich habe aus Versehen einen falschen Steuerbescheid initiiert und kann diesen nicht mehr stoppen. Schicken Sie ihn mir einfach zurück, ja?

 

Ich: Aha, ok, schaue ich mir erstmal an. :kratz:

 

Sie: Ich melde mich gleich wieder...

 

Das war Teil I. Teil II folgt zugleich...

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Erneuter Anruf des HZA Saarbrücken:

 

Sie: Ja, Sie hatten leider Recht. Die Zulassungsstelle will das EZ Datum nicht ändern. Deswegen können wir Ihnen keinen positiven Bescheid geben.

 

Ich: :confused::eek::crazy::huh::(

 

Sie: Moment, ich gebe Ihnen meine Kollegin, die den Einspruch eigentlich bearbeitet.

 

Chefin: Äh, ja, haben Sie meinen Steuerbescheid eigentlich schon erhalten? Darin habe ich Ihnen den Steuerbefreiung anfänglich gewährt. Den muss ich leider zurück nehmen.

 

Ich: ?ver

 

Chefin: Ja, es tut mir Leid. Und meine Kollegin hat Ihnen aus Versehen auch einen Steuerbescheid über 500,- EUR zugeschickt. Den können Sie aber ignorieren.

 

Ich: X( WTF?

 

Chefin: Ja, es tut mir Leid. Ihnen bleibt jetzt leider nur der Rechtsweg.

 

Ich: :ANSCH: Sie können doch nicht einmal so und einmal so urteilen? Wo bleibt die Gleichbehandlung?

 

Chefin: Ja, ich weiß. Das ist ein gutes Argument. Holen Sie sich Hilfe beim ADAC, vielleicht können die etwas erreichen.

 

:FLOP:

 

Ich brauche Hilfe in Form eines positiven Bescheides. Wer kann helfen?

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Hallo Artur,

scheint sich ja zu einer richtigen Odysee zu entwickeln, ich sehe mal wieder "das Haus das Verrückte macht (Asterix & Obelix)"

Wollte meinen eigentlich auch nochmals Ab- Anmelden um den Einspruch zu erreichen, aber wenn das so wird dan bleibe ich bei den 49€ KFZ-Steuer pro Jahr. Ist zwar ungerecht, aber diesen Nervenkrieg braucht keine S**.

Gruß

Thomas

:confused:

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Ist zwar ungerecht, aber diesen Nervenkrieg braucht keine S**.
胆小鬼 [膽小鬼 :rolleyes:

 

Wieso? Ist doch nur lustig! :D

 

Gerade weil nicht so viel auf dem Spiel steht, kann man die Sache ganz locker weiter verfolgen. Ich füttere die Mal mit Kennzeichen die eine Befreiung erhalten haben. Eine habe ich schon durchgegeben, morgen folgen weitere. Ich bin doch nicht der einzigste in der Republik mit einem Elektro-Umbau. :rolleyes:

 

Außerdem haben die ein schlechtes Gewissen, das spüre ich. Die brauchen nur bessere Argumente, damit das vor der Revision standhalten kann. Und die werden geliefert. -cool-

 

Und A2-EV schickt mir bestimmt noch eine Kopie seines Bescheides, oder?

Bearbeitet von Artur
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Kennt jemand den "Strodthoff"?

 

Der "Strodthoff" ist ein Handbuch (Kommentar zum Kraftfahrzeugsteuergesetz), enthält Verfahrenshinweise und gilt Standardwerk im Bereich der Kraftfahrzeugsteuer der auch in gerichtlichen Entscheidungen der Finanzgerichtsbarkeit bis hin zum BFH gerne zur Zitierung herangezogen wird. (So der Haufe Verlag)

 

Darin heißt es unter § 3d Randziffer 12:

 

In Fällen, in den ein Kraftfahrzeug nachträglich auf Elektroantrieb umgerüstet wird und die Verkehrsbehörden als Folge dieses Umbaus von einem Erlöschen der Allgemeinen Betriebserlaubnis des bisherigen Fahrzeuges ausgehen und das umgebaute Fahrzeug neu zulassen, handelt es sich um eine erstmalige Zulassung i.S.d. Verkehrsrechts und damit auch i. S.d. § 3d Abs. 1 S, 2 KraftStG. Folge ist, dass in solchen Fällen ab dem 18.5.2012 eine 10-jährige Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer in Betracht kommt.

und weiter:
Die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen für das Erlöschen der bisherigen Allgemeinen Betriebserlaubnis und der Erforderlichkeit einer Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge sind in § 21 StVZO — vg1.Anh. A 1 — i.V.m. § 2 Nr. 6 FZV (Einzelgenehmigung) — vgl. Anh. A 1 — normiert.

 

Durch die Erteilung der Betriebserlaubnis/Einzelgenehmigung nach § 21 StVZO/§ 2 Nr. 6 FZV ändert sich die Fahrzeugart in Elektrofahrzeug, das als solches erstmals zugelassen wird.

Mit der Schlussfolgerung:
Maßgebend für die Steuerbefreiung nach § 3d KraftStG ist der Tag der erstmaligen Zulassung als Elektrofahrzeug, sodass in Umbaufällen dieser Art

  • bei Zulassung als Elektro-Pkw bis 17.5.2011 eine 5-jährige,
  • bei Zulassung als Elektrofahrzeug ab 18.5.2011 bis 31.12.2015 eine 10-jährige
  • und bei Zulassung als Elektrofahrzeug ab 1.1.2016 eine 5-jährige

zu gewähren ist. Zur Folge bei Einzelzulassung vgl. auch Verfügung des Senatsverwaltung für Finanzen Berlin v. 11.4.1995, StEd 1995, 327; der Erlass ist weiterhin gültig, vgl. Einf., Rz. 99a und 99b

Bearbeitet von Artur
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Ich hasse zwar die Boulevardpresse, aber….

 

so ein Fall wäre ein gefundenes Fressen für die BLÖDzeitung…. eine win-win-situation: Du bekommst nach Erscheinen des Artikels gaaaaanz rasch deine Zulassung - und bundesweit haben alle Sesselfurzer in den Zulassungsstellen anschliessend Angst, wegen fälschlich verweigerten Steuerbefreiungen für E-Zulassungen in Millionenauflage namentlich genannt zum Gespött der Kollegen zu werden… :D wäre ein Segen für spätere Besitzer von E-Umbauten … :)

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Interessant in dieser Hinsicht auch die Frage der Dame vom Zoll, wie ich auf die Idee gekommen bin ein Benzinfahrzeug auf Elektro umzurüsten. :kratz:

 

(Lady, bei allem Respekt, aber was tut das zur Sache? Es wird langsam einfach nur lächerlich. Und was soll dieses schrille Gelächter? Klingt ein wenig, ähh...)

 

Ach ja, ich habe ihr auch ein Kennzeichen eines Forumskollegen nachgereicht. :erstlesen: Sie schaute nach und befand dessen Befreiung für...

 

...falsch! :huh:

 

"Aber das lassen wir mal so wie es ist, ne?" (wieder dieses schrille Gelächter. So langsam aber sicher wird mir das etwas unheimlich...)

 

Auf die Frage ob ich ihr noch ein paar Fälle mit erfolgreicher Befreiung nachreichen soll, hieß es nur: "Ne, ne, nicht notwendig. Die sind alle auf falscher Grundlage entschieden worden! So wird es keinen Beschluss mehr geben!"

 

Wenn der Amtsschimmel wiehert, uahhh....

Bearbeitet von Artur
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Ich würde eine Frist setzen, auf die schriftliche Ablehnung warten und dann einen Anwalt beauftragen. Dann hört das schrille Lachen definitiv auf, denn das FA bzw StVA muss dann seinen und DEINEN Anwalt und die Gerichtskosten tragen….

 

Wenn Sie Dich nicht bescheiden: man kann sogar auf "Bescheidung" klagen….

 

und nachdem die Sache ausgestanden ist (=Befreiuung) würde ich mir einen Termin beim Amtsleiter geben lassen und Stil und Inkompetenz der Dame rügen (vermutlich eine 50%-Quotenfrau?) ...

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Wurde denn zunächst erstmal (als Grundlage für jede weitere Diskussion) die EZ auf das Umbaudatum korrigiert?

 

Solange die 'neue' EZ nicht im Fzg.-Schein steht, greift doch obige Argumentation nicht. :kratz:

 

Da die Rechtslage ja relativ klar ist, sollte man auch nicht unbedingt andere erfolgreiche Steuerbefreiungen als Referenzen angeben. Im ungünstigsten Fall bekommt jetzt jeder von diesen einen neuen Steuerbescheid und hat dann einen riesen Stress.

 

Dann doch lieber einmal durchklagen und einen Präzedenzfall schaffen... :cool:

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Mit Verlaub, aber die EZ bei der Zulassungsstelle ändern zu wollen ist großer Bullshit.

 

Den Präzedenzfall, zumindest könnte er es sein, gibst es schon längst. Der "Strodthoff" beruft sich auf ihn, auch wenn kein direkter Verweis auf das Aktenzeichen gegeben ist, so meine Vermutung.

 

Und was ist an diesem Satz:

Maßgebend für die Steuerbefreiung nach § 3d KraftStG ist der Tag der erstmaligen Zulassung als Elektrofahrzeug
eigentlich so unklar?

 

 

 

 

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Und was ist an diesem Satz:

eigentlich so unklar?

 

Maßgebend für die Steuerbefreiung nach § 3d KraftStG ist der Tag der erstmaligen Zulassung als Elektrofahrzeug

 

Unklar bleibt was wirklich gemeint ist. Der Begriff 'erstmalige Zulassung als Elektrofahrzeug' ist doch schon schwammig.

 

Unter was läuft denn die TÜV Abnahme? Wiedererlangung der Betriebserlaubnis nach Änderung der Antriebsart?

 

Falls ja, ist's schon richtig, dass die EZ erstmal bleibt - ist ja quasi nur eine etwas umfangreichere 'Tuning'-Maßnahme.

 

Der Zolls scheint sich auf die Erstzulassung einzuschießen - Schablonendenken halt.

Dein Verständnis ist, dass mit 'erstmaliger Zulassung nach Änderung der Antriebsart' die Berechnung der Steuerbefreiung zu erfolgen hat?

 

Letztlich muss sich das doch lallgemeingültig klären lassen (Präzedenzfall gibt es?). Darüber können sich doch nun einzelne Sachbearbeiter nicht hinwegsetzen - oder bleiben das Einzelfallentscheidungen?

 

Falls dem so ist, dann dürfte auch die Nennung von anderen Fällen nicht helfen, sondern jeder muss seinen eigenen Kampf führen.

 

Hey, und nicht falsch verstehen - das ist nicht meine persönliche Meinung. :o

 

Was ich aber doof fände, wenn andere ihren Status verlieren, weil jemand anderes mit meinem Kennzeichen schlafende Hunde weckt. :huh:

 

Edit:

Präzedenzfall - soweit ich das mal gelesen habe müssten solche Dinge höchstrichterlich entschieden werden, um eine Präzedenz-Wirkung zu haben. Auf AG und LG Ebene gibt es nur Einzelfallentscheidungen. Es müsste also bis vor ein Bundesgericht eskaliert werden. Kann das jemand bestätigen?

Bearbeitet von Mankmil
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Ja, sehe ich so wie @Mankmil. Der springende Punkt ist...

Also benötigst Du eine 'erstmalige Zulassung als Elektrofahrzeug'.

 

Ja, die Dame vom Zoll ließ diese Option offen: Bringe ich die Zulassungsstelle dazu dies im Freitext zu vermerken, dann sollte die Befreiung kein Thema mehr sein. Nur das Feld EZ ist m.M.n. heilig. Das rühren mit Sicherheit nicht an.

 

Wobei ich diese Vorgabe als schwachsinnig empfinde. Die Erstzulassung als Elektrofahrzeug geht aus dem TÜV Bericht hervor. Wozu also diese Gängelung und der Verweis auf eine andere Behörde? So werden doch nur die Verantwortlichkeiten hin und her geschoben.

 

Ich gehe diese Woche mal zur Zulassungsstelle und frage die mal. Viel Hoffnung habe ich allerdings nicht.

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Erinnert mich an das "Haus, das Verrückte macht." :D

 

Mach's wie Asterix und Obelix... schlag' sie mit ihrer eigenen Bürokratie - sollen sie Dir stichhaltig erklären, wieso die gerichtsbewährte Argumentation falsch ist. :rolleyes:

 

Vielleicht stellen sie Dir ja auch nen Schriebs aus, auf dem die 'Erstzulassung als Elektrofahrzeug' festgestellt/bestätigt wird. ;)

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Unter was läuft denn die TÜV Abnahme? Wiedererlangung der Betriebserlaubnis nach Änderung der Antriebsart?
Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis gemäß §21 StVZO (§19(2) StVZO).

 

Aus dem Fzg. Schein geht nicht hervor wann das Fzg. erstmalig als Elektro-Fahrzeug zugelassen wurde. Nur aus dem TÜV Bericht. Aber auch aus diesem ist nicht so richtig ersichtlich, was sich alles geändert hat. Da steht nur bei Antrieb Elektro und die Akkus im Freitext. Und der TÜV Bericht ist keine Grundlage für die Besteuerung. So langsam kann ich mich in die Gehirnwindungen des HZA hinein arbeiten. :rolleyes:

 

Ich schöpfe etwas Zuversicht dass ich die richtigen Argumente bei der Zulassungsstelle vorbringen kann. Vielleicht kann ich die tatsächlich zu einem zusätzlichen Eintrag bewegen. Zumindest zu einer Bescheinigung. Ich werde berichten. :cool:

Bearbeitet von Artur
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@Artur, gib einfach mal meine Autonummer an, die sollten ja dann sehen, dass ich steuerbefreit bin. Wenn nicht, sollen die beim Zollamt Augsburg anrufen.

Die Beamten waren dort wirklich sehr freundlich, nachdem ich zunächst einen ebenfalls falsch ausgestellten Steuerbescheid bekommen habe.

 

In meinem Fzg.-Schein steht unter EZ das Datum des Benziners drin, ansonsten nichts dergleichen im Freitext Feld.

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Da steht nur bei Antrieb Elektro und die Akkus im Freitext. Und der TÜV Bericht ist keine Grundlage für die Besteuerung.

Würde ich so direkt nichtmal sagen. Wenn Du einen KLR, Kat oder Rußpartikelfilter nachrüsten lässt, dann hat/hatte das schon Auswirkung auf die Besteuerung. :rolleyes:

 

So langsam kann ich mich in die Gehirnwindungen des HZA hinein arbeiten. :rolleyes:

Dort liegt auch der Schlüssel zum Erfolg... auf der Schiene hast Du dann eine Chance, sie zu überzeugen. Sonst argumentiert man aneinander vorbei.

 

Ich schöpfe etwas Zuversicht dass ich die richtigen Argumente bei der Zulassungsstelle vorbringen kann. Vielleicht kann ich die tatsächlich zu einem zusätzlichen Eintrag bewegen. Zumindest zu einer Bescheinigung. Ich werde berichten. :cool:

Meine Daumen sind gedrückt! :)

 

@Artur, gib einfach mal meine Autonummer an, die sollten ja dann sehen, dass ich steuerbefreit bin. Wenn nicht, sollen die beim Zollamt Augsburg anrufen.

... und im blödesten Fall überzeugt Arturs (fehlgeleitete) Zollbeamtin dann die Augsburger, dass Du doch nochmal einen korrigierten Steuerbescheid bekommen solltest? :kratz:

Bearbeitet von Mankmil
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... und im blödesten Fall überzeugt Arturs (fehlgeleitete) Zollbeamtin dann die Augsburger, dass Du doch nochmal einen korrigierten Steuerbescheid bekommen solltest? :kratz:

 

Gut möglich. Müssten sie aber einige Umbauten, nicht nur meinen, in diesem Landkreis und dann wahrscheinlich auch in ganz Deutschland rückwirkend besteuern.

Wenn sie damit dann doch durchkommen sollten, werde ich das dann Artur in Rechnung stellen, sind ja nur 450€. ;)

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Wie kommen die eigentlich auf die 450,- Euro? Absuder geht es doch gar nicht!!!! :crazy:
Nicht die. A2-EV. Steuer geht, bei nicht steuerbefreiten Elektrofahrzeugen, nach Gewicht und davon die Hälfte, macht 45-49 EUR/Jahr bei einem Elektro-A2 und das mal 10 Jahre = 450-490 EUR Steuerersparnis insgesamt. :rolleyes:

 

Mir sollte, lt. Aussage einer Dame vom HZA Saarbrücken, versehentlich ein Steuerbescheid über 500 EUR/Jahr in die Post flattern. Sollte eigentlich schon längst da sein. Genauso wie eine schon gewährte Befreiung und zwei Rücknahmen dieser Bescheide. Aber nada. :kratz:

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Ja, vielleicht waren es auch 49,-€, hab den Bescheid gerade nicht zu Hand.

 

Die Bescheide werden nicht direkt vom Zollamt verschickt, sondern über eine andere Versandstelle, deshalb dauert es so lange. Wurde mir zumindest so von der Dame dort erklärt.

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Präzedenzfall - soweit ich das mal gelesen habe müssten solche Dinge höchstrichterlich entschieden werden, um eine Präzedenz-Wirkung zu haben. Auf AG und LG Ebene gibt es nur Einzelfallentscheidungen. Es müsste also bis vor ein Bundesgericht eskaliert werden. Kann das jemand bestätigen?
Kurze Recherche spuckte folgendes aus:
Musterfall, der späteren Sachverhalten als Vorbild dienen kann. [...] Aus zulässigen Ermessensentscheidungen in gleich gelagerten Fällen kann sich dagegen eine Verwaltungsübung ergeben, von der die Verwaltung wegen des Gleichheitsgrundsatzes nicht ohne besondere Gründe abweichen darf. –
Quelle.

 

oder auch hier:

Präzedenzfälle sind auch bedeutsam für das Handeln der staatlichen Verwaltung: Liegt ein Ermessensentscheid vor, der nicht gerichtlich angefochten wurde oder vor Gericht Bestand hatte, können sich andere darauf berufen und der Präzedenzfall wird zum Maßstab zukünftigen Handelns.

 

Die Urteile und Beschlüsse oberster Gerichte sind dagegen Grundsatzeinscheidungen.

Bearbeitet von Artur
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