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KFZ-Steuerbefreiung bei E-Umbau


Artur

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Mein Gesuch bei der Zulassungsstelle blieb erfolglos. Mit folgender Begründung:

 

- Im Freitext werden nur die Sachen aus dem TÜV Bericht eingetragen.

- Eine Änderung der EZ ist gesetzwidrig und strafbewehrt.

- Andere Bescheinigungen stellt die Zul.Behörde nicht aus.

- Die EZ als Elektro-Fahrzeug geht aus 1.) dem TÜV-Bericht, 2.) der FIN Historie hervor.

- Mir bliebe nur noch der Rechtsweg.

 

*seufz* *davontrott*

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Hallo,

ich glaube ich muß mir das auch nochmal antun und mit "meinem" ;)Haupzollamt telefonieren, mal sehen was da für Argumente kommen.... ?

Bisher hatte ich noch keine Lust mich mit diesem Bürokratenhaufen auseinander zu setzen. Hab´zwar schon die ersten 45 € letztes Jahr bezahlt,

aber mal sehen, was dabei rauskommt.

Grüße aus dem Coburger Land

Thomas

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Ich habe den Auszug vom "Strodthoff" der Dame vom Zoll per Mail zukommen lassen. Hier Ihre Antwort:

 

[...] vielen Dank für das mir zur Verfügung gestellte Material.

 

In Abstimmung mit meinem Sachgebietsleiter werde ich Ihren Fall der zuständigen Bundesfinanzdirektion vorlegen, um hier insbesondere den Aspekt der bundesweiten Gleichbehandlung näher bewerten zu lassen.

 

Ich denke, dass Sie damit einverstanden sind. Sie bekommen deshalb im Moment keine Einspruchsentscheidung, ich werde Sie sofort informieren, wenn ich eine Antwort bekommen habe.

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Unklar bleibt was wirklich gemeint ist. Der Begriff 'erstmalige Zulassung als Elektrofahrzeug' ist doch schon schwammig.

Zulassung bedeutet das du beim Ordnungsamt mit der der Eintragung die Kennzeichen für den Straßenverkehr bekommen hast.

Wenn nicht abgemeldet dann der Tag wo der Umbau in die Papiere eingetragen wurde.

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  • 3 Monate später...

Zitat (Begründung, Absatz 2): "Dies bedeutet, dass ohne eine Änderung der Zulassung durch die zuständige Zulassungsbehörde kein geänderter Steuerbescheid ergehen kann, ..."

Deine 'zuständige Zulassungsbehörde' wollte bisher nicht!?

 

Dann verweise ich mal auf Deinen Beitrag #13. Ich würde, bevor ich an Klage denke, vielleicht mal den RA Kohlschmidt / seine Kanzlei kontaktieren. Falls Du eine passende Rechtsschutzversicherung hast, sollte das dass geringste Problem sein; anderenfalls könntest Du zunächst Fragen, was eine Beratung usw. kosten, ob er Dir Tipps geben könnte etc.

 

Kopf hoch!

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Deine 'zuständige Zulassungsbehörde' wollte bisher nicht!?
Natürlich nicht, ist ja auch völliger Schwachsinn das urspr. Erstzulassungsdatum ändern zu wollen.

 

Es bleibt nur noch der Klageweg. Eine Beratung bringt insofern nichts. Eine RSV ist vorhanden, von daher, was soll's. Der Gerechtigkeit muss Genüge getan werden. :argh:

 

Übrigens haben die sich auch zum Verweis auf die Befreiung von A2-EV geäußert. Dort heißt es:

 

Hinsichtlich des durch den Ef [Einspruchsführer, also meinereiner] angeführten Vergleichsfahrzeuges ********, dem die Steuerbefreiung gewährt wurde, ist festzustellen, das aus zu Unrecht erlangten Vorteilen kein Rechtsanspruch erwachsen kann.

 

Klingt höhnisch, findet ihr nicht? Hast du gehört A2-EV? Deine Steuerbefreiung ist unrechtmäßig. Sei ein braver Bürger und zeige dich selbst an. :janeistklar:

Bearbeitet von Artur
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Leg die Sache für heute beiseite - und überlege morgen noch einmal ;).

 

Natürlich nicht, ist ja auch völliger Schwachsinn das urspr. Erstzulassungsdatum ändern zu wollen.

und lies in Deinem, schon erwähnten Beitrag #13, nochmal...

Zitat:

"Durch den Ersatz des Verbrennungsmotors durch einen Elektromotor erlischt die Betriebserlaubnis eines Fahrzeuges“, erklärt Rechtsanwalt Kohlschmidt. Bei der Zulassung nach dem Umbau handle es sich zweifelsfrei um eine Erstzulassung, welche Anspruch auf die Steuerbefreiung gewähre.

 

Damit ergibt sich nach meiner Lesart, dass nach dem Elektro-Umbau eine 'Erstzulassung' (als Elektrofahrzeug) stattfindet, weil mit dem Elektro-Umbau Deine bis dahin gültige Betriebserlaubnis (mit Verbrennungsmotor) erloschen ist. Diese 'neue Erstzulassung' aufgrund des Elektro-Umbaus kann sich nur auf die Neuzulassung als Elektrofahrzeug mit dessen Datum beziehen!

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Manchmal - insbesondere, wenn man sich besonders ärgert - ist es vorteilhaft, mal abzuschalten um sich später, vielleicht mit anderen Gedanken dem Problem / Ärgernis nochmal zu nähern.

 

Das gilt beispielsweise ebenso bei kniffligen Aufgaben 'in die man sich festgebissen hat'. Abschalten, Pause machen... dann fallen einem eventuell völlig andere Dinge ein, an die man vorher in der Verbissenheit gar nicht dachte und schon wird's.

 

Bei der Bundeswehr gab / gibt es übrigens die Vorschrift, sich erst nach Ablauf von 24 Stunden (schriftlich) beschweren zu dürfen.

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Klingt höhnisch, findet ihr nicht? Hast du gehört A2-EV? Deine Steuerbefreiung ist unrechtmäßig. Sei ein braver Bürger und zeige dich selbst an. :janeistklar:

 

:crazy: Ja ja, wenn ich mal nicht mehr weiß, wohin mit meiner Zeit und dem Geld, dann mache ich das.

 

Wer weiß, wie lange es dauert, bis sich mein Zollamt umentscheidet.

Aber ich habe ja auch eine gute Rechtschutzversicherung.

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Schon gut.

 

Ich habe jetzt mal zwei RA'e kontaktiert. Der beim ADAC müsste sich in die Thematik erst einlesen. Der andere, hier im Thread bereits erwähnte, würde diesen Fall gerne übernehmen. Schauen wir mal. :warte:

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Der erste Kommentar der juristischen Zentrale des ADAC:

 

Die Begründung der Einspruchsentscheidung können wir nicht nachvollziehen.

Sie steht u. E. im Widerspruch zu der in der Kommentierung erläuterten Rechtslage.

Weitere Literatur oder Rechtsprechung liegt uns hierzu leider nicht vor.

Sie sollten eine Klage in Erwägung ziehen.

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30.06.15: Zusage der Kostenübernahme durch die RSV

02.07.15: Klage beim Finanzgericht des Saarlandes gg. das Hauptzollamt eingereicht.

 

Ging flott. Der RA hat gemeint dass ihm die Klageschrift Spaß gemacht hat, deswegen ist er damit schon fertig. :)

 

Er ist auf das Verfahren sehr gespannt, vor allem weil noch kein Gericht über die Rechtsfrage, auf welches Erstzulassungsdatum abzustellen ist, entschieden hat.

 

Wir schreiben Geschichte, yeah! :rock2:

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  • 4 Wochen später...

Ich bin übrigens jetzt auch dabei.

 

Werde nächste Woche auch einen Anwalt beauftragen. Habe nämlich heute neuen Kfz Steuerbescheid bekommen, der mir rückwirkend die Steuer in Rechnung stellt.

Das ist wohl das Ergebnis aus Arturs Bemühungen. That´s life ...

 

@Artur, wenn Du mir Deinen Anwalt nennen könntest, dann würde ich, sobald ich einen Anwalt habe, dem die Kontaktdaten übergeben, damit die sich vielleicht absprechen können. Das würde das ganze Verfahren ggf. verstärken und beschleunigen.

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Das tut mir natürlich Leid. Ist gegen deinen neuen Bescheid Einspruch oder nur noch die Klage zulässig?

 

Ich habe den Anwalt aus dem Link in #13 beauftragt. Die Klage läuft noch. Die Gegenpartei hat sich noch nicht geäußert.

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Nur die Ruhe. Einen Anwalt braucht es jetzt noch nicht, außer wenn er bei der Formulierung des Einspruchs helfen soll. Den brauchst du um eine evtl. Klage einzureichen, sofern der Einspruch zurück gewiesen werden sollte. Im Moment wird er nur Geld kosten. Sofern das im Vorfeld schon durch die RSV gedeckt ist, dann nur zu. Dann lass ihn aber auch den Einspruch schreiben.

 

Wenn du das jedoch selbst machen willst, dann halte dich an den Strodthoff in #32. Das ist ein Standardwerk, welches bei jedem Verkehrsrechtler im Regal stehen sollte.

 

Viel Erfolg und halte uns auf dem Laufendem!

 

P.S. Bis dein Einspruch bearbeitet ist, gibt es möglicherweise schon ein bindendendes/richtungsweisendes Urteil aus meiner Klage.

Bearbeitet von Artur
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Habe gestern mit der netten Dame von dem Zollamt telefoniert.

Sie wird den Steuerbescheid ruhen lassen, nachdem ich meinen Einspruch eingereicht habe.

 

Sie hat mir nochmal bestätigt, dass der ganze Vorgang mit der gezielten Anfrage eines anderen Zollamts ins Rollen kam. Daraufhin hat sie die Direktive von höherer Stelle bekommen, meinen Steuerbescheid mit der Steuerbefreiung wieder rückgängig zu machen. Es war ihr ein Rätsel, wie so etwas passieren konnte, bis ich es ihr erklärt habe.

 

Sie hat mir auch versichert, dass wenn das Urteil von der laufenden Klage (von Artur) erfolgreich ausfällt, dass meine Steuerbefreiung wieder gewährt werden würde. Dazu benötigt sie jedoch ein Aktenzeichen des Falls bzw. der Klage, damit sie sich darauf beziehen kann.

@Artur, vielleicht kannst Du mir dazu etwas zukommen lassen.

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Gerne. Ich werde mich mit meinem RA kurzschließen und deinen Fall schildern. Mal sehen was er sagt.

 

Dein Fall ist besonders fies. Passiert ist aber genau das was Mankmil befürchtet hat. Und das obwohl die Dame im Gespräch (#35) versichert hat, dass das keinen Einfluss auf deine Befreiung haben wird.

 

Übrigens hat das Gericht einen Abschlag auf die Gerichtskosten in Höhe von 284,- EUR veranschlagt. Insgesamt werden Kosten in vorr. Höhe von 450,- EUR erwartet. Die Gegenseite hat bis zum 11.08.2015 Zeit die Klage zu erwidern, könnte aber noch Fristverlängerung beantragen. Wir erwarten eine Antwort bis spätestens Mitte Sept.

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Nun - sorry - einen Vorteil hat die Rückwirkung auf @A2-EV. Falls ein Urteil gefällt ist, muss es dann auch für Ihn gelten.

Insofern hoffe ich für Euch (und alle Anderen) auf einen, für Euch, positiven Ausgang.

 

Gibt es außerhalb der A2-Gemeinde weitere Elektroumbauten und damit Erfahrungen weiterer Umbauer bzgl. Steuerbefreiung?

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Jede Menge. Ich frage mich gerade ob die die komplette Datenbank der "Befreiten" durchforsten oder ob es nur A2-EV getroffen hat.

 

@A2-EV: PN im Postfach. Setze dich mit meinem RA telefonisch in Verbindung und berichte uns dann.

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Nun - sorry - einen Vorteil hat die Rückwirkung auf @A2-EV. Falls ein Urteil gefällt ist, muss es dann auch für Ihn gelten.

Insofern hoffe ich für Euch (und alle Anderen) auf einen, für Euch, positiven Ausgang.

 

Gibt es außerhalb der A2-Gemeinde weitere Elektroumbauten und damit Erfahrungen weiterer Umbauer bzgl. Steuerbefreiung?

 

Danke, ja das Urteil würde dann erst einmal auch für mich gelten, ob positiv oder negativ.

 

Ich kenne weitere, die mit ihrem Umbau beim gleichen Zollamt steuerbefreit sind. Werde jetzt natürlich einen Teufel tun, diese bei meinem Zollamt zu erwähnen, da die ansonsten die gleichen Probleme bekommen wie ich.

 

Werde euch auf dem Laufenden halten.

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Meine obige Frage, wie es bei anderen Umbauten bzgl. Steuerbefreiung aussehe, sollte auch nicht so verstanden werden, dass 'diese' oder 'nun mit Verweis auf diese' beim Zoll erwähnt werden sollten.

 

Es war nur die Frage, wie Andere diesbezüglich behandelt wurden / werden bzw. ob denen vielleicht auch Steuerbefreiungen aberkannt wurden. Schließlich dürften Ungleichbehandlungen bei gleichen Rahmenbedingungen weder so noch so vorkommen.

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Meine obige Frage, wie es bei anderen Umbauten bzgl. Steuerbefreiung aussehe, sollte auch nicht so verstanden werden, dass 'diese' oder 'nun mit Verweis auf diese' beim Zoll erwähnt werden sollten.

 

Es war nur die Frage, wie Andere diesbezüglich behandelt wurden / werden bzw. ob denen vielleicht auch Steuerbefreiungen aberkannt wurden. Schließlich dürften Ungleichbehandlungen bei gleichen Rahmenbedingungen weder so noch so vorkommen.

 

Das habe ich auch so verstanden, und mich nur missverständlich ausgedrückt.

 

Wie gesagt, es gibt genügend andere die steuerbefreit sind.

Deine Frage habe ich der Bearbeiterin auch gestellt. Sie hat gesagt, dass nur alle neuen Fälle und die Fälle rückgängig gemacht werden, von den sie weiß, dass sie "fälschlicherweise" steuerbefreit wurden.

Es werden nicht explizit alle Elektrofahrzeuge durchforstet, sondern nur auf Hinweis gehandelt ...

Deswegen werde ich dem Zollamt keine Nummern nennen (die ich ja kenne), die mit ihrem Umbau steuerbefreit wurden.

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Kurzes Feedback.

Habe letzte Woche mit dem RA von Artur telefoniert und ihm den Fall geschildert. Der Einspruch liegt dem Zollamt vor.

Der Steuerbescheid ruht momentan, bis ein Ergebnis der Klage von Artur vorliegt. Sollte das Ergebnis negativ sein, werde ich ebenfalls gerichtlich vorgehen. Life is a bitch!

 

Fällt das Ergebnis positiv aus, dann gilt das auch für meinen Steuerbescheid.

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  • 3 Wochen später...

Die beklagte Partei hat reagiert und geantwortet. Im wesentlichen so ziemlich der selbe Text aus der Ablehnung des Einspruchs. Der steuerbefreite Zeitraum sei bereits abgelaufen, das Erstzulassungsdatum ist ein Grundlagenbescheid, blabla...

 

Oh, das war neu: "Der durch den Gesetzgeber beabsichtigte Förderung der Elektromobilität wird dadurch Rechnung getragen, dass die jährliche Besteuerung im Vergleich zu Fahrzeugen mit konventionellen Antrieben deutlich geringer ist."

 

Fortsetzung folgt...

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Mein RA hat ebenfalls angemerkt, dass die Klageerwiderung völlig unzureichend ist um die Klage zu entkräften.

 

Nach weiteren Ausführungen wurde vorsorglich, für den Fall dass das Gericht der Klage nicht zustimmen sollte, die Revision vor dem Bundesfinanzhof beantragt um eine einheitliche Rechtsprechung herzustellen.

 

Es kann nicht sein, dass bei einer bundesweit einheitlichen Steuer, die Hauptzollämter die Frage nach der Erstzulassung unterschiedlich beurteilen.

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  • 5 Wochen später...
  • 2 Wochen später...

Hallo Artur & A2-EV, seit gestern bin ich übrigens jetzt auch dabei.

Jetzt hat Zollamt Augsburg auch mir rückwirkend Steuer in Rechnung gestellt. Seit meiner Zulassung 09.2014 war alles ruhig.

Es scheint dass sie jetzt alle umbauten A2 überprüfen.

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