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Kfz-Versicherung - Sonderkündigungsrecht


heavy-metal

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Da ich im www keine passende Antwort finde:

 

Hat der Versicherte ein Sonderkündigungsrecht bei der Kfz-Haftpflichtversicherung, wenn der Kfz-Versicherer die VK-Versicherung kündigt? Im mir aktuell bekannten Fall wurden für dasselbe Fz. die VK und HP zur selben Zeit (natürlich beim selben Versicherer) abgeschlossen und haben auch dieselben Hauptfälligkeitstermine.

 

Es geht hier nur um die Beantwortung ebendieser Frage. Nicht darum, ob eine etwa mögliche (Sonder-)Kündigung der HP durch den Versicherungsnehmer mit anderen Vor- oder Nachteilen verbunden ist oder sein könnte.

 

Und es ist mal wieder Wissen gefragt. Keine Vermutungen (die habe ich selber :D ). Quellenangaben wären ebenfalls sachdienlich.

 

Das Ganze ist natürlich einigermaßen dringend. Denn wenn kein Sonderkündigungsrecht bestünde, könnte bis zum 30.11. ggf. der HP-Vertrag fristgerecht gekündigt werden.

 

Danke! :)

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Ich spekuliere da genauso wie Marc.

 

Dazu, für HPF und Kasko hast doch auch nur eine Police!

 

Aber warum schickst Du die Kündigung nicht einfach hin? Bezieh dich wegen Tarif-Änderung auf ein Sonderkündigungsrecht und schau was passiert ;)

Bearbeitet von Ingo
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Ich spekuliere da genauso wie Marc.

Ich auch. Aber ich weiß es nicht genau... ;)

 

Aber warum schickst Du die Kündigung nicht einfach hin? Bezieh dich wegen Tarif-Änderung auf ein Sonderkündigungsrecht und schau was passiert ;)

Hmm ja... Das Problem ist in solchen Fällen, dass ja ein (!) Teil des Versicherungspakets, bestehend aus HP und VK, vom Versicherer gekündigt wurde. Das alles gem. den AVBs. Geht man nun zu einer anderen Versicherung, muss man diesen Umstand angeben - und wenn man es nicht tut, und der neue Versicherer bekommt es raus (und er wird es rausbekommen!), würde dort ebenfalls diese Versicherung wieder gekündigt werden.

 

Mal abgesehen davon, dass in den Fällen, wo der Altvertrag durch den Versicherer gekündigt wurde, der neue Versicherer 110%ig einen "Malusaufschlag" einkalkuliert.

 

Meine Empfehlung demjenigen, der mir dieses Problem geschildert hat, geht b.a.w. dahin, noch einmal das Gespräch mit dem Versicherer zu suchen und die Kündigung der VK "wg. schlechter Schadensprognose" zurückzunehmen. Denn so schlecht kann eine Schadensprognose nicht sein, wenn zwar VK-Schäden reguliert wurden, aber eben gleichzeitig auch keine HP-Schäden zu regulieren waren... Ich werde mal versuchen, bei dem dann anstehenden Gespräch dabei zu sein. Und dann geht es, höflich, aber sehr bestimmt, zur Sache! ;) So gesehen, ist es also im Vorfeld wichtig zu wissen, welche Möglichkeiten man als Versicherter hat.

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Meine Fresse... Sorry, Samstag morgens sollte ich so etwas einfach nicht beantworten. Ich hab deinen Eröffnungspost noch einmal gelesen und festgestellt, dass ich das überhaupt nicht verstanden hatte heute morgen (Hab munter Nehmer und Geber und HP und VK im Kopf durcheinander gewürfelt). So ist #2 zu ignorieren und ich schließe mich der (wenn auch kleinen) Mehrheit an. Obwohl ich mir nicht sicher wäre, dass sich die Versicherer da ein Türchen auflassen...

Bearbeitet von Madcek
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Der Versicherungsvertrag für ein Kraftfahrzeug besteht aus mehreren einzelnen, für sich zu sehenden Versicherungsverträgen. Je nach dem, wie weit der Umfang der versicherten Leistungen greift. Also: Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko, Insassenunfall, Schutzbrief - alles sind rechtlich selbständig zu sehende Versicherungsverträge. Anders würde es auch wenig Sinn machen, denn Du hast als Versicherter ja auch die Möglichkeit, einzelne Bausteine des Gesamtvesicherungspaketes zu ändern bzw. zu kündigen.

 

Wenn nun also konkret einer der Verträge vom Versicherer gekündigt wird, laufen die anderen Verträge grundsätzlich unverändert weiter. Mithin stellt sich die Frage nach einem Sonderkündigungsrecht hier nicht.

 

Du könntest die Haftpflichtversicherung turnusmäßig kündigen. Ich gehe auch davon aus, dass die vom Versicherer ausgesprochene Kündigung turnusmäßig erfolgt - andernfalls müsste eine grobe Pflichtverletzung oder ein ähnliches, vertrauensstörendes Verhalten vorliegen.

 

Zu diesem Thema gibt es hier eine ganz nützliche Übersicht:

Laufzeit und Kündigung des Vertrags

Die Antworten findest Du in der Rubrik "Auswirkung der Kündigung auf andere Versicherungsarten"

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