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Winterräder 165/65 R15 auf 5J 15 für TDI 66kW?


nina.myair

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Hallo Gemeinde,

 

ich habe seit einiger Zeit (u.a.) einen schöne A2 TDI 66kW ATL. Mit dem bin ich jetzt zum TÜV gefahren und habe zuvor meine (vom Vorgänger übernommenen Winterreifen 165/65 R15 auf 5J 15) montiert. Zu meiner großen Überraschung sagte der Prüfer, diese Radkombi sei für mein Auto illegal. Tatsächlich habe ich nichts gefunden, was diese Aussage widerlegen könnte. Für den TDI 55kW sind die Räder legal, nur nicht für die stärkere Version.

 

Meine Frage: hat jemand erfolgreich diese Kombi legalisieren können, wenn ja wie? Sonst müsste ich die Reifen (relativ neu, von 2013 fast volles Profil wegschmeißen oder verschleudern, was ich eigentlich nicht will. Ich sehe auch keinen technischen Grund für die Ablehnung. Radumfang ist im Rahmen ebenso wie alles andere.

Habe bei Audi nachgefragt, die haben mir eine Liste mit legalen Kombis vorgelegt, aber meine war nicht dabei.

Jetzt seid Ihr dran...

 

Vielen Dank für sachdienliche Hinweise.

Bearbeitet von nina.myair
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Danke für die Beiträge, wichtig ist wohl, dass in der COC die Kombi nicht aufgeführt ist; ich könnte mir denken, dass das einfach ein Versehen von Audi (Schnarchnasen....) ist, denn ich kann mir keinen technischen Grund vorstellen.

 

Bei einer Einzelabnahme will der TÜV üblicherweise ja auch etwas haben, woran er sich festhält, und dieses "etwas" sehe ich nicht.

 

Ich weiss jetzt nicht, was einfacher/billiger ist: vorhandene Räder legalisieren lassen (in Hessen kommen immer noch 40€ Zusatzkosten hinzu) oder alte Räder verkaufen und neue kaufen.

 

Braucht jemand ev. meine Winterräder?

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Lass dir ne Traglastbescheinigung für deine Stahlfelgen von Audi schicken und die Dinger eintragen. Das kost keine 100€, dafür kannst lange nach neuen Winterrädern suchen.

 

Ansonsten mein böser, illegaler, verwerflicher Vorschlag zur Güte: Mach Sommerräder drauf, lass TÜV machen, mach die Winterräder wieder drauf. Das merkt doch im Leben kein Schwein.

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So, den TÜV hätte ich jetzt erstmal....

Die Winterreifen sind noch die selben.

Es gibt ja Stimmen, die behaupten, dass selbst nicht eingetragene Räder nicht zum Verlust der Versicherungsdeckung führen, außer ein Unfall ist unmittelbar auf falsche Räder zurückzuführen (z.B. falsche Traglast, daher ein Reifenplatzer o.ä). Versicherungsverlust ist natürlich der schlechtetste Fall.

Mit dem unwahrscheinlichen Fall, dass ein Polizist mir einen Strafzettel wegen falscher Räder gibt, kann ich noch leben.

 

Ich weiss aber auch, dass manche Leute der Ansicht sind, ohne ABE hole die Versicherung einen Schaden vom Halter des KFZs wieder.

Beide Parteien sind Juristen, aber wer im Falle eines Falls Recht hat...wer weiss?

 

Also falls jemand mein Problem konkret elegant (=wenig Aufwand) schon gelöst hat, gerne hier ein Statement abgeben.

Frohe Weihnacht!

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