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Händlergarantie nach Werksgarantie?


cuore

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Hallo!

Habe eine Frage zur Händlergarantie und konnte hier über die Suche nix finden.

Habe einen A2 bei Audi Kamps in Bergkamen gekauft.

Der Händler sagte mir, das ich keine zusätzliche Händlergarantie bekomme, sondern nur die Werksgarantie von 2 Jahren ab Erstzulassung.

Mein Wagen ist von 07´03, heisst also, dass ich nicht mal 1 Jahr Garantie habe.

Ich habe nur mal gehört, dass Händler verpflichtet sind 2 Jahre Garantie oder Gewährleistung oder so zu geben, auch bei Gebrauchtwagen.

Hat jemand von euch Ahnung davon? ?(

Oder ist das vielleicht nur bei Werkdienstwagen so?

Ich habe jetzt die Befürchtung, dass ich beim Kauf etwas falsch gemacht habe und da vorher hätte dran denken müssen. Hier im Forum haben auch schon einige von Werksgarantie mit nachfolgender Händlergarantie geschrieben.

Habe noch 1 Tag Zeit vom Kaufvertrag zurückzutreten, wenn das nötig sein sollte.

Ansonsten ist Kamps doch ein ganz seriöser Händler lt. Forum, oder etwa nicht?

Torschlusspanik??? ?(

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Mein Händler hat zur Werks-Gewährleistung noch eine CarLifePlus-Garantie als Gebrauchtwagengarantie draufgelegt. Das Auto habe ich im Juli 2003 gekauft, CarLifePlus geht bis Juli 2005.

Nach EU-Recht müßte Dein Händler zwei Jahre Garantie/Gewährleistung abdecken, nur über ausdrückliche Klauseln im Kaufvertrag kann er dies einschränken (je nach Rechtsperson).

Falls im Kleingedruckten nichts zu 2-jährigen Gewährleistungsfrist steht, erkundige Dich am besten über ADAC/Verbraucherschutzverbände.

 

Oder frage Deinen Händler, was im nachhinein noch machbar ist? 8)

 

Gruesse

aluholz

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Carlife Plus ist nur abschließbar wenn man selbst Erstbesitzer des Autos ist. Das eine Mal wo ich einen Werksdienstwagen mit Carlife Plus verkaufen wollte, lag die Akte schneller wieder von der Dispo auf meinem Schreibtisch als ich dachte... :D:rolleyes:

 

Bleibt die Perfect Car Pro, ist nicht ganz so umfangreich wie die Carlife Plus, aber alles wichtige bis auf Verschleissteile ist dabei. Diese kostet circa 100€.

 

Ich denke nicht, daß du im Nachhinein noch Erfolg mit der Dreingabe der Garantie haben wirst.

 

Die Gewährleistung bei Gebrauchtwagen lässt sich auf 1 Jahr beschränken, und das wird in der Praxis auch meistens gemacht.

 

Gruß, Mathias

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So weit ich weiß, ca. 130€/Jahr. Muß mich aber selbst mal wegen einer Verlängerung erkundigen.

 

Nur ruhig. Nach dem EU-Verbraucherschutz muß Dein Händler Gewärleistung bringen, es sei Du hast Ihn ausdrücklich davon entbunden (dann hättest Du aber eine Art "Bastlerauto" gekauft). 8)

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Cuore...du hast nichts falsch gemacht...und wenn, dann nur so viel wie ich auch :)

 

Nein, erstmal hat dein Auto die Werksgarantie von 2 Jahre ab EZ. Du kannst dich aber entscheiden, ob du diese für ein weiteres Jahr oder 2(???) verlängerst. Dies geht zu jeder Zeit innerhalb der ersten 2 Jahre ab EZ. Ein Haken ist dabei. Ich glaube nach 18 Monaten ab EZ muß das Fahrzeug einmal durchgecheckt werden bevor die Garantieverlängerung von Audi gegeben wird, Das heist einmal in díe Audivertragswerkstatt, durchchecken, ein paar Euro´s auf den Tisch und die Garantieverlängerung mitnehmen.

 

Einfach den "Freundlichen" von Kamps noch mal befragen.

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Moin! Also ich bin weder Händler noch Anwalt, aber irgendwie glaube ich passt das hier noch nicht so ganz zusammen. Ich versuche mich mal dran, wer wirklich Ahnung (Barista?) hat: bitte melden ;-).

 

0. Garantie / Gewährleistung / Garantieversicherung

 

Garantie ist eine freiwillige Leistung von Händler oder Hersteller. Gewährleistung ein gesetzlich geregeltes Recht. Eine Garantieversicherung (z. B. Car Life Plus) kannst Du abschliessen oder vom Händler spendiert bekommen, oder auch nicht.

 

1. Neuwagen "Garantie", in diesem Fall bis 07.05

 

Es gibt bei Audi keine Garantie mehr für Deutschland. Rein rechtlich hast Du wohl nur einen Anspruch gegen Kamps (auch beim Neuwagenkauf!). In der Praxis wird es zur Zeit wohl so geregelt als sei es eine Garantie. Siehe hier. Für die Dauer der "Garantie" übernimmt Audi anscheinend im Regelfall die Rechnung des reparierenden Händlers so dass sich in dem Zeitraum keiner Anstellt.

 

2. Ab Kauf: 1 Jahr Gewährleistung

 

Eigentlich ist die Dauer der gesetzlichen Gewährleistung auch bei Gebrauchtwagen defaultmässig 2 Jahre. Kamps hat das bestimmt vetraglich auf 1 Jahr reduziert, wie Mathias schon sagte ist das üblich (geht aber nur bei Gebrauchten). Lies mal den Post von Barista in diesem Thread.

 

3. Hast Du was verpasst?

 

Ich glaube nicht. 2 Jahre Car-Life Neuwagenanschlussgarantie gibt es wohl nur für Neuwagenkäufer, siehe diesen Thread. Ganz durchlesen. Der aktuelle Stand (geht doch nicht!) kommt hinten, oder in diesem Thread (Mathias).

 

4. Handlungsempfehlung

 

Ich gehe mal davon aus, dass Du nicht in der Nähe des Händlers wohnst und den Wagen wg. Wartung etc. zum örtlichen Freundlichen bringst. Während der "Audi Garantiezeit" (bis 07.05, sie 1.) sollte Mängelbeseitung kein Problem sein. Danach: sprich mal mit Kamps wie die sich das vorstellen.

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Besten Dank schonmal für eure Antworten!!!!! :)

Bin richtig nervös geworden gestern.

Habe erst einen A2 über den Vater einer Frendin gesucht, der selber Autohändler ist. (Hat nur leider keinen passenden gefunden)

Und der hat mir gesagt, das Händler immer zwei Jahre Gewährleistung geben müssen, und als mein Händler dann sagte:" nö, nur 2 Jahre ab Erstzulassung", wurd mir doch etwas mulmig ?(

Aber blöd, dass er mir das nicht gesagt hat, mit der Garantieverlängerung.

Erst als ich nach den ersten Antworten von euch nochmal nachgefragt habe, hat er gesagt, dass es von ihm noch 1 Jahr Gewährleistung ab Kauf gibt.

 

 

Meint ihr denn, es wäre besser diese Garantieverlängerung für 1 oder 2 Jahre abzuschliessen, oder mache ich das lieber davon abhängig wie "krank" meine Kugel so in der ersten Zeit ist? (um die 18 Monats-Grenze einzuhalten)

 

Wünsche euch noch einen schönen Abend, und nochmals herzlichen Dank!

:TOP:

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