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LED anstelle H7


jojo

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vor 4 Stunden schrieb Deichgraf63:

Daß die Zulassung selbst guter LED so behindert wird ist eine Folge der Autolobby.

 

Würde ich jetzt nicht so sehen... A2-D2 schrieb ja schon, dass eine "LED-H7" von Philips nicht mel eben ins Scheinwerfergehäuse eines A2 passt. Dies müsste aber der Hersteller ebendieser LEDs sicher stellen - und nicht nur für den A2, sondern für alle (!) auf dem Markt befindlichen oder jemals hergestellten H7-Scheinwerfer. Das dürfte nahezu unmöglich sein. Zumindest, so lange ein LED-Einsatz mit Verweis auf zusätzlich benötigte Komponeten deutlich andere Abmessungen hat als eine simple H7-Glühlampe.

 

vor 3 Stunden schrieb Deichgraf63:

Ich würde die Hersteller verpflichten, 30 Jahre lang alle Teile liefern zu können, nicht nur Fahrbereitschaftsteile, sondern vor allem z.B. Polster und Verkleidungen.

 

Hmm, ich frage mich, wie hoch der "Burj-Khalifa-2" in WOB wohl werden muss, um die Teile bevorraten zu können. ;)  30 Jahre Bevorratungspflicht halte ich für übertrieben. Das hieße, dass man bis vor 2,5 Jahren auch für den letzten von VW aus Mexiko offiziell importierten Käfer (das war lt. Wikipedia am 12.08.1985) alle Teile hätte bevorraten müssen. Dieses Auto ist aber schon viel länger als nur seit 2,5 Jahren aus den automobilen Gedanken und aus dem Verkehr verschwunden. Zöge man bei der Bevorratung eine Grenze bei 15 bis maximal 20 Jahren, könnte man sicher drüber sprechen...

 

vor 3 Stunden schrieb Deichgraf63:

Plastikteile kann man heutzutage ja sogar als Einzelteil mittels 3D-Druck nachfertigen, was Lagerhaltung erübrigt. Selbst die Deutsche Bahn läßt Kleiderhaken für die ersten ICE-Baureihen auf diese Weise nachfertigen.

 

Auch hier versuche ich mir gerade vorzustellen, wie groß ein 3D-Drucker sein muss, um damit auch große Kunststoffteile fertigen zu können. Unterbodenverkleidungen und Armaturenbretter sind weit davon entfernt, Kleiderhaken zu sein!  Davon abgesehen, sind dem 3D-Druck sicher auch Grenzen bei der Wahl des Kunststoffs gesetzt. Ich denke dabei jetzt nicht nur an Thermo- und Duroplaste...

 

 

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Die 9000lm, für das Paar, bzw. 4500lm, für den einzelnen Beleuchtungskörper,

können wir in das Reich, der Märchen verabschieden. Die Dinger haben eine

Stromaufnahme, von 2A, was bei 12V dann eine Leistungsaufnahme von 24W

ist. Mich würde die Leistungsaufnahme, der Philips-LED mal interessieren.

 

MfG Chris

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vor 23 Stunden schrieb Mankmil:

Ich wollte auch gar nicht bagatellisieren, aber überdramatisieren mit Unwahrheiten muss man eben auch nicht.

Hast Du reale Erfahrungen? Es ist nicht ansatzweise so extrem, wie es unterstellt wird und mal ehrlich, stimmen denn immer die Angaben die die Chinesen auf ihre Produkte drucken?

 

Danke an @heavy-metal für die Klarstellung...

Da brauchst du nur mal in den Straßenverkehr zu schauen. Wenn selbst H4 und H7 Scheinwerfer bei falscher Einstellung schon enorm blenden, dies durch Xenon Imitate noch gesteigert wird, dann werden diese High Tech LED Birnen bei schlechter oder ungenauer Positionierung im Scheinwerfer mit Sicherheit nicht weniger blenden. Da vertraue ich der Ingenieurskunst von Philips definitiv mehr.

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vor 8 Minuten schrieb Kuestenbazi:

Da vertraue ich der Ingenieurskunst von Philips definitiv mehr.

 

... ich hatte die Philips und 2 verschiedene China-Kracher verbaut und habe sie im Einsatz gesehen. Es ist wie Du sagst, mit den LEDs kann man Mist machen und mit originalen Leuchtmitteln ebenso.

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vor 34 Minuten schrieb Mankmil:

 

... mit den LEDs kann man Mist machen und mit originalen Leuchtmitteln ebenso.

 

Aber mit dem Unterschied, dass die originalen H7 in jeden (!) dafür vorgesehenen Scheinwerfer passen, die H7-LEDs aber eben nicht. ;) Die Wahrscheinlichkeit, dass eine H7-LED (weil sie eben nicht in jeden Scheinwerfer passt) zum Blender wird, ist deutlich höher als bei einer H7-Glühlampe. Ausgehend von der Annahme, dass die H7-LED darüber hinaus genau so wie die H7-Glühlampe falsch montiert werden kann, ist bei der H7-Glühlampe "nur" der Mensch das Problem. Nun ja, auch das ist schon schlimm genug... 9_9 So gesehen, kann ich den von der EU vor ein paar Jahren kassierten Ansatz der Kfz-Hersteller schon verstehen, dass der Glühlampenwechsel Sache der Werkstatt ist. :janeistklar:

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War einige Zeit unabkömmlich, daher hole ich an dieser Stelle mal ein paar Kommentare nach:

 

Am 27.1.2018 um 09:03 schrieb heavy-metal:

 

[...]

 

Aber mal zurück zur Zulassungsfähigkeit dieser LED-Alias-Halogen-Einsätze: (1) wer das unbedingt legal haben will, lässt ein lichttechnisches Gutachten erstellen. ;) Der Selbsttest vor der Garagenwand oder in 100 m Entfernung vorm Auto lässt noch keine echten Rückschlüsse auf das Streulichtverhalten zu. Es spricht für mich Bände, wenn es selbst einem Vertreter der "Lampenlobby" (noch dazu von einem der größten) noch nicht gelungen ist, für derartige LED-Einsätze eine allgemeine Zulassung in für Halogeneinsätze vorgesehene Scheinwerfer zu erwirken. (2) Vielleicht liegt es aber auch nur daran, dass es nach Einbau derartiger LED-Einsätze (wg. der Aufbauhöhe des Kühlkörpers) nicht mehr gelingt, den Deckel an der Rückseite des Scheinwerfers ordnungsgemäß zu befestigen... 

 

 

(1) Korrekt. Das ist aktuell der einzig legale Weg.

 

(2) Der Einbau ist ein technisches Problem, welches nicht Teil der Prüfung (Etwa-Gutachten) ist. Entweder die Dinger passen rein oder man machts passend. Das Problem der allgemeinen Zulassung ist hauptsächlich das andere Strahlungsverhalten der LEDs ggü. der Halogenlampe und zusätzlich vermute ich, dass eine Halogenlampe eine physikalische machbare Grenze des Lichtstromes hat. Die LED-Lampen haben aber alle mehr Lichtstrom ( Lumen ) als die Halogenlampen, da das ja ein hauptsächliches Verkaufsargument ist, solche Leuchtmittel überhaupt auf den Markt bringen zu wollen. Würde man die LEDs auf den Lichtstrom von Halogenlampen kastrieren, wäre der Witz weg - andererseit hätte es die Lampenlobby dann leichter, diese Art Leuchtmittel legal zu bekommen. Da die Scheinwerfer aber nie eine Typprüfung mit Leuchtmitteln bestanden haben die das Dreifache vom Halogenleuchtmittel ausstrahlen, ist es nicht ganz einfach eine allgemeine Erlaubnis dafür auszusprechen.

 

Am 6.3.2018 um 19:34 schrieb 5-ender:

 

Ich habe einen H7-LED-Satz gefunden, welcher mit dem Bügel nicht Behrührung kommt. Bei Diesen hier

wirde der Haltering mit dem Bügel arretiert und danach der eigentliche Beleuchtungskörper, mittels Bajo-

nettverschluss, im Haltering fixiert. Der Abstond, von Bügel und Kühlkörper, ist ausreichend groß.

Ich werde die Dinger, die nächsten Tage, mal verbauen.

 

MfG Chris

 

Der Bügel der die Leuchtmittel im Scheinwerfer behält kolidiert zwar mit dem Kühlkörper der Philips Leuchtmittel, das ist aber kein behebbares Problem. Den Bügel kann man leicht zurecht biegen, dann wäre das Proble, gelöst.

 

 

Am 6.3.2018 um 21:44 schrieb Kuestenbazi:

Hey Leute....es geht hier nicht um irgendwelche Bußgelder. Das würde man sogar bekommen, wenn man die Philips LED Lampen, die ja sogar Regelkonform ausleuchten, verbauen würde, weil es einfach nicht gesetzlich erlaubt ist. Hier geht es um extreme Blendgefahr beim Einbau dieses Billigschrotts aus China. Und wenn es dadurch zu einem Unfall kommt, möchte ich nicht in eurer Haut stecken.

 

Diese Behauptung ist leider nicht belegt. Daher gilt: Anzunehmen ist, dass sie nicht regelkonform ausleuchten. Auch die Philips haben erkennbar mehr Streuchlicht im A2-Scheinwerfer (werde es nachfolgend noch zeigen) als die Halogen-Lampen.

 

 

Am 7.3.2018 um 12:38 schrieb morgoth:

Der zusatz nicht zugelassen im bereich der stvzo reicht nicht mehr

https://www.it-recht-kanzlei.de/Thema/fahrzeugteile-bauartgenehmigung-vertriebsverbot.html

 

gibt noch bessere artikel, am handy geht aber gerade nicht mehr 

 

Danke für den Link! Hab ich mir mal durchgelesen. Zusammengefasst steht da, dass es Bauteilegruppen gibt, die ohne Typgenehmigung nicht im deutschen Handel angeboten werden dürfen - selbst wenn der Händler darauf hinweist, dass die Teile im Bereich der STVZO nicht zugelassen sind.

 

Bauteilegruppen auf die sich dieses Verbot bezieht sind unter anderem jede mögliche Art von Leuchten an unterschiedlichen Arten von Fahrzeugen. Mit Leuchten ist aber laut der Liste immer ein komplettes Bauteil gemeint, das heißt Scheinwerfer komplett, Rückleuchten komplett usw.

 

Leuchtmittel (Birnen, LEDs) etc. sind jedoch nicht von diesem Verbot betroffen. Das erklärt auch, warum man bei Ebay allerlei Leuchtmittel ohne STVZO-Zulassung findet, jedoch keine Scheinwerfer die "nur für den Offroad oder Renneinsatz" gedacht sind.

 

 

Am 7.3.2018 um 16:45 schrieb heavy-metal:

 

Würde ich jetzt nicht so sehen... A2-D2 schrieb ja schon, dass eine "LED-H7" von Philips nicht mel eben ins Scheinwerfergehäuse eines A2 passt. Dies müsste aber der Hersteller ebendieser LEDs sicher stellen - und nicht nur für den A2, sondern für alle (!) auf dem Markt befindlichen oder jemals hergestellten H7-Scheinwerfer. Das dürfte nahezu unmöglich sein. Zumindest, so lange ein LED-Einsatz mit Verweis auf zusätzlich benötigte Komponeten deutlich andere Abmessungen hat als eine simple H7-Glühlampe.

 

Das würde der Hersteller wahrscheinlich schon tun wenn er in seine Anleitung rein schreibt, dass man den Bügel bei Scheinwerfermodell A2 zum befestigen des Leuchtmittels etwas verbiegen muss - mit dem Zusatz, dass man nicht alle Scheinwerfer auf der Welt aufführen kann und Scheinwerfer, die zu eng bebaut sind, mit dem Leuchtmittel nicht betrieben werden dürfen (was man technisch beschrieben detaillierter ausführen kann). Damit wäre der Hersteller seinen Pflichten nachgekommen. Alle die aus diesem Raster fallen, dürften das Leuchtmittel dieses Herstellers in dieser Variante einfach nicht einsetzen. 

 

Wie gesagt, ich würde die Bauform die das Leuchtmittel nach hinten raus hat so bewerten, dass es keinen Einfluss auf die lichttechnische Beurteilung hat.  Es zählt einzig und allein, was das Leuchtmittel in welcher Art und weiße aus dem Scheinwerfer bringt.  Ob das Teil nur n halbes Jahr wegen Überhitzung hält, ist auch nebensächlich.

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  • 2 Wochen später...

Ein Vöglein hat mir gezwitschert, dass es eine zweite Sorte LED-Leuchtmittel (ebenfalls ohne Straßenzulassung!) von Philips gibt:

https://www.philips.ch/c-p/11972ULWX2/ultinon-led-fahrzeugscheinwerferlampe#see-all-benefits

 

Technische Daten im Überblick:

https://www.philips.ch/c-p/11972ULWX2/ultinon-led-fahrzeugscheinwerferlampe/technische-daten


 

Zitat


Nur für Reflektorscheinwerfer.

Die Philips Ultinon LED-HL [~H7] Lampen wurden für Reflektorscheinwerfer entwickelt. Vom Einsatz in Projektorscheinwerfern wird abgeraten.

 

 

 

Diese Leuchtmittel haben auch gleich mal nur 1100 Lumen anstelle der 1760 Lumen der PHILIPS H7 12V 25W PX26d X-tremeUltinon LED mit der Produktnummer 12985BWX2

 

 

Ich konnte diese neuen Ultinon mit der Produktbezeichnung 11972ULWX2 aber leider noch in keiner Preissuchmaschine oder sonst wo ausfindig machen.

 

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vor 19 Minuten schrieb A2-D2:

Ich konnte diese neuen Ultinon mit der Produktbezeichnung 11972ULWX2 aber leider noch in keiner Preissuchmaschine oder sonst wo ausfindig machen.

 

 

https://www.france-xenon.com/de/kit-led-h7/21410-2x-ampoules-led-h4--8727900398618.html

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  • 3 Monate später...
  • 3 Wochen später...

Hallo an Alle,

 

ich habe folgende LED gefunden:

 

H7 LED Lampen 10800LM AutoLicht Scheinwerferlampe Birnen, 72W Birne Kit für Auto Scheinwerfer Umbausatz der Fernlicht, Abblendlicht oder Nebelscheinwerfer 6000K https://www.amazon.de/dp/B078XQY3X7/ref=cm_sw_r_cp_apa_i_PdjrBbG84FQ43

 

Die werden von allen Käufern positiv bewertet, würdet ihr es riskieren solche LED's zu verbauen in Hinblick einer nicht erteilten Zulassung vom Tüv?

Die sollen um 360° verdrehbar sein um den optimalen Lichtkegel über den Reflektor einstellen zu können.

 

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vor 4 Minuten schrieb morgoth:

Ob man es riskiert muss jeder selbst wissen.

wenn ich bei der polizei wäre, hätte ich mittlerweile schon min. 5 fahrzeuge mit so lampen stillgelegt, die teile blenden einfach immer irgendwie.

Ich verstehe nicht wieso die Teile keine Zulassung bekommen, zumal sie mehr Sicherheit erzeugen aufgrund einer besseren Ausleuchtung der Strasse! Wenn die richtig verbaut werden mit Beachtung der Reflektorstreuung blendet da eigentlich nichts!

 

Manche E-Klassen(habe ich schon des öfteren beobachtet) haben einen Lichtkegel da frage ich mich auch wie dieser Scheinwerfer zugelassen wurde? Vor dennen vorherzufahren ist ein Graus da meint man die haben Fernlicht an, dabei ist es nur das Abblendlicht.

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vor 3 Minuten schrieb Neos:

Vor dennen vorherzufahren ist ein Graus da meint man die haben Fernlicht an, dabei ist es nur das Abblendlicht.

Oder ein mehr schlecht als recht funktionierender Fernlichtassistent.

 

Bzgl. LEDs als H7-Ersatz in Deutschland:

Die Antwort dürfte Lobbyarbeit heißen. In anderen Ländern sind die Kits von Philips z.B. offiziell zugelassen, Tests beweisen ihre Überlegenheit bei gleichzeitig ausbleibender Fremdblendung. Techn. gibt es keinen Grund sie nicht zuzulassen, geschäftliche Gründe schon.

 

Cheers, Michael

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Ich bin raus  wenn es darum geht, Serienscheinwerfer per H7-LED-Leuchtmittel ohne Zulassung nachzurüsten.

 

Grund: Ich hab bei meinen Versuchen mit den  stärkeren 1760 lm Philips LED-Leuchtmitteln Streulicht gesehen und denke, dass es zu viel sein könnte um durch eine Inetwa-Prüfung zu kommen. Eine legale Nutzung wäre mir aber wichtig.

 

Betrachtung man die Leuchtstärke nach Datenblatt sieht es darüber hinaus so aus:

H7 Halogenleuchtmittel mit 55W und mit Zulassung haben bis zu 1500 lm (OSRAM Nightbreaker)

H7-LED-Leuchtmittel ohne Zulassung haben 1760 lm (Philips 12985BWX2) oder eben die nicht ganz so starken von Philips mit 1100 lm (Philips 11972ULWX2) welche wohl auch für Reflektorscheinwerfer wie sie der A2 hat optimiert sein sollen.

 

Der Unterschied in Zahlen ist ziemlich gering und bei den schwächeren Modellen nicht mehr vorhanden. Subjektiv fand ich die LED-Leuchten bei meinem Wohnzimmer-Versuch als auch im Fahrzeug verbaut aber doch deutlich heller als die Hallogenleuchten. Das mag aber auch mit an dem höheren Weißanteil liegen.

 

Unterm Strich reizen zwar die Vorteile der LED-Leuchten (weißeres Licht, Längere Haltbarkeit generell und wahrscheinlich werden sie bis zum verrecken wahrscheinlich auch nicht so stark nachlassen). Nachteil ist für mich aber ganz einfach, dass es nicht legal ist und mir das Risiko im Fall eines Unfalls in Regress von der Versicherung genommen zu werden zu hoch ist.

 

Würde dann eher den aufwendigeren Weg gehen und den Scheinwerfer auf zugelassene Leuchten umbauen. Nach Vorbild von @seinelektriker bedarf das nur eine entsprechend gut geplanter Umbau mit Einzelabnahme. Will man eine zugelassene Leuchte in den A2-Scheinwerfer einbauen, bedarf es halt noch einer Inetwa-Prüfung.

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Der lm Unterschied ist tatsächlich nicht so immens, in Anbetracht der Legalität spricht die höhere lm-Stärke nicht genug für eine nicht zugelassene LED. 

Da wundert mich allerdings die hohe lm Zahl die angegeben wird bei den LED's die ich oben gepostet habe.

Na ja da bleibt nichts anderes übrig als zu warten bis die Dinger zugelassen werden.?

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vor 8 Minuten schrieb Bedalein:

Moderator:

Letzten Beitrag gelöscht. Inhalt war eher wenig hilfreich.

User ist aus China, der ist sicherlich kein A2-Fahrer. Seine Intentionen lasssen sich erahnen.

?sowas hatte ich mir gedacht, der Inhalt war etwas unverständlich und sinnfrei! 

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Am 10.7.2018 um 13:26 schrieb McFly:

Oder ein mehr schlecht als recht funktionierender Fernlichtassistent.

 

Bzgl. LEDs als H7-Ersatz in Deutschland:

Die Antwort dürfte Lobbyarbeit heißen. In anderen Ländern sind die Kits von Philips z.B. offiziell zugelassen, Tests beweisen ihre Überlegenheit bei gleichzeitig ausbleibender Fremdblendung. Techn. gibt es keinen Grund sie nicht zuzulassen, geschäftliche Gründe schon.

 

Cheers, Michael

 

Handelt es sich bei den anderen Ländern um EU Länder, so das man sich bezüglich einer Eintragung evtl. auf EU Recht berufen könnte ?

Bearbeitet von jojo
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vor einer Stunde schrieb jojo:

 

Handelt es sich bei den anderen Ländern um EU Länder, so das man sich bezüglich einer Eintragung evtl. auf EU Recht berufen könnte ?

Zitat Philips: " LED-Scheinwerfer-, Nebelscheinwerfer- und Signallampen sind derzeit nicht ECE-homologiert und daher nicht für öffentliche Straßen zugelassen."

 

IMHO darf man in der Schweiz, Japan und den USA offiziell damit fahren, belastbare Infos hab ich aber nicht gefunden. Die Einbauanleitung der Ultinons ist nur in Englisch, Japanisch und drei anderen fernöstlichen Schriftsätzen verfügbar.

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vor 10 Stunden schrieb McFly:

IMHO darf man in der Schweiz, Japan und den USA offiziell damit fahren

Zumindest für die Schweiz kann ich sagen dass dem nicht so ist. In der Schweiz werden die ECE-Vorschrften angewandt.

 

 

Gruss Markus

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  • 1 Monat später...
  • 2 Monate später...

Also ich möchte auch mal meinen Senf dazu geben...

Ich habe seit 2 Monaten die schwächeren Ultinons mit 160% drin.

Sie sind von der Helligkeit mit den Osram nightbreaker unlimited vergleichbar, aber deutlich weißer.

Das Leuchtbild ist genauso gut wie mit halogen. Sehr scharfe hell-dunkel Grenze. 

Ich hatte bisher keine Beschwerden vom Gegenverkehr,  da richtig eingestellt.

Das weißere Licht lässt Hindernisse, wie Wild, deutlich eher erkennen da der Kontrast stärker ist. Alleine das ist mir das Leuchtmittel wert. 

Ich fahre täglich fast 200km und bin froh mich für diese leuchtmittel entschieden zu haben.

 

Übrigens: mir ist schon des öfteren die rennleitung entgegen gekommen. Bisher ohne Auffälligkeiten. Ich denke wenn die scheinwerfer richtig eingestellt sind und daher nicht exorbitant blenden interessiert die das nicht wirklich. So mancher halogen scheinwerfer blendet mehr. Ich kann sogar direkt in den Scheinwerfer schauen ohne blind zu werden.

 

Auch wenn sie nicht legal sind, sie sind jeden Cent wert. Die nightbreaker musste ich 2x im Jahr tauschen, da sie durchgebrannt waren.

Das geht schnell ins Geld.

 

Bearbeitet von Marcus_85
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vor 14 Minuten schrieb heavy-metal:

Guggsdu hier!

 

Danke.

 

Ich erkaufe mir die höhere Helligkeit, neben des höheren Birnenpreises an sich, zusätzlich noch mit einer geringeren Lebensdauer, richtig?

 

Beispiel Osram (Angaben von der ATU-Homepage):

- Standard:  400h B3

- Silverstar, +60% Helligkeit:  250h B3

- Night Breaker, +110% Helligkeit:  150h B3

 

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Hallo auch ich hatte die Ultinons mit 160%  kurzzeitig verbaut mich persönlich haben diese leider nicht überzeugt .

Ich finde es gibt dunklere Stellen im Lichtkegel vermutlich duch die Anordnung der led  rechts und links auf dem Aluträger der auch einige mm hat und dadurch kein licht in diesem Berreich nach oben und unten abstrahlt und die Lichtfarbe hatte mich auch nicht überzeugt  zu bläulich . So hab ich wieder auf Night Breaker Laser umgestellt und bin sehr 

zufrieden mit dem Licht- Die Ultinons gingen Retour hätte auch noch die Ultinons mit Vorschaltgerät und einer led mehr vielleicht probiere diese mal ansonsten werde ich diese Abgeben wenn diese auch so stark bläulich sind .

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  • 4 Wochen später...

Mein Kenntnisstand ist - obwohl es der verkehrte Thread ist:

 

LED Leuchtmittel - jede Menge - auch gute Ware und gut hell

TüV / KBA / E Nummern - keine Chance -> geht um Lichttechnisches Gutachten. Was wohl keiner machen will.

 

 

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  • 4 Wochen später...

Angeregt durch gewisse Berichterstattungen habe ich mir testweise mal die Osram LEDriving H7 geholt. Finde dazu aber gerade keine Angabe der Leuchstärke in Lumen.

 

Bin mal gespannt, ob ich die überhaupt verbaut kriege. Der Kühlkörper ist viereckig und scheint mir größer als bei den hier gezeigten Philips und anderen zu sein. Auch mit den Drahtbügeln mache ich mir noch Sorgen. Allerdings habe ich auch gesehen, dass man nur den runden Metallring montieren kann und die LED dann reinschieben und darin arretieren kann (sowas wurde hier auch schon mal erwähnt).

 

Zugegeben, die Nicht-Zulassung macht mir auch noch die größten Sorgen, sollte die Montage überwunden sein... Aber die Neugier war einfach größer, als der Wille, sie doch nicht zu bestellen ;-) Oder wie schon mehrere Freunde hämisch sagten: "Du fährst einen A2!!! Wieso sollte sich die Rennleitung bitte dafür interessieren :-P". Stimmt auch wieder irgendwie ;-) (zumindest sofern es nicht merklich blenden sollte - aber ein "dieser A2 hat eine verdächtig zu weiße Leuchtfarbe im Scheinwerfer" halte ich für nahezu ausgeschlossen, außer der gute Herr ist selbst A2 Fahrer)

 

Naja und ansonsten gehen sie im Zweifelsfall einfach wieder zurück.

Bearbeitet von klaba
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So, meine Erkenntnis: Mal eben die Osram LEDrive in der Garage einbauen, mit halb ausgebautem Scheinwerfer: No way! :P Ist zwar schön von Osram gedacht, dass man erst den Ring verbaut, den originalen Haltedraht dann einrasten lässt und anschließend erst die LED da reinsteckt... aber der Draht im A2 Scheinwerfer bietet absolut keine Chance, dass man die LED weit genug reinbekommt um sie zu arretieren. Der ganze Anbau mit dem Kühlkörper ist einfach viel zu groß. Müsste man also ordentlich verbiegen, die ganze Konstruktion, und das kann ich mir höchstens vorstellen, wenn ich mir viel Zeit nehme und die Scheinwerfer in Ruhe in der Wohnung bearbeiten kann.

 

Dummerweise hab ich auch noch gemerkt, dass die untere Schraube meines einen Scheinwerfers so verrostet ist, dass es keine Chance mehr gibt, die auf normalem Wege zu öffnen (jemand hier Tipps? Ausbohren? Man kommt da leider kaum ran, weil die so eng zwischen Scheinwerfer und Karosserie verbaut ist).

 

Tja, schade, aber war ja irgendwie auch zu erwarten. 

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Diei untere Schraube gammelt gerne in das Gewinde.

Ich würde einfach drehen. Wenn sie dabei bricht, ausbohren.

Wenn sich dabei die Nietmutter mit herausdreht, eine neue,

8'er Nietmutter einziehen und eine M8-Schraube verwenden.

Die Nietmuttern gibt es in Edelstahl, wie auch Schrauben. Dann

hat die braune Pest, hier keine Chance mehr.

Ich hatte mit verschiedenen LED's, im A2-Scheinwerfer keine

Probleme, mit der Montage, bei ausgebautem Scheinwerfer.

 

MfG Chris

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Die untere Schraube ist Original eine M6x50 oder?

 

Habe auch schon überlegt, ob ich die Scheinwerfer mal ganz ausbaue und mir mal die Zeit nehme für einen "Umbau".

 

Hat jemand zufällig einen Tipp, wo man die passenden Halteklammern als Ersatz bekommt? Auf eBay gibts massenhaft "universelle" Klammern für H7, H4 usw., aber da bin ich skeptisch, zumal die relativ teuer sind für ein Stück Draht. So könnte ich mir ein paar Halteklammern für diesen Zweck passend hinbiegen und könnte weiterhin mit den Originalen zurückrüsten.

Bearbeitet von klaba
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vor 6 Minuten schrieb frosch 999:

bei Philips Retrofit lässt sich der Lüfter abschrauben . Zuerst den Led Einsatz rein dann Lüfter anschrauben. Ging bei mir problemlos damals.

Ist auch bei den Osram so. Der Kühlkörper passt aber ums Verrecken nicht drauf, sobald die Halteklammern auf dem Einsatz sind. Da fehlen ein paar mm... d.h. man muss die Halteklammern irgendwie bearbeiten, das möchte ich aber nicht mit den Originalen machen, sondern suche gerade zwei Stück als Ersatz.

Bearbeitet von klaba
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