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KFZ-Versicherungsoptimierung bzw Wechsel im November naht


Mehrschwein

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HUK24 taucht bei den ominösen Verlgeichsportalen garnicht erst auf, weil wohl zu günstig?

Der große KFZ Versicherungsvergleich 2016 - Wir vergleichen die Vergleicher sowie aktuelle KFZ-Versicherungs-Aktionen mit Cashback und Prämien

 

bin bei HUK24 auf den neuen Tarif gewechselt:

6000km/Jahr

 

Haftpflicht SF5. jährlich: 211,49 €

Teilkasko 150€ SB. jährlich: 62,58 €

Fahrerschutz. jährlich: 29,00 €

jährlich 303,07 €

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HUK24 taucht bei den ominösen Verlgeichsportalen garnicht erst auf, weil wohl zu günstig?

Der große KFZ Versicherungsvergleich 2016 - Wir vergleichen die Vergleicher sowie aktuelle KFZ-Versicherungs-Aktionen mit Cashback und Prämien

 

bin bei HUK24 auf den neuen Tarif gewechselt:

6000km/Jahr

 

Haftpflicht SF5. jährlich: 211,49 €

Teilkasko 150€ SB. jährlich: 62,58 €

Fahrerschutz. jährlich: 29,00 €

jährlich 303,07 €

 

Was nützt einem der Fahrerschutz ??

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Was nützt einem der Fahrerschutz ??

"Entschädigungsleistungen für Personenschäden

....

  • Verdienstausfall
  • Schmerzensgeld
  • Leistungen für sonstige Folgeschäden (behindertengerechte Umbauten, Kosten für Haushaltshilfe)
  • Leistungen an Hinterbliebene (z.B. Witwen- oder Waisenrente)"

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"Entschädigungsleistungen für Personenschäden

....

  • Verdienstausfall
  • Schmerzensgeld
  • Leistungen für sonstige Folgeschäden (behindertengerechte Umbauten, Kosten für Haushaltshilfe)
  • Leistungen an Hinterbliebene (z.B. Witwen- oder Waisenrente)"

Ok, dass braucht man nicht, wenn man schon eine Unfallversicherung hat !

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oder eben nicht.

 

Ob sich eine Unfallversicherung lohnt, ist in erster Linie eine Frage Ihres persönlichen Risikos und Ihres Sicherheitsbedürfnisses. Wichtiger als eine private Unfallversicherung ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Denn laut GDV-Statistik ist es neunmal wahrscheinlicher, dass Sie aufgrund einer Krankheit Ihren Job nicht mehr ausüben können als durch einen Unfall. Und die BU deckt Unfälle natürlich auch mit ab. Die Unfallversicherung ist daher nur als zusätzliche Absicherung sinnvoll. Wer sich für den Fall wappnen will, dass er nicht mehr arbeiten kann, sollte sich mit der Berufsunfähigkeitsversicherung und deren Alternativen befassen.

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Wichtiger als eine private Unfallversicherung ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Denn laut GDV-Statistik ist es neunmal wahrscheinlicher, dass Sie aufgrund einer Krankheit Ihren Job nicht mehr ausüben können als durch einen Unfall. Und die BU deckt Unfälle natürlich auch mit ab. Die Unfallversicherung ist daher nur als zusätzliche Absicherung sinnvoll. Wer sich für den Fall wappnen will, dass er nicht mehr arbeiten kann, sollte sich mit der Berufsunfähigkeitsversicherung und deren Alternativen befassen.

Dumm ist daran nur, dass eine Brufsunfahigkeitsversicherung für viele Branchen unbezahlbar ist. Für einen Schichtarbeiter z.B. (hohes Unfallrisiko), Schlosser, Dachdecker, Baustellenarbeiter sind das monatliche Belastungen von teilweise deutlich über 100 €. Dann sind noch oft einige Erkrankungen ausgeschlossen. Bei mir waren es Erkrankungen des Rückens, nur weil wegen eines Hexenschusses ein Jahr vor Vertragsabschluß in ärztlicher Behandlung war. Somit war die Versicherung für mich praktisch für den Ar...... Ich habe erst nach einem Gesundheitcheck mit Attest auf einen beschwerdefreien Rücken eine BU-Versicherung, welche auch bei Rückenerkrankungen greift, bekommen. Aber erst, nachdem ich 5 Jahre nicht wegen Rückenleidens beim Arzt war. Bei uns im Betrieb haben nur ein paar Bürokräfte eine BUV. Alle anderen können sie nicht bezahlen.

Ich zahle als hauptsächlicher Büro- QS'ler 39€ im Monat. Stände ich im Schichtdienst an der Stanze, wären es für mich bei meiner Versicherung über 150€ im Monat.

So, und nun wieder zurück zur KFZ-Versicherung:)

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Bei der HUK24 kann man einfach jährlich online in den "neuen" Tarif wechseln. Da bleibt dann auch das "Hochschaukeln" aus. ;)

 

Danke für den Tipp. Dass das so einfach online möglich ist, hätte ich nicht gedacht. So zahle ich nächstes Jahr 73,- € weniger!:cool:

 

Der vorher bemühte Nafi-Rechner kam zu einem sehr ähnlichen Ergebnis bei selbigem Versicherer.

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Benötige bitte Eure Hilfe!

 

Derzeit habe ich einen Audi A2 auf meinen Namen versichert.

Meine Mutter (wir leben nicht in einer häuslichen Gemeinschaft) hat ebenfalls ein Fahrzeug versichert.

 

Nun möchte ich gerne, dass meine Mum unseren A2 als Zweitwagen versichert und meine Versicherung erstmal ruht. Z.B. für den zukünftigen Kauf eines Hybriden.

 

Wenn ich bei Verivox den Versicherungsvergleich im Namen meiner Mutter für den A2 vornehme, bleibe ich an folgender Stelle stecken.

Es wird gefragt, ob a) es sich um einen Fahrzeugwechsel/-kauf oder einen Versicherungswechsel (Fahrzeug ist bereits auf ihren Namen versichert) handelt.

Beides trifft nicht auf unseren Fall zu

Kann mir jemand von Euch weiterhelfen? Geht mein Gedankenspiel überhaupt. Hatte gehofft, die SF29 auf den Zweitwagen anwenden zu können.

 

Directline geht auch nicht, weil weder meine Mutter als Versicherter, Ihr Ehepartner oder Ihr eingetragener Lebenspartner Fahrzeughalter des A2 sind

 

Ich bin frustriert....

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Bei solch einem Fall geht der Weg wohl nur über den Versicherungsmakler. Man kann Schadensfreiheitsrabatte innerhalb der Familie übertragen. Wie oft, und ob man auch hin und her wechseln kann, weiß ich nicht. Und die Online-Formulare dürften die Problematik gar nicht kennen.

 

Und die Vergleichsportale à la "Roooooobäääääärt"-Verifox gleich gar nicht. Das sidn nämlich keine Versicherungen.

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Benötige bitte Eure Hilfe!

 

Derzeit habe ich einen Audi A2 auf meinen Namen versichert.

Meine Mutter (wir leben nicht in einer häuslichen Gemeinschaft) hat ebenfalls ein Fahrzeug versichert.

 

Nun möchte ich gerne, dass meine Mum unseren A2 als Zweitwagen versichert und meine Versicherung erstmal ruht. Z.B. für den zukünftigen Kauf eines Hybriden.

 

Wenn ich bei Verivox den Versicherungsvergleich im Namen meiner Mutter für den A2 vornehme, bleibe ich an folgender Stelle stecken.

Es wird gefragt, ob a) es sich um einen Fahrzeugwechsel/-kauf oder einen Versicherungswechsel (Fahrzeug ist bereits auf ihren Namen versichert) handelt.

Beides trifft nicht auf unseren Fall zu

Kann mir jemand von Euch weiterhelfen? Geht mein Gedankenspiel überhaupt. Hatte gehofft, die SF29 auf den Zweitwagen anwenden zu können.

 

Directline geht auch nicht, weil weder meine Mutter als Versicherter, Ihr Ehepartner oder Ihr eingetragener Lebenspartner Fahrzeughalter des A2 sind

 

Ich bin frustriert....

 

Das ist machbar:

 

Deine Mutter versichert den Zweitwagen und stellt dafür den SF zur Verfügung, den sie dafür hergeben kann ohne sich selbst zu schaden.

 

Wenn Du bei Verivox und Co rumoperierst wird das schwierig, denn die gehen immer von Vorraussetzungen aus, die sie gestylt sind, dass den Vergleich zur Fachbranche stets gewinnen.

Ob es nachher wirklich so sinnvoll ist; muss jeder für sich selber einschätzen.

 

Versuchen kannst du es noch auf den Seiten von HUK24. Da muss man als Kunde zwar einiges selber beherrschen, aber so wirklich schwierig ist das dann auch nicht.

 

Es reicht, wenn du nur das Zweitfahrzeug dort angibst, den Versicherungsnehmer (also Mutter) und deren SF für das Zweitfahrzeug. Wissen musst du auch wo das Erstfahrzeug versichert ist, welche Versicherungsnummer und wie der SF auf dem Erstfahrzeug ist.

Manchmal kann es günstiger sein das Erstfahrzeug zum Zweitfahrzeug zu machen...auch das ist dann etwas Rechercheaufwand für Dich.

 

Offen gesagt: Ich würde die Arbeit einen Profi machen lassen und es ist völlig ok, dass er dafür eine Provision bekommt. Die bekommen die Verivox-Gedöhndinger dieser Welt auch; sogar mehr! Aber sie leisten Dir gegenüber so rein gar nix dafür.

 

Aber auch das ist persönlicher Geschmack wie man es für sich halten will.

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Derzeit habe ich einen Audi A2 auf meinen Namen versichert.

Meine Mutter (wir leben nicht in einer häuslichen Gemeinschaft) hat ebenfalls ein Fahrzeug versichert.

 

Nun möchte ich gerne, dass meine Mum unseren A2 als Zweitwagen versichert und meine Versicherung erstmal ruht. Z.B. für den zukünftigen Kauf eines Hybriden.

 

Wenn ich bei Verivox den Versicherungsvergleich im Namen meiner Mutter für den A2 vornehme, bleibe ich an folgender Stelle stecken.

Es wird gefragt, ob a) es sich um einen Fahrzeugwechsel/-kauf oder einen Versicherungswechsel (Fahrzeug ist bereits auf ihren Namen versichert) handelt.

Beides trifft nicht auf unseren Fall zu

Kann mir jemand von Euch weiterhelfen? Geht mein Gedankenspiel überhaupt. Hatte gehofft, die SF29 auf den Zweitwagen anwenden zu können.

 

Directline geht auch nicht, weil weder meine Mutter als Versicherter, Ihr Ehepartner oder Ihr eingetragener Lebenspartner Fahrzeughalter des A2 sind

 

Ich bin frustriert....

 

Wollte Ihr beide mit euren Fahrzeugen die Versicherung wechseln?

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@mj

 

Ja, wir wollen beide die Versicherung wechseln.

 

VG

 

Dann einfach den Versicherungsvetrag Deiner Mutter angeben, mit den jeweiligen Kennzeichen und der SF für Erst und Zweitfahrzeug.

 

Du könntest Dir auch die SF für das Zweitfahrzeug überschreiben lassen.. Wie lange hast Du schon den Führerschein?

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Moin,

 

wie gehe ich eigentlich bei einem Verserungswechsel richtig vor?

 

Habe gerade Probleme mit der Direct Line!!!

 

Ich besitze 2 KFZ, Sommer und Winterfahrzeug.

Bisher habe ich immer gleichzeitig ein Auto abgemeldet und das andere angemeldet.

Meistens eine neue Versicherung abgeschlossen und fertig. Nie Probleme mit der Vers. gehabt.

Die Direct Line zickt gerade rum, wegen dem SF, müsse sie sich erst von der anderen Vers. holen usw..

Nach dem abmelden besteht ja ein Jahr eine Ruheversicherung.Muss ich trotz abmelden des KFZ die Versicherung kündigen?

Welche Vorversicherung muss ich beim anmelden angeben?

Im Okt. den A2 ( Winterfahrzeug ) angemeldet. Muss ich jetzt die Vers. vom letzten Winter angeben oder die vom Sommerauto???

 

Danke im Voraus.

 

VG

Micha

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Moin,

die SF-Einstufung beruht erstmal auf deinen Angaben (schadenfreie Jahre vom Winterauto in dem Fall). Die neue Versicherung macht dann später eine Abfrage bei der Vorversicherung, ob die Angaben auch stimmen. Eigentlich kein Grund zum Rumzicken!

 

Nach dem Abmelden sollte man sich mit seiner Versicherung in Verbindung setzen, damit die wissen, was mit dem Vertrag zu machen ist: beenden und abrechnen oder bis zur Wiederanmeldung ruhen lassen. In deinem Fall ist wohl das Letztere passiert. Würde mich dort melden.

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Moin,

 

wie gehe ich eigentlich bei einem Verserungswechsel richtig vor?

 

Habe gerade Probleme mit der Direct Line!!!

 

Ich besitze 2 KFZ, Sommer und Winterfahrzeug.

Bisher habe ich immer gleichzeitig ein Auto abgemeldet und das andere angemeldet.

Meistens eine neue Versicherung abgeschlossen und fertig. Nie Probleme mit der Vers. gehabt.

Die Direct Line zickt gerade rum, wegen dem SF, müsse sie sich erst von der anderen Vers. holen usw..

Nach dem abmelden besteht ja ein Jahr eine Ruheversicherung.Muss ich trotz abmelden des KFZ die Versicherung kündigen?

Welche Vorversicherung muss ich beim anmelden angeben?

Im Okt. den A2 ( Winterfahrzeug ) angemeldet. Muss ich jetzt die Vers. vom letzten Winter angeben oder die vom Sommerauto???

 

Danke im Voraus.

 

VG

Micha

 

Macht da nicht ein Saisonkennzeichen sinn !!

Dann brauchst du nicht immer ab und anmelden !

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Macht da nicht ein Saisonkennzeichen sinn !!

Dann brauchst du nicht immer ab und anmelden !

 

Der Charme einer solchen Lösung besteht in der Flexibilität für An-/Abmeldung.

So ähnlich habe ich es auch - den Ganzjahreswagen melde ich jährlich ab, wenn das Wetter gut genug für den Saison A2 ist. Angemeldet wird er wieder, wenn die Saison des A2 rum ist oder ich ihn vorher für Urlaub, AHK oder sonstiges brauche. :rolleyes:

 

Kostengünstig ist das Ganze auch: Die Abmeldung kostet etwas um die 5 Euro und die erneute Anmeldung keine 12 Euro. :TOP:

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Ist das An- und Abmelden auf Zulassungsstelle bei euch so einfach? Bei uns zieht man da einer Nummer und wartet je nach Andrang mehrere Stunden.

Mein Rekord für eine Anmeldung liegt bei einem ganzen Vormittag, weil ich an einem Brückentag dort war, wo alle Ost-Westpendler auch ihre Amtsgeschäfte erledigen wollten...

Bearbeitet von Tho
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So, habe mich mal mit meinen KFZ Vers. beschäftigt. Vergleichsportale sind für mich keine Alternative, dort fehlen ja auch viele Vers. wg. Provisionen etc.

Habe den A2 nur Haftp. bei bei der HDI für 340€ vers.

und jetzt mal z.B. bei AllSecur gerechnet 205€, lohnt sich also doch!

Werde mal bei der HDI anklopfen, sonst wird eben zum 31.12. gewechselt. Muss ja auch noch unseren neuen A4 vers., komme da auch auf eine Ersparnis von 150€/a.

Sind fasst 300€, reicht für einige Flaschen für den Weinkeller:D

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Die HUK24 möchte mich nicht mehr Vollkaskoversichern. :o

 

Auf den Schrieb warte ich eigentlich auch schon ne Weile. "Sehr geehrter Herr XY, Ihr Fahrzeug hat soeben den Restwert einen angebissenen Käsebrötchens unterschritten. Wir weisen Sie daher darauf hin, dass es vollkommen sinnfrei ist, die Karre irgendwie zu versichern, da wir Sie im Schadenfalle maximal bis zum Gegenwert eines Mettbrötchens (ohne Zwiebeln) entschädigen werden... "

 

So endete zumindest die Vollkasko für Mamas volljährigen Passat.

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So, habe mich mal mit meinen KFZ Vers. beschäftigt. Vergleichsportale sind für mich keine Alternative, dort fehlen ja auch viele Vers. wg. Provisionen etc.

Habe den A2 nur Haftp. bei bei der HDI für 340€ vers.

und jetzt mal z.B. bei AllSecur gerechnet 205€, lohnt sich also doch!

Werde mal bei der HDI anklopfen, sonst wird eben zum 31.12. gewechselt. Muss ja auch noch unseren neuen A4 vers., komme da auch auf eine Ersparnis von 150€/a.

Sind fasst 300€, reicht für einige Flaschen für den Weinkeller:D

 

Du weist schon dass der späteste Kündigungstermin der 30.11. gewesen ist?

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Nee, gilt bis zum 31.12. da mein Beitrag steigt, wenn auch nur um 4€!

 

In der Regel ist in diesem Fall innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der erhöhten Beitragsrechnung zu kündigen.

Steht meist auch explizit auf der Beitragsrechnung drauf. Sonderkündigungsfrist bis zum 31.12 ist auf jeden Fall nicht die Regel.

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Was ich meinte: Die Frist für die Sonderkündigung (4 Wochen) beginnt mit dem Erhalt der erhöhten Beitragsrechnung, ist aber nicht an ein festes Datum gebunden.

Erhält man die Beitragsrechnung zum Beispiel erst im Dezember ist auch noch einer Kündigung bis in den Januar des Folgejahres möglich.

Bearbeitet von Phoenix A2
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  • 11 Monate später...

Vielleicht interessiert den einen oder anderen folgendes: ich habe bei meinem Zweitwagenversicherer am Wochenende festgestellt, dass mein bestehender Tarif nicht mehr vermarktet wird und irgendwann in den letzten 12 Monaten durch einen kostengünstigeren Tarif mit anderem Namen jedoch mit gleicher Leistung abgelöst wurde. Natürlich wurde ich vom Versicherer darüber nicht informiert und im bestehenden Vertragsverhältnis belassen.

 

Versicherer machen das gerne, um die Bestandskunden im alten, häufig teureren Tarif zu halten, wenn es aus Wettbewerbsgründen zwecks Neukundengewinnung notwendig wurde, einen attraktiveren Tarif anzubieten.  Nunja, ich habe mir dann online ein Angebot erstellt und unter der zugeteilten Angebotsnummer abgespeichert.

 

Ich habe am 03.12. dann eine Mail geschrieben und mit Verweis auf die Angebotsnummer gefragt, ob ich den neuen Tarif ab dem 01.01.2018 bekommen kann - darauf bestehen konnte ich nicht, weil ich die Kündigungsfrist 30.11. verstreichen ließ und daher keinen Druckpunkt mehr aufbauen konnte. Die Versicherung hat heute geantwortet und erfreulicherweise mir den neuen Tarif gegeben. Damit bezahle ich jetzt für HP und VK 90 EUR pro Jahr weniger, das entspricht immerhin 25% bezogen auf den ursprünglichen Preis - bei gleicher Leistung.

 

Deshalb mein Tipp: es kann nicht schaden, sich kurzfristig, also noch im Dezember, bei seiner eigenen Versicherung über deren Internetseite ein Angebot zu konfigurieren und zu schauen, ob man eventuell in seinem bestehenden Vertrag vergleichsweise zu viel bezahlt. Natürlich ist es auch nicht ausgeschlossen, dass man im alten Tarif weniger bezahlt. 

 

Je nach dem kann man dann fragen, ob sie zum 01.01.2018 den anderen Tarif gewähren. Bei mir hat's geklappt.  

 

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  • 2 Jahre später...

Hallo zusammen,

 

brandaktuell aus den Kenndaten für Makler. Die nachfolgenden KFZ-Versicherer weisen für 2019 starke Verluste auf:

 

  • Condor Allgemeine (100,52 Prozent)
  • Dialog (100,88 Prozent)
  • R+V Allgemeine (101,01 Prozent)
  • VRK Sachversicherung (101,61 Prozent)
  • WGV (101,80 Prozent)
  • DEVK VVaG (101,83 Prozent)
  • Barmenia Allgemeine (102,66 Prozent)
  • Itzehoer Brandgilde (102,71 Prozent)
  • Öffentl. Sachvers. Braunschweig (103,55 Prozent)
  • DA Direkt (Zurich-Tochter, 103,76 Prozent)
  • DEVK Allgemeine (103,84 Prozent)
  • Mannheimer (103,90 Prozent)
  • Helvetia Deutschland (103,97 Prozent)

Gerade jetzt im November laufen bei uns die Drähte heiß, weil jeder eine neue KFZ-Versicherung haben möchte. oder zumindest Preisvergleiche.

Gesellschaften, deren KFZ-Geschäft in der Verlustzone ist, bieten wir nicht an, weil:

 

1.  wird da erfahrungsgemäß bald mehr Geld in die Schadenabwehr investiert.  Es wird als in der Schadensabwicklung schwieriger.

2. stehen da auch unterjährig Beitragsanpassungen nach oben an.

 

Das Dilemma ist regelrecht gesetzlich vorgegeben, weil Sachversicherer belegen müssen, dass sie auskömmlich ausfinanziert sind. Daher sind die Solvenzdaten der Versicherer ein gutes Indiz dafür, ob und wo man nicht abschließen sollte.

 

Viele Grüße, Hardy

 

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Hi @*Hardy*,

 

vielen Dank für die Infos. Wir sind aufgrund der Kampfpreise seit Jahren immer wieder bei der Itzehoer Brandgilde. Dass das ein absolut chaotischer Laden ist, ist mir bewusst (fälschlicherweise Unterlage von anderen Kunden zugeschickt bekommen, Kündigungen "kommen nicht an", "Sachbearbeiter im Urlaub", ...). Allerdings stellt sich mir die Frage, wo für den Kunden das Problem ist, wenn

  1. bei der Schadensabwehr der Klageweg offen steht
  2. bei Betragsanpassungen ein Sonderkündigungsrecht besteht

Gut, man muss im Schadensfall die Nerven und finanziellen Mittel oder Rechtschutzversicherung für den Klageweg haben, aber für einen selbst wird das doch nur bei einem Teilkasko- oder Kasko-Schaden relevant!? Der Geschädigte hat sowieso immer Ärger und ist mit fachlicher Hilfe (ggf. Anwalt) am Besten bedient...

 

In deinem Fall ist das doch hauptsächlich dadurch relevant, dass du Serviceleistungen erbringst und dich nicht mit den Versicherern rumärgern möchtest, oder?

 

Viele Grüße

Frickler

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Mit KFZ-Versicherungen hatten wir noch nie Probleme. Alle Kasko & Vollkaskofälle wurden promt und gut abgewickelt. Das war bei der R+V so und auch bei der HuK Koburg. Auch bei den Direktversicherungen, zu die wir dann gewechselt sind, Cosmos und Verti, letztere, weil sie die einzige Versicherung war, die auch den Zweitwagen mit dem gleichen Schadensfreiheitsrabatt versichert wie das zuerst angeschafte Fahrzeug, gab es nie Probleme. Nun sind wir bei der Ergo gelandet, weil die Verti den A2 nicht mehr Vollkasko versichern wollte, mit Saisonkennzeichen, sobald der E-UP da ist. Geringfügig teurer wie Verti und Cosmos, aber mit Filiale und Ansprechpartner in der Nähe. Bei 4 dort versicherten Fahrzeugen kostet uns das im Jahr grad mal 60€ mehr. Dafür bleibt aber die Vollkasko beim A2 erhalten.

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Tipp: Wer in diesem Jahr mit dem Auto weniger Kilometer zurück gelegt hat als bei der Versicherung angegeben, kann ggf. nachträchlich für das laufende Versicherungsjahr eine Rückerstattung bekommen. Nicht alle aber viele Versicherer gewähren wohl die nachträgliche Rückerstattung.

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Am 27.11.2020 um 17:08 schrieb Frickler:

Hi @*Hardy*,

 

vielen Dank für die Infos. Wir sind aufgrund der Kampfpreise seit Jahren immer wieder bei der Itzehoer Brandgilde. Dass das ein absolut chaotischer Laden ist, ist mir bewusst (fälschlicherweise Unterlage von anderen Kunden zugeschickt bekommen, Kündigungen "kommen nicht an", "Sachbearbeiter im Urlaub", ...). Allerdings stellt sich mir die Frage, wo für den Kunden das Problem ist, wenn

  1. bei der Schadensabwehr der Klageweg offen steht
  2. bei Betragsanpassungen ein Sonderkündigungsrecht besteht

Gut, man muss im Schadensfall die Nerven und finanziellen Mittel oder Rechtschutzversicherung für den Klageweg haben, aber für einen selbst wird das doch nur bei einem Teilkasko- oder Kasko-Schaden relevant!? Der Geschädigte hat sowieso immer Ärger und ist mit fachlicher Hilfe (ggf. Anwalt) am Besten bedient...

 

In deinem Fall ist das doch hauptsächlich dadurch relevant, dass du Serviceleistungen erbringst und dich nicht mit den Versicherern rumärgern möchtest, oder?

 

Viele Grüße

Frickler

 

Klar steht bei der Schadesnabwehr der Klageweg offen. Wie du schon sagst, wer da die Nerven, Mittel und Absicherung dazu hat...

Die Frage fängt meist weiter vorne an: Wer hat Lust auf so was und wer will die Reparaturentscheidung / Planung so lange in der Schwebe sehen?

 

Mein Problem ist nicht zu erbringende Servieleistung und Betreuung in solchen Phasen.  Da kann man vieles in einen skalierbaren Prozessablauf bringen.

Ein echtes Thema ist, dass es mich selber angeht, wenn was nicht funktioniert. Ich messe mich ja daran, dass die Dinge für meine Kunden einfach, schnell und freunlich ablaufen.

Eine Schadensabwehr verdirbt einem den Spaß an der Arbeit. 

 

Was anderes ist das Sonderkündigungsrecht. Das hilft sehr gut, es bleibt aber ein Vertrauensverlust zwischen mir und meinem Kunden.

Zudem trifft eine KFZ-Versicherung, weil sie mit dem heiligen Blechle zu tun hat voll ins Schwarze der Emotionalität des Kunden.

 

Das alles sind Gründe weshalb ich gar keine KFZ-Versicherungen handele. Es ist einfach ein undankbares und unsicheres Geschäft, das Zeit bindet, Kosten produziert und dann auch noch extrem schlecht vergütet wird.

 

Wenn ich was zur KFZ schreibe, dann einfach nur, weil ich Einblicke habe, die den Endverbrauchern in aller Regel fehlen.

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@*Hardy*Dir kann ich es ja sagen: „Wer nichts wird, wird Wirt. Wer gar nichts wird, wird Gast und fällt dem Wirt zur Last. Und wem beides nicht gelungen, der macht in Versicherungen.“ 

Zum Thema: Einige Versicherungen lassen den Schadenfreiheitsrabatt von Auto auf Motorrad umschreiben, aber den umgekehrten Weg verweigern sie, andere Versicherungen machen das aber auch in umgekehrter Reihenfolge mit. Z.B. die Cosmos. Die Logik dahinter habe ich nicht verstanden.

Die Verti Versicherung, bei der bis Ende des Jahres die beiden A2 versichert sind,  bietet eine Zweit wie Erstwagenpolice an. Das heist, wenn ich mit einem Erstfahrzeug viele schadensfreie Jahre erfahren habe, bekomme ich den gleichen Schadenfreiheitsrabatt für mein neu zu versicherndes Zweitfahrzeug. Wechselt man später wieder zu einer anderen Versicherung, übernehmen diese aber den besseren Verti Rabatt für den Zweitwagen nicht. Dann gelten wieder die tatsächlich mit dem Zweitwagen unfallfrei erfahrenen Jahre. So ist es bei der HUK & bei der HUK24. Einige Versicherungen dagegen übernehmen den besseren Verti Schadensfreiheitsrabatt für den Zweitwagen, wenn man wechselt. Die Ergo hat den besseren Schadensfreiheitsrabatt der Verti für den Zweitwagen mit übernommen. Macht bei mir mal eben 300€ aus, die ich weniger zahle.

Die Verti Versicherung versichert nur Fahrzeuge, für die der Versicherungsnehmer auch einen gültigen Führerschein besitzt. Aus diesem Grund konnten zwar die Autos über den Namen der Gattin versichert werden, aber nicht der Motorroller, da meine Frau keinen Motorradführerschein besitzt. Der Cosmos war dies egal.

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Am 29.11.2020 um 22:26 schrieb Phoenix A2:

Tipp: Wer in diesem Jahr mit dem Auto weniger Kilometer zurück gelegt hat als bei der Versicherung angegeben, kann ggf. nachträchlich für das laufende Versicherungsjahr eine Rückerstattung bekommen. Nicht alle aber viele Versicherer gewähren wohl die nachträgliche Rückerstattung.

 

Hast Du hierzu eine Quellenangabe? Wo kann ich nachlesen, ob ggf. auch "meine" Versicherung dabei ist?

 

BTW: ich habe von dem Haftpflichtversicherer unseres A4 mit der Beitragsrechnung ein Schreiben bekommen, dass wir wg. Corona-bedingtem Rückgang der Gesamtfahrleistung - und somit geringerem Gesamtschadenaufkommen - in Deutschland eine Rückvergütung bekommen werden. Diese wird nach Ende des Kalenderjahres berechnet. Ich bin dann mal gespannt. Wenigstens ist der Beitrag für 2021 nicht gestiegen.

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vor 6 Stunden schrieb heavy-metal:

Wenigstens ist der Beitrag für 2021 nicht gestiegen.

Unser Beitrag ist bei allen unserer angemeldeten Fahrzeuge gestiegen, da sich die Regionalklasse im Märkischen Kreis verschlechtert hat. Macht zusammen gut 100€ Mehrkosten. Und dass mit besserem Schadensfreiheitsrabatt.

Bearbeitet von Nupi
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@NUpi:

Danke für die Beispiele, die deutlich belegen, dass da eine Branche vor dem Kollaps steht. Als man sich anfang der 90iger auf die Reise der Preiskämpfe begab lockerte man auch die Risikokalkulation. Damit war die Büchse der Pandora geöffnet.

 

Die Regionalklasse im Märkischen Kreis hat sich verschlechtert? Was ist da los? Seit wann wird in MK viel geklaut oder geschrottet...das zerstört eine Illusion bei mir :D

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Die neue Versicherung gibt keinen Garagenrabatt, keinen umfriedeten Innenhofrabatt, dafür dürfen wieder nur meine Frau und ich die Autos fahren. Bei der Verti hatten wir es so, dass jeder Fahrer mindestens 25 Jahre alt sein musste. Und einen "Ich hab Kinder- Verschlechterungsrabatt" haben wir jetzt auch nicht mehr. Den gibt es tatsächlich. Weil Kinder im Auto zu Unfällen führen, weil sie die Eltern ablenken. Ich wäre gerne Statistikenerfinder in der Versicherungsbranche. Ich habe da einige tolle Ideen!

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