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Werkstatt Probleme, ...


clekilein

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..., wo ich mal Euren Rat brauche (Sorry für so viel Text). Es geht um 2 seperate Probleme.

 

 

#1:

Ich war mit meinem ANY vor ein paar Monaten in der Selbsthilfewerkstatt. Weil ich den Laden eigentlich mag, habe ich trotz besseren Angeboten aus dem Internetz die Ersatzteile dort bestellt.

Konkret geht es um 2 Radlager hinten von SKF.

Beide Radlager habe ich hinten soweit ich es beurteilen kann, ordnungsgemäß eingebaut. (is ja nicht viel dabei)

 

Nach 1000km und gut einem Monat viel der Sensorring an einem Lager ab und ich musste das Lager erneut wechseln.

Die Werkstatt meinte: "bezahl bitte erstmal ein drittes, wir reklamieren anschließend dein defektes Radlager".

 

Jetzt redet sich seit Monaten die Werkstatt mit fadenscheinigen Ausreden heraus, das nicht zu reklamieren. Zuerst wollten sie meine Originalrechnung haben --> hab ich mitgebracht.

Jetzt scheitert es an einem nicht nachvollziebarem Kilometerstand auf der Originalrechnung (bei selbsthilferechnungen schreiben die keinen Kilometerstand drauf)

Und überhaupt; da ich kein Fachmann, sondern nur Ingenieur bin, bin ich sowieso selber dran Schuld.

 

Laut meiner Rechtsauffassung liegt die Beweisführung bei denen. Und das ist denen ihr unternehmerisches Risiko, wenn die Ersatzteile verkaufen.

 

 

 

 

#2:

Meine Freundin fährt mit Ihrem AUA nach Bayern zu Ihren Eltern. Dort gibt sie in der Werkstatt des geringsten Misstrauens (alle Fahrzeuge der dortigen Familie werden da repariert).

Auftrag: Klima machen, die geht nicht.

 

Nach ein paar Tagen ruft mich meine Freundin aufgelöst an, das Auto sei kaputt. Ich solle meinen Schwiegervater anrufen, der wisse warum.

Die Werkstatt behauptet die Kupplung sei defekt. Sie wären nichtmal mehr aus eigener Kraft in die Werkstatthalle gekommen (da gehts ne kleine Stufe hoch). Sie hätten den Wagen reinschieben müssen. Deshalb die Frage, ob die Kupplung gleich mitgemacht werden solle.

 

Daraufhin hab ich nen Tag Urlaub genommen (!!), bin runter nach Bayern gefahren und hab mir das von der Werkstatt erklären lassen.

Meister (Er): Die Kupplung ist kaputt, so können Sie nicht mehr fahren.

Ich: Letzte Woche bin ich noch damit gefahren, kann ich mir nicht vorstellen

Er: Ja, dass kann manchmal schnell gehen.

Ich: Das will ich sehen.

Er: Na wenn sie unbedingt wolllen...

(wir gehen zum Auto, das stand mit ohne Haube auf der Wiese)

Er: Wissen Sie wie man ´ne Kupplung testet

Ich: Gegen die Handbremse... (unterbricht mich)

Er: Ich zeigs ihnen. (setzt sich auf den Fahrersitz):

 

Handbremse bis zum bittersten Anschlag:crazy:

Motor starten, 3.Gang, Vollgas mit kaltem Motor bis 5000 upm.:crazy:

Kupplung springen lassen:crazy:

 

Das Auto schreit jämmerlich und lässt die Vorderräder auf der Wiese durchdrehen.:(

 

Es stinkt furchtbar nach Kupplung.

Ich: HÖREN SIE AUF!!

Er: sehen Sie, Kupplung rutscht.

Ich: Steigen Sie bitte aus, ich will mal.

 

Ich steige ein, fahre ´ne Rampe im Rückwärtsgang entspannt hoch. Fahre verschiedene male an. Fährt sich wie immer.

 

Ich: bitte machen Sie nur noch das nötigste an der Klima. Die Kupplung bleibt drin.

Er: Ich würde damit nicht mehr fahren.

Ich: Ich nehm das Auto gleich mit.

Er: wir müssen nur noch den Gebläsewiderstand tauschen.

Ich: Na gut, bis morgen früh. Aber BITTE keine weiteren Kupplungsspielereien.

 

Am nächsten morgen das Auto abgeholt, Rechnung komme hinterher.

5 Wochen später, Rechnung da: 340€ wegen dem Gebläseregler.

2 Tage später ging die Klima nicht mehr...

 

So, jetzt kam die Mahnung wir sollen doch bitte bezahlen. Was würdet Ihr meiner Freundin empfehlen. Ich hab´ tiefste Bauchschmerzen nochmal da runter zu kutschen und denen das Auto zu überlassen.

 

Danke fürs lesen.

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#1:

...

Die Werkstatt meinte: "bezahl bitte erstmal ein drittes, wir reklamieren anschließend dein defektes Radlager".

...

Laut meiner Rechtsauffassung liegt die Beweisführung bei denen. Und das ist denen ihr unternehmerisches Risiko, wenn die Ersatzteile verkaufen.

Was die Rechtslage betrifft, gilt bei der Beweisführung der Grundsatz, dass derjenige, der eine Behauptung aufstellt, auch die Beweisführung anzutreten hat. Bei Kaufverträgen (reine Privatgeschäfte außen vor) gilt insofern dieser Grundsatz nicht, als dass man bei Auftreten von Mängeln innerhalb von 6 Monaten davon ausgehen darf, dass der Mangel bei Übergabe schon vorhanden war. Es sei denn, der Verkäufer kann das Gegenteil beweisen!

 

Erschwerend kommt hinzu, dass das gelieferte Ersatzteil ja von irgendwem eingebaut werden musste. Dabei können Fehler passieren. Lässt man das Teil von einem Fachbetrieb einbauen, dann gibt es selbstverständlich auch auf die Arbeitsleistung (gesetzliche) Gewährleistung.

 

Auf eigene Arbeitsleistung natürlich nicht. ;) Aber hier ist genau das Problem: Du wirst nicht beweisen können, dass Du das Teil ordnungsgemäß eingebaut hast. Akademische Titel nützen in diesem Zusammenhang auch nichts. :rolleyes: Ob nun das Teil selbst defekt ist (bzw. schon war) oder beim Einbau beschädigt wurde, lässt sich höchstwahrscheinlich nur nach dessen Ausbau feststellen. Es steht Dir frei, das Ding auszubauen und den (etwaigen?) Mangel beim Lieferanten zu rügen. Einen Anspruch darauf, dass das Fzg. währenddessen fahrbereit bleibt (indem also ein weiteres 3. Teil für lau überlassen und eingebaut wird), hat man gewöhnlich nicht. Heißt also: so lange die Mängelrüge läuft (die muss der Lieferant halt "unverzüglich" abwickeln), bleibt das Auto stehen. Stellt sich später heraus, dass das ausgebaute Teil defekt ist, wird man sich bzgl. des Kaufpreises des 3. Teils sicher einig werden, sofern Nachbesserung nicht möglich ist (und die wird sich jeder Unternehmer - und völlig rechtskonform - in seinen AGB's vor einer Ersatzlieferung vorbehalten).

 

Zusammengefasst: das unternehmerische Risiko des Verkäufers beschränkt sich auf die Lieferung von mängelfreien Sachen und schließt eine "Mobilitätsgarantie" eben nicht ein. Auch muss der Verkäufer nicht für Mangelfolgeschäden aufkommen, so lange ihm kein pflichtwidriges Verhalten nachgewiesen werden kann.

 

Fazit - bezogen auf die Eingangsfrage: das 3. Ersatzteil musst Du erstmal selbst beschaffen (und bezahlen).

 

 

#2:

Auftrag: Klima machen, die geht nicht.

...

Am nächsten morgen das Auto abgeholt, Rechnung komme hinterher.

5 Wochen später, Rechnung da: 340€ wegen dem Gebläseregler.

2 Tage später ging die Klima nicht mehr...

 

So, jetzt kam die Mahnung wir sollen doch bitte bezahlen. Was würdet Ihr meiner Freundin empfehlen.

Was zu bezahlen ist, hängt davon ab, was in Auftrag gegeben wurde. ;) Wird der Reparaturauftrag "irgendwo in der Mitte" abgebrochen, hat die Werkstatt Anspruch auf Bezahlung der bis dahin erbrachten Leistungen. Was an der KA defekt war, wissen wir nicht genau (war es nur der Regler?). Insofern ist b.a.w. nicht möglich abzuschätzen, ob Arbeitsaufwand und Vorgehensweise im Einklang mit dem Rechnungsbetrag stehen.

 

Wenn kurz nach einer Reparatur die KA wieder ausfällt, wäre zu prüfen, ob eben nun ein anderes Teil für den Defekt ursächlich ist (dann gingen weitere Reparaturen zu Lasten des Kunden) oder eben das eingebaute Teil bzw. ein etwaiger Fehler der Werkstatt (was eine für den Kunden kostenlose Nachbesserung durch die Werkstatt nach sich zöge).

 

Fazit: b.a.w. denke ich, dass man an der Bezahlung der EUR-340-Rechnung nicht herum kommt. Will man wg. der erneut ausgefallen KA Nachbesserung verlangen, dann darf die Werkstatt zuerst darauf bestehen, dass besagte Rechnung bezahlt wird. Es sei denn, das etwas anderes vereinbart ist.

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Danke für deine ausführlichen Antworten.

 

Was sich mir nicht erschließt: kann man sich von einer Sachmängelhaftung frei machen wenn man das Ersatzteil nicht selber Verbaut hat?

Ich kann mir das nicht vorstellen. Muss ich nachweisen es ordnungsgemäß verbaut zu haben? Muss denn nicht der Händler nachweisen, dass es falsch verbaut war?

 

Bei der Gelegenheit: wer ist eigentlich ein Fachmann? I

 

Beim Lieferanten kann ich goarnix rügen, weil ich kein Vertragspartner bin.

 

 

Was ich eigentlich will: die Werkstatt reklamiert mein Radlager und verrechnet die Kosten des dritten einfach bei der nächsten Rechnung. So gibt es keinen Verlierer. Nur die wollen halt überhaupt nicht mehr kooperieren.

 

 

Zur Frage 2:

Ich will mich nicht drücken,

Nur bin ich in der Zwickmühle: a) bezahlen und neue Werkstatt beauftragen

b) nochmal hinschaffen und angst haben, dass die mit der Kiste wieder umgehen wie Sau...

Bearbeitet von clekilein
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Hätte, hätte, Fahrradkette...aber hättest Du das Originalteil beim :) gekauft würde der das jetzt auf Audikosten austauschen und IIRC hättest Du sogar ein Ersatzfahrzeug. Und das auch, wenn Du es selbst fachgerecht verbaut hast.

 

Cheers, Michael - dem das so mit den A2-Klimalüfter ergangen ist

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Danke für deine ausführlichen Antworten.

 

Was sich mir nicht erschließt: kann man sich von einer Sachmängelhaftung frei machen wenn man das Ersatzteil nicht selber Verbaut hat?

Ich kann mir das nicht vorstellen. Muss ich nachweisen es ordnungsgemäß verbaut zu haben? Muss denn nicht der Händler nachweisen, dass es falsch verbaut war?

 

Bei der Gelegenheit: wer ist eigentlich ein Fachmann? I

 

Beim Lieferanten kann ich goarnix rügen, weil ich kein Vertragspartner bin.

 

 

Was ich eigentlich will: die Werkstatt reklamiert mein Radlager und verrechnet die Kosten des dritten einfach bei der nächsten Rechnung. So gibt es keinen Verlierer. Nur die wollen halt überhaupt nicht mehr kooperieren.

 

Der Lieferant für das/die Radlager ist die Werkstatt.

Du hast das Radlager dort bestellt und entgegen genommen ... musst das defekte da auch wieder abliefern (Thekenverkauf).

Die können dann unterschiedlich reagieren, entweder geben sie dir ein neues (vorab) und gut ist, oder sie schicken es deren Händler (Distributor), gucken was der sagt (Falschmontage oder Materialfehler). Bei Falschmontage müsstest du beweisen, dass es ordnungsgemäß verbaut wurde (rechtswirksam nur durch Gutachter möglich).

 

Vergiss es einfach, wenn dann Beschaffung und Montage durch Werkstatt, da hast du eine rechtssichere Lage.

 

Kauf ein neues, baue es ein und gut ist ... scheiss was auf die 70 Euro.

 

 

 

Zum zweiten Fall würde ich ebenfalls sagen vergiss es, Rechnung bezahlen und gut ist.

Den Wagen würde ich nicht mehr dahingeben.

 

Generell immer VORHER den Fehler genau beschreiben und die auszuführenden Schritte mit der Werkstatt besprechen.

Einen definierten Arbeitsauftrag abgeben, anfallende Kosten VORHER besprechen ... Kostenvoranschlag ist das Zauberwort.

 

Spare es dir in Zukunft irgendwo runterzureisen, ein Fass aufzumachen und dann wieder abzureisen ... wer soll denn dann bitte die Scherben auflesen, jetzt stehst du hilflos in der Ferne.

Bearbeitet von Christoph
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Was sich mir nicht erschließt: kann man sich von einer Sachmängelhaftung frei machen wenn man das Ersatzteil nicht selber Verbaut hat?

Nein. Bzw. nur dann, wenn der Nachweis erbracht würde, dass das ET beim Einbau beschädigt wurde

 

Muss ich nachweisen es ordnungsgemäß verbaut zu haben?

Auch nein.

 

Beim Lieferanten kann ich goarnix rügen, weil ich kein Vertragspartner bin.

Hmm, wir haben wohl gerade eine unterschiedliche Auffassung darüber, was oder wer der "Lieferant" ist. :rolleyes: Macht aber nix... "Lieferant" im Sinne des Gesetzes ist derjenige, von dem Du das Teil gekauft hast, also Dein direkter Vertragspartner (im vorliegenden Fall: "Lieferant" ungleich "Hersteller").

 

Was ich eigentlich will: die Werkstatt reklamiert mein Radlager und verrechnet die Kosten des dritten einfach bei der nächsten Rechnung.

Ok, der "Idealfall". Aber wie oben beschrieben muss sie sich nicht drauf einlassen. Ist halt blöd, dass sie argumentiert, Du hättest es falsch eingebaut. Dann soll sie es aber beweisen! ;) Also hilft wohl nur ausbauen, beim Lieferanten ;) reklamieren - der ggf. das Teil an den Hersteller zur weiteren Begutachtung schickt.

 

Zur Frage 2:

Ich will mich nicht drücken,

Nur bin ich in der Zwickmühle: a) bezahlen und neue Werkstatt beauftragen

b) nochmal hinschaffen und angst haben, dass die mit der Kiste wieder umgehen wie Sau...

Tja, was soll man da jetzt raten? War leider nicht dabei, wie sie besagtes Auto wohl "misshandelten"...

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Nochmal zum Radlager. Das dritte hab ich ja schon bezahlt und eingebaut und fahre schon lange damit wieder rum.

Das defekte liegt in der Werkstatt, nur weigert die sich das ganze zu deren lieferant zu schicken.

Und das begreif ich nicht, wie ich den Kunden so vor den Kopf stoßen kann. Ich hab da schon so oft und viel Geld gelassen. Immer reichlich Trinkgeld gegeben...

 

Naja, die Konkurenz freuts.

 

 

Und zur Klimageschichte, die freundin wirds bezahlen. Ist ihr Lehrgeld. Nur doof dass die klima wieder besucht ung gefüllt werden muss. Wie ich es hasse.

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Nochmal zum Radlager. Das dritte hab ich ja schon bezahlt und eingebaut und fahre schon lange damit wieder rum.

Das defekte liegt in der Werkstatt, nur weigert die sich das ganze zu deren lieferant zu schicken.

Und das begreif ich nicht, wie ich den Kunden so vor den Kopf stoßen kann. Ich hab da schon so oft und viel Geld gelassen. Immer reichlich Trinkgeld gegeben...

 

 

Ok, das sieht schon anders aus, das verstehe ich auch nicht ... jetzt haben sie (wahrscheinlich) einen treuen Kunden verloren.

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Nochmal zum Radlager. Das dritte hab ich ja schon bezahlt und eingebaut und fahre schon lange damit wieder rum.

Das defekte liegt in der Werkstatt, nur weigert die sich das ganze zu deren lieferant zu schicken.

Dann sollen sie Dir bestätigen, dass es i.O. ist (und warum)! Ansonsten nur der Vorschlag abseits des "ordentlichen" Weges: Du schreibst dem Hersteller eine Mail mit Beschreibung des Mangels. Dann wird er sicher um Einsendung des Teils zwecks Inaugenscheinnahme bitten. Evt. wird das Deinen Lieferanten ;) dazu bewegen, das Teil zu versenden. Mit Glück ist eine Lösung auf dem Kulanzweg zwischen Hersteller und Dir möglich.

 

Ich hab da schon so oft und viel Geld gelassen. Immer reichlich Trinkgeld gegeben...

Sagst Du! Vielleicht ist der Laden der Ansicht, dass er mehr Trinkgeld "verdient" hätte! :janeistklar:

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...aber hättest Du das Originalteil beim :) gekauft würde der das jetzt auf Audikosten austauschen und IIRC hättest Du sogar ein Ersatzfahrzeug. Und das auch, wenn Du es selbst fachgerecht verbaut hast.

 

Möööp, falsch. Mir hat der Freundliche letztens ca. 3cm gebogenen Draht für unverschämte 4 Euro verkauft (Sicherungsring Antriebswellengelenk). Nach etwas über 100km bin ich stehen geblieben, weil der Ring gebrochen und das Gelenk abgerutscht ist.

 

Ich hab freundlich mein Problem vorgetragen und wollte nur einen neuen Sicherungsring, kein Leihfahrzeug, keine Kosten für Fahrzeugrückholung oder sonstwas. Schon aus Kundenfreundlichkeit ohne Anerkennung irgendwelcher Rechtspflichten sollte sowas möglich sein. Aber nein - zuerst wurde ich belehrt, dass ich nicht einfach ein Teil für einen Audi beim VW Händler holen darf. Dann habe ich erklärt, dass es sich um ein Normteill handelt - gut zu sehen an der mit N beginnenden Teilenummer. Daraufhin wurde erneut der Garantiesachbearbeiter mit der Sache betraut. Diesmal kam er auch mit der Idee um die Ecke, dass es natürlich ein Einbaufehler gewesen sein müsse. Komisch, der alte ca. 300Tkm gelaufene Ring, den ich zwangsweise wieder eingebaut hatte, hält heute noch.

 

Statt mir diesen mickrigen Ring neu zu geben, hat man mir aber eine Flasche Kunststoffreiniger geschenkt - ungefähr im gleichen Preisrahmen wie der Ring.

 

So ein A...lochverhalten verstehe wer will.

 

Neben solchen Erlebnisse kenne ich auch Onlinehändler, die ihre Tätigkeiten eindeutig gegen das BGB ausführen. Da kann man sich prächtig daran aufreiben, kostet aber alles nur Herzgesundheit und führt letztlich nicht zum Erfolg.

 

Ich gleiche solchen Beschiss mittlerweile mit eigener Unehrlichkeit aus und schicke bspw. zuviel gelieferte Ware nicht mehr zurück. Außerdem beschäftige ich Hotline und Sachbearbeiter wenigstens so intensiv, dass dem Händler durch die Personalkosten wenigstens der Schaden entsteht, den er mir verursacht.

 

Bye

pax

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Also ich muss sagen, dass ich für Teile die ich selbst eingebaut habe, auch hin und wieder eine "Einbaurechnung" brauche um diese zu reklamieren. Ich bin zwar Fachmann (Kfz-Meister), aber ohne eigene Firma macht sich die Reklamation immer schlecht. Also entweder zum Kollegen, oder eine "Scheinrechnung" schreiben. Für Reklamationen reicht es aus.

Allerdings kenne ich auch schon viele Ausreden der Hersteller, die immer wieder versuchen um Gewährleistungsansprüche herum zu kommen.

Da reicht es eben schon, wenn es keine Einbaurechnung gibt - denn dann wurde es nicht "Fachgerecht" eingebaut.

 

Ich schaue aber auch immer von welchem Hersteller die Teile kommen, denn es ist leider viel zu oft so: wer billig kauft, kauft 2x.

Und ich kenne es auch der freien Werkstatt, da wird leider sehr oft billig verbaut, um Gewinne zu maximieren.

 

Aber 340 Euro für nen Gebläseregler und vielleicht etwas Fehlersuche, ist ganz schön happig - oder? Die mussten wohl den Posten "Kupplung prüfen" noch unauffällig in die "Fehlersuche Klimaanlage" mit einbauen?

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Aber 340 Euro für nen Gebläseregler und vielleicht etwas Fehlersuche, ist ganz schön happig - oder? Die mussten wohl den Posten "Kupplung prüfen" noch unauffällig in die "Fehlersuche Klimaanlage" mit einbauen?

 

es standen 2h extra Arbeitsleistung (Handschuhfach ausbauen und co.) mit auf der Rechnung, 100€ gebläse, 50€ Klimaservice --> 340€...

 

Und "Kupplung prüfen" braucht keine nennenswerte Arbeitszeit. Und von solchen Fachmännern muss ich mir sagen lassen, dass ich keine Ahnung habe. Naja, die Zeit wird kommen, wo ihn sein Karma einholt.

 

 

Bzgl billig kaufen: teurer als SKF geht beim A2 nicht...

Die 3 Radlager haben mich in Summe über 350€ gekostet. Sowas blödes mach´ ich nie wieder.

Und Via Paypal kann man ja binnen 45 Tagen "reinhaun". Das hätte bei meinem Radlager noch geklappt.

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Mit dem billig kaufen, war nicht gegen dich gerichtet, sondern allgemein gemeint. Ich habe es leider viel zu oft mitbekommen, dass zB. Traggelenke von NK nach 2 Jahren schon wieder fertig waren, oder Batterien nach 1 Jahr kaum noch Kapazität hatten....

 

Es gibt natürlich auch Händler, bei denen lässt es sich sehr bequem und kulant reklamieren, wenn mal was sein sollte. Kfzteile24, oder ATP bieten da einen rel. guten Service (mal abgesehen von der tel. Erreichbarkeit).

 

Für Gebläse wechseln, wären beim :) 0,9h Arbeitszeit zu berechnen (0,4h Gebläse a+e und 0,5h Handschuhfach a+e)

Ich erlebe es leider oft, dass der Kunde dann die "Übungsstunden" am Fahrzeug bezahlen soll.

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Ich sehe es so:

Vertragspartner ist der Verkäufer.

Käufer ist eine Privatperson.

Demnach 24 Monate Gewährleistung - es gilt der Zeitpunkt der Übergabe.

Grundsätzlich ist der Käufer in der Beweislast., dass der Mangel schon zum Zeitpunkt der Übergabe bestand!

Außer: In den ersten 6 Monaten wurde eine Beweislastumkehr durch den BGH? konstruiert. Demnach ist in den ersten 6 Monaten nach Übergabe der Verkäufer in der Beweislast, dass das Teil keinen Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe aufwies, da es ja bei Mangelfreiheit ja sonst nicht kaputtgegangen wäre.

Was bedeutet dies bei Dir?

Dein Verkäufer muss beweisen, dass Du das Teil falsch eingebaut und deshalb den Fehler/Schaden selbst verschuldet hast. Eine bloße Behauptung reicht nicht aus, da sonst die Beweislast einfach durch eine Behauptung umgekehrt werden würde.

Anders sieht es bei Garantie aus (wird gerne in einen Topf mit der Gewährleistung geschmissen).

Eine Garantie ist grundsätzlich eine freiwillige Zusicherung des Herstellers, dass innerhalb der freiwillig bestimmten Zeit kein Defekt auftreten wird. Falls doch, wird nach den Garantiebestimmungen desjenigen verfahren, der die Garantie über die Fehlerfreiheit des Produkts gibt.

In meinen Augen solltest Du Dich an den Verkäufer halten und dieser muss beweisen, dass das Teil durch Dich und den fehlerhaften Einbau beschädigt wurde. Der Verkäufer kann das Teil beim Hersteller immer noch reklamieren, er scheint dazu nur keine Lust zu haben - und dass geht so nun mal gar nicht.

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Ich habe auch früher mit freien Werkstätten sehr gemischte Erfahrungen gemacht. die wurden damals aber immer schlimmer. Habe ebenfalls so manches Lehrgeld bezahlt...

Das hat mich zum :) geführt.

Es ist zwar üblich, über die :) abzulästern - aber wenn ich dort präzise Aufträge erteile und einen kompetenten Meister bei der Annahme habe, läuft das echt gut …. WENN man sich den RICHTIGEN :) aussucht!

 

GLEICHES gilt für freie Werkstätten: Es gibt gute und viele, viele Miese freie Werkstätten und "Mietwerkstätten mit ET-Verkauf).

 

Ich habe bspw spitzenmäßige Erfahrungen mit Herrn Otto bei Fleischhauer Aachen gemacht.

Die bauen auch ohne mit der Wimper zu zucken angelieferte Teile ein, wenn die von einem seriösen OEM-Zulieferer und nicht "irgendwoher" kommen.

Und der Vorteil ist: Alles in einer Hand, gute ET und wenn was nachher nicht funktionieren würde, so wäre es kein Problem, das zu reklamieren.

 

Unnötig, zu erwähnen, daß ich in den mittlerweile 12 Jahren, die wir dort mit einem Lupo 3L und einem A2 3L Kunden sind, NIE ein PÜroblem hatten, stets bei dringendem Bedarf einen raschen Termin und ein Ersatzfahrzeug bekamen und oftmals auch auf teure Reparateuren verzichtet wurde, weil nur etwas Altes wieder in Schuss gebracht werden musste.

 

Der Unterschied zwischen dem :) und einer freien Werkstatt ist, daß erstere einer Kontrolle durch den Hersteller unterliegen (ich werde REGELMÄSSIG nach Reparaturen oder Inspektionen von AUDI angerufen und befragt oder angeschrieben, ob ich mit denen zufrieden bin) und damit auch eine Kontrolle und ggf Kulanz erfolgen würde bzw man sich die Vertragswerkstatt zur Brust nehmen würde (falls ich mich beschweren würde).. Freie Werkstätten hingegen können im Prinzip machen, was sie wollen und leben durchaus viel von reiner Laufkundschaft, wie Leuten, die einfach in den Nähe liegengeblieben sind… und so mache von denen nutzen das auch brutal aus.

 

Auch ich habe irgendwann vor vielen Jahren einer freien Werkstatt die Treue gekündigt:

 

ein paar Jahre super-Service, dann 180° Drehung mit eher betrügerischen Versuchen, nicht abgesprochenen und überteuerten, vermutlich auch unnötigen Reparateuren ebie einem uralten Auto und der Unmöglichkeit, das nachzuweisen, weil ich als junger Mensch noch glaubte, mündliche Abmachungen sind unter seriösen Leuten kein Problem.

 

Manchmal muss man halt akzeptieren, daß sich die Ethik und das Geschäftsgebaren auch radikal ändern kann oder man richtig über den Tisch gezogen wird, wenn man nicht aufpasst. Lehrgeld eben.

 

Wie bereits manche sagten:

Daraus LERNEN und präzise schriftliche Aufträge erteilen, und dazu schreiben, daß JEDE weitere Aktion mit Dir agesprochen werden muss.

 

Im Übrigen hätte ich den Vollid… in der freien Werkstatt erst garnicht mir "demonstrieren" lassen, ob die Kupplung in Ordnung ist, sondern das selber geprüft.

 

Und wäre nach dem offensichtlichen BETRUGSVERSUCH gleich mit dem Auto auf Nimmerwiedersehn zu einer besseren Werksatt gefahren.

 

Naja… aber die Sache mit dem Radlager würde ich schon aus PRINZIP durchziehen. Vielleicht senden die das nicht ein,weil es NICHT von SKF ist, sondern nur in einer VERPACKUNG von SKF? ;) oder gefälschte SKF-Teile aus China?

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Eine negative Bewertung einer Audi Werkstatt und entsprechende Beschwerde führte bei mir auch mal nur zu einem mitleidigen Anruf von Audi, ich müsste die Sache eben mit der Werkstatt klären...

Dann sei Dir versichert, dass da noch etwas mehr passiert! ;) Mir ist aus sehr zuverlässiger Quelle bekannt, dass die Vertriebszentren und auch der Hersteller selbst mächtig Druck machen, wenn eine Kundenbewertung schlechter ist als "sehr zufrieden". Ok, das mag für den direkt Betroffenen nur ein schwacher Trost sein, aber beim nächsten Mal wird er sicher wieder besser bedient! :janeistklar:

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