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Generische Versicherung wehrt sich Kosten zu tragen


michel

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Hallo,

 

mir ist einer mit ca.30-40 km/h auf den A2 aufgefahren, die Schuld ist unstrittig.

 

Jetzt habe ich ein Gutachten machen lassen. Kosten so 180 E

 

Heraus kam Stoßstange mit Unterbau wechseln 890 E +100 E Wertminderung incl.

 

Erst geht die HUK hin, läßt das Gutachten von einem Ingenieurbüro prüfen, da findet man irgendwelche 26 E UPE ?? welche nicht anerkannt werden.

Dann wird bei fiktiver Abrechnung (so nennt man das, wenn auf Gutachterbasis abgerechnet wird) noch die Steuer abgezogen.

Das ist wohl rechtens.

Jetzt will man auch den Gutachter nicht bezahlen....Verstoß gegen Paragraph Schadensminderungspflicht. Ich hätte ja ein Kostenvoranschlag von der Werkstatt machen lassen können.

 

Die Wertminderung haben sie auch aus dem Gutachten gestrichen...... ,da keine merkantile Wertminderung bei dieser Schadenhöhe besteht.....

Und das bei der Alukarosse......

 

Soll ich mir einen Rechtsanwalt nehmen ? Oder bin ich dann auch Kostenverursacher ...... ?(

 

Danke Gruß Michel

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Hallo,

 

komme aus der Branche. Der Verweis auf die Schadenminderungspflicht ist ein Vorwand. Du hast ein Recht auf einen unabhängigen Gutachter.

 

Sie müssen den bezahlen. Frag die HUK, ob sie wollen, daß Du einen RA nimmst, vielleicht zucken sie dann.

 

Mit der nicht signifikanten Wertminderung haben Sie wohl recht, wenn der Schaden so gering ist. Du musst Dir diesbezüglich die Frage stellen, ob es den Aufwand wert ist.

 

Beim GA hast Du gute Chancen, beim Rest weniger.

 

Trotzdem viel Erfolg!

 

Wolfi

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Hi,

tut mir leid, was Dir da passiert ist.

Die einfache Frage an Dich ist die, ob Du Rechtschutz hast, beim ADAC oder als Versicherung? Wenn ja, dann laß Dich anwaltlich beraten, denn da hat der Wolfi recht, die Versicherung wird wohl erst mit Dir reden, wenn denen klar ist, dass es sie Geld kosten wird, wenn es wirklich zu einem Rechtsstreit kommt.

 

Viel Erfolg wünscht Chr.

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Hallo,

 

danke für die Info .

 

Ich sehe das auch so, den Anruf hatte ich schon getätigt ....

 

Nur die Wertminderung ist Bestandteil des Gutachtens.

Und der Unfall ist meldepflichtig somit ist zumindest moralisch eine Wertminderung gerechtfertigt ;( auch wenn die Rechtsprechung dies nicht vorsieht.

Verkaufe mal einen "Unfallwagen" davon abgesehen,vielleicht ist doch noch etwas am Rahmen verzogen....

Da sind 100 E nicht viel....

Mich interressiert halt, ob nicht mal einen RA nutzen sollte um fürs Leben zu lernen.

 

Nutzungsausfall für die Zeit der Schadensfeststellung (Stoßstangendemontage) und Unfallpauschale stehen mir auch noch zu.

Davon wissen sie nur noch nichts.

 

Gruß Michel

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hatte gerade auch das Prob., daß mir jemand in mein altes Auto reingefahren ist, 2 Wochen bevor ich meinen A2 bekommen hab.

Es war auch eine völlig unstrittige Situation, ich habe, weil mir eine Versicherung mal die Gutachterkosten bei einer fiktiven Abrechnung in Rechnung gestellt hat (hab damals von 900,- € Schaden gerade noch 300,-€ bekommen) "nur" einen Kostenvoranschlag für 140€ in einer Fachwerkstatt machen lassen.

Nachdem ich die Versicherung jetzt völlig genervt habe, und ca. täglich angerufen habe, wann sie denn endlich zahlen (wollte meinen alten Wagen endlich verkaufen), haben Sie heute nach 9 Wochen (!!!!) endlich bezahlt. Allerdings abzüglich der USt, was ja gerechtfertigt ist. Auf meinen Kosten für den Kostenvoranschlag von 140€ bin ich allerdings auch sitzen geblieben, die zahlen sie scheinbar deshalb nicht, weil auf der Rechnung vermerkt ist, daß ich sie bei Auftragserteilung angerechnet bekomme.....

Bin ganz schön sauer.Denn die Versicherungskosten für die 6 Wochen, die ich den Wagen jetzt länger behalten habe, als ich wollte, muß ich ja auch noch zahlen.

 

Grrrrr

 

DerFlo

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Hallo @ all,

 

was ich mittlerweile weiß, ist das ein Rechtsanspruch auf einen Gutachter besteht ,wenn der Schaden 500E überschreitet.

Aber wer weiß das schon wie weit der Rahmen verzogen ist, unter einer verschobenen Stoßstange.

Da die Versicherung mir schrieb,das die Schuldfrage völlig unstrittig ist und ich deshalb mit einer problemlosen Schadensabwicklung hätte rechnen können (wers glaubt),liegt die Sache nun beim RA.

Es geht mir hier nicht um den einen oder anderen Euro, aber bei dieser

Art der Abwicklung packt mich jetzt der Ergeiz........

Jetzt wirds richtig teuer.... :D

 

Hallo Flo, auch dir steht noch die Möglichkeit einen Anwalt zu nehmen offen...... die gegnerische Versicherung muss diesen bezahlen,wenn dir keine Teilschuld nachgewiesen werden kann, abgesehen davon kann dich niemand verpflichten den Schaden repariern zu lassen.

Die Kosten fur den KVA würde ich mir nicht entgehen lassen.

 

Gruß michel

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Hallo michel,

 

in meinen augen hast du 2. Fehler gemacht,

 

1. Rechtsanwalt einschalten (Rechtsschutzversicherung ist eh pflicht heutzutage (ohne SB))

 

2. um die kosten gering zu halten (schadenminderungspflicht von dir) geht man zur Werkstatt deines vertrauens und lässt Kostenvoranschlag machen (ist seit 2002 kostenfrei für dich)

 

 

den Rest regelt der Rechtsanwalt (sogar Allianz hat inerhalb 7 Werktagen bezahlt)

 

Gruß

 

 

PS. ich weiß, aus schaden wird man klug :]

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Als mich damals mal auf der Autobahn ein LKW in die Leitplanke geschubst hatte, hat die Werkstatt wo der Wagen hingeschleppt wurde den Gutachter in Auftrag gegeben. Die Versicherung hat das dann nachher auch gezahlt.

 

Wollte erst nicht glauben, wie teuer doch so ein Gutachter sein kann... nur um festzustellen, das die Reparaturkosten 3(!) mal so hoch wie der Wiederbeschaffungswert sind (sprich Totalschaden) hat der 1.116,62 DM für seine Arbeit + Fotos berechnet. Da braucht man sich über hohe Versicherungsprämien nicht wundern. :rolleyes:

 

Letztendlich habe ich von der Versicherung dann das hier bekommen:

 

KfZ 11.500,00 DM

Ab- und Anmeldekosten 192,00 DM

Umbaukosten Radio 100,00 DM

Gutachter 1.116,62 DM

Abschleppkosten 471,42 DM

Nutzungsausfall 1.008,00 DM

Taxi 35,00 DM

Auslagenpauschale 40,00 DM

Handy (defekt) 50,00 DM

GPS-Maus (defekt) 349,00 DM

Schmerzensgeld 300 DM

 

Am besten fand ich ja, das der Gutachter den Unfallwagen mit 300 DM Wert angesetzt und die Versicherung das auch nicht weiter geprüft hat... verkauft habe ich den dann für 2500 DM. Letztendlich war ich nach dem Unfall über 4000 DM reicher. :D

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...also ich kann mich nur wundern...

 

habe mit meiner Versicherung heute telefoniert und die fehlende Begleichung der Kosten für die Erstellung des Kostenvoranschlages reklamiert, man sagte mir, diese Rechnung liege nicht vor.....hab sie zwar nur 2 mal hingefaxt, aber egal.

 

Dann habe ich mich über einen viel zu geringen Entschädigungsbetrag gewundert, dazu folgendes:

 

-Fiktive Abrechnung, daher wird die MwSt abgezogen, sehe ich noch ein und ist schlüssig.

 

-80 € Verbringungskosten wurden abgezogen, da sie ja nur entstehen, wenn man die Reperatur tatsächlich durchführen läßt.

 

-28 € "Ersatzteilpauschale " oder so, also Lagerhaltungskosten für die Ersatzteile wurden auch abgezogen.... ??????

 

Seltsam, bei einer fiktiven Abrechnung entstehen doch tatsächlich gar keine Kosten. Dann müßten ja auch die Arbeitsstunden abgezogen werden, da sie ja nur fiktiv sind.

Halte das für nepp !!!!

 

Naja, wenigstens die Rechnung für den KVA bekomme ich dann doch noch bezahlt.

 

Viele Grüße

 

Flo

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  • 3 Wochen später...

Hi,

mir wurde bei meinem Prob von der Werkstatt ein Sümmchen von tausend Euro genannt für den begründeten Einsatz des unabhängigen Gutachters oder ein bestimmter der gegnerischen Versicherung....trifft ja nicht ganz zu, da der unabhängige obsolet ist! Mir fuhr eine Mutter mit einem 2tonner (VWlt) und ihrer Anhängerkupplung in meinen geparkten A2, drückte Nummernschild und Stoßstange, sowie dessen Träger durch; etwa sechshundertfünfzig Rep-Kosten, die voll getragen wurden von der gegnerischen AXA! Im Sinne der kostengünstigen Reparatur von Kunststoffmaterial eigentlich viel zu teuer, besser wäre gewesen: Nummernschild ab und tauschen, Stoßstange ab und Kunststoffbeule unter dem Nummernschild ausarbeiten und punktuell ablackieren, Träger tauschen und alles wieder zusammensetzen: fiktive Kosten zweihundert bis dreihundert Euro! Warum drehen denn die Werkstätten des Vertrauens immer so an der Preisschraube, der Sicherheit wäre es nicht abträglich gewesen aber der Allgemeinheit wird das dicke Sümmchen auf die Nase gedrückt, das auch ja der Umsatz stimmt in der Werkstatt!

Vorbildlich sind die Freundlichen halt nicht immer?

Good day....

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Hallo,

 

in den Wärkstätten werden leider nur noch teile ausgetauscht, da es leichtewr zu überblicken ist.

 

eine beule zu spachteln kann z.B. 10 minuten oder auch 2 Stunden dauern.

 

das ist halt Kosten in grenzen halten.

 

Gruß

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Weil beim Teiletausch mehr Geld in der Kasse des Autohauses bleibt und dies schneller ist, als wenn mann anfängt zu Spachteln und Basteln.

 

Mütze - der (zum Glück) noch kein Problem mit der Versicherung hatte

 

Wie ist eigentlich der Stand der Dinge?

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Hallo,

 

mein Stand der Dinge ist:

 

Liegt beim RA mit sehr guten Erfolgsaussichten, auch wenn die HUK die "Rechtsaufassung" nicht teilt.

Ich glaube auch ein bischen, das die Versicherer div. Aktenzeichen benötigen um in Zukunft besser reagieren zu können .

Die Rechtsanwälte haben sie doch im Hause.

 

Jetzt läuft die Klage und das kann sich ziehen.....

 

Gruß michel

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