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1.2 TDI Euro3, D4, Euro4 Diskussion


janihani

Empfohlene Beiträge

Bezüglich der Umschlüsselung meines 1.2 TDI von 0446 Euro3; 3L (gelbe Plakette) auf 0455 Euro3; 3L und D4 (grüne Plakette) habe ich mir mal die Mühe gemacht, unzählige Veröffentlichungen, Dokumente usw. zu lesen und auch Hr. K.... beim TÜV Bamberg zu kontaktieren. Es ging um die Umschlüsselung zu 0464 Euro4; 3L.

 

Nachfolgend meine Mail:

 

Sehr geehrter Herr K....,

wie Sie der beigefügten Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ZBI) vom Vergleichsfahrzeug entnehmen können, gibt es einen Audi A2 1.2 TDI, der bereits ab Werk in die Emissionsklasse 0464, Euro 4; 3L eingestuft ist, obwohl dieser bereits am 30.12.2004 zugelassen wurde und damit vor dem Gültigkeitszeitraum von Euro 4. Daher möchte ich nochmals auf diese Einstufung eingehen.

 

Mein als auch das Vergleichsfahrzeug weisen die gleiche Schlüsselnummer 0588, 733 auf.

 

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Bild 1: ZBI Mein Fahrzeug

 

58dbda211c231_1.2mitEuro43L.thumb.jpg.0ba9bfbd3f2d18be8b2d20de66b58fb9.jpg

Bild 2: ZBI Vergleichsfahrzeug

 

Gemäß der 35. BImSchV werden „1) Kraftfahrzeuge mit Selbstzündungsmotor der Klassen M und N werden unter Berücksichtigung ihrer Schadstoffemissionen den Schadstoffgruppen 1 bis 4 wie folgt zugeordnet:“

 

Schadstoffgruppe 3: Kraftfahrzeuge, die

in den Anwendungsbereich der Richtlinie 70/220/EWG in der Fassung der Richtlinie 1999/102/EG der Kommission vom 15. Dezember 1999 (ABl. EG Nr. L 334 S. 43) fallen, den Vorschriften der Richtlinie entsprechen und bei den Emissionen der gasförmigen Schadstoffe und luftverunreinigenden Partikel die unter A (2000) der Tabelle im Abschnitt 5.3.1.4 des Anhangs I der Richtlinie vorgeschriebenen Grenzwerte nicht überschreiten

 

Schadstoffgruppe 4: Kraftfahrzeuge, die

in den Anwendungsbereich der Richtlinie 70/220/EWG in der Fassung der Richtlinie 1999/102/EG der Kommission vom 15. Dezember 1999 (ABl. EG Nr. L 334 S. 43) fallen, den Vorschriften der Richtlinie entsprechen und bei den Emissionen der gasförmigen Schadstoffe und luftverunreinigenden Partikel die unter B (2005) der Tabelle im Abschnitt 5.3.1.4 des Anhangs I der Richtlinie vorgeschriebenen Grenzwerte nicht überschreiten.

 

Nachfolgend die oben genannte Tabelle 5.3.1.4, aus dem Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 350/15, vom 13.10.1998, veröffentlicht am 28.12.1998, Seite 15.

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Tabelle 5.3.1.4

 

Das Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 334/43, vom 15.12.999, veröffentlicht am 28.12.1999, führt Änderungen am Anhang I auf, diese betreffen die Nummern 5.1.4.1 und 5.1.4.5. Eine Änderung der Tabelle 5.3.1.4 fand nicht statt, so dass die Angaben aus dem Amtsblatt L 350/15 weiterhin Gültigkeit haben.

 

Nachfolgend die Aufstellung der Grenzwerte für Schadstoffemissionen von PKW veröffentlicht vom Umweltbundesamt. Aus dieser Aufstellung geht auch hervor, dass Euro 3 und Euro 4 auf der gleichen Verordnung 98/69/EG basieren.

 

58dbe106b0bf4_VergleichderAbgasgrenzwerte.thumb.PNG.674a2d05c4ffc6eb85264e69fba6d5f6.PNG

Bild 3: Vergleich der Abgasgrenzwerte

 

Wie aus meiner Hersteller-Bescheinigung (COC) hervor geht, wurde mein Fahrzeug nach der Richtlinie 70/220/EWG*1999/102A/EG geprüft. Wie unter Punkt 46.1 Abgasverhalten aufgeführten Grenzwerte ersichtlich ist, erfüllt mein Fahrzeug bereits zum Zeitpunkt der Zulassung auch die aufgeführten Grenzwerte unter B (2005). Demnach könnte mein Fahrzeug der Abgasnorm Euro 4 zugeordnet werden.

 

58dbdbf931bb9_46_1COC.thumb.jpg.0e1a2f4d863f770f98f500fcfdf7335d.jpg

Bild 4: 46.1  Abgasverhalten

 

Eine vom ADAC heraus gegebene Information aus der Fahrzeugtechnik zeigt für im Ausland zugelassene Fahrzeuge auf, wie die Zuordnung der Schadstoffgruppe über Abgasrichtlinien bzw. Erstzulassung erfolgen kann. Wenn keine Herstellerbescheinigung vorgelegt werden kann, aus der die angewendete Abgasrichtlinie hervorgeht, kann auch das Zulassungsdatum verwendet werden. Für im Ausland zugelassene Fahrzeuge ist es möglich, anhand der Abgasnorm die Zuordnung zu einer Schadstoffgruppe vornehmen zu können, damit dann die passende Plakette erteilt werden kann.

58dbdc344ef2d_AuszugausADACSchadstoffplakettenfrimAuslandzugelasseneFahrzeugeSeite2.thumb.jpg.23ea0dc0aae2ceffe4b8c0fe48ed0a02.jpg

Bild 5: Auszug aus ADAC, Schadstoffplaketten für im Ausland zugelassene Fahrzeuge, Seite 2

 

Obwohl die Abgasnorm Euro 4 erst ab dem 1.1.2005 gültig ist, hat das Vergleichsfahrzeug die Einstufung Euro 4; 3L bereits mit dem Zulassungsdatum 30.12.2004 (bzw. mit dem noch früheren Herstellungstag) erhalten, also vor dem Gültigkeitszeitraum von Euro 4.  Es muss daher zu diesem Zeitpunkt auch eine rechtliche Möglichkeit gegeben haben, wie der Fahrzeughersteller dem Fahrzeug eine zum Zeitpunkt der Zulassung noch nicht gültige Abgasnorm bescheinigen konnte.

 

Ferner ist anzumerken, dass es sich bei dem Vergleichsfahrzeug um keinen neuen Fahrzeugtyp handelt, sondern seit 06/2001 hergestellt wird.

Ein weiterer möglicher Aspekt ist das Vorhandensein einer OBD, der den Unterschied zwischen den Vergleichsfahrzeugen erklären könnte. In 98/69/EG (14) wird darauf hingewiesen, dass OBD-Systeme erst ab 2003 in Dieselfahrzeuge eingebaut werden können. Mein Fahrzeug wurde am 1.8.2003 zugelassen und verfügt über eine OBD-Schnittstelle im Fußraum, eine Kontrolllampe, die anzeigt, wenn abgasrelevante Störungen vorliegen und einen Fehlerspeicher, in dem Fehler abgespeichert und ausgelesen werden können. Demnach kann dieser Aspekt ausgeschlossen werden.

 

Aufgrund der vorgenannten Ausführungen bitte ich Sie die Umschlüsselung in 0464 Euro 4;3L zu prüfen.

 

Mit freundlichen Grüßen

....

 

-------------------------------

 

Die Antwort ....

 

Sehr geehrter Herr ....,

 

in dem COC-Papier sind lediglich die „Typ 1"-Abgaswerte abgedruckt. Diese können lediglich für die Einstufung als „Euro 3 und D4“ herangezogen werden.

 

Für die Euro 4 Einstufung sind insgesamt 6 Prüfzyklen nachzuweisen, von denen 5 nicht im COC-Papier enthalten sind.

 

Somit ist eine Einstufung in Emissionsklasse 64 anhand der Unterlagen nicht möglich. Dies wäre nur durch eine Herstellerbescheinigung möglich. Die Chancen diese zu erhalten, stufe ich als schlecht ein.

 

Außerdem hat das Fahrzeug mit der Emissionsklasse 64 die Typschlüsselnummer 73300J im Gegensatz zu 73300G.

 

Mit freundlichen Grüßen / Kind regards
K....

zbi 0588 733 00g7.jpg

zbi 0588 733 00j6.jpg

tabelle 5.3.1.4.jpg

Grenzwerte für Schadstoffemissionen von Pkw.jpg

Bearbeitet von janihani
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erst einmal:

 

Herzlichsten Dank für die große Mühe, das alles zu recherchieren und herrn K anzuschreiben.

 

Erst einmal ernüchternd, aber ja nur, weil bei Zulassung vor 2004 eben kein EURO4 existierte.

Die eigentlich spannende Frage wäre jetzt: Gibt es motorseitige Änderungen zwischen denjenigen 1.2 TDI, welche bereits als BJ 2004 und erst recht 2005 die EURO4 Norm erfüllten?
Wenn das nicht der Fall wäre, müsste man versuchen, von Audi eine Äquivalenzbescheinigung für alle baugleichen Motoren zu bekommen, welche vor der Einführung von EURO4 produziert wurden.

 

So weit müsste sich Audi ja gar nicht aus dem Fenster lehnen: Sie müssten ja nur faktische Baugleichheit und identische Abgaswerte wie bei den EURO4-FAhrzeugen der 1,2 TDI Reihe bescheinigen. 

 

Interessant ist, daß - entgegen dem von mir im anderen Thread zitierten Artikel - sich wohl die Prüfmodalitäten von D4 und EURO 4 wohl DOCH unterscheiden.

Insofern ist diese Bescheinigung wohl unsere einzige Chance... Da wäre - wenn überhaupt - wohl nur ein gemeinsamer Brief von möglichst vielen 1,2 TDI-Besitzern erfolgreich, welche vor 2004 zugelassene 1,2 TDI fahren... 

Auf der anderen Seite geht es bei EURO 4 DERZEIT (!) ja "nur" um 50-70 Euro Steuerermäßigung pro Jahr und nicht um so dramatische Dinge wie ein innerstädtisches Fahrverbot - aber bekanntlich sind die Fundamentalisten in der Verkehrspolitik ja völlig uneinschätzbar und das Fahrvebot kann bei der herrschenden  völlig irrationalen und hysterischen Diskussion bereits morgen die Schlagzeile in den Zeitungen sein....

 

Nochmals herzlichsten Dank für die viele Mühe, welche Du Dir gemacht hast.

Bearbeitet von Mehrschwein
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Interessant wäre nun mal eine COC von einem 1.2er mit Euro4 zu sichten, so dass man prüfen kann, welche 5 Prüfzyklen fehlen.

 

vor 4 Minuten schrieb Mehrschwein:

Herzlichsten Dank für die große Mühe, das alles zu recherchieren und herrn K anzuschreiben.

 

Nochmals herzlichsten Dank für die viele Mühe, welche Du Dir gemacht hast.

 

Obwohl die Einstufung in Euro4 nicht wirklich viel bringt, aber der Versuch war es wert. ;)

 

vor 6 Minuten schrieb Mehrschwein:

Erst einmal ernüchternd, aber ja nur, weil bei Zulassung vor 2004 eben kein EURO4 existierte.

 

Die Grenzwerte und Prüfzyklen wurden sicherlich schon vorher festgelegt und waren den Herstellern bekannt, aber die Hersteller waren noch nicht gezwungen, diese anzuwenden.

 

vor 6 Minuten schrieb Mehrschwein:

Die eigentlich spannende Frage wäre jetzt: Gibt es motorseitige Änderungen zwischen denjenigen 1.2 TDI, welche bereits als BJ 2004 und erst recht 2005 die EURO4 Norm erfüllten?

 

Wenn das nicht der Fall wäre, müsste man versuchen, von Audi eine Äquivalenzbescheinigung für alle baugleichen Motoren zu bekommen, welche vor der Einführung von EURO4 produziert wurden.

 

So weit müsste sich Audi ja gar nicht aus dem Fenster lehnen: Sie müssten ja nur faktische Baugleichheit und identische Abgaswerte wie bei den EURO4-FAhrzeugen der 1,2 TDI Reihe bescheinigen.

 

Kannst ja mal Audi anschreiben. Mal sehen, was da als Antwort kommt.

 

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vor 15 Minuten schrieb Mehrschwein:

Da wäre - wenn überhaupt - wohl nur ein gemeinsamer Brief von möglichst vielen 1,2 TDI-Besitzern erfolgreich, welche vor 2004 zugelassene 1,2 TDI fahren... 

Nicht unbedingt, ich habe eine solche Herstellerbescheinigung schon mal bekommen auf Nachfrage.

Ging damals um die Umschlüsselung eines A4 auf eur2. Auch da war es so, dass es zum Zeitpunkt der Erstzulassung die eur.2 gar nicht gab, die fahrzeuge aber die Norm erfüllt haben.

Wenn Audi eine solche Freigabe hat, bekommt man sie auch als kleiner Privatman. Fragen kostet nichts, würde ich sagen.

 

Oft gibt es aber auch verschiedene Ausbaustufen eines Motors trotz unveränderter MKB. In meinem Fall war es damals tatsächlich so, dass ein wenige Monate vorher produzierter Motor diese Freigabe nicht bekommen hat.

 

Zitat

In 98/69/EG (14) wird darauf hingewiesen, dass OBD-Systeme erst ab 2003 in Dieselfahrzeuge eingebaut werden können.

 

Es ist eher "müssen". Es gibt viele Dieselfahrzeuge um 2000, die schon "OBDII-ready" sind.

Bearbeitet von jopo010
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ok - aber sinnvoll wäre es, wenn wir jeweils eine  COC eines "nur" EURO 3 klassifizierten 1,2 TDI gemeinsam mit der eines laut COC  bereits ab werk in EURO4 klassifizierten einsenden würden. Denn dann haben wir denen konkrete Fahrzeuge beschrieben, das ist für Audi leichter. 

Zugleich kann man ja nachfragen, ob im positiven Fall auch alle vorherigen 1.2 TDI EURO 4 schaffen würden.

Ich habe einen 1.2 TDI Bj 3/2003 mit EURO 3, also bräuchten wir noch COC der nachfolgenden und vorhergehenden Modelle, um alle unsere Ökokugeln ins Raster zu bekommen...

 

Also: Modell 2003 haben wir, wer hat andere COC von anderen Modelljahrgängen?

 

Interessant finde ich nach wie vor, daß sogar unser Lupo 3L Bj 1999 (!!!) in Euro 4 klassifiziert wurde. Gleicher Motor, gleiches getriebe.

Allerdings hat der weder servo noch Klima. dafür 155er BREITreifen... :D ab Werk auf gleichen Felgen.

Dessen COC habe ich auch. Interessant wäre also ebenfalls, ob sich die Abgaswerte des Lupo 3L von denen der A2 3L vor 2004 unterscheiden...

Ich gehe nach wie vor davon aus, daß nicht nur die D4 fälschlich durch die behörden verweigert wurde, sondern auch die EURO 4 Klassifikation. Da scheint ja wirklich auf behördlicher seite etwas schief gelaufen  zu sein...

Bearbeitet von Mehrschwein
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Aus dieser tiefen Quelle (lesen hilft) - sehr viel zum Thema, fast zuviel.

a2.Par.0005.File.pdf

 

Die Gewichte werden nach D4 und Euro 3 unterschieden!

 

---

Es bleibt die Frage, ob sich das Ziel Euro 4 wirklich lohnt. Es kommt auf den Aufwand an. Wenn der sehr groß ist, kann man eher Euro 6 anvisieren..

Bearbeitet von Connor
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vor 1 Stunde schrieb Connor:

Die Gewichte werden nach D4 und Euro 3 unterschieden!

 

Emissionsklasse nach 94/12/EG: EU3 + D4

Leergewicht in kg (ohne Fahrer): 855

Zulässiges Gesamtgewicht in kg (bei D4 / EU 3): 1200 / 1245

Zuladung in kg (bei D4 / EU 3): 345 / 390

 

vor 1 Stunde schrieb Connor:

Es bleibt die Frage, ob sich das Ziel Euro 4 wirklich lohnt. Es kommt auf den Aufwand an. Wenn der sehr groß ist, kann man eher Euro 6 anvisieren..

 

Die Frage, die ich mir stellte war: Wenn die Abgaswerte von D4 identisch mit Euro 4 sind, und der Wagen offensichtlich die Grenzwerte von Euro 4 unterscheidet, warum kann er zwar von Euro 3 auf D4 umgeschlüsselt werden, aber nicht auf Euro 4?

 

Um den Wagen auf Euro 6 umzuschlüsseln, müsste der Wagen (nach einem Umbau) den Euro 6 Prüfzylus fahren. Damit verbunden muss der Wagen für einige Zeit einem Prüfinstitut zur Verfügung gestellt werden und dann beschäftigen sich einige Ingenieure damit. Falls die Umbauten nicht den gewünschten Erfolg haben, muss weiter umgebaut und erneut der Prüfzyklus gefahren werden. Sicherlich kein billiges Unterfangen.

 

Und wie man aktuell in der Presse verfolgen kann, schaffen das noch nicht einmal die meisten Autohersteller. ;)

 

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In Kürze:

 

Alle 1.2 erreichen die Werte für Euro 4.  Aber kaum einer hat Euro 4.

Es gibt weitere notwendige Prüfzyklen für Euro 4, die mit Euro 3 nicht vorliegen.

 

Sicher mag Audi den 1.2 bei der Abgasregelung fortlaufend über die Bauzeit in Richtung Euro 4 modifiziert haben.

 

Aber die wenigen 1.2 mit Euro 4 sind mit sehr großer Wahrscheinlichkeit nur eine Weiterentwicklung der direkt als D4-ausgelieferten 1.2 mit geringerem Gewicht und ohne Klima, Servo, usw.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bearbeitet von Connor
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  • 2 Wochen später...
Am 3/29/2017 um 19:04 schrieb Mehrschwein:

Die eigentlich spannende Frage wäre jetzt: Gibt es motorseitige Änderungen zwischen denjenigen 1.2 TDI, welche bereits als BJ 2004 und erst recht 2005 die EURO4 Norm erfüllten?

 

Meines Wissens gab es niemals einen 1.2 TDI, der eine EURO4 Zulassung hatte. Oder hat hier jemand einen?

Bearbeitet von Martin
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Den 1.2 TDI gab es ab Werk als EURO 4 Variante zu kaufen.

Das ging einher mit nochmals eingeschränkten Ausstattungsoptionen gegenüber 1.2 TDI EURO 3.

Es gab keine Ausstattungspakete, sondern nur folgende Sonderoptionen:

  • Außenspiegel und Türgriffe in Wagenfarbe
  • Metallic-/Perleffektlackierung
  • Lederlenkrad
  • Make-up-Spiegel beleuchtet
  • Winterrad für A2 1.2 TDI
  • Radioanlage chorus
  • Winterpaket

 

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@Phoenix A2

 

 

und die waren alle ohne Servo und Klima?

 

als ich das mal hier im Forum behauptete ("gab es nur als Harbdcore Variante mit Dreiebrbank hinten, ohne Servo und ohne Klima") , wurde mir seitens einiger Forenten hier heftig widersprochen...  Was ist nun richtig?

 

@janihani

 

hat Deiner Klima und Servo?

Bearbeitet von Mehrschwein
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... ich glaube es geht um meinen EURO 4 3L, oder?

Und ja, der war ab Werk EURO 4, ist gerade noch Baujahr 2004 - also vor der eigentlichen Einführung der Norm. Aber es liegt ja auf der Hand, dass die Hersteller Vorlaufzeit bekommen die neue Norm umzusetzen, um nach der Einführung keinen Wettbewerbsnachteil zu haben.

 

Weiter zur Klarstellung wegen dem vielen Rätselratens hier im Forum:

 

-> Es ist ein Hardcore 3L (gewesen), insbesondere ohne Servo, Klima dafür aber mit der nicht umklappbaren Rücksitzbank.

-> Die Mega-Spar-Version gab es auch zum Ende der Produktionszeit hin (hier Dezember 2004)

-> Meine COC wurde leider schon gezogen, mir aber nicht mit dem Fahrzeug übergeben. Die 70 Euro für ein A4 Blatt mag ich nicht investieren.

-> Auch wenn es hier nur als Radnotiz auftaucht, ich bin überzeugt, dass die Euro 4 nur durch die Gewichtsreduktion bzw. dem Entfall von Verbrauchern realisierbar war

 

Dennoch ein interessantes Thema. @janihani Ist die Sache für Herrn K. damit schon vom Tisch? Er wäre sicher Jemand, der solch einer Anfrage an Audi etwas mehr "Gewicht" verleihen könnte.

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Die "Euro 4 nur durch die Gewichtsreduktion bzw. dem Entfall von Verbrauchern " bei der Abgasnorm ist schon recht schräg und galt in erster Linie - soweit ich mich noch erinnere - als ein Zugeständnis an Kleinwagenhersteller in Frankreich und Italien.

 

 

Wir "mit Klima und Servo" suchen eine Kopie einer COC von einem Hardcore 1.2 Euro mit Euro 4, die ja nur auf dieses Fahrzeug bezogen ist.

 

Ob und wie uns das weiterbringen könnte - bleibt offen.

 

 

Bearbeitet von Connor
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vor 4 Stunden schrieb Mankmil:

... ich glaube es geht um meinen EURO 4 3L, oder?

 

Ja, denn dadurch habe ich erfahren, dass es auch einen 3L mit Euro4, Schlüsselnummer 0464, ab Werk gibt.

Interessant wäre es zu dem zu erfahren, ob es auch 3Ls mit Servo, Klima, ... gibt, die Euro4 haben.

 

vor 4 Stunden schrieb Mankmil:

Ist die Sache für Herrn K. damit schon vom Tisch?

 

Die Sache ist nicht wirklich vom Tisch, denn zukünftig könnte bei der Bemessung der Maut es von Interesse sein, ob der Wagen Euro3 oder Euro4 hat. Im Moment hat es weder einen Vor- noch Nachteil.

 

Ich frage mich, was hat Audi getan, damit der 3L die Euro4 Einstufung erhalten hat? Diese Frage wird wohl nur Audi beantworten können.

 

Wegen der fehlenden 5 Prüfzyklen wäre es mal schön, eine Euro4-Diesel-COC zu sehen. Die muss noch nicht mal von einem 3L sein.

Welcher ATL Besitzer hat eine COC?

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vor 11 Minuten schrieb Phoenix A2:

 

Den ATL gab es nur als Euro 4. Oder was für ein Unterschied zu welchen Motor ist gemeint?

 

 

Richtig, den ATL gab es nur als Euro4.

 

Am 29.3.2017 um 18:43 schrieb janihani:

Für die Euro 4 Einstufung sind insgesamt 6 Prüfzyklen nachzuweisen, von denen 5 nicht im COC-Papier enthalten sind.

 

Hr. K. bemängelte, dass 5 Prüfzyklen nicht in der COC von meinem 3L enthalten sind.

Diese 5 Prüfzyklen müssten dann doch beim ATL vorhanden sein, nicht wahr?

Ich kann diese 5 Prüfzyklen in den beiden ATL-COCs nicht finden. :(

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vor 15 Minuten schrieb janihani:

Hr. K. bemängelte, dass 5 Prüfzyklen nicht in der COC von meinem 3L enthalten sind.

Diese 5 Prüfzyklen müssten dann doch beim ATL vorhanden sein, nicht wahr?

Ich kann diese 5 Prüfzyklen in den beiden ATL-COCs nicht finden. :(

 

Das ist vermutlich die krude Logik hinter dem Regelwerk: Für eine Euro 4 Einstufung wurden im Abgas-Gutachten die 5 Zyklen gefahren. Folglich wurde die Euro 4 gewährt und die Zusammenfassung dieser Zyklen findet sich in der COC.

Für die Euro 3 wurden eben die 5 Zyklen im Abgasgutachten nicht gefahren und daher nur die Euro 3 erteilt.

Euro 4 setzt also zwingend 5 Zyklen voraus, Euro 3 nicht...

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nur mal kurz nebenbei als "Schmankerl":

 

Unsere Regierung unterscheidet penibel zwischen privaten (= bösen) Emissionen und den industriellen (=guten, unantastbaren) geschäftlichen Emissionen... 

 

http://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr-laerm/emissionsstandards/luftverkehr

 

Wer Spuren von Ironie in diesem posting findet, darf sie behalten, solange sie rückstandslos verbrannt wird...

Bearbeitet von Mehrschwein
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Auch ein Handwerksmeister braucht für seine Firmen-Diesel in Stuttgart acht Jahre lang nichts zu befürchten.

 

Beim Vergleich des A2 1.2 ANY Dieselmotors mit dem 1.4 TDI 75 PS Diesel mit Euro 3 bzw. 4 hat AUDI beim letzteren erst den AMF Dieselmotor mit Euro 3 und dann ab 01.09.2003 (gleich Baujahr 2004) den BHC Dieselmotor mit Euro 4 eingebaut.

Beim BHC wurde laut Wiki die Abgasrückführung zusätzlich gekühlt.

 

https://wiki.a2-freun.de/wiki/index.php/BHC

 

Es sieht demnach so aus, dass die technischen Unterschiede beim 1.2 zwischen Euro 3 und 4 (Falls überhaupt vorhanden!) viel geringer als beim 1.4 Diesel mit 75 PS sind.

 

 

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Schauen wir nun mal in die COC für den AMF:

 

 

und für den BHC:

 

so

lesen wir beim AMF: EG-Typgenehmigunqsnummer: e1*98/14*0131*02 vom 11.06.2000 und

beim BHC lesen wir: EG-Typgenehmigunqsnummer: e1*2001/116*0131*06 vom 30.04.2003.

 

Auffällig,

dass das Abgasverhalten für AMF und BHC jeweils gleich nach  70/220EWG*2002/80B/EG geregelt sind sowie für den BHC, der doch Euro 4 hat, lediglich die Werte zum Abgasverhalten für das 1. Prüfverfahren eingetragen sind. Was für mich irgendwie im Widerspruch zu dem steht:

"Für die Euro 4 Einstufung sind insgesamt 6 Prüfzyklen nachzuweisen, von denen 5 nicht im COC-Papier enthalten sind."

Bearbeitet von Connor
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  • 1 Jahr später...

Ich möchte einen A2 mit Euro 4 damit er mit AdBlue nachrüstbar ist.

Die neue Richtlinie vom 28.12.2018 gilt ja für Euro 4 und 5 Fahrzeuge.

Ich hab einen AMF und sehe die Sackgassen vor mir aufgehen. x)

Ohne juristische Grenzen kann man A2 bedtimmt noch 10 Jahre fahren. Und dann von einem der schönsten Verbrenner auf ein Elektrofahrzeug wechseln. ;)

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