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Audi A2 7x16 ET34 Felgen


MaxVespa

Empfohlene Beiträge

Hallo liebe Audi A2 Gemeinde.

 

Ich bin neu hier und bitte um Hilfe.

Habe mich im Forum umgeschaut und auch einiges zum o.g. Thema gefunden und gelesen.

Nun, ich habe vor kurzem einen Audi A1 Felgensatz ( 8x0601025AS  7x16H2 ET34 ) mit Sommerreifen erworben. Diese muss ich bei meinem kleinen A2 beim TüV eintragen lassen.

Da ich im Forum gelesen habe, dass diese Felge mit einem TüV Gutachten problemslos eingetragen werden kann habe ich folgende Fragen:

>> wer hat diese Felge schon bei sich eintragen lassen und kann mir eine Kopie des Gutachtens zukommen lassen oder kennt jemanden, der eine Kopie des Gutachtens noch in seinen Papieren hat???

Würde mich über eine Mithilfe freuen

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Hi,

 

für Originalfelgen gibt es nie ein Gutachten. Das Einzige was du von Audi bekommst ist ein Traglastbescheinigung. Darüber kannst du die Felgen dann Eintragen lassen. Die kriegst du direkt bei Audi.

Dann auf die passende Reifengröße achten. Mögliche Reifengrößen findest du im Wiki.

 

Du solltest zusätzlich noch drauf achten das die Radlasen vom A1 höher sein sollten als die vom A2. Darauf achtet der Tüv.

 

Wenn das passt ist die Eintragung kein Problem :)

 

grüße

Marius

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hallo

 

originalreifen sind 215/45R16.... die traglast der felge liegt bei 490kg....

die reifengröße die ich brauche ist 205/45R16... wollte eine einzelabnahme vermeiden, da mir beim TüV Nord sowas angedeutet wurde (würde mir die eintragung vereinfachen, wenn ich ein eintragungsgutachten hätte)

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OhO.o 

mir wurde erzählt, wenn schon ein Gutachten erstellt wurde, richtet man sich nach und schaut nur noch auf die traglast und reifen...

wäre schön wenn jemand die Felge schon eintragen lassen hat und so ein Gutachten bereits Besitz...

Ich würde dann berichten wie es bei mir gelaufen ist...

 

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Geh doch einfach mal zu deinem TÜV-Mensch und Frag ihn ;)

 

Das Gutachten eines anderen hilft dir in der Regel bei deiner eigenen Eintragung garnichts da sich davon nur noch selten ein anderer TÜV-Prüfer "beeindrucken" lässt.

 

nur wenn es ein Teilegutachten oder eine ABE vom Hersteller gibt gehts nach §19.2. Sonst immer §21.

 

DAS klärst du aber mit deinem TÜV-Mensch ;)

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