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A2 in Beton gegossen


gaudi

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Moin,

 

mal was Neues. Hier in HH wird an der A7 der "Deckel" gebaut, das ist ein Lärmschutzdach im Stadtbereich, und darunter wird dann gleich auf 3-4 Spuren ausgebaut. Heute Morgen wurde der Beton für den Deckel großzügig verteilt, und ein paar im Stau stehende Autos haben welchen abbekommen. Unser A2 mit OSS hatte wegen der Steine im Beton dann Löcher in Dach und Heckscheibe. Der/die Schuldige auf der Großbaustelle wird von der Polizei gesucht, bis dahin müßte unsere Vollkasko einspringen - allerdings mit diversen nachteilen (kein Ersatzwagen, nur 100% des Wertes als maximaler Reparatur, Hochstufung, Selbstbeteiligung, ...). Die Polizei ist zuversichtlich jemanden zu finden, der bezahlt, und es sind ja auch noch anderen betroffen, es ist also ein gewisser Druck dahinter und es wird keine Diskussion darüber geben woher der Schaden kommt.

 

Der wirtschaftliche Totalschaden ist nah. Was denkt Ihr? Habe keine Garage zum Basteln und das Auto wird gebraucht, also Werkstatt. Ist ein 2003er AMF, 255.000 km, Audi ATM bei 165,000 km, 2. Hd (1. war Audi AG für 3 Monate), Listenpreis war mal 29.900 Euro - also sehr gut ausgestattet, was auf den Restwert laut Gutachten aber wohl nicht soooo viel Auswirkung haben wird.

 

Frontscheibe handtellergroße Bruchstelle, OSS Glas an vielen Enden hinüber (auch der hinterste feste Glasanteil), Heckscheibe zerbröselt. Vereinzelt gibt es kleine Dellen im Lack von daraufgefallenen Steinen, die im Beton waren. Innen alles OK außer Glassplitter. Nach dem Abschleppen habe ich auf Motorhaube, Seitenteilen etc. eine halbe Ewigkeit den Beton abgewaschen bevor er hart wird, damit nicht eine Komplettlackierung nötig wird. Hinterläßt hoffentlich keine Spuren. Denn dann wäre der Totalschaden sicher.

 

Meine Freundin möchte den Wagen unbedingt behalten, und auch ich finde ihn immer noch unerreicht. Aber das OSS dürfte allein mit 2000 Euro zu Buche schlagen, und der Restwert? 4000-5000 vielleicht? Wenn überhaupt?

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Das schöne Auto :(

 

Es sind sehr viele Scheiben betroffen, aber so wie es auf den Bildern aussieht ist die sonstige Funktionalität noch voll gegeben.

 

Vlt. findet man ein gebrauchtes OSS. Die Hecktür sieht man sehr oft bei diversen Auktionshäusern.

 

Wie sieht es mit den intakten Scheiben aus, kann man diese reinigen/retten? Und der Lack? Vor allem auch der Lack auf den Kunststoffteilen.

Für sehr geübte Bastler wäre das Fahrzeug vlt. zu retten, in einer Werkstatt vermute ich dass sich die ganzen kleinen und zeitfressenden Schritte zu start aufaddieren.

 

Als Teilespender lässt sich sicherlich einiges rausholen wenn man gewillt ist Teile auch mal zu lagern.

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Die intakten Scheiben (sind ja nur die Seitenscheiben) sollten OK sein. An den Seiten, auf der Haube, an der Heckklappe unten und generell unten herum habe ich überall den Beton noch rechtzeitig (hoffe ich) abgewaschen. Einwirkzeit war 3-4 Stunden. Sieht jetzt nicht mehr wie auf den Bildern aus.

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was es nicht alles gibt auf Deutschlands Strassen o.O

Danke für die Bilder!

 

M.M. klarer wirschaftlicher Totalschaden.

Bei Mobile.de fangen gebrauchte A2 Diesel schon bei 2,5K an

Hier mal ein Beispiel auf die schnelle gefunden: A2 bei Mobile

 

Mein Tipp, das Fahrzeug zum Restwert kaufen, und dann weiterfahren, wenn die Freundin den Wagen unbedingt halten will.

Kenne mich mit OSS nicht aus, könnte man das Glas durch KFZ Blech o.ä. ersetzen, um das Auto wieder dicht zu bekommen?

 

Drücke die Daumen, das der Verursacher gefunden wird, halt uns auf den laufenden, viel Erfolg!

 

PS.: würde die Betonkleckse einfach als Dekor drauflassen als Zeichen, das der A2 sogar von Beton nicht zu stoppen ist. :rolleyes:

 

Bearbeitet von Grauzone
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Und wenn Du in einer Werkstatt anfragst stell es als von Dir zu bezahlenden Schaden dar. So hast Du die Chance eine realistische Rechnung zu bekommen. Erwähnst Du eine Versicherung werden die Rechnungen mal eben um den Faktor 2 teurer, was nahe am Totalschaden nicht in deinem Sinne ist.

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Ich glaube, ich verstehe irgendwie das Problem nicht. Du hast einen umfangreichen Glasschaden durch erwiesenes Fremdverschulden und selbst auch noch eine Vollkasko. Außerdem ist der Lack vielleicht (?) in Mitleidenschaft gezogen worden. Und das alles bei einem 14 Jahre alten Auto, das Deine Freundin unbedingt behalten möchte. So what? Klar wirst Du Dein OSS nicht budgetgerecht im Glaspalast ersetzen können, aber fahrbereit/verkehrssicher sollte die Kugel doch wieder hinzubekommen sein. Sich unter solchen Umständen von einem geliebten Auto zu trennen würde ich definitiv nicht machen, selbst wenn es keinen Schönheitswettbewerb mehr gewinnt. Vor allem wenn der Motor mal gerade 90TKm drauf hat.

 

Solltest Du Dich doch trennen wollen, entsorge ich ihn gerne  :janeistklar:

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Beileid! 

 

Soweit ich weiß, hätte für sowas unter unserem Holländischen Recht ganz klar die Baufirma zu haften. Ob und wie er das unter seinem Personal oder seinen Unterlieferanten verteilt, ist dann nur seine Sache. Insofern würde ich meinen, du brauchst gar nicht deine eigene Versicherung ansprechen. Aber gut, bei Euch kann das wohl anders sein. 

 

Ich drücke dir die Daumen. 

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Sieht vermutlich schlimmer aus als es ist. Die zerbrochenen beweglichen OSS Deckel und die Heckscheibe ersetzen, dann müsste das Fzg. wieder dicht sein. Am hinteren OSS Deckel ist, wenn ich das richtig verstanden habe, nur an einer Ecke was weggebrochen. Der Lack lässt sich mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder auf Hochglanz polieren. Paar kleine Dellen sind nicht weiter schlimm, m.M.n. Für die Glasschäden kommt erst mal die Teilkasko auf (auch für das komplette OSS, wenn es sein muss). Hier ist die SB viell. etwas geringer und es gibt keine Hochstufung wie bei der VK, oder?

 

Also die Sachen machen lassen, das restliche Geld einstecken und weiter fahren.

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Ein Tipp: Glasschäden werden durch die Teilkasoversicherung erstattet. Wenn also die Windschutzscheibe wegen Steinschlag oder Riss repariert oder ersetzt werden muss, bezahlt man "nur" die Selbstbeteiligung. Gleiches gilt auch für zerbrochene Scheiben von Scheinwerfern, oder andere Scheiben, wie dem OSS.

 

Ja, ich weiß, der Schaden wurde durch jemand fremdes verursacht, und der müsste dafür haften. Die Suche nach dem Schuldigen kann dauern. In der Zwischenzeit kann die eigene Teilkaskoversicherung den Schaden übernehmen, und sich dann später vom Verursacher das Geld wieder holen.

 

Vielleicht das jetzt Wunschdenken, aber wenn die Reparatur der Scheiben durch die eigene Teilkasko abgedeckt ist, reduziert sich der Gesamtschaden "für die Gegenerische Versicherung" erheblich, so dass die restlichen Kosten den Zeitwert (möglicherweise) nicht mehr übersteigen, und damit die Reparatur "in vollem" Umfang durchgeführt werden kann.

 

Zumindest würde ich jetzt erstmal meine Teilkaskoversicherung den Glasschaden melden, und dafür sorgen, dass das Auto wieder "dicht" wird, damit Regen, Schnee usw. den Auto keinen weiteren Schaden zufügen kann.

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Ich kenne mich zwar nicht aus in Sachen Großbaustelle, aber ich behaupte das es doch machbar ist denjenigen bzw die Firma zu finden.

 

Normal braucht man doch „nur“ den Bauherrn fragen wer war zu dem Zeitpunkt an dem Beteich tätig? 

 

Aber das ist leider nur eine Vermutung. Wünsche trotzdem alles Gute und halt uns auf dem laufenden ?

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Teilkasko. Das it ein gutes Stichwort, Danke. Hatte immer an Vollkasko gedacht. Ist allerdings so oder so dann Reparatur bis max 100% Restwert (nicht bis 130% wie bei Haftplicht des Schädigers), aber vielleicht schiocken die dann keinen Gutachter wegen des Restwerts, der das dann günstig seitens Versicherung auslegt.

 

Die hinterste OSS Scheibe ist doch ganz schön betroffen, und das heißt dann da sganze OSS zu tauschen, aber kann mir das noch mal genauer angucken. Darum ist das Auto auch derzeit im Glaspalast, das kann sonst keiner.

 

Zur Heckklappe: Kann man eigentlch alle lackierten Teile von Scheibe plus Spoiler trennen ohne Dramen? Denn alles unterhalb der Scheibe ist OK, und so viele gute kobaltblaue Heckklappen gibt es hier in der Gegend nicht.

Bearbeitet von gaudi
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vor 13 Minuten schrieb felix.bauer:

Mein herzliches Beileid!

ernst gemeint?

Es ist nur ein PKW (wenn auch mit Liebhaberfaktor)

meines Wissens gab es zum Glück keine Verstorbenen.

Passiert leider aber täglich auf deutschlands Strassen.

 

Sorry für das Offtopic.

 

@gaudi : habe bisher nichts in den Online Medien über den Unfall gefunden, gibt es da einen Link?

 

Hoffe, das die den schuldigen Sub-Sub-usw. Unternehmer finden und der solvent ist...

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vor 41 Minuten schrieb Grauzone:

Es ist nur ein PKW (wenn auch mit Liebhaberfaktor)

 

@gaudi : habe bisher nichts in den Online Medien über den Unfall gefunden, gibt es da einen Link?

 

Liebhaberfaktor, ja, und wenn man schon 14 Jahre damit herumfährt, hat man auch viel damit erlebt, irgendwie verbindet das schon. Zumal wir uns mal bei Gebrauchtangeboten umgesehen haben: So einen wie unseren wieder zu bekommen würde extrem schwierig sein. Gefühlte 80% haben das Style and Advance-Paket, und dann noch ein Radio. Wenn man das anders kennt, dann mag man das nicht so vergleichsweise nackt haben wollen. Bei einem anderen Auto wäre das anders, aber bei einem A2, so direkt vergleichbar....

 

Wir haben auch schonb nach Nachrichten gesucht, aber war wohl keine Meldung wert.

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Ok, 14 Jahre. Respekt. Dann Gehört er ja schon zur Familie :)

 

Hab' meinen A2 grade erst verkauft. Hatte den aber "nur" 4 Jahre.

 

Grüsse

Jan

PS.: jetzt PKW von 2014 mit "neueren Features". u.a. Lenkradheizung, Keyless go. usw.

Bin PKW-technisch dbzgl. unsentimental B|

 

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vor 12 Stunden schrieb gaudi:

..., aber vielleicht schiocken die dann keinen Gutachter wegen des Restwerts, der das dann günstig seitens Versicherung auslegt.

Wenn, dann holst DU DIR DEINEN EIGENEN Gutachter. Und Verkehrsanwalt gleich mit! Kostet dich keinen Pfennig! Musst dich mit solchen Affen nicht selbst rumschlagen.

Das mit der Baustelle und den Schuldigen zu finden kenne ich nur zu gut. Bei uns hat es Jahre gedauert und es kam nix bei rum!

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Eigener Gutachter ist immer das Ziel, sehe ich genauso. Aber bei Kaskoschäden hat man keine Wahl. Oder man bezahlt selber.

 

Mittlerweile gibt es eine Firma, die von der Polizei als Verursacher genannt wurde. An deren Betonpumpe war ein Schlauch geplatzt. Montag soll ich von denen die notwendigen Versciherungsdaten erhaltne, heute war der richtige Kontakt nicht mehr da.

 

Frage: Wenn ich jetzt zur Werkstatt gehe, sage ich zahle selbst, macht das möglichst günstig. Aber ncoh das Gutachten machen lasse und dann nach Gutachten abrechne, bekomme ich ja die Erstattung des Gutachterbetrags ohne MWst. Wenn ich dann danach die Rechnung der günstigeren Reparatur einreiche, die alle Reparaturpositionen enthält aber zeigt, daß es auch günstiger geht, bekomme ich dann auf diesen Betrag einfach die MWst ausgezahlt oder wird dann gesagt "aha, das geht ja auch billihger, dann zahlen wir auch nicht mehr als das"? Bin ich dann der Schadenminderungspflicht nicht gerecht geworden?

 

(Das ist jetzt schon mindestens das 8. mal in den letzten 15 Jahren, daß ich eine Schaden von anderen habe. Immer die ganze Rennerei, nie wird das irgendwie kompensiert)

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Da gibt es eine Regelung, welches einen wirtschaftlichen Totalschaden bei besonderen Pflege- und Liebhaber-Eigenschaften um einen gewissen Prozentsatz erhöht.

Das wäre meiner Meinung nach in Deinem Fall zutreffend.

Aber vielleicht kann hier ein Versicherungsspezialist noch ein paar Details zufügen.

 

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Ja, das ist die sog .130% Regelung.

Der TE hat aber schon geschrieben, dass sie hier nicht greift.

Totalschaden ist immer doof, weil man kein Einfluss auf den Restwert hat. Kommt was Bescheuertes über den einschlägigen Restwertbörsen rein, muss man damit leben.

Wenn das Auto aber eine besondere Ausstattung hat, sollte man schauen, dass man für den angesetzen Wiederbeschaffungswert gleichwertigen Ersatz bekommt. Bei der geringen Anzahl an verfügbaren A2 könnte darin eine Chance für den TE bestehen.

 

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vor 12 Stunden schrieb gaudi:

Eigener Gutachter ist immer das Ziel, sehe ich genauso. Aber bei Kaskoschäden hat man keine Wahl. Oder man bezahlt selber.

 

Mittlerweile gibt es eine Firma, die von der Polizei als Verursacher genannt wurde. An deren Betonpumpe war ein Schlauch geplatzt. Montag soll ich von denen die notwendigen Versciherungsdaten erhaltne, heute war der richtige Kontakt nicht mehr da.

 

Frage: Wenn ich jetzt zur Werkstatt gehe, sage ich zahle selbst, macht das möglichst günstig. Aber ncoh das Gutachten machen lasse und dann nach Gutachten abrechne, bekomme ich ja die Erstattung des Gutachterbetrags ohne MWst. Wenn ich dann danach die Rechnung der günstigeren Reparatur einreiche, die alle Reparaturpositionen enthält aber zeigt, daß es auch günstiger geht, bekomme ich dann auf diesen Betrag einfach die MWst ausgezahlt oder wird dann gesagt "aha, das geht ja auch billihger, dann zahlen wir auch nicht mehr als das"? Bin ich dann der Schadenminderungspflicht nicht gerecht geworden?

 

(Das ist jetzt schon mindestens das 8. mal in den letzten 15 Jahren, daß ich eine Schaden von anderen habe. Immer die ganze Rennerei, nie wird das irgendwie kompensiert)

 

Eigentlich ist das ganz einfach ...

 

Bei Fremdverschuldung bekommst du den Schaden von der Versicherung des Verursachers bezahlt, auch deine Rennerei.

 

Du kannst dir bei dem Schaden einen eigenen Gutachter aussuchen und ein Gutachten erstellen lassen.

Generell hast du die Pflicht den Schaden so gering wie möglich zu halten, das hast du sogar bereits gemacht, indem du den Beton weitestgehend beseitigt hast.

 

Dann reichts du das Gutachten bei der Versicherung des Verursachers ein und rechnest "fiktiv" ab. Dabei wird dir die Mehrwertsteuer abgezogen und eventuell noch die ein oder andere kleinere Position.

Nutzungsausfall bekommst du ebenfalls, die Reparaturdauer wird im Gutachten angegeben. Dann noch eine Pauschale von 50 bis 70 Euro für deine Aufwände (Rennerei, telefoniererei, Beton abwaschen, etc.).

 

Blöder wird das bei einem wirtschaftlichen Totalschaden, und davon gehe ich bei dir deutlich aus, selbst mit dieser 130% Regelung!

 

Dann kannst du den Wagen der Versicherung überlassen und nimmst den Zeitwert (wahrscheinlich so um 3.500 €, vielleicht 4.000 €).

Oder du übernimmst das Wrack zum Restwert und lässt ihn irgendwie reparieren, das wird irgendwo bei 800 bis 1.200 € rauslaufen (oder so ähnlich, kaommt auf die Nachfrage der Resteaufkäufer an, der Wagen wird in einer Börse zum Verkauf angeboten).

Bekommst dann die Differenz von der Versicherung, so um 2.500 € plus Nutzungsausfall und Pauschale und kannst dann tun und lassen was du willst.

 

Unterm Strich würde ich das Wrack abgeben und mir von dem Geld einen gleichartigen suchen, gibt eine viel höhrere Kostensicherheit und du hast kaum Arbeit.

 

Im Endeffekt legt man bei einem so massiven Schaden immer drauf :-(

 

In dem Moment wo du Probleme mit dem Verursacher bekommst, schaltest du mit Ankündigung einen Fachanwalt ein, den müssen die dann bezahlen.

Aber bitte erst bei Problemen (auch wenn du Verkehrsrechtschutzversichert bis) ... meist klappt das auch ohne diese Keule, zumindest ich hatte bis jetzt nie Probleme bei Regulierungen.

 

Du musst halt wissen was du möchtest, dabei auf dem Boden bleiben, etwas kompromissbereit sein, dein Ziel kundtun und verfolgen.

 

Wichtig ist der richtige Gutachter, vergleichsweise kannst du auch auf deine Kosten bei Audi einen Kostenvoranschlag machen lassen, dann kannst du schauen in wie weit sich das mit dem Gutachten deckt.

Aber alleine das OSS zeigt in Richtung wirtschaftlichen Totalschaden.

 

Viel Glück!

 

 

 

 

 

 

 

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@gaudi: bitte stelle doch noch ein paar Fotos zur Verfügung, wie das Auto jetzt - nachdem es gereinigt wurde - aussieht. Insbes. die Dellen sind interessant.

 

Ich kenne zwar auch die Unfallstelle, weil ich desöfteren diesntlich dran vorbei fahre. Aber war es denn nicht möglich, das Fz. nach dem Betonbewurf gefahrlos abzustellen und mal eben selbst auf der Baustelle den Bauleiter mit dem Malheur zu konfrontieren? 

 

vor 2 Stunden schrieb Christoph:

Dann reichts du das Gutachten bei der Versicherung des Verursachers ein und rechnest "fiktiv" ab. Dabei wird dir die Mehrwertsteuer abgezogen und eventuell noch die ein oder andere kleinere Position. Nutzungsausfall bekommst du ebenfalls...

 

Bzgl. Nutzungsausfall: nicht ganz richtig - bzw. es muss präzisiert werden. ;) Versicherungen gehen davon aus, dass bei fiktiven Abrechnungen kein Nutzungsausfall zu zahlen ist. Grobe Begründung: demjenigen, der sein Fahrzeug selbst reparieren möchte und Zeit hat, erst auf den Gutachter und die Entschädigung zu warten, um danach selbst zu reparieren, unterstellt man im Gegensatz zu demjenigen, der sofort in der Fachwerkstatt reparieren lässt, keinen zwingenden Nutzungswillen. Es kommt also sehr darauf an, dass man den Nutzungswillen ggü. der gegnerischen Versicherung darlegen kann (z.B., indem glaubhaft gemacht wird, dass das beschädigte Fahrzeug ständig z.B. für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt wird und wurde).

 

Eine Nutzungsausfallentschädigung kann auch verwehrt werden, wenn der Geschädigte ein zweites Fahrzeug besitzt, auf das er problemlosen Zugriff hätte, er es also während er Reparaturzeit des beschädigten Fahrzeugs tatsächlich nutzen könnte. Wobei auch hier 2 Dinge zu beachten sind: 1. der S-Klasse-Fahrer muss sich nicht auf seinen Kleinwagen verweisen lassen und der Pkw-Fahrer nicht auf sein Motorrad  --  2. wenn das Zweitfahrzeug von einer dritten Person regelmäßig genutzt wird, wäre vom Geschädigten ein Zugriff auf dieses Zweitfahrzeug nicht zumutbar. Eine Nutzungsausfallentschädigung entfällt außerdem, wenn der Geschädigte sein Fahrzeug gar nicht nutzen könnte (z.B. wg. Führerscheinentzugs, Klinikaufenthalt oder Urlaub).

 

Und wenn am Ende eben doch ein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung besteht? Dann wird die Entschädigung stufenweise nach Fahrzeugalter gekürzt: bei einem Fahrzeugalter > 5 Jahre gibt es einen Abzug. Einen weiteren Abzug, wenn das Fahrzeug älter als 10 Jahre ist. Für Fahrzeuge, die in einem ungepflegten Zustand sind, entfällt häufig eine Nutzungsausfallentschädigung (bzw. sie beschränkt sich auf die für die Dauer der Reparatur anteiligen Kosten für Versicherungen und Kfz-Steuer). Daher darauf achten, dass der Gutachter in seinem Gutachten dem beschädigten Fahrzeug den ansonsten "gepflegten Zustand" bescheinigt. 

 

Und weil hier schon von der Teilkaskoversicherung berichtet wurde, über die man ja schonmal vorab die Glasschäden abwickeln könnte: auch eine Teilkaskoversicherung wirft einem wirtschaftlichen Totalschaden kein Geld hinterher. Insbesondere dann nicht, wenn der Verursacher des Glasschadens ermittelt werden konnte und sie somit gar nicht zur Leistung verpflichtet wäre. 

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Das ist ja fast schon eine Rechtsberatung, danke.

 

Fiktive Abrechnung  und dann ggfs. kein Nutzngsausfall ist ein wichtiger Punkt. Auto fährt aber jeden Tag zur Arbeit nach Hamburg 33 km je Richtung, also eine Notwendigkeit ist da durchaus gegeben. Und das andere Auto im Haushalt ist meins, ich fahre auch oft die 3 km zur Arbeit (tatsächlich).

 

Bilder vom Zustand nach der Wäsche habe ich nicht, als es naß war sah es gut aus, habe nur eine Mini-Delle von einem Steineinschlag am Dachholm gesehen. Seitdem steht das Auto unter Dach beim Glaspalast. Wir haben nur einen Stellplatz, und es regent ja nun dauernd.

 

Zu den Kosten: Meine Freundin hatte Freitag den Rückruf vom :-), aber sie kann tagsüber nicht telefonieren... hatten wir auch gesagt. Naja. Also rufe ich Montag an. Der Haus-Gutachter sollte mal einen Blick werfen. Auch wegen des Restwerts. Habe heute KS-Glas gefragt, was sie für eine neue Front- und Heckscheibe haben wollen: 1200 Euro. Dazu käme dann das OSS. Wenn das 2000 sind, dann könnte das alles zusammen mit 3200 Euro noch im Rahmen sein. Vielleicht noch eine Politur, 250 Euro.

 

Nutzungsausfall: Das mit der Reparaturdauer im Gutachten kenne ich auch, aber in diesem Fall kommt hinzu, daß es noch Wartezeit gibt bis der Verursacher gefunden ist. Und dann wird repariert. Ist vielleicht strategisch falsch... aber nur dann bekomme ich ein bezahltes Gutachten (300-400 Euro), das mir den Restwert sicher ermittelt. Mal sehen, wie sie darauf reagieren. Der Zustand des Autos ist offensichtlich gut, war sogar gerade frisch geputzt innen + außen. Aber... per Gutachten abrechnen und dann günstiger reparieren lassen, das einreichen und für den Teil die MWst bekommen, scheint zu gehen?

 

Bzgl. Rennerei: Ich hatte in solchen Fällen (und zwar oft!) bisher immer 20 Euro für Telefon und Porto angesetzt. Sollte ich vielleicht mal erhöhen. Waschmünzen usw. natürlich auch hinzu.

 

Unfallstelle, Verursacher suchen: So cool sind viele Leute nicht. Nach so einem Schock, wenn Dir das plötzlich auf den Kopf prasselt, dabei das Glas bröselt, und Du dann als Stauverursacher auf dem rechten Fahrsteifen stehst (dort ist kein Standstreifen weit und breit), gehst Du nicht mal rüber und suchst. Zumal an der Stelle bereits die Seitenwände des neuen Autobahndeckels stehen, ca. 6 m hoch. Die obere Horizontale wurde gerade gegossen, kann man von unten auf der Gegenspur stehend nicht einmal sehen. Wir haben uns das später von Autobahnbrücken aus alles noch mal angesehen, und nicht mal von dort aus erkannt, an welcher Stelle man in die schluchtartige Baustelle hineinkommt. Und die schmeißen einen aus Sicherheitsgründen eh gleich wieder raus (Sicherheitsschuhe usw.)...

 

Einen vergleichbaren A2 gibt es gerade bei Mobile.de, allerdings mit nicht mal 60t km statt 250t. Soll dann 11.XXX Euro kosten...

 

Danke für die ausführlichen Antworten!

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vor 21 Minuten schrieb gaudi:

Das ist ja fast schon eine Rechtsberatung, danke.

 

Keine Ursache! Ich spreche nur aus Erfahrung - weil ich mich nach meinem letzten Heckschaden, als die gegnerische Versicherung Zicken machte, auch schlau machen musste. 9_9

 

vor 22 Minuten schrieb gaudi:

Nutzungsausfall: Das mit der Reparaturdauer im Gutachten kenne ich auch, aber in diesem Fall kommt hinzu, daß es noch Wartezeit gibt bis der Verursacher gefunden ist. Und dann wird repariert. Ist vielleicht strategisch falsch...

 

Hmm, mit dieser Art "Wartezeit" wg. der noch zu erfolgenden Schädigerfeststellung kenne ich mich nicht aus. Ich spekuliere mal, dass sich diese Zeit wenigstens teilweise im Nutzungsausfall widerspiegeln wird.  Schließlich kann das Auto ja nicht provisorisch wieder fahrbereit gemacht werden. Ob es ferner zumutbar ist, auch bei noch nicht festgestelltem Schädiger zunächst auf eigene Kosten ein Gutachten erstellen zu lassen, um bei etwaigem und auch für einen Laien erkennbaren wirtschaftlichen Totalschaden mit der Nutzungsausfallentschädigung entsprechend zu verfahren (diese wäre für max. 14 Tage geltend zu machen), vermag ich nicht zu sagen. Wenn Du Mitglied eines Automobilclubs bist, könntest Du Dir dort (bzw. über einen angeschlossenen Rechtsanwalt) mal eine Auskunft einholen.

 

vor 30 Minuten schrieb gaudi:

Aber... per Gutachten abrechnen und dann günstiger reparieren lassen, das einreichen und für den Teil die MWst bekommen, scheint zu gehen?

 

Wenn für die Reparatur nur die lt. Gutachten benötigten Teile beschafft werden, kann man für diese auch die MwSt nachträglich von der gegnerischen Versicherung zurück fordern. Dasselbe gilt für die MwSt, die bei Reparatur in einer Werkstatt auf die Lohnkosten aufzuschlagen ist. Beides natürlich maximal nur in der im Gutachten genannten Höhe und nur für die im Gutachten maximal angesetzten Arbeitswerten. ;) Setzt z.B. der Gutachter für die Reparatur z.B. 8 Arbeitsstunden à EUR 90 an, und die Werkstatt benötigt später für die Reparatur 10 Stunden oder ist pro Arbeitsstunde EUR 5 teurer, kann man natürlich weder die MwSt für 10 Arbeitsstunden noch die MwSt für einen Stundensatz von EUR 95 abrechnen.    

 

Beim Gutachten auch darauf achten, dass die Stundensätze einer Vertragswerkstatt angesetzt werden. Dies nicht zuletzt auch deswegen, weil man bei "Hinterhofbuden" sicher nicht davon ausgehen darf, dass sie sich mit dem beschädigten OSS auskennen.

 

Übrigens Danke für die Fotos! Damit wird klar, warum man wg. nicht vorhandener Standspur nicht "mal eben" das Auto abstellen und den Verursacher zur Rede stellen konnte. ;)

 

 

 

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vor 10 Stunden schrieb gaudi:

Das ist ja fast schon eine Rechtsberatung, danke.

...

Danke für die ausführlichen Antworten!

 

In der aktuellen ADAC-Mitgliederzeitung steht eine Zusammenfassung mit detaillierten Informationen zu genau diesem Themenbereich.

Wenn du Zugang dazu hast kann es dir eine wertvolle, juristische Stütze sein.

Die Zeitung liegt auch in jeder ADAC-Bude zur Mitnahme aus.

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vor 21 Stunden schrieb heavy-metal:

@gaudi: bitte stelle doch noch ein paar Fotos zur Verfügung, wie das Auto jetzt - nachdem es gereinigt wurde - aussieht. Insbes. die Dellen sind interessant.

 

Ich kenne zwar auch die Unfallstelle, weil ich desöfteren diesntlich dran vorbei fahre. Aber war es denn nicht möglich, das Fz. nach dem Betonbewurf gefahrlos abzustellen und mal eben selbst auf der Baustelle den Bauleiter mit dem Malheur zu konfrontieren? 

 

 

Bzgl. Nutzungsausfall: nicht ganz richtig - bzw. es muss präzisiert werden. ;) Versicherungen gehen davon aus, dass bei fiktiven Abrechnungen kein Nutzungsausfall zu zahlen ist. Grobe Begründung: demjenigen, der sein Fahrzeug selbst reparieren möchte und Zeit hat, erst auf den Gutachter und die Entschädigung zu warten, um danach selbst zu reparieren, unterstellt man im Gegensatz zu demjenigen, der sofort in der Fachwerkstatt reparieren lässt, keinen zwingenden Nutzungswillen. Es kommt also sehr darauf an, dass man den Nutzungswillen ggü. der gegnerischen Versicherung darlegen kann (z.B., indem glaubhaft gemacht wird, dass das beschädigte Fahrzeug ständig z.B. für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt wird und wurde).

 

Eine Nutzungsausfallentschädigung kann auch verwehrt werden, wenn der Geschädigte ein zweites Fahrzeug besitzt, auf das er problemlosen Zugriff hätte, er es also während er Reparaturzeit des beschädigten Fahrzeugs tatsächlich nutzen könnte. Wobei auch hier 2 Dinge zu beachten sind: 1. der S-Klasse-Fahrer muss sich nicht auf seinen Kleinwagen verweisen lassen und der Pkw-Fahrer nicht auf sein Motorrad  --  2. wenn das Zweitfahrzeug von einer dritten Person regelmäßig genutzt wird, wäre vom Geschädigten ein Zugriff auf dieses Zweitfahrzeug nicht zumutbar. Eine Nutzungsausfallentschädigung entfällt außerdem, wenn der Geschädigte sein Fahrzeug gar nicht nutzen könnte (z.B. wg. Führerscheinentzugs, Klinikaufenthalt oder Urlaub).

 

Und wenn am Ende eben doch ein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung besteht? Dann wird die Entschädigung stufenweise nach Fahrzeugalter gekürzt: bei einem Fahrzeugalter > 5 Jahre gibt es einen Abzug. Einen weiteren Abzug, wenn das Fahrzeug älter als 10 Jahre ist. Für Fahrzeuge, die in einem ungepflegten Zustand sind, entfällt häufig eine Nutzungsausfallentschädigung (bzw. sie beschränkt sich auf die für die Dauer der Reparatur anteiligen Kosten für Versicherungen und Kfz-Steuer). Daher darauf achten, dass der Gutachter in seinem Gutachten dem beschädigten Fahrzeug den ansonsten "gepflegten Zustand" bescheinigt. 

 

Und weil hier schon von der Teilkaskoversicherung berichtet wurde, über die man ja schonmal vorab die Glasschäden abwickeln könnte: auch eine Teilkaskoversicherung wirft einem wirtschaftlichen Totalschaden kein Geld hinterher. Insbesondere dann nicht, wenn der Verursacher des Glasschadens ermittelt werden konnte und sie somit gar nicht zur Leistung verpflichtet wäre. 

 

Hmm, da muss ich wohl ein Glückspils sein ...

 

Bei der letzten fiktiven Abrechnung mit einer bekanntermassen unwilligen Versicherung wurden uns satte 17 Tage Nutzungsausfall ezahlt.

5 Tage Reparaturzeit (unser 7 jährige Passat 3C wurde links vorne von einem Kleinbus (nicht Transporter) getroffen, der ist da rückwärts einmal auf der Motorhaube/Kotflügel aufgesessen ... quasi wie ein Elefant) und 12 Tage bis der Gutachter der Versicherung bei uns hier auf dem Land aufgetaucht ist.

Jaaa, ich habe den Gutachter der gegnerischen Versicherung in Anspruch genommen, und das war gut so, denn sein Gutachten war noch deutlich höher als der schon gute Kostenvoranschlag von VW.

Den Schaden habe ich fiktiv abgerechnet und das Wrack im Internet für einen guten Kurs verscherbelt.

Alles ohne Anwalt, mit kleinen Zugeständnissen und immer am Ball geblieben. Da wurde nichts diskutiert, 3 Tage später war das Geld überwiesen.

 

Vielleicht auch alles weil ich auf einem Anwalt verzichtet habe und keinen eigenen Gutachter beauftragt habe ... ja, und das habe ich denen auch so gesagt, ich hätte ja auch anders gekonnt.

 

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vor 2 Stunden schrieb Christoph:

Jaaa, ich habe den Gutachter der gegnerischen Versicherung in Anspruch genommen, und das war gut so, denn sein Gutachten war noch deutlich höher als der schon gute Kostenvoranschlag von VW. ... Alles ohne Anwalt, mit kleinen Zugeständnissen und immer am Ball geblieben. Da wurde nichts diskutiert...

 

Wie ich schon an anderer Stelle sinngemäß schrieb, ist es immer gut, nicht sofort mit dem Anwalt zu drohen, sondern eben erst dann, wenn es offensichtlich nicht anders geht.

 

Natürlich ist es nicht "verboten", den Gutachter der Gegenseite in Anspruch zu nehmen. Das bedeutet ja nicht automatisch, dass bei Beauftragung des eigenen Gutachtens ein "besseres" Ergebnis erzielt wird. Wenn man Zweifel hat, ob das Gutachten der gegnerischen Versicherung in allen Punkten realistisch ist, könnte man immer noch selbst einen anderen Gutachter beauftragen. Den muss zwar die gegnerische Versicherung grundsätzlich bezahlen, aber man könnte diese Kosten zunächst selbst übernehmen und nur dann der gegnerischen Versicherung weiter leiten, wenn es sich in Bezug auf die Schadensumme auch "lohnt" (d.h. das eigene Gutachten muss dann in Bezug auf die Schadensumme entsprechend höher ausfallen).

 

Grundsätzlich würde aber ich immer versuchen, mich mit der Versicherung auf einen Gutachter zu einigen. Ich wüsste ad hoc auch gar nicht, welchen Gutachter ich persönlich auswählen sollte. Steht ja schließlich nicht an deren Haustür dran, ob sie eher im Sinne der gegnerischen Versicherung oder des Geschädigten handeln. ;) Ich selbst habe zwar keine Erfahrungen mit "Gegengutachten", aber da die Gutachter staatlich vereidigte Sachverständige sein müssen, würde ich auch nicht sofort auf die Idee kommen, dass mich die gegnerische Versicherung mit der Nennung des Gutachters über den Tisch ziehen will. Mit anderen Worten: die Unterschiede, die sich zwischen den Gutachten ergeben, dürften eher gering ausfallen. Und wenn man vor Ausfertigung des Gutachtens noch einen KVA bei der eigenen Werkstatt gemacht hat, verfügt man ja über realistische Vergleichswerte.

 

Aber mal zusammen gefasst: es ist nie möglich, den Schaden zu 100% genau zu bestimmen. Und ich hatte auch noch keinen fremdverschuldeten Unfall, bei dem ich nicht doch irgendwo auf eigenen Kosten sitzen geblieben wäre (und wenn es nur die Zeit war, die ich aufwenden musste und nicht in Rechnung stellen konnte). Aber schlussendlich ist man dann doch froh, wenn das Auto endlich repariert ist bzw. der Schaden weitestgehend "ungeschehen" gemacht wurde und alles ohne Einschaltung von Anwälten und Gerichten vonstatten ging. 

Bearbeitet von heavy-metal
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Der Gutachter, der bei mir zum Tragen komen soll, ist derjenige welcher mit dem sog. Glaspalast zusammenarbeitet. Ich kenne den schon, er berücksichtigt alle berechtigten Interessen und setzt die Stundensätze so an, daß auch bei Audi repariert werden kann.

 

Die 14-Tage-Grenze für Nutzungsausfall kennen ich auch für den Totalschaden-Fall als Froits für Wiederbeschaffung. 17 Tage waren vermutlich möglich weil der von der ZAHLENDEN Versicherung bereitgestellte Gutachter so lange brauchte. Haben die sozusagen selber verbummelt.

 

Meine Freundin (welche auch das Auto zum Unfallzeitpunkt fuhr) ist im ADAC. Wir schauen mal. Die zeitung lese ich eigentlcih immer... kann mich gar nicht erinnern an einen Artikel. Manchmal brauche ich aber auch nur 5 min für die gesamte Zeitung :-)

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Warum muss da eigentlich immer erst die Presse um die Ecke kommen, damit für Schäden aufgekommen wird?

Polizei kommt: "Ja, der Schuldige ist nicht so leicht auszumachen. Gibt viele Subunternehmen."

Presse kommt: "„Den [Schaden] übernehmen wir selbstverständlich!“ – Quelle: https://www.mopo.de/28863260 ©2017

 

Zum kotzen.

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Nun ja, das Ganze mit der Presse war schon letzte Woche gestartet, nachdem:

 

- Polizei vor Ort (Mittwoch) zu meiner Freundin meinte, wir bräuchten kein Aktenzeichen

- Beim Anruf am nächsten Tag (Donnerstag) der selbe Mensch als erstes nach dem Aktenzeichen fragte und anschließend meinte, wir sollen uns frühestens Anfang nächster Woche wieder melden wegen Ermittlung des Schädigers

- Sich am Freitag bei Anruf herausstellte, daß am Donnerstag schon die ersten Betroffenen die Daten der Firma bekommen hatten

- Der Zuständige bei der Firma am Freitag Nachmittag nicht mehr verfügbar war, und wir auf Montag vertröstet wurden. Auf freundliche Art, aber die Versicherungsdaten zu nennen wäre ja wohl nicht so schwer gewesen.

- Der ganz Unfall, der ja durchaus auch zu einer Karambolage hätte führen können, wenn nicht alle sowieso schon so langsam gewesen wären, nicht weiter von Presse und Polizei beachtet wurde. Die Polizei hat gesagt, daß sie nichts machen in Richtung Straßenverkehrsgefährdung oder Sachbeschädigung, weil es kein Vorsatz war wenn so ein Schlauch platzt. Aber was ist mit Einhaltung der Wartung? Was wird für die Zukunft in den Abläufen verbessert, damit das nicht wieder passiert?

 

Die Kosten für den Mietwagen liefen schon, die Frage des Totalschadens war offen und ob die 130% Opfergrenze gelten wird weil es jemanden gibt der dafür "verhaftet" werden kann. Gutachter und Rechtsanwalt haben wir nicht beauftragt, weil wir die beiden sonnst ggfs. auch noch selbst hätten bezahlen dürfen.

 

So kam das mit der Presse.

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  • 2 Wochen später...

Ich habe ein komplettes Dach mit beiden Glasteilen und Rahmen hier stehen.

Würde alles komplett abgeben. Dach ist zerlegt und Mechanik funktioniert nicht mehr.

Bei Interesse kann ich Bilder und mehr Infos Dir zuschicken.

 

 

Gruß Volker

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Entwarnung... jedenfalls zum Teil, denn ich habe heute die beiden beweglichen Glasscheiben bekommen! War für janihani sicher ein gutes Geschäft, aber für mich auch, weil die Neuteilpreise geradezu explodiert sind. Und ich kam mal raus (HH --> Berlin --> HH). Der Rahmen mit Antrieb und den derzeit defekten Glasplatten 1+4 ist schon neu bestellt, keine Experimente. Nächste Woche wird per Werkstatt, also nicht selber, repariert und der Wagen muß wieder rollen. Mietwagen haben wir heute abgegeben.

 

Wenn alles durch ist mache ich noch mal eine Liste mit den aktuellen Kosten und (Rest-)Werten für unseren Schaden und für die OSS-Teile im Besonderen.

 

Vielen Dank an alle Anbieter und Vermittler im Hintergrund! Super Forum&Club.

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Nachdem nun alle Glasschäden repariert sind und das Auto wieder nutzbar ist, hier noch die Eckdaten zu den Finanzen:

 

A2 1.4 TDI (AMF)

BJ 2003

255.000 km

Scheckheftgepflegt bei Audi

2. Hd seit 2003

ATM Audi 90.000 km (über Carlife Plus....)

Listen-Neupreis 29.900 Euro

 

Laut Gutachten:

Wiederbeschaffungswert 6300 Euro

Reparaturkosten nur Front/Heckscheibe und OSS: 8014 Euro (also weniger als 130%, hätte dann repariert werden können wenn sonst alles in Ordnung ist)

Reparaturkosten inkl. Lackarbeiten: 11.200 Euro (also wirtschaftlicher Totalschaden)

Restwert laut Gutachten: 350 Euro

Versicherung findet Bieter für 850 Euro

 

Also hat uns die Versicherung 6300 - 850 = 5450 Euro ausgezahlt. Davon soll nun die Reparatur bezahlt werden. Da wir ein neues OSS mit den festen Glasteilen 1 und 4 genommen haben, wird das knapp. Neues OSS mit gebrauchten Deckeln 2+3 liegt dann bei 4100 Euro mit Lohnkosten bei Audi, anderen Werstätten traue ich das nicht zu. Front- und Heckscheibe wurden bei Junited Autoglas für 550 + 850 = 1400 Euro gemacht (dazu noch gleich ein Beitrag im Frontscheibenthread). Bleibt also nichts mehr übrig für die Lackarbeiten, außer dem Nutzungsausfall von der Versicherung. Habe aber auch kein Problem ein paar Hunderter draufzulegen, immer noch besser als irgendein anderes altes mir unbekanntes Auto zu kaufen. Und so ein A2 wie unserer wäre sehr schwer zu bekommen.

 

Noch ein paar (erschreckende) aktuelle Preise für Neuteile original Audi, jeweils plus MWST:

FRONTSCHEIBE 8Z0 845 099 J NVB: 316.80 Euro

RAHMEN / BETAETIG SD 8Z0 877 049 B: 2475.00 Euro (das ist das OSS mit Rahmen und Mechanik, ohne Motor und ohne die beiden beweglichen Glasdeckel 2+3)

GLASSCHIEBEDACH V 8Z0 877 056: 369.60 Euro (Glasdeckel 2)
GLASSCHIEBEDACH H 8Z0 877 055: 480.70 Euro (Glasdeckel 3)

HECKSCHEIBE MIT SPOILER 8Z0 845 499 F NVB: 513.70 Euro

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Am Freitag hat jemand vor mir gewendet und mir kein Platz gelassen. :eek:

Zum Glück fährt der Kleine noch und es sieht nicht so schlimm aus. Mal sehen, wie es dann drunter ausschaut.

 

Mein Schrauber erzählte was davon, dass nach der Reparatur nochmals der Gutachter vorbei kommen soll, und die Reparatur bestätigen soll.

Ich hatte gerade andere Sachen in Kopf und habe nicht so genau zugehört.

 

Heute lese ich in "Was tun nach einem Unfall", einem Ratgeber vom ADAC folgendes:

 

"Davon wird der Restwert abgezogen, es sei denn, das unfallbeschädigte Fahrzeug wurde tatsächlich verkehrssicher repariert und wird mindestens 6 Monate weiter genutzt."

 

Somit kann man sich wohl doch den Restwert auszahlen lassen. Zumindest verstehe ich das so.

20171208_155530.jpg

was-tun-nach-einem-unfall.pdf

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vor 18 Minuten schrieb janihani:

"Davon wird der Restwert abgezogen, es sei denn, das unfallbeschädigte Fahrzeug wurde tatsächlich verkehrssicher repariert und wird mindestens 6 Monate weiter genutzt."

 

Das ist ein interressanter Aspekt. Über die Logik muß ich nochmal nachdenken, aber im ersten Ansatz ist da irgendwie etwas dran...

 

Immerhin hat es nicht Deine eierlegende 3L Wollmilchsau getroffen!

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Ich habe mich heute bei meinem Schrauber bzw. den Gutachter informiert.

Es ist tatsächlich so, dass nach erfolgter Reparatur ein Nachtragsgutachten erstellt werden muss/soll, mit dem dann bescheinigt wird, dass das Fahrzeug repariert wurde.

Das wird dann bei der Versicherung eingereicht und man bekommt dann den Restwert ausgezahlt (weil der Wagen ja nicht verschrottet wurde).

Die Kosten für das Nachtragsgutachen werden von der Versicherung übernommen, wenn der Restwert die Bagatellgrenze überschreitet.

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Am 10.12.2017 um 17:11 schrieb gaudi:

Restwert laut Gutachten: 350 Euro

Versicherung findet Bieter für 850 Euro

Zählt hier nicht das Gutachten??(

 

Nächstens stellen die die Fahrzeuge in eBay ein...

 

MfG Chris

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Das  mit den Restwertbörsen, ist mir durchaus bewust. Ich bin bisher

jedoch davon ausgegangen, daß die Gutachter dies machen.

Der Hinweis auf die Bucht, war etwas überspitzt, von mir....

850€, für einen Totalschaden, mit 250.000Km, ist für einen gewerblichen

Händler eine stolze Hausnummer und für mich halt einfach nicht nach-

vollziehbar.?(

 

MfG Chris

Bearbeitet von Gast
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