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7Jx17 ET 38 Felge mit 215/40 R17 Reifen


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Guten Tag zusammen,

 

ich heiße Lukas, bin 19 Jahre alt und besitze meine A2 1.6 FSI jetzt seit knapp 2 Jahren.

 

Da meine Sommerfelgen nicht mehr zu gebrauchen sind brauche ich für diesen Sommer neue. Mit diesem Schritt wollte ich dann auch direkt auf 17 Zoll umsteigen.

Der Vorbesitzer hat sich 7 1/2Jx17H2, ET35 mit 205/40 R17 Reifen eintragen lassen. Ich hab jetzt ein super Angebot gefunden für 7J17 ET38 Felgen. Das sind an sich ja die Maße der S-Line Felgen, dass dürfte bei der Eintragung also keine Probleme geben.

Allerdings sind auf diesen Felgen jetzt 215/40 R17 Reifen.

 

Kann ich mir das eintragen lassen? Hat das schon mal wer versucht?

 

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Bei 215/40R17 wird de TÜV prüfen, ob die Reifen nirgendwo schleifen. Kritische Stelle ist vorne im Radkasten. Das ABS Kabel muss anders befestigt werden, Der TÜV wird bei über 1% mehr Umfang wahrscheinlich ein Tachovergleichsfahrt verlangen, bevor die Reifen eingetragen werden. Er fährt 3x (50/70/100 km/h laut Tacho) eine bestimmte Strecke ab, und vergleicht die Abweichung mit einem externen GPS Messgerät. Der Tacho muss iime mehr wie das Messgerät anzeigen. Zeigt er weniger oder gleichviel an, wird es nichts mit der Eintragung, es sei den der Tacho lässt sich anpassen. Das kostet aber. Ich habe bei 195/50/R16 statt 185/50/R16 vor einem Jahr 80 Euro für die Eintragung plus Messfahrt bezahlt. Eventuelle Tachoanpassung kommt dann noch oben drauf. Bei 215/40/R17 könnte es so grade eben noch ohne Tachoangleichung hinhauen.

 

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Vielen Dank! 
War heute bei der Dekra, im ersten Laden wurde ich einfach mit "Nein, geht nicht" wieder weggeschickt, im Anderen hat der Herr sich bemüht, konnte mir aber auch nicht weiterhelfen und hat mir gesagt, dass ich beim TÜV nachfragen soll.

Ich hab außerdem noch das hier gefunden. Laut dem müsste ich ja sogar um die Tachoanpassung herumkommen.

 

Werde jetzt morgen bewaffnet mit:

  • der Erlaubnis für die S-Line Felgen
  • der ABE für die eventuell neuen Felgen
  • der ABE für die Felgen aus dem obigen Thread

Ich werde mal berichten was draus geworden ist! :)

Schönen Abend noch!

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So, dann melde ich mich jetzt wieder:

 

Letzte Woche Freitag konnte mir nicht weitergeholfen werden, da der Prüfer, der sowas beurteilen kann nicht da war.

Heute war er dann da und hat an sich das okay gegeben, allerdings betont, dass noch ein Restrisiko besteht. Außerdem müssen nach den Auflagen evtl. Arbeiten am Kotflügel gemacht werden.

Am Ende hat er mich dann noch nett darauf hingewiesen, dass zusätzlich zu den Anschaffungskosten noch die Eintragungskosten (125€) und der neue Fahrzeugschein (30€) auf mich zukommen.

 

Das zusammen + die evtl. Arbeiten an den Kotflügeln rechnen sich dann einfach nicht mehr und ich werde mir jetzt neue Felgen mit den für den A2 zugelassenen Felgen kaufen!

 

MfG Lukas

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Eine Frage habe ich jetzt noch: Ich habe jetzt neue 7x17 ET 38 5x100 Felgen gefunden, die super günstig sind!
Macht das einen Unterschied, wenn nach der Breite der Felge ein "J" steht oder nicht?

 

Wenn ich passend für A2 suche wird mir immer 7Jx17 angezeigt, bei diesen steht ja jetzt aber nur 7x17

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Nein, macht keinen Unterschied ;) Ist nur die Schreibweise.

 

ich hab 215/40R17 übrigends auf 7,5x17 ET35 und 7,5x17 ET32 eingetragen^^ Allerdings wurden mir 5mm Spurplatten Rundrum auferlegt da die Felgen dank Tieferlegung sonst geschliffen hätten.

 

Bei der Eintragung half mir Damals das Zender die Räder aufm A2 auf einer 7x17 Felge freigibt. Damit wars dan beim TÜV kein Problem.

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Alles klar! Danke ^_^

Nicht schlecht! Wahrscheinlich hätte es bei mir jetzt auch geklappt, allerdings geht es mir nicht unbedingt darum den breiten Reifen zu fahren, sondern eher um die Felge. Das Zender Gutachten hat mir auch zur Überzeugung des des TÜV-Prüfers geholfen.

 

Allerdings hätten Felgen mit Reifen 660€ gekostet, dazu gekommen wären 125€ Eintragungskosten und die 30€ für den neuen Fahrzeugschein + 60€ Versandkosten + evtl. Arbeiten am Kotflügel, wie der Prüfer meinte. Macht dann insgesamt 875€ für gebrauchte Felgen mit gebrauchten Reifen.

Hab gestern bei eBay statt direkt für den A2 einfach mal die Felge nach den Maßen gesucht und zack: 4 neue Felgen mit 4 neuen Falken Reifen für 600€ inkl. Versandkosten  :janeistklar:Da fällt mir die Wahl dann sehr leicht^^

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  • 4 Wochen später...

Tut mir leid, dass ich nicht geantwortet habe! Hab's irgendwie nicht mitbekommen...

 

Felgen hab ich aber jetzt am Montag bestellt und die kommen hoffentlich noch diese Woche, dann werde ich natürlich auch mal Bilder reinstellen :)
Es handelt sich dabei um die AEZ Cliff

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Gestern sind die guten dann endlich gekommen, ich habe sehnsüchtig gewartet. Es sieht bombastisch aus und ich kann nicht aufhören mir mein Auto anzuschauen :D

Hab gestern nur ein paar Bilder mit dem Handy geschossen, werde aber noch mit der Kamera welche machen und dann auch hier posten :)

 

 

IMG_20180416_203226_591.jpg

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  • 2 Wochen später...

Nabend,  ich suche wie bekloppt nach einer Abe im forum für 7,5j 17zoll s line Felgen für den a2 :/

 

irgendwie click ich mich durch doch ohne einen fund... 

 

wer kann mir helfen, würde mich freuen. 

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Liegt vielleicht daran das es NIE 7,5 Zoll Breite S-Line Felgen für den A2 gab.

 

Für den A2 gabs nur 7x17 ET38 vom A3 8L. Daher auch eine 8L Teilenummer.

 

S-Line Felgen in 5x100 gabs sowieso nur 2 Verschiedene.

 

7x17 ET38 und 8x18 ET33.

 

Mehr gab es nicht.

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Na da will ich auch gar nicht widersprechen HellSoldier :$

 

wieder was dazu gelernt xD

 

aufjedenfall handelt es sich um Nachbau der Sline Designs mit den o. g. maßen zu den ich gerne eine von maßen passende abe haben möchte. 

Auch wenn ich damit nicht weit komme ;)

hätte ich mein Wunsch eins in der Hand zu haben immerhin erreicht :)

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Ich werde dann nochmal die Tage gründlich die Felgen inspizieren :)

 

Bin zurzeit verschnupft und kraftlos und hoffe das ich irgendwie am Samstag es schaffe nach Legden zum Treffen zu kommen... ? 

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vor 8 Minuten schrieb HellSoldier:

Dann kann ich dir evtl auch helfen ;-)

 

das wäre super ^^

 

ich hoffe ich bin bis dann wieder auf den Beinen, 

 

snacks und Getränke bring ich dann mit :D

 

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Meine 17 zoller

 

 

hier sind aus einem anderen thread die Details zu meinen Felgen. 

 

aber ich werde aufjedenfall nochmal einen Rad abnehmen und jeden Winkel in Lupe nehmen :)vielleicht habe ich was übersehen da ich auf Anhieb keine kba Nummer fand.

 

die Freude das die endlich drauf kommen war zu groß :$

Bearbeitet von Bu85
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  • 1 Jahr später...

Hallo zusammen,

 

ich hole diesen Thread mal wieder hoch.

Habe mir 7x17 ET 38 AEZ XYLO Felgen mit 205/40 17 gebraucht gekauft. Im Gutachten (KBA 46029)  ist der A2 auch aufgeführt, allerdings mit einer Einschränkung, die ich so noch nie in einem Gutachten gesehen habe.

Zitat:

"51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. "

 

Heisst das tatsächlich, wenn das Fahrzeug bei Auslieferung die Reifengröße nicht in der COC-Bescheinigung eingetragen hatte, dass dann keine Möglichkeit der Eintragung besteht, oder dass dann eine Eintragung nicht notwendig ist?

Bisher hatte ich meine Erfahrungen als recht umfassend erachtet, was man so eingetragen bekommt, aber mit dieser Auflage bin ich noch nie konfrontiert worden. Ich habe die Räder jetzt so montiert und die passen auch und es schleift auch nix, aber ich habe irgendwie ein ungutes Gefühl, falls ich mal angehalten werde.

 

Vielleicht kann ja einer von euch da Licht ins dunkel bringen.

Danke schonmal.

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Achso Nachtrag:

COC-Bescheinigung habe ich natürlich nicht und in der Zulassungsbescheinigung ist eh nur die Standard Bereifung eingetragen.

COC-Bescheinigung wollte ich jetzt auch nicht nur deswegen kostenpflichtig bestellen, um nachzusehen, ob das vielleicht eingetragen sein könnte oder nicht. Denn wenn nicht, hätte ich mit diesem Gutachten wohl keine Chance, oder?

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vor 1 Stunde schrieb rainer911:

Zitat:

"51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. "

 

Heisst das tatsächlich, wenn das Fahrzeug bei Auslieferung die Reifengröße nicht in der COC-Bescheinigung eingetragen hatte, dass dann keine Möglichkeit der Eintragung besteht, oder dass dann eine Eintragung nicht notwendig ist?


Die Modellversion mit BBY-Motor wurde seit 05.2002 bis Produktionsende hergestellt. In diesem Zeitraum konnte man den A2 gem. Preisliste ab Werk auch separat mit den 17-Zöllern ausstatten lassen. Oder aber man orderte das S-Line-Paket, das die 17-Zöller inkludierte. Ich habe trotzdem mal in der CoC meines A2 nachgesehen - und war erstaunt, dass in ebendieser kein Eintrag der 17-Zöller vorhanden ist. Mein A2 hat jedoch kein S-Line-Paket, daher wohl keine Eintragung der 17-Zöller in der CoC. Insofern wäre der Auslieferungszustand Deines A2 zu klären.

 

Da jedoch die 17-Zöller ab Werk erhältlich gewesen sind, ist anzunehmen, dass besagte Rad-Reifen-Kombination problemlos eintragungsfähig ist. Es wäre dann nur noch der Tragfähigkeitsindex der ab Werk erhältlichen 17-Zöller zu klären und mit dem entsprechenden Index der Nachrüstfelgen zu vergleichen. 

 

vor 1 Stunde schrieb rainer911:

Achso Nachtrag:

COC-Bescheinigung habe ich natürlich nicht und in der Zulassungsbescheinigung ist eh nur die Standard Bereifung eingetragen.

COC-Bescheinigung wollte ich jetzt auch nicht nur deswegen kostenpflichtig bestellen, um nachzusehen, ob das vielleicht eingetragen sein könnte oder nicht. Denn wenn nicht, hätte ich mit diesem Gutachten wohl keine Chance, oder?

 

Entsprechende Hinweise, ob die 17-Zöller in der CoC stehen könnten oder werden, finden sich im Ausstattungsaufkleber im Kofferraum oder im Serviceheft. Dort mal nach folgenden Codes suchen:

  • "E4J" -> S-Line-Paket
  • "H5J" -> Reifen 205/40-ZR17

 

Heißt am Ende im Klartext:  steht besagte Rad-Reifen-Kombi in der CoC (bzw. ist davon auszugehen), würde ich die CoC bestellen und eine Kopie ins Fzg. legen. Steht sie nicht in der CoC, dann Eintragung beim TÜV. Weiter so "in der Grauzone" rumfahren würde ich persönlich nicht, zumal die CoC, sofern sie denn kostenpflichtig sein sollte, immer noch günstiger ist als ein etwaiges Bußgeld bei einer Kontrolle oder die Nichtzuteilung der Plakette bei der nächsten HU nebst erforderlicher Wiedervorführung mit CoC-konformen Rädern. 

Bearbeitet von heavy-metal
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Welche Auflagen stehen noch im Gutachten - die 51G sagt oft nur aus, dass die Räder Eintragungsfrei sind wenn bereits in den CoC Papieren vorhanden. 

In einer anderen Auflage steht dann meist, dass wenn sie nicht bereits in den CoC eingetragen sind, diese durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen nach §19.3 eingetragen werden müssen... 

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Danke schonmal für die Antworten. Ich schaue nachher mal beim Fahrzeug nach dem Ausstattungsaufkleber, bin aber sicher, dass der keine S-Line-Ausstattung hat.  Ich glaube, der hat nur das Advance Package, bei dem keine anderen Räder vorgesehen waren.

 

Den Link zum Gutachten habe ich hier http://www.raeder-gutachten.de/gutachten/aez/Xylo/Xylo-AXY-7x17/Audi-100-5-57-38.pdf

Da steht zum A2 allerdings auch nix weiter zur Eintragung drin, nur die allgemeinen Hinweise Richtung Traglast, Metallventile, Klebegewichte, Radschrauben etc.

Bei den anderen Typen im Gutachten  (A1 und A3) ist die Auflage vorhanden:

Zitat:

"11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die  Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. "

 

Alles sehr seltsam. Zur Not werde ich wohl tatsächlich zum TÜV fahren müssen und dort nachfragen.

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