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Grundsätzliche Frage zur Gewährleistung bei Defekt eines Produkts (Onlinebestellung)


Nagah

Empfohlene Beiträge

Hallo Freunde,

 

ich habe eine grundsätzlich Frage.

Wenn ich ein Autoteil online kaufe und es innerhalb von 6 Monaten kaputt geht, darf der Händler mich dazu zwingen Kopien des Kfz-Scheins und der Werkstattrechnung einzureichen oder die "Garantieprüfung" abzulehnen?

Ich habe das Teil schon mit Beschreibung des Fehlers zurück gesendet, aber jetzt eine E-Mail erhalten in der mir gesagt wird dass die Garantieprüfung abgelehnt und mir das Teil zurück gesendet wird, wenn ich die Dokumente nicht nachreiche.

 

Ist das so üblich? Ich möchte meinen Kfz Schein eigentlich nicht einreichen, da die das in meinen Augen schlicht nichts angeht.

 

Besten Dank für eure Einschätzung.

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Normalerweise müssen keine anderen Belege als eine Rechnungskopie mit der defekten Ware versandt werden. Und bis 6 Monate nach dem Kauf liegt ja die Beweislast beim Verkäufer. Der möchte natürlich so weit wie möglich sicher sein, dass das gelieferte Teil nicht wg eines fehlerhaften Einbaus ausgefallen ist, mithin also korrekt eingebaut wurde - was durch eine mitgesandte Werkstattrechnung relativ glaubhaft gemacht werden könnte.

 

Auf das Mitsenden von Werkstattrechnungen im Fall der Mängelrüge müsste der Verkäufer aber in seinen AGB hinweisen. Sonst wüsste ich nicht, auf welche Rechtsgrundlage er sich berufen möchte.

 

Was das Mitsenden der ZB1 betrifft, kann ich nur spekulieren. Evt geht es um die Überprüfung, ob das bestellte / reklamierte Teil zum betreffenden Fz passt. Ich würde, wenn ich die kpl Daten der ZB1 nicht preisgeben möchte, mir damit behelfen, indem ich nicht mit dem Mangel in Zusammenhang stehende Fz-Daten beim Kopieren abdecke oder nachträglich schwärze.

Bearbeitet von heavy-metal
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