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Lupo 3L Umbau auf Handschaltung // Kupplungsseil viel zu kurz


Aluhutkugel

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Hallo Leute,

 

ich würde gerne wissen, welches Kupplungsseil von Euch im Lupo 3L verwendet wurde, da meins viel zu kurz ist und zu straff sitzen würde. 

Adapterhülsen wären (eigentlich) keine Option. Dann lieber ein Seil, dass gleich die richtige Länge hat. 

 

Über Links oder Teilenummern freue ich mich! 

 

LG Oli

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Ich selbst habe (noch) nicht umgebaut aber seit geraumer Zeit einige der Teile gehortet. Aus den Anleitungen die im Netz kursieren, kenne ich auch die Hülsen-Variante und habe sie mir schon mal von einem Bekannten, der Dreher war enfertigen lassen, kurz bevor er im Herbst letzten Jahres in Frührente ging.

Gerne tausche ich mich aber auch mit dir über den Umbau aus. Am besten dann per PN, wenn du magst.

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Klar gerne!

Ich weiß halt auch von einigen Umbauern, dass bei denen der Kupplungszug ohne weiteres gepasst hat... Daher war auch meine Überlegung es direkt mit einem passenden zu tun. 

Hast du vielleicht eine Hülse über, für den Fall, dass es doch kein Seil gibt was passen könnte?:D

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Hi,


habe bei meinem Lupo 3L folgende Teile verbaut:
- Lagerbock 6X1 721 115 E
- Kupplungspedal 6N1 721 321 E
- Kupplungsseil 6X1 721 335

 

Genau, das Seil ist zu kurz, habe dann einen Adapter gedreht wie im Anhang. Damit funktioniert auch die automatische Nachstellung. Und auch bei der Eintragung beim Tüv gabs keine Probleme.

Vg,

 

Kupplungsadapter.thumb.png.00a529d8115e9cfbc6eaea6cfc4e90b0.png

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Hmm okay, wusste nicht dass man die eintragen lassen muss... Hast du vielleicht das ein oder andere übrig? Ich habe in der Umgebung keinen Dreher, der mir das zu einem vernünftigen Preis macht

vor einer Stunde schrieb cho:

Hi,


habe bei meinem Lupo 3L folgende Teile verbaut:
- Lagerbock 6X1 721 115 E
- Kupplungspedal 6N1 721 321 E
- Kupplungsseil 6X1 721 335

 

Genau, das Seil ist zu kurz, habe dann einen Adapter gedreht wie im Anhang. Damit funktioniert auch die automatische Nachstellung. Und auch bei der Eintragung beim Tüv gabs keine Probleme.

Vg,

 

Kupplungsadapter.thumb.png.00a529d8115e9cfbc6eaea6cfc4e90b0.png

 

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Hallo,

 

warum muss das eingetragen werden? T3-Fahrer (bin ja auch einer) sind sehr experimentierfreudig was z. B. lange 5. Gänge oder Übersetzungen des Differenzials anbetrifft. Da fragt auch keiner nach dem TÜV, also warum muss der 3L-A2 nach Umbau vorgeführt werden?

 

Gruß aus Kleve

Clemens

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Eigentlich muss nichts eingetragen werden, da das Getriebe das selbe bleibt, lediglich die Schaltbetätigung wird geändert, was meines Wissens nach nicht Eintragungspflichtig ist. 

Nur wie es aussieht bei Teilen, die man selbst angefertigt hat (Adapterhülse für das Kupplungsseil) bin ich mir nicht so sicher...

 

Ich denke den meisten TÜVern wird in erster Linie gar nicht auffallen, dass es umgebaut wurde, solange alles ordentlich, sauber und mit Teilen aus dem VW Regal gemacht wurde. 

 

LG Oli

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Am 19.4.2019 um 19:06 schrieb Chefin67:

Hallo,

 

warum muss das eingetragen werden? T3-Fahrer (bin ja auch einer) sind sehr experimentierfreudig was z. B. lange 5. Gänge oder Übersetzungen des Differenzials anbetrifft. Da fragt auch keiner nach dem TÜV, also warum muss der 3L-A2 nach Umbau vorgeführt werden?

 

Gruß aus Kleve

Clemens

 

Nur weil die Szene bei solchen Umbauten sich nicht um eine Abnahme kümmert, heißt das nicht, dass es legal ist, was die Szene tut. Grundsätzlich ist jede Änderung eintragungspflichtig, die zur Zeitpunkt der Typzulassung des Fahrzeugs oder der Erstzulassung  Typzulassungsrelevant war.  Was typzulassungsrelvant war kann man grob daran erkennen, was im Fahrzeugschein, der COC und teilweise auch technischen Datenblättern des Herstellers abgelesen werden kann bzw. Einfluss auf diese Werte hat. Sprich: Gangübersetzungen, Abgaswerte, Rad-/Reifen-Kombinationen sind genannt, somit wäre eine Änderung eintragungspflichtig, die Bauteile ändert, welche bei der damaligen Messmethode Einfluss auf das Ergebnis gehabt hätten.

 

Konkret: Bei Fahrzeugen mit EURO1-4 ist die Änderung der Gesamtübersetzung oder Getriebeübersetzungen in jedem Fall eintragungspflichtig. Änderungen in der Gesamtübersetzung von Gang 1-4 gehen ohne Nachprüfung durch, wenn die Änderung je Gang im Bereich von +- <=8% der Gesamtübersetzung ist (mehr geht ohne neue Prüfung nur, wenn es Fahrzeugausstattungen des Typs gab, die ab Werk mit einer anderen Übersetzung ausgeliefert wurden).  Änderungen im 5. Gang sind oft beliebig möglich, weil dieser Gang nicht zwingenden im NEFZ gefahren musste, aber auf Wunsch des Herstellers gefahren werden konnte.

 

Wesentlich ältere Fahrzeuge, also alles vor EURO1 müssen gesondert betrachtet werden. Da es Abgasvorschriften erst seit 1970 in Europa gibt, spielt dieses Thema bei allen Fahrzeugen welche zuvor zugelassen wurden, wahrscheinlich gar keine Rolle. Dazu gibt es in der Wikipedia den Abschnitt Geschichte, in der einige Abgasvorschriften vor EURO1 genannt wurden.

 

 

Fraglich ist, ob eine Änderung von Automatik auf Handschalter eintragungspflicht ist. Grundsätzlich könnte man den Zyklus, so wie er damals im Labor gefahren wurde, auch mit der serienmäßig verbauten TipTronic fahren, sprich die Ergebnisse sollten bei einer reinen Betrachtung gleich bleiben. Und wer weiß: Möglicherweise wurde der Zyklus auch manuell gefahren - man wird es ohne Insiderwissen von Audi nicht herausbekommen.  Aus diesem Betrachtungswinkel sollte der Umbau nicht abgasrelevant sein und auch die Endgeschwindigkeit ändert sich nicht.

 

Ob die technische Umsetzung eintragungspflichtig ist, weiß ich nicht, aber letztendlich ist es grundsätzlich so, dass man als Umbauer in der Beweispflicht ist. Der Staat ist jedenfalls nicht in der Pflicht zu beweisen, dass so eine Maßnahme Einfluss auf Typzulassungsrelevante Merkmale hat. Die Bewertung ist Sache eines amtlich anerkannten Sachverständigen. Ein Argument könnte sein: Für diesen Umbau ist die Modifikation des Motorsteuergerätes notwendig. Ob die durchgeführten Maßnahmen Einfluss auf das Abgasverhalten haben, müsste ein Gutachten bewerten...

 

 

 

 

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Am 19.4.2019 um 13:32 schrieb Aluhutkugel:

Hmm okay, wusste nicht dass man die eintragen lassen muss... Hast du vielleicht das ein oder andere übrig? Ich habe in der Umgebung keinen Dreher, der mir das zu einem vernünftigen Preis macht

 

    

Kann Dir leider keine Teile anbieten, aber mit der TZ solltest ja relativ schnell an so eine Hülse rankommen. 

Vg

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  • 2 Monate später...
Am 24.4.2019 um 08:21 schrieb c_a:

Meine A2 3L Handschalter waren beide schon zur HU und die Prüfer hat nur die Umsetzung interessiert, aber Eintragungspflichtig wäre das nicht.

 

Das heißt leider gar nichts. Manche TÜV-Prüfer meinen zwar, sie seien Halbgötter in grau (oder blau?), haben aber nicht unbedingt wirklich Ahnung, evtl. die HU-Prüfer noch weniger, als die für Sonderabnahmen.

 

Beispiele:

 

Viele T3 sind auf TDI umgebaut. Einen habe ich mal zufällig getroffen und gefragt, ob da nur "TDI" dran steht oder auch TDI drin ist. Er sagte, dass TDI drin ist. Ich fragte ihn dann welche Abgasnorm er eingetragen bekommen hat und wie er diese Eintragung bekommen hat. Er sagte, dass er EURO 2 habe und dass der TÜV-er das deswegen so eingetragen hat, weil das Spenderfahrzeug des TDI-Motors EURO 2 hatte. Falsch! Bei PKW wird grundsätzlich das ganze Fahrzeug auf der Abgasrolle einer NEFZ-Prüfung unterzogen, nicht der Motor alleine. Wer jetzt glaubt, dass ein Motor, der in einem Golf 3 (vielleicht gerade so) EURO 2 erfüllt hat, auch im T3 EURO 2 erfüllt, glaubt wahrscheinlich auch an den Weihnachtsmann. Alleine der Mehrverbrauch sollte Bände sprechen...

 

Bei LKW (ich glaube, über 3,5 to) ist das anders. Da wird nur der Motor alleine einem Prüfstandstest unterzogen. Die Abgaswerte werden auch nicht wie bei PKW in g/km sondern in g/kWh angegeben.

 

Vollabnahme eines neuen Anhängers: der TÜV-er sagte, dass die Rückleuchten zu hoch angebracht seien. Lt. StVZO wären max. x,x m zulässig. Aber er wolle nochmal im Büro nachschauen. Als er wieder raus kam, sagte er, dass die zwar nach StVZO zu hoch seien, nach ECE-R ginge das jedoch. Zu Hause habe ich nachgeforscht: in ECE-R und StVZO stehen dieselben Werte...

 

Spätere Auflastung des selben Anhängers von 900 kg auf 1100 kg zul. G-Gew. Vorab fragte ich, ob das geht, denn die eingebaute Achse hat 1000 kg Achslast (Reifentragfähigkeit entsprechend) und die zul. Stützlast beträgt 100 kg. Er sagte, dass das geht, ich bräuchte nur eine neue Bremsberechung. Als ich die dann hatte, geriet ich wegen der Eintragung dann aber an einen anderen TÜV-er, der erst sagte, dass es nicht ginge, die Summe aus Stütz- und Achslast als zul. G-Gew. einzutragen. Erst nachdem ich ihm sagte, dass einer seiner Kollegen das bestätigt hatte und ich ihm den Fahrzeugschein meines T3 zeigte, bei dem das auch so war (natürlich nicht Stütz- sondern Vorderachslast), erklärte er sich wenigstens bereit, mal nachzuforschen. Nach ewiger Zeit kam er wieder raus und trug es ein.

 

Konkret zum Umbau von Automatik-Schaltung auf Handschaltung. Bei einem Handschalter sind im NEFZ die Schaltpunkte (Geschwindigkeiten (nicht Drehzahlen) bei denen hoch und runtergeschaltet wird) genau vorgeschrieben. Sie sind für alle PKW gleich - d.h. ein Fahrzeug mit längeren Übersetzungen schaltet bei geringeren Drehzahlen, als ein Fahrzeug mit längeren Übersetzungen. Bei einem Automaten macht das das Getriebe bzw. dessen Steuergerät so, wie es programmiert ist. Es kann also durchaus sein, dass ein Automat früher schaltet, als es lt. NEFZ beim Handschalter vorgeschrieben ist. Demzufolge kann es sein, dass die Abgaswerte bei einem gem. NEFZ geschalteten Handschalter nicht denen eines Automaten entsprechen, auch wenn die einzelnen Gangübersetzungen nicht geändert werden.

 

Im NEFZ sind auch die Beschleunigungen und Verzögerungen vorgegeben, also die Zeiten, die für die Erhöhung bzw. Verringerung von einer auf die nächste Geschwindigkeit einzuhalten sind. Auch das unabhängig vom Fahrzeugtyp. D.h., dass z.B. ein T3 mit 37kW Saugdiesel oder eine 2CV Ente "aus dem letzten Loch pfeift", während ein Bugatti Veyron mit 1001 PS schon mit Standgas zu schnell beschleunigt.

 

Zu den Beschleunigungen und Verzögerungen heißt es beim NÈFZ auch weiter, dass bei Fahrzeugen, die aufgrund Ihrer Fahrleistungen nicht so schnell beschleunigen können, wie vorgegeben, so lange mit Vollgas gefahren werden müssen, bis die vorgegebene Fahrkurve wieder erreicht wird. Bei der Verzögerung muss so weit Gas weggenommen werden, wie es der Fahrkurve entspricht, wenn das nicht reicht, muss die Fußbremse dazu genommen werden.

 

Ich habe mir mal die Fahrkurve hergenommen und versucht, wenigstens einigermaßen manuell nachzufahren. Die Beschleunigungen sind schon sehr lahm. Man muss quasi für jedes km/h, was man schneller werden soll, einen Bruchteil eines mm mehr Gas geben. "Zufälligerweise" schaltet mein Lupo 3L dann ziemlich genau bei den Geschwindigkeiten hoch, die dem NEFZ entsprechen *). Und zwar unabhängig davon, ob ECO aktiv ist oder nicht. Gibt man etwas mehr Gas, erfolgt im ECO-Modus das Hochschalten moderat später, mit deaktiviertem ECO-Modus sehr deutlich später.

 

Beim Verzögern weiß ich es jetzt nicht mehr wirklich. Ich vermute aber, dass man für den Fahrzyklus nicht so weit Gas wegnehmen muss, dass das Fahrzeug auskuppelt und segelt. Andererseits, wenn das der Fall wäre, wäre die Verzögerung wahrscheinlich so gering, dass gebremst werden müsste, also wieder eingekuppelt wird.

 

Dass es beim 3L zufälligerweise so ist, dass die Schaltpunkte mit und ohne ECO denen des Handschalters gem. NEFZ entsprechen, macht es sehr wahrscheinlich, dass ein Abgastest mit umgebautem Handschalter kein anderes Ergebnis bringt. Aber es muss eben erstmal anhand eines solchen Tests nachgewiesen werden, dass dem so ist. "Einfach so" geht also aus Prinzip nicht, genausowenig, wie es zulässig ist, einem völlig anderen Fahrzeugtyp nach einem Motorumbau die selbe Abgaseinstufung zu bescheinigen, weil das Spenderfahrzeug des Motors eine bestimmte Einstufung hatte.

 

Wenn ich hier von "Abgaswerten" spreche, meine ich nicht nur die limitierten Schadstoffe CO, NOx und CH sondern auch CO2. Seit EURO x wird nicht mehr der tatsächliche Verbrauch ausgelitert, sondern nur noch CO2 gemessen und aus dem CO2-Ausstoß auf den Verbrauch umgerechnet.

 

Aus den Abgaswerten eines Abgastests kann auch nicht zwangsweise ein Rückschluss gezogen werden, ob ein Fahrzeug eine bestimmte höhere Abgasnorm erfüllt. So können z.B. Umgebungsbedingungen anders sein (z.B. Starttemperatur des Tests, oder Zeitdauer nach Motorstart bis der eigentliche Test und die Probennahme beginnt). Oder ab einer bestimmten Stufe wurden die Verdunstungsemissionen erfasst (relevant hauptsächlich für Benziner, bei denen Benzindämpfe aus der Tankentlüftung entweichen oder durch den Kunststofftank diffundieren können - Einführung von Aktivkohlefiltern in der Tankentlüftung bzw. spezielle Oberflächenbeschichtung von Kunststofftanks).

 

*) Das ist ziemlich sicher der Grund, warum mein Lupo 3L das erste Auto war, bei dem ich etwas mehr verbraucht habe, als Werksangabe. Beim Jetta 1 D, Golf 2 TD und T3 TD habe ich deutlich weniger verbraucht (besonders in der Stadt - z.B. bei 50km/h im 5. Gang während NEFZ nur den 3. nimmt) als Werksangabe und dass, obwohl die Test-Bedingungen für EURO 4 beim 3L strenger sind, als bei den älteren Fahrzeugen, sich die Differenz Werksangabe - Praxis also hätte verringern müssen. Ich habe nämlich schon immer früh hochgeschaltet. Bei den alten Autos also deutlich früher als NEFZ, deswegen geringerer Praxisverbrauch. Der 3L schaltet schon von alleine so früh, wie ich schalten würde.

 

Bearbeitet von Lupoliver
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