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TüV-Süd A2 kuriose Erfahrung


Ingo45

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Hallo liebe Freunde des A2., 

 

über meine Erfahrungen bei der Hauptuntersuchung beim TÜV in Stockach möchte ich hier berichten. Aber viele Worte machen brauche ich sicher nicht. Der Brief des Dienststellen Leiters aus Singen vom TÜV- Süd spricht für sich. Ich hatte das Vergnügen 2 Monate einen Audi A2 zu fahren bis er nach 2 Monaten von der hiesigen KÜS Prüfstelle denen gravierender Verkehrsunsicherheit stillgelegt wurde. Grund ein gebrochener und mehrfach eingerissener Längsträger. Da der Wagen einen Tag vor dem Kauf die Hauptuntersuchung ohne Mängel bestanden hat, habe ich den Wagen gekauft.  Auf eine Beschwerde hin bekam ich vom Dienststellenleiter in Singen diese kuriose Antwort. Also eines ist sicher, dort kennt man die Besonderheiten vom Audi A2 nach 19 Jahren immer noch nicht. Als Anlage das Schreiben:

 

Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin /////////
07731 ........... siegfried.llllllllll@tuev-sued.de
wir kommen zurück auf den im Betreff genannten Vorgang und nehmen nach unserer Besichtigung des betreffenden Fahrzeuges durch unseren Mitarbeiter Herrn ::::::::::: und interner Prüfung des Sach- verhaltes hierzu wie folgt Stellung:
Am 08.10.2018 wurde an dem betreffenden Kraftfahrzeug Audi A2 durch unseren amtlich anerkannten Sachverständigen Herrn ////////// eine Haupt- und Abgasuntersuchung an unserer Prüfanlage in Stockach durchgeführt.
Nach den von Ihnen durchgeführten Recherchen und der vorgelegten Dokumentation hatte das Fahrzeug zuvor einen Unfallschaden erlitten, der im Rahmen der Hauptuntersuchung von unserem Sachverständigen nicht erkannt wurde.
Das Fahrzeug wurde offenbar nach dem Unfallschaden nicht fachgerecht repariert.
Die Hauptuntersuchung umfasst eine vom Gesetzgeber definierte Sicht- und Funktionsprüfung. Insbesondere umfasst die Hauptuntersuchung aber keine Demontage von Anbauteilen.

 

 Bei dem betreffenden Fahrzeug ist die Motorhaube fest angebracht und nur ein Wartungsbereich ohne Demontage der Motorhaube einsehbar, so dass die Erkennbarkeit des Unfallschadens im Motorraum nicht gegeben war.
Bei der Nachbesichtigung konnte von unten nur ein leichter Riss am Rahmenlängsträger sowie ein Sprung in der untersten Ecke der Windschutzscheibe erkannt werden. Da das Fahrzeug nach der Haupt- untersuchung noch über einige Zeit gefahren wurde, kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Riss sich zwischenzeitlich aufgeweitet bzw. der Sprung erst später infolge der Verwindung der mangelhaft reparierten Karosserie entstanden ist.
Aus unserer Sicht lässt sich zusammenfassend feststellen, dass die Anhaltspunkte, die auf den Unfallschaden hindeuteten zum Zeitpunkt der Hauptuntersuchung zumindest nicht so augenfällig waren, dass diese zwingend hätten erkannt werden müssen.
Daher bitten wir um Verständnis, dass wir auch aus anderen rechtlichen Gründen, die Ihnen bekannt sein dürften, hinsichtlich der Haftungsfrage auf denjenigen verweisen müssen, der die Reparatur durchgeführt hat bzw. auf den Verkäufer des Fahrzeuges.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Dipl.-Ing. Siegfried ????????? Niederlassungsleiter

 

 

Ich freue mich noch zu leben, denn in den 2 Monaten habe ich 3000 km auf der Autobahn gefahren mich gefreut, das der Wagen ohne Probleme auch 180km gefahren ist. 

Für mich ist eine mängelfreie Hauptuntersuchung nicht mehr ein Kriterium einen Wagen zu kaufen. 

 

Allen weiterhin ungetrübten Fahrspass mit dem tollen Auto.

Ingo

 

 

 

 

Bearbeitet von Ingo45
Der Name des Dienststellenleiter wurde entfernt
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Eine HU im Zuge eines (gewerblichen) Verkäufers sagt leider oftmals nicht viel.

 

Wir haben einmal einen Audi 100 Typ 44 mit frischer HU gekauft.

Eine der beiden hinteren Bremstrommeln war ohne Funktion ( ein Federelement fehlte );

die Bremsleitungen vom HBZ zu den hinteren Trommeln waren bei der Demontage wie Spaghettis brechbar.

Zumindest die nicht vorh. Bremswirkung infolge einer nicht funktionierenden Bremstrommel muss definitiv erkannt worden sein

wenn der Wagen auf einem Bremsenprüfstand gewesen wäre.

 

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Gar nicht, der Wagen steht seit Dezember 2018 hier auf dem Hof, weil bis vorige Woche die Anwälte sich gestritten haben. Vorige Woche habe ich das Verfahren einstellen lassen. Der Wagen hat 4100€ gekostet, 2000€ Habe ich bereits für das Beweissicherungsverfahren Vorauszahlung geleistet und dann kam die Aufforderung vom Gericht nochmal 2000€ an die Gerichtskasse zu senden, weil der Gutachter das nicht zugelassene Fahrzeug in eine Werkstatt seines Vertrauens bringen muss. 

Ein Beweissicherungsverfahren kostet wenn es hoch ist 1000€ und 10km Abschleppen 120-210€. Ich wollte mich nicht mit Billigung des Gerichts ein weiteres Mal betrügen lassen. Recht haben und Recht bekommen sind zwei Dinge. Siehe kurioses Schreiben vom Dienststellenleiter aus Singen!

 

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vor 1 Minute schrieb Ingo45:

Gar nicht, der Wagen steht seit Dezember 2018 hier auf dem Hof, weil bis vorige Woche die Anwälte sich gestritten haben. Vorige Woche habe ich das Verfahren einstellen lassen. Der Wagen hat 4100€ gekostet, 2000€ Habe ich bereits für das Beweissicherungsverfahren Vorauszahlung geleistet und dann kam die Aufforderung vom Gericht nochmal 2000€ an die Gerichtskasse zu senden, weil der Gutachter das nicht zugelassene Fahrzeug in eine Werkstatt seines Vertrauens bringen muss. 

Ein Beweissicherungsverfahren kostet wenn es hoch ist 1000€ und 10km Abschleppen 120-210€. Ich wollte mich nicht mit Billigung des Gerichts ein weiteres Mal betrügen lassen. Recht haben und Recht bekommen sind zwei Dinge. Siehe kurioses Schreiben vom Dienststellenleiter aus Singen!

 

 

ach das kenne ich, hatte eine andere Geschickte im Jahr 2016 mit meiner Drohne... kannst vergessen.

 

nun was machst du jetzt mit deinem A2 ?

ich würde dir empfehlen das ganze sauber schweißen zu lassen, dann versiegeln und gut ist, ich weiß leider nicht wie der TÜV in Deutschland das so hinnimmt ! wäre zuvor ab zu klären.

 

wünsche dir viel glück und schade das es solche Menschen gibt die einen über den Tisch ziehen.

 

 

LG Michi

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vor 2 Stunden schrieb mhernach:

ich weiß leider nicht wie der TÜV in Deutschland das so hinnimmt ! wäre zuvor ab zu klären.

 

Warum?

 

Wenn er eine gerissene Karosse durchwinkt, dann kann doch gegen eine fachmännisch geschweißte Karosse aus Alu nichts sprechen oder :bonk:

 

Aber hauptsache, das eingebaute Fahrwerk ist keine 5 mm tiefer als im Gutachten.....sch*** auf ne heile Karosse bzw. tragende Teile

 

Aber was soll man sagen, dass ist Deutschland.

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Nun, bei der HU werden Prüfpunkte abgehakt. Dazu wird z.B. die Motorhaube nie aufgemacht, sondern nur von unten nach Öllecks geschaut. Bremsenprüfstand, Fahrwerksinspektion, Licht, HU, Kleinkram. Wüsste nicht welchen Vorwurf man dem TÜV machen wollte so der Schaden am Träger nicht von unten zu sehen war?

 

@Ingo45 Mit wem haben denn die Anwälte gestritten? Kann doch nur mit dem Verkäufer gewesen sein?

 

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Also die Richtlinie für die HU sieht eine Kontrolle des Hauptbremszylinders vor.

 

Deswegen wird bei der Inspektion an meinem A2 immer die Motorhaube abgenommen. Wie soll sonst der Hauptbremszylinder angesehen werden können.

Der Niederlassungsleiter hat dir m.E. nach nicht richtig geantwortet.

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Muss nicht auch die Bremsflüssigkeit überprüft werden ...

 

Also bei uns wird das beim Pickerl gemacht.

 

Thema schweißen...

Klar sollte es fachmännisch gemacht werden ich glaube auch nicht dass das Zuhause so ohne weiteres geht Aluminium zu schweißen ist nicht einfach und ohne richtige Ausrüstung auch gar nicht möglich auf keinen Fall wie es in diversen Facebook Seiten als Werbung kommt mit Lötzinn arbeiten.

 

Wünsche euch eine gute Nacht und ich lese weiter mit...

 

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vor 22 Stunden schrieb Ingo45:

Ich hatte das Vergnügen 2 Monate einen Audi A2 zu fahren bis er nach 2 Monaten von der hiesigen KÜS Prüfstelle denen gravierender Verkehrsunsicherheit stillgelegt wurde. Grund ein gebrochener und mehrfach eingerissener Längsträger. Da der Wagen einen Tag vor dem Kauf die Hauptuntersuchung ohne Mängel bestanden hat, habe ich den Wagen gekauft.  

 

Das verstehe ich nicht ganz.

Der Wagen hat einen Tag vor dem Kauf die HU ohne Mängel bestanden.

Warum war der Wagen dann nach 2 Monaten bei einer KÜS Prüfstelle?

 

Leider ist es (fast) unmöglich, dem Prüfer eine Schuld nachzuweisen.

 

Aber, wie sieht es auf der Verkäuferseite aus?
 

Wurde der Wagen als Unfallfrei verkauft?

Oder wurde angegeben, dass der Wagen einen Unfallschaden hatte und wieder "instandgesetzt" wurde?

 

In beiden Fällen sehe ich hier eine arglistige Täuschung als auch einen (erheblich) versteckten Mangel.

 

 

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Bevor das hier Seitenlang ausdiskutiert wird meiner Meinung nach ist das ein Erheblicher Sachmangel der zur Stilllegung des Fahrzeug führen müsste bei einer Hauptuntersuchung also ist die Prüfende Organisation hier Mitverantwortlich .

Man stelle sich mal vor der Fall tritt ein 130 Km/h auf der DAB der Vorderwagen Schert nach links aus in die Überholspur und Verursacht einen Unfall mit Todesfolgen .

Wer ist Schuld ??

Erstens die Organisation die im Nachweislichen Fall den Erheblichen Schaden nicht Protokoliert hat .

Zweitens der Verkäufer ob Privat oder Gewerblich spielt hier keine Rolle der Wissentlich den Schaden beim Verkauf Unterschlagen hat und das muss zwingend schriftlich im

Kaufvertrag stehen von wegen ich hab ihn Mündlich darauf hingewiesen gilt in dem Fall nicht .

Der Verkäufer trägt in diesem Fall sogar eine Aktive Mitschuld und müsste sogar mit Haftstrafe rechnen.

Also mein Rat ganz klar Rechtsanwalt , Anzeige  Fertig .

Für mich ist das ein Fall von Grob Fahrlässigen Verhalten und gehört Bestraft .

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Echt bitter, bei meinen HUs mit dem A2 wurde bisher immer die Haube runter genommen.

Wage aber zu bezweifeln das , dass irgendein Prüfer das gesehen hätte.?

Mein Schrauber meint das solch eine Reparatur nicht möglich ist.

Die Kohle für ein Verfahren wäre mir auch zu schade, es gibt halt immer

und überall Verbrecher, die versuchen schnelle Kohle zu machen.

Deuten denn andere Sachen auf den Unfall hin? Spaltmasse etc? Wie muss ein A2 verunfallen, das solche Schäden entstehen?

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vor 10 Stunden schrieb Cabriofahrer:

So sah mein Längsträger Links nach dem Unfall auch aus, da ist kein Riss den Längsträger kann mann abschrauben der Sichtbare Riss ist das Sikaflex das  muss erneuert werden nachdem der Träger abgeschraubt wurde bzw. erneuert wurde-

Das im Bild gezeigte Teil ist nicht das vordere demontierbare des Längsträgers sondern deren Aufnahme die hinten an dem Spritzwandquerträger verschweißt ist .

Ich musste auch erst genauer hinschauen um das zu erkennen ;)

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Hab da mal was selbstgemaltes:

image.thumb.png.42f1a13d5579d65c03bf17db026b2cd2.png

Das ist ein ursprünglich zweiteiliges Druckgussteil und kann IMHO nicht repariert, sondern nur (sehr aufwendig) ausgetauscht werden:

image.png.7a2c54bbdfc79ba9f8eb68f8f875ca13.png

 

Auto geht in die Presse, oder in den Osten wo es zurechtgepfuscht wird oder einfach so weiterfährt.

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Am 8.10.2019 um 13:56 schrieb Ingo45:

Vorige Woche habe ich das Verfahren einstellen lassen. Der Wagen hat 4100€ gekostet, 2000€ Habe ich bereits für das Beweissicherungsverfahren Vorauszahlung geleistet und dann kam die Aufforderung vom Gericht nochmal 2000€ an die Gerichtskasse zu senden, weil der Gutachter das nicht zugelassene Fahrzeug in eine Werkstatt seines Vertrauens bringen muss. 

Ein Beweissicherungsverfahren kostet wenn es hoch ist 1000€ und 10km Abschleppen 120-210€. Ich wollte mich nicht mit Billigung des Gerichts ein weiteres Mal betrügen lassen.

 

Sorry, aber ich habe nach dem Lesen dieses Threads das Gefühl, dass Du zu früh die Flinte ins Korn geworfen hast, zumindest aber bei Dir selbst Zweifel hast aufkommen lassen, dass Deine Argumentation "rechtssicher" bzw. beweisbar ist. Aber - zu meinem besseren Verständnis - der Reihe nach:

  • Du hast ein Auto gekauft, das einen erheblichen Unfallschaden hatte.
  • Der Verkäufer hat besagten Unfallschaden nicht von sich aus (!) erwähnt bzw. im Kaufvertrag vermerkt (wozu er gesetzlich verpflichtet ist).
  • Im Kaufvertrag ist hoffentlich vermerkt, dass keine mündlichen Nebenabreden bestehen. Vorteilhaft wäre, wenn Du einen Zeugen hast, der beim Fahrzeugkauf zugegen war und in Deinem Sinne aussagen kann.
  • Bei der HU ist der Unfallschaden nicht aufgefallen (bzw. in weitaus geringerem Maße protokolliert), weil ja "nur" eine HU durchzuführen und kein Unfallgutachten zu erstellen war. 

Dann ergibt sich folgendes Bild:

  • Arglistige Täuschung durch den Verkäufer ist stark anzunehmen. Erst recht, so lange Du beweisen kannst, dass Du, so kange Du das Auto selbst genutzt hattest, mit dem Auto keinen Unfall hattest, der zu einem derart substanziellen Schaden hätte führen können. "Beweise" könnten z.B. Zeugen sein, die das Auto tagtäglich gesehen haben (Freunde, Nachbarn...).
  • Eine (Nicht-) Aussage des TÜV zum Fahrzeugzustand anl. einer HU ersetzt nicht die Auskunftspflicht des Verkäufers zu Vorschäden des Fahrzeugs. Wäre es nach der HU zu einem Unfall gekommen, wäre dennoch der Verkäufer "erstinstanzlich" zum Schadenersatz verpflichtet. Der TÜV nur dann, wenn ihm ein Versäumnis nachgewiesen werden kann (ich halte, ohne den Fall genau zu kennen, die Stellungnahme des TÜV für nachvollziehbar).

Zum Beweissicherungsverfahren:

  • Die Stellung einer Sicherheitsleistung ist durchaus üblich. Einerseits soll das Gericht für den Kläger nicht die Beweissicherung vorfinanzieren, andererseits soll vermieden werden, dass die in der ersten Instanz siegende Partei, die in einer nachfolgenden Instanz ja noch unterliegen kann, nicht mehr zahlen kann.
  • Sicherheitsleistungen fordert das Gericht nach billigem Ermessen an. Es kommt nicht darauf an, dass diese genau in der Höhe gefordert wird wie die voraussichtlich entstehenden Kosten. Davon abgesehen, will das Gericht vermeiden, wg. jedem "Kleinkleckerkram" neue Sicherheitsleistungen zu fordern. Von einem "vom Gericht gebilligten Betrug" (nur weil die Höhe der Sicherheitsleistung die Hôhe der voraussichlich entstehenden Kosten übersteigt), kann absolut keine Rede sein! Eine derartige Aussage diskreditiert diejenigen, die tagtäglich dafür sorgen, dass am Ende Recht gesprochen werden kann.
  • Die Sicherheitsleistung ist nicht unwiederbringlich verloren: geht man - letztinstanzlich - als Sieger im Prozess hervor, fordert man die Sicherheitsleistung vom Gericht zurück, da ja nun die unterlegene Partei die Schuldnerin ist.

Wenn alles so ist, wie Du es geschildert hst und ich es zusammenfassend geschrieben habe, hätte ich das Ding durchgezogen. Auch dann, wenn keine Rechtsschutzversicherung fürs "Backup" bereit stünde. Jetzt ist es wohl zu spät - und man muss tatsächlich überlegen, ob man den Unfallschaden noch wirtschaftlich beheben kann (was ich, nach den Fotos und CAD-Zeichnungen zu urteilen, absolut anzweifeln möchte). Schade, dass der Verkäufer nach deinem Rückzieher jetzt wohl schadlos aus der Sache heraus kommen wird. 

Bearbeitet von heavy-metal
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Diese Art von Karosserieschaden kann in der Werkstatt repariert werden. Da gibts auch nicht nur DEN einen Weg,  der von Audi vorgegebenen ist, sondern man kann je nach Ausprägung des Schadens unterschiedliche Ansätze nutzen, was dann im Ermessen des Menschen liegt, der die Karosserie repariert. Idealerweise sollte das  eine Karosseriebude instandsetzen, die schon Erfahrung mit Alu hat.

 

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vor 4 Minuten schrieb A2-D2:

man kann je nach Ausprägung des Schadens unterschiedliche Ansätze nutzen

Aber es besteht Einigkeit darüber, daß ein kaltverformtes Gussteil nur durch Heraustrennung und Neu/Gebrauchtteil einschweißen repariert werden kann, oder?

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vor 25 Minuten schrieb McFly:

Aber es besteht Einigkeit darüber, daß ein kaltverformtes Gussteil nur durch Heraustrennung und Neu/Gebrauchtteil einschweißen repariert werden kann, oder?

Warum?

 

vor 31 Minuten schrieb A2-D2:

Diese Art von Karosserieschaden kann in der Werkstatt repariert werden. Da gibts auch nicht nur DEN einen Weg,  der von Audi vorgegebenen ist, sondern man kann je nach Ausprägung des Schadens unterschiedliche Ansätze nutzen, was dann im Ermessen des Menschen liegt, der die Karosserie repariert.

Danke!
Genau so ist es - kommt auch immer drauf an, welches Teil betroffen ist. Hier ist das hauptsächlich der Motorträger nebst Pralldämpfer und  die Konsole der Achse mit 1 Schraube. Natürlich ist die Struktur hier geschwächt und das Crashverhalten nachteilig beeinträchtigt, aber es ist auch abzuwägen, ob ich durch das Einschweißen nicht mehr Sollbruchstellen einbringe, als es bspw. geeignet zu reparieren (verstärken/aufschweißen etc.).

 

Abschreiben muss man das Auto deswegen pauschal nicht...

 

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Ich weiß es auch nicht, aber Alu hat einen niedrigen Schmelzpunkt und ich erinnere mich an Fotos von einem geschmolzenen Garagenbrand-A2, daher würde ich nicht pauschal sagen, dass es nicht geht - ggf. unter auskennender Wärmezufuhr.

Da sind wir dann wieder bei der Anmerkung von @A2-D2, dass man dies nicht vom Dorfschmied machen lassen sollte.

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Alublech kannst du im gewissen Maße wieder in Form bringen - Alugussteile - keine Chance....wer es trotzdem macht, nun ja:kratz:

 

Im Allgemeinen - es gibt für viele Karosserien definierte Reparaturleitfäden die auch einzuhalten sind. 

Die Reparaturen werden bereits in der Entwicklung mit berücksichtigt und teilweise auch erprobt. 

Bearbeitet von Superduke
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Am 9.10.2019 um 18:03 schrieb Bluman:

 

Man stelle sich mal vor der Fall tritt ein 130 Km/h auf der DAB der Vorderwagen Schert nach links aus in die Überholspur und Verursacht einen Unfall mit Todesfolgen .

Wer ist Schuld ??

Warum sollte der Vorderwagen ausscheren?

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vor 2 Stunden schrieb Superduke:

Alublech kannst du im gewissen Maße wieder in Form bringen - Alugussteile - keine Chance....wer es trotzdem macht, nun ja

 

Jo , die Strucktur kriegt man nicht mehr hin ! Da würd ich die Polenvariante von @McFly   anvisieren .

Üble Sache , sowas zu vertuschen .

Wünsch Dir Viel Glück !!!!

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vor 11 Stunden schrieb Lupo_3L:

Warum sollte der Vorderwagen ausscheren?

Weil die Tragende Struktur der Linken Seite nicht mehr in Vollem Umfang besteht und der Vorderwagen bei Erschütterungen genau an der Knick/Rissstelle Abscheren "könnte"

muss nicht sein aber "könnte" sein .

Das " könnte" würde mir schon reichen um den Wagen nicht mehr vom Platz zu lassen>:(

Denn das wissen über eine  Gefährdung im Straßenverkehr ist schon strafbar bei Duldung .

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Das Fahrwerk und die Lenkung ist bei dieser Art Schaden imho nicht gefährdert. Die ganze Achse ist hinter der Knickstelle (in Richtung Fahrgestzelle) angeschraubt, was heißt, Fahrwerk und Lenkung bleiben  intakt, falls da was versagen sollte. Ich sehe da als größte Gefährdung, dass die Crashsicherheit nicht mehr voll gegeben ist. Vielleicht auch, dass der Träger an der Knickstelle versagt und im schlimmsten Fall in irgend einer Art und weiße "abfällt". Die Folge wäre, dass dann der Motor oder das Getriebe der Schwerkraft folgt. Wäre unschön und birgt durachaus Gefahrenpotential, aber es ist nicht automatisch so, dass das Fahrzeug nicht mehr kontrollierbar wäre.

 

Bringt aber alles nix. Das Auto wurde zwangsstillgelegt und wird wahrscheinlich keine deutsche Straße mehr in dem Zustand zu Gesicht bekommen.

 

Meine Meinung: Dass der TÜV das nicht gesehen hat ist zwar ziemlich unschön, aber ob man daraus ein Versagen des Prüfers ableiten kann ist fraglich. Das dürfte zweifelsfrei nur dann der Fall sein,  wenn der Auftrag nicht "Mach mal HU/AU" war, sondern "bewerte das Auto auf Zustand/Unfallfreiheit". Mag zwar sein, dass in der Richtlinie drin steht, was bei einer HU/AU alles zu tun ist, aber sind wir doch mal ehrlich: Wer mal übeflogen hat wieviel Prüfpunkte in diesem Dokument drin stehen dem wird doch klar, dass das bei dem Preis für eine HU gar nicht alles gewissenhaft kontrolliert werden kann.  Und: Jeder ist froh, wenn der Prüfer nicht zu pingelig ist.

 

Wünsche dem TE viel Glück, falls er gegen wen auch immer weiter prozessieren will.

 

 

  • Daumen hoch. 1
  • Danke! 1
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@Bluman
Hast du den Schaden gesehen?

Ich vermute nicht. 
Hier hat der kleine Riss im Verformungselement des Aufprallträgers, keinen Einfluss auf Fahrschemel oder Federdom. 
Selbst wenn man das Teil abflext, fährt der Wagen geradeaus. 

Nix tragende Struktur. 

Bearbeitet von Lupo_3L
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vor 40 Minuten schrieb Lupo_3L:

Hier hat der kleine Riss im Verformungselement des Aufprallträgers, keinen Einfluss auf Fahrschemel oder Federdom. 

Kann gerade nicht nachschauen, aber ist die VA nicht über die rote Konsole unterhalb der grünen Knitterstelle verschraubt?

Capture.thumb.JPG.e2ceb190c01306dc72c5eae88bd91af6.JPG

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Richtig. Das ist der vordere Anschraubpunkt der Fahrwerkskonsole. Es gibt aber auf jeder Seite noch einen weiteren Anschraubpunkt, der weiter hinten Richtung Fahrgastzelle sitzt.

 

Ein Grund warum die Karosse meist an genau dieser Stelle knickt, ist die Versteifung des Längsträgers durch die Fahrwerkskonsole.

 

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