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Versicherung von Fahrzeugen mit speziellen Merkmalen


A2-D2

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Ich wollte mal genauer wissen, wie spezielle Merkmale am Fahrzeug im Schadenfall versichert sind. Also hab ich mir mal einen Blick in die Police und ins Kleingedruckte geworfen. Leider waren die Infos die darin zu finden sind, nicht gerade umfänglich.  Der Grund dafür ist, dass das Auto mit den ganzen Umbauten ja schon sehr individuell ist. Interessant ist das aber eher für Leute, die nicht nur Dinge nachrüsten, die auf dem Markt so nicht erhältlich sind. Das heißt, bei nem Fahrzeug die es nahezu identisch auf dem Markt zu kaufen gibt, ist das eher uninteressant. Interessant ist das für Leute, die eher hochpreisige Dinge umgebaut haben wie andere Motoren und sonstige Merkmale im Auto haben, die es so nicht zu kaufen gab.

 

Zu lesen ist in der Police: Tuning ist nicht mitversichert.

 

Im kleingedruckten steht lediglich: Umbauten und Anbauten am Fahrzeug sind je nach Tarif bis maximal 5000 oder 10000EUR Gesamtneupreis in der Kasko mit eingeschlossen. Alles was darüber hinaus geht, wird über Beitragszuschlag mitversichert.

Mitversichert werden kann, nachdem man das der Versicherung dann mitgeteilt hat, was man so verbaut hat*:

-> Oberflächenveredelungen (Lackierungen, Folierung, ua....)

-> Entertainementsysteme, Navis, soweit nicht serienmäßig

-> zugelassen Veränderungen am Fahrwerk, Triebwerk, Auspuff, Innenraum oder Karosserie, Steigerung der Motorleistung, die der Veränderung des Fahrverhaltens dienen oder zur Wertsteigerung des Fahrzeugs führen

-> behindertengerechte Umbauten
 

Leider wars das schon, das heißt fragen wie:

-> Ist der Neuwert versichert, wenn diese Teile anhand des Neupreises kalkuliert werden? Wäre unüblich, aber wieso soll ich nach dem Neuwertsachen bepreist werden, wenn das Zeug vielleicht nur noch 1/10 wert ist?

-> Wie und in welchem Umfang diese Dinge mitgeteilt werden müssen, war auch nicht zu lesen.

-> Wie wird der Neuwert ermittelt? UVP? Marktwert oder Gebrauchtwert  bei Teilen, die es nicht mehr neu gibt? Fließt da auch TÜV-Gebühren, Eintragung mit ein?

-> Wird der Fahrzeugwert im Zuge dieser Bewertung dann neu ermittelt?

-> Welcher Wiederbeschaffungswert zählt im Falle eines Kaskoschadens?

-> Wie kann ich sicherstellen, dass ich nicht über oder unterversichert bin?

 

Ich hab also mal eine Email an meine Versicherung geschickt und bin gespannt, was die so sagen.

 

Letztendlich ist das was im Schadenfall zählt, die Höhe des Wiederbeschaffungswertes. Der sagt aus, wie viel Geld man in die Hand nehmen muss, um den Schaden ersetzt zu bekommen, also wie viel Geld muss ich aufwenden, um ein Auto wieder so hinzustellen, wie vor dem Schadenereignis. Natürlich wird das von einem Gutachter bestimmt - im Haftpflichtfall von dem, den ich mir aussuche, im Kaskofall natürlich von der eigenen Versicherung.

 

Ich hab mal etwas recherchiert und bin auf folgenden Artikel gestoßen, der einen gute Orientierung vorlegt, wie die Regulierung eigentlich sein sollte :

https://www.iww.de/ue/schadenregulierung/schadenabwicklung-wiederbeschaffungswert-und-umbaukosten-bei-fahrzeugen-mit-speziellen-merkmalen-f18517

 

 

Welche Erfahrungen habt ihr mit dem Thema? Ich melde mich wieder, wenn ich mit der Versicherung gesprochen hab...

 

 

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Hallo,

 

egal ob mitversichert oder nicht, bei einen nicht selber verschuldeten Unfall gibt es bei Fahrzeugen die nicht mehr in Schwacke Liste stehen Probleme.

Anfang des Jahres hatte ein lieber Autofahrer gemein, mit den ordnungsgemäß geparkten Golf 4 meines Sohnes, einen Totalschaden zu produzieren.

Auto war technische optimal in Schuss (Stoßdämpfer,  Bremsen, Kupplung, Servopumpe, Ölwechsel, Zündkerzen, alle Filter neuwertig) und auch der Rest war gepflegt.

Aufgrund des Alters wurde der Wert anhand der Internetrecherche bei Ebay, Ebay-Kleinanzeigen, Mobile.de und Autoscout festgestellt.

Restwert 150,-€ Wiederbeschaffungswert 1250,-€  Die Versicherung mit dem Schutzschild hat natürlich auch die günstigen  Preise aus den Norden hinzugezogen.

Für das Geld war kein gleichwertiges Fahrzeug zu beschaffen und wir mussten doch noch was drauflegen.

 

Das ganze Thema hatte ich auch schon 1990 als an der gleichen Stelle mein Scirocco 2 mit Vollausstattung

(Leder,Klima,el.Fensterheber, ZV, Fahrwerk, Fächerkrümmer, Sportkat, Schalldämpferanlage, OZ Räder, Leistungssteigerung Motor, Getriebe umgebaut, Sportkupplung, erleichterte Schwungmasse, große Bremse Musikanlage ) so kaltverformt wurde das kein Kofferraum mehr vorhanden war. 

Geld wurde gezahlt aber schon damals war kein gleichwertiges Fahrzeug zu beschaffen. Das Ende vom Lied, war das ich eine Gute Basis gefunden hatte und das meiste umgebaut habe.

 

Ich hoffe ich habe nicht alle Illusionen geraubt.

 

 

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Wenn dir die höhe der Prämien egal sind ?

Beauftrage deine Versicherung ein Wertgutachten zu erstellen das dann Grundlage deiner Zukünftigen Prämien wird.

Nutzt du das Fahrzeug also  Fährst du damit mehr als die zur Erhaltung der Verkehrstüchtigkeit notwendigen KM im Jahr wird der Wert nach Vorgabe der Versicherung geringer.

Außerdem musst du die Versicherung darüber Informieren ansonsten erlischt der Schutz .

Also mit den Individuellen Umbauten und Versicherungen ist ein Komplexes Tema.

Wird auch Individuell Bewertet und geht ins Geld .

Warte bis der Youngtimer Status erreicht ist und Frage dann mit Belegter Umbaugeschichte die Versicherungen nach ihren Konditionen .

Mach dir keine Hoffnungen das wird Teuer :shake:

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Ich hatte nicht die Illusion, dass man in solchen Fällen ohne Anstrengung mit dem Geld zugeschüttet wird was es kosten wurde, für Ersatz zu sorgen. Aber: Wenn man solche Umrüstungen schon im Kleingedruckten nicht mitversichert hat, hat man im Schadenfall nicht mal Anspruch darauf, dass die Versicherung den Schaden auch ersetzen soll.

 

@Freakazeut: Dein erster Fall ist ja "nur" ein Fahrzeug mit Serienmerkmalen. Da wird man so oder so nach dem eingeordnet, was der Markt gerade zu bieten hat. Ob die Höhe der Regulierung zufriedenstellend ist, sei mal dahingestellt, aber das Vorgehen ist standardisiert und mehr oder weniger rechtssicher, weil es schon ausreichend Urteile dazu gab.

Wie schauts mit dem Scirocco aus? Der hatte ja eindeutige Merkmale, die nicht Serie sind. Du hast nur geschrieben, dass du Geld erhalten hast, aber wie wurde da der WBW bestimmt?

 

@Bluman Was sind " zur Erhaltung der Verkehrstüchtigkeit notwendigen KM"? Ein Auto bleibt auch verkehrstüchtig, wenn es das ganze Jahr in der trockenen Garage steht.

 

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Hä?

Wenn ein "besonderes" Auto durch einen unverschuldeten Unfall beschädigt wird, dann kommt doch die gegnerische Versicherung für den Schaden auf. 

Was nützt es also, bei seiner eigenen Versicherung die "Höherwertigkeit" zu versichern? Meint ihr, die eigene Versicherung zahlt dann die Differenz? Ich denke, dass man die nur über die Vollkasko,  wenn überhaupt, ersetzt bekommen würde. 

Aus meiner Sicht macht nur ein Wertgutachten Sinn, was auch regelmäßig aktualisiert wird, welches der gegnerischen Versicherung vorgelegt werden kann, so dass dieser die Höherwertigkeit/Besonderheit belegt werden kann. Im Falle eines Diebstahls ist das Gutachten auch von Vorteil. 

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Will man vor unliebsamen Überraschungen gefeit sein, hilft nur die individuelle - und dokumentierte! - Fahrzeugbewertung. Gerade bei Haftpflichtschäden drohen Abzüge, wenn in Bezug auf die "130%-Regel" der ursprüngliche Fahrzeugwert nicht dokumentiert werden kann und die gegnerische Versicherung auf Basis eines "durchschnittlich" ausgestatteten und erhaltenen Fahrzeugs abrechnen will.

 

Ich hatte vor Jahresfrist ja auch meinen (Haftpflicht-) Schaden: der Gutachter, den ich beauftragt hatte, hatte ebenfalls das "Problem", in Bezug auf die Zeitwertermittlung auf dem Markt einen gleichwertig ausgestatteten A2 zu finden . Und dabei ging es "nur" um so banale Dinge wie EFH hinten und Sideguard, mit denen seinerzeit nur wenige A2 ab Werk ausgestattet wurden. In meinem A2 sind sie vorhanden, aber auf dem Markt (mobile.de) gab es deutschlandweit absolut nichts. Davon abgesehen, waren die wenigen Vergleichsangebote in ähnlichem Alter und mit vergleichbarer Laufleistung in einem - sagen wir - "vernachlässigten" Zustand, mit u.a. abgenudelten Softlackteilen und speckigen Sitzbezügen. Der Gutachter hatte auf meine Einwände hin das Gutachten entsprechend formuliert, so dass am Ende ein (deutlich) höherer als der marktübliche Zeitwert festgelegt werden konnte. Hätte das nicht geklappt, wäre mein A2 wohl schon in der Recyclinganlage gelandet.

 

Was ich damit sagen will: im Haftpflichtfall kommt es sehr auf den "richtigen" Gutachter an, wenn es darum geht, Sonderausstattungen in die Wertermittlung einzubeziehen - und seien es "nur" Ausstattungsdetails, die selten ab Werk verbaut wurden. Bei Individualumbauten kann ich mit Verweis auf meine Erfahrungen auch nur den Rat der "pro-aktiven" Wertermittlung unter Einbinden des eigenen Versicherers geben, so lange man im Schadenfall, ob Kasko- oder Haftpflicht, nicht das Risiko einer monatelangen Auseinandersetzung, möglicherweise noch unter Hinzuziehen von Anwälten und Gerichten, eingehen möchte.

 

Natürlich: das Ganze kostet Geld (Wertgutachten und erhöhte Versicherungsprämie). Aber Hand aufs Herz: wessen Hobby es ist, viel Geld in sein Auto und Individualumbauten zu stecken, der wird sicher auch die sich daraus resultierenden höheren Versicherungskosten als "Kollateralschaden" (im Sinne von "Ausgaben fürs Hobby") verbuchen können. ;)

 

 

Bearbeitet von heavy-metal
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vor 22 Minuten schrieb janihani:

Hä?

Wenn ein "besonderes" Auto durch einen unverschuldeten Unfall beschädigt wird, dann kommt doch die gegnerische Versicherung für den Schaden auf. 

Was nützt es also, bei seiner eigenen Versicherung die "Höherwertigkeit" zu versichern? Meint ihr, die eigene Versicherung zahlt dann die Differenz? Ich denke, dass man die nur über die Vollkasko,  wenn überhaupt, ersetzt bekommen würde. 

Aus meiner Sicht macht nur ein Wertgutachten Sinn, was auch regelmäßig aktualisiert wird, welches der gegnerischen Versicherung vorgelegt werden kann, so dass dieser die Höherwertigkeit/Besonderheit belegt werden kann. Im Falle eines Diebstahls ist das Gutachten auch von Vorteil. 

 

Es geht primär um Kaskoschäden, nicht um Haftpflicht.

 

Wobei auch interessant ist, wie im HP-Fall zu reagieren ist und welche vorbeugenden Maßnahmen getroffen werden können.

 

 

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Hallo,

 

der Scirocco war damals 10 Jahre alt und noch in der Schwackeliste vorhanden und Top gepflegt (z.B. Schwellerleisten nicht vom Wagenheber umgelegt, Unfallfrei)

Es gab damals mit den Eintragungen/Tuning die Summe X. Mit dieser Summe war aber kein gleichwertiger aufzutreiben.

Schon die Serien - Kombination Klimaanlage, Lederausstattung, ZV, Fensterheber, GTX Ausstattung gab es nicht so häufig. 

 

Wenn ich mir unser aktuellen ansehe, ist der ohne Veränderung schon ziemlich einmalig und auf den ganzen Autoseiten habe ich im letzten halben Jahr 

keinen vergleichbaren gesehen.

 

 

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vor 13 Minuten schrieb janihani:

Wenn ein "besonderes" Auto durch einen unverschuldeten Unfall beschädigt wird, dann kommt doch die gegnerische Versicherung für den Schaden auf. 

Was nützt es also, bei seiner eigenen Versicherung die "Höherwertigkeit" zu versichern?

 

Natürlich muss die generische Versicherung im Haftpflichtfall den kompletten Schaden ersetzen. Das "Problem" ist aber die Bewertung der Individualumbauten. Lässt man also für seine Kaskoversicherung ein Gutachten über den Wert der Umbauten anfertigen, wird man ebendieses Gutachten natürlich auch der gegnerischen Haftpflichtversicherung vorlegen können, um im Schadenfall einen zeitwertgerechten Ausgleich zu erhalten.

 

Auf eine regelmäßige Aktualisierung des Wertgutachtens wird man verzichten können, so lange keine neuen Umbauten dazu kommen, denn  im Wertgutachten wird auch zu Grunde gelegt werden müssen, wie teuer die Umbauten waren. Anders könnte ja kaum der "Wiederbeschaffungswert" für die Umbauten ermittelt, somit auch keine Versicherungsprämie berechnet  werden. 

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vor 7 Stunden schrieb A2-D2:

@Bluman Was sind " zur Erhaltung der Verkehrstüchtigkeit notwendigen KM"? Ein Auto bleibt auch verkehrstüchtig, wenn es das ganze Jahr in der trockenen Garage steht.

Ich hab mich da etwas Falsch ausgedrückt ich meinte natürlich "höchst" von der Versicherung erlaubte Jahres KM um den Youngtimer Status zu bekommen.

Außerdem glaube ich mit einem Anerkannten Sachverständiger der dir den Zeitwert deines Umbaus Bewertet hast du eine  Reelle Einschätzung die auch die Versicherung akzeptiert .

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