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Sonderkündigungsrecht in der KFZ-Versicherung


lili.hamann

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Hallo, liebe Leute,

 

ich hätt gern Hilfe bei der Einschätzung, ob ich im Recht bin oder mich verrenne.

 

Der Sachverhalt:   am 28.10.2019 Beitragsrechnung für 2020 über 258,66 Euro, was einer mäßigen Erhöhung gegenüber 2019 entspricht.

                                        Am 10.12. 2019 jedoch Beitragsrechnung für 2020 über 289,72  Euro, also nochmal deutlich höher als vorher.

 

Vorangegengen war eine lediglich vorübergehende Änderung auf einen zusätzlichen Fahrer vom 01.12.2019 bis 06.12.2019, welche korrekt und tagesgenau verbucht und abgerechnet wurde. Es gab keine weiteren Änderungen am Vertrag, dieser sollte zu den alten Bedingungen weiterlaufen.

 

Aufgrund der mir erst am 10.12.2019 zugegangenen Beitragserhöhung habe ich mit Einschreiben vom 14.12.2019, zugestellt am 16.12.2019 ausdrücklich mein Sonderkündigungsrecht in Anspruch genommen und zum Jahresende gekündigt. Ab 01.01.2020 ist mein Auto woanders versichert.

 

Nun will die alte Versicherung mich nicht entlassen und schreibt mir, ich hätte die Kündigungsfrist nicht eingehalten.

Sie geht mit keinem Wort auf den Sachverhalt ein, dass es sich hier um eine Sonderkündigung handelt. Das Recht dazu leite ich natürlich aus der Tatsache ab, dass mir die erhöhte Beitragsrechnung erst am 10.12.2019 mitgeteilt wurde. Da kann ich ja wohl schlecht fristgerecht zum Jahresende kündigen, aber ein Sonderkündigungsrecht steht mir doch sicherlich zu, oder?

 

Was meint ihr?

 

Wenn ich auf dem Holzweg sein sollte, verpasst mir einen Dämpfer, dann will ich kein Fass aufmachen

 

Gruß, Lili

 

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Ruf einfach dort an und kläre das direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter.

Wenn du freundlich und sachlich bleibst (wovon ich natürlich ausgehe) wird sich die Geschichte klären lassen.

Biete ihnen an, den Beitragssatz aus der ersten Rechnun gerne anzunehmen.

 

Vile Glück!

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Argumentativ bin ich bei Dir. Wenn sich der Beitrag erhöht, genießt du ein Sonderkündigungsrecht. Ist ja im Umkehrschluss logisch, sonst könnten sie Dir einen x-beliebigen Betrag in Rechnung stellen.

 

Prüfen solltest Du, ob tatsächlich der "Sockelbetrag" erhöht wurde. Nicht, dass sich der höhere Tarif aus einer Zusatzleistung ergibt oder du einer "Vertragsanpassung" für 2020 zugestimmt hast. Meist lässt sich der Grund für die Anpassung auch direkt herausfinden (Änderung der Typen- oder Regionalklasse).

Ansonsten hast du alles richtig gemacht. Sonderkündigung zum nächstmöglichen Termin mit der Bitte um eine Kündigungs- und Terminbestätigung.

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Oh, danke für die schnellen Antworten.

Im Vorfeld wollte ich gern klären, hab per mail angefragt, erhielt die Antwort, ich hätte mein Geburtsdatum geändert.

Das ist natürlich nicht der Fall!

Auf meinen Einwand, dass mein Geburtsdatum aber seit meiner Geburt immer das gleiche geblieben sei, habe ich keine Antwort und auch keine andere Erklärung für die am 10.12.2019 ausgesprochene Erhöhung bekommen.

Fühle mich veräppelt, möchte da nun nicht mehr bleiben, auch nicht zum ursprünglichen Beitrag, sondern freu mich auf eine andere Versicherung, die mir gleiche Leistung für ca 60 Euro weniger anbietet.

Vielleicht komm ich um einen Anwalt nicht drumrum, aber oft hilft es sehr, wenn man selbst sachlich, logisch und möglichst noch mit juristischen Begriffen kontern kann.

Hat jemand Ideen dazu?

 

Gruß, Lili

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Ja, ruf an. Bei mir hat auch ein Sachbearbeiter meiner KFZ-Versicherung etwas durcheinander geworfen. Nach einem 15 min Gespräch war ich schlauer und das Problem gelöst: Ich bekomme korrigierte Unterlagen per Post.

 

Per E-Mail wäre das wohl 15mal hin und her gegangen.

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vor 6 Stunden schrieb lili.hamann:

Oh, danke für die schnellen Antworten.

Im Vorfeld wollte ich gern klären, hab per mail angefragt, erhielt die Antwort, ich hätte mein Geburtsdatum geändert.

Das ist natürlich nicht der Fall!

Auf meinen Einwand, dass mein Geburtsdatum aber seit meiner Geburt immer das gleiche geblieben sei, habe ich keine Antwort und auch keine andere Erklärung für die am 10.12.2019 ausgesprochene Erhöhung bekommen.

Fühle mich veräppelt, möchte da nun nicht mehr bleiben, auch nicht zum ursprünglichen Beitrag, sondern freu mich auf eine andere Versicherung, die mir gleiche Leistung für ca 60 Euro weniger anbietet.

Vielleicht komm ich um einen Anwalt nicht drumrum, aber oft hilft es sehr, wenn man selbst sachlich, logisch und möglichst noch mit juristischen Begriffen kontern kann.

Hat jemand Ideen dazu?

 

Gruß, Lili

 

Als erstes sollte man das ruhig und logisch angehen.

Dass Dein Geburtsdatum seit Deiner Geburt das Selbe ist wird auch der Sachbearbeiter nicht bezweifeln. Trotzdem kommt es vor, dass Leute das schon mal ändern, weil sie sich vorher vertippselt hatten. Das nehme ich mal als Beispiel, denn wenn man etwas erreichen will, dann muss die Dinge von beiden Sichtweisen aus sehen. Sonst kabbelt man sich bis rückwirkend in die Steinzeit und steht trotzdem ohne wünschenswertes Ergebnis da.

 

Für mich sieht der Fall so aus: Es liegen Fehler in der automatisierten Informationserfassung vor. In der Folge gehen Sachbearbeiter von etwas aus und Du von was anderem. Fakt aber ist, dass die Sonderkündigung Bestand hat.

 

Gute Nachrichten : Du kommst zum Ziel. Entgegen vieler Befürchtungen wehren sich Versicherer gar nicht gegen Sonderkündigungen. Die wissen, dass das passiert, wenn sie Beiträge erhöhen und haben ihre Prozesse darauf eingestellt. 

 

Man muss nur wissen wie.

 

Info zum Sonderkündigungsrecht:

  • Der 30. November gilt, sofern die Hauptfälligkeit der 1. Januar ist, allgemein als Stichtag für eine Kündigung der Kfz-Versicherung.  Das wird der Grundsatz sein nachdem das System arbeitet, aber Du hast ja was anderes vorliegen. Nämlich:
  • Das Sonderkündigungsrecht kann unabhängig davon in Anspruch genommen werden.
  • Wie bei einer regulären Kündigung gilt eine Kündigungsfrist von vier  Wochen. Hier wird die Unstimmigkeit begründet liegen. Denn Du kannst also entweder nur zum 10.Januar oder zum 31. Januar sonderkündigen. Je nach Versicherungsbedingungen Deiner Versicherung. Aber sonderkündigen kannst Du; völlig ohne Anwalt. 
  • Die Sonderkündigung muss schriftlich erfolgen. Hast Du ja getan und rechtsbeständig ist das Datum der Zusendung an den Versicherer. Gute Rechtsbeständige Formen sind: FAX, Einwurfeinschreiben, Einschreiben. Hast Du ja korrekt erfüllt.

Also: Anrufen und das Missverständnis aufklären. Dazu das o.a. Argumentarium im Blick behalten und - wenn zutreffend - einräumen, dass vom 10.12. bis zum 31.12. keine vier Wochen sind. Dann vereinbaren, dass die gesetzlich vorgeschriebene Frist zur Wirksamwerdung der Sonderkündigung gilt.

Schwupps ist das fertig. Deine neue Versicherung beginnt dann halt eben am 11. 01 oder 01.02 ---auch kein Beinbruch.

Allgemeiner Hinweis zu den vielen Erhöhungen im KFZ-Bereich:

So ziemlich alle KFZ-Versicherer werden teurer werden oder aber ihr Bedingungen qualitativ nach unten korriegieren. Grund ist, dass KFZ-Versicherer finanziell ausbluten, weil über 2,5 Jahrzehnte die Prämienschlacht untereinander statt fand. Ab 01/2020 darf ein Versicherungskonzern die KFZ-Sparte nicht mehr aus Gewinnen anderer Sparten subventionieren. Das macht aus aktuarischer Sicht auch Sinn,  das BaFIN findet das auch gut und der Hausrat-Kunde (oder sonstiger Kundes des Versicherers) hat keine Lust mehr als nötig zu zahlen, weil ein anderer Mensch bei gleichem Konzern sein Auto versichert. Das leuchtet ein.

Fazit: Es wird spannend und lustig in dem Markt, denn das was eine KFZ-Versicherung wirklich kosten muss werden wir in den nächsten drei Jahren erfahren...

 

 

 

 

 

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vor 2 Stunden schrieb *Hardy*:

Das macht aus aktuarischer Sicht auch Sinn,  das BaFIN findet das auch gut und der Hausrat-Kunde (oder sonstiger Kundes des Versicherers) hat keine Lust mehr als nötig zu zahlen, weil ein anderer Mensch bei gleichem Konzern sein Auto versichert. Das leuchtet ein.


Ist zwar Offtopic und provokant, aber werden dann alle anderen Versicherungen günstiger oder ist das wie mit dem der glaubt, dass Zitronenfalter Zitronen falten?  :bonk:

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@Mankmil: Die anderen Versicherungen werden dann günstiger. Das hat ja auch schon eingesetzt. Hausrat, Unfall, Private Haftpflicht, also der gesamte einfache Kompositbereich fällt seit 3 Jahren im Preis. Das war die Übergangszeit zur Bereinigung, die man den Versicheren gelassen hat. Aber einige haben halt noch nix getan. Es kommt aber bei der aktuarischen Kalkulation in Zukunft auch auf Schadenqouten an und somit auch darauf wie qualitativ die Risikoprüfung der einzelnen Versicherer ist beim Kunden ist. Der aber will Check-24 und so...da ist nix mit Risikoprüfung. Die Gesellschaften diskutieren derzeit viel über strategische Ausrichtung der Vertriebskanäle. Plötzlich ist der Mensch doch wieder der mit den besseren Augen. Wer hätte das gedacht...

Mega spannendes Thema, weil da noch einige Faktoren hinzukommen. Aber passt nicht in diesen Thread.

 

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Hallo nochmal,

 

danke für die Antworten und Hinweise.

 

Telefonisch erreicht man nur die Marketingabteilung, die sich natürlich für unzuständig erklärt und nur darauf hinweist, dass es sich um eine reine Online-Versicherung handele. Telefonkontakt sei nicht möglich.

Daher meine Versuche der Klärung per mail.

 

Nun werde ich heute ein Fax senden, um meine Sonderkündigung durchzusetzen. Dank speziell an Hardy, der mich auf die Kündigungsfristen aufmerksam gemacht hat. Ich werde daher sicherheitshalber zum 31.01.2020 kündigen. Das müsste ja wohl klappen.

 

Drückt mir die Daumen.

Gruß, Lili

 

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vor 6 Minuten schrieb lili.hamann:

Telefonisch erreicht man nur die Marketingabteilung, die sich natürlich für unzuständig erklärt und nur darauf hinweist, dass es sich um eine reine Online-Versicherung handele. Telefonkontakt sei nicht möglich.

Daher meine Versuche der Klärung per mail.

 

Sorry, lass dich nicht veräppeln, das ist Blödsinn!

Welche Gesellschaft soll das denn sein?

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Tja, ich sag doch, dass ich mich nun bei denen nicht gut aufgehoben fühle. Bin froh, keinen Schadensfall mit denen abwickeln zu müssen.

Es ist RV24.

Wenn die weiter komisch sein sollten, gibt es noch den Versicherungsombudsmann, aber ich hoffe doch, dass mein Fax die Sache zum Abschluss bringt.

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Punkteliste, die Du in das FAX formulieren solltest:

 

  • Textbaustein: Ich nehme mein Recht auf Sonderkündigung wahr und kündige zum xx.xx.xxxx
  • Bezugnehmen auf die Beitragserhöhung vom xx.xx.xxxx - das stellt das Rezur Sonderkündigung dar.
  • Deine schriftliche Zustellung der Sonderkündigung am xx.xx.xxxx
  • Stattgefundene Kommunikation stichpunktartig, damit das Missverständnis klar wird

Das als FAX an RV24 UND per Mail, weil es eine Online-Versicherung ist. Wenn keine Mailadresse vorhanden, dann über das Online-Vertragscenter der R&V24 : https://www.rv24.de/online

 

Nebenbemerkung: Das Problem bei R&V24 ist bekannt. 

 

Tipp für die Zukunft: Reine Online-Versicherungen im KFZ-Bereich meiden. Das mag günstiger in der Prämie sein, aber wer sich in den Prozessen einer Schadensabwicklung nicht auskennt hat im Schadensfall wochenlange Ärger- und Irritationsfeelings.

 

 

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