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Seitenschlag S-Line Felge


Titus II

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Guten Morgen, 

 

ich habe gestern auf meine S-Line Felgen neue Reifen aufziehen lassen. 

Der Mechaniker (es war eine Vertragswerkstatt eines anderen Fahrzeugherstellers) meinte, dass eine der Felgen nen Seitenschlag hat und man diese nicht mehr auswuchten kann und ich mir eine neue kaufen muss, da irreparabel. 

Er hat es mir auch auf der Auswuchtmaschine (ich hoffe, das Teil heißt so... ?) gezeigt. 

Man konnte sehen, dass sie an der Innenseite nen ca 5mm Seitenschlag hat. 

 

Frage Nr 1:

Kann das vielleicht eine gute Reifenwerkstatt doch auswuchten? 

 

Frage 2:

Wenn dies nicht möglich ist, kann das dann repariert werden? 

 

Frage 3:

Hat jemand einen Ansprechpartner in und um München für 1 oder 2?

 

Ich würde mich freuen, wenn mir jemand Tipps geben kann. 

Eine einzelne Felge gebraucht zu kriegen ist echt schwierig. Den Neukauf bei Audi möchte ich gerne aufgrund des Apothekenpreises tunlichst vermeiden. 

 

VG Christian 

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Die 7,5J vom A4 bekommt man nachgeworfen, aber die 7J für den A2 sind einzeln nicht zu bekommen. Ich bekomme auch immer nur Komplettsätze angeboten, die dann auch noch derbe zerkratzt sind und Bordsteinschäden habe. Deswegen fahre ich  auch seit Jahren mit einer S-Line Felge mit Höhenschlag (ca 1,5mm) rum.  Hinten montiert auf der Fahrerseite ist der negative Einfluß am geringsten. Aber 5mm Seitenschlag ist arg heftig. Das muß schon ordentlich eiern. Man könnte die Felge unter eine große Hydraulikpresse legen. Der Pressentisch sollte deutlich größer wie der Felgendurchmesser sein.  Mit einer Messuhr vorher Stelle markieren, wo der Schlag ist, und die Felge dementsprechend etwas unterlegen. Dann Millimeter für Millimeter Druck auf die Felge geben. Vielleicht kommt sie etwas. Aber auf eigene Gefahr!!!!

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vor 3 Stunden schrieb Titus II:

Frage Nr 1:

Kann das vielleicht eine gute Reifenwerkstatt doch auswuchten? 

Vielleicht, sollte man aber keinesfalls machen!

 

vor 3 Stunden schrieb Titus II:

Frage 2:

Wenn dies nicht möglich ist, kann das dann repariert werden? 

Ja, wahrscheinlich. (um das abschließend beurteilen zu können muss man den Schaden sehen!)

 

vor 3 Stunden schrieb Titus II:

Frage 3:

Hat jemand einen Ansprechpartner in und um München für 1 oder 2?

Leider nein. Der, den ich kenn, ist hier in Braunschweig.

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vor 12 Stunden schrieb Nupi:

Ich bekomme auch immer nur Komplettsätze angeboten,

Daraus folgt: für die 3 noch intakten Felgen bekommt man - wenn man sie einzeln verkauft - genügend Geld um einen 4er-Satz zu kaufen O.o

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vor 15 Minuten schrieb Sepp:

Daraus folgt: für die 3 noch intakten Felgen bekommt man - wenn man sie einzeln verkauft - genügend Geld um einen 4er-Satz zu kaufen O.o

:D! Genau. 4 kaufen und 3 einzeln weiter verkaufen. Dann hat man wieder Geld für 4 weitere. Nicht dumm!

Ich habe noch eine nagelneue S-line Felge im Keller. OVP! Wird aber nicht montiert, da die Felgen auf dem Auto in einem etwas anderen Silber-Ton pulverbeschichtet sind. Die Felge dient als reine Notreserve.

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Eine Felge die einen 5mm Schlag hat würde ich persönlich niemals reparieren lassen.  

Durch die Kaltverformung wird das Material geschwächt. 

Und das sieht man mit dem bloßen Auge nicht.

Ich hätte da gar keinen Bock drauf das mir Mal bei 100 auf der Landstraße so ne Felge bricht.

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vor 9 Stunden schrieb leypi:

Eine Felge die einen 5mm Schlag hat würde ich persönlich niemals reparieren lassen.  

Durch die Kaltverformung wird das Material geschwächt. 

Da muss ich wiedersprechen, da ich das schon mit vielen Felgen, sehr erfolgreich, habe machen lassen!

Und, zu deiner Info, es wird auch nicht kalt verformt, sondern durchaus ziemlich warm/heiß.

Und auch schon bei der Herstellung muss bei ca. 10% bis 15% nachbearbeitet werden. Ich weiß nicht ob es noch Werksführungen gibt. Manche Hersteller haben das früher angeboten. War sehr interessant.

Da bei den Nacharbeiten kein Material abgetragen wird, wird natürlich auch keines "geschwächt"

 

Und woher willst du eigentlich wissen das die Felgen, die du mit einem Auto mit kaufst, nicht auch schon einmal gerichtet wurden?

Felgenreparatur ist doch inzwischen seit vielen Jahren gängige Praxis. Auch schweißen von Felgen ist überhaupt kein Problem, wenn man es kann. (anschließend werden sie geröntgt)

Das eine Felge nach einer fachmännisch durchgeführten Reparatur bricht habe ich noch nie gehört und gehört wohl auch ins Reich der Märchen.

Bearbeitet von Unwissender
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Genau daran scheiden sich die Geister - offiziell ist es nicht zulässig - auch wenn einige "Felgenkliniken" damit werben.

Streng genommen ist auch ein Lackieren/Pulvern einer Felge unzulässig, da die diese so nicht geprüft wurden. 

Ein warmes Richten einer Felge ist so eine Sache - selbst nach erfolgter Röntgenkontrolle weiß keiner genau wie sich das Gefüge geändert hat. 

 

Im Endeffekt muss es jeder für sich entscheiden.... 

Bearbeitet von Superduke
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vor 1 Minute schrieb Superduke:

Genau daran scheiden sich die Geister - offiziell ist es nicht zulässig - auch wenn einige "Felgenkliniken" damit werben.

Wo steht das denn, bzw. wer hat das untersagt?

 

vor 2 Minuten schrieb Superduke:

Streng genommen ist auch ein Lackieren/Pulvern einer Felge unzulässig, da die diese so nicht geprüft wurden. 

Natürlich werden Felgen lackiert geprüft!

 

vor 3 Minuten schrieb Superduke:

Ein warmes Richten einer Felge ist so eine Sache - selbst nach erfolgter Röntgenkontrolle weiß keiner genau wie sich das Gefüge geändert hat. 

Geröntgt wird nicht nach Richtarbeiten, sondern nach dem schweißen, zur Kontrolle der Schweißnähte!

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Zulässig ist nur die Reparaturmethode  von Cartec (Wheeldoctor). Damit kann man aber keinen Schlag reparieren. Rückverformen ist unzulässig. Dafür gibts aber trotzdem genug Firmen, die das anbieten. Muss man am Ende für sich selbst entscheiden, ob man es machen lässt.  Kosten so 50 - 150,- je nach Anbieter. 

 

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Sobald im Unfallgutachten die Gerichtete Felgen als Unfallursache erscheint wird es Teuer für dich .

Meine Meinung ganz klar Kauf dir einen ganzen Satz und Verkauf die Übrigen Drei einzeln oder Behalte sie als Ersatz ich Persönlich würde sie nicht Fahren sind zu Weich genau wie die Kreuzspeiche von Borbet .

Bearbeitet von Bluman
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vor 1 Stunde schrieb Bluman:

Sobald im Unfallgutachten die Gerichtete Felgen als Unfallursache erscheint wird es Teuer für dich .

Darauf wäre ich auch mal gespannt! Insbesondere darauf wie das festgestellt werden soll und die Begründung als "Unfallursache".

Es gibt ja keine Beeinträchtigungen! Selbst Material aufschweißen ist ja, bis zu einer bestimmten Tiefe des Schadens, erlaubt!

 

vor 1 Stunde schrieb Bluman:

Meine Meinung ganz klar

Das stimmt.

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  • 2 Wochen später...
Am 7.2.2020 um 13:55 schrieb Unwissender:

Darauf wäre ich auch mal gespannt! Insbesondere darauf wie das festgestellt werden soll und die Begründung als "Unfallursache".

Es gibt ja keine Beeinträchtigungen! Selbst Material aufschweißen ist ja, bis zu einer bestimmten Tiefe des Schadens, erlaubt!

 

Das stimmt.

Wird ja immer lustiger hier. Der Nickname wurde zumindest passend gewählt.
Material aufschweißen, richten, rückverformen etc.  ist nicht erlaubt! Zumindest nicht für Felgen, die man wieder im Straßenverkehr offiziell benutzen will. Für Deko-Zwecke ist natürlich alles machbar. Viel von dem was da draußen gemacht wird, mag funktionieren, ist aber laut geltenden Gesetzen in D verboten und der reparierende Betrieb wälzt die Verantwortung auf den Kunden ab. Dieser hat aber oft keine Ahnung und lässt sich mit einem gekauften "TÜV-Zertifikat" blenden (das z.B. für die korrekte Lagerung des Briefpapiers erstellt wurde). 
 

2015-24_FelgeninstandsetzungAufbereitung(1).pdf

Bearbeitet von thomas73
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Der Ausdruck "Material aufschweißen" im klassischen Sinne ist hier wohl fehl am Platze. Material aufbringen ist wohl eher gemeint. Also das Aufbringen von leicht flüssigem Alu auf die beschädigte Stelle, anschliessendem Schleifen, Spachteln, schleifen und lackieren. Funktioniert eh nur oberflächlich weil es mehr oder weiniger vom Lack gehalten wird. Risse und sehr tiefe Macken bekommt man damit auch nicht weg. Das Zeugs platzt wieder ab, wenn es zu dick aufgetragen wird. Alugußfelgen lassen sich nicht wirklich richten, geschmiedete Alus gehen schon eher, ist aber auch sehr bedenklich.

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vor 4 Stunden schrieb Nupi:

Der Ausdruck "Material aufschweißen" im klassischen Sinne ist hier wohl fehl am Platze. Material aufbringen ist wohl eher gemeint.

Nein, gemeint ist aufschweißen im Lichtbogenschweißverfahren!

 

 

vor 5 Stunden schrieb thomas73:

Der Nickname wurde zumindest passend gewählt.

Mit solchen Sprüchen solltest du eher vorsichtig sein!

 

vor 5 Stunden schrieb thomas73:

ist aber laut geltenden Gesetzen in D verboten

Bisher hat noch niemand dieses Gesetz benennen können!

Kein Wunder, es gibt es ja auch nicht!

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vor 2 Stunden schrieb Unwissender:

Bisher hat noch niemand dieses Gesetz benennen können!

Kein Wunder, es gibt es ja auch nicht!

 

Ein "Gesetz" im eigentlichen Sinne gibt es tatsächlich nicht. Dafür eine Mitteilung des Bundesverkehrsministeriums (Mitteilung AZ 33 / 7347.7/00 vom 10.10.2008), das einen Ausschuss (den "Fachausschuss Kfz-Technik", kurz FKT) beauftragt hat, zum Thema Stellung zu nehmen. Demnach sind kosmetische Arbeiten zulässig, so lange nicht mehr als 1 mm in das Materialgefüge eingegriffen werden muss (typisches Beispiel: Bordsteinschäden). Rückverformungen und Wärmebehandlungen sind lt FKT in jedem Fall unzulässig.  Details nachzulesen im Grundsatzpapier des FKT.

 

Es gibt jedoch einen mir bekannten Felgenaufbereiter, die Fa. Aluklinik  in Mönchengladbach, die sich inzwischen ein spezielles Verfahren hat zertifizieren lassen. Ich hatte mit dieser Fa. schonmal Kontakt, als es um die Aufbereitung von A2-Schmiedealus bzw. um das Abdichten von porösem Aluguss bei den Style-Felgen ging. Im Rahmen des von der Aluklinik eingesetzten Verfahrens sind Rückverformungen möglich. Aber auch hier stuft man Verformungen als irreparabel ein, sobald sie über das Maß von wenigen Zehntel Millimetern hinaus gehen.

Bearbeitet von heavy-metal
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vor 8 Minuten schrieb heavy-metal:

sobald sie über das Maß von wenigen Zehntel Millimetern hinaus gehen

Ich gehe davon aus, hier hast du dich verschrieben!

Wenige ZEHNTEL Millimeter braucht mann nicht beheben, wenn man die überhaupt feststellen kann!

Wenn reden wir über einige Millimeter!

 

vor 12 Minuten schrieb heavy-metal:

so lange nicht mehr als 1 mm in das Materialgefüge eingegriffen werden muss (typisches Beispiel: Bordsteinschäden)

Das ist auch unrealistisch! Bordsteinschäden sind eigentlich immer tiefer als 1 mm!

 

vor 14 Minuten schrieb heavy-metal:

Ein "Gesetz" im eigentlichen Sinne gibt es tatsächlich nicht. Dafür eine Mitteilung des Bundesverkehrsministeriums

Genau das ist es, eine Mitteilung. Nicht weniger, allerdings auch nicht mehr!

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@Unwissender: stimmt, die Zehntel mögen gestrichen werden (bzw. ich habe es in meinem obigen Post schon getan. Besagte Zehntel bezogen sich auf tolerierbare Abweichungen vom Idealzustand.

 

Zu den Bordsteinschäden: an meinen gebraucht erworbenen Schmiedealus habe ich selbst und eine Fachfirma nachgemessen. Die Schäden sahen z.T. übel aus, waren aber allesamt innerhalb der Toleranz. Mit "Schmackes" gegen den Bordstein gefahren, und ich gäbe Dir Recht mit dem Totalschaden der Felge. Bei derartigen Krafteinwirkungen dürften sich neben tiefen Kratzern aber auch Verformungen einstellen.

 

Zum Thema der Mitteilung des BMVI: klar, es ist eine Mitteilung. Und zwar dahingehend, dass sich Fachleute mit dem Thema der Felgenreparatur befassen sollen. Daraus entstand im Jahr 2010 das Grundsatzpapier, das sich auf geltende Normen und verfahrenstechnische Vorgaben stützt und schlussfolgernd eine Reparatur in vielen Fällen aus nachvollziehbaren technischen Gründen nicht empfiehlt. Das Grundsatzpapier steht im Prinzip allen Verbands- oder Innungsmitgliedern (d.h. den angeschlossenen Fachbetrieben) zur Verfügung. Was die Fachbetriebe daraus machen, ist natürlich am Ende deren Sache. Ich würde mich aber, als Fachbetrieb, aus haftungsrechtlichen Gründen an die im Grundsatzpapier genannten Empfehlungen halten. Es ist, wie es auch im Papier durchklingt, im Zweifel dem Fachbetrieb zuzumuten, den Felgenhersteller nach der Reparaturfähigkeit eines bestimmten Schadens zu befragen - und in Folge dessen ein weit verbreiteter Irrglaube, dass automatisch alles erlaubt ist, was de iure nicht explizit verboten wurde. ;)

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Ich habe ausreichend Material der Fahrzeughersteller zu diesem Thema gesammelt und welche Vorgaben diese zur Reparatur von Felgen haben. Wenn es der Hersteller verbietet und es ein anderer trotzdem macht, ist der der das (trotzdem) tut in der Haftung!
Ich kenne auch besagte Firma in MG. In den Rechnungen dort wird (wurde) aber ausgewiesen, dass der Kunde am Ende für das Wiederinverkehrbringen verantwotlich ist. Aussage von dort:  "Das innovative Rundlaufinstandsetzungsverfahren ist (wie auch alle anderen angewandten Felgenrichtverfahren) noch nicht vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung anerkannt. Das in Verkehr bringen der instandgesetzten Räder obliegt allein dem Fahrzeughalter bzw. dem Fahrzeugführer."
Bei Schweißen, Richten, Entlacken, Sandstrahlen, Pulverbeschichten etc. - also jeglicher nachträglicher Behandlung von Felgen ist am Ende derjenige verantwortlich, der so ein Rad wieder in Verkehr bringt und nicht der der es bearbeitet hat.

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@thomas73: alles so weit richtig. Nur: es ist schon immer so gewesen, dass der Reparaturbetrieb für sein Tun im Grundsatz haften muss. Dabei spielt es keine Rolle, ob er sich einer vom Hersteller freigegebenen Reparaturmethode bedient oder nicht.

 

Am Ende folgt auch die Aluklinik "nur" dem Standpunkt bzw. den Empfehlungen des FKT und erklärt einen Haftungsausschluss für den Fall, dass eine von der Aluklinik rückverformte Fekge im öffentlichen Straßenverkehr betrieben wird. Das ist zulässig und rein rechtlich nicht zu beanstanden.

 

Und ganz am Ende stellt sich die Frage, was der Verbraucher / Fahrzeughalter davon hat. Die Antwort ist einfach: nichts! Weil eben auch das von der Aluklinik patentierte Verfahren nicht freigegeben ist. Ob es überhaupt mal freigegeben wird - die Aussage der Aluklinik klingt ja recht nebulös - wissen wir alle nicht. So kann schlussendlich (gestützt auf die Aussagen der FKT) nur die Empfehlung lauten, eine sichtbar deformierte Felge auf den Schrott zu werfen bzw. eine gebraucht erworbene, nicht sichtbar deformierte Felge im Rahmen der Toleranzen auf Rundlauf prüfen zu lassen, wenn man (privat-) haftungsrechtlich auf der sicheren Seite sein will.

 

Wenn es hingegen "nur" um die optische Aufbereitung geht (also insbes. das Ausdrehen von Bordsteinschäden, das Entlacken und Neukackieren), dann sieht die Welt zum Glück deutlich positiver aus. Zumindest ich hatte vor Jahresfrist mit keinem Fachbetrieb Kontakt, der mir rein technisch von meinem Vorhaben abgeraten hat. So gesehen folgten die Fachbetriebe allesamt der Argumentation bzw. den Empfehlungen des FKT.

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