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Das viel besprochene Thema legale Xenon nachrüstung


lazapa

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So Leute,

 

Heute hab ichs endlich geschaft.

War mit meim A2 beim TÜV und GTÜ um meine auf Xenon umgebauten Scheinwerfer eintragen zulassen.

 

Da ich die SWRA original nachgerüstet hab und die ALWR von Hella drin hab sageten die Freundlichen Herren vom TÜV und GTÜ " Ich erfülle alle für Xenon vorgeschrieben Richtlinien und da eine ABE ohne eintragungs Pflicht für die ALWR vorliegt darf ich die Xenon scheinwerfer fahren OHNE extriger Eintragung"

 

Mich Freuts und hoffe euch hilfts wenn wer an einen umbau denkt.

 

Grüße aus INgolstadt

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Und das haben sie dir natürlich schriftlich gegeben, damit du es einem etwaig auf den Plan tretenden Gutachter auch unter die Nase halten kannst. Nein? Komisch.

 

Meiner Meinung nach ist das Quatsch, was die Herren da verzapft haben. Auch wenn automatische LWR und Scheinwerferwaschanlage vorhanden sind, ist der Schweinwerfer selbst nur für Halogenleuchtmittel zugelassen. Wird am Scheinwerfer selbst etwas verändert, erlischt die ABE. Die komplette Berechnung des Reflektors stimmt nicht mehr, dadurch können Grenzwerte beim Streulicht usw. überschritten werden. Da hilft nur ein Lichtgutachten...

 

Wer mir etwas Anderes erzählen mag, möge das in Schriftform tun, damit ich mich nachher auch drauf stützen kann. Gesprochene Worte sind hier Schall und Rauch, da steht man garantiert im Regen, wenn es hart auf hart kommt.

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Xenonbrenner werden doch ihre eigene Reflektoreinheit haben, oder? Sie haben doch einen recht kleinen Lichtaustrittskegel und die Streuscheibe am Scheinwerfer ist doch glattes, nicht optisch brechendes Glas und somit nicht störend.

Wobei ich auch skeptisch bin..

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Da ist eben die Frage, ob er komplette Linsenscheinwerfer in die Originalscheinwerfer eingesetzt hat, oder einfach nur H7-Adapter-Brenner verbaut wurden. Eintragungsfähig ist meiner Meinung nach nur Ersteres...

Gibt es für den A2 wirklich die LWR an der Hinterachse und Scheinwerfer-Reinigungsanlage ?

Grüße vom

Dieter

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Glaube nicht das es sich hier um 1. handelt, deshalb BILDER!!! :jaa:

 

@nachtaktiver: und wie sieht es evtl. mit einer Einzelabnahme aus? :kratz: gilt diese dann in dem Fall nicht?

Obwohl ich auch meine, dass dass eigentlich so nicht hätte klappen können!? Ausser das Xenon-Modul liegt frei, sprich keine Fremd-Scheibe davor.

So wie hier:

400_art21.jpg.de4d764cf89f3c7896a586515e25e1f4.jpg

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So, da es wieder in die gleiche Richtung wie immer geht, aber diesmal vielleicht mit etwas mehr Gedanken dahinter, schliesse ich diesen Thread hier den grossen "legal!" Thema an....

 

jetzt schon durch, mit Weiterleitung für eine Woche.

 

Bret

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....sageten die Freundlichen Herren vom TÜV und GTÜ (....) darf ich die Xenon scheinwerfer fahren OHNE extriger Eintragung....

 

was die sagen spielt keine rolle, nicht mal wenn sie es dir schriftlich geben würden....

kommt die kontrolle und fällt es auf, bist du dran. punkt.

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und jetzt dann bitte eine ernsthafte version mit platz für 50mm durchmesser Abblend, 90mm Fern und 50mm Blinker; Abblend muss nah dran am Grill, denke ich.

 

Hmm, vielleicht kriegen wir doch noch was hier raus. Aber Zugang zur CNC Mill oder 3D-Drucker habe ich leider nicht :(

 

Bret

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naja wenn man sich ned auskennt sollt ma halt ned soviel reden @ nachtaktiver..

 

Xenon Linsen im A2 scheinwerfer(klarglass) brauchst laut Tüv und Gtü keine abnahme da bei Klarglass geine lichtspiegelung wie bei den alten cabrio scheinwerfern vorliegt.

 

Naja werde dieses Thema fürmich hier im Forum beenden.

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Naja werde dieses Thema fürmich hier im Forum beenden.

 

Danke Datoni, denn das was dort über die Aussagen von TÜV und

GTÜ steht kann nicht von einem "amtlich anerkannten Sachverständigen"

zu den umgebauten A2-Scheinwerfern gemacht worden sein.

 

wenn du einen "testfahrer" suchst, melde dich bei mir :D

 

Nummer ziehen und warten bis du aufgerufen wirst! ;)

 

Oh, sorry, :eek: sehe gerade, daß der olle Nummernspende

schon wieder nicht funktioniert. :D

Und die erste Rolle Nummern hat doch mein Elektriker

und sein FPL schon in den Fingern. :jaa:

 

Gruß

Andreas

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naja wenn man sich ned auskennt sollt ma halt ned soviel reden @ nachtaktiver..

 

Xenon Linsen im A2 scheinwerfer(klarglass) brauchst laut Tüv und Gtü keine abnahme da bei Klarglass geine lichtspiegelung wie bei den alten cabrio scheinwerfern vorliegt.

 

Naja werde dieses Thema fürmich hier im Forum beenden.

 

Hast du das Schriftlich? Damit kannst du ein richtig grossen Demeterhof düngen bis 2015: Es ist nämlich Bullshit in der reinsten Form.

 

Lese mal dein Scheinwerfer nach: die haben darauf, *von aussen lesbar* ein Code. HC oder DC. HC = Halogen, DC = Xenon. Wenn der falsche drin ist, wird es ganz schnell klar.

Lese ECE R48 und ECE R98. Es gibt kein Umweg ohne SWRA. Die Rennleitung hält einen auch gerne an, bei Kleinwagen und Xenon... viel spass bei der Kontrolle.

 

Bret

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Da A2magica ja "Pionierarbeit" geleistet hat, gibt es ja auch schon ein Beispiel wie's aussehen kann :)

 

(Bild)

 

Xenon ist eine tolle Sache und ich ziehe meinen Hut vor der Arbeit und der investierten Ressourcen. Nur...für mich sieht der Umbau leider aus wie "billig-ATU-Scheinwerferblenden-Tuning".

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der A2magica hat legales xenon weil er alles dafür benötigte umgebaut hat. anscheinend kapiert's du grad wieder net:rolleyes:

 

Scheinwerferumbau ist definitiv tabu.

 

Gruß Harry ;).

 

p.s.: Gilt auch für Heckleuchten.

Bearbeitet von fmbw10
p.s.: zugefügt
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Gerade deswegen nützt dir das nichts, ...haste den Umbau eintragen lassen?...

 

Gruß Harry ;).

 

Du hast den Thread doch selber gelesen denke ich? Wieso fährst du dann alle an die hier was schreiben? A2magica hat seine Scheinwerfer erfolgreich eintragen lassen:

 

Es ist geschafft, die neuen Scheinwerfer sind montiert und haben heute

vom TÜV die Abnahme bekommen ==> Finnland wir kommen. (...)

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Jo Harry,

du kennst dich und die anderen doch inzwischen. Mehr als ein mal etwas betonen bringt doch nix.

Also lass gut sein. Du musst nicht Richter und Vollzugsbeamter in einem für alle sein. Sollen sie doch selbst sehen, was sie legalisiert bekommen und was nicht.

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Vllt. bringt uns eine Begriffsdefinition in der Diskussion weiter.

 

Original Audi A2 Scheinwerfer

haben aktuell die Teile-Nr.:

Halogen-Scheinwerfer 8Z0 941 003 K (Rechtsverkehr)

Halogen-Scheinwerfer 8Z0 941 004 K (Rechtsverkehr)

 

Der Austausch der vorhandenen H7- oder H3- Glühlampen

gegen Gasentladungslampen (Xenon-Brenner) oder andere

Leuchtmittel, die nicht für den Scheinwerfer zugelassen sind,

führen zum Erlöschen der Zulassung für diese original Scheinwerfer.

 

Wenn man hier anstelle der H7- oder H3- Glühlampen ein

anderes Leuchtmittel einbauen möchte, braucht man das

vielzitierte lichttechnische Gutachten, damit der Scheinwerfer

für dieses Leuchtmittel eine Zulassung hat.

 

Meine "Xenon-Scheinwerfer" im A2

bestehen aus folgenden Komponenten:

Hella-Xenon-Abblendscheinwerfer 1BL 008 194-007

Hella-Xenon-Fernscheinwerfer mit Positionslicht 1K0 008 192-007

Blinkleuchte +111 953 055 (VW Typ1 (Käfer))

Diese Komponenten haben jeweils eine E-Zulassung.

 

Und genau darin schein hier das Verständnisproblem bei einigen zu liegen.

Das Gutachten des amtlich anerkannten Sachverständigen bestätigt

nicht den Umbau der Original-Scheinwerfer mit Xenon-Modulen, sondern

den ordnungsgemäßen Einbau der oben genannten Komponenten in den A2.

 

Daß diese Komponenten in einem Gehäuse sitzen, das dem der

Original-Scheinwerfer entspricht, ist dabei unerheblich, denn diese

Gehäuse sind nur noch Aufnahmen für die Hella-Teile und haben

in dem Sinne keine lichttechnische Funktion mehr.

 

 

Gruß

Andreas

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Bliebe die spannende Frage nach der klarglas Streuscheibe. Ob man diese dran lassen kann und die Xenons da durch strahlen. Das muss man sich dann wohl eintragen lassen bzw. sogar mit lichttechn. Gutachten, oder?

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Also ist bei deiner schwarzen "Lampenhalterung" keine Scheibe vor den Hellas sondern 3 "Löcher" in die die 3 Leuchten eingesetzt sind.

 

Man sieht das auf den Bilder nicht genau.

 

Wie ist das mit dem Saubermachen? da sammelt sich doch bestimmt Dreck an?

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Bliebe die spannende Frage nach der klarglas Streuscheibe. Ob man diese dran lassen kann und die Xenons da durch strahlen. Das muss man sich dann wohl eintragen lassen bzw. sogar mit lichttechn. Gutachten, oder?

 

Die Modulen sind explizit zertifiziert für den Gebrauch ohne Streuscheibe.

 

Bret - der solche modulen in die Garage hat

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Also ist bei deiner schwarzen "Lampenhalterung" keine Scheibe vor den Hellas sondern 3 "Löcher" in die die 3 Leuchten eingesetzt sind.

 

Man sieht das auf den Bilder nicht genau.

 

Wie ist das mit dem Saubermachen? da sammelt sich doch bestimmt Dreck an?

 

In den Öffnungen sammelt sich in dem Sinne kein Dreck,

natürlich sind dort Insektenreste und dergleichen zu finden.

Kann man mit Insektenentferner problemlos entfernen.

Da ist natürlich auch "konstruktiv" etwas gemacht, auf das

ich hier aber nicht näher eingehen möchte.

 

 

Bliebe die spannende Frage nach der klarglas Streuscheibe. Ob man diese dran lassen kann und die Xenons da durch strahlen. Das muss man sich dann wohl eintragen lassen bzw. sogar mit lichttechn. Gutachten, oder?

 

In meiner ersten XENON-Version waren "50mm Einheiten"

von Hella verbaut. Diese wurden in einem Hella-Prospekt

u.a. auch damit beworben, daß man sie hinter "Klarglas"

montieren könne.

War mir bei der ersten Version wichtig, da ich keinen

neuen Blinker verbauen wollte, sondern der vorhandene

erhalten bleiben sollte.

Nur so war ein XENON-Licht für den A2 kurzfristig realisierbar.

 

Die Funktion des "Klarglas" hat der amtlich anerkannte

Sachverständige dann als Abdeckung des Gehäuses gesehen,

daß keine weitere lichttechnsiche Funktion ausführt.

 

Er wollte aber einen Nachweis für das Material in

Verbindung mit den XENON-Scheinwerfern haben.

Hab einen VW-Xenon-Scheinwerfer gefunden, der das gleiche

Material besitzt, somit war das für ihn auch i.O. und das

Gutachten gemäß §19 Abs.2 StVZO in Verbindung mit

§21 StVZO über die amtliche Prüfung eines Fahrzeugs

wurde von ihm erstellt.

 

 

Die 90mm Einheiten, die in XENON II verbaut sind, sind nicht

für den Einbau hinter Abdeckungen freigegeben.

Egal ob "Klarglasabdeckung" oder Streuscheibe (Streuscheiben

sowieso nicht, da diese den Lichtstrom verändern würden).

 

Und darin liegt das Problem der 90mm Einheiten, man muß

eine Abdeckung anfertigen, die die entsprechenden Öffnungen

aufweist.(Daran ist damals wohl auch Bret mit seiner 90mm-Version

gescheitert, mich hat es auch die meiste Zeit an der 2. XENON-

Version gekostet).

 

(Die 3. kleinere Bohrung bei mir war ursprünglich ein LED- Pos.-licht,

das so aber nicht 100%ig (aufgrund der Einbautiefe) bei den Prüfern

überzeugen konnte (ein entsprechender Vermerk war im Prüfbericht)

und deshalb habe das Glühlampen-Positionslicht wieder in die

XENON-Fernscheinwerfern verlegt).

 

Gruß

Andreas

Bearbeitet von A2magica
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Hallo Andreas,

 

klingt sehr interessant!

 

Hast du, aus reiner Neugier ;), eventuell auch noch ein Bild deiner "Xenon-1" Variante?

 

Wenn ich Dich richtig verstanden habe hast Du ja auch Diese eintragen lassen, oder?

Warum hast du nochmal umgebaut? Sind die 50mm Module nicht so gut?

 

Oder einfach nur so aus Spass an der Freud!? :D

 

Danke schonmal! :TOP:

 

Gruß, Ingo

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Hallo Ingo,

 

ohne Zweifel die schönere Variante. :jaa:

Auch besser für die Aerodynamik.

 

Was das Fernlicht betrifft hast Du recht, das Abblendlicht

aus den 50iger XENON-Hella-Einheiten ist aber schon eine

andere Liga als das Serien-Abblendlicht.

 

Ein Mix aus Serien-Fernscheinwerfer und den 50er

XENON-Modulen hätte in dieser Ausführung (wie ich

sie gebaut habe) keine Chance auf das begehrte

Papier gahabt.

 

Gruß

Andreas

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In einem Bericht den ich gelsen, gesehen habe, wurde folgendes beschrieben.

Die H7 Lampe hat eine Zylintrische Lichtquelle, ein Xenon Brenner (D1S,...) hat eine Kugelförmige Lichtquellen.

Deshalb müssen die "Scheinwerfer" komplett umgebaut werden, da die Reflektoren bzw. FF-Systme auf die jeweilige Lichtquelle (Zylinder - Kugel) berechnet wurden.

Naja, elektrisch gibt es kaum ein Problem, die sogenaten Zünd - Ströme der Xenon verursachen durchaus Probleme bei den Orginal Schaltern, sind aber durch Relais auf / umrüstungen in den Griff zu bekommen.

 

Wie A2magica sowie ich auch bestätigen kann, wir haben allle Fahrzeuge (2 PKW, 2 T4, 1 WoMo) in unserem Fuhrpark ohne probleme Umrüsten können.

Nun sind bei uns der bislang (uns bekannte) einzige A2 und T4 mit kurzen Vorderwagen mit Xenon seit einigen Jahren in Betrieb.

 

Zudem hat uns ein Hella-Mitarbeiter ebenfalls berichtet, das er bislang keinen Privaten Tuner kennengelernt hat, der Xenon Scheinwerfer so wie wir ohne Probleme verbauen konnte. Das wir schon so viele Umbauten ohne Probleme mit Offiziellem TÜV Gutachten erfolgreich umgesetzt haben, hat ihn und einen Kollegen der dazu kam erstaut.

 

Ach ja, ich bin der in der Warteschlage....

 

Gruß Martin

Bearbeitet von seinelektriker
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