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Autoreparatur mit Mängeln


orttauq

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Hallo,

ich habe folgendes problem:

letztes jahr im sommer (juni2004) habe ich eine neue frontscheibe in mein pkw einbauen lassen (da die alte scheibe einen tüv-relevanten steinschlag hatte).

als ich das fahrzeug wieder erhalten habe, habe ich nach kurzer zeit festgestellt dass die neue scheibe erhebliche windgeräusche verursachte , weil sie nicht richtig abgedichet wurde...

daraufhin beschwerte ich mich bei der reparaturfirma...

mir wurde nachbesserung versprochen - ich musste meinen wagen wieder hinbringen und konnte ihn dann später wieder holen...

die nachbessrung wurde aber sehr schlampig durchgeführt... am dichtungsgummi quoll sehr viel dichtungsmasse heraus und das gummi selbst war sehr weillig - kein besonders schöner anblick... mir wurde versprochen die optik würde sich mit dem trockenwerden der masse verbessern - naja...

nun, nach dem winter, wollte ich mein auto etwas pflegen und säubern , dabei ist mir aufgefallen das die frontscheibe unten rechts (beifahrerseite) sich komplett von der dichtung gelöst hatte... ein fingerbreiter spalt hat sich dort gebildet in den jede menge dreck und feuchtigkeit in das auto eindringen kann...

-

nun zu meiner frage: muss ich eine weitere nachbesserung aktzeptieren oder kann ich auf eine komplette erneuerung der scheibe bestehen?

 

danke im voraus für eure antworten (ich bin vorallem an der rechtslage interessiert (meinungen sind mir nicht so wichtig))...

wenn jmd juristische erfahrungen hat nur raus damit

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habe dazu etwas im netz gefunden:

 

link zum beitrag:

 

darin wird unter dem punkt "gewährleistung" etwas ähnliches beschrieben, wie dir widerfahren ist. demnach kannst du weitere reparaturen ablehnen, wenn die werkstatt nach mehreren versuchen die sache nicht in den griff bekommt. was nun aber "mehrere versuche" sind, darüber schweigt sich der bericht aus. ich würde aber maximal einen weiteren versuch akzeptieren und dann den neu-einbau verlangen....

 

das selbe problem hatte ich auch:

mein audi 100 benötigte seinerzeit eine neue frontscheibe. da die scheibe speziell bestellt werden mußte verlangte die werkstatt (nicht vag!) eine anzahlung von 200,-DM. die gesamtrechnung belief sich auf insgesamt 1122,-DM incl. benötigter teile und arbeitszeit. im ersten versuch wurde die motorhaube (beim ausbau der geklebten scheibe) leicht beschädigt und die scheibe nicht vollkommen dicht eingebaut. die nachbesserung nach sofortiger mangel-anzeige (undichtigkeit, wassereinbruch) wurde -wie bei dir- mit dichtmasse unsauber ausgeführt. weitere versuche ließ ich nicht zu. stattdessen bekam ich bei einer zweiten werkstatt einen termin zur -dann erfolgreichen- nachbesserung. der ersten werkstatt schrieb ich, daß ich die noch verbleibenden kosten nicht bezahlen werde, da ich für die erfolgreiche nachbesserung aus eigener tasche aufgekommen war. darauf erhielt ich keine antwort, aber auch keine forderung des restbetrags.

 

problematisch für dich ist allerdings, daß der einbau schon ein knappes jahr zurückliegt. die beweißlast, daß es bereits seit dem einbau undicht war liegt bei dir. so ist es als kulant anzusehen, daß die werkstatt dir kostenlose nachbesserung einräumt. trotzdem würde ich u.u. die kfz-schiedstelle anrufen, wenn sich die werkstatt weigert bzw. keine ordentliche arbeit liefern kann....

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grundkurs recht zahlt sich doch immer wieder aus! :D

mit den mehreren versuchen ist das so ne sache. leider hast du versäumt bereits jetzt eine frist zu setzen. dies hättest du sofort nach dem ersten mangel tun sollen. die nachbesserung wird dir zwar eventuell vor gericht angerechnet, aber als druckmittel eignet sie sich ohne frist an die firma kaum.

im klartext: die anzhal der "mehreren versuche" bestimmst du durch deine fristsetzung, zumindest grob, selbst.

 

mein wissenstand.

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